Die
Residenzpflichtkampagne
Im April 2000 fand in Jena
der Flüchtlingskongress "gegen Abschiebung und soziale Ausgrenzung"
statt. Für die Teilnahme an diesem Kongress bekamen nur die wenigsten Flüchtlinge
eine Reiseerlaubnis, meistens auch nur durch öffentlichen Druck. Einige Innenministerien
drohten damit, jeden Flüchtling, der den Kongress ohne Erlaubnis besuche, einsperren
zu lassen. Auf dem Kongress wurde die Kampagne für das Recht auf Bewegungsfreiheit
ins Leben gerufen.
Cornelius Yufanyi von The Voice Göttingen war die Reiseerlaubnis
zum Flüchtlingskongress in Jena verweigert worden, weil er das ihm zugebilligte
Kontingent verbraucht" hätte. Ein Zeitungsinterview mit Cornelius wurde von
der Ausländerbehörde als Beweis für die unerlaubte Reise ans Gericht geschickt,
das daraufhin eine Geldstrafe von 600 DM verhängte.
Während des Prozesses
gelang es Cornelius und seinen Anwälten, die Residenzpflicht als rassistisches
Sondergesetz und vor allem die Umsetzungspraxis dieses Gesetzes durch die MitarbeiterInnen
der Ausländerbehörden und damit auch den Prozess selbst zu einem Politikum zu
machen.
Repression gegen Aktivisten
"Cornelius
Yufanyi, Voice-Aktivist aus Göttingen wurde am 26. Januar 2003 nach einem Treffen
von The Voice in Jena unter dem Vorwand einer Personalkontrolle von PolizistInnen
angegriffen, verletzt und verhaftet. Ungefähr eine Viertelstunde lang ließen sie
ihren rassistischen Ressentiments auf offener Straße und unter den Augen von Unbeteiligten
freien Lauf. Bis heute leidet Cornelius Yufanyi noch unter den Folgen des Polizeiangriffes.
Die Anzeige gegen die drei PolizistInnen wurde von der Staatsanwaltschaft abgewiesen.
Stattdessen wurde gegen Cornelius Yufanyi Anzeige wegen Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte
und Verletzung der Residenzpflicht erstattet. Das Verfahren dauert an." (AK
Asyl - Mai 2004)
zum
Anfang
Polizei
und Gerichte im Einsatz gegen Kritik an Abschiebepolitik
17.1.07
Cornelius Yufanyi wurde freigesprochen, weil die angeordnete Personalienfeststellung
gegen die er sich angeblich gewehrt haben soll keine Rechtsgrundlage gehabt hatte,
denn es hatte keine Anordnung zur Auflösung einer Versammlung gegeben.
16.1.07
Prozess gegen Cornelius Yufanyi:
leider kann hier nur über die
Zeit bis 14.20 Uhr berichtet werden.
Am Eingang auf der Godehardstraße
stehen bereits ca. 20 Personen, die den Prozess beobachten wollen. Im Saal später
sind es noch mehr. Vor dem Saal des Amtsgerichts warteten bereits früh die
Zeugen der Staatsanwaltschaft: 3 Polizisten, darunter einer kahlgeschoren und
eine Polizistin, die sich angeregt unterhielten. In der Ecke saß, als könne
er kein Wässerchen trüben, ein bekannter Zivilpolizist und beobachtet
neuankommende ProzessbesucherInnen. In der Godehardstraße stand übrigens
auch ein Mannschaftswagen aus Hann.Münden bereit.
Cornelius
Yufanyi bei einer Rede gegen den Nazi-Aufmarsch im Oktober 2006 am Platz der Synagoge.
| Bei
Prozessbeginn konnte man ein ausgesprochen exzellentes Auftreten von Cornelius
Yufaniy beobachten, der mit einem in freier Rede vorgetragenen halbstündigen
Statement auf die Frage des Richters "Wie steht es mit ihren Deutschkenntnissen?"
antwortete. Er formulierte sehr höflich und ruhig aber gleichzeitig hart
in den Aussagen bis hin zu dem Vorwurf, dass sich deutsche Polizisten für
rassistischen Mord verantworten müssen. Yufaniy kritisierte rassistisches
Vorgehen der Polizei. und gewalttätige Polizeikontrollen in deren Folge viele
Menschen und viele Afrikaner zu Schaden gekommen , ja auch gestorben seien. |
Cornelius
Yufaniy erklärte dem Richter, dass er in den letzten Jahren bereits 90 mal
von Polizisten angehalten worden sei, seit er an der Aufklärung rassistischer
Polizeiübergriffe mitwirke. Er wies in seinem Statement darauf hin, dass
seit zwei Jahren versucht wird, die Hintergründe der Todes Oury Jalloh ans Licht
zu bringen, der vor zwei Jahren nach einer Polizeikontrolle in Dessau von Beamten
in einer Zelle ans Bett gefesselt worden war und dort verbrannte . Vor wenigen
Tagen erst wurde übrigens Anklage gegen einen der eingesetzten Beamten erhoben.
In Bezug auf den Vorwurf "Widerstand gegen Vollzugsbeamte bei der Festnahme"
schildert Cornelius , wie er mit einigen Leuten vor dem Gericht gewartet habe
weil der Saal überfüllt gewesen sei und ihm der Zugang verwehrt worden
wäre. Der Richter will anschließend in einer ersten Befragung darauf
hinaus, dass diese wartende Gruppe eine unangemeldete Versammlung gewesen sei.
(Redaktionelles Zwischenbemerkung: eigentlich besteht das Recht sich zu Versammeln
noch oder?) Woraufhin Cornelius erklärte, er habe schon so viele Demonstrationen
angemeldet dass er wisse, wie das normalerweise abläuft, aber die Leute hätten
da gestanden, weil der Zugang zum Gerichtssaal verweigert worden wäre in
dem eine öffentliche Verhandlung stattgefunden habe.
Bei der Schilderung der daraufhin gezielten Verhaftung betonte Cornelius immer
wieder, dass das ganze Vorgehen entwürdigend und herabwürdigend war.
Er habe stets die Beamten mit "Sie" angesprochen während sie ihn
ungerührt ausschließlich mit "Du" angeredet hätten.
Es sei ihm verwehrt worden, seinen Anwalt anzurufen und er sei an den Handgelenken
gefesselt worden obwohl er eine Verletzung am rechten Unterarm gehabt hätte.
Schließlich sagte er: ich werde auch weiterhin gegen all diese Vorgänge
protestieren und demonstrieren, meine Kind hat auch eine dunkle Hautfarbe und
ich will mich dafür einsetzen, dass dieser Rassismus aufhört.
17.1.07
Mitteilung des AK Asyl : Freispruch für Cornelius Yufanyi "Nach eineinhalbstündiger
Verhandlung wurde Cornelius freigesprochen. Er bereitet eine Anzeige wegen Körperverletzung
im Amt gegen die beteiligten Beamten vor. Etwa 60 Unterstützer_innen verfolgten
den Prozess – eine „unangemeldete Versammlung“ vor dem Amtsgericht blieb diesmal
von der Polizei unbehelligt.
(...) Auf die Frage, warum er sich gerade Cornelius
zur Personalienfeststellung ausgesucht habe, antwortete ein Polizeizeuge: „Er
hatte ein gelbes Hemd an und stand an zentraler Stelle. Und er war der Einzige
mit schwarzer Hautfarbe.“ Von den 4 als Zeugen geladenen Polizeibeamten wurden
nur 2 Beamte gehört. Ihre Aussagen genügten schon, um das Gericht von der Unrechtmäßigkeit
des Polizeieinsatzes zu überzeugen. Die Beamten konnten sich nicht daran erinnern,
die von ihnen ausgemachte unangemeldete Versammlung offiziell aufgelöst zu haben.
Die Personalienfeststellung erfolgte in einer Situation, in der sich die Gruppe
schon längst zerstreute. Der Richter wies die Beamten auch darauf hin, dass eine
Personalienkontrolle begründet werden müsste, was in diesem Fall nicht erfolgt
war. Würde er – der Richter – ohne Begründung von der Polizei
aufgefordert, seine Personalien zu zeigen, so würde er dies auch nicht tun, sondern
weitergehen. (siehe dazu auch unrechtmäßige
Personenkontrollen) Der Staatsanwalt plädierte daraufhin auf Freispruch.
Das Urteil erging ohne weitere Beratung: Der Polizeieinsatz gegen Cornelius sei
unbegründet gewesen und der sog. Widerstand gegen die unbegründete Maßnahme nicht
zu beanstanden. "
14.1.07
/ Zuerst fand ein
Abschiebungsversuch statt. Gegen Leute, die dagegen protestierten wurde ein Prozess
gemacht. Denjenigen, die diesen Prozess öffentlich kritisierten, wurde die
Teilnahme am Prozess verweigert - mehr noch: einige werden nun selbst angeklagt,
der Prozess findet am Dienstag den 16.1.07 um 13.50 Uhr im Amtsgericht Göttingen
statt.
Der
AK Asyl berichtet hierzu: "Prozess gegen Cornelius Yufaniy am Dienstag Drei
Menschen werden jetzt abgestraft, weil Sie an einer öffentlichen Verhandlung teilnehmen
wollten. Am kommenden Dienstag steht der afrikanische Flüchtlingsaktivist und
Student Cornelius Yufaniy in Göttingen vor Gericht. Die öffentliche Verhandlung
ist der vorläufige Höhepunkt der Repression gegen insgesamt drei Prozessbesucher_innen,
die im Mai letzten Jahres vor dem Göttinger Amtsgericht wahllos von Polizeibeamten
attackiert worden sind. Cornelius Yufaniy wird in dem Verfahren „versuchte Körperverletzung“
gegen Polizisten vorgeworfen. Eine Unterstützungsinitiative hat vor dem Gerichtsgebäude
eine Kundgebung angekündigt. Hintergrund: Am 16. Mai 2006 fand vor dem Göttinger
Amtsgericht ein Prozess gegen einen Unterstützer der Familie Saado aus Ossenfeld
statt. Zu dieser Verhandlung waren etwa 25 Zuschauer_innen gekommen, von denen
lediglich die Hälfte im Gerichtssaal Platz fanden. Die Übrigen warteten unter
den Augen eines großen Polizeiaufgebots vor dem Gerichtsgebäude. Nach dem Prozess,
der mit einer Einstellung endete, ging die Polizei handgreiflich gegen die Wartenden
und die zurückkehrenden Prozessbesucher_innen vor: Wahllos wurden Personen umstellt
und aufgefordert, ihre Personalien abzugeben. Es wurde den Besucher_innen des
Prozesses - darunter auch Journalist_innen - verboten, den Platz vor dem Amtsgericht
zu verlassen. Direkt an der Berliner Straße wurde eine größere Gruppe in einer
Art Kessel festgesetzt. Weitere Personen wurden die Straße entlang verfolgt und
Cornelius Yufaniy wurde schließlich auf die vielbefahrene Berliner Straße gedrängt,
mitten auf der Fahrspur niedergeworfen und festgenommen.
Zwei weitere Personen
haben inzwischen einen Strafbefehl wegen ähnlicher Vorwürfe erhalten. Die Polizei
begründete ihr Verhalten im Nachhinein damit, dass die Betreffenden an einer nicht
genehmigten Versammlung vor dem Gericht teilgenommen haben sollen. Beobachter_innen
der Ereignisse zufolge, haben einige Beamte gezielt Cornelius Yufaniy verfolgt,
während andere Personen sich in der Situation unbehelligt bewegen konnten."
(...)