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A 38
| Bürgerinitiative Leinebergland Süd e.
V aus drei Ländern Hessen, Niedersachsen, Thüringen seit 1991 c/o Margitta
Schmagold, Lindenstr. 2137214 Unterrieden Tel. 0 55 42/59 52, Fax: / 99 99 32,
margitta@schmagold.com
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Landrat
drängt darauf, den Heidkopftunnel für Gefahrguttransporte freizugeben 9.1.11
/ Der 1,7 km lange Heidkopftunnel auf der Autobahn A38 in der Nähe Göttingens
war im Oktober 2010 wegen eines Lastwagenunfalls vollständig gesperrt. Aufgrund
eines Gutachtens der "Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH"
(DEGES) ist der Heidkopftunnel bislang für Gefahrenguttransporte gesperrt.
In einer Pressemitteilung des Landkreises vom 6.1.11 wird nun darauf hingewiesen,
dass der Verkehrsminister den Heidkopftunnel dennoch für Gefahrguttransporte
freigeben will. Bereits zu Beginn des Ausbaus der A 38 wurde in KritikerInnenkreisen
auch die Vermutung geäußert, dass die A 38 insgesamt auch für
Atommülltransporte vorgesehen sei. Pressemitteilung
Landkreis Göttingen 6.1.11: "Die Öffnung des Heidkopftunnels für Gefahrentransporte
auf der A 38 hat der Nieders. Minister für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Jörg
Bode in seinem Antwortschreiben auf eine entsprechende Initiative von Landrat
Reinhard Schermann in Aussicht gestellt. Mit einer abschließenden Entscheidung
ist im Februar 2011 zu rechnen. Weiter zeigte sich der Minister zuversichtlich,
dass infolge der laufenden Prüfungsschritte des hessischen Amtes für Straßen-
und Verkehrswesen (ASV) Eschwege noch einvernehmlich vertretbare Lösungen der
Verkehrsfragen erreicht werden können. Das gab der Landrat in einer schriftlichen
Presseinformation bekannt. Hintergrund der Aktivitäten ist die beabsichtigte Sanierung
der B 80-Brücke bei Schloss Arnstein im Werra-Meißner-Kreis (Hessen). Nach den
bisherigen Planungen des ASV Eschwege würde das vorgelegte Umleitungskonzept zu
erheblichen Belastungen in niedersächsischen Dörfern führen. Danach ist u. a.
beabsichtigt, eine Tonnagebeschränkung der Brücke mit einer späteren Vollsperrung
der B 80 vorzunehmen. Als absoluten Schwachpunkt des hessischen Umleitungskonzepts
bezeichnete der Landrat die vorgesehene Durchleitung des Schwerlastverkehrs einschließlich
Gefahrguttransporte durch kleinere Ortschaften im Landkreis Göttingen. Diese seien
für die Aufnahme solcher Verkehre völlig ungeeignet. Weiter wies der Landrat nochmals
darauf hin, dass das ASV Eschwege vor dem Hintergrund der massiven Proteste im
Raum Friedland/Rosdorf und dem klaren "Nein" des Landkreises noch vor Weihnachten
angekündigt hatte, weitere bautechnische und andere Untersuchungen vorzunehmen.
Infolgedessen solle bis Mitte Februar 2011 keine Lastbeschränkung mit Umleitungsbeschilderung
erfolgen." Pressemitteilung Bürgerinitiative Leinebergland
Süd e. V. 15.3.09 "Die Gemeinde Friedland hat "angeblich" die
Autobahn A 38 nicht gewollt, warum fragt die Bürgerinitiative Leinebergland, hat
sie dann nichts dagegen unternommen? Die zahlreichen Gründstücke der Gemeinde
die für den Bau notwendig waren, wurden nicht enteignet wie bei anderen Gegenern,
sondern zur Verfügung gestellt. Sich an den Klagen der BI zu beteiligen, lehnte
die Gemeinde Friedland kategorisch ab (...). Die Bürgerinitiative hat alles versucht,
den zerstörerischen Bau zu verhindern, die angeblich nicht möglichen Ortsumgehungen
werden nach und nach alle zusätzlich gebaut. Die Bürgerinitiative Leinebergland
zahlt noch immer an den enormen Kosten, (Kto. Sparkasse Göttingen 27200583) die
gern geleistet werden, um zu dokumentieren, dass Naturschutz das sozialste und
lebensnotwendigste ist." Demokratische
Kontrollen bei Bauvorhaben außer Kraft gesetzt Erklärung
vom18.3.04: "Zur Herstellung gleicher Lebensverhältnisse in Ost und West
wurde nach der Grenzöffnung das Beschleunigungsgesetz vom Bundestag erlassen,
welches eine befristete Gültigkeit bis zum 31. Dezember 1995 hatte. Es wurde verlängert
von der CDU-FDP Bundesregierung bis 1999. Von der neuen SPD-Grünen Regierung wurde
dieses Gesetz wiederum ohne Prüfung bis Ende 2004 verlängert. Bei einer Überprüfung
des Gesetzes hätte man sich damit auseinandersetzen müssen, dass in den fünf neuen
Bundesländern nur insgesamt 13 Millionen Bürger auf einem Drittel der Landesfläche
- dagegen 69 Millionen Bürger West auf Zweidrittel der Landesfläche leben. Eine
gleiche Infrastruktur herzustellen, ist somit wirtschaftlich unmöglich. Dieses
Gesetz emöglicht, dass bei Verwaltungsverfahrensklagen nach erfolgtem Planfeststellungsbeschluß,
bei dem alle Einwände ignoriert wurden, grundsätzlich sofortiger Baubeginn ist,
das Bundesverwaltungsgericht erst- und letztinstanzlich zuständig ist, ausgerechnet
ein Gericht, das ansonsten nur Revisionsgericht ist. Die Praxis zeigt, dass dieses
Verfahren für die Regierung eine sehr gelungene Regelung bedeutet, alle Projekte
Deutsche Einheit werden gebaut. Es ist völlig unmöglich mit einer Klage vor dem
BVG einen Bau der Projekte zu verhindern! Das ist Staatsdiktatur, genau wie in
der ehemaligen DDR! Die Urteile des Bundesverwaltungsgerichtes sind nicht überprüfbar,
lediglich die Verfassungs- konformität des Urteils sowie die europarechtliche
Gültigkeit. Das alles kostet sehr viel Zeit. Bis dahin darf gerichtlich und
politisch genehmigt wie in Niedersachsen momentan praktiziert, mit Macht und ohne
Rücksicht aller Naturschutzbelange Landschaftsschutzgebiet, Naturschutzgebiet,
Wasserschutzgebiet, gesetzliches Überschwemmungsgebiet, vorgeschlagenes FFH-Gebiet
des Landkreises Göttingen, zerstört werden. Dabei hat Niedersachsen als einziges
Bundesland bei der Umsetzung auf Landesebene kein Gesetz oder Verordnung, nur
einen Erlaß! Enteignet werden darf aber nur mit einem Gesetz! Die Eile der Bauarbeiten
ist nur mit Fakten schaffen erklärbar. In Thüringen ist man lange noch nicht so
weit mit den Bauarbeiten. Überall muss gespart werden, aber um den Lebensraum
für Schwarzstorch und Eisvogel, Wachtelkönig usw. zu zerstören, ist genug Geld
vorhanden. Es gibt noch so wenig Feuchtbiotope die von diesen Tieren benötigt
werden, sie zu zerstören ist nur erlaubt in einer korruptionsgeschüttelten Gesellschaft!
Profilveränderungen im Landsschaftsschutzgebiet sind absolut verboten bei Strafen
bis 50.000,- damals noch DM. Aber eine Autobahn bekommt man dort genehmigt, und
alles ohne Verträglichkeitsprüfung unter Missachtung von EU Recht und Bundesnaturschutzgestz
Artikel 19 c). Dass die Grüne Regierungspartei dies alles mitträgt, obwohl sie
mit einem Schutz für die Natur gewählt wurde, ist ein Skandal. Sie erhöht damit
die Unglaubwürdigkeit von Politik. Im Wahlkreis des Bundesumweltministers kann
sich jeder ein Bild von der totalen Zerstörung einer Bilderbuchlandschaft in kürzester
Zeit, dank Mammutmaschinen machen. Wir hoffen mit unserer Klage vor dem Bundesverfassungsgericht,
und vor dem europäischen Gerichtshof eine Korrektur dieser Landschaftszerstörung
zu erreichen. Antrag
auf Baustopp wurde abgelehnt 30.04.2003
/ Das Bundesverwaltungsgericht hat den Antrag einer Klägergemeinschaft von Privateigentümern
und dem Bund Naturschutz auf vorläufigen Baustopp der A 38 in Niedersachsen mit
Beschluss vom 10.4.2003 abgelehnt. Nach Auffassung der Leipziger Richter überwiegt
das öffentliche Interesse an der sofortigen Vollziehung der Baumaßnahmen das Interesse
der Kläger, bis zur Entscheidung im Hauptsacheverfahren von Vollzugsmaßnahmen
verschont zu bleiben. In dieser Situation würde es dem für die A 38 als Verkehrsprojekt
Deutscher Einheit geltenden Beschleunigungszweck zuwiderlaufen, wenn die Baumaßnahmen
zunächst unterbrochen werden müssten. Der Vorhabensträger trage aber das Risiko
der späteren Rechtswidrigkeit der Planung und eines damit verbundenen Rückbaus
des Streckenabschnitts. Das Gericht folgte dem Vorbringen der Kläger insoweit,
als es sowohl mit Blick auf den weiteren Ausbau der Bundesstraße 80 als auch auf
eine mögliche Aufständerung der Autobahn im Überquerungsbereich der Leine deutlich
umweltschonendere Alternativmöglichkeiten zu der von der Straßenbauverwaltung
verfolgten Planung sieht. Jedoch reicht allein dies nach Auffassung der Leipziger
Richter nicht aus, um das Vorhaben im derzeitigen Stadium zu stoppen. Klärungsbedarf
sieht das Gericht auch nach wie vor bei der Frage, ob das von der Autobahn beeinträchtigte
Gebiet nicht unter Umständen nach den zwingenden Rechtsvorschriften der europäischen
Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie und der Vogelschutzrichtlinie zu beurteilen ist.
Aufgrund ihres jetzigen Kenntnisstandes gehen die Richter zwar davon aus, dass
das Land Niedersachsen die Meldung der südlichen Leine-Aue als europäisches Schutzgebiet
nicht zu Unrecht unterlassen hat. Die Kläger haben im Hauptsacheverfahren jedoch
noch die Möglichkeit, dem Gericht weitere Informationen zur hohen ökologischen
Qualität der Leine-Aue mit ihren Nebentälern zukommen zu lassen, um hiermit eine
für sie günstigere Beurteilung des Gerichts herbeizuführen. Wenig Gewicht
räumt das Gericht dagegen der Frage des von den Klägern bestrittenen Verkehrsbedarfs
für die A 38 ein. "Das ist für den Normalbürger kaum zu verstehen",
so die Vorsitzende der Bürgerinitiative Leinebergland-Süd, Margitta Schmagold,
zu den Ausführungen des Gerichts. Dieses hatte darauf hingewiesen, dass der Bau
der A 38 in dem im Jahr 1993 erlassenen Bedarfsplan als vordringlich ausgewiesen
worden ist. Das Gericht sei an diese Feststellung auch dann gebunden, wenn die
damalige Prognose sich als überholt erwiesen habe. Eine Anpassung an die tatsächlichen
Verhältnisse könne nur der Gesetzgeber vornehmen. Solange dies nicht geschehe,
seien selbst dem Bundesverwaltungsgericht die Hände gebunden. Dies bedeutet nach
Auffassung Schmagolds, "dass wir im Jahr 2003 einen Autobahnbau in einem
ökologisch sensiblen Gebiet durchführen, dessen Verkehrsbedarf sich an den längst
widerlegten Zahlen des Jahres 1993 ausrichtet." So bleibe auch unberücksichtigt,
dass der Verkehr in nördlicher Richtung über die neue B 243 abfließen, ebenso,
dass der Schwerlastverkehr sich aufgrund der kommenden Mautpflicht künftig noch
stärker als bisher schon auf die Bundesstraßen konzentrieren werde. "Hier
erwarten wir dringend Nachbesserungen durch die politischen Entscheidungsträger,
damit die aktuelle Planung endlich den tatsächlichen Erfordernissen angepasst
wird", so Schmagold. Mit der Terminierung der mündlichen Verhandlung
und dem Abschluss des Hauptsacheverfahrens ist nach Mitteilung der Leipziger Richter
frühestens im Herbst 2003 zu rechnen. |