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Anstieg der Gaspreise nach Beginn des Ukrainekrieg 2022

Energiepreisproteste als neues Agitationsfeld von "Querdenkern" und Putinfreund*innen nach Corona?

Gaspreiserhöhungen 2022 / 2019 / 2003-2008

Göttinger Initiative gegen Gaspreiserhöhungen 2005-2008

Kommunalpolitik, Wahlen und Gaspreise Lehrstück

> Energiepreise / Stromsperren in Haushalten


24.6.22 Anstieg der Gaspreise nach Beginn des Ukrainekrieg

Die Leute scheinen es noch nicht so recht wahrhaben wollen, was da mit steigenden Gaspreisen an Kosten auf sie zukommt. Jetzt sind nur die Rechnungen für vergangenes Jahr also vor dem Ukrainekrieg bekannt. Darin sind aber auch schon Gaspreissteigerungen, nämlich die aus Ende 2021 enthalten, die auch schon "30, 50 oder 80 Prozent" (so Müller) betrugen.
5 bis 6 fach höherer Gaspreis bei der Beschaffung durch die Versorger. Wenn die Leute mit Gasheizung sich ihre Rechnung anschauen (die meist über 1000 € pro Jahr liegt) und von mindestens einer Verdoppelung ausgehen, dann wissen sie, was auf sie zukommt.
Präsident der Bundesnetzagentur, Klaus Müller prognostiziert eine Verdoppelung bis Verdreifachung der Beträge bei den Endverbrauchern

Zusammensetzung des Gaspreises der beim Endverbraucher ankommt:
Reine Gaskosten die die Versorger-Firma beim Einkaufen zahlt
+ Gewinnmarge des jeweiligen Energieversorgers
+ Netzentgelt
für den Betreiber des Gasnetzes
+ Konzessionsabgabe, eine Gebühr der Kommunen,
+ die Mehrwertsteuer,
+ die Erdgassteuer (fix)
+ der CO²-Preis.steigt 2022 um 20% und verteuert das Gas um 0,65 Cent/kwh

Die Übersicht und Kontrolle des persönlichen Verbrauchs ist nicht so einfach, denn in den Rechnungen mischen sich Kubikmeter und Kilowattstunden plus irgendwelche Umrechnungsfaktoren je nach Gas. Die Erdgaszähler der Haushalte messen den Verbrauch in Kubikmeter (m³). 1 m³ das sind ungefähr 10,5 Kwh je nach Umrechnungsfaktor für das vom Versorger gelieferten Erdgas. Hier ergibt sich die Forderung an die Stadtwerke bzw. andere Versorger möglichst verständliche Rechnungen zu erstellen.

Probleme der Kommunen infolge von Gaspreiserhöhungen:
- Hallenbäder, Sauna müssen Energie sparen, schließen oder oder astronomische Eintrittspreise verlangen
-
Schwimmbäder müssen im Sommer ganz aufs Heizen verzichten
-
Insolvenz von Stadtwerken, wenn die Leute ihre Rechnung nicht mehr bezahlen können.
- Konflikte beim
Absenken der Heizungswärme seitens der Stadtwerke bei Fernwärmesysteme

Aufsichtsratsmitglieder des regionalen Gasversorgers Stadtwerke Göttingen, sind u.a.:
Petra Broistedt - Vorsitzende, OB , SPD
Fritz Güntzler MdB, CDU Wirtschaftsprüfer und Steuerberater,
Sabine Morgenroth GRÜNE
Edgar Schu Dipl. Chemiker Partei DieLINKE

 

2022 Rechtzeitige Abgrenzung nötig:
Energiepreisproteste als neues Agitationsfeld von "Querdenkern" und Putinfreund*innen nach Corona?

5.1.22 / Es darf daran erinnert werden, dass die Entstehung der Gelbwesten-Bewegung in Frankreich 2018 mit der Erhöhung von Energiepreisen, in diesem Fall Benzin/Dieselpreise, einherging. Die Bewegung wurde über social media Kanäle organisiert und stark von nationalistischen Kräften mit beeinflußt/infiltriert. Letzteres weist große Ähnlichkeit mit den gegenwärtig (2021/22) stattfindenden Demos von Coronaleugner*innen auf.

Angesichts der rechtslastigen Coronaleugner/Querdenker-Proteste scheint es nicht ausgeschlossen, dass bei den demnächst wirksam werdenden Gas- und Strompreiserhöhungen eine Protestbewegung entsteht, die eine ähnliche Dynamik entwickelt. Insofern als sie ebenfalls über Telegramkanäle organisiert und von Rechtsradikalen instrumentalisiert wird. Zur Illustration des Mobilisierungspotentials kann die Liste der Protestgruppen dienen, die sich bei früheren Erhöhungen von Strom- und Gaspreisen in verschiedenen Städten gegründet hatten.

Bei der rechtspopulistischen Instrumentalisierung von Energiepreisprotesten besteht die Gefahr, dass diese sich dem Protestpotential der Coronaleugner politisch annähern. Die Coronaproteste versucht Russland bzw. Russia today durch einseitige und irreführende Berichterstattung zu befeuern. Aufgrund der russischen Interessen ist die Unterstützung eines Protestes gegen steigende Gaspreise von Vorteil, weil dadurch neben bestehender Gasknappheit weiterer Druck zur Inbetriebnahme Gasleitung Nordstream2 des russischen Staatskonzerns Gazprom entstünde.

[Nachtrag Am 8.2.22 verschickte das Aktionsbündnis Sozialproteste eine Rundmail mit der Überschrift "Schluss mit dem Missbrauch der Coronapandemie! Keine allgemeine Impfpflicht, für wen auch immer!"
Das Bündnis Sozialproteste beschäftigte sich bisher mit Fragen wie Mindestlohn, Hartz4, Armut, Sozialhilfe-Regelsatz, KdU, Energiepreise]

 

Balance zwischen sozialem Finanzausgleich und Klimaschutz

Während die Gaspreis-Boykottkampagne 2005-2008 eher durch soziale, antikapitalistische Züge geprägt war, besteht diesmal 2022 also die Gefahr einer rechtspopulistischen Vereinnahmung, wenn nicht rechtzeitig gegengesteuert wird. Dabei sollte der Protest den finanziellen Ausgleich gestiegerner Energiekosten für Haushalte in prekärer Lage im Auge haben. Insbesondere Regelleistungsbezieher*innen muß aufgrund der notorischen Unzulänglichkeit der Sozialhilfebeträge eine finanzieller Sofortausgleich erfolgen, damit Abschaltungen von Strom und Gas verhindert werden. Notfalls können auch Installationen von Prepaid-Zählern die größte Notsituation verhindern. Dazu gehört auch die Forderung: Herausnahme der Bedarfe für Haushaltsenergie aus dem Regelbedarf und Berücksichtigung als Kosten der Unterkunft (KdU)

Aber ebenso muß ein Einklang mit klimapolitischen Zielen berücksichtigt werden. Mehrverbraucher sind meist auch reichere Haushalte mit größeren Wohnungen/Häusern, mehr und größeren Verbrauchsgeräten. Da niedrige Energiepreise dazu verleiten würden, mehr Energie zu verbrauchen, muß durch höhere Preise für Vielverbraucher und niedrigere Preise für Wenigverbraucher eine Balance von sozialer und klimaschützender Preisgestaltung geschaffen werden. Zusätzliche Unternehmensgewinne aus gestiegenen Energiepreisen müßte politisch in den Ausbau von Anlagen zur Wind-, Sonnen und Wasserkraft gelenkt werden.

 

Kundgebung der Partei DieLinke gegen die Strom- und Heizkosten

Sa.19.2.22, 11 Uhr vor dem Nachbarschaftszentrum in Grone. Die Preise für Heizöl und Benzin, Strom und Gas sind sehr stark gestiegen. Geringverdiener, müssen einen Großteil ihres Einkommens für Strom, Gas, Heizöl oder Benzin aufwenden. Die bisherige einmalige Zahlung der Bundesregierung für bestimmte Gruppen ist absolut unzulänglich.


Wer bestimmt den Gaspreis in Göttingen

Stadtwerke AG

Die Stadt Göttingen besitzt 100% Anteile an der Göttinger Verkehrs und Versorgungsbetriebe GmbH GVV, die wiederum mit 50,1 % Anteilen die Mehrheit der Stadtwerke Göttingen AG besitzt

Der Vorstand der Stadtwerke Göttingen AG (Stand 2022)
Dr. Gerd Rappenecker, Technischer Vorstand
Dipl.-Kfm. Frank Wiegelmann, Kaufmännischer Vorstand


Aufsichtsrat der Aktiengesellschaft
(Angaben 2017)

  • Petra Broistedt (SPD) - Vorsitzende OB der Stadt Göttingen
  • Hans-Hinrich Schriever - EAM , Kassel
  • Martina Watzal EAM , Kassel
  • Henning Rolf Deters GELSENWASSER AG, Essen
  • Markus Janscheidt GELSENWASSER AG, Essen
  • Andreas Klatt (SPD)
  • Fritz Güntzler MdB, (CDU) Wirtschaftsprüfer und Steuerberater
  • Dr. Hans-Georg Scherer (CDU) Dipl. Forstwirt/Sachverständiger
  • Sabine Morgenroth (Grüne)
  • Heike Hauk Diplom-Geoökologin (Grüne)
  • Christian Finck Leitung Technischer Service Strom der Stadtwerke AG
  • Sabrina Müller kfm. Angestellte Kundenservice Stadtwerke Göttingen AG
  • Arbeitnehmer*innen-Vertretung:
  • Thomas Meise - 3.stv.Vors Elektriker, Betriebsratsvors. Stadtwerke AG
  • Matthias Nordmann kfm. Angestellter der Stadtwerke AG
  • Jan-Frederik Zieger kfm. Angestellter der Stadtwerke AG

Gaspreiserhöhungen seit 2003

Es ist schwierig die Gaspreiserhöhungen zu dokumentieren, wenn seitens der Stadtwerke versucht wird, die Erhöhungen zu verschleiern und ein Verwirrspiel zu betreiben. Nirgendwo finden wir eine aussagekräftige Statistik über die Preisentwicklung der Stadtwerke. Wir mußten die Daten mühsam aus Kundenrechnungen zusammentragen.

Beispiel: Die für den Preisanstieg oft gegebene pauschale Begründung unter Verweis auf eine Ölpreisbindung erweist sich daher als unzutreffend. Jedenfalls richten sich die Erdgasimportpreise nach einer gänzlich anderen Ölpreisbindung. Besonders deutlich trat dieser Missbrauch in der Heizperiode 2004/2005 zu Tage. Hatten sich die Erdgasimportpreise vom Mai 2003 bis zum Mai 2005 lediglich von 1,30 Cent/kWh auf 1,45 Cent/kWh, also um 0,15 Cent/kWh erhöht, erreichten die Verbraucher in gleicher Zeit Preiserhöhungen um über 0,50 Cent/kWh. >>wikipedia

Preisentwicklung für Erdgas der Stadtwerke Göttingen

Monat / Jahr
Grundtarif / ct / kwh netto
+ / - in %
1.1. 2003

3,61

1.4.2003
3,83
+ 6,09 %
1.1.04 - 31.10.04
3,81
- 0,52 %
1.11.04 - 31.7.05
4,11
+ 7,31 %
1.8.2005

4,61

+12,16 %
1.1.06 - 31.3.07
5,01
+ 8,6 %
1.4.07 - 30.9.07
4,73
- 5,58 %
1.10.07 - 31.3.08
4,98
+ 5,28 %
1.4.2008
5,42
+ 8,83 %

 

 

 

 

 

 

 

Rohölpreise - Gaspreise

Steigende Preise beim Erdgas wurden stets mit der "Ölpreisbindung" gerechtfertigt. Aber wenn der Ölpreis sank blieb der Gaspreis trotzdem hoch. Jetzt sinkt der Ölpreis stark seit Jahresanfang um fast 50 % . Siehe >>Chart auf finanznet . Erdgaspreis hingegen sinkt vergleichsweise marginal 3,4 %

"Die 22 deutschen Gasanbieter, welche die Senkung des Gaspreises ankündigen, sorgen für neuen Schwung auf dem Gasmarkt, so dass auch noch weitere Tarifanpassungen bei anderen Versorgern nicht auszuschließen sind. Derzeit liegen die Preisnachlässe zwischen 3,4 und bis zu 11,5 Prozent." Durchschnittliche Preissenkung 3,4 % >>gas.preisvergleich.de

 

Erhöhung 1.1.2019

Gaspreise der Stadtwerke Veröffentlichung im Amtsblatt 26/2018 /

Preistarif G2
Arbeitspreis netto bisher 5,34 // ab 2019 6,06 // +13,48 %

Grundpreis/Jahr in G2 / netto bisher 72 // ab 2019 72 // +0%
und auch bei G1 und G3 unverändert

 

Erhöhung 1.1.2022

Die Stadtwerke Göttingen AG erhöht ab 1.1.2022 die Gaspreise. Wenn wir uns bei den Prozentangaben nicht verrechnet haben beträgt die Steigerung 14 bis 20,84 % (rot markiert)


Göttinger Initiative gegen Gaspreiserhöhungen

Berichte der Jahre 2005-2008

Die Initiative hat sich 2008 aufgelöst, nachdem mit den einzelnen Mitgliedern und den Stadtwerken unterschiedliche Regelungen getroffen wurden, wobei teilweise erhebliche Erstattungen bzw. Erlassungen stattfanden.


Logo der Initiative

Göttinger Initiative gegen Gaspreis/e

Initiative gegen Gaspreiserhöhungen GIGA
Aufruf der Initiative gegen Gaspreiserhöhung
Göttingen Stadtwerke zitieren BGH irreführend
Widerspruch - weiterhin erforderlich
Hinweise und Fragen zur Zahlungsverweigerung
Kartellamtsentscheidung gibt Initiative gegen die Gaspreise recht
Die Stadtwerke AG will die schlechte Nachricht gut verkaufen


Initiative gegen Gaspreiserhöhungen GIGA
- Gründung und Entwicklung

"Die GIGA hat sich am 9. September 2005 als Bürger/innen-Initiative zusammengefunden, um etwas gegen die ständig steigenden Gaspreise zu unternehmen. Seitdem haben im Umfeld dieser Initiative schätzungsweise 50 Personen damit begonnen, eine Zahlung der geforderten Gaspreise zu verweigern und verlangen von den Stadtwerken bzw. E-On eine Offenlegung ihrer Preiskalkulation.

Aufruf der Göttinger Initiative gegen Gaspreiserhöhung 28.5.08

Erneute Gaspreiserhöhung um 25 %?
Höchste Zeit, den immer höheren Gaspreisen zu widersprechen!

Die Göttinger Initiative gegen überhöhte Gaspreise (GIGA) lädt Sie am 25. Juni 2008 um 19:30 Uhr in den Berliner Hof, Weender Landstr. 43

ein, um gemeinsam mit erfahrenen Leuten Widerspruch einzulegen und den überhöhten Gaspreis zukünftig nicht zu zahlen. Dies tun bereits mehrere zehntausend Menschen in Deutschland, in Göttingen sind wir bislang 100.

Immer mehr Menschen sind empört über die ständig steigenden Gaspreise, immer mehr wissen nicht mehr, wie sie in Zukunft ihre Gasversorgung noch bezahlen können. Die Energieversorger, hier die Stadtwerke AG, können ihre Preise nur deshalb diktieren, weil es keinen Wettbewerb gibt. Bundesweit liegt der gesamte Energiemarkt in der Hand vier großer Energiemonopole, die sich die Regionen untereinander aufgeteilt haben. Die Endkundenpreise sind gegenüber den Gasimportpreisen stark überhöht. Gleiches gilt für die Netzdurchleitungsentgelte, bundesweit genauso wie in Göttingen. Der Profit wandert zum großen Teil in die Kassen weniger Energiemonopolkonzerne. In Göttingen ist E-ON mit ca. der Hälfte an den Stadtwerken beteiligt.

Die GIGA beschäftigt sich mit dem Boykott der Gaspreiserhöhungen und den juristischen Möglichkeiten sich zu wehren, sowie der Öffentlichkeitsarbeit rund um das Thema.

Drei gute Gründe (2008) Widerspruch einzulegen:

  1. Die öffentliche Stimmung für eine Debatte um die Zukunft einer nachhaltigen und demokratischen Energie- und Gasversorgung könnte nicht besser sein als im Moment. Die Stadtwerke scheinen das zu spüren und versuchen, ihrerseits juristischen Druck auf die BoykotteurInnen auszuüben. Die einzige Möglichkeit den ständigen Preissteigerungen etwas entgegen zu setzen, ist politischer Druck und die geballte Macht vieler BürgerInnen bzw. GasverbraucherInnen. Beides wollen und können wir mit einem von vielen getragenen Gaspreisboykott erreichen. Nutzen wir gemeinsam die Chance – gerade jetzt ist es wichtig zu zeigen, was Sie von den Gaspreiserhöhungen halten!
  2. Bis zu ihrer nächsten Jahresabrechnung, die sie im Februar 2009 erhalten werden, gehen Sie mit ihrem Boykott keinerlei juristisches Risiko ein: denn die monatlichen Abschläge sind Vorauszahlungen, die tatsächlich zu leistenden Zahlungen werden erst nach dieser Gesamtabrechnung verbindlich. Die GIGA kann Sie auch in Zukunft begleiten: In regelmäßigen Treffen stimmen wir die weitere Vorgehensweise ab.
  3. Die Stadt Göttingen ist auf mehreren Ebenen eng mit dem Energieriesen und Atomkonzern E.ON verflochten. Daher besteht seitens der Stadt kein wirkliches Interesse an dringend nötigen Maßnahmen zur Energieeinsparung und an einem Umbau der Energieversorgung auf regenerative Energieträger. Setzen Sie mit ihrem Boykott auch dagegen ein Zeichen.

Bitte bringen Sie ihre Jahres-Gas-Abrechnung für das Jahr 2007 mit.

Gründungstreffen GIGA September 2005

Am 8.9.05 fand ein Treffen von Leuten statt, die die Zahlung erhöhter Gaspreise verweigern. Man wollte Informationen darüber austauschen, welche Reaktionen auf die Gaspreis-Verweigerung bisher zu verzeichnen sind, wie man die weitere Entwicklung einschätzt und was man noch unternehmen könnte. Zunächst stellte man mit Freude fest, dass in Politik und Medien die Kritik an den Energiepreisen zunimmt. Gleichzeitig ist zu lesen, dass das Kartellamt die Bindung des Gaspreises an die Rohölpriese kritisiert und Maßnahmen dagegen ergreifen will. Man hat also seitens der veröffentlichten Meinung ein wenig Rückenwind für die Weigerung, die ständig steigenden Gaspreise zu zahlen. Erfreuliches ist auch von der Verbraucherberatung zu hören, die in dieser Angelegenheit ebenfalls zum Widerspruch und zur Nichtzahlung rät.
Bei der Weigerungskampagne handelt es sich um eine bundesweit angelaufene Bewegung und nicht um eine kleine Aktion von Göttinger*innen. Aus Paderborn, Hamburg, Bremen wird bereits von tausenden Haushalten berichtet die sich querstellen. Etliche Göttinger*innen haben die Einzugsermächtigung für die Gasrechnung gekündigt und verweigern die Zahlung der Aufschläge. Von den Stadtwerken wurde mit einem 3 seitigen Brief darauf geantwortet. Darin wurde u.a. angedeutet, es wäre eine Schikane, die Angemessenheit der Gaspreiserhöhung anzuzweifeln. Man hofft wohl seitens der Stadtwerke/E-On, es wäre hierzulande nicht bekannt, dass in anderen Bundesländern sogar Kartellämter (Landeskartellämter von Hessen, Rheinland-Pfalz, Bayern und Thüringen) und Landesregierungen (Wirtschaftsministerien in Bayern und Thüringen) aufgefordert haben die ungerechtfertigt hohen Preise zu senken!

Bild: Rechtsanwältin Feuerhake und Wolfgang Diedrich von der GIGA während des Treffens am 17.1.06 im Göttinger Umwelt- und Naturschutzzentrum.

Erste Reaktionen
17.1.06 / Freundlicherweise nahm die Rechtsanwältin Johanna Feuerhake aus Göttingen auf Einladung der Initiative an dem Treffen teil und stand für Fragen zum Thema zur Verfügung. Ebenfalls anwesend war eine Vertreterin der Verbraucherberatung Göttingen. Das Medieninteresse beschränkte sich auf die kritischen Medien Göttinger Wochenzeitung (die im Februar startet) , Göttinger Stadtradio und natürlich GOEST als Mit-Initiator der Veranstaltung
Rückenwind für die Gaspreiserhöhungs-Boykotteur*innen kam am selben Tag durch das Kartellamt, das es E-On verbot, seine Monopolstellung durch langfristige Verträge mit Stadtwerken abzuschotten. E-On ist einflussreicher Mitbesitzer der Stadtwerke Göttingen und lamentiert, wenn die jährliche Gewinnsteigerung des Konzerns nicht mehr im zweistelligen Bereich liegen sollte, weil man doch die Aktionäre bedienen müsse und bestimmte Geschäftsziele finanzieren wolle (So einem Faltblatt der Stadtwerke zu entnehmen).
In Bezug auf die Querfinanzierung des ÖPNV durch erhöhte Gaspreise ist man seitens des Energiewendekommittes der Meinung, das seien zwei verschiedene Sachen und deshalb auch getrennt zu verhandeln, jedenfalls sei man gegen die Gaspreiserhöhung zwecks Finanzierung exorbitanter Profite von Energiekonzernen. Gegen das von interessierter Seite lancierte Gerücht, es gäbe praktisch kaum Leute, die sich gegen die Gaspreise wehren wurde auf die inzwischen auf mehrere hunderttausend Widersprüche bundesweit hingewiesen.

Stadtwerke-Vertreter möchte an der GIGA-Diskussion teilnehmen

7.2.06 / Eine ganze Reihe neue Leute waren diesmal zum Treffen gekommen. Überraschenderweise war auch der Pressesprecher der Stadtwerke Klaus Plaisir zu Gast. Plaisir signalisierte, seitens des Vorstands der Stadtwerke bestünde Bereitschaft mit der Initiative zu sprechen. Man einigte sich darauf am Anfang der Sitzung einige Fragen mit Herrn Plaisir zu besprechen, sich dann aber wieder untereinander mit den Fragen der Verweigerung von Gaspreiserhöhungen zu beschäftigen. Da hierzu keine konstruktiven Beiträge vom Vertreter der Stadtwerke zu erwarten waren und Vertreter der GIGA auch keinen Zugang zur Vorstandssitzung der Stadtwerke haben wurde Herr Plaisier zum Verlassen des Raumes gebeten. Nach der Sitzung wurden von der Initiative auch für Einzelfälle mit einem eigens erstellten Programm Abrechnungen geprüft.

Treffen der GiGA am 7.2.06 im Berliner Hof

Unterschiedliche Reaktionen der Stadtwerke auf die Zahlungsverweigerung

Die Reaktionen der Stadtwerke sind recht unterschiedlich: In einem Fall haben sie gar nicht reagiert und buchen das Geld weiter ab, in einem anderen Fall stellen sie die Abbuchung ein und verlangen einzelne Überweisungen, bei den einen ignorieren sie alles, in anderen Fällen schicken sie dutzende Briefe. In einem Fall bekam der Gaspreisverweigerer eine Mahnung im August 2005 aber das eingeforderte Geld wurde in der Endabrechnung gar nicht mehr erwähnt. Zwei Leute, die von außerhalb der Stadt Göttingen aus dem Landkreis kamen mussten feststellen, dass sie einen anderen Vertragspartner, nämlich E-On Mitte mit Sitz in Kassel hatten, der noch schärfer zur Sache geht und schon Mahnungen geschickt hat (was ihm aber nichts nützt, wenn er die Kalkulation nicht offen legt).
Als nächstes wird nun interessant, was passiert, wenn die Stadtwerke Mahnungen verschickt, dann wird es früher oder später zu einem Prozess kommen bei dem die Karten auf den Tisch gelegt werden müssen. Vorteilhaft hierfür ist die am 7.2. bekannt gewordene Entscheidung eines Gerichts im laufenden Verfahren gegen die Stadtwerke Hannover, die aufgefordert wurden ihre GANZE Kalkulation offenzulegen. (korrigiert / es ist noch kein Urteil in Hannover gewesen)

28. 11.06 trafen sich ca. 18 Personen um sich über die Entwicklung bezüglich des Boykotts der Gaspreiserhöhungen auszutauschen. Kurz und knapp kann das Ergebnis so zusammengefasst werden: Alle Leute, die eigenmächtig weniger zahlen als die Stadtwerke fordern werden bisher "in Ruhe gelassen". Angesichts derart unproblematischer Möglichkeiten Geld zu sparen kann nur zu einer Verbreiterung der Kampagne geraten werden. Durchweg wird eine pauschale Kürzung der Zahlungen um 25 % für gerechtfertigt gehalten.
Insbesondere die Empfänger*innen von Hartz 4 und "KdU" müssten eigentlich an einer Reduzierung von Gasrechnungen interessiert sein. Da sie im Rahmen der Hilfe zu Kosten der Unterkunft nur angemessene Zahlungen für Heizung erstattet bekommen wäre es interessant, ob die Behörden einen Streit der Hartz 4 EmpfängerInnen um "angemessene" Gaspreise unterstützen würden.
Die Auseinandersetzung um die Gaspreise nimmt insofern einen günstigen Verlauf als auch seitens der Stadt nun doch entschieden wurde, dass sie nicht noch mehr Geschäftsanteile an E-ON verkauft und somit Mehrheits-Anteilseigener bleibt.

Göttinger Stadtwerke zitieren BGH irreführend

Pressemitteilung Göttinger Initiative gegen den Gaspreis (GiGA)- 16.10.07
Über 50 Kunden der Stadtwerke Göttingen haben zum Teil bereits im Jahr 2004 die drastisch steigenden Gaspreise nicht akzeptiert. Sie berufen sich auf § 315 BGB. Diese Vorschrift gibt Ihnen das Recht, die Preise zu kürzen, bis die Stadtwerke die Kalkulation für die Preise offenlegen. Statt dieser Forderung nachzukommen, drohen die Stadtwerke nun einigen Kunden die Klage an.
Diese Kunden fordern seit Jahren immer wieder eine verständliche und überprüfbare Offenlegung der Kalkulationsgrundlagen der Stadtwerke. Nach dem BGB und Energiewirtschaftsgesetz müssen die Preise im Bereich der Energieversorgung günstig, verbraucherfreundlich und angemessen sein. Die Kunden kritisierten daher immer wieder die gesamte Preiskalkulation. Die Stadtwerke beriefen sich jedoch immer nur darauf, dass ihre Bezugskosten erheblich gestiegen wären. Weiter sind sie nicht bereit Auskünfte über ihre Kalkulationsgrundlagen zu machen. Als Nachweis für die gestiegenen Bezugskosten verwiesen die Stadtwerke, auf ein von ihnen bezahltes Wirtschaftsgutachten. Dieses Gutachten stellen sie ihren Kunden aber aus Vertraulichkeitsgründen nicht zur Verfügung. Auch die Zahlen, die den Prüfer zur Verfügung gestellt wurden, können durch den Kunden so nicht überprüft werden.
Aufgrund der BGH-Entscheidung vom 13.06.2007 drohen die Stadtwerke diesen Kunden nun mit gerichtlichen Schritten. Der Bundesgerichtshof hatte in einem Sonderfall eines Kunden der Stadtwerke Heilbronn diesen recht gegeben. Auch in diesem Fall hatte der Kunde nach § 315 BGB der Gaspreiserhöhung widersprochen. Im Unterschied zu den Göttinger Fällen widersprach er aber nur einer einzelnen Erhöhung und auch nicht den anschließenden Jahresverbrauchsabrechnungen. Der Kunde hatte auch die Wirtschaftsgutachten der Heilbronner Stadtwerke nicht angezweifelt. Dadurch war der Bundesgerichtshof gezwungen, die gestiegenen Bezugskosten als gegebene Tatsachen hinzunehmen und als ausreichenden Nachweis für diese einzelne Gaspreiserhöhung bestätigen.
Der Bundesgerichtshof hat in seiner Entscheidung aber grundsätzlich die Anwendbarkeit des § 315 BGB auf Gaspreise bejaht. Er hat auch bestätigt, dass gestiegene Bezugskosten eine Preiserhöhung nicht rechtfertigen, wenn das Geld an anderer Stelle eingespart werden könnte.
Diese Entscheidung zitieren die Stadtwerke Göttingen nun einseitig und missverständlich. Die verbraucherfreundlichen Aspekte des Urteils werden in den Briefen ignoriert. Es wird behauptet, ein Nachweis von gestiegenen Bezugskosten durch ein Wirtschaftsprüfer-Gutachten würde ausreichen.
Dies ist jedoch eine fehlerhafte Information. Selbstverständlich würde vor einem Göttinger Gericht, nach § 315 BGB der gängigen Rechtsprechung des BGH folgend die Angemessenheit der explodierten Gaspreise kontrolliert. Dazu würden die Richter neben einer Offenlegung der Bezugskosten auch weitere Nachweise für eine angemessene Kalkulation fordern. Die Stadtwerke wären also in einem Gerichtsverfahren gezwungen, der jahrelangen Forderung ihrer Kunden nach einer Offenlegung für die Ursachen der erheblichen Preissteigerungen vor Gericht nachzugeben.
Die Göttinger Initiative gegen Gaspreis hat sich dazu entschlossen, dem Druck durch die Stadtwerke standzuhalten und sich weiterhin durch friedlichen Protest für bezahlbare Gaspreise in Göttingen einzusetzen.


Kommentar
Kartellamtsentscheidung gibt Initiative gegen die Gaspreise recht

7.3.08 / Da hat schon mancheine/r bei unserer Berichterstattung über die GIGA gedacht "was will diese Anti-Gaspreis-Initiative GIGA da eigentlich". Im Finanzausschuss des Stadtrates war man sich mit überheblichem Gestus nahezu einig: der Göttinger Gaspreis ist in Ordnung, man muss es den Leuten nur richtig erklären und vielleicht Vertrauen erwerben durch Öffentlichkeitsarbeit. Die Forderung die Kalkulation offenzulegen, belächelten Ratsmitglieder müde und lehnten sie bei einer Antwort auf Bürgeranfragen in einer Ratssitzung rundweg ab.
Aber nun gibt es für die Gaspreis-BoykotteurInnen Rückenwind von übergeordneten Stellen, nämlich vom Bundeskartellamt. Seit Anfang 2008 enthält das Kartellrecht (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen / GWB) eine Bestimmung, die dem Kartellamt eine vereinfachte Überprüfung der Strom- und Gaspreise erlaubt. Wenn das Kartellamt die Vermutung hat, dass der Preis zu hoch ist und ein Konzern widerspricht, dann müssen die Energielieferfirma ihre Preiskalkulation offen legen." Die GIGA hat immer gesagt, dass der Preis der Stadtwerke vermutlich zu hoch ist und daher gefordert dass die Preiskalkulation überprüfbar gemacht werden muss. Diese Forderung der GaspreisboykotteurInnen wollten die Stadtwerke nie erfüllen. Nachtrag: Prof. Kurt Markert, der jahrelang die Energieabteilung des Bundeskartellamtes geleitet hat, erklärt in einem Gutachten, wie das Kartellrecht auch Verbrauchern bei Klagen nützt. Siehe die Seite Bund der Energieverbraucher

Das Kartellamt geht u.a. gegen E.On Mitte vor. E.On Mitte ist mit 49,9 Prozent an den Stadtwerken Göttingen beteiligt und drängte in der Vergangenheit beständig auf einen hohen Gaspreis, weil dieser Konzern nicht allein mit hohen Renditen zufrieden ist, nein, die Renditen müssen auch ständig steigen. Die Stadtwerke reagierten auf die Kritik der GIGA mit Propagandakampagnen in denen sie behaupteten, man läge eher günstig im Preisvergleich. Dies wird durch die neueste Statistik widerlegt, sie zeigt, dass Göttingen unter den teuersten 41 Anbietern von 70 Anbietern in Niedersachsen liegt.
Wenn landauf, landab die Kartellämter und die politischen Parteien von überhöhten Gaspreisen sprechen und sogar CSU-Vertreter eine "Zerschlagung der Energiekonzerne" verlangen, wieso erkennen dann eigentlich nicht die Vertreter der Stadt Göttingen im Aufsichtsrat der Stadtwerke, was da los ist? Wenn unbedingt mit den Stadtwerken Gewinne gemacht werden sollen, dann bitteschön aber ausschließlich für die Stadt, für Kindergärten, Schulen und Altenheime und nicht für die Rendite der E.On. Es wäre daher gut, wenn eher heute als morgen E.On aus den Stadtwerken wieder "rausgeworfen" würde (Falls das überhaupt vertraglich möglich ist). Völlig unverständlich ist in diesem Zusammenhang wenn FDP-Ratsherren immer noch wiederholt meinen, man solle die ganzen Stadtwerke an E.On verkaufen.

Für die Energieversorgung sind alternative Ansätze unter Beteiligung einer breiten öffentlichen Debatte sinnvoll, die lokale, regionale Energiespar- und Energiegewinnungsmodelle - Wind, Sonnenenergie, Bioenergie, Erdwärme, Abwasser-Restwärmen, Sekundärnutzungen bei industriellen Verbrennungsprozessen usw. unterstützen. Wie wäre es wenn eine Energie-Genossenschaft Göttingen die Sache in die Hand nähme.

Göttinger Stadtwerke zitieren BGH irreführend

Pressemitteilung Göttinger Initiative gegen den Gaspreis (GiGA)- 16.10.07
Über 50 Kunden der Stadtwerke Göttingen haben zum Teil bereits im Jahr 2004 die drastisch steigenden Gaspreise nicht akzeptiert. Sie berufen sich auf § 315 BGB. Diese Vorschrift gibt Ihnen das Recht, die Preise zu kürzen, bis die Stadtwerke die Kalkulation für die Preise offenlegen. Statt dieser Forderung nachzukommen, drohen die Stadtwerke nun einigen Kunden die Klage an.
Diese Kunden fordern seit Jahren immer wieder eine verständliche und überprüfbare Offenlegung der Kalkulationsgrundlagen der Stadtwerke. Nach dem BGB und Energiewirtschaftsgesetz müssen die Preise im Bereich der Energieversorgung günstig, verbraucherfreundlich und angemessen sein. Die Kunden kritisierten daher immer wieder die gesamte Preiskalkulation. Die Stadtwerke beriefen sich jedoch immer nur darauf, dass ihre Bezugskosten erheblich gestiegen wären. Weiter sind sie nicht bereit Auskünfte über ihre Kalkulationsgrundlagen zu machen. Als Nachweis für die gestiegenen Bezugskosten verwiesen die Stadtwerke, auf ein von ihnen bezahltes Wirtschaftsgutachten. Dieses Gutachten stellen sie ihren Kunden aber aus Vertraulichkeitsgründen nicht zur Verfügung. Auch die Zahlen, die den Prüfer zur Verfügung gestellt wurden, können durch den Kunden so nicht überprüft werden.
Aufgrund der BGH-Entscheidung vom 13.06.2007 drohen die Stadtwerke diesen Kunden nun mit gerichtlichen Schritten.Der Bundesgerichtshof hatte in einem Sonderfall eines Kunden der Stadtwerke Heilbronn diesen recht gegeben. Auch in diesem Fall hatte der Kunde nach § 315 BGB der Gaspreiserhöhung widersprochen. Im Unterschied zu den Göttinger Fällen widersprach er aber nur einer einzelnen Erhöhung und auch nicht den anschließenden Jahresverbrauchsabrechnungen. Der Kunde hatte auch die Wirtschaftsgutachten der Heilbronner Stadtwerke nicht angezweifelt. Dadurch war der Bundesgerichtshof gezwungen, die gestiegenen Bezugskosten als gegebene Tatsachen hinzunehmen und als ausreichenden Nachweis für diese einzelne Gaspreiserhöhung bestätigen.
Der Bundesgerichtshof hat in seiner Entscheidung aber grundsätzlich die Anwendbarkeit des § 315 BGB auf Gaspreise bejaht. Er hat auch bestätigt, dass gestiegene Bezugskosten eine Preiserhöhung nicht rechtfertigen, wenn das Geld an anderer Stelle eingespart werden könnte.
Diese Entscheidung zitieren die Stadtwerke Göttingen nun einseitig und missverständlich. Die verbraucherfreundlichen Aspekte des Urteils werden in den Briefen ignoriert. Es wird behauptet, ein Nachweis von gestiegenen Bezugskosten durch ein Wirtschaftsprüfer-Gutachten würde ausreichen.
Dies ist jedoch eine fehlerhafte Information. Selbstverständlich würde vor einem Göttinger Gericht, nach § 315 BGB der gängigen Rechtsprechung des BGH folgend die Angemessenheit der explodierten Gaspreise kontrolliert. Dazu würden die Richter neben einer Offenlegung der Bezugskosten auch weitere Nachweise für eine angemessene Kalkulation fordern. Die Stadtwerke wären also in einem Gerichtsverfahren gezwungen, der jahrelangen Forderung ihrer Kunden nach einer Offenlegung für die Ursachen der erheblichen Preissteigerungen vor Gericht nachzugeben.
Die Göttinger Initiative gegen Gaspreis hat sich dazu entschlossen, dem Druck durch die Stadtwerke standzuhalten und sich weiterhin durch friedlichen Protest für bezahlbare Gaspreise in Göttingen einzusetzen.


Die Stadtwerke AG will die schlechte Nachricht gut verkaufen

18.2.08 / Die Werbeabteilung der Stadtwerke kann viel erzählen - wichtig wäre, dass die Angaben mit handfesten Belegen bewiesen würden. Da der stadteigene Betrieb der Öffentlichkeit aus Gründen der "geschäftlichen Geheimhaltung" seine Kalkulation nicht offenlegen möchte und sich zur non-information-area erklärt, könnte wenigstens eine unabhängige Stelle wie ein Gericht zur Überprüfung der Preisgrundlagen herangezogen werden. Aber nein - es bleibt bei der wolkigen Behauptungen und bei weiteren Preiserhöhungen.

Aus der Pressemitteilung der Stadtwerke / Pressesprecher Plaisir

"Die Stadtwerke Göttingen werden die Gaspreise in den Grundversorgungstarifen zum 1. April 2008 um netto 0,44 Cent je Kilowattstunde (kWh) erhöhen.
Grund für die Erhöhung sind gestiegene Bezugskosten, die höher ausfallen als die Steigerung der Endkundenpreise. Auch deshalb gehören die Stadtwerke zu den günstigsten Anbietern in Deutschland.
Im Zusammenhang mit der Erhöhung stellen die Stadtwerke heraus, dass in ihren Preisen zahlreiche Services enthalten sind. Dazu zählen die 24-Stunden-Rufbereitschaft, der persönliche Tarifservice und die kostenlose Energieberatung. "

Und die Überschrift lautet dann auch noch:
"Gaspreise weiter günstig" !

Aus Pressemitteilung Stadtwerke

Tricks des damaligen Stadtwerke Pressesprechers Plaisir

"Entgegen der Meinung vieler renommierter PR-Strategen hält es Plaisir für unumgänglich, auch die negativen Aspekte einer Nachricht nicht zu verschweigen. Im Rahmen einer guten Strategie müsse man auch die unangenehmen Dinge beim Namen nennen, da sie "früher oder später ohnehin herauskommen". Wichtig sei dabei, die besagten Negativanteile der Nachricht zu kompensieren und bestenfalls sogar zum eigenen Vorteil zu nutzen. Dies ist dann auch die Quintessenz des von Plaisir vorgestellten "issues management" ("Themen-Management"), das die Basis einer jeden guten PR-Strategie sein müsse."

aus: Druckpunkt, Zeitung des SPD Stadtverbandes, Nov 2007

 

Bericht vom GIGA-Treffen am 5.2.08
Anlass des Treffens waren die Besprechung der Vorgehensweise bei den Jahresverbrauchsabrechnungen und die Berichterstattung einzelner Mitglieder von den politischen Aktivitäten der GIGA.

Korrespondentenbericht 6.2.08 /
Wie in der Vergangenheit auch gab es zwei Standpunkte, was die Vorgehensweise bei Überzahlungen an die Stadtwerke Göttingen angeht. Einerseits gab es Bedenken, was die einfache Verrechnung auf zukünftige Abschlagszahlungen angeht, andererseits gerade nicht.
Inzwischen sind in den Musterbriefen der Verbraucherzentrale (VZ) Niedersachsen Formulierungen enthalten, die für die Mehrheit der Anwesenden nachvollziehbar sind. So wird im Musterbrief 1 zum Widerspruch gegen Gaspreise darauf hingewiesen, dass alle Zahlungen nur auf die Hauptforderung in der vom Kunden genannten Höhe erfolgen. Eine anderweitige Verrechnung nach §§ 366, 367 BGB ist damit ausgeschlossen. Guthaben aus Minderverbrauch sind dem Kunden auszubezahlen.
Man kam daher in der Runde überein, dass es vertretbar und empfehlenswert sei, eine der im Musterbrief 3 formulierten Varianten zu wählen. Hier geht es im Grunde darum, entweder die Stadtwerke schriftlich aufzufordern, den vom Kunden zu viel bezahlten Betrag innerhalb von 14 Tagen zurückzuzahlen und ihnen gleichzeitig mitzuteilen, dass die kommende Abschlagszahlung um diesen Betrag gekürzt wird, wenn die Rückzahlung nicht erfolgen sollte, oder eine sofortige Verrechnung mit der nächsten Abschlagszahlung anzukündigen und durchzuführen.
Zweifler/innen sollten sich der erst genannten Variante bedienen, weil sie damit den Stadtwerken die Möglichkeit eingeräumt haben, von sich aus auf ihr Schreiben entsprechend mit einer Überweisung zu reagieren.
Auch hier sei noch einmal daran erinnert, dass man zur Sicherheit den Differenzbetrag zwischen akzeptierten Preis und Forderung der Stadtwerke auf ein Extrakonto anlegen kann. Damit ist man automatisch auf der sicheren Seite. Sollte der Kunde wider Erwarten gerichtlich unterliegen, nimmt er das Geld zur Rückzahlung der Forderungen. Sollte der Kunde jedoch gewinnen, wovon die GIGA ausgeht, hat er ein Guthaben zur freien Verfügung angespart.
Der Bericht über die Bürgerfragestunde vom 7.12.07 fiel ernüchternd aus. Einerseits war deutlich zu beobachten, dass unangenehme Fragen und Pressemitteilungen durchaus zu Aktivitäten führen. Die Behandlung des Themas Gaspreis wurde an den Finanzausschuss verwiesen, der am 22. Januar 2008 tagte. Insgesamt wird immer wieder mit Berufung auf Betriebsgeheimnisse, Konkurrenzsituation oder Verschwiegenheitspflicht von Aufsichtsratsmitgliedern keine Auskunft erteilt.

Siehe hierzu auch >Stadteigene Betriebe - No Information - Areas?

Im Anschluss wurde darüber beraten, wie zukünftige Öffentlichkeitsarbeit zu gestalten sei. Es gab mehrere Vorschläge, die hier stichpunktartig aufgeführt werden sollen:

  • Einladung an regionale Energieversorger, Unternehmer der Energiebranche und anderer Interessierter zu einer Art Workshop über die Zukunft der Energieversorgung
  • Regelmäßige Teilnahme an Bürgerfragestunden
  • Anwesenheit bei Finanzausschusssitzungen
  • Regelmäßige Pressemitteilungen der GIGA
  • Informationsstand in der Innenstadt am 1. Mai in Kooperation mit der Verbraucherzentrale Niedersachsen

Informationen können an Herrn Diedrich zwecks E-Mail-Rundverteilung oder an redaktion@goest.de für eine breitere Öffentlichkeit verschickt werden.
Die Mitglieder der GIGA, die an eine der Aktivitäten mitmachen möchten können sich über die E-Mail an Herrn D.xxxxx oder über eine Nachricht auf den Telefon-Anrufbeantworter der GIGA 0551-xxxxx melden. Spezialisiert auf Fragen zum Thema war damals in Göttingen z.B. Rechtsanwältin Johanna Feuerhake (der Schwerpunkt der Kanzlei liegt inzwischen auf anderen Gebieten, dennoch wird auch 2022 noch "Verbraucherschutz" als Arbeitsgebiet angegeben)

Der Termin für das nächste allgemeine Treffen der GIGA wurde für Dienstag, den 22. April 2008, vereinbart.

 

Reaktion zu den Zahlungsaufforderungen durch die Stadtwerke

Schreiben der GiGA vom 27.10.07 :
"Auf mehrfachen Wunsch möchten wir Ihnen daher noch einmal die Web-Adresse mitteilen, unter der Sie einen "Musterbrief an den Versorger zum BGH Urteil vom 13. Juni 2007" der Verbraucherzentralen finden, den Sie für Ihre Antwort auf die Zahlungsaufforderung der Stadtwerke als Vorlage nutzen können: (2022 leider unter dieser URL nicht mehr zu finden). Anfragen über
http://www.verbraucherzentrale-niedersachsen.de/

Falls sich neue Entwicklungen ergeben, werden wir wieder kurzfristig ein Treffen anberaumen. Hierzu werden Sie wie gewohnt per E-Mail oder unter 0551xxxxxx informiert. "

 

Widerspruch - weiterhin erforderlich

Eine Firma - drei Anbieternamen - eine Abzocke
Wer meint, es gäbe doch gar keine Monopolsituation und man könne zu anderen Anbietern wechseln möge sich klar machen, dass alle Anbieter vor Ort von E-On gesteuert werden. Und wie Lockangebote von der Firma mit dem Namen "E wie einfach GmbH" (ebenfalls E-On) nachher aussehen kann sich auf folgender Seite (Verivox) mal informieren. Dort beschreiben etliche Leute, dass sie mit billigeren Tarifen gelockt wurden, am Ende aber noch mehr zahlen müssten. Kleiner Witz: Wie löst sich ein Monopol auf um den § 315 zu umgehen? Es gründet eine Tochterfirma und tritt in Konkurrenz quasi mit sich selbst und behauptet dann: es gibt doch Marktkonkurrenz!

Verbraucherzentralen raten zum offensiven Widerspruch
"Nach dem Grundsatzurteil des Bundesgerichtshofs vom 13. Juni 2007 zur Billigkeitskontrolle von Gaspreiserhöhungen rät die Verbraucherzentrale allen Gas- und Stromkunden zum offensiven Widerspruch. Weil die obersten Richter eine gerichtliche Überprüfung der Gaspreise nur unter bestimmten Bedingungen zugelassen haben, bedeutet die Entscheidung für Verbraucher im Klartext, gegen jede Preiserhöhung Widerspruch einzulegen... " ( Quelle ursprünglich https://www.verbraucherzentrale.nrw - 2022 Seite nicht mehr vorhanden)

"Bund der Energieverbraucher" rät zur Kürzung der Zahlungen
In einer Presserklärung des "Bund der Energieverbraucher" vom 22.8.07 heißt es u.a.
"Die Schere zwischen den Gaspreisen für Haushalte und den Gasimportpreisen aus dem Ausland ist in den vergangenen 18 Monaten weiter auseinandergegangen. In den letzten sechs Monaten lagen die Haushaltsgaspreise um etwa sieben Prozent oder 0,5 Cent höher als nach der Entwicklung der Gasimportpreise zu erwarten gewesen wäre. Das geht aus den amtlichen Statistiken für den Gasimport und den vom Statistischen Bundesamt veröffentlichten Zahlen über die Gaspreisentwicklung für Haushalte hervor. (...) Der Bund der Energieverbraucher hält die Preisgestaltung der Gasversorger für rechtswidrig. Sie widersprächen erstens der gesetzlich vorgeschriebenen billigen Preisgestaltung, deren Anwendung auf Gaspreise unlängst vom Bundesgerichtshof bestätigt worden ist, stellten zweitens den Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung dar und widersprächen drittens der Forderung des Energiewirtschaftsgesetzes nach einer möglichst preisgünstigen Gasversorgung. Den Verbrauchern empfiehlt der Verein, die Gaspreisforderungen der Versorger zu kürzen."

In einem damaligen Musterschreiben der Verbraucherzentrale Niedersachsen hieß es deshalb an einer Stelle: "Die Differenz zwischen diesen Großhandelspreisen und den von mir verlangten Erdgaspreisen, welche Sie mir gegenüber einseitig festgelegt haben, erscheint deshalb absolut krass und überhaupt nicht nachvollziehbar."

Vorläufige Einschätzung des problematischen BGH-Urteils 2007
Der Bundesgerichtshof stellt klar, dass der § 315 BGB auf Gasverträge anwendbar ist. Den Anfangspreis hat man aber immer akzeptiert. Da gibt es keine Billigkeitskontrolle bei Gas, weil es kein Monopol im Wärmemarkt gibt, man könne ja auch zu Öl oder Strom oder Fernwärme wechseln. (Hierzu mögen wir uns nur satirisch äußern)
Erhöhungen akzeptiert man faktisch ebenfalls dann, wenn man kein Widerspruch schreibt. Hat man nur der Erhöhung widersprochen, könnte sein, dass diese tatsächlich durch gestiegene Bezugskosten gerechtfertigt ist. Deswegen muss man bei einem Widerspruchsschreiben dem ganzen Preis widersprechen. Zusätzlich muss man immer wieder schriftlich die Rechnungen beanstanden, auch die Jahresrechnungen, ansonsten wird das Stillschweigen als Akzeptieren der Rechnungen gewertet. "Macht man all dies, müsste man weiterhin im grünen Bereich sein". (Einschätzung der RA Feuerhake). >> Urteil

 

Hinweise und Fragen zur Verweigerung von überhöhten Gaspreisrechnungen

Die Gaspreiserhöhe an sich und die neuerlichen Erhöhungen sind nicht gerechtfertigt
Es heißt stets, dass wegen "gestiegener Preise auf den Energiemärkten" der Gaspreis steige. Als die Gaspreise im Jahre 2004 von Januar bis Oktober um 7,7% gesunken waren, hat man allerdings nicht den Preis "wegen gesunkener Energiepreise" gesenkt. Wenn der Ölpreis steigt, erhöht E-ON die Gaspreise und spricht von Ölpreisbindung, wenn die Ölpreise sinken erhöht E-On die Gaspreise und lässt die Ölpreisbindung unbeachtet. "Die Gaspreise privater Haushalte wurden im Jahr 2003 gegenüber dem Vorjahr um 370 Prozent mehr als der Gasimportpreis angehoben .(...) Allein aufgrund der Preissteigerung seit 1999 enthielten die Gaspreise 2003 zwanzig Prozent Luft. Jeder Haushalt zahlt also 50 Euro jährlich zuviel fürs Gas. Für die Gaswirtschaft summiert sich das auf unberechtigte Zusatzgewinne von über einer Milliarde Euro.(Quelle - wurde gelöscht)

4.4.07 / E-On z.B. besitzt bereits jetzt so viel Geld hat, dass diese Firma nicht weiß wohin damit. So waren für den Kauf des spanischen Energieunternehmens Endesa 42,3 Mrd. Euro vorgesehen. Weil dieser Kauf scheiterte bekam E-On anschließend von Enel und Acciona (Spanien/Italien) noch 10 Milliarden Euro dazu. Und dann schreibt diese Firma "Leider sind wir zur Erhöhung der Gaspreise gezwungen" - Nein es ist Zeit zum kräftigen Senken der Gaspreise!

Grundlage des Gaspreisboykotts
Der Bund der Energieverbraucher und einige Verbraucherzentralen empfehlen, die Preiserhöhung nicht zu zahlen. Bei der Zahlungsweigerung können sie sich auf BGB §315 berufen. In dem steht folgendes:
(1) Soll die Leistung durch einen der Vertragschließenden bestimmt werden, so ist im Zweifel anzunehmen, dass die Bestimmung nach billigem Ermessen zu treffen ist.
(2) Die Bestimmung erfolgt durch Erklärung gegenüber dem anderen Teil.
(3) Soll die Bestimmung nach billigem Ermessen erfolgen, so ist die getroffene Bestimmung für den anderen Teil nur verbindlich, wenn sie der Billigkeit entspricht. Entspricht sie nicht der Billigkeit, so wird die Bestimmung durch Urteil getroffen; das Gleiche gilt, wenn die Bestimmung verzögert wird.

Das heißt, der Kunde kann mit Hinweis auf die Berechnungen des Bundes der Energieverbraucher und der Verbraucherzentralen die Begründung der Preiserhöhung anzweifeln und einfach nicht bezahlen. Die Stadtwerke müssen dann ihre Berechnungsgrundlagen offenlegen und müßten dann auf dieser Grundlage gegen den Kunden auf Zahlung der Erhöhung klagen.

Das Vorgehen bei der Verweigerung von Zahlungen
1. In einem Schreiben des Kunden an die Stadtwerke muß der gesamte Gaspreis (besser als nur die Preiserhöhung) als "unbillig" beanstandet werden. Am einfachsten ist die Verwendung des Musterschreibens (siehe unten) Für Leute, die neu in die selbstbestimmte Reduzierung der Gaspreise einsteigen wollen, gibt es die Empfehlung, den gesamten Gaspreis als überhöht zu kritisieren und die Rechnungbeträgt pauschal um 20 % zu kürzen.
2. Für das Schreiben wird evtl. ein gerichtsverwertbarer Nachweis nötig: Also Einschreiben schicken oder vorbeibringen und Empfang quittieren lassen.
3. Leistungsbestimmung: Legen Sie bei künftigen Zahlungen in den Formularfeldern Verwendungszweck genau fest, wofür Sie zahlen, z.B. "Abschlag Monat Mai". Monatliche Überweisung (kein Dauerauftrag) mit jeweiliger Angabe des Verwendungszwecks "Für Monat XY"
4. Kündigen Sie die Einzugsermächtigung (vgl. Musterbrief) und überweisen Sie die ABSCHLAGSZAHLUNGEN in der alten Höhe per Überweisung. Die Stadtwerke stoppen nach dem Widerspruch sowieso den Lastschrift-Einzug
5. Gassperrdrohung ernstnehmen: Wenn die Stadtwerke mit der Einstellung der Versorgung drohen, gehen Sie zum Amtsgericht, um eine weitere Belieferung zu sichern. Laut Bund der Energieverbraucher darf einem Kunden, der sich auf Paragraph 315 beruft, das Gas nicht abgestellt werden.
6. Preisgleitklausel: Wenn Ihr Gasliefervertrag eine Preisgleitklausel enthält, die eine automatische Preisanpassung ohne Ermessen des Versorgers vorsieht, können Sie die Unbilligkeit nicht einwenden. Das ist aber höchst selten der Fall.

Musterschreiben nach einer Vorlage des Bundes der Energieverbraucher (geringfügig verändert indem überall betont wird dass auch der gesamte Gaspreis und nicht nur die Erhöhung als unbillig erachtet wird.

(Per Einschreiben oder persönlich mit Empfangsbestätigung )

ich halte die Höhe des Gaspreises und daher auch die von Ihnen beabsichtigte bzw. verkündete Erhöhungen der Energiepreise für unbillig gem. § 315 Abs. 3 Satz 2 BGB und berufe mich auf deren Unverbindlichkeit.
'
Ich fordere Sie auf, mir Ihre Berechtigung zur einseitigen Preisanpassung und die Berechtigung der Gaspreishöhe insgesamt nachzuweisen. Ich verweise auf die Rechtsprechung des BGH zur Unwirksamkeit von Preisklauseln, soweit diese unbestimmt sind, keine Beschränkungen enthalten, eine nachträgliche Erhöhung des Gewinnanteils am Preis zulassen.
Ich fordere Sie weiter auf, mir die Erforderlichkeit und die Angemessenheit der Preishöhe und der Preiserhöhung durch nachvollziehbare und prüffähige Offenlegung Ihrer Kalkulationsgrundlagen nachzuweisen. Zur Wirkung des Unbilligkeitseinwandes verweise ich auf die gefestigte Rechtsprechung (BGH NJW 2003, 3131 f.; LG Köln, RdE 2004, S. 306).
Weil der Einwand der Unbilligkeit die Nichtfälligkeit des Anspruchs zur Folge hat, möchten Sie von Mahnungen, Sperrandrohungen etc. absehen. Die für den Kunden immer mit einem Übel verbundene Versorgungseinstellung darf als Druckmittel nur eingesetzt werden, um berechtigte Forderungen durchzusetzen. Wenn durch den Einwand der Unbilligkeit die Berechtigung einer Forderung gerade offen ist, ist schon die Androhung im Rahmen der geltenden Gesetze unzulässig und kann strafbar sein.
Es ist Ihnen verboten, ein eventuelles Guthaben aus anderen Sparten mit der Tariferhöhung zu verrechnen, Guthaben in anderen Sparten sind also voll ohne Verrechnung auszuzahlen. Eine eventuelle Nachzahlung erbringe ich selbständig.
Die Abschläge dürfen von Ihnen allein aus dem Grund der bis auf weiteres unverbindlichen Preiserhöhung nicht erhöht werden, da dies im Falle der Unbilligkeit unweigerlich zu Überzahlungen führen würde. Zahlungen erfolgen künftig nur auf die Hauptforderung zu den alten Preisen. Ich rüge auch diese als unbillig und behalte mir vor, auch deren Billigkeit gerichtlich prüfen zu lassen und Überzahlungen zurückzufordern.
Hiermit beschränke ich die Ihnen erteilte Einzugsermächtigung nur zum Einzug von Entgelten und Abschlagszahlungen zu den bisherigen Preisen Darüber hinaus gehende Abbuchungen sind nicht von der Einzugsermächtigung gedeckt.
Dieses Schreiben wollen Sie in einem Prozess dem Gericht vorlegen, um nicht Gefahr zu laufen, einen falschen Sachverhalt vorzutäuschen. Den Erhalt dieses Schreibens bitte ich Sie kurzfristig schriftlich zu bestätigen.

Zu einzelnen Fragen die bei den GIGA-Treffen besprochen wurden

Verrechnung von Guthaben
Wenn jemand aus welchen Gründen auch immer ein Guthaben auf dem Kundenkonto der Stadtwerke hat, dann verrechnen die Stadtwerke dieses Guthaben mit den Forderungen wegen verweigerter Zahlung. Dem sollten die Gaspreisverweigerer in regelmäßigen Abständen widersprechen und schriftlich darauf hinweisen, dass die monatliche Abschlagszahlung jeweils "zweckbestimmt für den jeweiligen Monat erfolgt und einer Verrechnung mit anderen Forderungen zum wiederholten Male ausdrücklich widersprochen wird." Das ist eigentlich nicht nötig aber eine Maßnahme um 150% sicher zu gehen.
Ebenso ist bei kombinierten Strom und Gasrechnungen einer Verrechnung von Stromzahlungen für Gas zu widersprechen. In einigen Fällen wurden die Forderungen aus der Gasrechnung mit den Stromzahlungen beglichen und anschließend eine Sperrung der Stromzufuhr angedroht. In solchen Fällen ist bei Uneinsichtigkeit der Stadtwerke evtl. das Beantragen einer einstweiligen Verfügung durch eine Rechtsanwältin angesagt

Formulare und Vordrucke
Bei der Verbraucherberatung in der Barfüsser Strasse können sich neu hinzukommende "Gaspreis-PiratInnen" eine Broschüre mit Infos und passenden Formularen sowie Briefentwürfen abholen. Hilfreich bei der Veranstaltung am 6.2.06 war die Anwesenheit von Rechtsanwältin Feuerhake, die bei rechtlichen Fragen Auskunft geben konnte.

Keine Verträge für "Sondertarife" abschliessen
12.1.07 / Die Energieversorger nehmen die Änderung der Verordnung für Gaslieferungen und die Mehrwertsteuererhöhung zum Anlaß, allerhand komische Briefe zu schreiben. Sie versuchen offensichtlich die Unterzeichnung neuer Vertragsbedingungen zu erreichen. Dadurch und durch die hartnäckige Betonung, es gäbe nun einen Sondertarif mit günstigerem Preis versuchen sie zu erreichen, daß die Kunden die neue Verträge abschließen . Dem Brief der E.On sollte man nach anwaltlicher Auskunft "jedenfalls widersprechen, denn auf Sondertarife ist der § 315 III BGB nicht anwendbar". Die Stadtwerke müssen sich ausserdem fragen lassen, wieso es einen günstigeren Sondertarif geben kann, wenn die Stadtwerke als Monopolist einen Tarif auf der Grundlage des "billigen Ermessens" festlegen sollen.

Hinweis auf Ranglistenplatz nicht ausreichend zur Rechtfertigung
9.1.07 / Das Kartellamt hat eine Liste mit den Gaspreisen veröffentlicht. Nachdem das Kartellamt eine Vergleichsliste der Gasanbieter vorgelegt hat war zunächst die entsprechende Internetseite blockiert, weil Tausende von Menschen sich dort informieren wollten. E-On und die Stadtwerke wollen nun ihren Gaspreis damit rechtfertigen, dass sie im Vergleich nicht die Spitzenplätze der Gaspreise belegen. Inzwischen, so wurde berichtet, gäbe es ein Urteil, dass diese Liste nicht dazu herangezogen werden kann nachzuweisen, dass der jeweilige Gaspreis gerechtfertigt sei. ("Billigkeit" eines Monopolpreises nach § 315 BGB)

Urteil in Bremen
Ein besonders Aufsehen erregendes Urteil wurde in Bremen gefällt. Dabei handelt es sich um das Urteil des Landgerichts Bremen vom 24. Mai 2006 - Az: 8 - O -1065/05 . Das Gericht hat 58 klagenden Gaskunden Recht gegeben, die die Preiserhöhungen des Energieversorgers SWB abgelehnt und nicht bezahlt haben. Auch die Verbraucherberatungsverbände raten in den Medien weiterhin dazu, dass VerbraucherInnen eine schriftliche Nichtanerkennung der Gaspreise auch rückwirkend geltend machen und so Geld sparen können.

Immer dem gesamten Gaspreis widersprechen und nicht nur der Erhöhung
Das im Schreiben der Stadtwerke zitierte Urteil des LG Heilbronn ist zwar in der Tat negativ für den Verbraucher ausgegangen. Es wurde jedoch Revision eingelegt, so dass das Verfahren noch nicht abgeschlossen ist. Gleichzeitig wird im Urteilstext das Vorgehen des Verbrauchers (Widerspruchsrecht nach 315 BGB) ausdrücklich für rechtens erklärt. Im Übrigen ergibt sich aus dem Heilbronner Urteil nicht automatisch eine billige Preiskalkulation auch für Göttingen. Zu beachten ist, dass in Heilbronn ein Verbraucher gegen den Versorger klagt und lediglich gegen die Preiserhöhung Einwände hatte. Da hier nicht der gesamte Gaspreis Gegenstand des Verfahrens war, sah das Gericht keinen Anlass, die Offenlegung der Kalkulation zu fordern. Das Urteil ist zwar rechtlich umstritten, gibt jedoch Anlass zu der Empfehlung, den eigenen Widerspruch zu überprüfen und - falls nicht bereits geschehen - dahingehend zu erweitern, neben der Erhöhung zugleich auch den gesamten Gaspreis als unbillig zu rügen. (Neuere Musterschreiben sind teilweise dahingehend angepasst, ältere oft noch nicht.)
Generell sollten Aussagen der Versorger, die aus Urteilen zitieren, mit Vorsicht genossen werden, da sie meist einseitig und unvollständig wiedergegeben werden. Zur Information über aktuelle Urteile und den jeweiligen Stand ist die Urteilssammlung des Bundes der Energieverbraucher sehr zu empfehlen. Dort gibt es auch weiterführende Links zu Kommentierungen wichtiger Urteile und zu weiteren Sammlungen.

Unter Vorbehalt zahlen? Nein Danke!
In Gesprächen mit Interessentinnen der Verweigerungskampagne soll betont werden, dass sie keinesfalls "unter Vorbehalt" zahlen (wie dies von einigen geraten wird), weil sie sich dann in ein rechtlich schlechtere Position begeben. Bislang ist es nämlich so, daß die Stadtwerke ein Gerichtsverfahren anstrengen müßten, um die zusätzlichen Forderungen einzutreiben. Zahlt jemand unter Vorbehalt müßte der/die selbst ein Gerichtsverfahren anstrengen, um sein Geld von den Stadtwerken wiederzubekommen.

Kosten für Rechtstreit/Rechtsberatung
Bei einem Mahnverfahren wird es nicht möglich sein, eine Art Sammel-Verfahren durchzuführen, bei dem sich eine Person mit einer Rechtsschutzversicherung sozusagen stellvertretend für alle anderen rechtlich verteidigt. Jede/r muß ein evtl. Mahnverfahren für sich bestreiten. Der überregionale Bund der Energieverbraucher hat dafür einen Fond eingerichtet, in den Mitglieder des Bundes zusätzlich zum Jahresbeitrag von 35 Euro noch 10 Euro einzahlen und damit eine Unterstützung für Gerichtsverfahren organisieren.
Bei Forderungen unter 600 Euro wird seitens der Gasunternehmen angeblich auf eine Berufungsverhandlung verzichtet wird, falls das Gerichtsverfahren verloren wird.
Für GeringverdienerInnen bzw. Hartz 4 EmpfängerInnen empfiehlt sich, einen Beratungsschein beim Amtsgericht zu beantragen und damit zu einem Anwalt zu gehen um Kosten zu sparen.
Beratung erhält man auch bei der Verbraucherberatung, wobei maximale Kosten von 8 Euro entstehen.

Liefersperren
Eine Recherche hat ergeben, dass seitens der Gas-Unternehmen eine Empfehlung besteht, keine Liefersperren anzudrohen oder gar durchzuführen. (Amtsgericht Oldenburg vom 15.2. - Sperrandrohung nach § 30 AVB Gas.

Nachträglicher Widerspruch
Bei Erhalt der Rechnung z.B. im Januar kann noch rückwirkend Widerspruch gegen die Erhöhung im August eingelegt werden, wenn allerdings bereits zuviel Geld per Abschlagszahlung an die Stadtwerke bezahlt wurde, dann ist das ungünstig weil die Verbraucher dann auf Rückerstattung klagen müßten, denn eine Verrechnung ist per Geschäftsbedingungen nicht erlaubt.

Weitere Fragen

Frage: Wie soll mit den auf der neuesten Rechnung ausgewiesenen Guthaben umgegangen werden? Antwort: Bei der Verrechnung muß eine eigene Rechnung dagegengesetzt werden, da das Guthaben ja höher ist als nach der Rechnung der Stadtwerke

Frage: Es gab ja mehrere Erhöhungen, muß ich jeder Erhöhung extra widersprechen?
Antwort: Kommt drauf an ob man bereits bei der ersten Erhöhung mitgeteilt hat, dass man auch zukünftige Erhöhungen nicht akzeptiert solange kein Nachweis der Billigkeit vorliegt.

Frage: Ist es sinnvoll, einen Teil der Gaspreiserhöhung zu akzeptieren und für einen weiteren Teil einen Billigkeitsnachweis zu verlangen?
Antwort: Es ist nicht sinnvoll, es ist besser die gesamte Erhöhung abzulehnen. (In einem Fall hatte jemand die Erhöhung von 172 auf 225 verweigert und stattdessen nur 7 Euro mehr bezahlt).

Frage: Ist das legal was wir da machen? (Heiterkeit) Antwort: Ja, nach BGB hat man das Recht, den Nachweis der Billigkeit bei Preiserhöhungen in diesem Fall zu verlangen. (Für die Ermittlung der Billigkeit wird sich nach Einschätzung einer fachkundigen Teilnehmerin ohne Schwierigkeiten eine Sachverständigerin finden lassen)

zum Anfang .

 

Kommunalpolitik, Wahlen und Gaspreise

 

Was haben die Stadtwerke Göttingen mit der Stadt zu tun?

2005
Haupteigentümer waren die E-On AG und Stadtwerke Göttingen AG , Die Anteile setzten sich wie folgt zusammen: Die Energie-Aktiengesellschaft Mitteldeutschland (EAM) und die Gelsenwasser AG (Tochtergesellschaft von E-ON) kauften 2001 der Stadt Göttingen für 211 Millionen DM 49,9 Prozent der Stadtwerke AG ab. Darüber hinaus übernahm E-On auch den Regionalversorger EAM selbst: 2002 erhöhte die E.ON Energie AG ihren Aktienanteil an der EAM auf 73,34 Prozent, aus EAM wurde "E-On / Mitte". Die restlichen 26,66 werden von der Stadt Göttingen und zwölf Landkreisen gehalten.

2022
Stadt Göttingen besitzt 100% an der Göttinger Versorgungs- und Verkehrsbetriebe GmbH GöVV (die wiederum 100% der Göttinger Verkehrsbetriebe GmbH GöVB besitzt). Die GöVV hat eine Mehrheitsbeteiligung von 50,1% an der Stadtwerke Göttingen AG. Die übrigen Anteile werden gehalten von Gelsenwasser AG 24,8% und EAM Beteiligungen GmbH 25,1%
2020 machte die AG 13,4 Mio. € Gewinn bei 119,4 Mio. € Umsatz
Die Geschäftsfelder umfassen: Stromversorgung, Gasversorgung, Wasserversorgung, Fernwärmeversorgung, Parkhausbetriebe.


E.On Mitte wurde inzwischen wieder EAM

2005 Parteienvertreter stimmen erst im Aufsichtsrat für Gaspreiserhöhungen, dann in der Öffentlichkeit sind sie dagegen

Alle haben für die Gaspreiserhöhung gestimmt aber eigentlich sind danach öffentlich alle dagegen - einige (SPD und CDU) wollten nach der letzten Erhöhung nicht mal mehr diesen Widerspruch erklären.

13.9.05 Im Aufsichtsrat der Stadtwerke AG sind für den Zeitraum 2001 - 2006 u.a. 5 Göttinger Ratsmitglieder vertreten :

OB Jürgen Danielowski (CDU) (Vorsitzender),
Czech (SPD) ,
Wedrins (SPD),
Güntzler (CDU) ,
Perriello (CDU),
König (Grüne)

desweiteren: Dr. Christian Simon (stellv. Vorsitz), Wolf Hatje, Dr. Bernhard Hörsgen, Dr. Manfred Scholle. Arbeitnehmervertreter: Bernd Friedrich, Horst Ahlborn, Edwin Brämer, Hans -Joachim Briegert, Norbert Wüstefeld

Ehemaliger OB Danielowski wegen "Vorteilsnahme"verurteilt

Dass die Energieversorgungsunternehmen Politiker/innen "schmieren" zeigte die gerichtliche Ermittlung gegen den ehemaligen Oberbürgermeisters Danielowski wegen "Vorteilsnahme". Das Verfahren wurde eingestellt gegen eine Zahlung von 6000 Euro Geldbuße. Danielowski, damals stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender der E.ON-Mitte AG und Oberbürgermeister hat nichts gegen die Gaspreiserhöhungen eingewendet aber hat sich vom Geld des Gaslieferanten eine Venedigreise für sich und seine Frau bezahlen lassen..Quelle NDR3 (2022 nicht mehr abrufbar)
Die E-On Mitte AG in Kassel leistet sich gleich 12 Landräte und Landräte a.D. in ihrem Aufsichtsrat und Beirat. Dabei geht es sicherlich nicht um Kontrolle des Unternehmens EOn durch die Politiker, sondern um die Herstellung einer wohlgesonnen Stimmung bei den Politikern durch eine "finanzielle Zusatzversorgung der kommunalen Spitzenbeamten" (Zitat Alois Riehl CDU, ehemaliger hess. Wirtschaftsminister!

 

2005 Wir haben die Ratsfraktionen um eine Stellungnahme zu den Auseinandersetzungen um die Gaspreiserhöhung gebeten.

Grüne:
Im Aufsichtsrat dafür
, Bundespartei macht aber Propaganda dagegen
"Die GRÜNEN sind gegen die Kopplung des Gas- an den Ölpreis und gegen die Knebelung der Stadtwerke durch die Gaslieferanten durch sehr langfristige Lieferverträge. Wir unterstützen auch die Gaspreisrebellen, die den erhöhten Gaspreis nicht zahlen. Hier vor Ort haben wir jedoch das Problem, dass die Stadtwerke noch auf absehbare Zeit an den langfristigen Liefervertrag gebunden sind. Wenn Preissteigerungen durch den Lieferanten seitens der Stadtwerke nicht an die Kunden weitergegeben werden, führt dies zu Verlusten bei den Stadtwerken. Aus den Gewinnen für die Gaslieferung finanziert jedoch die Stadt die Defizite bei der GÖVB, also dem Stadtbusverkehr. Für die GRÜNEN ist das ein Dilemma, da sowohl Verbraucherschutz als auch öffentlicher Personennahverkehr uns am Herzen liegen. Deshalb haben wir uns schweren Herzens dazu durchgerungen mit allen anderen Fraktionen für die Gaspreiserhöhung zu stimmen. Ein kleiner Trost: Die Preisanpassung erfolgt immer nachträglich, deshalb ist sie derzeit noch nicht an die derzeitigen Spitzenpreise für Öl erfolgt. Richtig saftig kann die Erhöhung im Januar 2006 werden - wenn weiterhin die Kopplung an den Ölpreis wirken sollte, von dem jetzt interessanter Weise auch die anderen Parteien nichts mehr wissen wollen. Wenn dieser Fall eintritt, müssen wir in der Fraktion von Bündnis 90/Die GRÜNEN grundsätzlich eine andere Strategie diskutieren. Denn grundsätzlich kann eine weitere Gaspreiserhöhung in Göttingen zumindest teilweise durch stark verringerte Gewinne der Stadtwerke kompensiert werden. Doch schon jetzt stellt sich die Frage: Nur woher sollen wir dann das Geld für die Busse nehmen? Dann gilt es abzuwägen ob man die Gaspreise oder die Buspreise erhöht. Bevor dies geschieht ist es jedoch sinnvoller, zunächst erst einmal den Ausgang des Kampfes des Kartellamtes mit den Konzernen abzuwarten."
Zusatz: Gleichzeitig weist die Ratsfraktion in ihrer Stellungnahme auf die Position der Grünen Bundespartei hin in der u.a. zu lesen steht: "...Deshalb unterstützen wir den Weg verschiedener Verbraucherinitiativen, die dazu raten, gegen Gaspreiserhöhungen Widerspruch einzulegen und auf Kostentransparenz zu bestehen“, so der GRÜNE Parteivorsitzende Bütikhofer."

Grüne Ratsfraktion 17.11.05 "Wasser und Gas sind keine Ware"
"Wasser und Gas sind keine Waren, die man privaten Gewinninteressen überlassen darf", protestiert der Fraktionsvorsitzende der GRÜNEN Rolf Becker. Weitere Verkäufe von Stadtwerkeanteilen würden die Mehrheitsbeteiligung der Stadt aufheben, mit der Folge, dass die Stadt künftig keinen Einfluss mehr auf die Preisgestaltung haben werde. Aktuell werde verhandelt und geprüft, ob mit einer Gewinnreduzierung der Stadtwerke, der drohende dramatische Anstieg der Gaspreise im kommenden Jahr abgemildert werden könne. Solche sozial abgefederten Preisgestaltungen seien im Falle einer Veräußerung weiterer städtischer Anteile nicht mehr möglich, weil ein privater Investor ausschließlich am maximalen Gewinn und nicht am Wohle der Bürgerinnen und Bürger interessiert sei. "Erfahrungen mit Privatisierungen öffentlicher Güter wie Energie und Wasser zeigen, dass private Anbieter zunächst mit Dumpingpreisen locken und dann später kräftig in ihren regionalen Monopolen die Preise nach oben treiben", konstatiert Becker. Die Grünen fragen sich außerdem, warum ausgerechnet jetzt, nachdem die Stadt viele Millionen Euro in die neue Kläranlage investiert habe, die CDU/FDP-Gruppe den Abwasserbetrieb veräußern will. "Die Gebühren der Stadtentwässerung liegen trotz hoher Investitionen in den Stand der Technik, die der Umwelt zugutekommen, bundesweit im unteren Drittel". Auch hier bestehe die Gefahr von Gebührenerhöhungen. Außerdem seien private Investoren selten bereit in umweltschonende Technologien zu investieren. Rolf Becker, Heike Nückel "

SPD
für Gaspreiserhöhung gestimmt
Czech (SPD) , Wedrins (SPD),
Von spd-fraktion@goettingen.de liegt noch keine endgültige, sondern nur eine vorläufige Stellungnahme der beiden Vertreter im Aufsichtsrat vor, die wohl meinen, die Stadtwerke macht Verluste wenn die Gaspreise nicht erhöht werden. und diese beiden SPD-Vertreter haben der Gaspreiserhöhung im Aufsichtsrat zugestimmt.
Jetzt am 20.10. mehr als einen Monat nach unserer Anfrage können wir uns das nur so erklären, dass es eben bei der ersten Stellungnahme blieb, die da lautete:
"Stellungnahme: Die Preisentwicklung auf dem von Monopolisten beherrschten Energiemarkt wird auch von uns heftig kritisiert. In der Tat muss angesichts der Ölpreisentwicklung auf dem Weltmarkt die Frage gestellt werden, ob die Kopplung des Gaspreises an den Ölpreis nicht schleunigst aufgehoben werden muss. Nach unserer Auffassung dient die Ölpreisbindung in erster Linie der Planungssicherheit der Gasproduzenten. Die Frage, inwieweit die langfristigen Lieferverträge der Gaslieferanten einen Wettbewerb verhindern, muss ebenfalls dringend geklärt werden. Die Änderung dieser Rahmenbedingungen zugunsten einer fairen Preisgestaltung für die Verbraucher ist für uns ein wichtiges politisches Ziel. Die Stadtwerke Göttingen müssen ihre Preisgestaltung unter den o.g. Bedingungen vornehmen. Da sich die Bezugspreise für Gas drastisch erhöht haben, bleibt den Stadtwerken, wenn das Unternehmen nicht Verlust machen will, nichts anderes übrig als den Gaspreis zu erhöhen."
Wegen des letzten Satzes gab es eine Rückfrage ob man das tatsächlich ernst meine, woraufhin eine Neufassung angekündigt wurde, die jedoch nie kam.

CDU
für Gaspreiserhöhung gestimmt aber öffentlich Propaganda dagegen

OB Jürgen Danielowski (CDU) (Vorsitzender), Güntzler (CDU) , Perriello (CDU),
Bisher keine Stellungnahme (wär ja auch ein Wunder, wenn die CDU eine Anfrage von GOEST beantwortet - aber ihre Widersprüche werden auch so deutlich:
Auf ihrer Homepage wettert Der CDU-Landtagsabgeordnete Dinkla, stellvertretender Vorsitzender der CDU-Fraktion am 7. 9. 2005 gegen die Gaspreiserhöhungen, "Das Kartellamt müsse auch künftig Vorwürfen nachgehen, wonach die deutschen Gasversorger bei der angekündigten Erhöhung ihrer Preise eine marktbeherrschende Stellung ausnutzten. Ziel müsse sein, die Bindung und Abhängigkeit vom Erdöl zu brechen, zumal gerade beim Gas keine Knappheit bestehe, die den steilen Anstieg der Preise rechtfertige. Für Millionen Haushalte und Wirtschaftsbetriebe entstehe durch das Zusammentreffen gestiegener Aufwendungen für Heizung und Kraftfahrzeuge ein Kostendruck, der besorgniserregend sei. Die Politik müsse die möglichen Spielräume nutzen, um die Belastungen zu reduzieren und eine Preissenkung zu erreichen, meint der CDU-Politiker."
Seine Parteikollegen Danielowski und Güntzler nutzen die Spielräume allerdings, um die Preise zu erhöhen.

Linkspartei/PDS
erst für Erhöhung mitgestimmt - später aber entschieden dagegen
die Linkspartei-Fraktion (damals noch PDS-Fraktion) hat wie alle anderen Ratsfraktionen der Preisgestaltung der Stadtwerke in GÖ zugestimmt. (...) Die Linkspartei-Fraktion hätte mit "Nein" stimmen können, dies wäre aber nur rein symbolisch und völlig ohne Belang geblieben. Man mag die Entscheidung kritisieren, aber ein "Nein" der Linkspartei-Fraktion hätte möglicherweise in der Öffentlichkeit den Eindruck erweckt, dass der Rat der Stadt Göttingen einen tatsächlichen Einfluss ausüben kann und dieses auch aktiv tut.
Wir lehnen das "Privatisieren" von städtischen Einrichtungen gemäß der von uns initiierten "Solidaritätserklärung der Stadt Göttingen mit den Zielen von attac-Deutschland" ab. (...) "Güter" der öffentlichen Versorgung sind unserer Auffassung nach gar nicht "privatisierbar"! Wasser und Energie etc. sind keine freie Ware. Erfahrungen in anderen Regionen beweisen ja gerade, dass die schlimmsten Befürchtungen zutreffen. "Privatisierung" soll die selbe Leistung erbringen und darüber hinaus sogar Qualitäts- und Quantitätssteigerungen erbringen. Gleichzeitig soll das alles "billiger" erzeugt werden und ein "Investor" will und soll daran noch verdienen. (...) Tatsache ist, dass die Versprechen stets nach nur sehr kurzer Zeit gebrochen werden. Mit einer Ausnahme: Die Gewinne des "Investors" steigen über das ihm/ihr versprochene Maß regelmäßig hinaus.
(...) Konkret zum Gaspreis nur nochmal der Hinweis, dass nicht der Rat der Stadt Göttingen über die Kopplung von Gas- und Ölpreis entscheiden kann auch bestimmt der Rat der Stadt nicht über die Mineralölsteuer, Mehrwertsteuer etc. (...) Wir unterstützen daher die KlägerInnen ideell und politisch, sehen aber unsere Hände im Stadtrat diesbezüglich gebunden. Mit solidarischen Grüßen Die Linkspartei-Fraktion im Rat der Stadt Göttingen

 

2006 OB-Kandidaten VOR der Kommunalwahl zur Gaspreiseerhöhung

Im Jahr 2005 hatten noch alle Parteien für die Gaspreiserhöhung der Stadtwerke gestimmt. Später als dies in die Kritik kam nahmen alle Parteien gegen die Gaspreiserhöhung Stellung (dies ist weiter unten dokumentiert).
Die OB- und Kommunalwahl war am 10. September und der Versuch von E-ON, zum 1. September 2006 schon wieder die Gaspreise zu erhöhen, muss den KommunalpolitikerInnen einen Schock versetzt haben. Schließlich sitzen Parteienvertreter im Aufsichtsrat und es die heiße Phase des Kommunalwahlkampfes lief. Während die Parteienvertreter zu früheren Zeiten munter für Gaspreiserhöhungen gestimmt hatten, war diesmal eine Ablehnung angesagt. Am Montag den 28.8. hatte der Vertreter von E-ON im Aufsichtsrat dem Vernehmen nach getobt, weil die Politiker die Preiserhöhung verhindern wollten - aber in der Kommunalwahl nehmen die Parteienvertreter im Aufsichtsrate der Stadtwerke wohl eher den Unmut von E-ON in Kauf. Warten wir mal ab wie lange es nach der Kommunalwahl dauert bist die nächste Gaspreiserhöhung kommt.

Am 7.9. waren im Lumière anlässlich eines Göttinger Films die OB-Kandidaten auf dem Podium.

Frage an die OB-Kandidaten VOR der Wahl
"Kurz vor der Wahl haben die Vertreter der Parteien im Vorstand der Stadtwerke eine Erhöhung der Gaspreises verhindert. Wir vermuten, die Gaspreise werden nun NACH der Wahl erhöht. Da der zukünftige OB von Amts wegen Aufsichtsratsvorsitzender der Stadtwerke ist fragen wir Sie VOR der Wahl: Werden Sie einer Gaspreiserhöhung zustimmen, Ja oder Nein?"


  • Wolfgang Meyer (SPD) wollte es nicht für alle Zeiten ausschließen, dass neue Gaspreiserhöhungen kommen machte aber zumindest deutlich Front gegen E-On mit der Bemerkung , es sei ja wohl so, "dass die sich in letzter Zeit eine Goldene Nase verdienen"
  • Helberg (CDU) machte einen Widerspruchs-Salto: "Mit mir als OB wird es keine Gaspreiserhöhung geben es sei denn es ist wirtschaftlich unabweisbar."
  • Stefan Wenzel (Grüne) machte viele Worte aber brachte kein klares Nein über die Lippen. Erstaunliche und bedauerliche Zurückhaltung gegenüber E-On.
  • Eckard Fascher (DieLinke) vertrat die Kandidatin Sabine Lösing, sie war beim Auftritt von Lafontaine . Fascher schloss eine Zustimmung für höhere Gaspreise definitiv aus.
  • Bebek (FDP) denkt vorwiegend in Unternehmerkategorien und schloss es natürlich nicht aus.

2006 Gaspreiserhöhung auf die Zeit nach der Wahl verschoben
Entscheidung über eine Gaspreiserhöhung wurde auf die Zeit nach der Wahl verschoben

SPD-Stadtverband teilte am 25.8.06 mit, dass die Entscheidung über eine Gaspreiserhöhung durch die Stadtwerke Göttingen auf Druck von E-ON bereits am Montag den 28.8.06 getroffen werden soll und fordert von den SPD-Vertretern im Aufsichtsrat eine Ablehnung der Erhöhung. Weil der so genannte Arbeitspreis erst zum Jahresbeginn gestiegen ist, ruft die geplante Erhöhung, die auf Druck des Mitgesellschafters Eon auf der Tagesordnung stehen soll, den Zorn des stellvertretenden SPD-Stadtverbandsvorsitzenden Stefan Christmann hervor. Er erinnerte daran, dass die Eon bereits im Herbst vergangenen Jahres die Forderung erhoben hatte, den Gaspreis um 0,7 Cent zu erhöhen, die städtischen Mehrheitsvertreter unter Führung der SPD-Kommunalpolitiker im Aufsichtsrat aber diesen tiefen Griff in die Tasche der Bürger deutlich abmindern konnten. Christmann: "Und damals wurde gesagt, dass nun erst einmal bis Jahresende Ruhe an der Gaspreis-Front einkehren würde." Der Göttinger Parteivorstand der Sozialdemokraten fordert deshalb die Vertreter der SPD-Stadtratsfraktion auf, diesen vorzeitigen Vorstoß des Eon-Konzerns abzuwehren. Das Verhalten von Eon, die seit 2002 mit 49,9 Prozent an den Stadtwerken Göttingen beteiligt sind, zeige zudem überdeutlich, dass der von CDU und FDP geforderte weitere Verkauf von Stadtwerke Anteile an den Konzern unbedingt verhindert werden muss. Christmann: "Wenn die Stadt nur noch Minderheitengesellschafter wäre, könnte der Eon-Konzern tun und lassen was er will. Die in letzter Zeit zu beobachtenden sprunghaften Gewinnsteigerungen müssen aber jetzt ein Ende haben!"

Die Ratsfraktion der Grünen spricht sich am 24.08.2006 eindeutig gegen eine Gaspreiserhöhung aus.(anders als zur gleichen Zeit ihr OB-Kandidat Wenzel, der lieber unklar bleibt)
Pressemitteilung Grüne Ratsfraktion 24.08.2006
"Die Stadtwerke müssen von ihren Anteilseignern nicht ausgequetscht werden wie eine Zitrone", so der Fraktionsvorsitzende der GRÜNEN Rolf Becker. " (...) "Da Kämmerer Suermann (CDU) vor wenigen Wochen vorgeschlagen hatte, einen Teil der Haushaltskonsolidierung über eine erhöhte Gewinnausschüttung der Stadtwerke, sprich durch Preiserhöhungen zu erzielen. Die Risikoabsicherung der Stadtwerke für gestiegene Gaslieferpreise und möglicherweise verringerte Netzdurchleitungsgebühren können durch eine Übertragung des Vorjahr-Gewinnes auf das laufende Geschäftsjahr 2006 geleistet werden. Das Risiko für die Stadt sei vertretbar, da diese damit lediglich auf nicht eingeplante zusätzliche Gewinne verzichte."

5.11.07Pressemitteilung der GIGA

Pressemitteilung der Göttinger Initiative gegen überhöhte Gaspreise (GIGA) Göttinger BoykotteurInnen fordern weiterhin unabhängig überprüfbare Offenlegung der Gaspreiskalkulation der Göttinger Stadtwerke AG - Kritik an Quersubventionierung der Atomkraft

Derzeit erhalten einige BürgerInnen aus Göttingen Klageandrohungen durch die Stadtwerke AG. Hintergrund ist, dass sie sich weigern, den seit dem 1.8.2005 nunmehr dreimal kräftig gestiegenen Endkundenpreis für Gas in voller Höhe zu zahlen. Die BoykotteurInnen wollen die Gaspreise solange nicht als verbindlich anerkennen, bis die Stadtwerke AG ihre Kalkulationsgrundlagen vollständig offengelegt hat und von unabhängiger Seite überprüfen lässt. Die BoykotteurInnen berufen sich dabei auf § 315 BGB, wonach die Preise in wichtigen Bereichen der Daseinsvorsorge dem sog. Prinzip der Billigkeit entsprechen müssen, bzw. bis zum Nachweis der Billigkeit als unverbindlich angesehen werden können.Die Initiative weist auf die starke Differenz zwischen den Großhandelspreisen und den verlangten Endkundenpreisen hin: So habe der Erdgasimportpreis im Juli 2007 z.B. bei 1,90 Cent/kWh gelegen, zudem seien die Erdgaspreise nach dem Mai 2003 weit stärker erhöht worden, als sich die Erdgasimportpreise in dieser Zeit überhaupt geändert haben. Die Gaspreise widersprechen daher nach Ansicht der GIGA der Forderung des Energiewirtschaftsgesetzes nach einer möglichst preisgünstigen und verbraucherfreundlichen Gasversorgung der Allgemeinheit mit Strom und Gas. Sie stellten zudem den Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung dar. Konkret bedeute diese Monopolstellung für Göttinger GaskundInnen, dass ihnen als Alternative nur der Umzug bleibt.

In Ihren Klageandrohungen verweisen die Stadtwerke Göttingen nun auf eine BGH-Entscheidung vom Juni 2007. Der BGH hätte, so die Argumentation der Stadtwerke AG - entschieden, dass a) man beim Gas nicht nach mit Verweis § 315 BGB kürzen dürfe, b) allein der Nachweis gestiegener Bezugskosten ausreiche, um die Erhöhungen zu rechtfertigen. Eine Offenlegung der gesamten Preiskalkulation sei nicht erforderlich, um die Erhöhungen zu begründen. Dieser Auffassung widerspricht wiederum die GIGA: Sie verweist darauf, dass das Urteil des BGH nur bedingt auf die Situation in Göttingen anwendbar sei; des weiteren a) habe der BGH die Anwendbarkeit des § 315 prinzipiell bestätigt, b) haben in Göttingen viele VerbraucherInnen nicht nur den Erhöhungen widersprochen haben, sondern dem Gaspreis in seiner Gesamthöhe. Außerdem bezweifelt die Initiative, dass die Bezugspreise überhaupt gestiegen sind, zumal unter Berücksichtigung der zwischenzeitlich erheblichen Preissenkungen für Gas am Energiemarkt. Der Nachweis gestiegener Bezugskosten könne zudem nur durch unabhängige und überprüfbare Gutachten erfolgen und nicht durch vom Unternehmen bezahlte Wirtschaftsprüfer - so die GIGA.

Die Initiative fordert von den Stadtwerken AG:
- von Klagen und weiteren Klageandrohungen abzusehen
- die Offenlegung und unabhängige Überprüfung der Bezugskosten
- die Offenlegung der Kalkulation des Gesamtpreises
- Entsprechend der Ergebnisse dieser Überprüfung und Offenlegung eine Anpassung der Gaspreise im Sinne des Gebots der preisgünstigen und verbraucherfreundlichen Versorgung, (wie es auch im Energiewirtschaftsgesetz vorgeschrieben ist).

Die Auseinandersetzung zwischen BürgerInnen und Stadtwerke AG sehen die AktivistInnen auch im Zusammenhang mit ihrer generellen Kritik an der Vorherrschaft großer Konzerne im Bereich der Daseinsvorsorge bzw. der Energieversorgung. Konkret werde der Energiemarkt in Deutschland von einem Oligopol aus E.on, Vattenfall, RWE und EnBW dominiert, welche die Energiepreise einseitig festlegten. Seit Dezember 2002 ist die E.ON Mitte AG mit 48,9 Prozent und die Gelsenwasser AG mit 1% auch an den Stadtwerken Göttingen beteiligt. Die Stadtwerke sind nun eine Aktiengesellschaft, an der die Stadt Göttingen nur noch einen Anteil von 50,1 Prozent hält. Vor dem Hintergrund der Debatte um die Gaspreisgestaltung wendet sich die Initiative gegen die erfolgte Teilprivatisierung der Gasversorgung in Göttingen. Denn dadurch seien die Gas-KundInnen - aufgrund der Monopolstellung der Stadtwerke im Bereich der Gasversorgung - letztlich gezwungen, mit überhöhten Preiszahlungen die Profite eines privaten Konzerns zu mehren. Eines Konzerns zudem, der mit seiner marktbeherrschenden Stellung alles dran setze, den Ausstieg aus der Atomenergie zu unterlaufen. Von den politischen VertreterInnen der Stadt Göttingen fordert die Initiative, auf die Stadtwerke AG im Sinne ihrer Forderungen Einfluss zu nehmen. Zudem möge sich der Stadtrat kritisch mit den Folgen der Teilprivatisierung auseinandersetzen, diese möglichst zurücknehmen sowie klar gegen weitere Privatisierungen Stellung beziehen.

Die GIGA plant, die Themen Gaspreise, Klageandrohungen und Privatisierung im Rahmen der Bürgerfragestunde auf nächsten Stadtratssitzung am Freitag, den 9.11. (ca. ab 16.00, allerspätestens ab 17 Uhr) einzubringen. Zurzeit nimmt sie Kontakt mit verschiedenen Stadtratsfraktionen auf; so wird eine Verwaltungsanfrage zum Thema für die kommende Sitzung, ein interfraktioneller Antrag für die Dezembersitzung vorbereitet. Ein Informationstreffen zu den Aktivitäten findet am Dienstag den 6.11. um 19 Uhr 30 im Berliner Hof, Weender Landstraße statt. Alle Betroffenen und Interessierten sind herzlich eingeladen, sowohl zum Vorbereitungstreffen als auch zur Stadtratssitzung zu kommen


2007 Ratssitzungen und "Bürgerfragestunde"

Mitglieder des StadtwerkeAufsichtsrats im November sind 2007 u.a.

Oberbürgermeister Wolfgang Meyer (Vorsitzender)
Stephan Klecha (SPD Ratsmitglied)
Thomas Wedrins (SPD Ratsmitglied)
MdL Fritz Güntzler (CDU-Ratsmitglied)
Nils König Grüne (kein Ratsmitglied!)
Wolfgang Thielbörger (FDP-Ratsmitglied)


Ratssaal

während eines Vortrags der E-ON

Während der Ratssitzungen darf nur nach mehrheitlicher Zustimmung der Ratsmitglieder fotografiert werden.

Bei Ratssitzungen und Ausschusssitzungen gibt es die Möglichkeit der sogenannten "Bürgerfragestunde". Allerdings soll die "Stunde" 30 Minuten nicht überschreiten (> Geschäftsordnung der Stadt Göttingen ) . Im Ratssaal sind drei Mikrofone verteilt und spätestens 17.30 Uhr Gibt die Ratsvorsitzende die Möglichkeit an Anwesende aus dem Publikum der Ratssitzung Fragen zu stellen. Mitglieder der GIGA auf der Ratssitzung im November 2007 stellten mit mehreren Personen Fragen .

Frage an Güntzler (CDU)
Herr Güntzler, die Bundeskanzlerin Frau Merkel hat am 6.11.2007 öffentlich von den Energiekonzernen mehr Transparenz bei der Preiskalkulation gefordert. Arbeiten Sie als Mitglied der gleichen Partei wie Frau Merkel auf lokaler Ebene in die gleiche Richtung im Aufsichtsrat der Stadtwerke? Wollen Sie auch mehr Transparenz schaffen. Wenn ja - wann können wir mit einem detaillierten Nachweis der Berechtigung höherer Gaspreise rechnen. Nach § 394 Aktiengesetz unterliegen Sie, wie alle anderen Aufsichtsratsmitglieder, die von den Ratsfraktionen entsandt wurden, keiner Verschwiegenheitspflicht. Werden Sie die Forderung Ihrer Parteivorsitzenden erfüllen und die Preiskalkulation der Stadtwerke offen legen? " Die Antwort: Güntzler meinte, dass er das anders sehe und er doch der Verschwiegenheitspflicht unterläge - und das wars.

Frage an Meyer OB / SPD
Herr Oberbürgermeister Meyer, Sie haben am 7.9.2006 kurz vor der Wahl bei einer Veranstaltung im Lumiere zur Frage der Gaspreise gemeint, die Energiekonzerne hätten sich "eine goldene Nase verdient". Sind Sie jetzt ein Jahr nach der Wahl zu einer anderen Einschätzung gekommen und haben als Aufsichtsratsmitglied der Stadtwerke der Gaspreiserhöhung zugestimmt?
OB Meyer gab zu, auch für die Erhöhung der Gaspreise gestimmt zu haben. Zu seiner damaligen Aussage mit der "goldenen Nase" sagte er, er habe damit die großen Konzerne gemeint und nicht die kleinen Stadtwerke. Immerhin reagierten einige Ratsmitglieder leicht feixend, ihnen war die peinliche Widersprüchlichkeit wohl bewusst.

Frage an Dr. Schlapeit-Beck /SPD, zuständige Dezernentin für Soziales:
Zu welchem Zeitpunkt erfolgt die Anpassung Kosten der Unterkunft bei Hartz IV an die gestiegenen Energiepreise? Wird die Preiserhöhung vollständig von den Sozialbehörden übernommen oder wird mit Hinweis auf § 315 BGB und Energieversorgungsgesetz gefordert, dass die Energieverbraucher evtl. mit Hilfe der Stadt die Zahlung an die Stadt verweigern? Dies würde der Verpflichtung zur Sparsamkeit entsprechen. Andernfalls würden die Vertreter der Stadt einerseits unnötige Preiserhöhungen beschließen, die sie dann aus dem eigenen städtischen Haushalt bezahlen müssten. Die Antwort: Richten Sie die Frage bitte an den Landkreis Göttingen.

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