Informationsdienst Computer&Medien

Archiv   Nr.4 / 1991

Um zu dem gewünschten Artikel zu gelangen, bitte das Sternchen hinter dem Titel anklicken

TERMINE *
Editorial *
INFODIENST COMPUTER & MEDIEN GESICHERT *
Organisationen, Institutionen, Personen *
VILÉM FLUSSER: COMPUTER- UND MEDIENPHILOSOPHIE *
GRAVIERENDE VERÄNDERUNGEN IM IKÖ *
RADIOTAGUNG DER STIFTUNG "MITARBEIT" FAND NICHT STATT *
FIFF-MITGLIEDERVERSAMMLUNG *
Computer *
FORSCHUNGS-"VERBUNDPROJEKTE" FÜR OPTISCHE COMPUTER *
"DUAL USE" - DER DOLCH ALS KÜCHENMESSER *
UMWELT-INFORMATIONSSYSTEME DER BUNDESREGIERUNG *
MILITÄRISCHE SIMULATOREN WERDEN ALS "UMWELTSCHUTZ" VERKAUFT *
"PAPIERLOSES BÜRO" ERHÖHT DEN PAPIERVERBRAUCH *
GEBÜHREN-RECHENZENTRUM DER POST *
FILM: "TERMINATOR 2" GEGEN ARTIFICIAL INTELLIGENCE *
Radios *
TEILERFOLG FÜR FREIE RADIOS IN BADEN-WÜRTTEMBERG *
ROT-GRÜNE DISKUSSION ÜBER LOKALFUNK IN NIEDERSACHSEN *
INITIATIVE FÜR EIN BUNDESWEITES RADIOTREFFEN *
ZENSURVERSUCH GEGEN RADIO DREYECKLAND: §129A *
Technische Kommunikation, Mailboxen, Btx: *
PRESSEFREIHEIT UND ZENSUR FÜR MAILBOXEN *
IG METALL PRÜFT "ERSTEN ALLGÄUER COMPUTERCLUB"? *
ELEKTRONISCHES TELEFONBUCH VERTEUERT *
WIRD BTX EINGESTELLT ODER PRIVATISIERT ? *
Verdatung/Überwachung: *
"AUSLÄNDERiNNEN-ZENTRAL-REGISTER (AZR)" *
BIELEFELD: AUSLÄNDER/INNEN-DATEN *
EINZELGEBÜHRENNACHWEIS BEI NORMALEM TELEFONAPPARAT *
KEIN DATENSCHUTZ IM SOZIALAMT *
GEHEIMDIENST WILL NOCH WENIGER "FERNMELDEGEHEIMNISSE" *
Medien: *
MEDIEN IM DEUTSCH-POLNISCHEN FREUNDSCHAFTSVERTRAG *
UNWAHRHEIT IN DEN MEDIEN: BILDER GEFÄLSCHT *
KATALONIEN: FERNSEHBILDER EILEN REALITÄT VORAUS *
Printmedien: *
ALTERNATIVER NACHRICHTENDIENST "POONAL" *
MEDIEN-SOLIDARITÄTSFOND GEGEN ZENSUR *
"ID" BREMEN SUCHT MITARBEITER/IN *
BROSCHÜREN, ARTIKEL UND BÜCHER *

TERMINE

24.-26.1.92, Ev. Akademie Mülheim: "Kommunikation im Widerspruch, Welche Rolle spielt der Mensch im Büro und der Fabrik der Zukunft?" Themen: Veränderungen betrieblicher Kommunikationsbeziehungen, Qualitätszirkel, Organisationsentwicklung (OE), Büroarbeit, Gruppenarbeit,

26.1.92, Ev. Akademie Mülheim: Im Anschluß an die Fachtagung ab 11.00 Uhr IKÖ-Mitgliederversammlung, es stehen wichtige Beschlüsse zur Strukturreform des IKÖ an.

30.-31.3.92, Berlin: Information, Technik, Recht; Jahrestagung der Gesell. für Rechts- u. Verwaltungsinformatik (GRVI) in Zusammenarbeit mit der Gesellschaft für Informatik (GI), Deutsche Gesellschaft für Informationstechnik und Recht (DGIR), Gesellschaft für Datenschutz und Datensicherung (GDD), Deutscher Vereinigung für Datenschutz (DVD); Themen u.a.: Von der "Privatsphäre" zum umfassenden Rechtsgüterschutz, Das Unternehmen in der Informationsgesellschaft, Internationale Informationsmärkte, Regelungsfähigkeit der Informationstechnik, Technische Normung, Berufsethik. TeilnehmerInnengebühr zwischen 50 und 400 DM (!) Anmeldung/Kontakt: Rudolf Wilhelm, TU Berlin, FB Informatik/Sekr. FR 5-10, Franklinstr. 28/29, 1 Berlin 10, Tel.: 030/31473478

 

Editorial

 

INFODIENST COMPUTER & MEDIEN GESICHERT

Der Infodienst steht nun auf eigenen Beinen. Die eingegangenen Spenden reichen knapp und nur in Verbindung mit Sparmaßnahmen, für die Finanzierung bis Herbst 1992. Dann werden wieder Spendenüberweisungsbelege verschickt.

Eine Ausgabe kostete bisher ca. 1500, pro Jahr machte das 6000 DM. Bisher sind 3200 DM Spenden eingegangen. Als Sparmaßnahme wurde der Verteiler um ca. 180 Adressen reduziert. Außerdem kann einiges das bisher von der Druckerei erledigt wurde nicht mehr bezahlt werden und muß nun von der Redaktion miterledigt werden.

Zu einer Entlastung der Redaktionsarbeit trägt bei, wenn Artikelmaterial aufbereitet zugeschickt wird. Bisher müssen viele Sachen, die den Infodienst erreichen, abgetippt und z.T. erst noch in Artikelform gebracht werden. Manchmal schreiben die Leute Artikel auf einem PC, schicken aber nur den Papierausdruck. Einfacher wäre es, wenn sie die Diskette schickten (5 1/4", MS-DOS, ASCII-Datei - ohne Formatierung, ohne Trennungsstriche).

Zu den Gruppen, die den Infodienst offiziell unterstützen, ist nun auch Radio Dreyeckland (RDL) hinzugekommen. Weitere Gruppen werden noch angesprochen. Sie sollen zukünftig verstärkt zu ihren Themenschwerpunkten Artikel liefern und damit die Redaktion entlasten. Besonders erfreulich ist immer wieder, wenn LeserInnen Material zur Veröffentlichung bzw. Artikel schicken und dadurch in den Diskussionszusammenhang hineinwachsen, für den der Infodienst geschaffen wurde.

Zur vorliegenden Ausgabe:

Die Artikel sind nach Möglichkeit mit AutorInnen-Kürzeln versehen, (c&m) Computer & Medien Nachrichten, (tka) = TelekommunikAktion, (id/ffm) = ID-Zentrum für alternative Medien/Frankfurt am Main, (id/b) = ID-Netzwerk alternativer Publizistik/Bremen, (tm) Thomas Muntschik/Hannover, (fjb) Fachschaft Jura der Universität Bielefeld, (rdl) Radio Dreyeckland/Freiburg, (gjs) G. Schäfer/Göttingen

Leider mußten diesmal etliche (längere) Artikel aus Platzmangel rausgelassen werden, obwohl die Seitenzahl schon entgegen aller Sparabsichten auf 16 Seiten hochgesetzt wurde. Die Artikel werden evtl. in der Nr. 1/92 oder später abgedruckt. Es handelt sich dabei u.a. um "Kritik an der Umweltinformatik", Jugoslawien und Medien", "Grundlegende Widersprüchlichkeiten einer Medienethik", "Medien und Kultur in der EG", "Abgrenzung und Differenzierung des Themenfeldes Computer & Medien" Golfkrieg und Medien Medien in Lettland.

 

Organisationen, Institutionen, Personen

 

VILÉM FLUSSER: COMPUTER- UND MEDIENPHILOSOPHIE

(c&m) Vilém Flusser wurde am 12.5.1920 in Prag geboren. Von 1963 bis 1972 war er als Professor für Kommunikationsphilosophie in Sao Paulo tätig. Seit 1972 lebte er in einem kleinen südfranzösischen Dorf. Besonders in letzter Zeit war er ein viel gefragter Redner und Diskussionspartner. Vilém Flusser ist am 27.11.91 bei einem Verkehrsunfall in der Tschechoslowakei ums Leben gekommen.

Flusser beschäftigte sich mit den philosophischen Aspekten von Themen wie "telematische Kultur", "digitalisierte Welt", "computerisierte Modellbildung", "Kommunikationssysteme" und "Medien". Im folgenden zwei Zitate

Zum Thema Medien: "Die Politik unterscheidet zwischen der privaten und der öffentlichen Sphäre, zwischen oikos und agora. Wir bewegen uns vom privaten in den öffentlichen Raum, um Informationen zu erhalten, und wir nehmen sie mit nach Hause, um uns damit zu beschäftigen und sie zu speichern. Dies ist die Dynamik des politischen Bewußtseins. Hegel pflegte es, wie Sie wissen, als unglückliches Bewußtsein zu bezeichnen, indem er sagte: wenn ich hinausgehe, um die Welt zu erobern, verliere ich mich. Und wenn ich zurückkehre, um mich wiederzufinden, verliere ich die Welt. (...)

Die Bilder heutzutage werden nicht mehr veröffentlicht; sie werden in einem privaten Raum produziert und gehen dann direkt in einen anderen privaten Raum. Der Sender ist privat, und der Empfänger ist privat. So daß die öffentliche Sphäre unnötig geworden ist, überflüssig. (...) Der Effekt der Informations-Revolution besteht nämlich darin, daß wir zu Hause bleiben müssen, wenn wir informiert werden wollen; wenn wir in den öffentlichen Raum eintreten, verpassen wir Informationen." (Vilém Flusser, Fernsehbild und politische Sphäre im Lichte der rumänischen Revolution, in: Weibel (Hrsg.), Von der Bürokratie zur Telekratie - Rumänien im Fernsehen, Ein Symposion aus Budapest, Merve-Verlag/Berlin, 1990, S. 109, Aus dem Englischen übersetzt von Almuth Carstens)

Zum Thema Computer: "Weil die jetzt aus den Computern entstehenden alternativen Welten als Entwürfe dieser herrschenden Elite begriffen werden müssen, ist es notwendig, die Computer näher ins Auge zu fassen.(...) Die Welt hat damit die Struktur des Zahlenuniversums angenommen, was verwirrende Erkenntisprobleme stellt, wenn sich bei den Computern herausgestellt hat, daß das kalkulatorische Denken die Welt nicht nur in Partikel zersetzen (analysieren), sondern diese auch wieder zusammensetzen (synthetisieren) kann. Das sogenannte Leben läßt sich, um nur zwei besonders erregende Beispiele anzuführen, nicht nur in Partikel, Gene, analysieren, sondern die Gene können dank der Gentechnologie auch wieder zu neuen Informationen zusammengesetzt werden, um künstliche Lebewesen zu erzeugen. Oder Computer können alternative Welten synthetisieren, die sie aus Algorithmen, also aus Symbolen des kalkulatorischen Denkens, projizieren und die ebenso konkret sein können, wie die uns umgebende Umwelt." (Vilém Flusser, Digitaler Schein, in Florian Rötzer (Hrsg.) Digitaler Schein, Ästhetik der elektronischen Medien, Frankfurt 1991, S.154 ff).

Flusser hat das Verdienst, umfassende philosophische Bezüge in die Diskussion um Computer und Medien eingebracht zu haben.

 

GRAVIERENDE VERÄNDERUNGEN IM IKÖ

(c&m) Zuerst hatte der IKÖ-Vorstand eine Professionalisierung der IKÖ-Geschäftsstelle vorgeschlagen (Vgl. C&M 3/91, S.4). Grund dafür war die Mitteilung, es blieben wegen mangelhafter Ausstattung der Geschäftsstelle viele Anfragen unbeantwortet liegen oder könnten nicht ausreichend betreut werden. Dagegen wurde mit einem Rundschreiben anfang Dezember vom IKÖ-Vorstand festgestellt, die Krise habe nichts mit Geldmangel zu tun, sondern sei auf andere Ursachen zurückzuführen: Fachgruppen sagten wegen geringer Teilnahme ihre Treffen ab und die Fertigstellung eines Jahresberichtes durch den Beirat sei mangels Beteiligung ebenfalls gefährdet; praktisch führten nur noch zwei bis drei von ehemals 10 Fachgruppen Treffen durch : FG Verdatung, FG Frauen, und FG Kommunikationsökologie. Als Konsequenz schlägt der Vorstand die Auflösung von Fachgruppen und IKÖ-Beirat vor.

Mehrere Mitglieder des Vorstands haben ihren Rücktritt für die nächste Mitgliederversammlung angekündigt, bzw. müssen turnusgemäß durch Neuwahl ersetzt werden. Sollten sich keine Leute für die aktive Arbeit finden, wird bereits ein Antrag auf Auflösung des IKÖ in Erwägung gezogen. Die Geschäftsführerin Heiderose Wagner hat zum 30.11.91 ihre Tätigkeit im IKÖ-Büro beendet. Das IKÖ-Büro in Dortmund wird geschlossen und soll in die Geschäftsstelle der Deutschen Vereinigung für Datenschutz (DVD) in Bonn, Reuterstr. 44 verlagert werden.

Auf den Mitgliederversammlungen der DVD im Dezember und des IKÖ am 26 Januar 1992 wird jeweils ein Antrag vorliegen, der die gemeinsame Herausgabe einer Zeitschrift betrifft. Die bisherige Zeitschrift des DVD, die Datenschutz-Nachrichten (DANA) soll zukünftig gemeinsam mit dem IKÖ herausgegeben werden. Der Name "Datenschutznachrichten" soll jedoch gemäß eines eindeutigen Beschlusses der DVD-Mitgliederversammlung bleiben. Parallel dazu ist die Beibehaltung des IKÖ-Rundbriefes in "abgespeckter Form" anvisiert worden.

 

RADIOTAGUNG DER STIFTUNG "MITARBEIT" FAND NICHT STATT

(c&m) Die "Stiftung Mitarbeit" hatte für das Wochenende vom 6.-8. Dezember zur Tagung "Radioarbeit von unten -Bürgerbeteiligung im Lokalradio und Offenen Kanal" in die Europa-Akademie Werra Meißner (bei Eschwege) eingeladen. Die "Stiftung Mitarbeit" wird aus dem Bereich "Politische Bildung" mit öffentlichen Geldern bezuschußt und arbeitet unter dem Motto "Für eine Demokratie-Entwicklung von unten", im Kuratorium der Stiftung sitzen z.B. Ulf Fink, Peter Glotz, Walter Scheel, Rita Süßmuth und Richard v. Weizäcker.

Als ReferentInnen waren u.a. angekündigt: Traudel Günnel (Radio Dreyeckland, Freiburg), Steffen Müller (Radio F.R.E.I.), Erfurt, Carsten Rose (FERL, Erfurt), Mathias Lahmann (Medienarbeiter). Für die Arbeitsgruppen war der Themenschwerpunkt "BürgerInnenbeteiligung" aus der Sicht des Adolf-Grimme-Instituts/Marl (Hans Günther Clobes), der Hans-Böckler-Stiftung/Düsseldorf (Bettina Lendzian), des Jugendamt Essen (Werner Lindner) und Universität Essen (Helmut Schweitzer) geplant.

Die Tagung wurde kurz vorher plötzlich abgesagt, angeblich hatten sich nicht genügend Leute angemeldet. Sie hätte für einige Leute des alternativen Medienbereichs eine gute Gelegenheit für ein Wiedersehen geboten - aber es soll ja demnächst auch ein selbstorganisiertes bundesweites Treffen der Freien Radios geben (Siehe Artikel unter "Radios").

 

FIFF-MITGLIEDERVERSAMMLUNG

(c&m) Dadurch, daß die Mitgliederversammlung der kritischen InformatikerInnen (FIFF) diesmal im Rahmen eines Kongresses stattfand, ging sie beinahe darin unter. Von den insgesamt ca. 1000 FiFF-Mitgliedern kamen nur ca. 60. Es wurden neue Vorstandsmitglieder gewählt, Helga Genrich ist nun erste Vorsitzende des FIFF, zum neuen Vorstand gehören u.a. Dagmar Boedicker (AK Europa) und Hubert Biskup. Eine weitere Entscheidung war die Erhöhung des Mitgliedsbeitrags für Leute mit Job auf 100 DM im Jahr. Damit könnte sich der gegenwärtige Jahreshaushalt des FiFF von 49.787 DM auf ca. 77.000 DM erhöhen. Nach einem dramatisch klingenden Aufruf kurz vor der MV wäre damit das FIFF wie auch dessen Zeitschrift, die "FIFF-Kommunikation" wieder abgesichert. Der stabile Mitgliederstand zeigt, daß das FiFF sich zu einer festen Institution für kritische InformatikerInnen entwickelt hat. In der Vergangenheit wurde das FiFF z.B. vom Chaos Computer Club belächelt, als der CCC seine großen Medienauftritte hatte. Inzwischen hat sich herausgestellt, daß das FiFF auf die Dauer einen wichtigeren Pfeiler in der kritischen Diskussion darstellt als z.B. der Chaos Computer Club, der politisch nicht mehr in Erscheinung tritt.

 

Computer

 

FORSCHUNGS-"VERBUNDPROJEKTE" FÜR OPTISCHE COMPUTER

Mit zwei millionenschweren "Verbundprojekten" will das BMFT die Entwicklung von optischen Computern fördern. Die Entwicklung der Elektronik zur Photonik basiert auf den Fortschritten bei den III-V-Verbindungshalbleitern wie Gallium-Arsenid (GaAs) und Indium-Phosphid (InP). Diese Materialsysteme ermöglichen es, optoelektronische Bauelemente (Halbleiterlaserdioden integriert mit elektronischen Schaltkreisen) herzustellen, in denen neben den Elektronen insbesondere Photonen als Träger der Information zur Anwendung kommen.

Lichtquanten (Photonen) breiten sich mit 300.000 km/Sekunde wesentlich schneller aus als Elektronen. Bei Datenübertragungen mit mehr als 140 MHZ entstehen in der elektronischen Verbindungstechnik Störeffekte wie z.B. "Übersprechen" und "Reflexionen". Dies begrenzt die Entwicklung von extrem schnellen Systemen der Informationstechnik, da eine Datenübertragung bei noch höheren Frequenzen unmöglich ist. Da Photonen im Gegensatz zu Elektronen keine Wechselwirkung miteinander haben erhofft man sich mit der Wandlung der elektrischen Signale in Lichtsignale und eine Übertragung mittels Glasfaser den entscheidenden Durchbruch.

Darüber hinaus müssen optische Signale nicht unbedingt mit Glasfasern übertragen werden, sondern Lichtsignale (Photonen) können auch durch den freien Raum gesendet werden oder von einem Punkt aus gleichzeitig in verschiedene Richtungen ausgestrahlt werden. Auf diese Weise läßt sich die aufwendige Verdrahtung und Kontaktleitung in hochkomplexen Systemen vermeiden. Als Fernziel ist ein optischer Computer denkbar, der bei höchster Parallelität sehr viel schneller wäre als heutige Superrechner.Bei der Erforschung der Photonik geht es also um eine neue Basistechnologie für die Informationstechnik, die extrem hohe Übertragungskapazitäten und hochgradige Parallelität in der Datenverarbeitung bietet.

Im Rahmen der beiden Verbundprojekte wurden vor kurzem 30 Vorhaben mit insgesamt 140 Millionen DM Gesamtkosten bewilligt, von denen ca. 80 Millionen Fördermittel auf das BMFT entfallen. Insgesamt arbeiten in diesen beiden Projekten die Unternehmen ANT, Daimler-Benz, SEL, Siemens, 15 WissenschaftlerInnengruppen aus Hochschulinstituten, das Fraunhofer-Institut für Festkörperphysik sowie das Heinricht-Hertz-Institut. (Quelle: Mitteilungen des BMFT für die Presse)

 

"DUAL USE" - DER DOLCH ALS KÜCHENMESSER

"Die Bundeswehr versucht, den Anteil der spezifisch militärischen Informationstechnik möglichst gering zu halten und sich weitgehend auf Entwicklungen für den zivilen Bereich abzustützen. Dies gilt insbesondere für die Bereiche Führungs- und Informationssysteme sowie Mikroelektronik."

"In Zukunft wird auch verstärkt darauf hinzuwirken sein, sogenannte Dual-Use-Technologien intensiver zu nutzen, d.h. zu versuchen, militärische Forderungen bei zivilen Entwicklungen frühzeitig mitberücksichtigen zu lassen bzw. auf derartigen Dual-Use-Technologien in Form von Add-On-Programmen aufzusetzen, um militärischen Bedarf zu decken." (Zukunftskonzept Informationstechnik, BMFT 1989, S. 149 und 150)

IuK-Technologie gehört zu den Schlüsseltechnologien militärischer und wirtschaftlicher Macht. Bei der Entwicklung militärisch verwendbarer IuK-Technologie treten jedoch immer stärkere Finanzierungsprobleme auf, das ökonomische Problem ist zur entscheidenden Schranke bei der Produktion von High-Tech-Waffen geworden. Auf einigen Gebieten ist das Geld für die Entwicklung schon gar nicht mehr von einem Staat alleine aufzubringen. Die militärische Luft- und Raumfahrtindustrie ist z.B. nur noch als europäisches Gemeinschaftsprojekt und als Dual-Use-Projekt finanzierbar bzw. die Millardenkosten sind auch nicht mehr mit militärischen Interessen allein politisch legitimierbar. So entstand zunächst das Europäische Airbus-Konsortium und lautlos entstand im Hintergrund die militärisch bedeutsame Langstrecken-Version des Airbus. Ähnliches gilt für den Einfluß militärischer Interessen in der europäischen Satellitentechnik. Einerseits werden TV- und Telekomsatelliten, andererseits Spionagesatelliten transportiert und die "zivilen" Telekomsatelliten dienen gleichzeitig militärischen Nachrichten- und Logistiksystemen.

Rein zivile Technologie-Ziele wären mit wesentlich weniger Geld zu entwickeln, und die Gesellschaft bräuchte das Geld auch dringend z.B. für den sozialen Bereich. Deshalb dürfen die Rüstungsausgaben nicht als solche öffentlich angreifbar gemacht werden. Mit dem Dual-Use-Ansatz werden diese Rüstungsausgaben praktisch in einem zivilen Mantel versteckt. Man redet der Gesellschaft ein, sie brauche Glasfasernetze, damit die Oma das Enkelkind auf dem Bildtelefon sehen kann (dieses Beispiel führt Schwarz-Schilling öfter an), das Militär hat aber Interesse an Glasfaser, wegen der geringeren Störanfälligkeit durch EMPs. Satelliten werden als Beitrag für den Umweltschutz dargestellt, weil sie Wetterbeobachtung und Schadensaufnahme ermöglichen, andererseits liefern die Satelliten militärisch relevante Informationen für den Einsatz von wetterungsempindlicher Elektroniksysteme. Beim Verkauf von Supercomputern für zivile Zwecke werden stets auch Bedenken hinsichtlich ihrer militärischen Verwendbarkeit geäußert (Siehe COCOM-Liste).

Sind für die entsprechenden Technologien erstmal profitable Anwendungen im zivilen Bereich oder "gesellschaftlicher Bedarf" propagiert worden, dann fließen die Forschungs-Gelder und einige Ergebnisse sind tatsächlich zweifach verwertbar (dual use). Wie kann gegen einen Rechner argumentiert werden, der einerseits in der medizinischen Diagnostik (Computer-Tomograph) und andererseits zur Steuerung von Cruise-missiles verwendbar ist. Wissenschaft und Technik werden damit auf elegante Weise für die Zielsetzung der Militärs ausgerichtet. Wären die Forschungs-Ziele jedoch von Beginn an zivil ausgerichtet, könnten die militärischen Verwendbarkeit nicht oder jedenfalls nicht optimal hergestellt werden. Militärtechnologie sollte daher nicht als Mißbrauch bestehender Technologie bezeichnet werden, sondern es muß kritisiert werden, daß die militärischen Interessen schon Teil des Entstehungszusammenhangs von Technologie geworden sind.

Kontakt/Material: Mit dieser Problematik bestens vertraut ist FIFF-Mitglied Manfred Domke, Ölbergstr. 94a, W-5330 Königswinter. Seinen Anregungen auf einer Diskussionsveranstaltung am 5.12.91 in Göttingen ist auch die Entstehung des Artikels zu verdanken. Ein Beitrag von ihm ist u.a. in dem neuen Buch "Ein sauberer Tod - Informatik und Krieg" enthalten (Teil 3), Hrsg. von Bernhardt/Ruhmann erschienen im BDWI-Verlag. Der Ausspruch "Der Dolch als Küchenmesser" stammt von Helga Genrich (FIFF) und ist ihr bei einer Diskussion eingefallen, wo es wieder einmal um die "Neutralität des Küchenmessers" als Beweis für die Unschuld der Technologie ging.

 

UMWELT-INFORMATIONSSYSTEME DER BUNDESREGIERUNG

Im "Zukunftskonzept Informationstechnik" das die Bundesregierung 1989 vorgelegt hat, heißt es im Abschnitt "Umwelt":

"Umweltschutz hängt eng mit der Informationstechnik zusammen:

- Gesicherte Daten über vorhandene oder zu erwartende Umweltbelastungen, über die Wirkung auf Menschen, Tiere und Pflanzen sowie über den Verbleib und die Wirkung von Schadstoffen in der Umwelt sind eine wichtige Grundlage für die Fortschreibung der Rahmenbedinungen des Umweltschutzes. Die Informationstechnik ist Hilfsmittel zur Ermittlung und Aufbereitung dieser Daten.

- Zukünftig wird auch der Raumbezug zur Abbildung des Umweltgeschehens von zentraler Bedeutung sein: mit Hilfe von geographischen Informationssystemen und unter Heranziehung neuer Datenquellen wie z.B. Daten aus der Fernerkundung, wird die Qualität von umweltrelevanten Aussagen eine sprunghafte Verbesserung erfahren. Hierfür sind die sich abzeichnenden informationstechnischen Weiterentwicklungen notwendig.(...)

Der Einsatz der Informationstechnik ist für staatliches Handeln in den Bereichen Überwachung der Umweltbelastung, Übertragung, Speicherung und Verarbeitung von Umweltdaten, Analyse und Bewertung von Umweltdaten (auch Raumbezug), Entwicklung und Prognose der Umweltbelastung, Planung und Einleitung von Maßnahmen von ganz wesentlicher Bedeutung.(...)

Eine leistungsfähige Informationstechnik ist unabdingbare Voraussetzung für Informationssysteme, die flächendeckend für die Bundesrepublik Deutschland raumbezogene Daten verfügbar halten sollen und nach beliebigen Raumbezügen abfragbar sind. Beispiele für solche im Aufbau oder in Planung befindliche Systeme sind das "Bodeninformationssystem (BIS", das "Landschaftsinformationssystem (LANIS)" als geographisches Informationssystem der Bundesforschungsanstalt für Naturschutz und Landschaftsökologie, im Umweltbundesamt die "Datenbank Ökologie", die "Nebelstruktur- und Nebelhäufigkeitskarte" und die Umweltprobenbank (UPB)" sowie im Statistischen Bundesamt das "Statistische Flächeninformationssystem (STABIS)".

Der Aufbau und Betrieb eines monolithischen Informationssystems wird nicht zu erwarten sein. Vielmehr ist durch das Zusammenführen von Datenbeständen aus unterschiedlichen bundesweiten, länderbezogenen und kommunalen Systemen aber auch Systemen internationaler Organisationen, wie z.B. dem "Global Environmental Monitoring System (GEMS)" und der "Global Resource Information Database (GRID)", beides Informationssysteme der Umweltprogramme der UNO und der "Coordination of Information on the Environment (CORINE)" der EG, ein aussagekräftiges Informations- und Planungsinstrument für die Belange der öffentlichen Verwaltung zu schaffen. Durch die Kombination von Referenz-Informationssystemen, Methodenbanksystemen und Datenbanken werden die Aufgaben der 90iger Jahre zu lösen sein.

Diese Entwicklungen müssen sich auf leistungsfähige geographische Informationssysteme (GIS) stützen. Neben der ebenen räumlichen Auflösung müssen andere Anforderungen erfüllt werden, wie z.B. Analysen und Darstellungen von Ereignissen unterschiedlicher Zeiten oder Auswertungen im dreidimensionalen Raum."

 

MILITÄRISCHE SIMULATOREN WERDEN ALS "UMWELTSCHUTZ" VERKAUFT

(gjs) Panzer-Simulatoren ermöglichen Fahrübungen, ohne einen Liter Benzin zu verbrauchen. Entsprechendes Gerät für Panzerübungen ist bei der Bundeswehr im Einsatz und kostete 1989 pro Stück ca. 22 Millionen DM. In einer Meldung der Süddeutschen Zeitung vom 28 Dez. 1989 ist die Abbildung dieses Simulators mit folgendem Text unterschrieben gewesen: "Kostensparen und die Umwelt schonen soll diese neue Apparatur."

Ziel des Simulators ist es, die Vorbereitung auf den Krieg zu effektivieren, die Fähigkeit zur Kriegsführung mit Panzern zu vermitteln. Es ist zwar etwas unpassend, von Krieg als "Umweltverschmutzung" zu sprechen, aber wenn von "umweltschonenden" Kriegsübungen gesprochen wird, dann muß auf die enormen Umweltschäden hingewiesen werden, die mit Kriegen verbunden. Es sei nur an die Ölverschmutzung des persischen Golfes erinnert. Wenn Panzer Gebäude und Fabriken beschießen, wenn dadurch Boden, Wasser und Luft verseucht werden, wenn durch Panzerbeschuß Wälder abbrennen oder plattgewalzt werden, und wenn schließlich auch Menschen ermordet werden, dann ist es eine Farce, die Erlernung dieser Taten auf einem Simulator als "umweltschonend" zu bezeichnen.

Diese abwegige Bewertung des Panzersimulators ist kein Einzelfall. Im Zeitmagazin vom 17.8.84 heißt es über einen Flugsimulator: "Atemberaubend realistisch beschwören computergesteuerte Simulatoren alle erdenklichen Situationen, die von Piloten beherrscht werden müssen. Bei minimalem Materialaufwand wird ein Höchstmaß an Erfahrung vermittelt, das sonst nur zum hohen Preis von Menschenleben erreicht werden könnte." Damit bezieht sich der Zeitmagazin-Autor, Oberstleutnant der Reserve und Pilot, offensichtlich auf folgende Tatsache: Die gesammelten Erfahrungen der US-Air-Force aus dem Zweiten Weltkrieg, in Korea, im mittleren Osten und in Vietnam haben ergeben: "Gefechtsverluste gibt es fast ausschließlich bei Piloten, die weniger als fünf Einsätze geflogen sind; haben sie den fünften Kampfeinsatz überlebt, so ist ihre Überlebenschance danach größer als 95 %, und zwar unabhängig davon, wieviele Einsätze sie noch fliegen. Diesen Zahlen zufolge läßt sich die Verlustrate drastisch senken, wenn man alle Piloten vor ihrer ersten Feindberührung so ausbildet, als hätten sie die Erfahrungen von fünf Kampfeinsätzen bereits hinter sich." (Aufsatz eines US-Psychologen in Spektrum der Wissenschaft 9/86) Die "Reduzierung der Verlustrate" bezieht sich selbstverständlich nur auf die eigenen Soldaten, die darauf trainiert werden, die Verlustraten bei einer anderen Menschengruppe hochzutreiben.

Da es die Flugsimulatoren nicht nur für Panzer und Kampfjets sondern auch für Hubschrauber und Schiffe gibt, wäre zu überlegen, ob die Möglichkeit einer totalen Simulation des Krieges ins Auge gefaßt werden sollte. Dies würde dann die Abschaffung der realen Waffen ermöglichen und tatsächlich Unmengen von Ressourcen sparen, die Umwelt und vor allem die Menschenleben schonen.

 

"PAPIERLOSES BÜRO" ERHÖHT DEN PAPIERVERBRAUCH

(gjs) Jeder Gang durch einen Zeitschriftenladen zeigt auffällig, daß ganze Regale mit besonders dicken Computer- und Telekommunikations-Zeitschriften vollgepackt sind - ganz zu schweigen von den Buchhandlungs-Regalen mit den Handbüchern zum Verständnis der Software. Offensichtlich produziert die Informationstechnologie zusätzliche Information, die auf Papier gedruckt werden muß. Und das ist nur ein kleiner Teilbereich in dem die Computerisierung den Papierverbrauch steigert. Die Papierindustrie hat auch aus anderen Gründen keine Angst vor dem "papierlosen Büro", "denn zusammen mit den neuen Hilfsmitteln haben bisher immer wieder papiergebundene Medien Eingang in die Bürotechnik gefunden" heißt es nüchtern. Mithilfe von Druckern und Kopierern wird soviel Papier verbraucht wie noch nie. Der Papierverbrauch ist mit Einführung der neuen Bürotechnologien erst so richtig explodiert: 1970 wurden in der BRD insgesamt 2,7 Mrd. Kopien angefertigt, 1977 waren es bereits 11,5 Milliarden! (Laut einer Untersuchung der GTZ/Eschborn, 1984) 1980 war die Zahl der Kopien jährlich auf 20 Milliarden angewachsen, für 1985 wurden damals schon 30 Milliarden erwartet. (Online, Nr. 3/1984) Das Gesamtvolumen des Papierverbrauches in der BRD verdoppelte sich in der Zeit von 1980 bis 1983.

Die computergestützte Textverarbeitung reißt die arbeitsökonomischen Schranken des Papierverbrauchs ein: "Die Zahl der Korrekturläufe steigt von einem oder zwei auf fünf bis zehn bei längeren Texten. Da Änderungen ja so leicht sind, wird bei der Abfassung der Texte geschludert. Es wird so lange neu ausgedruckt, bis auch das letzte Komma am richtigen Platz ist. Früher benutzte man auch einmal Tipp-Ex oder überklebte eine fehlerhafte Passage - heute läßt man lieber schnell den Laserprinter zum achtenmal die dreißig Seiten Text ausdrucken.(...) Überhaupt der Papierverbrauch: Entgegen der Vision vom papierlosen Büro dürfte sich mit der Einführung der EDV für die Textverarbeitung in den meisten Fällen der Papierverbrauch um einige hundert Prozent erhöhen. Die geringe Mühe, die es macht, ein paar Dutzend Seiten schnell noch einmal zur Kontrolle auszudrucken, verleitet dazu, es auch zu tun." (H.P. Peters, Beim zehnten Ausdruck stimmt's dann, in: SZ, 23.3.90)

Telefaxen ist die institutionalisierte Verdoppelung der Papiermenge: beim Adressaten kommt nicht das abgeschickte Blatt an, sondern eines, das durch Verdoppelung (Fernkopieren) entstanden ist.

Das Institut für Energie und Umwelt (ifeu) in Heidelberg hat 1991 im Auftrag von Greenpeace eine Studie angefertigt, die zu dem Schluß kommt, daß die Deutschen zuviel Papier verschwenden. Pro Jahr verbrauche umgerechnet jede/r durchschnittlich 230 Kilo Papier. Durch "Einsparen" und "Altpapiereinsatz" ließe sich der Holzverbrauch um 50 % verringern. Die Computerisierung der Gesellschaft, das sollte dabei berücksichtigt werden, trägt bisher nicht zur Einsparung bei, sondern bewirkt eher das Gegenteil

 

GEBÜHREN-RECHENZENTRUM DER POST

(c&m) In einem Rechenzentrum der Deutschen Bundespost werden täglich (!) rund 300.000 (!) erstellt, kuvertiert und versandt. In dieses Rechenzentrum können per Datenfernübertragung unkontrolliert Nachrichten und Daten hinein und folglich auch hinaus kommen. "Der Bundesrechnungshof hat den Bundesminister aufgefordert, künftig sicherzustellen, daß Produktionsprogramme lediglich in Bereichen mit eingeschränkten Zugriffsberechtigungen gespeichert werden, in die also Daten und Programme nur kontrolliert gelangen können und die einer maschinellen Änderungskontrolle unterliegen (geschützte Bereiche). Der Bundesminister hat mitgeteilt, daß er die beisher von ihm erlassenen Regelungen über den Schutz des Speicherbereichs der Programmierer für ausreichend halte. Das Einschleusen von Programmen mit schädlichen Nebenwirkungen sei nicht durch das Einschränken von Berechtigungen, sondern nur durch eine mit hohem Aufwand verbundene manuelle Kontrolle aller durchgeführten Änderungen an den Programmen zu verhindern."

"An den zentralen Rechner in diesem Rechenzentrum waren über Datenfernübertragung eigenständige Rechner angeschlossen, die auf Datenbestände und Programme des zentralen Rechners zugreifen konnten.(...) Weiterhin hat der Bundesrechnungshof festgestellt, daß die Systembetreuer der dezentralen Rechner umfassende Zugriffsrechte bei der Verwlatung von sicherheitsrelevanten Programmfunktionen hatten. Eine Kontrolle ihrer Tätigkeit fehtle jedoch. Der Bundesrechungshof hat beanstandet, daß der mangelnde Schutz vor wiederholten unberechtigten Zugriffen sowie die unkontrollierte Ausübung umfassender Zugriffsrechte die Vertraulichkeit sowie die Richtigkeit und Unversehrtheit der auf den dezentralen Rechnern betriebenen Datenverarbeitungsanwendungen und der dort verwalteten Daten gefährden."

So deutliche Worte sind nur deshalb nachzulesen, weil der Rechnungshof sich um finanzielle Verluste sorgt, die durch das Einschleusen von fremden Programmen in den Bundespostrechner entstehen könnten. Die Sicherheit des Datenverarbeitungsablaufes nicht der Schutz personenbezogener Daten war für die PrüferInnen von Interesse.

Quelle: Bericht des Bundesrechnungshofes gemäß § 99 BHO über die Sicherheit der Informationsverarbeitung in Rechenzentren der Bundesverwaltung, Frankfurt den 28 August 1990, Dr. Zavelberg / Bundesrechnungshof

 

FILM: "TERMINATOR 2" GEGEN ARTIFICIAL INTELLIGENCE

(gjs) Wer hätte das gedacht - fundamentalistische Computerkritik im Drehbuch des Action-Films "Terminator 2" (mit Arnold Schwarzenegger in der Hauptrolle). Kurz zur Rahmenhandlung: irgendwann begann ein Computersystem die Welt zu beherrschen und löste zwecks Vernichtung organischen Lebens einen Atomkrieg aus. Die übriggebliebenen Menschen wurden von Maschinen verfolgt und es drohte die totale Ausrottung. Um den Anführer des menschlichen Widerstandes zu vernichten, wird ein androider Kampfroboter per Zeitsprung in die Vergangenheit geschickt um diesen Anführer bereits als Kind zu töten. Zur Rettung des kleinen Jungen wird andererseits von der menschlichen Widerstandorganisation ein Verteidigungsroboter (Schwarzenegger) ebenfalls in die Vergangenheit geschickt.

Als der "gute" Roboter (Schwarzenegger) alle möglichen Leute, die sich ihm irgendwie in die Quere stellen einfach abknallt, sagt ihm der Junge: "He, das kannst Du doch nicht machen, einfach alle umbringen - also wenn wir jetzt etwas unternehmen , dann befehle ich dir, daß du keinen umbringen darfst." Bei der nächsten Actionszene schießt der Roboter ca 6 Männern in die Knie und als der Junge verständnislos mit "oh nein!" aufstöhnt, sagt ihm der Roboter mit monotoner Stimme: "Sie werden es überleben!". Korrekte Befehlsausführung bei gleichzeitig grundlegendem Verständnismangel.

Der Junge und sein Maschinenschutzengel wollen zusammen mit der Mutter des Jungen (Computerexpertin) denjenigen Wissenschaftler finden, der für die ganze Computerentwicklung und die Auslösung des Atomkrieges verantwortlich ist. Als sie ihn schließlich gefunden haben - mensch traut seinen Ohren kaum, da hält ihm die Mutter vor: "Alles was ihr könnt, ist die Erschaffung von Maschinen, die den Tod bringen, ihr habt doch keine Ahnung davon, was es heißt, Leben zu bringen, etwas zu gebären!" Keine genaue wörtliche Wiedergabe, aber das ist die Argumentation, die wir in unseren Diskussionen unter dem Titel "Kopfgeburten" (als Ersatz des Mannes für die Unfähigkeit zu gebären) kennengelernt haben.

Sodann führen die drei eine extreme Form der Technikbegrenzung durch, sie klauen den Prototypen des AI-Chip und sprengen die gesamte Computerfabrik schlichtweg in die Luft und zwar aus prinzipiellen Gründen. Den bösen Roboter, von dem sie andauernd angegriffen werden, versenken sie schließlich in einem Hochofen-Stahlbad zwecks endgültiger Vernichtung. Der Teufels-Chip wird hinterhergeworfen - aber da ist noch einer dieser Chips vorhanden und zwar im Kopf des guten Roboters Schwarzenegger. Dann kommt die Krönung: Der gute Roboter erklärt den beiden Menschen, daß er sich selbst vernichten muß, um diesen Chip aus der Welt zu schaffen und läßt sich in die flüssige Stahlschmelze hinabgleiten. Meine Güte, da sind die Maschinen schon so intelligent, daß sie sich zum Schutz der Menschen selbst vernichten.

 

Radios

 

TEILERFOLG FÜR FREIE RADIOS IN BADEN-WÜRTTEMBERG

(rdl) Nach 11 Jahre zunächst in Illegalität, danach unter Gesetzesschikanen leidend ist es Radio Dreyeckland nun gelungen, einen wichtigen Eckpfeiler im neuen Landesmediengesetz Baden-Württembergs zu verankern. Die Drohung mit dem Gang zum Bundesverfassungsgericht und die Protestbriefe zahlreicher, gesellschaftlich relevanter Gruppen in BaWü haben dazu geführt, daß nun in § 25 Absatz 2 Landesmediengesetz (LMG) Anbieter, die mit ihrer Station keinen Geschäftsbetrieb bezwecken (nichtkommerzielle Anbieter), vorrangig bei der Lizenzvergabe behandelt werden können. Jenseits von Kommerz und Spielwiese scheint nun ein Aufbrechen des sogenannten dualen Rundfunksystems stattzufinden. Die Utopie vieler freier Radios ist einen Schritt vorangekommen. Doch schaut man sich den Rest der Gesetze an und untersucht die Medienpolitik fast aller Parteien, wird ein Stillstand absehbar. Es fehlt der ernsthafte politische Wille, nicht-kommerziellen Radios die notwendigen finanziellen Voraussetzungen zu gewährleisten.

 

ROT-GRÜNE DISKUSSION ÜBER LOKALFUNK IN NIEDERSACHSEN

(tm) Die rot-grüne Koalition in Hannover arbeitet sich bedächtig an der Umsetzung des Rundfunkkoalitionsprogramms ab. Pilotprojekte zum nicht-kommerziellen lokalen Hörfunk sollen ohne Haushaltszuschüsse durchgeführt werden.

Die SPD, die noch vor Jahresfrist ihr Desinteresse an diesem Thema bekundet hatte, stieg im November mit einer Anhörung von Radio-Initiativen in der Landtagsfraktion Landtags-Hearing nachträglich in den Ring. Noch bevor irgendeine der 15 eingeladenen Initiativen zu Wort kam, deutet MdL Alfred Reckmann, medienpolitischer Sprecher der Genossen, den Kurs an: Finanzierung der Projekte aus dem "25-Anteil" Niedersachsens an den Rundfunkgebühren (in 1992 ca. 15 Mio. DM) und Mischformen aus Offenem Kanal und Lokalfunkinitiativen.

Dabei liegt der Kurs innerhalb der SPD noch nicht fest. Stein des Anstoßes bei den innerparteilichen Diskussionen ist immer noch die Formel "nicht-kommerziell". Fraktionsvorsitzender Bruns versteht darunter - Verlegerdrohungen im Hinterkopf - "ohne Werbung", sein Junior Reckmann liebäugelt mit zumindest teilkommerziellen Pilotprojekten und präsentierte auch gleich eine Szene von Jungradiounternehmern, die immer noch an lukrativen Lokalfunk glauben.

Der kleine Koalitionspartner reagiert auf solche Nachkartversuche an der Koalitionsvereinbarung merklich kühl. Für Erich von Hofe, den Medienexperten der Grünen Landtagsfraktion, gibt es "kein Plazet" für Kommerz auf Megahertz. Und auch gegenüber einer weiteren Modelung seitens der SPD zeigt er sich unwillig: von offenem Kanal sei in der Vereinbarung nicht die Rede.

Die SPD hat, angeregt durch zwei Initiativen für Offene Kanäle, ihr Herz für Bürgerbeteiligung neuentdeckt und möchte nun gerne dafür Lobby spielen. Rückendeckung hat sie dabei jedoch noch nicht von den BürgerInnen, sondern zunächst nur juristisch. Der gerade unterzeichnete neue Rundfunkstaatsvertrag sieht in seinem § 29 "die Förderung Offener Kanäle" (OKs) aus dem 2%-Anteil vor.

Ob die Forderung nach OKs nun ein geschickter medienpolitischer Schachzug ist, um Gegenöffentlichkeitskonzepte des grünen Lokalfunks zu verhindern oder ob die Protégierung des medienpolitischen Ladenhüters eine Reaktion auf den organisatorischen Zusammenschluß von Initiativen im Vorfeld des neuen Landesmediengesetzes (LMG) ist, bleibt dahingestellt.

Entscheidend für den wohl fälligen rot-grünen Kompromiß wird vielmehr die Finanzfrage sein. Wer an den 2%Anteil zur "Förderung von landesrechtlich gebotener technischer infrastruktur" heranwill, muß an der OK-Klausel im Staatsvertrag vorbei, wenn er denn mehr will als Leitungs-, Studio- und Senderkosten. Der § 29 wird durch seine Erläuterung zu einem Gummiparagraphen, der für manche Lokalfunkinitiative angesichts drohender Mittelknappheit für die Finanzierung von Radiomachern zum rettenden Strohhalm werden könnte. Für zulässig wird dort nicht nur die "Errichtung und Einrichtung von Studios, sowie von Produktionseinrichtungen für den laufenden Betrieb" erklärt, sondern auch die Ausgabe der Mittel für "Kosten der sachgerechten Handhabung der technischen Einrichtungen für Offene Kanäle". Hingegen wird die unmittelbare Finanzierung privater Veranstalter explizit ausgeschlossen.

Die Staatskanzlei, beauftragt mit einem neuen LMG-Entwurf, soll nun juristisch den Lokalfunk durchs Finanzierungsnadelöhr bugsieren, ohne ihn zum "Offenen Kanal" zu schrumpfen. So zeichnet sich eine Lösung ab, die einige Initativen bereits von Beginn an vorgesehen hatten: die Mikrophone sollen im Lokalfunk nicht nur für jeden offenstehen, sondern es soll auch genügend Platz für redaktionell autonom verantwortete Sendungen Platz sein. Man darf gespannt sein, was den Grünen nun noch neues einfälllt. Sie wollen im Februar 92 ebenfalls ein Hearing zum Lokalfunk abhalten.

 

INITIATIVE FÜR EIN BUNDESWEITES RADIOTREFFEN

(rdl) Damit die Radiobewegung, die Mitte der 80er Jahre eingeschlafen ist, wieder neuen Dampf bekommt, müssten wir so schnell wie möglich den "1. Querfunkratschlag der neunziger Jahre" veranstalten. Es gibt mittlerweile fast 40 Radioinitiativen, 3 deutschsprachige Radios, die senden und eine Unzahl interessierter Personen. Wer sich an den Planungen zu einem Radiotreffen im deutschsprachigen Raum beteiligen will, melde sich bitte bei:

Kontakt: Thomas Schrecker/Radio Dreyeckland, Adlerstr. 12, 7800 Freiburg, Tel. Geschäftsstelle: 0761/30407

 

ZENSURVERSUCH GEGEN RADIO DREYECKLAND: §129A

(rdl) Seit Sommer 91 ermittelt die Polizei Freiburg und später hinzukommend auch die Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart gegen Radio Dreyeckland, gestützt auf den § 129a StGB. Der Vorwurf: In einer Sendung im Juni 91 habe Radio Dreyeckland "Werbung für eine terroristische Vereinigung mit dem Namen Rote Zora" betrieben. In der betreffenden Sendung, dem "Fraueninfo", wurde ein Interview mit der "Roten Zora" wiedergegeben, das bereits im Jahr 1984 in der Zeitschrift "Emma" abgedruckt worden war - damals völlig unbeanstandet seitens der Staatsschutzbehörden. Eingeleitet wurde die Sendung mit der Einspielung einer, von der Kölner Musikgruppe "Heiße Luft" bearbeiteten Fassung des "Pippi-Langstrumpf-Film-Liedes", in dem jene "Roten Zora" ebenfalls erwähnt wird.

Seit 11.11.91 ermittelt nun die Generalstaatsanwaltschaft nicht mehr wie ursprünglich "gegen Unbekannt", sondern konkret gegen die Geschäftsführerin der Radio Dreyeckland Betriebs GmbH. Sie stehe als Verantwortliche des Senders wegen der genannten Sendung im "Verdacht, für eine terroristische Vereinigung geworben zu haben. Soweit der "Sachstand".

Der Vorwurf, der seitens der Staatsanwaltschaft für das oben geschilderte Verfahren erhoben wird, erscheint zunächst einmal unglaublich. Die Dokumentation eines sieben Jahre alten Interviews, seinerzeit in der für jede und jeden käuflich zu erwerbende Zeitschrift "Emma" veröffentlicht sowie die Liedeinspielung einer ebenfalls öffentlich bekannten Musikgruppe sollen einen Verstoß gegen den § 129a darstellen und als Anlaß für umfangreiche Ermittlungen herhalten?

Unglaublich, vielleicht sogar lächerlich, dieses Verfahren, wenn man den Inhalt des angeblichen "Verstoßes" erwägt. Schließlich ist auch nach bürgerlich-liberalem Medienverständnis für Presse und Rundfunk Pflicht, alle unterschiedlichen politischen Auffasssungen, die in einer Gesellschaft existieren, zu Gehör zu bringen, zu dokumentieren und eine Auseinandersetzung darum zu fördern.

Überhaupt nicht mehr unglaublich oder gar lächerlich, wenn der Blick auf die Vorgehensweise und Unverfrorenheit der Staatsschützer fällt. Radio Dreyeckland ist kein Einzelfall, Haussuchungen bei Infoläden und in linken und alternativen Buchläden, Beschlagnahmung von Flugblättern und Zeitungen, die beispielsweise Briefe von RAF-Gefangenen dokumentieren, die Vorfälle häufen sich. Der § 129a bildet für Polizei und Staatsanwaltschaft das Handwerkszeug in ihrem Versuch, linken Medien einen Maulkorb zu verpassen. Er ist einer der Strafparagraphen, die zu der "Grauzone der inneren Sicherheit", zum sogenannten "vorverlegten Staatsschutz" gehören und zielt darauf, jegliche Auseinandersetzung um Gesellschaftsveränderungen zu unterdrücken, die sich nicht ausschließlich innerhalb der "Grenzen der freiheitlich-demokratischen Grundordnung" bewegt. Bestimmte politische Auffassungen sollen mittels Kriminalisierung aus der gesellschaftlichen Kommunikation herausgehalten werden. In diesem Zusammenhang stehen dann auch immer wieder Verfahren gegen linke Medien, die sich den Zwängen nicht beugen wollen, aktuell eben auch das Verfahren gegen Radio Dreyeckland.

Die Konsequenzen? Öffentlichkeit herstellen über die Funktion von §129a-Verfahren, politischen Druck mit dem Ziel einer Abschaffung dieses Paragraphen entfalten, Maulkörbe nicht akzeptieren, die Zensur zum Thema machen. Die Einstellung jeglicher Verfahren auf Grundlage des § 129a und konkret des Ermittlungsverfahrens gegen Radio Dreyeckland fordern!

Kontakt: Radio Dreyeckland, Adlerstr. 12, 7800 Freiburg, Tel. Geschäftststelle : 0761/30407, Telefon des Studios: 0761/31028

 

Technische Kommunikation, Mailboxen, Btx:

 

PRESSEFREIHEIT UND ZENSUR FÜR MAILBOXEN

"Neuer G 10 ist verfassungswidrig"

(fjb) Im Rahmen unserer (d.h. der Fachschaft Jura/Uni Bielefeld) Beschäftigung mit Datenschutzfragen haben wir uns anläßlich des letzten CCC-Kongresses im Jahre 1990 auch mit dem Thema: "G 10 und Mailboxen" befaßt. (Mit "G 10" ist das "Gesetz zur Beschränkung des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses" vom 13 August 1968 gemeint, das den Artikel 10 des Grundgesetzes zum Fernmeldegeheimnis einschränkt). Wir haben dazu ein Papier verfaßt, das zu dem Ergebnis kommt, daß die Einbeziehung der privaten Betreiber von Fernmeldeanlagen in das G 10 verfassungsrechtlich nicht zu halten ist. Das liegt u.a. daran, daß der Gesetzgeber bei der übereilten Änderung im April 1990 nicht bedacht hat, daß durch diese Einbeziehung sowohl das informationelle Selbstbestimmungsrecht des Mailbox-Users als auch die Meinungs- und Informationsfreiheit gemäß Artikel 5 Grundgesetz berührt ist. Das neue G 10 steht u.E. im Widerspruch zum Art. 5 GG und wir halten es deshalb für verfassungswidrig.

Mailboxzensur mithilfe des § 130a StGb

(gjs) Mit dem 1987 neugefaßten Paragraphen 130a StGB (Anleitung zu Straftaten) wird das Recht auf freie Meinungsäußerung, die Presse- und Informationsfreiheit eingeschränkt. Zur Neufassung des § 130a stellten die Strafverteidiger-Initiativen 1987 fest: "Nach der Vorschrift werden nicht konkrete Taten unter Strafe gestellt, sondern es geht um die Kriminalisierung der Veröffentlichung von Texten, deren Wirkung auf den Leser nicht feststellbar ist. strafrechtlich sanktioniert werden sollen lediglich vermutete Auswirkungen von Veröffentlichungen und vermeintliche Absichten der Verfasser und Publikationen. Diese Vorverlagerung des Strafrechts in den Bereich der Absichten bietet die Möglichkeit der rechtsförmigen Ausgrenzung von zu Staatsfeinden erklärten politischen Gegenern und eröffnet damit einer Gesinnungsjustiz Tür und Tor."

Wenn über Mailbox zu einer nicht genehmigten Demonstration gegen Atomtransporte, Rechtsradikale, etc. aufgerufen wird, macht sich der Mailboxbetreiber nach § 130a schuldig, weil über seine Mailbox zu einer nach § 23 Versammlungs-Gesetz strafbaren Handlung aufgerufen wird. Der 130a ist jedoch sehr viel weiter dehnbar, wie die Überlegungen des Rechtsausschusses des Deutschen Bundestages anläßlich der Gesetzesneufassung zeigen: "Erstens gibt es die Befürwortung in Form der indirekten Aufforderung, zweitens die Befürwortung in Form scheinbarer Distanzierung, drittens die Beschreibung strafbarer Handlungen mit Nachahmungstendenz, viertens Befürwortung in Form der Billigung eines historischen Ereignisses in der Absicht es als nachahmenswertes Vorbild hinzustellen,...".

Die Definitionsmacht darüber, wann ein Text "geeignet" und "bestimmt" ist als Anleitung zu Straftaten zu dienen und die Bereitschaft anderer zu wecken oder zu fördern, Straftaten zu begehen, liegt zunächst bei der Staatsanwaltschaft. Und die entscheidet darüber, ob in einem Fall Ermittlungen aufgenommen werden. Die praktische Bedeutung des Paragraphen scheint gering, wenn mensch die Zahl der direkt darauf aufbauenden Verurteilungen als Maßstab nimmt. Dabei übersieht mensch jedoch, die Bedeutung vor allem der Ermittlungen, die mithilfe des § 130a von den Staatsanwaltschaften eingeleitet werden können.

Nun zur Fernmeldeseite des Problems: Im neu gefaßten § 100 StPO heißt es: "Die Überwachung und Aufzeichnung des Fernmeldeverkehrs darf angeordnet werden, wenn bestimmte Tatsachen den Verdacht begründen, daß jemand als Täter oder Teilnehmer (...) Straftaten gegen die öffentliche Ordnung (§§129 bis 130 des Strafgesetzbuches) (...) begangen (..) hat, und wenn die Erforschung des Sachverhalts (...) auf andere Weise aussichtslos oder wesentlich erschwert wäre." Die Überwachung darf zwar eigentlich nur durch einen Richter angeordnet werden, kann aber (nach § 100 b STPO) für die Dauer von 3 Tagen auch von einem Staatsanwalt veranlaßt werden, wenn "Gefahr im Verzuge" besteht.

Diese Ermittlungen können sehr wohl zu unangenehmen Folgen führen, auch wenn es nicht zu einer Verurteilung kommt: Der Mailboxbetreiber "muß mit der Durchsuchung seiner Wohn- und Geschäftsräume, und der Beschlagnahme von Beweismitteln durch Staatsanwaltschaft und Polizei rechnen, auch wenn er nicht weiß, daß seine Box für kriminelle Zwecke mißbraucht worden ist" (Hans Jürgen Stenger, EDV-Sachverständiger im Bayrischen Landeskriminalamt, in c't Nr. 10/1990, S.76)

Jeder Mailboxbetreiber soll dem Verfassungsschutz, dem MAD und dem BND gemäß § 1 Abs.1 G 10 auf Anordnung Auskunft über User und Mailboxinhalte geben (§ 1 Abs. 2, Satz 2 G 10). Er muß die Überwachung und Aufzeichnung der Mailboxkommunikation ermöglichen (§ 1, Abs. 2, Satz 3 G 10). Wenn der Mailboxbetreiber entsprechenden Anordnungen nicht nachkommt, wird dies als Ordnungswidrigkeit mit bis zu 30.000 DM geahndet (§ 11, Abs. 2 G 10).

Der Mailboxbetreiber darf den User nicht darüber informieren, daß die Mailbox überwacht wird. Falls er die Tatsache der Überwachung dennoch jemand anderen mitteilt, macht er sich strafbar und kann mit bis zu 2 Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe bestraft werden (§ 10. Abs 2, G 10)

Kontakt/Material: Fachschaft Jura, Uni Bielefald, Gruppe Datenschutz, Universitätsstr. 25, 4800 Bielefeld 1, Tel.: 0521/106-4292 (Mittwochs von 15-17 Uhr)

Material zum § 130a: Schwarze Texte, Politische Zensur in der BRD, 1968 bis heute, Hrsg.vom ID-Archiv, Amsterdam

 

IG METALL PRÜFT "ERSTEN ALLGÄUER COMPUTERCLUB"?

Die Verwaltungsstelle Kempten der IG Metall ist Mitglied des EACC (Ersten Allgäuer Computer Club) und hat untersuchen lassen, ob sich über den EACC eine Technologieberatung für Betriebs- und Personalräte abwickeln läßt. Diese Untersuchung wird als Forschungsvorhaben von der Hans-Böckler-Stiftung unterstützt. Die vorliegenden Zielbeschreibungen sind etwas vage: "Vorschläge zur Verbesserung und Verbreitung gewerkschaftlicher Bildungs- und Beratungsarbeit zum Themengebiet neue Technologien" und "Aufbau neuer Dialog- und Kooperationsformen in einer Region".

Kontakt: Projektleiter/-bearbeiter Dipl. Inf. Helmut Körber, IMU-Institut München, Hermann-Ling-Str.10, 8 München 2.

 

ELEKTRONISCHES TELEFONBUCH VERTEUERT

(c&m) Am 2.7.91 wurde die Benutzung des "Elektronischen Telefonbuches (ETB)" im Bildschirmtextsystem verteuert. Wer über den entsprechenen BTX-Zugang *1188# Auskunft sucht, muß zusätzlich 0,30 DM pro Minute bezahlen. Das heißt, 0,23 DM für die Verbindung und 0,30 DM für die Auskunft macht zusammen 0,53 DM pro Auslunft, wenn man es in einer Minute schafft. Falls es länger als eine Minute dauert, kommen gleich noch mal 30 Pfennige hinzu und es würde 0,93 DM kosten. Im Vergleich dazu kann die Auskunft viel billiger, nämlich mit 6 Minuten pro Einheit von der Telefonauskunft erfragt werden.

Ein indirekter Zwang zur Anwendung der teuren Btx-Auskunft wird durch eine Erschwerung der normalen Telefonauskunft durch lange Besetztzeiten ausgeübt. Falls die Post diesen Zwang gezielt verstärken will, braucht sie nur die Arbeitskräftezahl in der Auskunft zu reduzieren.

Ursprünglich wurde die Abschaffung des gedruckten Btx--TeilnehmerInnenverzeichnis mit der Einführung des Elektronischen- Telefon-Buches begründet. Das ETB enthielt aber oft nur alte Eintragungen und konnte viele Namen konnte es garnicht finden. Nun sind die gedruckten Verzeichnisse weg und das ETB wird verteuert.

Die Werbezeitschrift "bildschirmtext-magazin" wurde mit diesbezüglichen Protestschreiben eingedeckt, abgedruckt in der Nr. 9/91 : "Wenn die Telekom so weitermacht, kann sie BTX bald einstampfen lassen", "Mit der Telekom zurück ins Steinzeitalter..", "Ich finde es eine Frechheit..", "Ich werde meinen Anschluß abmelden..". Nach derart starken Protesten bietet nun die Postreklame seit September zur Besänftigung ein reduzierteres, elektronisches Auskunftssystem in BTX an, das soviel kostet, wie eine normale Telefonauskunft.

 

WIRD BTX EINGESTELLT ODER PRIVATISIERT ?

(c&m) In einem Interview (Spiegel 48/90) wurde der Telekom-Chef und BTX-Promoter aus dem Hause Loewe Opta gefragt, wie er zu Btx stehe. Ricke:"Wir setzen uns nachhaltig für eine Sanierung von Btx ein, denn auf Dauer wollen und können wir die Verluste nicht mehr tragen." Frage:"Wäre es nicht am vernünftigsten, Btx ganz einzustellen?", Ricke:"Ich möchte den Dingen nicht vorausgreifen. Aber grundsätzlich gilt: Alle Dienste, die wir anbieten, müssen innerhalb weniger Jahre profitabel sein. Wenn das nicht realisierbar ist, wird man auch daran denken müssen, einen Dienst wieder einzustellen." In Wirklichkeit kann die Frage jedoch nur lauten, wann ist die Telekom mit Absicht soweit heruntergewirtschaftet worden, daß alle möglichen Dienste (z.B. Btx) an Privatunternehmen verkauft werden können, weil es dann so aussieht, als ob der Staatshaushalt damit von Schuldenlasten befreit werde.

Ein Muster, wie das gehen könnte lieferte Schweden. Dort haben die schwedische Post, IBM und die Mediengruppe Esselt gemeinsam das "Teleguide-Konsortium" geschaffen, das Btx vermarkten will. IBM ist für den Bereich "Computer, Software, Netzübergänge und Beschaffung von Terminals" zuständig. Zunächst wurden 50.000 Terminals von Loewe Opta bestellt, die zum Mietpreis von 7,5 skr pro Monat angeboten wurden. Telecom stellt das Netz, vermietet die Terminals und kassiert Gebühren. Esselt macht Marketing und beschafft Anbieter.

Durch Privatisierung der Btx-Zentralen würde die bisherige Datenschutzproblematik noch verschärft, während gegen eine Einstellung von Btx nichts einzuwenden wäre.

 

Verdatung/Überwachung:

 

"AUSLÄNDERiNNEN-ZENTRAL-REGISTER (AZR)"

(gjs) Das AusländerInnenzentralregister (AZR) gibt es in der BRD seit 1953, schon 1967 wurde es mit Datenverarbeitungsanlagen ausgestattet. Das AZR ist eine beim Bundesverwaltungsamt in Köln geführte automatisierte Datei in der über 100 Millionen Daten von mehr als 10 Millionen Ausländer gespeichert sind. Im Gesetz über die Errichtung des Bundesverwaltungsamtes von 1959 heißt es (§ 6): "Das Bundesverwaltungsamt führt das Ausländerzentralregister, das der Erfassung der im Bundesgebiet wohnhaften Ausländer dient."

Die Arbeit des AZR wurde in mehreren Verwaltungsvorschriften seit 1967 geregelt. Nachdem der Bundesbeauftragte für den Datenschutz im Jahre 1980 das AZR überprüft hatte, stellte er fest, daß dessen Tätigkeit nicht mehr vom oben zitierten § 6 abgedeckt wurde. (3.ter Tätigkeitsbericht des BfD, S.16). Der Bundesbeauftragte wiederholte dann 9 Jahre lang in seinen Jahresberichten die Forderung nach Schaffung einer gesetzlichen Grundlage für das AZR. und versuchte 9 Jahre lang durch Berichte über vermeintliche kleine Fortschritte seine Einflußlosigkeit zu beschönigen.

1987 konnte festgestellt werden: "In aller Stille vollzieht sich zur Zeit eine umfassende Neugestaltung des Ausländerzentralregisters (AZR) (...) Die geplante Neukonzeption sieht über den derzeitigen Bestimmungszweck der Aufenthaltsermittlung und der Vorbereitung ausländerrechtlicher Entscheidungen hinaus eine stärkere Einbindung in das System zum Schutz der innerern Sicherheit vor. So soll der INPOL-Fahndungsbestand in das AZR eingestellt werden. Es besteht Veranlassung darauf hinzuweisen, daß das Recht auf informationelle Selbstbestimmung als allgemeines Menschenrecht auch den ausländischen Mitbürgern zusteht. Eine Neuregelung muß deshalb vermeiden, daß die geplanten Sondervorschriften zu einer allgemeinen Diskriminierung dieser Personengruppe als potentielle Rechtsbrecher führen." (Datenschutzbericht Ndsn, 1987)

Den Gesetzesentwurf zum AZR den die Bundesregierung im November 1989 dem Bundestag vorlegt, fand der Bundesdatenschutzbeauftragte "zufriedenstellend", der hessische Datenschutzbeauftragte Simitis hingegen meinte, daß kaum einem der datenschutzrechtlichen Einwände entsprochen worden sei.

Und so haben wir nun ein AZR mit dazu passendem Gesetz (AZRGE), das alle AusländerInnen in der BRD in einer zentralen Datei zusammenfaßt und sie so behandelt als seien sie allesamt potentielle Verbrecher. Und deshalb werden auch alle möglichen Daten über jede Ausländerin und jeden Ausländer personenbezogen abrufbar gehalten: neben Suchvermerken und der gesamten INPOL-Fahndungsdatei auch sehr vage "Einreisebedenken" und Verdächtigungen wie z.B. Verdacht auf "Scheinehe", Prostitution, Aids, politische Betätigung, usw. Wenn nun AusländerInnen wissen wollen, was über sie gespeichert ist, so werden sie mit § 21 AZRGE abgeblockt, nach dem die Auskunft an die Betroffenen verweigert werden kann.

Zugriff auf das Register haben nicht nur Behörden, die ausländerInnenrechtliche Entscheidungen zu treffen haben, sondern auch Polizei, Bundesgrenzschutz, Staatsanwaltschaft, Zoll, sowie Geheimdienste "Verfassungsschutz" und Arbeitsämter. Diese Stellen bekommen auch noch einen online-Anschluß für den Zugriff auf das AZR . "Auch die diplomatischen Vertretungen der Bundesrepublik im Ausland können Auskünfte aus dem AZR bekommen. In der Regel handelt es sich dabei um Personen aus sogenannten Problemländern, die in die Bundesrepublik einreisen wollen. Die Vertretungen haben aber keinen direkten Zugriff auf das AZR." (SZ/aktuelles Lexikon 24.12.88).

Die Zulieferung der Daten für das AZR wurde mit der "Verordnung über Datenübermittlungen an die Ausländerbehörden" und die "Verordnung über die Führung von Ausländerdateien durch die Ausländerbehörden" vom Dezember 1990 sichergestellt (Vgl. Infodienst C&M Nr. 2/91, S.4). Darin werden Arbeitsamt, Gewerbeamt, Meldebehörde und Justizbehörde zur Übermittlung von Daten verpflichtet. Die Speicherung der Daten soll bei kommunalen AusländerInnenbehörden unter der jeweiligen AZR-Nummer der betreffenden Person erfolgen (AuslDATV, § 4). Bei der Weitergabe der Daten von der Kommune an das AZR wird dadurch sofort die Zuordnung der Daten zu einem der 10 Millionen gespeicherten Personen-Datensätze möglich.

In einem Schweinereien-Zentralregister (SchZReg) müßte das AZR sicher mitaufgenommen werden.

Passend hierzu: ED-Behandlung der AsylbewerberInnen

(Quelle: taz, 22.10.91, D. Asendorpf, Bremen) Der Datenschutzbauftragte des Landes Bremen, Sven Holst kritisierte Ende Oktober 91, daß pauschal von allen AsylbewerberInnen die Fingerabdrücke erfaßt und in der BKA-Datei "INPOL" gespeichert werden. Verantwortlich für diese Maßnahmen ist ein Beschluß der Bundesinnenministerkonferenz. Die kriminalpolizeiliche Erfassung von AusländerInnen ist nicht auf jene beschränkt, die sich um Asyl bewerben. Passenderweise wurde im Mai 1991 ein Computersystem für die Speicherung, Auswertung und Suche von Fingerabdruck-Daten (Automatische-Fingerabdruck-Speicherung / AFIS) eingeführt.

 

BIELEFELD: AUSLÄNDER/INNEN-DATEN

(fjb) Unter dem Titel "Daten fließen grenzenlos" fand am 29.1091 eine Veranstaltung an der Uni Bielefeld statt, die vom Ausländerinnen-Sprecherrat und der Fachschaft Jura veranstaltet wurde. Gesprochen wurde über den Stand der Gesetzgebung zum neuen "Ausländer-Zentralregister-Gesetz" (AZR-G) und die bestehenden Verbindungen zum Schengener Informationssystem (SIS). Gezeigt wurde auch, was in's AZR eingespeichert wird, wer einspeichern und wer abfragen darf. Gleichzeitig wurde aufgezeigt, welche Daten vom StudentInnensekretariat der Uni Bielefeld und dem Akademischen Auslandsamt zum AusländerInnenamt der Stadt Bielefeld fließen.

In diesem Zusammenhang sei auch auf den "Bielefelder Appell" hingewiesen, der vom Internationalen Begegnungszentrum (IBZ) und dem Bielefelder StadtBlatt veröffentlicht wurde. Darin wird gegen das neue AusländerInnengesetz protestiert, demzufolge die Bespitzelung von AusländerInnen ("Einholung von Auskünften aus deren persönlichem Umfeld") legitimiert wird (§§ 75, 76). Unter der Überschrift "Wir denunzieren nicht" empfiehlt der Appell z.B. den Nachbarn ausländischer MitbewohnerInnen gegenüber Behörden jegliche Auskünfte zu verweigern.

Weitere Informationen zu diesen Themen sind zu erhalten bei: Fachschaft Jura, Gruppe Datenschutz, Uni Bielefeld, Postfach 8640, 48 Bielefeld 1

 

EINZELGEBÜHRENNACHWEIS BEI NORMALEM TELEFONAPPARAT

(c&m) Seit Oktober bietet die Telekom all jenen TelefonkundInnen Fernmelderechnungen mit einer detaillierten Auflistung der gebührenverursachenden Gesprächsverbindungen (Einzelgebührennachweis EGN) an, die im Bereich digitalisierter Vermittlungsstelle liegen. Der EGN kann also auch jenen geliefert werden, die keinen ISDN-Anschluß haben! Aufgelistet werden dabei Nummer der Angerufenen, Datum und Uhrzeit. Die Möglichkeit einer Anonymisierung von EGN-Datenausdrucken für Beratungsstellen (Telefonseelsorge, Aidsberatung, Drogenberatung, Pro Familia, Eheberatung, ÄrztInnen, RechtsanwältInnen, etc.) sind angeblich erst ab Sommer 1992 möglich.

 

KEIN DATENSCHUTZ IM SOZIALAMT

(dvd) Von der Sozialhilfe-Verdatung sind inzwischen nicht nur die unmittelbaren SozialhilfeempfängerInnen, sondern auch Angehörige betroffen, deren Daten zum Zwecke der Prüfung einer Unterhaltspflichtigkeit erfaßt werden. Insgesamt werden in den Sozialämtern die Daten von 20 Millionen Menschen gespeichert.

Um einer technologiezentrierten Sicht entgegenzuwirken, sei darauf hingewiesen, daß die Datenschutzproblematik im Sozialamt nicht erst mit dem Einsatz von Computer anfängt.

Ungesetzliche Praxis, Beispiel 1: In zahlreichen Sozialamts-Formularen und elektronischen Sozialhilfesystemen werden detailliert personenbezogene Daten von nicht-unterhaltspflichtigen Personen erhoben, z.B. von Großeltern und Enkel.

Ungesetzliche Praxis, Beispiel 2: In zahlreichen Formularen und Computerausdrucken wird nicht, wie es erforderlich wäre, auf die Rechtsgrundlage der erhobenen personenbezogenen Daten hingewiesen. Dadurch können BürgerInnen nicht überprüfen, ob der Umfang der erhobenen personenbezogenen Daten rechtens ist.

Ungesetzliche Praxis, Beispiel 3: Sozialämter verlangen von hilfesuchenden BürgerInnen das Unterschreiben pauschaler, unbestimmter Einwilligkeitserklärungen. Das ist unzulässig.

Ungesetzliche Praxis, Beispiel 4: Sehr viele Sozialämter nehemn mit anderen Stellen Kontakt auf und fragen dort weitere personenbezogene Daten ab, ohne daß Betroffene dem jemals zugestimmt haben. Diese Stellen sind z.B. Ärzte, die Kliniken, die Banken, die Arbeitgeber, usw. Das ist unzulässig. Ebenso wie etliche "Amtshilfe"-Fälle in umgekehrter Richtung, nämlich die Weitergabe der Daten aus dem Sozialamt heraus.

Die DVD fordert von der Bundesfamilienministerin Hannelore Rönsch, daß sie sich für die Beendigung solcher Zustände einsetzt und möchte zur Situation des Datenschutzes insbesondere in den neuen Bundesländer wissenschaftlich erforscht haben.

Kontakt: (Deutsche Vereinigung für Datenschutz) DVD, Reuterstr. 44, 5300 Bonn 1, Tel.: 0228/222498

 

GEHEIMDIENST WILL NOCH WENIGER "FERNMELDEGEHEIMNISSE"

(Quelle: SZ/AP 21.11.91 und Stern) Der Präsident des Bundesnachrichtendienstes (BND), Konrad Porzner (SPD), wünscht sich eine weitere Aufweichung des Grundgesetzartikels 10, der Brief- und Fernmeldekommunikation vor Schnüffeleien schützen soll. Wie inzwischen auf breiter Front üblich, wird der "Kampf gegen die Drogen" als Speerspitze zum Abbau von Freiheitsrechten eingesetzt. Porzner: "Wir haben die groteske Situation, daß der BND zwar aus der weltweiten technischen Kommunikation Informationen über Drogengeschäfte und den illegalen Technologietransfer erlangt, daß er aber solche Informationen löschen muß, die eine deutsche Privatperson oder -unternehmungen betreffen."

 

Medien:

 

MEDIEN IM DEUTSCH-POLNISCHEN FREUNDSCHAFTSVERTRAG

(gjs) Die Gründung deutscher Radiosender in Oberschlesien kann sich demnächst auf den deutsch-polnischen Freundschaftsvertrag stützen. Dort heißt es im Artikel 20 (1):

"Die Angehörigen der deutschen Minderheit in der Republik Polen, das heißt Personen polnischer Staatsangehörigkeit, die deutscher Abstammung sind oder die sich zur deutschen Sprache, Kultur oder Tradition bekennen, sowie Personen deutscher Staatsangehörigkeit in der Bundesrepublik Deutschland, die polnischer Abstammung sind oder sich zur polnischen Sprache, Kultur oder Tradition bekennen, haben das Recht, einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen Mitgliedern ihrer Gruppe ihre ethnische, kulturelle, sprachliche und religiöse Identität frei zum Ausdruck zu bringen, zu bewahren und weiterzuentwickeln; frei von jeglichen Versuchen, gegen ihren Willen assimiliert zu werden. (...) (3) Die Vertragsparteien erklären, daß die in Absatz 1 genannten Personen insbesondere das Recht haben, einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen Mitgliedern ihrer Gruppe -sich privat und in der Öffentlichkeit ihrer Muttersprache zu bedienen, in ihr Information zu verbreiten und auszutauschen und dazu Zugang zu haben, - ihre eigenen Bildungs-, Kultur- und Religionseinrichtungen zu gründen und zu unterhalten, die um freiwillige Beiträge finanzieller oder anderer Art sowie öffentliche Unterstützung im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften ersuchen können und gleichberechtigten Zugang zu den Medien ihrer Region haben, (...)"

Gegen die Einrichtung eines rechtsradikalen Radiosenders mit "Heim-ins-Reich"-Phantasien könnte Artikel 22 wirksam werden:

"Keine der Verpflichtungen aus den Artikeln 20 und 21 darf so ausgelegt werden, daß sie das Recht begründet, eine Tätigkeit auszuüben oder eine Handlung zu begehen, die den Widerspruch zu den Zielen und Prinzipien der Charta der Vereinten Nationen, anderen völkerrechtlichen Verpflichtungen oder den Bestimmungen der Schlußakte von Helsinki einschließlich des Prinzips der territorialen Integrität der Staaten steht."

In diesem Zusammenhang sei auf folgende schriftlich festgehaltene Absprache zwischen den Vertragspartnern hingewiesen: "Die Regierung der Republik Polen erklärt, daß sie derzeit keine Möglichkeit der Zulassung offizieller topographischer Bezeichnungen in traditionellen Siedlungsgebieten der deutschen Minderheit in der Republik Polen auch in deutscher Sprache sieht." Es heißt also weiterhin "Katowice" statt "Kattowitz" und "Opole" statt "Oppeln"! Weitere Passagen, die Medien betreffend sind:

Artikel 25 (4): "Die Vertragsparteien werden bei der Entsendung von Lehrern, der Aus- und Fortbildung von Lehrkräften sowie der Entwicklung und Bereitstellung von Lehrmaterial, einschließliche des Einsatzes von Fernsehen, Hörfunk, Audio-, Video und Computertechnik zusammenarbeiten."

Artikel 31 (1): "Die Vertragsparteien setzen sich für die Zusammenarbeit der Medien, insbesondere von Fernsehen, Hörfunk und gedruckten Medien, ein. ..." (2) Die Vertragsparteien kommen überein, daß Publikationen sowie Beilagen zu Tages- und Wochenzeitungen in der Sprache des jeweiligen anderen Landes frei hergestellt, vertrieben und gelesen werden können. ...".

Material: Bundesdrucksache Nr. 68/S.541, Bonn, den 18. Juni 1991, Presse- und Informationsamt der Bundesregierung

 

UNWAHRHEIT IN DEN MEDIEN: BILDER GEFÄLSCHT

(c&m) Anfang August kursierte die dpa-Meldung (z.B. in taz und SZ vom 8.4.91), daß Photos von angeblich im Vietnamkrieg vermißten, aber noch in Gefangenschaft lebenden, US-Soldaten gefälscht seien. Drei der Photos, stammen nach Informationen der amerikanischen Fernsehgesellschaft NBC aus einem sowjetischen Magazin und zeigen in Wirklichkeit Sowjetbürger.

Zwar gelten tatsächlich rund 1200 US-Soldaten immer noch als vermißt, andererseits geht es im wesentlichen um die Verarbeitung des vietnamesischen US-Traumas. Gefühlstriefend wurde dies auch in anderen Medien wie z.B. in den "Rambo"-Filmen durchgespielt: ein Vietnam-Super-Fighter (Stallone) wird zur Befreiung von immer noch gefangenen US-Soldaten in Vietnam eingesetzt, deren Existenz von offziellen Stellen im Film bestritten wird und die auch deren Befreiung sabotieren.

Bis zum Golfkrieg ist der "Verrat an den US-Soldaten im Vietnamkrieg" ungebrochen in den US-Medien präsent gewesen. Wenn nun photografischen "Beweisen", die um die Welt gingen, eine Fälschung nachgewiesen wird, dann wird das ganze Thema mit dem Makel der Unglaubwürdigkeit getroffen. Damit, daß die Fälschung dieser Photos bekannt gemacht wurde, hat sich irgendetwas in der Verarbeitungsstrategie geändert oder erledigt. Immerhin hat zwischenzeitlich der Golfkrieg ein neues nationales Selbstbewußtsein von der eigenen militärischen Stärke entstehen lassen und jede weitere Erinnerung an das Vietnam-Trauma wird dabei als störend empfunden.

 

KATALONIEN: FERNSEHBILDER EILEN REALITÄT VORAUS

(c&m) Lange bevor es in der Sowjetunion tatsächlich zu einem Putschversuch kam, wurde schon "live" darüber berichtet. Ein katalanischer TV-Sender hatte ein Fernsehspiel ausgestrahlt, das über einen Putsch und die Ermordung von Gorbatschow berichtete. Es wurden Videobilder eines (frei erfundenen) amerikanischen Nachrichtensenders namens "CNM" präsentiert, die auffahrende Panzer in Moskau zeigten. Darüberhinaus wurde eine Direktschaltung nach New York vorgetäuscht bei der Regierungssprecher Fitzwater die Meldungen bestätigte. Dabei handelte es sich allerdings um Aufnahmen aus dem Archiv, die lediglich mit einer veränderten spanischen Übersetzung ins Bild gebracht wurden. Auf diese Täuschung fielen nicht nur viele ZuschauerInnen rein, sondern der Radio Nacional und andere kleinere Radiostationen verbreiteten die Nachricht als Tatsachenbericht weiter. Die Realität zum Film wurde dann erst etwas später nachgereicht. Ironischerweise sollte mit der ausgedachten Reportage die Manipulationsmöglichkeiten von Nachrichten demonstriert werden, worauf in der Programmankündigung und nach der Ausstrahlung gesondert hingewiesen worden war.

 

Printmedien:

 

ALTERNATIVER NACHRICHTENDIENST "POONAL"

(c&m) "Poonal" (Pool De Nuevas Agencias de America Latina) ist ein neuer Ansatz für Beschaffung und Verbreitung von "Nachrichten, Berichten und Analysen aus Lateinamerika". Der Poonal-Dienst wird von neun unabhängigen Agenturen versorgt, die meist als Exil-Agenturen in Mexiko sitzen. Es handelt sich dabei um Agenturen aus Guatemala, El Salvador, Nikaragua, Honduras, Kolumbien, Chile, Uruguay, Argenfax/Argentinien und Alai/Ekuador).

In Poonal kommen deshalb die ausländischen JournalistInnen selbst zu Wort; sie wissen, welche Quellen glaubwürdig sind, setzen andere Prioritäten und interpretieren die Nachrichten anders. Die Poonal-Agenturen wurden gegründet, um sich gegen das Schweigen im eigenen Lande, gegen Zensur und Informationsblockaden zu wehren. Die Verbreitung unterbliebener und unterdrückter Nachrichten aus Lateinamerika wird nun auch auf Europa ausgedehnt. Der deutschsprachige Poonal-Dienst wird jede Woche in Mexiko zusammengestellt und übersetzt. Dabei kann auf die technische Infrastruktur des lateinamerikanischen JournalistInnen-Verbandes FELAP in Mexiko-City zurückgegriffen werden. KollegInnen in Deutschland sorgen für den Vertrieb und vermitteln auf Anfrage Exclusivberichte und Einzelrecherchen. Den europäischen Medien erwächst damit eine originär lateinamerikanische Quelle für Gegeninformationen.

Zum Technischen: Die lateinamerikanischen Poonalagenturen faxen ihre Meldungen und Bereichte im Laufe einer Woche an die mexikanische Poonalredaktion. Nach der Übersetzung in Mexiko werden sie mittels DFÜ nach Köln geschickt und dort sowohl sprachlich als auch inhaltlich-redaktionell für die deutsche Ausgabe überarbeitet (z.B. Ergänzung mit Hintergrundinformationen nach Rücksprache mit Mexiko). In Berlin wird der deutsche Poonaldienst dann layoutetet, gedruckt und verschickt. In Berlin steht auch das Forschungs- und Dokumentationszentrums Chile-Lateinamerika (FDCL) zur Verfügung. Zukünftig sollen die Informationen von Poonal über eine Datenbank zum Abruf verfügbar gemacht werden.

Kontakte: Redaktion: POONAL, Nuevo Leon 144, Dep. 104, Col. Hipódromo Condesa, 06100 México D.F. Bestellungen über: "Nachrichtenpool Lateinamerika c/o FDCL, Gneisenaustr. 2, 1000 Berlin 61, Tel.: 6934029, Fax: 6926590,

 

MEDIEN-SOLIDARITÄTSFOND GEGEN ZENSUR

(id/ffm) Neben der staatlich organisierten Repression mittels der Zensurparagraphen 88a, 129a etc. gibt es eine Vielzahl von Einschränkungen freier Berichterstattung. Zu nennen sind an erster Stelle zivilrechtliche Prozesse, z.B. Schadensersatzklagen, Beleidigungsklagen, Verpflichtungserkärungen zur Unterlassung einer Meldung, usw. Prozesse, die in diesem Zusammenhang geführt werden kosten eine Menge Geld - und das bedeutet jeweils das "Aus" für die kleinen, finanzschwachen Medienprojekte. So mußte eine Berliner Frauenzeitung schließen, weil sie in einer Reportage über den Fall einer Kindesentführung zwar den Fall richtig dargestellt hatte, das Gericht aber auf eine Verletzung von Persönlichkeitsrechten plädierte. Die Kasseler Stattzeitung wurde wegen eines Berichtes über das neofaschistische Ideologiezentrum "Thule-Seminar" mit teuren Klagen überzogen, weil es sich weigerte, die faschistische Gegendarstellung abzudrucken. Manchmal bekommen Alternativblätter über Anwälte Gegendarstellungen und Verpflichtungserklärungen zugeschickt und sollen dann auch noch die Anwaltskosten bezahlen. was manchmal schon ausreicht, das Budget kleiner Zeitungen zu erschüttern.

Ein erweiterter Zensurbegriff müßte auch die adminstrativen Behinderungen freier Radios (Postgebühren etc.), Einschränkungen des Zeugnisverweigerungsrechtes, neue Überwachungsgesetze der Computermedien (Mailboxen) sowie die Selbst-Zensur ("Schere im Kopf") erfassen. Die Vielzahl und Unübersichtlichkeit der Repressionsformen macht eine Bestandsaufnahme und Dokumentation über Zensur in Deutschland nötig. Zum Schutz der jeweiligen JournalistInnen und Medien ist auch eine alternative Rechtsschutzversicherung bzw. ein Medienrechtsschutzfond erforderlich. Viele Prozesse ließen sich auch schon durch eine bessere Kenntnis der rechtlichen Situation vermeiden. In diesem Sinne wäre die entsprechende Vermittlung juristischer Kenntnisse im alternativen Medienbereich sinnwoll.

Ein kleiner Anfang ist dadurch gemacht, daß im ID-Zentrum für alternative Medien ein Solidaritätsfond eingerichtet wurde, der im Falle von Zensurmaßnahmen bei alternativen Zeitungen, Radios und anderen Medien Hilfe leistet. Die Mitglieder im Solifind zahlen je nach Finanzlage einen monatlichen Betrag in den Fond ein und erhalten finanzielle Unterstützung, wenn sie aufgrund von Repressionsmaßnahmen in eine ökonomische Zwangslage geraten.

Kontakt: ID-Zentrum für alternative Medien/Solidaritätsfond, Hamburger Allee 45,, Postfach 90 0343, 6000 Frankfurt/M 90, Tel.: 069/704266 oder 709935 oder 704352.

 

"ID" BREMEN SUCHT MITARBEITER/IN

(id/b) Der ID Bremen hat sich im Oktober unter dem Namen "Informationsdienst: Netzwerk alternativer Publizistik" als gemeinnütziger Verein gegründet. Ziel ist es, eine Infrastruktureinrichtung für alternative und kritische Medienarbeit auf die Beine zu stellen. In der Anfangsphase können wir wahrscheinlich die drei Bereiche "Medienzugang", "Dokumentation" und "Zensurbekämpfung" einrichten, weil es da Arbeitserfahrungen vom ID Frankfurt/M und vom ID-Archiv Amsterdam gibt. Inzwischen gehören drei freie Mitarbeiterinnen (Martina Burandt, Simone Heimannsberg, Beate Hoffmann), ein freier Mitarbeiter (Michael Weisfeld) und ein fester Mitarbeiter (Richard Herding) zum Team.

Eine Art Stellenanzeige:

Der ID-Bremen sucht ab sofort eine Mitarbeiterin oder einen Mitarbeiter für den Bereich Medienfreiheit/Zensurbekämpfung. Die/der Erwünschte sollte Erfahrung mit Medien, jedenfalls aber Interesse an ihnen mitbringen; dazu die Fähigkeit, Empörung über Repression in einleuchtenden Analysen, Schritte und Aktionsvorschläge umzusetzen.

Infrage kommt jemand mit juristischer Qualifikation und der Bereitschaft, sich ins Publizistische einzuarbeiten , oder umgekehrt. Die Arbeit bezieht sich auf alle Mediensparten, also Zeitung/Zeitschrift, Hörfunk, Fernsehen und die (noch unausgegorenen) Computernetzwerke.

Z. Zt. stehen folgende konkrete Aufgaben an: A) Die Erfahrung massiver Zensur und Selbstzensur während des Golfkriegs harrt der Nachbereitung und der Konsequenzen. Der ID hat drei Veranstaltungen dazu gemacht, mit Referenten aus der Türkei, den USA und Deutschland. Jetzt steht die Buchausgabe an. B) Die türkische Sendung "Biz Bize" bei Radio Bremen ist extrem reduziert worden. jetzt sind u.a. die rechtlichen oder rechtspolitischen Schritte in diesem Zusammenhang zu prüfen, etwa im Hinblick auf das Radio-Bremen-Gesetz (Versorgung der gesamten Bevölkerung) und die KSZE-Schlußakte (Anspruch auf heimatsprachliche Information). Lassen sich Gutachten oder andere Publikationen organisieren; welche demonstrativen Aktionen, etwa bei Rundfunkgebühren lassen sich entwickeln?

Selbstverständlich soll auch die Zusammenarbeit mit anderen Organisationen, die in dieser Richtung aktiv sind, gepflegt oder erst begonnen werden. Um nur einige zu nennen: Mediensolidaritäts-Fond im ID Frankfurt/M, ID-Archiv im Internationalen Institut für Sozailgeschichte Amsterdam, Edition ID-Archiv / Berlin, BAG Computer & Medien der Grünen, Heinrich-Böll-Stiftung / Köln, Fachgruppe Journalismus in der IG Medien, Deutscher Journalistenverband, "Fairness and Accuracy in Reporting" / New York, Index on censorship / London, Reporters Sans Frontières in Montpellier.

Die Finanzierung kann über Publikationstätigkeit, Bildungsveranstaltungen, aus Spenden und Zuschüssen von Stiftungen laufen. Sofern die persönlichen Voraussetzungen vorliegen, kann mit einer Finanzierung nach dem Bundessozialhilfegesetz § 19 (Hilfe zur Arbeit) oder als Arbeitsbeschaffungsmaßnahme des Arbeitsamtes (ABM) gestartet werden. Die Anträge dafür werden von uns aber erst gestellt, wenn eine ernsthafte Interessentin bzw. ein ernsthafter Interessent am Horizont auftaucht. Also bitte: Interesse anmelden!

Kontakt: ID-Netzwerk Alternative Publizistik, Humboldtstr. 107, Postfach 104522, 2800 Bremen 1, Tel.: 0421/78092, Fax.: 0421/75735

 

BROSCHÜREN, ARTIKEL UND BÜCHER

Verzeichnis der lieferbaren Broschüren Ausgabe 1991/1992,

Herausgegeben vom ID-Archiv im IISG/Amsterdam, Bestellung im Verlag "Edition ID-Archiv" Knobelsdorffstr. 8, 1000 Berlin 19. Die Ausgabe 1990 umfaßte erst 106 Seiten, die neue Ausgabe ist auf 240 Seiten angewachsen und umfaßt ca. 2000 Broschüren aus dem "linken, feministischen und alternativen Spektrum." und kostet 28 DM. In diesem Katalog sind die Broschüren des "grauen Büchermarktes" zusammengefaßt, die sich meist in den üblichen Katalogen der Buchhandlungen nicht finden lassen. Ob es die Broschüre eines Kölner Filmclubs über "Kommunale Medienarbeit der 90er Jahre" über die Forderung von Basis-Videoproduzenten (27 Seiten, 3 DM), die gesammelten Protokolle der TelekommunikAktionstagung von 1989 (22 Seiten, 3 DM) oder der Bericht des Flüchtlingsrats Bielefeld über die Situation im Kosovo (34 Seiten, 5 DM) ist.

Schwarze Texte, Politische Zensur in der BRD 1968 bis heute

(Vorwiegend zur Repression und Zensur aufgrund der §§ 129, 129a, 130a, 88a) ID Archiv im ISSG/Amsterdam (Hrsg.)

Festivals, Medien, Demokratie

BAG Kultur/Die Grünen (Hrsg.), 36 Seiten, 2 DM, Bestellung: Thomas Al. Greifeld, Düppelstr. 54, 23 Kiel 1, oder Holger Walla, Alemannstr. 10, 3000 Hannover 1, (Besonders Abschnitt II: Medienkunst & Medienkommerz, High Tech & Culture im Musterländle, Mediapark & HDTV - Grenzen lokaler Medienpolitik)

Das Daten Dschungel Buch, Ein pFIFFiger Wegweiser für Ihren persönllichen Datenschutz, FIFF e.V. (Hrsg), Bonn 1991, besteht aus 24 Postkartenvordrucken, die mit Anfragen zum Datenschutz für unterschiedliche Institutionen (Fernmeldeamt, Arbeitsamt, Vereine, etc.) vorgefertigt sind. Das Buch erfüllt daher erst seinen Zweck, wenn es aufgelöst und zerschnippelt wird. Da wär's vielleicht praktischer gewesen, wenn man das gleich als Postkartensatz mit Begleitinformation und nicht als gebundenes Buch hergestellt hätte. Bestellungen an: FIFF, Reuterstr. 44, 53 Bonn 1, Ein Exemplar kostet 10 DM plus 2,80 DM Versand (per Verrechnungsscheck beilegen).

"Artificial Intelligence and Law" ist eine neue internationale (englischsprachige) Vierteljahreszeitschrift, die in Bosten/USA herausgegeben wird und sich mit folgenden Themen beschäftigt: Computational models of legal reasoning and decision making; judgement reasoning, psychological and linguistic studies, legal expert systems, intelligent document processing, evaluation techniques for legal AI systems, ethical issues.

Dem editional board gehören in Deutschland F. Gordon (GMD, St. Augustin) und F. Haft (Tübingen) an. Kontakt: (Editor) Carole D. Hafner, College of Computerscience, Northeastern University, Boston, MA 02115, USA, (Authors who wish to submit a paper should send four copies to the editor)

Contraste, Heft November 91, Monatszeitschrift für Selbstverwaltung (5 DM) Artikel: 1) Plastikgeld am Pranger (IKÖ-Aktion) 2) Kommunikationskollaps (Contraste-Computer) 3) Elektronische Zahlungsmittel im Einzelhandel (IKÖ-Aktion)

InfoTech, Heft Okt.-Dez. 91, (7 DM) Artikel: 1) Indiens Informationstechnikpolitik 2) Informationstechnik in Brasilien

FIFF-Kommunikation, Heft Oktober 91 (3 DM), Artikel S.34: Neuere Untersuchungen zur Aufmerksamkeitsforschung (behandelt die Aufmerksamkeitserregungstechniken bei der Bildschirmpräsentation der Daten)

Vilém Flusser, Digitaler Schein, in: Florian Rötzer (Hrsg.) Digitaler Schein, Ästhetik der elektronischen Medien, Frankfurt 1991

Vilém FLusser, Fernsehbild und politische Sphäre im Lichte der rumänischen Revolution, in: Weibel (Hrsg.), Von der Bürokratie zur Telekratie - Rumänien im Fernsehen, Ein Symposion aus Budapest, Merve-Verlag/Berlin, 1990, Aus dem Englischen übersetzt von Almuth Carstens

Zukunftskonzept Informationstechnik, Herausgegeben vom Bundesministerium für Forschung und Technologie (BMFT), Heinemannstr. 2, 53 Bonn 2, Pressestelle, 0228/59-3040

"Ein sauberer Tod - Informatik und Krieg", Hrsg. von Bernhardt/Ruhmann erschienen im BDWI-Verlag, Ende 1991 Marburg, ca. 20 DM.

Telefonkarten-Journal - Eine neue Zeitschrift, die sich ausschließlich mit dem Sammeln von Telefon-Karten beschäftigt. Herausgegeben wird das 7,80 DM teure Journal vom Evers-Verlag in Meldorf bei HH, Redaktion, Vertrieb und Verwaltung sitzen in Mainz. Da gibt es z.B. eine Karte vom PTZ-Einkauf mit dem Zeichen "W3", die wird in dem Journal mit dem Spitzenpreis von 7000 DM zum Verkauf angeboten, die 200-Einheiten Chip-Karte vom TÜV Berlin ist immerhin schon für 1000 DM im Angebot.

Redaktionsschluß für den nächsten Informationsdienst COMPUTER & MEDIEN, Nr. 1/1992 ist der 10 März 1992