1.
Streitbereich "Beschäftigungsförderung" Vorweg
ein Hinweis: Wir haben eine Anfrage an den Kreisrat Herrn Wucherpfennig gerichtet.
Herr Wucherpfennig nimmt das Recht der Presse auf Information offensichtlich nicht
so ernst. Wir warten seit dem 17.2. auf eine Antwort. Landkreis
will die Jobcenter-Stellen der Stadt streichen und zum Kreis holen
25.2.09 / Nachdem OB Meyer (siehe Bericht weiter unten) ein Angebot an den Kreis
zur Verlängerung der Kooperation bei der Beschäftigungsförderung
gemacht hatte schlug die Nachricht über eine wortlose Kürzung der Gelder
seitens des Landkreises wie eine Granate ein. Dankenswerterweise übernimmt
die Fraktion DieLinke gegenwärtig die Aufgabe über die Sache zu informieren.
Aus der Pressemitteilung vom 18.02.09 ging bereits hervor, dass der Landkreis
Geldzahlungen für die Arbeitsstellen beim Jobcenter um 100.000 Euro reduziert
hat. Dabei handelt es
sich um Stellen in der direkten Betreuung von Arbeitslosen. „Dies ist ein klarer
Bruch der Vertragsbedingungen der Heranziehungsvereinbarung zwischen Landkreis
und Stadt. Die schon jetzt am absoluten Limit arbeitenden Kollegen müssen
dann auch noch die „Fälle“ der weggefallenen Sachbearbeiter übernehmen. "Dann
haben wir keine qualitativ gut arbeitenden „Fallmanager“ mehr, sondern nur noch
frustrierte „Fallabwimmler“, befürchtet Nier. Gleichzeitig flössen Unsummen des
Budgets in eine unnötig aufgeblähte Verwaltung, die sich mit Dingen wie Finanzcontrolling,
Aufsicht, Leitung, Widerspruchssachbearbeitung, Datenbankverwaltung und letztendlich
fast nur noch mit sich selbst befasse." DieLinke informiert nun am 25.2.09
darüber, dass sie einen Antrag im Kreisausschusses am 10. März
2009 und im Kreistages am 11. März 2009 stellt in dem es heisst: "Der
Kreisverwaltung wird empfohlen, die Kürzung der aus der Heranziehungsvereinbarung
mit der Stadt Göttingen erfolgenden monatlichen Abschlagszahlungen in Höhe
von 100.000 € mit sofortiger Wirkung zurückzunehmen. Die seit Januar 2009
einbehaltenen Gelder werden an die Stadt Göttingen bzw. Beschäftigungsförderung
kAöR ausgezahlt." und "Eine Insolvenz der Beschäftigungsförderung
kAöR wird von der Kreisverwaltung aktiv verhindert."
Personalrat
/ Personalversammlung Jobcenter
25.2.09
/ "Auf einer außerordentlichen Personalversammlung der Beschäftigungsförderung
Göttingen am 23.02.2009 haben die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter den Beschluss
gefasst, sich mit einem höchst dringlichen Anliegen an Sie zu wenden. Die
Aufgaben- und Finanzverteilung zur Betreuung der SGB-II-Kunden in Stadt und Landkreis
Göttingen sind vertraglich bis 2010 in einer Heranziehungsvereinbarung geregelt.
Diese Vereinbarung wurde bis zum heutigen Tage nicht gekündigt. Wir haben
mit großer Sorge die Mitteilung des Vorstandes der Beschäftigungsförderung
zur Kenntnis genommen, dass der Landkreis Göttingen die Zahlungen an die
Stadt bzw. Beschäftigungsförderung monatlich um 100.000 Euro gekürzt
hat. Obwohl sich der Oberbürgermeister bereit erklärt hat, ein mögliches
Risiko bezogen auf eine Nichtanerkennung der Personalgemeinkosten für die
kommunalen Mitarbeiter durch den Bund zu tragen, erstattet der Landkreis Göttingen
weiterhin nicht die vertraglich vereinbarte Summe. Diese Kürzung, die
in diesem Haushaltsjahr ein Volumen von ca. 1.000.000 Euro erreichen könnte,
führt zu einschneidenden Folgen für die Beschäftigungsförderung
und ihre betroffenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, sowie die von Ihnen betreuten
SGB II-Kunden in der Stadt Göttingen. 1. Die Beschäftigungsförderung
KAöR kann diese enorme Finanzierungslücke nicht schließen. Somit
müssten ca. 20 Mitarbeiter/Innen der Beschäftigungsförderung gekündigt
werden, die in der direkten Kundenberatung tätig sind. 2. Die seit 2005
erfolgreich aufgebaute Arbeit des städtischen JobCenters würde zerschlagen
werden, mit absehbaren Folgen für die Fortsetzung der bisher erreichten Vermittlungserfolge.
Im Angesicht der dieses Jahr zu erwartenden steigenden Arbeitslosenzahlen wäre
eine qualitativ gute Arbeitsvermittlung nicht mehr umzusetzen. Wir bitten
Sie eindringlich für die Kreistagssitzung am 11.03.09 einen Antrag an die
Kreisverwaltung zu stellen, der diesen Sachverhalt auf die Tagesordnung setzt
und die Rücknahme der Kürzungen und damit den Erhalt unserer Arbeitsplätze
zum Ziel hat. Der Personalrat Im Auftrag der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
der Beschäftigungsförderung Göttingen KaöR." Zusammenarbeit
bei Beschäftigungsförderung und ALG2-Verwaltung adé? Streithähne
trennen? Soll Göttingen wieder kreisfreie Stadt werden, so
wie Oldenburg, Delmenhorst, Braunschweig, Emden, Osnabrück, Salzgitter, Wilhelmshaven
und Wolfsburg? Das Göttingen-Gesetz könnte Basis für eine sinnvolle
Zusammenarbeit von Landkreis und Stadt sein. Es macht Göttingen aber auch
abhängig vom Landkreis. Im Landkreis arbeit CDU und Grüne zusammen,
in der Stadt Göttingen sind es SPD und Grüne. Klar dass es hier
knirscht. Wenn nun auch noch eine CDU-Landesregierung die Mittelverteilung aus
dem Konjunkturpaket zugunsten des Landkreises steuert sieht es schlecht aus für
die Kooperation.

la la la - streichen ! |  Funkspruch:
Schermann can you hear me? |
Beide
reden nicht miteinander, die Presse als Postillion zwischen Stadt und Landkreis OB
Mayer berief am 3.2.09 eine Pressekonferenz ein, auf der er einen Vorschlag zur
Kooperation zwischen Stadt und Landkreis in Sachen Beschäftigungsförderung
macht. Der Vertrag nach
dem die Aufgaben zwischen Landkreis und Stadt aufgeteilt sind läuft 2010
aus und damit die Zukunft des Jobcenters der Stadt z.B. ungewiß.
Auf die Frage, was denn der Landkreis zu den Vorschlägen gesagt habe, hieß
es, der sei noch gar nicht gefragt worden. Man habe mit dieser Pressekonferenz
nun öffentlich ein Angebot "gefunkt", jetzt müsse "der Landkreis zurückfunken".
D.h. die Presse wurde zum Übermittler von Vorschlägen der Stadt an den
Landkreis gemacht. Dabei liegen Rathaus und Kreishaus räumlich in unmittelbarer
Nähe zueinander und man könnte mit minimalem Aufwand eine Begegnung
arrangieren. . Forderung
der Stadt. Beschäftigungsförderung und ALG 2 Verwaltung vernünftig
kombinieren Nach
der 2010 auslaufenden Heranziehungsvereinbarung zwischen Landkreis und Stadt Göttingen
ist die Beschäftigungsförderung für die Arbeitsvermittlung, das
Fallmanagement und die Bewirtschaftung der Integrationsmittel zuständig.
Die Leistungskostenrechnung und Bewilligung von ALG II-Anträgen liegt dagegen
im Aufgabenbereich der Verwaltungen von Stadt und Landkreis. Dazu meint der Fraktionvorsitzender
der Grünen Ratsfraktion Höfer "Wir sollten prüfen ob sich diese
Trennung der Zuständigkeiten bewährt hat".  Dietmar
Linne und Klaus Geide, Vorstand der Beschäftigungsförderung - Kommunale Anstalt
öffentlichen Rechts (KAöR) Göttingen Bürgerstraße 48 , 37073 Göttingen
- Die Zukunft ihrer Institution steht auf dem Spiel, wenn sich Stadt und Landkreis
nicht einigen.
Erster
Schritt: gemeinsame Beratung beider Sozialausschüsse Die
Fraktionsvertreter der Partei "DieLinke" aus Stadtrat und Landkreis sprechen sich
in einer gemeinsamen Erklärung für eine gemeinsame Einrichtung aus:
"Der Landkreis darf die 20-jährige Erfahrung einer meist erfolgreichen
Beschäftigungsförderung in der Stadt Göttingen nicht ignorieren.
Bei aller auch zum Teil berechtigten Kritik gerade im Bereich der sogenannten
Ein-Euro-Jobs brauchen wir in Verantwortung für die betroffenen Menschen
ein einheitliches Vorgehen der Verwaltungen. Grundlage soll der Erfahrungsschatz
der Beschäftigungsförderung Göttingen sein." Sie fordern "als ersten
Schritt eine gemeinsame Beratung beider Sozialausschüsse." Wenn
es denn endlich zu einem Gespräch zwischen Stadt und Landkreis in der Sache
käme, dann steht als Vorschlag im Raum: eine gemeinschaftliche und paritätische
Organisationsform, so OB Meyer "könne als Kommunale Anstalt öffentlichen
Rechts, als gemeinnützige GmbH oder als Zweckverband gefunden werden." dafür
spreche u.a. die Tatsache, dass 58 Prozent der Bedarfsgemeinschaften nach
dem SGB II im Landkreis Göttingen in der Stadt Göttingen leben. Eine
gemeinsame Anstalt hätte in der Tat für die Arbeitslosen den Vorteil,
dass die Leute nicht hin und hergeschickt würden und die linke Hand
nicht weiß was die rechte tut. Ebenso stünde es mit den Verantwortlichkeiten:
bei Auseinandersetzungen um die Kosten der Unterkunft (KdU) in der Stadt wurden
die Protestierenden stets an den Landkreis verwiesen. In einer Pressemitteilung
vom 9.2. weist Jürgen Trittin übrigens noch darauf hin, dass die
Jobcenter solange gefährdet bleiben, solange Bundesarbeitsminister Scholz
keine gesetzliche Grundlage dafür auf den Weg bringt, was bereits gerichtlich
angemahnt wurde. |