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Stadt Göttingen / Landkreis Göttingen
Es knirscht zwischen Stadt Göttingen und Landkreis Göttingen. Es geht um die Verteilung von Geld und z.B. wo in Zukunft die Arbeitsstellen des Jobcenters angesiedelt sein sollen.

1. Streitbereich "Beschäftigungsförderung"
- Landkreis will die Jobcenter-Stellen der Stadt streichen und zum Kreis holen
- Personalrat / Personalversammlung Jobcenter
- Zusammenarbeit bei Beschäftigungsförderung und ALG2-Verwaltung adé?
- Beide reden nicht miteinander, die Presse als Postillion zwischen Stadt und Landkreis
- Forderung der Stadt. Beschäftigungsförderung und ALG 2 Verwaltung vernünftig kombinieren
- Erster Schritt: gemeinsame Beratung beider Sozialausschüsse

2. Streitbereich "Verteilung der Mittel aus dem Konjunkturprogramm"

 

"Heranziehungsvereinbarung" zwischen Stadt und Landkreis

26.2.09 / Text: Verdi Gö / "In dieser Heranziehungsvereinbarung zwischen dem Landkreis und der Stadt Göttingen sind die Aufgaben, Stellenanteile und pauschalierte Kostenerstattungen verbindlich vereinbart. Einen Teil der Kostenerstattungen leitet die Stadt Göttingen an die Kommunale Beschäftigungsförderung weiter, da diese einen Teil der Aufgaben, nämlich Arbeitsvermittlung und Fallmanagement, wahrnimmt. Diese Heranziehungsvereinbarung gilt bis 2010. Auf Grundlage dieser pauschalen Kostenerstattung sind bisher die Aufgabenerledigung und die Stellen finanziert worden. Trotz dieser rechtsgültigen Vereinbarung hat der Landkreis Göttingen zum Jahresbeginn andere Abrechnungsmodalitäten vorgenommen. Dieses neue Abrechungsverfahren führt für die Beschäftigungsförderung zu einer deutlich geringeren Kostenerstattung in Höhe von monatlich ca. 100.000,-€. Ob diese neue Abrechnungsmodalität des Landkreises zulässig ist, darüber gibt es bei Stadt und Landkreis unterschiedliche Rechtsauffassungen. Der Landkreis Göttingen beruft sich dabei auf eine Verordnung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales( BMAS). Die Stadt Göttingen besteht auf Einhaltung der bisher gültigen Heranziehungsvereinbarung und ist sich, nach Rücksprache mit Experten sicher, dass diese neue Verordnung des BMAS keine negativen Auswirkungen auf die Zahlungsmodalitäten zwischen Stadt und Landkreis hat."

 

1. Streitbereich "Beschäftigungsförderung"

Vorweg ein Hinweis: Wir haben eine Anfrage an den Kreisrat Herrn Wucherpfennig gerichtet. Herr Wucherpfennig nimmt das Recht der Presse auf Information offensichtlich nicht so ernst. Wir warten seit dem 17.2. auf eine Antwort.

Landkreis will die Jobcenter-Stellen der Stadt streichen und zum Kreis holen

25.2.09 / Nachdem OB Meyer (siehe Bericht weiter unten) ein Angebot an den Kreis zur Verlängerung der Kooperation bei der Beschäftigungsförderung gemacht hatte schlug die Nachricht über eine wortlose Kürzung der Gelder seitens des Landkreises wie eine Granate ein. Dankenswerterweise übernimmt die Fraktion DieLinke gegenwärtig die Aufgabe über die Sache zu informieren. Aus der Pressemitteilung vom 18.02.09 ging bereits hervor, dass der Landkreis Geldzahlungen für die Arbeitsstellen beim Jobcenter um 100.000 Euro reduziert hat. Dabei handelt es sich um Stellen in der direkten Betreuung von Arbeitslosen. „Dies ist ein klarer Bruch der Vertragsbedingungen der Heranziehungsvereinbarung zwischen Landkreis und Stadt. Die schon jetzt am absoluten Limit arbeitenden Kollegen müssen dann auch noch die „Fälle“ der weggefallenen Sachbearbeiter übernehmen. "Dann haben wir keine qualitativ gut arbeitenden „Fallmanager“ mehr, sondern nur noch frustrierte „Fallabwimmler“, befürchtet Nier. Gleichzeitig flössen Unsummen des Budgets in eine unnötig aufgeblähte Verwaltung, die sich mit Dingen wie Finanzcontrolling, Aufsicht, Leitung, Widerspruchssachbearbeitung, Datenbankverwaltung und letztendlich fast nur noch mit sich selbst befasse." DieLinke informiert nun am 25.2.09 darüber, dass sie einen Antrag im Kreisausschusses am 10. März 2009 und im Kreistages am 11. März 2009 stellt in dem es heisst: "Der Kreisverwaltung wird empfohlen, die Kürzung der aus der Heranziehungsvereinbarung mit der Stadt Göttingen erfolgenden monatlichen Abschlagszahlungen in Höhe von 100.000 € mit sofortiger Wirkung zurückzunehmen. Die seit Januar 2009 einbehaltenen Gelder werden an die Stadt Göttingen bzw. Beschäftigungsförderung kAöR ausgezahlt." und "Eine Insolvenz der Beschäftigungsförderung kAöR wird von der Kreisverwaltung aktiv verhindert."

Personalrat / Personalversammlung Jobcenter

25.2.09 / "Auf einer außerordentlichen Personalversammlung der Beschäftigungsförderung Göttingen am 23.02.2009 haben die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter den Beschluss gefasst, sich mit einem höchst dringlichen Anliegen an Sie zu wenden. Die Aufgaben- und Finanzverteilung zur Betreuung der SGB-II-Kunden in Stadt und Landkreis Göttingen sind vertraglich bis 2010 in einer Heranziehungsvereinbarung geregelt. Diese Vereinbarung wurde bis zum heutigen Tage nicht gekündigt. Wir haben mit großer Sorge die Mitteilung des Vorstandes der Beschäftigungsförderung zur Kenntnis genommen, dass der Landkreis Göttingen die Zahlungen an die Stadt bzw. Beschäftigungsförderung monatlich um 100.000 Euro gekürzt hat. Obwohl sich der Oberbürgermeister bereit erklärt hat, ein mögliches Risiko bezogen auf eine Nichtanerkennung der Personalgemeinkosten für die kommunalen Mitarbeiter durch den Bund zu tragen, erstattet der Landkreis Göttingen weiterhin nicht die vertraglich vereinbarte Summe.
Diese Kürzung, die in diesem Haushaltsjahr ein Volumen von ca. 1.000.000 Euro erreichen könnte, führt zu einschneidenden Folgen für die Beschäftigungsförderung und ihre betroffenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, sowie die von Ihnen betreuten SGB II-Kunden in der Stadt Göttingen.
1. Die Beschäftigungsförderung KAöR kann diese enorme Finanzierungslücke nicht schließen. Somit müssten ca. 20 Mitarbeiter/Innen der Beschäftigungsförderung gekündigt werden, die in der direkten Kundenberatung tätig sind.
2. Die seit 2005 erfolgreich aufgebaute Arbeit des städtischen JobCenters würde zerschlagen werden, mit absehbaren Folgen für die Fortsetzung der bisher erreichten Vermittlungserfolge. Im Angesicht der dieses Jahr zu erwartenden steigenden Arbeitslosenzahlen wäre eine qualitativ gute Arbeitsvermittlung nicht mehr umzusetzen.
Wir bitten Sie eindringlich für die Kreistagssitzung am 11.03.09 einen Antrag an die Kreisverwaltung zu stellen, der diesen Sachverhalt auf die Tagesordnung setzt und die Rücknahme der Kürzungen und damit den Erhalt unserer Arbeitsplätze zum Ziel hat.
Der Personalrat Im Auftrag der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Beschäftigungsförderung Göttingen KaöR."

Zusammenarbeit bei Beschäftigungsförderung und ALG2-Verwaltung adé?

Streithähne trennen? Soll Göttingen wieder kreisfreie Stadt werden, so wie Oldenburg, Delmenhorst, Braunschweig, Emden, Osnabrück, Salzgitter, Wilhelmshaven und Wolfsburg? Das Göttingen-Gesetz könnte Basis für eine sinnvolle Zusammenarbeit von Landkreis und Stadt sein. Es macht Göttingen aber auch abhängig vom Landkreis. Im Landkreis arbeit CDU und Grüne zusammen, in der Stadt Göttingen sind es SPD und Grüne. Klar dass es hier knirscht. Wenn nun auch noch eine CDU-Landesregierung die Mittelverteilung aus dem Konjunkturpaket zugunsten des Landkreises steuert sieht es schlecht aus für die Kooperation.


la la la - streichen !

Funkspruch: Schermann can you hear me?

Beide reden nicht miteinander, die Presse als Postillion zwischen Stadt und Landkreis

OB Mayer berief am 3.2.09 eine Pressekonferenz ein, auf der er einen Vorschlag zur Kooperation zwischen Stadt und Landkreis in Sachen Beschäftigungsförderung macht. Der Vertrag nach dem die Aufgaben zwischen Landkreis und Stadt aufgeteilt sind läuft 2010 aus und damit die Zukunft des Jobcenters der Stadt z.B. ungewiß. Auf die Frage, was denn der Landkreis zu den Vorschlägen gesagt habe, hieß es, der sei noch gar nicht gefragt worden. Man habe mit dieser Pressekonferenz nun öffentlich ein Angebot "gefunkt", jetzt müsse "der Landkreis zurückfunken". D.h. die Presse wurde zum Übermittler von Vorschlägen der Stadt an den Landkreis gemacht. Dabei liegen Rathaus und Kreishaus räumlich in unmittelbarer Nähe zueinander und man könnte mit minimalem Aufwand eine Begegnung arrangieren. .

Forderung der Stadt. Beschäftigungsförderung und ALG 2 Verwaltung vernünftig kombinieren

Nach der 2010 auslaufenden Heranziehungsvereinbarung zwischen Landkreis und Stadt Göttingen ist die Beschäftigungsförderung für die Arbeitsvermittlung, das Fallmanagement und die Bewirtschaftung der Integrationsmittel zuständig. Die Leistungskostenrechnung und Bewilligung von ALG II-Anträgen liegt dagegen im Aufgabenbereich der Verwaltungen von Stadt und Landkreis. Dazu meint der Fraktionvorsitzender der Grünen Ratsfraktion Höfer "Wir sollten prüfen ob sich diese Trennung der Zuständigkeiten bewährt hat".


Dietmar Linne und Klaus Geide, Vorstand der Beschäftigungsförderung - Kommunale Anstalt öffentlichen Rechts (KAöR) Göttingen Bürgerstraße 48 , 37073 Göttingen - Die Zukunft ihrer Institution steht auf dem Spiel, wenn sich Stadt und Landkreis nicht einigen.

Erster Schritt: gemeinsame Beratung beider Sozialausschüsse

Die Fraktionsvertreter der Partei "DieLinke" aus Stadtrat und Landkreis sprechen sich in einer gemeinsamen Erklärung für eine gemeinsame Einrichtung aus: "Der Landkreis darf die 20-jährige Erfahrung einer meist erfolgreichen Beschäftigungsförderung in der Stadt Göttingen nicht ignorieren. Bei aller auch zum Teil berechtigten Kritik gerade im Bereich der sogenannten Ein-Euro-Jobs brauchen wir in Verantwortung für die betroffenen Menschen ein einheitliches Vorgehen der Verwaltungen. Grundlage soll der Erfahrungsschatz der Beschäftigungsförderung Göttingen sein." Sie fordern "als ersten Schritt eine gemeinsame Beratung beider Sozialausschüsse."

Wenn es denn endlich zu einem Gespräch zwischen Stadt und Landkreis in der Sache käme, dann steht als Vorschlag im Raum: eine gemeinschaftliche und paritätische Organisationsform, so OB Meyer "könne als Kommunale Anstalt öffentlichen Rechts, als gemeinnützige GmbH oder als Zweckverband gefunden werden." dafür spreche u.a. die Tatsache, dass 58 Prozent der Bedarfsgemeinschaften nach dem SGB II im Landkreis Göttingen in der Stadt Göttingen leben. Eine gemeinsame Anstalt hätte in der Tat für die Arbeitslosen den Vorteil, dass die Leute nicht hin und hergeschickt würden und die linke Hand nicht weiß was die rechte tut. Ebenso stünde es mit den Verantwortlichkeiten: bei Auseinandersetzungen um die Kosten der Unterkunft (KdU) in der Stadt wurden die Protestierenden stets an den Landkreis verwiesen. In einer Pressemitteilung vom 9.2. weist Jürgen Trittin übrigens noch darauf hin, dass die Jobcenter solange gefährdet bleiben, solange Bundesarbeitsminister Scholz keine gesetzliche Grundlage dafür auf den Weg bringt, was bereits gerichtlich angemahnt wurde.

2. Streitbereich : "Verteilung der Mittel aus dem Konjunkturprogramm "

Gabriele Andretta SPD/MdL winkt mit dem Zaunpfahl, dass Göttingen eine Rückkehr zum Status einer kreisfreien Stadt anstreben könnte. In einer Pressemitteilung am 9.2. schrieb Andretta: "Am 20. Februar wird der Niedersächsische Landtag über das Konjunkturprogramm und die Verteilung der Investitionspauschalen in Höhe von 450 Millionen Euro auf die Gebietskörperschaften beschließen. In einem Brief wendet sich die Göttinger Landtagsabgeordnete nun an Minister Schünemann und fordert eine umgehende Korrektur der vorgesehenen Mittelverteilung, die ihrer Meinung nach Göttingen rechtswidrig benachteiligt. Andretta: "Es gibt bei den Bürgerinnen und Bürger unserer Stadt kein Verständnis dafür, dass Göttingen zwar die Aufgaben einer kreisfreien Stadt wahrnimmt, aber nicht die Gelder dafür bekommen soll. Der Sonderstatus Göttingen, festgelegt im Göttingen-Gesetz, erweist sich einmal mehr als nachteilig. Offensichtlich ist ohne den Status "kreisfreie Stadt" eine faire Behandlung schwer durchzusetzen. Der Innenminister ist jetzt gefordert."

Die Aufteilung der Investitionspauschale sieht Zahlungen von 7.817.137 Euro an den Landkreis, aber nur 3.420.587 Euro an die Stadt Göttingen vor.

Das findet Andretta unvereinbar mit dem Göttingen-Gesetz. Der Landkreis hatte allerdings schon am 3.2. aufgelistet und öffentlich bekanntgegeben wofür er die 7,8 Millionen ausgeben wolle, jedenfalls nicht für Angelegenheiten der Stadt Göttingen. (Göttingengesetz >> Gesetzestext )

Dass man auch aus Anlass dieser Finanzmittelzuweisungen nicht miteinander reden möchte zeigte sich, als die Stadt am Mittwoch den 4.2.09 eine "Erste Göttinger-Konjunktur-Konferenz" veranstaltete, um eine "engere Kooperation aller für den Wirtschaftsstandort Göttingen verantwortlichen Akteure" zu erreichen. Da waren fast alle Repräsentanten der größten privaten und öffentlichen Arbeitgeber, der Wirtschaftsverbände sowie der Bundes-, Landes- und Kommunalpolitik vertreten, wer fehlte war: Landrat Schermann.

Der Streit zwischen Landkreis und Stadt Göttingen nimmt langsam groteske Züge an. Man möge sich doch bitte mal zusammensetzen und zum Wohl der Region und der Bürger/innen eine Lösung suchen.

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