| Autobahn A 38 / Heidkopftunnel 
 | Bürgerinitiative Leinebergland Süd e. 
V aus drei Ländern Hessen, Niedersachsen, Thüringen seit 1991 c/o Margitta 
Schmagold, Lindenstr. 2137214 Unterrieden Tel. 0 55 42/59 52, Fax: / 99 99 32, 
margitta@schmagold.com |  
 Großübung 
        im Heidkopftunnel - Vorbereitung auf mögliche Tunnelunfälle17.9.12 
/ Text: ASB OV Göttingen-Stadt // Am Samstag, den 15. September 2012 wurde 
der Heidkopftunnel auf der A 38 in der Zeit von 08.30 bis 12.30 Uhr gesperrt. 
Grund dafür war eine Großübung, bei der ein Unfallszenario simuliert wurde. An 
der Großübung nahmen neben Polizei, der Autobahnmeisterei und Feuerwehren auch 
Rettungsdienste aus Niedersachsen und Thüringen teil. Gemeinsam testen die Einsatzkräfte 
die Aufstellung der Einsatzfahrzeuge, die Zusammenarbeit der Dekontaminationseinheiten 
sowie den Aufbau und die Struktur des Rettungsmittelhalteplatzes. Des Weiteren 
wurde das Konzept des Behandlungsplatz (BHP) 25 erprobt. Gemeinsam mit den 
anderen Hilfsorganisationen kümmerten sich die freiwilligen Einsatzkräfte des 
Arbeiter-Samariter-Bundes OV Göttingen-Stadt um die Versorgung der Übungsteilnehmer. 
Dafür wurde kurzerhand eine Ausgabestelle an der Ostseite des Tunnels eingerichtet. 
Als Schnell-Einsatz-Gruppe und Betreuungskomponente im Katastrophenschutz wird 
der ASB Ortsverband Göttingen-Stadt auch im Notfall für die Verpflegung und Betreuung 
von betroffenen Personen zuständig sein. Der ASB resümiert nach diesem Großübungstag 
eine besonders über gute Zusammenarbeit mit den anderen Hilfsorganisationen, darunter 
das DRK, die Johanniter-Unfall-Hilfe und der Malteser-Hilfs-Dienst.
 
 |  | ASB 
Göttingen am Heidkopftunnel (offensichtlich links hinten im Bild der Eingang 
zum Tunnel) Foto: 
ASB | 
   Landrat drängt 
        darauf, den Heidkopftunnel für Gefahrguttransporte freizugeben9.1.11 
/ Der 1,7 km lange Heidkopftunnel auf der Autobahn A38 in der Nähe Göttingens 
war im Oktober 2010 wegen eines Lastwagenunfalls vollständig gesperrt. Aufgrund 
eines Gutachtens der "Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH" 
(DEGES) ist der Heidkopftunnel bislang für Gefahrenguttransporte gesperrt. 
In einer Pressemitteilung des Landkreises vom 6.1.11 wird nun darauf hingewiesen, 
dass der Verkehrsminister den Heidkopftunnel dennoch für Gefahrguttransporte 
freigeben will. Bereits zu Beginn des Ausbaus der A 38 wurde in KritikerInnenkreisen 
auch die Vermutung geäußert, dass die A 38 insgesamt auch für 
Atommülltransporte vorgesehen sei.  Pressemitteilung Landkreis Göttingen 6.1.11: "Die Öffnung des 
        Heidkopftunnels für Gefahrentransporte auf der A 38 hat der Nieders. Minister 
        für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Jörg Bode in seinem Antwortschreiben 
        auf eine entsprechende Initiative von Landrat Reinhard Schermann in Aussicht 
        gestellt. Mit einer abschließenden Entscheidung ist im Februar 2011 zu 
        rechnen. Weiter zeigte sich der Minister zuversichtlich, dass infolge 
        der laufenden Prüfungsschritte des hessischen Amtes für Straßen- und Verkehrswesen 
        (ASV) Eschwege noch einvernehmlich vertretbare Lösungen der Verkehrsfragen 
        erreicht werden können. Das gab der Landrat in einer schriftlichen Presseinformation 
        bekannt. Hintergrund der Aktivitäten ist die beabsichtigte Sanierung der 
        B 80-Brücke bei Schloss Arnstein im Werra-Meißner-Kreis (Hessen). Nach 
        den bisherigen Planungen des ASV Eschwege würde das vorgelegte Umleitungskonzept 
        zu erheblichen Belastungen in niedersächsischen Dörfern führen. Danach 
        ist u. a. beabsichtigt, eine Tonnagebeschränkung der Brücke mit einer 
        späteren Vollsperrung der B 80 vorzunehmen. Als absoluten Schwachpunkt 
        des hessischen Umleitungskonzepts bezeichnete der Landrat die vorgesehene 
        Durchleitung des Schwerlastverkehrs einschließlich Gefahrguttransporte 
        durch kleinere Ortschaften im Landkreis Göttingen. Diese seien für die 
        Aufnahme solcher Verkehre völlig ungeeignet. Weiter wies der Landrat nochmals 
        darauf hin, dass das ASV Eschwege vor dem Hintergrund der massiven Proteste 
        im Raum Friedland/Rosdorf und dem klaren "Nein" des Landkreises noch vor 
        Weihnachten angekündigt hatte, weitere bautechnische und andere Untersuchungen 
        vorzunehmen. Infolgedessen solle bis Mitte Februar 2011 keine Lastbeschränkung 
        mit Umleitungsbeschilderung erfolgen."   Bürgerinitiative 
        Leinebergland Süd e. V.15.3.09 / "Die 
        Gemeinde Friedland hat "angeblich" die Autobahn A 38 nicht gewollt, warum 
        fragt die Bürgerinitiative Leinebergland, hat sie dann nichts dagegen 
        unternommen? Die zahlreichen Gründstücke der Gemeinde die für den Bau 
        notwendig waren, wurden nicht enteignet wie bei anderen Gegenern, sondern 
        zur Verfügung gestellt. Sich an den Klagen der BI zu beteiligen, lehnte 
        die Gemeinde Friedland kategorisch ab (...). Die Bürgerinitiative hat 
        alles versucht, den zerstörerischen Bau zu verhindern, die angeblich nicht 
        möglichen Ortsumgehungen werden nach und nach alle zusätzlich gebaut. 
        Die Bürgerinitiative Leinebergland zahlt noch immer an den enormen Kosten, 
        (Kto. Sparkasse Göttingen 27200583) die gern geleistet werden, um zu dokumentieren, 
        dass Naturschutz das sozialste und lebensnotwendigste ist."    Demokratische 
        Kontrollen bei Bauvorhaben außer Kraft gesetzt 
        
Erklärung vom18.3.04: "Zur Herstellung gleicher Lebensverhältnisse 
        in Ost und West wurde nach der Grenzöffnung das Beschleunigungsgesetz 
        vom Bundestag erlassen, welches eine befristete Gültigkeit bis zum 31. 
        Dezember 1995 hatte. Es wurde verlängert von der CDU-FDP Bundesregierung 
        bis 1999. Von der neuen SPD-Grünen Regierung wurde dieses Gesetz wiederum 
        ohne Prüfung bis Ende 2004 verlängert. Bei einer Überprüfung des Gesetzes 
        hätte man sich damit auseinandersetzen müssen, dass in den fünf neuen 
        Bundesländern nur insgesamt 13 Millionen Bürger auf einem Drittel der 
        Landesfläche - dagegen 69 Millionen Bürger West auf Zweidrittel der Landesfläche 
        leben. Eine gleiche Infrastruktur herzustellen, ist somit wirtschaftlich 
        unmöglich. Dieses Gesetz emöglicht, dass bei Verwaltungsverfahrensklagen 
        nach erfolgtem Planfeststellungsbeschluß, bei dem alle Einwände ignoriert 
        wurden, grundsätzlich sofortiger Baubeginn ist, das Bundesverwaltungsgericht 
        erst- und letztinstanzlich zuständig ist, ausgerechnet ein Gericht, das 
        ansonsten nur Revisionsgericht ist. Die Praxis zeigt, dass dieses Verfahren 
        für die Regierung eine sehr gelungene Regelung bedeutet, alle Projekte 
        Deutsche Einheit werden gebaut. Es ist völlig unmöglich mit einer Klage 
        vor dem BVG einen Bau der Projekte zu verhindern! Das ist Staatsdiktatur, 
        genau wie in der ehemaligen DDR! Die Urteile des Bundesverwaltungsgerichtes 
        sind nicht überprüfbar, lediglich die Verfassungs- konformität des Urteils 
        sowie die europarechtliche Gültigkeit.Das alles kostet sehr viel Zeit. Bis dahin darf gerichtlich und politisch 
        genehmigt wie in Niedersachsen momentan praktiziert, mit Macht und ohne 
        Rücksicht aller Naturschutzbelange Landschaftsschutzgebiet, Naturschutzgebiet, 
        Wasserschutzgebiet, gesetzliches Überschwemmungsgebiet, vorgeschlagenes 
        FFH-Gebiet des Landkreises Göttingen, zerstört werden. Dabei hat Niedersachsen 
        als einziges Bundesland bei der Umsetzung auf Landesebene kein Gesetz 
        oder Verordnung, nur einen Erlaß! Enteignet werden darf aber nur mit einem 
        Gesetz! Die Eile der Bauarbeiten ist nur mit Fakten schaffen erklärbar. 
        In Thüringen ist man lange noch nicht so weit mit den Bauarbeiten. Überall 
        muss gespart werden, aber um den Lebensraum für Schwarzstorch und Eisvogel, 
        Wachtelkönig usw. zu zerstören, ist genug Geld vorhanden. Es gibt noch 
        so wenig Feuchtbiotope die von diesen Tieren benötigt werden, sie zu zerstören 
        ist nur erlaubt in einer korruptionsgeschüttelten Gesellschaft!
 Profilveränderungen im Landsschaftsschutzgebiet sind absolut verboten 
        bei Strafen bis 50.000,- damals noch DM. Aber eine Autobahn bekommt man 
        dort genehmigt, und alles ohne Verträglichkeitsprüfung unter Missachtung 
        von EU Recht und Bundesnaturschutzgestz Artikel 19 c). Dass die Grüne 
        Regierungspartei dies alles mitträgt, obwohl sie mit einem Schutz für 
        die Natur gewählt wurde, ist ein Skandal. Sie erhöht damit die Unglaubwürdigkeit 
        von Politik. Im Wahlkreis des Bundesumweltministers kann sich jeder ein 
        Bild von der totalen Zerstörung einer Bilderbuchlandschaft in kürzester 
        Zeit, dank Mammutmaschinen machen.
 Wir hoffen mit unserer Klage vor dem Bundesverfassungsgericht, und vor 
        dem europäischen Gerichtshof eine Korrektur dieser Landschaftszerstörung 
        zu erreichen.
   Antrag auf 
        Baustopp wurde abgelehnt 30.04.2003 
/ Das Bundesverwaltungsgericht hat den Antrag einer Klägergemeinschaft von Privateigentümern 
und dem Bund Naturschutz auf vorläufigen Baustopp der A 38 in Niedersachsen mit 
Beschluss vom 10.4.2003 abgelehnt. Nach Auffassung der Leipziger Richter überwiegt 
das öffentliche Interesse an der sofortigen Vollziehung der Baumaßnahmen das Interesse 
der Kläger, bis zur Entscheidung im Hauptsacheverfahren von Vollzugsmaßnahmen 
verschont zu bleiben. In dieser Situation würde es dem für die A 38 als Verkehrsprojekt 
Deutscher Einheit geltenden Beschleunigungszweck zuwiderlaufen, wenn die Baumaßnahmen 
zunächst unterbrochen werden müssten. Der Vorhabensträger trage aber das Risiko 
der späteren Rechtswidrigkeit der Planung und eines damit verbundenen Rückbaus 
des Streckenabschnitts.Das Gericht folgte dem Vorbringen der Kläger insoweit, 
als es sowohl mit Blick auf den weiteren Ausbau der Bundesstraße 80 als auch auf 
eine mögliche Aufständerung der Autobahn im Überquerungsbereich der Leine deutlich 
umweltschonendere Alternativmöglichkeiten zu der von der Straßenbauverwaltung 
verfolgten Planung sieht. Jedoch reicht allein dies nach Auffassung der Leipziger 
Richter nicht aus, um das Vorhaben im derzeitigen Stadium zu stoppen. Klärungsbedarf 
sieht das Gericht auch nach wie vor bei der Frage, ob das von der Autobahn beeinträchtigte 
Gebiet nicht unter Umständen nach den zwingenden Rechtsvorschriften der europäischen 
Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie und der Vogelschutzrichtlinie zu beurteilen ist. 
Aufgrund ihres jetzigen Kenntnisstandes gehen die Richter zwar davon aus, dass 
das Land Niedersachsen die Meldung der südlichen Leine-Aue als europäisches Schutzgebiet 
nicht zu Unrecht unterlassen hat. Die Kläger haben im Hauptsacheverfahren jedoch 
noch die Möglichkeit, dem Gericht weitere Informationen zur hohen ökologischen 
Qualität der Leine-Aue mit ihren Nebentälern zukommen zu lassen, um hiermit eine 
für sie günstigere Beurteilung des Gerichts herbeizuführen.
 Wenig Gewicht 
räumt das Gericht dagegen der Frage des von den Klägern bestrittenen Verkehrsbedarfs 
für die A 38 ein. "Das ist für den Normalbürger kaum zu verstehen", 
so die Vorsitzende der Bürgerinitiative Leinebergland-Süd, Margitta Schmagold, 
zu den Ausführungen des Gerichts. Dieses hatte darauf hingewiesen, dass der Bau 
der A 38 in dem im Jahr 1993 erlassenen Bedarfsplan als vordringlich ausgewiesen 
worden ist. Das Gericht sei an diese Feststellung auch dann gebunden, wenn die 
damalige Prognose sich als überholt erwiesen habe. Eine Anpassung an die tatsächlichen 
Verhältnisse könne nur der Gesetzgeber vornehmen. Solange dies nicht geschehe, 
seien selbst dem Bundesverwaltungsgericht die Hände gebunden. Dies bedeutet nach 
Auffassung Schmagolds, "dass wir im Jahr 2003 einen Autobahnbau in einem 
ökologisch sensiblen Gebiet durchführen, dessen Verkehrsbedarf sich an den längst 
widerlegten Zahlen des Jahres 1993 ausrichtet." So bleibe auch unberücksichtigt, 
dass der Verkehr in nördlicher Richtung über die neue B 243 abfließen, ebenso, 
dass der Schwerlastverkehr sich aufgrund der kommenden Mautpflicht künftig noch 
stärker als bisher schon auf die Bundesstraßen konzentrieren werde. "Hier 
erwarten wir dringend Nachbesserungen durch die politischen Entscheidungsträger, 
damit die aktuelle Planung endlich den tatsächlichen Erfordernissen angepasst 
wird", so Schmagold.
 Mit der Terminierung der mündlichen Verhandlung 
und dem Abschluss des Hauptsacheverfahrens ist nach Mitteilung der Leipziger Richter 
frühestens im Herbst 2003 zu rechnen.
 |