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Facharzttermine - schwierig für Kassenpatienten
PatientInnenrechte und Erfahrungsberichte
Gesetzliche "Unabhängige Patientenberatung"
Patientenrechte-Gesetz: z.B. Einsicht in die Krankenakte

 

Facharzttermine - schwierig für Kassenpatienten


TEST: Facharzttermin: Nächster Termin nach 3 Monaten !

25.1.16 / Da die Kassenärztliche Vereinigung behauptet, dass es keine Schwierigkeiten gäbe für Kassenpatienten einen Facharzttermin zu bekommen - das sei eine Phantomdiskussion - haben wir mal einen Test bei einer Göttinger Facharztpraxis gemacht.

Bei einem testweisen Versuch einen Termin bei einer Facharztpraxis zu bekommen, musste man zunächst feststellen, dass es zwei Telefonnummern gibt: eine für Privatpatienten und eine für Kassenpatienten ! Beim Versuch über die Kassenpatienten-Telefonnummer einen Termin zu bekommen hat die Angestellte der Praxis weder die Schwere der Erkrankung noch sonst was nachgefragt und dann ein Termin in 3 Monaten als ersten möglichen vereinbart ! Fairerweise sei hinzugefügt. Bei einer anderen Facharztpraxis wurde nicht nach Kassen- oder Privatpatient aber danach gefragt welche Erkrankung vorliege und es wurde ein Termin noch innerhalb einer Woche angeboten. Nun sollte man aber nicht meinen, die eine Praxis sei überfüllt gewesen und die andere wenig besucht. Im Gegenteil: bei der Praxis, die erst in 3 Monaten einen Termin anbot handelte es sich um eine Gemeinschaftspraxis von 3 Ärzt_innen und bei der innerhalb einer Woche um einen einzigen Arzt.

Rechnen wir das mal durch mit den 3 Monaten: Nehmen wir mal an dass tatsächlich 3 Monate lang alle Termine vergeben gewesen wären. Wieviele Patient_innen werden wohl pro Tag oder Woche behandelt? Sagen wir mal durchschnittlich 20 Minuten pro Patient und pro Woche 35 Stunden pro Ärztin, das wären bei 3 Monaten 12x35 Stunden pro Ärztin, pro Stunde 3 Patient_innen macht 1260. Bei 3 Ärztinnen wären dann mit 3.789 Patienten schon feste Termin gemacht worden und deshalb bei Anfrage erst in 3 Monaten ein Termin frei gewesen. Wir hätten wohl besser auf dem Privatpatiententelefon angerufen.

 

TerminServiceStelle für die Vermittlung von Facharztterminen

Seit dem 25.1.16 ist gemäß "Versorgungsstärkungsgesetz" eine Termin-Servicestelle der Kassenärztlichen Vereinigung eingerichtet worden. Sie ist unter der Telefonnummer 0511-56 99 97 93 montags bis freitags von 8 bis 18 Uhr erreichbar.und soll Patienten innerhalb von vier Wochen einen Termin beim Facharzt verschaffen.Textzitate: http://www.kvn.de/

Das ist der kassenärztlichen Vereinigung aber gar nicht recht und bezeichnet die Diskussion um Facharzttermine als "Phantomdebatte" und "Symolpolitik" (die sind wohl alle privat versichert!) . Was soll man da erwarten, wenn ausgerechnet diese Vereinigung mit der Umsetzung dieser Servicestelle beauftragt wird? Die KVN wird bemüht sein ein Scheitern dieser Vermittlungsstelle gerne in Kauf zu nehmen.

Und so weist sie sogleich auf die vielen Schwierigkeiten hin, die auf die Patienten zukommen:
--- Zuerst müssen sie nachweisen, dass "alle anderen Versuche einen Termin zu bekommen gescheitert sind".
--- Dann muß der Patient "eine speziell gekennzeichnete Überweisung vom Hausarzt oder einem anderen überweisenden Facharzt haben" (Ausnahme Frauenarzt/Augenarzt)
--- Auf der Überweisung findet der Patient einen Code, der als Berechtigungsnachweis für eine schnelle Überweisung gilt. Diesen muss er sowohl für die telefonische Vermittlung, als auch für die Internetvermittlung bereithalten. Nach dem Patientenanruf bietet die KVN-TerminServiceStelle innerhalb einer Woche einen Behandlungstermin bei einem Facharzt an.
--- Die freie Arztwahl und die Wahl der Termine gibt es dabei nicht mehr (es "erfolgt keine Vermittlung eines Wunschtermins bei einem bestimmten Arzt ("Wunscharzt")
--- Dabei gilt eine Entfernung zu allgemeinen Fachärzten, wie beispielsweise Haut-, Frauen-, oder Augenärzten, mit öffentlichen Verkehrsmitteln von bis zu einer halben Stunde als zumutbar. Bei spezialisierten Fachärzten, wie beispielsweise Fachinternisten oder Radiologen, gilt eine Stunde als zumutbar.

Und dann jammert die KVN noch:
"Die Politik hat in das Gesetz diesen tückischen Mechanismus eingebaut: Falls es der KVN nicht gelingt, rechtzeitig einen Termin beim Facharzt zu vermitteln, muss die Servicestelle zur ambulanten Behandlung an ein Krankenhaus überweisen. Die Behandlungskosten werden aus dem KVN-Budget bezahlt, also aus dem Honorar der Kassenärzte",haben allerdings auch schon wieder ein Schlupfloch gefunden: "Voraussetzung ist allerdings, dass die Krankenhäuser auf demselben Wege Termine melden, wie es die niedergelassenen Fachärzte tun

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4.2.14 /Am besten wäre es wohl, Berichte über einzelne Ärzte und Krankenkassen anzufertigen und diese namentlich zu benennen, das ist aber problematisch, weil der Aufwand an notwendiger Überprüfung zwecks juristischer Absicherung zu groß würde. Leider führt auch die Unabhängige Patientenberatung im Gesundheitszentrum unseres Wissens keine Kartei über Beschwerden gegen namentlich bekannte Ärzte/innen.
Nachdem die goest-Redaktion vor einiger Zeit eine erste Zusendung mit einem Patientenhinweis erhalten hat und heute einen weiteren aktuellen Hinweis bekam, beginnt hier eine Seite mit der Sammlung solcher Zuschriften. Auch wenn die Namen der Ärzt/innen jeweils bekannt sein sollten, können sie vorerst aber nicht - wie oben ausgeführt - veröffentlicht werden. (Red. goest)

Erste Berichte (gekürzt, anonymisiert) aus Göttingen

Hautärzte

Bei der Vorsorgeuntersuchung auf Hautkrebs konfrontierte eine Hautärztin den verdutzten Patienten mit dem Hinweis, sie könne ihn nicht richtig untersuchen, wenn sie nicht die beleuchtete Lupe benutzen würde, das würde aber extra 20 Euro kosten (IgL - "individuelle Gesundheitsleistung"). Wenn sie aber nicht mit der Lupe untersuchen würde, dann könne sie nicht ausschließen, dass Hautkrebs im Entstehen sei.
Der Patient wendete sich ungläubig an seine Krankenkasse, die ihm aber bestätigte, dass dies nicht von der Krankenkasse bezahlt werde. (Anmerkung der Redaktion: da greift man sich echt an den Kopf)

Es gibt aber auch den Fall dass ein Hautarzt ohne weiteres bei der Untersuchung die Lupe benutzt und kein Ton darüber verliert.

HNO

Ein Patient bei dem die Ursache von Schwindelanfällen nicht ermittelt werden konnte schlug ein Arzt vor, er solle ein Medikament gegen "Morbus Meniere" einnehmen. Wenn dann kein Schwindel mehr auftreten würde, wäre dies dann ein Zeichen dafür, dass es sich um Morbus Meniere handele. Der Patient entschied sich dafür, keine Medikament zu nehmen um festzustellen ob der Schwindel noch einmal auftritt und wenn er nicht mehr auftrete, dann wäre es KEIN Morbus Meniere.

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Patientenrechte-Gesetz: z.B. Einsicht in die Krankenakte

Ab 2013 hat eine Modifizierung verschiedener Gesetze stattgefunden, die zusammengefasst als "Patientenrechtegesetz" bezeichnet werden. U.a. gehört dazu folgende Regelung im BGB

Ein Beispiel:
§ 630 g BGB: Einsichtnahme in die Patientenakte (1) Dem Patienten ist auf Verlangen unverzüglich Einsicht in die ihn betreffende Patientenakte zu gewähren, soweit der Einsichtnahme nicht erhebliche therapeutische oder sonstige erhebliche Gründe entgegenstehen. § 811 ist entsprechend anzuwenden. (2) Der Patient kann Abschriften von der Patientenakte verlangen. Er hat dem Behandelnden die entstandenen Kosten zu erstatten.

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Gesetzliche "Unabhängige Patientenberatung"

Die Patientenberatung im Gesundheitszentrum UDP wird per >>Gesetz durch eine Abgabe der Krankenkassen finanziert.

Es gibt zwar eine Organistation der PatientInnenberatung aber inwieweit diese wirklich unabhängig ist auch mal massive Kritik vorbringen kann, das wäre wegen ihrer organisatorischen Abhängigkeit noch zu prüfen

>>Unabhängige Patientenberatung
im Gesundheitszentrum Göttingen

Albanikirchhof 4 - 5 , 37073 Göttingen
Tel. 0551/4887780 Fax 0551/48877819
goettingen@upd-online.de
Mo+Mi 14-18, Di+Do 10-14 Uhr

Veranstaltungen
Unabhängige Patientenberatung im Gesundheitszentrum Göttingen Albanikirchhof 4 - 5,
19.2.14 Patientenverfügung -Leiden- Krankheit - Sterben 16.00 Uhr
22.2.14 Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht, 16.00 Uhr
17.3.14, Vorstellung der UPD im Gesundheitszentrum Göttingen 10.00 Uhr
19.3.14 Ein Jahr Patientenrechte 16.00 Uhr

Dokumentation der bundesweiten PatientInnenbeschwerden Juli 2013

"Über 14.500 Beschwerden von Patienten sind zwischen April 2012 und März 2013 bei der UPD eingegangen. Sie beziehen sich vor allem auf niedergelassene Ärzte und gesetzliche Krankenkassen. Gut jede dritte Beschwerde betraf dabei Patientenrechte. Besonders häufig ging es um das Recht auf Einsichtnahme in Krankenunterlagen, gefolgt von Beratungen zu unangemessenen Verhaltensweisen etwa durch Ärzte und Krankenkassen. Noch wichtiger war die Frage, welche Leistungen Patienten zustehen und ob sie unberechtigt abgelehnt wurden." >>UPD-Pressemitteilung Juli 2013

Im Vorwort zur >>Dokumentation heisst es: "Einen selbstbewussten Umgang mit Ärzten trauen sich viele Patientinnen und Patienten nicht zu. Auch heute noch treffen sie im Medizinbetrieb auf Ärzte und Therapeuten, die ihnen nicht auf Augenhöhe begegnen. Aber auch die Patientinnen und Patienten haben sich zum Teil an den althergebrachten Paternalismus im Arzt-Patienten-Verhältnis gewöhnt."

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