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Prekäre Beschäftigungen

> Leitseite zu betrieblichen Themen
Lohnniveau von Vollzeitstellen reicht nicht zum Leben
Höhergruppierung der Reinigungskräfte in Landkreis-Verwaltung
Mindestlohn
Firmen die Hungerlöhne zahlen an den Pranger stellen
Umfrage zu prekäre Arbeit 2004
Was ist Prekäre Arbeit ?

 

Lohnniveau von Vollzeitstellen reicht nicht zum Leben
Zahl der Zweitjobber*innen steigt im Landkreis Göttingen um 66 %

17.10.17 / Nach einer Pressemitteilung am 17.10.17 von Manfred Tessmann Geschäftsführer der NGG-Region Süd-Ost-Niedersachsen

Rund 9.100 Menschen im Landkreis Göttingen haben neben dem Haupterwerb noch einen Minijob – 66 Prozent mehr als noch vor zehn Jahren. Das teilt die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten mit. Die NGG Süd-Ost-Niedersachsen beruft sich dabei auf neueste Zahlen der Arbeitsagentur. Besonders verbreitet sind Zweitjobs demnach im Gastgewerbe: 1.320 geringfügig Beschäftigte arbeiten in der Branche im Kreis Göttingen – zusätzlich zu einer sozialversicherungspflichtigen Stelle. Gegenüber 2007 stieg ihre Zahl um 135 Prozent.

das heisst vor allem, dass immer mehr Menschen mit einem normalen Arbeitsverhältnis nicht über die Runden kommen. Auf den ersten Blick verzeichne der Arbeitsmarkt im Kreis Göttingen steigende Beschäftigungsquoten. „Doch die hohe Zahl der Zweitjobber zeigt, dass nicht alles Gold ist, was auf dem Arbeitsmarkt glänzt“ . Der gesetzliche Mindestlohn sei zwar ein erster wichtiger Schritt gewesen, um extreme Niedriglöhne abzuschaffen. Doch mit derzeit 8,84 Euro pro Stunde liege die Untergrenze zu niedrig, um davon allein als Vollzeit-Beschäftigter etwa eine bezahlbare Wohnung in der Stadt zu finden. Als gegenmaßnahme müßte die Tarifbindung in allen Branchen gestärkt werden. Dafür müssen sich sowohl die Arbeitgeber in ihren Verbänden als auch noch mehr Arbeitnehmer gewerkschaftlich organisieren. Ein Großteil der Menschen, die heute auf einen Zweitjob angewiesen sind, wird im Alter mit Armutsbezügen leben müssen.

 

Höhergruppierung der Reinigungskräfte in Landkreis-Verwaltung

Zuerst wollte die Partei DieLinke und später die Kreistagsgruppe DieLinke Piraten Partei wollten die Niedrigbezahlung der Reinigungskräfte verhindern. Im Juni 2017 gelang es, eine entsprechende Änderung durchzusetzen. Erstaunliches geschah dann auch in der Stadtverwaltung SPD und Grüne setzten einen gleichgerichteten Beschluß im Rat durch. Jetzt bekommen die Niedriglöhner*innen im Landkreis und in der Stadt ein Gehaltsstufe höher.

Als vor einigen Jahren die Eingruppierung „EG 1“ für Reinigungskräfte wurde, erfolgte dies gegen den Protest der Partei DieLinke bzw. deren Kreistagsfraktion. Danach wurden alle Reinigungskräfte, bei Neueinstellungen in diese niedrigste Tarifgruppe eingestellt.  In einer Mitteilung vom 2.6.17 bemerkte die Kreistagsgruppe Die Linke Piraten Partei +: „Während die Verwaltungsspitze und Mehrheitsparteien in den oberen Einkommensgruppen fleißig erhöht haben, wurden Vorstöße nach einer angemessenen Bezahlung dieser Reinigungskräfte abgelehnt.“ Bei einer Halbtagskraft der Reinigungskräfte geht es dabei um rund 100.- Euro im Monat – kein Vergleich zu den Gehältern derjenigen, die diese Regelung eingeführt hatten. Für die betroffenen Personen wäre es eine wirkliche Verbesserung, der Großteil der Reinigungskräfte im Landkreis sind Halbtagskräfte. Die Kreistagsgruppe Die Linke Piraten Partei +forderte im Juni 2017 nun erneut die gerechte Bezahlung der Reinigungskräfte der Kreisverwaltung. Dazu soll die Höhergruppierung der in den letzten Jahren eingestellten Reinigungskräfte von Entgeltgruppe (EG) 1 in Entgeltgruppe 2 erreicht werden. Aufgrund des positiven Haushaltsabschlusses im letzten Jahr ist die Höhergruppierung aus Sicht der Gruppe ein wichtiges Zeichen der Gleichberechtigung und Teilhabe sowie ein Prüfstein der sozialen Verantwortung gegenüber allen Beschäftigten. Die Entgeltgruppe 1, entspricht bei einer Vollzeitstelle 1.751,25 Euro brutto im Monat, die nächsthöhere Entgeltgruppe 2 1.953,10 Euro.

Am 14.6.17 konnte die Gruppe Die Linke Piraten Partei + melden „Reinigungskräfte des Landkreises werden in EG 2 eingruppiert - Endlich wieder bessere Bezahlung für Reinigungskräfte.“ Und zwar rückwirkend zum Jahresbeginn generell nach der Entgeltgruppe 2 (EG 2). Dies habe eine Überprüfung der Eingruppierung ergeben, wie die Kreisverwaltung am 13.6.17 im Personalausschuss mitgeteilt hatte.

Im September 2017 zogen die Fraktionen von SPD und Die Grünen in der Stadtverwaltung nach und forderten eine Abschaffung der Entgeltgruppe TVÖD 1 in Göttingen. In einem gemeinsamen Antrag zur Ratssitzung am 15. September heisst es: „Die Verwaltung wird beauftragt, in Anlehnung an die Praxis der Verwaltung des Landkreises eine Neubewertung der Stellen der Entgeltgruppen TVÖD 1 und 2 mit dem Ziel vorzunehmen, keine Mitarbeiter*innen in der Entgeltstufe 1 zu beschäftigen. Die betreffenden Mitarbeiter oder Mitarbeiterinnen sind in Entgeltstufe 2 TÖVD oder höher zu gruppieren. Begründung: In der Göttinger Stadtverwaltung sind z.Zt. insgesamt 87 Personen – davon 11 männliche und 76 weibliche Beschäftigte – in der Entgeltgruppe 1 (EG 1) TVöD eingestuft. Im Wesentlichen sind die Mitarbeiterinnen in den Küchenbetrieben (40) und im Reinigungsdienst (34) beschäftigt. (…) Gerade die öffentliche Hand – nicht allein Göttingen – muss beispielgebend sein und ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter so entlohnen, dass sie mit einer Vollzeitstelle von ihrem Lohn leben können ohne Transferleistungen zu benötigen.“

Was ist prekäre Arbeit?

Was fällt alles unter prekäre Arbeit?
Leiharbeit, Scheinselbständigkeit, Subunternehmertum, Honorar- und Werkvertragsbeschäftigung, Mini-Jobs, Arbeit auf Abruf, erzwungene Selbständigkeit (Ich-AG), befristete Beschäftigung, illegale Beschäftigung, Heimarbeit.

Wo findet man sie?
Hotel- und Gaststättengewerbe, Freizeitindustrie, Reinigungsgewerbe, Systemgastronomie, Einzelhandel, Transport und Logistik, Medien, Kunst und Kultur, Callcenter, Pflegedienste und sonstige personenbezogene Dienstleistungen. Mit der Verschärfung der Zumutbarkeitskriterien Hartz-Gesetzen, durch die Privatisierung öffentlicher Dienstleistungen und Outsourcing wird die Ausweitung prekärer Beschäftigungsverhältnisse bewusst gefördert. Die Zahl prekär Beschäftigter geht bereits in die Millionen

Wodurch ist sie gekennzeichnet?
Niedriglöhne, unzureichende Berücksichtigung rechtlicher und tariflicher Regelungen, geringe qualitative Anforderungen und geringes Qualifikationsniveau, hohe Krankenstände, atypische Arbeitszeiten, geringe Sicherheits- und Sozialstandards, hohe Fluktuation,

Gewerkschaft?
Wenig gewerkschaftliche Aktivitäten bei prekären Beschäftigungen. "Sei es, weil es sich um neuere Entwicklungen handelt, die sich jenseits klassischer Gewerkschaftsstrukturen entwickelt haben, sei es weil sich Gewerkschaften jenseits geregelter Voll- und Teilzeitarbeit nicht betätigen wollten." Eine Rolle für gewerkschaftliche Abstinenz dürfte auf sein:  "Niedrige Löhne und damit geringe zu erwartende Beiträge, hohe Problemdichte mit viel Beratungsbedarf und vielen zu erwartenden juristischen Auseinandersetzungen, gewerkschaftsunübliche Arbeitszeiten und Arbeitsorte, kulturelle und fachliche Defizite im Umgang mit den betroffenen Menschen, Unkenntnis der Probleme der Betroffenen (Ausländerrecht, Sozialrecht)."
Quelle

 

Mindestlohn (MiLo)

Jetzt 8,84 Euro - Ziel 10 €
Egal, ob Küchenhilfe oder Verkäuferin im Backshop: Wer im Landkreis Göttingen vom Chef nur den gesetzlichen Mindestlohn bekommt, verdient im Januar mehr Geld – und zwar 34 Cent pro Stunde auf 8,84 Euro.

Stunden (inkl. Überstunden!) und Lohn müssen passen
Sobald die Lohnabrechnung vorliegt, sollte jede/r ihren/seinen Stundenlohn bis auf den letzten Cent nachrechnen. Die tatsächlich geleisteten Stunden und das Geld müssen dabei am Ende passen.
Um das zu unterlaufen versuchen etliche Chefs, die Menschen länger arbeiten zu lassen, die Überstunden dabei aber nicht zu bezahlen. Das ergibt dann umgerechnet einen geringeren Stundenlohn und: es ist illegal.

Mehr Jobs durch Bekämpfung der Hungerlöhne
Gerade Hotels, Pensionen, Restaurants und Gaststätten im Kreis Göttingen haben, so die NGG Süd-Ost-Niedersachsen, in der Mindestlohn-Phase mehr Personal eingestellt: Hier arbeiteten vor einem halben Jahr rund 4.230 Menschen mit einem sozialversicherungspflichtigen Job. Im Vergleich zu 2014 macht das ein Plus von zehn Prozent.
Besonders viele Frauen wurden mit Niedrigstlöhnen abgespeist. Jetzt profitieren gerade sie von einem steigenden Mindestlohn. Im Landkreis sind derzeit rund 350 Frauen weniger arbeitslos gemeldet als bei der Einführung des gesetzlichen Mindestlohns vor zwei Jahren.

10 Euro !
Manfred Tessmann der NGG-Geschäftsführer* spricht sich für eine rasche Anhebung des untersten Lohnsockels aus: „Wir müssen Richtung 10 Euro pro Stunde – und dann weiter. Da werden wir dranbleiben. Denn alles unter einem Stundenlohn von 11,50 Euro ist Niedriglohnbereich. Und der bedeutet später Altersarmut.“
*Manfred Tessmann Geschäftsführer der NGG-Region Süd-Ost-Niedersachsen Wilhelmstr. 5 38100 Braunschweig

Kritik an der Behandlung des Themas MiLo durch den DGB
Stellungnahme von einem Mitglied der >>Soziale Bewegung zum Mindestlohn

Das ist jedoch relativ bedeutungslos. Der gesamte DGB vertritt ungefähr diese Ansicht. Blöd nur, dass er sein OK für die Vorgehensweise gegeben hat, dass eine MiLo-Kommission mit AG-Beteiligung über die Anhebung des MiLo befindet. So verkommt dieses "Schnell auf 10 Euro" zu einem die Betroffenen verhöhnenden Lippenbekenntnis. Darauf hatten wir schon 2014 mit unserem Flugblatt "8,50 Euro ist Mogelpackung" aufmerksam gemacht: Und richtig übel ist es, wenn vom Paritätischen bis zu von der Leyen Hinweise kommen, dass erst ein Lohn von 12,50 Euro gegen Altersarmut helfen würde. Ein Lohn, der gegen Altersarmut hilft, kann kein Mindestlohn sein, er kommt eher einem Durchschnittslohn nahe. Durchschnittslohn als Mindestlohn? Eine Mindestrente und langfristig eine Reparatur der Rentenformel sind notwendig. Mindestlohn und Sicherheit vor Altersarmut sollten daher wohl als zwei Paar Schuhe betrachtet werden.
In Frankfurt/M war ja am 28.01. die Konferenz zum Rentendesaster. Die war inhaltlich sehr gut. >>Die Rententagung in Frankfurt/M auf Youtube: Man konnte sich dort vor allem auf vier Forderungen einigen, bis hin zum Rentneraufstand/Rentenwatch, also Kolleg*innen aus dem IGM-Bereich. Ein Flugblatt, das dort eigentlich vorgelegt wurde, war inhaltlich zu reichhaltig, um einen Konsens zu bündeln.

 

 

 

Firmen die Hungerlöhne zahlen an den Pranger stellen!

19.8.09 / Die Gewerkschaften Vereinigte Dienstleistungsgewerkschaften ver.di und Nahrung Gaststätten Genuss NGG wollen durch eine Umfrage deutlich machen, wie viele Niedriglohn-Arbeitsverhältnisse es in Göttingen gibt. Aufgrund der Daten von der Agentur für Arbeit sind in der Region mehr als 4.000 Erwerbstätige trotz einer Vollzeit-Arbeitsstelle für die Bestreitung des Lebensunterhalts zusätzlich auf Hartz 4 angewiesen.

"Schuld daran sind häufig Niedriglöhne von 5,50 Euro oder weniger", sagt Detlef Ahting. Für den Geschäftsführer des ver.di-Bezirks Süd-Ost-Niedersachsen ist es "ein unhaltbarer Zustand, wenn Menschen trotz Vollzeitarbeit auf Geld aus dem Hartz-IV-Topf angewiesen sind". "Wir wollen wissen, wie gut oder wie schlecht Chefs im Kreis Göttingen bezahlen", sagt Manfred Tessmann von der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten. Der Geschäftsführer der NGG-Region Süd-Ost-Niedersachsen kündigte ein bundesweites "Niedriglohn-Barometer" an, so Tessmann. Friseurinnen, Kellnerinnen oder Verkäuferinnen in Bäckereien arbeiteten häufig im unteren Lohnspektrum. Die Gewerkschaften ver.di und NGG treten für einen gesetzlichen Mindestlohn von 7,50 Euro pro Stunde ein." (Pressemitteilung ver.di / NGG )

Damit klar wird, welche Arbeitgeber solche Hungerlöhne zahlen bitten die Gewerkschaften alle Betroffenen, sich zu melden wenn sie weniger als 7,50 verdienen. Dies kann durch das Ausfüllen eines Formulares im Internet gemacht werden.

Anmerkung der goest-Redaktion: Die Meldeliste wählt ein datenschutzmäßig bedenkliches Verfahren - besser nur anonym anrufen und melden
Die Meldung des Lohnes, des Arbeitgebers, der Tätigkeit wird zusammen mit der Angabe von Wohnort, Name, Vorname, Telefon und email als Pflichtfelder (!) verlangt. Und alles soll unverschlüsselt verschickt werden. Wenn man das testhalber macht, kommt die Meldung: "Vielen Dank, dass Sie einen Dumpinglohn gemeldet haben! Sie erhalten eine E-Mail mit Ihren Angaben an die von Ihnen genannte E-Mail-Adresse. Wir werden Ihre Angaben prüfen und uns dann ggf. mit Ihnen in Verbindung setzen.". Daher ist es empfehlenswert zwecks Sicherung der Anonymität direkt beim ver.di-Bezirk Süd-Ost-Niedersachsen (Telefon: 05 31 / 244 08-0) oder bei NGG-Region Süd-Ost-Niedersachsen (Telefon: 05 31 / 242 74-0) anzurufen, damit man als InformantIn seinen Namen dabei nicht preisgeben muß.
Und auf der Webseite der Gewerkschaft heißt es auch: "Ihre Angaben werden vertraulich behandelt. (..) Selbstverständlich können wir auch ohne Angabe Ihres Namens Ihre Geschichte veröffentlichen." also geht doch!

 

 

Ferienjobs für Schüler*innen ohne Sozialversicherungabzüge

12.7.16 / RV-Mitteilung/ Viele von ihnen bessern jetzt mit Ferienjobs wieder ihr Taschengeld auf. Wenn Schüler*innen nur in den Sommerferien arbeiten, dann ist es egal, wie viel sie verdienen: Dann fallen keine Sozialversicherungsbeiträge an und jeder Cent ihres Einkommens geht aufs Konto, teilte die Deutsche Rentenversicherung Braunschweig-Hannover jetzt mit. Als Ferienjobber vereinbaren Schüler mit ihren Arbeitgebern in aller Regel eine kurzfristige Beschäftigung. Dann gilt der Vertrag für längstens drei Monate oder 70 Arbeitstage. Wird dieser Zeitraum auch bei mehreren Beschäftigungen in einem Kalenderjahr nicht überschritten, spielen die Höhe des Gehalts und die Anzahl der Arbeitsstunden keine Rolle: Der Job bleibt sozialversicherungsfrei.

 

Mini-Jobs und Rente

Minijobber können ab Januar 450 statt - wie bisher - 400 Euro verdienen. Das hat der Bundesrat am 23.11.12 beschlossen. Gleichzeitig erwerben die geringfügig Beschäftigten durch Zahlung vergleichsweise niedriger eigener Beiträge Anspruch auf das volle Leistungspaket der gesetzlichen Rentenversicherung. Dies teilt die Deutsche Rentenversicherung Braunschweig-Hannover mit. Minijobs, die ab dem 1. Januar 2013 aufgenommen werden, sind in der gesetzlichen Rentenversicherung versicherungspflichtig. Die Arbeitgeber zahlen dafür einen pauschalen Beitrag von 15 Prozent an die Rentenversicherung. Die Beschäftigten müssen dann nur noch den Restbetrag von 3,9 Prozent auf eigene Kosten zahlen. Wer 450 Euro monatlich verdient, übernimmt dann lediglich einen Eigenanteil von 17,55 Euro. Bisher zahlten die Beschäftigten neben dem Pauschalbeitrag des Arbeitgebers keine eigenen Beiträge, konnten aber den Arbeitgeberbeitrag freiwillig aufstocken. Durch die neue automatische Vollversicherung genießen die Beschäftigten den umfassenden Schutz der gesetzlichen Rentenversicherung. So können sie sich beispielsweise für den Fall einer Erwerbsminderung absichern oder Anspruch auf eine medizinische oder berufliche Rehabilitation erwerben. Außerdem zählen die Beschäftigungszeiten in vollem Umfang für die spätere Altersrente mit. Auf Antrag können sich die Minijobber auch von der Zahlung des Eigenbeitrags befreien lassen. Damit würden sie allerdings auf den umfassenden Versicherungsschutz verzichten. Wer dies in Erwägung zieht, sollte sich daher auf jeden Fall vorher beraten lassen. Einen Fragen- und Antwortenkatalog mit konkreten Beispielen finden Interessierte auf www.deutsche-rentenversicherung-braunschweig-hannover.de. Informationen gibt es auch am kostenlosen Servicetelefon unter 0800 1000 480 10.

 

Mini-Jobber im Kreis Göttingen können Weihnachtsgeld bekommen

14.12.16 / Wenn die Firma den Voll- und Teilzeitbeschäftigten ein Weihnachtsgeld zahlt, dann haben auch die Mini-Jobber im selben Unternehmen Anspruch darauf. Also unbedingt prüfen ob ein Recht auf Weihnachtsgeld besteht. Das Weihnachtsgeld keine gesetzliche Leistung, sondern meist per Tarif- oder Arbeitsvertrag geregelt. Also prüfen ob für den Betrieb ein Tarifvertrag gilt – das kann man durch einen Anruf bei der zuständigen Gewerkschaft erfahren.
Es gilt allerdings: Weniger Stunden, weniger Geld. Auch geringfügig Beschäftigte bekommen jedoch eine Lohntüte mit Weihnachtsgeld – abhängig von der Arbeitszeit“
Es gibt immer wieder Chefs, die die Überweisung zum Jahresende gern mal vergessen.“ Auch Auszubildende gingen besonders häufig leer aus – gerade dort, wo es keinen Betriebsrat gebe.
(Nach einer Mitteilung von Manfred Tessmann Geschäftsführer der >> Gewerkschaft NGG
Nahrung, Genuss Gaststätten Niedersachsen )
Siehe auch >>Fragen und Antworten zum Weihnachtsgeld bei verdi

 

Auszüge aus GBE Nr. 174 April 2004:

Über den Umgang mit "Umfragen"
Das "Projekt Prekär" bittet um Ihre Mithilfe !

Bis heute (Januar 2016) hat man nie wieder was von diesem Projekt gehört. Wenn Wissenschaftler_innen oder Leute die damit eine Prüfungsarbeit schreiben wollen, Leute in Betrieben erforschen, dann sollte man sich Namen und Adresse geben lassen und mit ihnen klare Vereinbarungen darüber treffen, dass die Ergebnisse am Ende auch den erforschten Leuten zur Verfügung gestellt werden!

Wir, das ist eine Arbeitsgruppe des "Sozialforums Göttingen" (eine Art Runder Tisch für soziale Fragen), die sich mit ungeschützten Jobs beschäftigt. Mit Ihrer Hilfe wollen wir herausbekommen, in welchen Firmen in Göttingen und Südniedersachsen diese Art von Beschäftigung vorkomm.
Schicken Sie Ihre Hinweise bitte an die folgende Adresse: AG "Prekäre Beschäftigung" im Sozialforum Göttingen c/o Arbeit und Leben, Lange Geismarstr.72, 37073 Göttingen , E-mail: prekaritaet@web.de.
Oder Online ausfüllen unter >> Onlinefragebogen

Für Rückfragen zu einzelnen Punkten stehen wir Ihnen gerne auch telefonisch zur Verfügung:: (0551) 44 0 97 (DGB) Hier erfahren Sie die Termine, an denen sich die Arbeitsgruppe wieder trifft. Z.B. wenn Sie selbst aktiv werden möchten und mit uns zusammenarbeiten wollen. Aber auch, wenn Sie eine rechtliche Beratung suchen.

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