Verfassungsschutz
gegen den Journalisten Kai Budler
Verfassungsschutz
legt Akte über die berufliche Tätigkeit eines Journalisten an
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Prozess
gegen Verfassungsschutz 2013
Am 6.11.13 um 9 Uhr
lief im Verwaltungsgericht die Auseinandersetzung zwischen Verfassungsschutz
und einem Journalisten vom Stadtradio. An der Tür stand als Thema "wg.
Datenschutz / Löschung von Daten". Im NDR-Hörfunk wurde bei einem Vorbericht
über den Prozess kolportiert, der Verfassungsschutz habe angeblich noch
ein As im Ärmel, das er bisher nur nicht offengelegt hätte. Allerdings
war der VS nun eher bemüht, sich auf keinen Fall noch mehr in die Karten
schauen zu lassen. Er nahm die Möglichkeit in Anspruch, seine verdeckten
Ermittlungen nicht offenzulegen zu müssen. Die Tatsache, dass sie
den Journalisten überwacht haben, weil er zwecks Berichterstattung Demos
beobachtet hatte, reichte auch schon so für erhebliche Wellen in den Medien.
Da wären weitere Offenlegungen evtl. über die Ergebnisse von Lauschangriffen
medienstrategisch ungünstig gewesen. Der klagende Journalist und
sein Anwalt dagegen hätten es gerne gesehen, wenn der VS das angekündigte
"As" mal auf den Tisch gelegelegt und erklärt hätte. Dann wäre
erstens deutlich geworden mit welchen Methoden und aufgrund welcher Quellen
Informationen über den Journalisten beschafft worden sind. Und zweitens
hätte man dann auch überhaupt sagen können welche der Daten
gelöscht werden müssen. Das Vertrackte ist, dass dann wenn die
gespeicherten Daten nicht offengelegt werden müssen, auch nicht daraufhin
geklagt werden kann, von diesen Daten etwas löschen zu lassen. Auskunft
auf Anfragen im Rahmen von Datenschutz-Auskunftsbegehren gab es bisher
nur in ausgedünnter Form. Es gibt Miniinformationen wie die, dass der
Journalist auf einer Demo gesehen worden sei auf der auch Linksextreme
demonstriert hätten - ja Himmel noch mal, das ist doch seine Arbeit, bei
der er darüber berichtete.
Ein Gutachter der
lechts und rinks velwechsert
Udo Baron trat im Prozess als Gutachter auf um zu erklären, was überwacht
werden muß weil es angeblich linksextrem ist. Udo Baron ist seit
2008 Referent im Niedersächsischen Ministerium des Innern für den Bereich
Linksextremismus. Er bringt in seinen Publikationen solche infamen Verdrehungen
wie den folgenden in einem Aufsatz von 2012 "Auch wenn es gegenwärtig
noch keinen Linksterrorismus gibt, so lassen Gewaltintensität, Professionalität
und Konspiration es aber legitim erscheinen, von einer "Vorstufe" zum
Linksterrorismus zu sprechen. Wie schnell und zugleich klandestin ein
solcher Radikalisierungsprozess vonstattengehen kann, verdeutlich nicht
zuletzt der Fall der rechtsextremistischen Terrorzelle NSU." Bei
den Verbrechen der rassistischen Mörderbande "NSU" wird
der Verfassungsschutz wegen der unkontrollierten Finanzierung von V-Leuten
in jener Szene und seiner späteren Untätigkeit bei der Aufklärung
und seinem Aktenverschwindenlassen vielfach kritisiert. Aber Udo Baron
will die "Gefahr eines Linksterrorismus" ausgerchnet mit Hinweis
auf diese rechtsterroristische NSU Mörderbande begründen! (Udo
Baron "An der Schwelle zum Linkterrorismus?" >>pdf-Dokument
der Konrad Adenauer Stiftung )
Resolutionen
im Kreistag und im Rat der Stadt Göttingen 19.12.11
/ Nachdem im Kreistag eine Resolution mit einer Kritik an der Überwachung
eines Journalisten durch den Verfassungsschutz verabschiedet worden war, reagierte
die Göttinger Polizeidirektion mit einem ehemaligen Verfassungsschutzpräsidenten
an der Spitze sauer: "Mit Befremden nimmt die Polizeidirektion Göttingen
Pressemeldungen zur Kenntnis, denen zufolge der Göttinger Kreistag die Polizei
wegen ihres Vorgehens gegen einen Göttinger Journalisten "verurteilt"."
Und Polizeipräsident Kruse wird in der Pressemeldung
der Polizei zitiert mit: "Leider sind wir an einer inhaltlichen Stellungnahme
gerade wegen des noch offenen Verfahrens und aus Datenschutzgründen gehindert.
Wir warten rechtsstaatlichen Prinzipien folgend die Entscheidung des Gerichts
ab und werden erforderlichenfalls danach reagieren." Hier wird angedeutet,
man habe noch einige Argumente, bleibt abzuwarten, ob dieser Andeutung auch Substanz
folgen kann. Nun folgte aber kurz darauf auch noch am 19.12.11 eine Resolution
im Rat der Stadt, die gemeinsam von den Fraktionen der Grünen, der GöLinken,
der SPD und der Piratenpartei eingebracht worden war. (Im Kreistag hatte der Vertreter
der Piratenpartei nicht für die Resolution gestimmt). In der Ratsresolution
jetzt heisst es u.a. "Der Rat der Stadt Göttingen verurteilt das Vorgehen
der Polizei und des Verfassungsschutzes gegen den Göttinger Journalisten Kai Budler.
Der Rat verlangt überdies die Einstellungen der Überwachung des Journalisten und
die Offenlegung und anschließende Löschung aller gesammelten Daten. Überdies hält
er eine Entschuldigung gegenüber Kai Budler für angezeigt." Die
daran anschließenden Begründungen beziehen sich ausführlich auf
die Grundrechte der Pressefreiheit, der Versammlungsfreiheit und Meinungsfreiheit. In
einer direkt nach der Ratssitzung veröffentlichten Pressemitteilung kritisiert
die Fraktion der Grünen mit Bezug auf die verabschiedete Resolution die fehlende
Einsicht der Polizei und rät ihr, "sich bei Herrn Budler für die
offensichtlich unangemessene Verfolgung, die falschen Auskünfte, das Zurückhalten
von Informationen und das Löschen verfahrensrelevanter Datensätze zu entschuldigen."
Die Grüne Ratsfraktion verknüpft die Kritik an der Polizei mit der
Gefahr des rechtsradikalen Terrors, der offensichtlich von der Polizei unterschätzt
werde womit erneut ihre Einseitigkeit deutlich werde. Angesichts rechtsradikalen
Terrors so die Erklärung "käme es auf die Stärkung aller
demokratischer Gruppen an", diese fördere "man nicht indem man
zum Beispiel einen Journalisten, der zum Thema Rechtsradikalismus und Antifaschismus
Hintergrundinformationen sammelt und darüber in öffentlichem Auftrag berichtet,
in unangemessener Weise verfassungsrechtlich verfolgt, überwacht und diskreditiert
und dabei die Schutzrechte von Journalisten in besonderer Weise außer Acht lässt."
goest-Kommentar
/ Okt 2011 Verfassungschutz und Polizei - Wege aus dem Rechtsstaat Polizei,
Verfassungsschutz und Geheimdienste zeigen Tendenzen zur Verselbständigung
gegenüber rechtsstaatlicher Kontrolle. Da es nur in den seltensten Fällen
zu einer Bestrafung von Verfassungsschützern und Polizei bei der Verletzung
von Gesetzen kommt, wird in diesem Bereich Stück für Stück die
Grenze des Machbaren verschoben in Richtung ungesetzliche Überwachungen und
Einschränkungen demokratischer Rechte im Bereich Versammlungsfreiheit, Demonstrationsrecht,
Meinungsäußerung und Pressefreiheit. Wenn Gesetzesverletzungen von
Verfassungsschutz und Polizei nicht vom Justizsystem geahndet werden weil die
Verzahnung von Justiz und Polizei zu eng ist, dann entsteht eine tendenziell strafrechtsfreie
Macht im Staat. Schlimmer noch, damit die Aushöhlung demokratischer Rechte
ungestörter erfolgen kann werden die passenden Gesetze zur undemokratischen
Praxis nachgeschoben. Wenn sich nun in diesem Bereich und den flankierenden Innenministerien
Personen tummeln, die grundgesetzlich geschützte Freiheiten eher für
gefährliche Freiräume halten, dann entsteht ein Konglomerat verfassungsfeindlicher
Strukturen innerhalb der Bereiche die ironischerweise auch noch vorgeben, die
Ordnung und die Verfassung schützen zu wollen. Wer unsoziale, menschenfeindliche
Politik betreibt muß offensichtlich auch Vorsorge treffen gegen zu erwartende
Proteste und Widerstand, d.h. Überwachung und Repressionsapparat müssen
ausgebaut werden. Dieses Vorgehenorientiert sich nicht am Gesellschaftsmodell
einer freiheitlicher Demokratie sondern trägt den Keim eines totalitären
Regimes in sich. Diese
Kräfte gilt es massiver einzuschränken als bisher. Es fehlen Menschen
bei Polizei und Justiz, die eine positive Vorstellung von der Freiheit in einer
Demokratie haben und diese verteidigen.
Gesammelte
Pressemitteilungen zu Verfassungsschutz gegen Göttinger Journalist Pressemitteilung
der Anti-Atom-Initiative Göttingen 13.10.11 zur Bespitzelung eines Journalisten
durch den Verfassungsschutz (...)
Und was hat der Überwachte
staatsgefährdend getan? Dazu schreibt der Verfassungsschutz in seinem Bericht:
„Am 19. März 2011 war Ihr Mandant, aufgrund der Ereignisse in Japan, Teilnehmer
einer Anti-Atom-Demonstration in Göttingen.“ (Taz 10.10.2011) Zumindest haben
die zuständigen Beamten ermitteln können, warum eine Anti-Atom Demo stattgefunden
hat. Wurden auch gegen die anderen tausend Teilnehmer/innen nachrichtendienstliche
Maßnahmen ergriffen? Was war mit den Journalisten der Printmedien, was mit dem
NDR-Fernsehteam? An dieser Demo nahmen viele ältere Menschen, Familien, Schüler/innen
und Studierende teil. Das sind jetzt alles potentielle Staatsfeinde, nur weil
der Göttinger Polizei mit dem schwarzen Block das Feindbild abhanden gekommen
ist? Für den gesunden Menschenverstand, für die vielen tausend Demonstrant/innen
gegen die Atomkraft war nur zu deutlich, dass Atomkraftwerke nicht nur in Japan
die körperliche Unversehrtheit des Menschen, ein hohes Grundrecht, eklatant gefährden.
Wenn sich der Verfassungsschutz langweilt, kann er sich gerne mit der Atomlobby
beschäftigen, die unser aller Gesundheit dauerhaft gefährdet. Stattdessen werden
verdeckt Staatsschutzbeamte bzw. Zivilpolizisten auf angemeldeten friedlichen
Veranstaltungen eingesetzt. So geschehen bei Demonstration gegen das Güterverkehrszentrum
sowie bei den Anti-Atom-Mahnwachen. Bei Letzteren wurde dies auf unsere Nachfrage
von der immer massiver auftretenden Polizei bestätigt. Friedliche Proteste werden
so kriminalisiert, interessierte Menschen abgeschreckt. Es ist erfreulich zu sehen,
dass sich seit längerem auch die bürgerliche Presse, trotz scharfen Gegenwinds
durch die Polizei, sehr kritisch mit der Thematik beschäftigt. Wir sehen uns in
der Verantwortung, die Grundrechte von Teilnehmer/innen auf von uns organisierten
Demonstrationen, wie der am 19. März 2011, zu schützen. Diese Rechte sind in der
Verfassung garantiert. Diese Erklärung der Anti-Atom-Initiative Göttingen unterschreiben
einige von uns mit ihrem Namen, um ein deutliches Zeichen zu setzten: Wir lassen
uns nicht einschüchtern! Solidarität mit dem Betroffenen! Wo Recht zu Unrecht
wird, ist der Widerstand unsere Pflicht! Anti-Atom-Initiative Göttingen, Annette
Ramaswamy, Ute Simmerling, Dirk Glowatz. Pressemitteilung
DieGrünen 12.10.11 Journalisten-Bespitzelung durch Verfassungsschutz -
Grüne fordern Rücktritt von Polizeipräsident Kruse und Verfassungsschutzchef Wargel
Am 10. Oktober 2011 ist in der Presse bekannt geworden, dass der Niedersächsische
Verfassungsschutz den Göttinger Journalisten Kai Budler seit dem Jahr 2000 beobachten
lässt. Seine Informationenbekommt der VS dabei u.a. von der Göttinger Polizei,
die ihrerseits jedoch vorgibt, keine personenbezogenen Daten über Budler zu sammeln.
Verdächtig gemacht hat sich der Journalist anscheinend dadurch, dass er „für das
Stadtradio arbeitet“ und einige Demonstrationen in Göttingen zur Berichterstattung
besucht hatte."Anscheinend ist journalistische Arbeit der freien Presse für die
Göttinger Polizei und den Niedersächsischen VS jetzt verdächtig", fasst Hans-Georg-Schwedhelm,
Sprecher des Kreisvorstand von Bündnis 90 / DIE GRÜNEN das absurde Rechtsstaatsverständnis
der Sicherheitsbehörden zusammen. BÜNDNIS90 / DIE GRÜNEN Göttingen verurteilen
die Überwachung der freien Presse in Göttingen durch den Inlandsgeheimdienst auf
das Schärfste! Einen entsprechenden einstimmigen Beschluss fasste die Mitglieder
des Göttinger Kreisverbandes am vergangenen Dienstag. Dass Informationen, von
denen die Göttinger Polizei gar nichts wissen will, von ihr an den VS weitergegeben
wurden, ist vor dem Hintergrundeiner problematischen Verzahnung zwischen Göttinger
Polizei und Nds.VS nicht besonders überraschend. Der ehemalige Göttinger Polizeipräsident,
Hans-Werner Wargel wechselte ohne weiteres in die Leitung des Niedersächsischen
Verfassungsschutzes. Ersetzt wurde er durch Robert Kruse, der seinen beruflichen
Werdegang bis dahin beim Verfassungsschutz begangen hatte. Eine demokratische
Gesellschaft darf sich niemals willkürlich von Polizei und Geheimdienst kontrollieren
lassen. "Leider sehen wir hier nur die Spitze des Eisberges eines sehr problematischen
Umgangs von staatlichen Ermittlungs- und Überwachungsbehörden mit demokratischen
Grundsätzen", meint Ute Haferburg, Sprecherin des Kreisvorstandes. "Innenminister
Schünemann und die lokalen Behördenleiter Wargel und Kruse müssen die Konsequenzen
ziehen und von ihren Ämtern zurücktreten". Erklärung
des Stadtradio-Vorstands 11.10.11 Der Vorstand des Vereins für Medienkultur
Südniedersachsen e.V. (als Trägerverein des StadtRadio Göttingen 107,eins) unterstützt
die Klage des im StadtRadio Göttingen beschäftigten Redakteurs Kai Budler beim
Verwaltungsgericht Göttingen, mit der das niedersächsische Innenministerium angewiesen
werden soll, vollständige Auskunft über die in der Behörde gespeicherten personenbezogenen
Daten des StadtRadio-Mitarbeiters zu erteilen. Ein Auskunftsersuchen Kai Budlers
hat ans Licht gebracht, dass die Göttinger Polizei dem niedersächsischen Innenministerium
seine Beschäftigung beim StadtRadio Göttingen als „Erkenntnis“ mitgeteilt hat.
Ebenso wurde seine Teilnahme an Demonstrationen zur Berichterstattung in seiner
Eigenschaft als Journalist übermittelt. Der Vorstand des Vereins für Medienkultur
Südniedersachsen e.V. betrachtet eine derartige Überwachung als einen Angriff
auf die grundgesetzlich garantierte Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Dem
Vorstand des Vereins für Medienkultur Südniedersachsen e.V. drängt sich die Frage
auf, ob Polizei und Verfassungsschutz keine anderen Aufgaben haben. Pressemitteilung
Partei DieLinke Göttingen 11.10.11 Göttinger Linke entsetzt über Verfolgung
eines Journalisten durch Verfassungsschutz Die Praktiken des Niedersächsischen
Verfassungsschutzes werden immer dubioser. Während sich der Skandal des Staatstrojaners
bundesweit ausbreitet und damit auch das Gefühl von zunehmend illegaler, verfassungswidriger
Überwachung, hat auch Göttingen sein nächstes Beispiel undemokratischer Observierungspraktiken
durch den Niedersächsischen Verfassungsschutz. Dass wir LINKEN unter permanenter
Beobachtung stehen ist weder für uns noch die Öffentlichkeit neu. Falsch und ehrverletzend
ist und bleibt es dennoch. Dr. Eckhard Fascher (Sprecher im Sprecher/innenkreis
des Kreisverbandes der Linken in Göttingen): “Auch Genossen aus unseren Reihen
werden immer wieder bespitzelt und in diffamierender Weise in den Berichten des
Verfassungsschutzes erwähnt, insbesondere Patrick Humke (MdL) bekommt die ungerechtfertigte
Verfolgung durch den Verfassungsschutz seit Jahren zu spüren.“ Dass bestimmte
Berufsgruppen, darunter auch Journalisten „abgeschöpft“ werden und man versucht,
sie einzuschüchtern ist eigentlich auch kein Geheimnis. Das belegen vor Ort der
Umgang des Verfassungsschutzes mit der Internetinformationsseite „goest“ und aktuell
das Aufdecken der jahrelangen Beobachtung des Mitarbeiters des Stadtradios Kai
Budler. Kreisverband, Kreistagsfraktion und Ratsfraktion der LINKEN bekunden ihre
Solidarität mit Kai Budler und fordern die sofortige Einstellung seiner Observation,
die Löschung sämtlicher Eintragung und eine Entschuldigung durch die Spitze des
VS. „Die Ausspähung und Bespitzelung von kritischen Bürger/innen hat aus meiner
Sicht längst demokratiegefährdende und –feindliche Formen angenommen. Statt zum
Schutze der Verfassung beizutragen ist man dabei, diese offen zu unterminieren,
“ so Gerd Nier, künftiger Fraktionsvorsitzender der Ratsfraktion Göttinger LINKE.
Pressemitteilung
Stefan Wenzel MdL Die Grünen 11.10.11 Verfassungsschutz überschreitet
rechtliche Grenzen Grüne wollen Aufklärung über Spitzelei beim Stadtradio
in Göttingen Als unerträglich bezeichnete der Göttinger Abgeordnete und Fraktionsvorsitzende
der Landtagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen, Stefan Wenzel, dass ein Journalist
des Göttinger Stadtradios über 14 Jahre vom Verfassungsschutz bespitzelt wurde.
Mehr als befremdlich sei zudem, dass Bundes- und Landeskriminalamt zuvor mitgeteilt
hatten, dass über den Journalisten "keinerlei personenbezogene Daten" gespeichert
worden seien. Offenbar wollte man den Journalisten über Umfang, Ausmaß und Dauer
der Spitzelei täuschen. Wenzel bezeichnete die jahrelange Beobachtung als Angriff
auf die Pressefreiheit. "Der Wesensgehalt des Grundrechts auf Pressefreiheit wird
verletzt, wenn Journalisten in dieser Form von staatlichen Organen verfolgt werden",
sagte er. Wenzel forderte vom niedersächsischen Innenminister vollständige Aufklärung
und kündigte eine parlamentarische Anfrage seiner Fraktion an. Die Pressefreiheit
sei zentraler Eckpfeiler einer freiheitlichen Demokratie. Pressemitteilung
Rechtsanwalt Sven Adam 10.10.2011 Göttinger Journalist im Visier des Nds.
Verfassungsschutzes Wer in Göttingen als Journalist seinem Beruf nachgeht
und über Demonstrationen in der Universitätsstadt berichtet, kann schnell ins
Visier des niedersächsischen Verfassungsschutzes (VS) geraten. So ist es einem
43-jährigen Hörfunkredakteur ergangen, dessen journalistische Tätigkeiten ihm
jetzt als Erkenntnisse der Verfassungsschutzbehörde präsentiert wurden. Auch seine
Beschäftigung bei einem Göttinger Lokalradio war der Polizei eine Übermittlung
an den VS wert. Im Auftrag des Journalisten hat Rechtsanwalt Sven Adam jetzt Klage
beim Verwaltungsgericht Göttingen eingereicht. Dem voraus gegangen war ein Auskunftsersuchen
des Redakteurs nach dem skandalösen Vorgehen der Polizei in Dresden während einer
Neonazi-Demonstration im Februar 2011, die der Redakteur begleitet hatte. Die
Dresdner Polizei hatte bei mehreren Funkzellen-Abfragen die Daten von rund einer
Million Mobiltelefonaten erfasst. Angesichts dieses „Handygate“ sprach der sächsische
Datenschutzbeauftragte von einem unverhältnismäßigen Eingriff in die Grundrechte
– gerade von Journalisten und Anwälten. Nach dem Auskunftsersuchen bei verschiedenen
Behörden teilte der niedersächsische Verfassungsschutz nun unter anderem mit,
der 43-jährige arbeite seit dem Jahr 2000 bei dem Lokalradio und habe an drei
Demonstrationen in Göttingen teilgenommen. Für Rechtsanwalt Adam ein alarmierendes
Signal: „Die Behörde macht aus der journalistischen Begleitung eine offenbar staatsgefährdende
Teilnahme an legalen und angemeldeten Demonstrationen. Dies führt dazu, dass die
angeblichen 'Erkenntnisse' über meinen Mandanten jedes Mal erweitert werden, wenn
er seiner beruflichen Pflicht nachgeht und über Demonstrationen berichtet“. Die
als „Erkenntnisse der Polizei“ präsentierte Beschäftigung des Mannes bei dem Lokalradio
zeugt zumal von einem zweifelhaften Verständnis der Göttinger Polizei, wenn es
um den Beruf des Journalisten geht. Immerhin hat sie die Einträge offensichtlich
zu verantworten. „Der „schützenswerte Beruf“, als den der Bundestag den Journalismus
vor rund 30 Jahren eingestuft hatte, ist hier offenbar ein Fremdwort“, so Adam.
Er kritisiert außerdem die unvollständige Antwort des Verfassungsschutzes, in
der die Behörde eine weitere Einsicht in die personenbezogenen Daten seines Mandanten
verweigert. Aus diesem Grund ist jetzt der Niedersächsische Landesbeauftragte
für den Datenschutz eingeschaltet worden. „Mit einer Verpflichtungsklage habe
ich zusätzlich rechtliche Schritte eingeleitet, damit mein Mandant endlich erfährt,
welche angeblichen 'Erkenntnisse' der VS noch für ihn bereithält Außerdem muss
sich die Behörde vor Gericht nun für die mehr als 14-jährige Überwachung meines
Mandanten verantworten“. Pressemitteilung
Verdi Göttingen 10.10.11 Verfassungsschutz bespitzelt Göttinger Journalisten
Ein Göttinger Journalist wird durch die Ausübung seines Berufs zur Zielscheibe
des Verfassungsschutzes (VS). Ein eingeschränkter Einblick in die Verfassungsschutzakte
zeigt, dass die Göttinger Polizei das Beschäftigungsverhältnis des Journalisten
beim Göttinger Lokalradio selbst als „Erkenntnis“ dem Verfassungsschutz meldet
und der Verfassungsschutz Buch führt über die Demonstrationen an denen er als
Journalist teilnimmt. Dieses skandalöse Vorgehen der Göttinger Polizei und des
Verfassungsschutzes kam ans Tageslicht, nachdem der Redakteur ein Auskunftsersuchen
bei verschiedenen Behörden gestellt hatte. Anlass hierzu war das Vorgehen der
Staatsanwaltschaft Dresden und des sächsischen Landeskriminalamtes im Februar
2011. Damals hatten die Staatsanwaltschaft und das LKA bei einer Demonstration
gegen eine Neonazi-Veranstaltung die Daten von rund einer Million Mobiltelefonaten
erfasst. Angesichts dieses „Handygate“ sprach der sächsische Datenschutzbeauftragte
von einem unverhältnismäßigen Eingriff in die Grundrechte. In Reaktion auf das
Auskunftsersuchen teilte der niedersächsische Verfassungsschutz nun mit, dass
der VS die „Erkenntnis“ hätte, dass der 43-jährige seit dem Jahr 2000 bei dem
Lokalradio arbeite und an drei Demonstrationen in Göttingen teilgenommen habe.
Für die Gewerkschaft ver.di ein alarmierendes Signal: „Die Beschäftigung unseres
Kollegen beim Lokalradio als „polizeiliche Erkenntnis“ zu präsentieren ist ein
ungeheuerlicher Vorgang. Dass der Journalismus vom Bundestag als ein besonders
„schützenswerter Beruf“ eingestuft wurde, ist bei der Göttingen Polizei offenbar
unbekannt. Dass nun die Ausübung seines Berufs für den Kollegen zu ständig erweiterten
Einträgen in einer Verfassungsschutzakte führt, weckt ungute Erinnerungen an längst
vergangene Zeiten. Solch eine Überwachung eines Journalisten bei der Arbeit bedroht
die Pressefreiheit und ist absolut inakzeptabel“ so Patrick von Brandt, Gewerkschaftssekretär
bei ver.di in Göttingen. >>NDR
Fernsehen zu Kai Budler 10.10.11 >>Hannoversche
Allgemeine Zeitung 11.10.11 >>Hamburger
Abendblatt 10.10.11 >>Die
Tageszeitung taz 10.10.11 >>Weserkurier
10.10.11 >>BILD-Zeitung
10.10.11 >>Göttinger
Tageblatt 10.10.11 Zum
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