Patienten
Ärzte Krankenkassen Facharzttermine
- schwierig für Kassenpatienten
Facharzttermine - schwierig für Kassenpatienten
25.1.16 / Da die Kassenärztliche Vereinigung behauptet, dass es keine Schwierigkeiten gäbe für Kassenpatienten einen Facharzttermin zu bekommen - das sei eine Phantomdiskussion - haben wir mal einen Test bei einer Göttinger Facharztpraxis gemacht. Bei einem testweisen
Versuch einen Termin bei einer Facharztpraxis zu bekommen, musste man
zunächst feststellen, dass es zwei Telefonnummern gibt: eine für
Privatpatienten und eine für Kassenpatienten ! Beim Versuch über
die Kassenpatienten-Telefonnummer einen Termin zu bekommen hat die Angestellte
der Praxis weder die Schwere der Erkrankung noch sonst was nachgefragt
und dann ein Termin in 3 Monaten als ersten möglichen vereinbart
! Fairerweise sei hinzugefügt. Bei einer anderen Facharztpraxis wurde
nicht nach Kassen- oder Privatpatient aber danach gefragt welche Erkrankung
vorliege und es wurde ein Termin noch innerhalb einer Woche angeboten.
Nun sollte man aber nicht meinen, die eine Praxis sei überfüllt
gewesen und die andere wenig besucht. Im Gegenteil: bei der Praxis, die
erst in 3 Monaten einen Termin anbot handelte es sich um eine Gemeinschaftspraxis
von 3 Ärzt_innen und bei der innerhalb einer Woche um einen einzigen
Arzt. Rechnen wir das mal durch mit den 3 Monaten: Nehmen wir mal an dass tatsächlich 3 Monate lang alle Termine vergeben gewesen wären. Wieviele Patient_innen werden wohl pro Tag oder Woche behandelt? Sagen wir mal durchschnittlich 20 Minuten pro Patient und pro Woche 35 Stunden pro Ärztin, das wären bei 3 Monaten 12x35 Stunden pro Ärztin, pro Stunde 3 Patient_innen macht 1260. Bei 3 Ärztinnen wären dann mit 3.789 Patienten schon feste Termin gemacht worden und deshalb bei Anfrage erst in 3 Monaten ein Termin frei gewesen. Wir hätten wohl besser auf dem Privatpatiententelefon angerufen.
TerminServiceStelle für die Vermittlung von Facharztterminen Seit dem 25.1.16 ist gemäß "Versorgungsstärkungsgesetz" eine Termin-Servicestelle der Kassenärztlichen Vereinigung eingerichtet worden. Sie ist unter der Telefonnummer 0511-56 99 97 93 montags bis freitags von 8 bis 18 Uhr erreichbar.und soll Patienten innerhalb von vier Wochen einen Termin beim Facharzt verschaffen.Textzitate: http://www.kvn.de/ Das ist der kassenärztlichen Vereinigung aber gar nicht recht und bezeichnet die Diskussion um Facharzttermine als "Phantomdebatte" und "Symolpolitik" (die sind wohl alle privat versichert!) . Was soll man da erwarten, wenn ausgerechnet diese Vereinigung mit der Umsetzung dieser Servicestelle beauftragt wird? Die KVN wird bemüht sein ein Scheitern dieser Vermittlungsstelle gerne in Kauf zu nehmen. Und so weist sie sogleich
auf die vielen Schwierigkeiten hin, die auf die Patienten zukommen: Und dann jammert die KVN
noch: |
4.2.14 /Am besten
wäre es wohl, Berichte über einzelne Ärzte und Krankenkassen
anzufertigen und diese namentlich zu benennen, das ist aber problematisch,
weil der Aufwand an notwendiger Überprüfung zwecks juristischer
Absicherung zu groß würde. Leider führt auch die Unabhängige
Patientenberatung im Gesundheitszentrum unseres Wissens keine Kartei über
Beschwerden gegen namentlich bekannte Ärzte/innen. Erste Berichte (gekürzt, anonymisiert) aus Göttingen Hautärzte Bei der Vorsorgeuntersuchung
auf Hautkrebs konfrontierte eine Hautärztin den verdutzten Patienten
mit dem Hinweis, sie könne ihn nicht richtig untersuchen, wenn sie
nicht die beleuchtete Lupe benutzen würde, das würde aber extra
20 Euro kosten (IgL - "individuelle Gesundheitsleistung"). Wenn
sie aber nicht mit der Lupe untersuchen würde, dann könne sie
nicht ausschließen, dass Hautkrebs im Entstehen sei. Es gibt aber auch den Fall dass ein Hautarzt ohne weiteres bei der Untersuchung die Lupe benutzt und kein Ton darüber verliert. HNO Ein Patient bei dem die Ursache von Schwindelanfällen nicht ermittelt werden konnte schlug ein Arzt vor, er solle ein Medikament gegen "Morbus Meniere" einnehmen. Wenn dann kein Schwindel mehr auftreten würde, wäre dies dann ein Zeichen dafür, dass es sich um Morbus Meniere handele. Der Patient entschied sich dafür, keine Medikament zu nehmen um festzustellen ob der Schwindel noch einmal auftritt und wenn er nicht mehr auftrete, dann wäre es KEIN Morbus Meniere. |
Patientenrechte-Gesetz:
z.B. Einsicht in die Krankenakte
Ab 2013 hat eine Modifizierung verschiedener Gesetze stattgefunden, die zusammengefasst als "Patientenrechtegesetz" bezeichnet werden. U.a. gehört dazu folgende Regelung im BGB
|
Gesetzliche
"Unabhängige Patientenberatung"
Die Patientenberatung im Gesundheitszentrum UDP wird per >>Gesetz durch eine Abgabe der Krankenkassen finanziert.
Veranstaltungen Dokumentation der
bundesweiten PatientInnenbeschwerden Juli 2013
|