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Nachspiel
Castortransport 2002: Demoverbot vor Gericht verhandelt
Göttingen, 23. Februar
2005
Demo-Verbot der Stadt Göttingen beim Castor-Transport 2002 für zulässig
erklärt: Göttinger Verwaltungericht fällt unverständliches Urteil.
Das Verwaltungsgericht Göttingenhat am 23.2.05 ein unverständliches Urteil
gefällt. Das Versammlungsverbot der Stadt Göttingen beim Castor-Transport
2002 wäre zulässig . Die Präsidentin des Verwaltungsgerichts Hannelore
Kaiser begründete das Urteil damit, dass die Gefahrenprognose der Stadt
auf Tatsachen beruhe. Der Klageseite hatte dies angezweifelt, da sich
die Prognose zum Teil auf falsche Angaben bzw. größtenteils nur auf Szeneberichte
stützte. Prof. Groeneveld aus Friedland hatte im Februar 2003 gegen das
Verbot geklagt. Erstmals in der Geschichte von Castortransporten wurde
von der Stadt Landreis Göttingen ein Demoverbot in der Mitte der Transport-Strecke
erlassen. Damit waren in der Stadt und im Kreis sämtliche Versammlungen
entlang der Stecke verboten, während der Stadtrat sich in einer Resolution
gegen den Transport ausgesprochen hatte.
Rechtsanwalt Johannes Hentschel hatte als Vertreter des Klägers in der
Verhandlung argumentiert, ein Versammlungsverbot dürfe nach der Rechtsprechung
des Bundesverfassungsgerichts nur ultima ratio sein. "Die Gefahrenprognose
der Stadt Göttingen war viel zu dürftig. Ein Versammlungsverbot im Wege
der Allgemeinverfügung darf nur ergehen, wenn ein "polizeilicher Notstand"
besteht." Weiter kritisierte der Rechtanwalt, dass die Stadt durch die
späte Veröffentlichung des Verbots erst am Vortag des Transports die Rechtschutzmöglichkeiten
eingeschränkt habe ."Das Verwaltungsverfahrensgesetz sieht vor, eine Allgemeinverfügung
grundsätzlich 14 Tage vor ihrem Inkrafttreten bekannt zu geben"
Prof. Groeneveld sieht sich durch das Verbot Grundrechte wie Meinungs-
und Versammlungsfreiheit massiv eingeschränkt: "Es kann ja wohl nicht
sein, dass in einer Universitätsstadt wie Göttingen, die sich sonst ein
so weltoffenes Image gibt, durch Verwaltungsakte Grundrechte wegen privater
Profitinteressen eingeschränkt werden." Prof. Groeneveld wollte während
desTransports im November 2002 eine Mahnwache am Göttinger Bahnhofsvorplatz
abhalten. Die Klage wurde vom Anti-Atom-Plenum Göttingen unterstützt.
Leute vom Antiatomplenum meinten: Bei Castor-Transporten im Wendland wird
jedes Jahr das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit ausgehebelt. "Dies
ist ein plumper Versuch, gleiches in Göttingen durchzusetzen." Dagegen
werde sich die Göttinger Anti-Atombewegung weiter zur Wehr setzten. Trotz
des Demoverbots 2002 gab damals Sitzblockaden auf den Schiene.
Chronologie der Klage gegen das Demoverbot beim Castor
02: Mo, 28.2.02 Der Rat der Stadt Göttingen beschließt
mehrheitlich eine Resolution gegen den geplanten Castor-Transport aus
dem französischen La Hague ins niedersächsische Zwischenlager
Gorleben. Die Transporte ins Zwischenlager Gorleben seien verfrüht.
Falls sich herausstellen sollte, dass Gorleben als Endlager-Standort ungeeignet
sei, wären weitere Transporte nötig. Der Transport stellt eine
Gefahr für die Bevölkerung da, weil die Castor-Behälter
nicht gegen alle Unfallszenarien gesichert sind. Ein Unfall könnte
auch die ganze Region Südostniedersachsen verstrahlen. Deshalb ist
zumindest die Anzahl von Atommüll-Transporten weitestgehend zu minimieren.
Daher lehnt der Rat der Stadt Göttingen den Transport ab.
Di, 29.10.02: Polizeiinspektor Ippensen "erbittet"
von der Stadt- und Landkreisverwaltung, ein Versammlungsverbot zu erlassen.
Di, 5.11.02: Versammlungsverbote von Stadt und Landkreis
sind bereits ergangen.
Sa, 9.11.02: Der Landkreis veröffentlicht sein
Versammlungsverbot.
So,10.11.02: Das Anti-Atom-Plenum Göttingen
Kritisiert das Verbot als "bedenklichen Eingriff in die Grundrecht."
Mo, 11.11.02: Die Stadtverwaltung veröffentlicht
ihr Versammlungsverbot.
Di, 12.11.02 : Die Göttinger PDS und die Göttinger
Grünen kritisieren das Verbot und OB Danielowski, der es gegen den
Willen der Stadt verhängt habe und fordern ihn auf, es aufzuheben.
Mi, 13.11.02: Trotz des Demo-Verbotes gelangen ca.
35 AtomkraftgenerInnen auf die Gleise in der Nähe des Hauptbahnhofes
und können den Transport 20 Minuten lang Aufhalten, der in Obernjesa
warten muss. Eine mahnwache auf dem Bahnhofvorplatz konnte leider nicht
stattfinden.
04.12.02: Der Göttinger Polizeichef Friedrich
Niehörster wird in Lüneburg als neuer Nachfolger des Polizeidirektors
Hans Reime vorgestellt und ist somit seit dem 1.Feb.2003 für die
Gesamteinsatzleitung bei Castor-Transporten ins Wendland verantwortlich.
10.02.03 Prof. Groeneveld legt beim Verwaltungsgericht
Göttingen Klage gegen das Demoverbot der Stadt beim ein und wird
dabei von RA Johannes Hentschel vertreten.
08.04.03: Die Stadtverwaltung fordert, das Klage
abzuweisen.
18.06.03: RA Hentschel tritt der Argumentation der
Stadt entgegen.
Mi, 23.2.2005, 10.30 Uhr: Verwaltungsgericht Göttingen,
Saal 1, Mündliche Verhandlung
AntiAtomPlenum Göttingen c/o Buchladen "Rote Straße"
Nikolaikirchhof 7, 37073 Göttingen
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