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Netzwerke zur Unterstützung von Flüchtlingen

Solidarität mit den Aktivist*innen der zivilen Seenotrettung 6.5.17

Text Soliaktions-Gruppe:
Das Mittelmeer ist ein Massengrab für Flüchtende geworden. Allein in diesem Jahr wurden bereits 3.000 Leichen an der Küste Libyens geborgen. Zahlreiche zivile Seenotrettungsteams versuchen unter Einsatz ihres Lebens Flüchtende aufzunehmen und sicher in Europa abzusetzen. Am Osterwochenende mussten 8000 Menschen gerettet werden. Von den 25 Schiffen im Einsatz waren nur zwei von der EU. Zwei NGO-Schiffe gerieten an diesen Tagen bei der Rettung selbst in Seenot, als keine weitere Hilfe kam und sie so viele Menschen wie gerade noch möglich aufnahmen. Statt den zivilen Rettungsteams dankbar zu sein, werden diese immer wieder öffentlich angegriffen und staatlich kriminalisiert. Gleichzeitig wird Europa immer mehr abgeschottet, durch Auffanglager in Libyen, Militäreinsätze... Europa betreibt kalkuliertes Sterbenlassen zum Zweck der Migrationskontrolle - Europa tötet. Wir solidarisieren uns mit den Aktivist*innen der zivilen Seenotrettung. Wir fordern: Keine Kriminalisierung von Fluchthelfer*innen! Fähren statt Frontex! Grenzen auf!


Solidaritätsaktion am 6.5.17 in Göttingen am Leinekanal / Foto W.P./OM10

goest/ 7.5.17 // Weitere Informationen zu dieser Solidaritätsaktion
Die Seenotrettung durch Nicht-Regierungs-Organisationen (NGOs) ist notwendig geworden, weil die EU keine legalen Wege nach Europa zwecks Beantragung eines Asyls schafft, gleichzeitig aber die Rettung von Flüchtlingen im Mittelmeer nicht ausreichend unterstützt. Die Solidaritätsaktion in Göttingen machte mit den Schildern (siehe Foto oben) auf folgende Organisationen aufmerksam:

sea-watch.org "Sea-Watch ist Ende 2014 aus einer Initiative von Freiwilligen entstanden, die dem Sterben im Mittelmeer nicht mehr länger tatenlos zusehen konnten." Das Projekt umfasst die Seenotrettung mit dem Schiff "sea-watch" sowie die Suche nach Flüchtlingen auf dem Meer mit Luftaufklärung
Juventa
jugendrettet.org
juventa Seenotrettungs-Schiff-Projekt für Flüchtlinge
watchthemed "Watch The Med is an online mapping platform to monitor the deaths and violations of migrants’ rights at the maritime borders of the EU)" so kann man am 8.5.17 auf der Karte sehen, wo aktuell 557 Flüchtlinge in Seenot sind.
Mission Lifeline seenotrettung.info "Unser Ziel besteht darin, in Seenot befindliche Menschen vor dem Tod durch Ertrinken zu bewahren. Dabei konzentrieren wir uns auf das Seegebiet, in dem aktuell am meisten Menschen weltweit sterben – dem zentralen Mittelmeer..."
Der Einsatz eines Schiffes ist in Vorbereitung.
sos-mittelmeer Das Komitee „SOS Mittelmeer – Lebensretter in Not“ unterstützt Menschen, die aus humanitären Motiven Fluchthilfe geleistet haben und zu unrecht als „Schleuser“ diskriminiert und kriminalisiert werden.

Die zivile Seenotrettung ist umso dringlicher geworden nachdem die italienische Marine 2014 ihre Seenotrettungsaktionen gestoppt hatte. Instinktloserweise hatten die unter dem Titel "Mare Nostrum" stattgefunden. Dies war auch die Bezeichnung für die Eroberung des Mittelmeerraumes unter dem faschistischen Regime Mussolinis.
Die Aktion Mare Nostrum der italienischen Marine im Rahmen der Flüchtlingspolitik richtete sich auch gegen zivile Schiffe, die den Flüchtlingen halfen. Das führte zur Verurteilung von Fischern als "Schlepper" wenn sie Flüchtlingen halfen. Gleichzeitig aber immerhin rettete diese Aktion auch viele Flüchtlinge. Die "Aktion mare nostrum" wurde 2014 gestoppt und stattdessen wurde die EU Grenzagentur Frontex beauftragt. Diese konzentriert sich beschämenderweise eher auf die Grenzsicherung statt auf die Rettung von Flüchtlingen.

Veranstaltung 18.5.17 Info und Diskussion mit einem Aktivisten der zivilen Seenot-Rettung, 19:30 Uhr, OM10

Ein Aktivist berichtet von seinen Erfahrungen, welche er auf den vor der libyschen Küste im Einsatz befindlichen NGO-Rettungsbooten gemacht hat. 10.000de Flüchtende warten an den nordafrikanischen Stränden auf "ihren" Moment, um auf dem Seeweg ihre Flucht Richtung Europa fortsetzen zu können. An Wochenenden wie zu Ostern, mußten über 8000 Menschen aus Schlauchbooten gerettet wurden. Über 3000 Menschen verloren allein schon in diesem Jahr ihr Leben das Mittelmeer zu überqueren. Die Aktivist*innen auf den verschiedenen Schiffen der Hilfsorganisationen (Kadus, Juventa, Seawatch, Lifeline, watchthemed u a.) leisten einen ernormen persönlichen wie auch finanziellen Einsatz bei Rettungsaktionen. Sie wollen damit auch in einer Region als Zeug*innen präsent sein, in der bestimmte Politiker*innen und Militärs für ihre Abschottungsstrategien am liebsten keine unbequemen Beobachter*innen hätten! Völkerrechtswidrige "push-backs", agressives Bedrängen der Flüchtlingsboote wären ohne die Anwesenheit der NGO-Zeugen bestimmt noch häufiger der Fall. Die zynische Behauptung, dass die Seenotretter*innen den Schleppern in die Hände spielen würden, mündet nun in der direkten Kriminalisierung. So eröffnete ein italienischer Staatsanwalt ein Strafverfahren gegen die "Seawatch" mit dem Vorwurf, "Teil des Schleppernetzes" zu sein.

 

Netzwerktagung zur Versorgung traumatisierter Flüchtlinge 21.4.17

Das zentrale Anliegen dieser Tagung ist zur weiteren Vernetzung beizutragen, damit vorhandene gute Praxis und Ressourcen regional, aber auch über die Region hinaus, besser synergetisch umgesetzt und kommuniziert werden können.

"Angekommen - und dann? Wie geht es mit mir weiter?“ Der Weg in ein fremdes Land, in eine fremde Welt, ist für viele Betroffene aus Krisengebieten nicht nur von Hoffnung auf ein besseres und humanes Leben gezeichnet, sondern beinhaltet auch Angst, Zweifel und Einsamkeit. Gemeinsam gehen wir diesen Weg ein Stück mit und beginnen an der Kreuzung, an der wir Ressourcen und Möglichkeiten besitzen aus Orientierungslosigkeit Orientierung, aus Angst Hoffnung und aus Einsamkeit Unterstützung zu machen. In unseren letzten Netzwerktagungen haben wir Möglichkeiten, Hürden und Anliegen in diesen Zusammenhängen beleuchtet, gemeinsam erörtert und diskutiert. Nach wie vor bestehen Themen, die wir mit unserer dritten Netzwerktagung für aktive Akteure bearbeiten möchten. Fragen in diesem Zusammenhang sind immer wieder: Was erfahren geflüchtete Menschen bei der Ankunft in Deutschland? Welche Behandlungsmöglichkeiten sind bei (traumatisierten) asylsuchenden Menschen möglich? Wie schafft man eine sinnvolle Versorgungsstruktur, entwickelt diese weiter und wer ist dafür zuständig? An welche Anlaufstellen kann ich mich wenden?

Vorträge und thematische Open Space Diskussionen

Moderation: Maria Ott, Schwerpunkt für Kultur, Migration und psychische Krankheit, Asklepios Fachklinikum Göttingen

  • 09:30 Uhr Begrüßung PD Dr. Knut Schnell, Ärztlicher Direktor Asklepios
     Dr. Ibrahim Özkan, Schwerpunkt für Kultur, Migration und psychische Krankheit, Asklepios
  • 09:45 Uhr: Angekommen und traumatisiert Kristin Pelzer, Schwerpunkt für Kultur, Migration und psychische Krankheit, Asklepios
  • 10:15 Uhr: Unsere Vermittlung von psychischer Versorgung für Flüchtlinge in Niedersachsen Lidia Barbacil Lopez, NTFN
  • 11  Uhr: Theatrale Erkundung der eigenen Grenzen Luise Rist, Boat People Projekt
  • 11:30 Uhr Angekommen und zurückgeschickt Refugee Law Clinic
  • 12  Uhr: Integrationsarbeit zur sozialen und emotionalen Stabilisierung der Geflüchteten im Kreisgebiet Göttingen Isa Sandiraz, Integrationsbüro des Landkreises Göttingen
  • 13:30 Uhr: Angekommen – und dann sprachlos? – Vom Sprach- und Kulturmittler bis zum Dolmetscher Nina Fabian, AWO Psychiatriezentrum Königslutter
  • 14  Uhr: Integration von UMA in der Region Göttingen Hr. Stoll, Jugendhilfe Süd-Niedersachsen
  • 14:30-16 Uhr: Austauschmöglichkeit / Open Space Treffen zu verschiedenen Themen

 

Vernetzungstreffen freiwilliger Initiativen zur Unterstützung von Geflüchteten

Freiwillige Helfer*innen entwickelten Forderungen für Mindeststandards in Geflüchtetenunterkünften Das Papier »Göttinger Perspektiven. Wohnen und Leben zwischen Asylgesuch und Selbstbestimmung« wurde am 9.5.16 in der Sitzung des Integrationsrates vorgestellt

Zahlreiche Helfer*innen verschiedener Göttinger Geflüchteteninitiativen haben sich wiederholt getroffen, um sich über die Unterbringung von Geflüchteten in den verschiedenen lokalen Unterkünften auszutauschen. Dabei wurden die sehr unterschiedlichen Rahmenbedingungen diskutiert, unter denen Geflüchtete in Göttingen und darüber hinaus leben. Ziel ist ein dezentrales menschenwürdiges Wohnen für Alle. Bis das ermöglicht ist und alle Sammelunterkünfte geschlossen werden können, gilt es, Mindeststandards für die Unterbringung zu gewährleisten. Unter dem Titel »Göttinger Perspektiven. Wohnen und Leben zwischen Asylgesuch und Selbstbestimmung« ist ein Papier entstanden, das die Diskussion durch konkrete Verbesserungsvorschläge voranbringen soll. Das Papier ist eine dringliche Aufforderung an gesellschaftliche Gruppen, politische Entscheidungsträger*innen, hauptamtliche (ambulante wie stationäre) Betreiber, Geflüchtete sowie freiwillige Initiativen, eine Debatte darüber zu führen, wie Wohnen und Zusammenleben in unserer Gesellschaft positiv gestaltet werden können. Bei der notwendigen Umsetzung von Lösungen kommt es darauf an, verwaltungspolitisches Handeln um unbedingt gebotenes zivilgesellschaftliches Engagement zu erweitern.

Papier des Vernetzungstreffen der freiwilligen Initiativen
Göttinger Perspektiven Wohnen und Leben zwischen Asylgesuch und Selbstbestimmung

Wir als freiwillige Helfer*innen verschiedener Göttinger Geflüchteteninitiativen konnten in den vergangenen Monaten bei der Unterstützung von Geflüchteten, die in Sammelunterkünften in Göttingen untergebracht sind, vielfältige Erfahrungen sammeln. Die Unterbringung in Sammelunterkünften mit vielen Menschen auf engstem Raum bedeutet für die Bewohner*innen oft eine große Belastung. Die Privatsphäre ist nicht geschützt, die hygienischen Bedingungen sind oftmals problematisch und das Zusammenleben auf engstem Raum begünstigt soziale Konflikte. Wir setzen uns daher konsequent für ein dezentrales menschenwürdiges Wohnen für Alle ein. Dafür kann und soll vorhandener Wohnungsleerstand sowie vorhandenes Geldvermögen zur Schaffung von nachhaltig sozialverträglichem Wohnraum sofort genutzt werden. Ziel muss mehr bezahlbarer Wohnraum sein. Bis alle Wohnungssuchenden menschenwürdig wohnen und die Sammelunterkünfte geschlossen werden können, gilt es Mindeststandards für die Unterbringung zu gewährleisten und die Privatsphäre der Bewohner*innen so weit wie möglich zu garantieren. Allerdings gibt es bislang keine einheitlichen Regelungen und Standards für die Unterbringung von Geflüchteten in Sammelunterkünften. Während einige Bundesländer und Kommunen Mindeststandards entwickelt oder entsprechende Diskussion angestoßen haben, liegen in Niedersachsen bisher keine Regelungen vor. Mit der vorliegenden Stellungnahme wollen wir daher die Diskussion über Mindestanforderungen und Standards für eine menschenwürdige Unterbringung von Geflüchteten in Sammelunterkünften eröffnen. Angesichts der Wohnungsnot und des hohen Zuzugs von Geflüchteten in Göttingen besteht die Gefahr, dass wir uns sehr schnell an die beengten Lebensverhältnisse für Geflüchtete in den Sammellagern gewöhnen. Dies wollen wir verhindern. Soziale Integration beginnt bei der menschenwürdigen Unterbringung; auch sind rechtliche Reglungen und Vorgaben, wie z.B. die EU-Aufnahmerichtlinie von Asylbewerber*innen, die Maßgaben bei besonders Schutzbedürftigen und die Kinderrechtskonvention zu beachten. 1

MINDESTSTANDARDS

Wohn- und Lebenssituation der Bewohner*innen

1. Keine Unterschiede zwischen den Bewohner*innen Bei der Unterbringung und Betreuung der Bewohner*innen dürfen das Herkunftsland, der (Aufenthalts-)Status und die Bleibeperspektive keine Rolle spielen. Alle Bewohner*innen haben das Recht auf denselben Umgang und dieselbe Unterstützung.

2. Keine Befristung der Mietverträge in Flüchtlings-/ Obdachlosenunterkünften a) Spätestens nach einer Wohndauer von 6 Monaten sollen die Bewohner* innen ein Angebot der Stadt auf alternativen Wohnraum erhalten. Gleichwohl darf es keinen Zuweisungszwang in Wohnungen geben. Vielmehr müssen die Bewohner*innen frei entscheiden dürfen, ob sie die Angebote für Wohnraum annehmen oder nicht. b)Den Bewohner*innen darf nicht, um ein gewünschtes Verhalten zu erreichen, mit einer Verschiebung von einer Unterkunft zur anderen gedroht werden. Unnötige Umzüge, die soziale Netze aufbrechen, müssen unterbleiben (außer bei Gewalt; hier haben die Regelungen des Opferschutzgesetzes Vorrang).

3. Eigene Unterkünfte beziehungsweise Bereiche für Familien und Frauen a) Familien und Frauen sollen bei der Wohnungsvergabe bevorzugt berücksichtigt werden. Insbesondere Schwangeren und Familien mit Babys soll – nicht zuletzt aufgrund der oftmals schwierigen hygienischen Bedingungen und der mangelnden Ausstattung vieler Unterkünfte – vorrangig eigener Wohnraum zugewiesen werden. b) Sind Zuweisungen in eigenen Wohnraum nicht möglich, sind gesonderte Unterkünfte für Familien und Frauen zu schaffen. Alternativ sind zumindest eigene Bereiche in den bestehenden Unterkünften einzurichten (etwa separate Etagen).

4. Freie Wahl der Betreuungs-/Begleitperson a) Die Bewohner*innen der Unterkünfte müssen ihre Betreuungs-/ Begleitperson bei ihren Anliegen frei wählen dürfen. Über diese Wahlfreiheit – sowie grundsätzlich über ihre Rechte und Pflichten – müssen die Bewohner*innen offensiv informiert werden. b) Die Bewohner*innen sollen über die Möglichkeit, einer Person ihrer Wahl eine Vollmacht zu erteilen, aufgeklärt werden. In keinem Fall dürfen Menschen zum Ausstellen einer Vollmacht gedrängt werden. 2

5. Datenschutz sicherstellen a) Bei der Sammlung von Dokumenten und dem Anlegen von Akten muss der Datenschutz gewährleistet sein. Ohne Einwilligung der Bewohner* innen dürfen keine persönlichen Unterlagen gesammelt werden. Persönliche Briefkästen mit eigenem Schlüssel für die Bewohner*innen sowie die Wahrung des Briefgeheimnisses müssen selbstverständlich sein. b) Beim Auszug sind den Bewohner*innen sämtliche persönliche Unterlagen einschließlich etwaiger Kopien mitzugeben.

6. Angemessene Sanitäranlagen, Hygienestandards und Mindestausstattung a) Angemessene und ausreichende Sanitäranlagen müssen zur Grundausstattung jeder Unterkunft gehören. Die mindestens einmal tägliche Reinigung von Sanitäreinrichtungen muss über den Betreiber durch professionelle Fachkräfte gewährleistet werden. Beauftragte Firmen und deren Arbeit sollen regelmäßig überprüft werden. Die Betreiber haben den Bewohner*innen Seife, Handtücher und Toilettenpapier zur Verfügung zu stellen. b) Die bisherige Ausstattung der Bewohner*innen durch die Stadt ist um einen Kleiderschrank bzw. ein Regal und zweifacher Bettwäsche (zum Wechseln) zu ergänzen. Zudem müssen Kühlschränke bzw. Kühlschrankfächer schon bei der Zuweisung zur Verfügung stehen.

7. Medizinische Versorgung sichern a) Für ärztliche Sprechstunden in den Unterkünften müssen angemessene Räume zur Verfügung gestellt werden. Medizinische Unterlagen dürfen nicht öffentlich zugänglich sein. Bei externen ärztlichen Vorstellungen ist den Bewohner*innen die freie Arztwahl zu ermöglichen. b) Bei medizinischer Indikation ist eine separate Unterbringung zu gewährleisten. Dies kann beispielsweise Frauen kurz nach der Entbindung sowie akut oder chronisch Kranke betreffen. Insbesondere müssen nötige Hygienestandards beachtet werden.

8. Zusammenleben und Wohnraum selbst gestalten Den Bewohner*innen muss die Möglichkeit gegeben werden, ihren Wohnraum und die Gemeinschaftsbereiche selbst (mit) zu gestalten und Einfluss auf die Zimmerbelegung zu nehmen.

9. Keine Anwesenheitskontrollen (Abendliche) Kontrollen der Zimmer zur Feststellung der An- oder Abwesenheit der Bewohner*innen sind zu unterlassen. 3

10. Gemeinschaftsräume schaffen In jeder Unterkunft sollen Gemeinschaftsräume mit angemessener Ausstattung als soziale Treffpunkte vorhanden sein. Diese Räume können auch als Begegnungsort von Bewohner*innen und Anwohner*innen genutzt werden.

11. Barrierefreiheit Eine vorhandene oder nicht-vorhandene Barrierefreiheit der Räumlichkeiten muss bei der Belegung berücksichtigt werden. Bei Bedarf müssen Umzüge in barrierefreie Unterkünfte ermöglicht werden.

12. Hausordnung In die Erstellung von Hausordnungen sind die Bewohner*innen einzubeziehen. Sie müssen das Recht haben, grundlegende Fragen des Zusammenlebens eigenverantwortlich und selbstbestimmt zu regeln. Eine Hausordnung darf nur Gültigkeit erlangen, wenn diese von den Bewohner* innen der jeweiligen Unterkunft verabschiedet wurde. Ein Druck von offizieller Seite auf die Diskussionen über die Hausordnung muss unterbleiben.

13. Individuelle Klingel Persönliche Klingelschilder und Klingeln sowie ein freier Zugang für Besucher*innen der Bewohner*innen müssen im Regelfall gewährleistet werden. Einschränkungen dürfen nur aus schwerwiegenden Gründen (etwa wegen wesentlicher Sicherheitsaspekte) erfolgen.

14. Abschließbarer Stauraum für die sichere Aufbewahrung von Eigentum Eine sicheren Aufbewahrung von Dokumenten und persönlichen Gegenständen muss durch abschließbare Schränke gewährleistet werden. Dazu gehört auch ein persönliches Kühlfach (persönlicher Kühlschrank oder abschließbares Kühlfach).

15. Dezentrale Kleiderkammern beibehalten In den Sammelunterkünften müssen Kleiderkammern bestehen können, die entweder eigenständig sind oder als Außenstelle der zentralen Sammelstelle dienen. Dies erleichtert den Zugang der Kleidungssuchenden und öffnet Beziehungs-/Begegnungsangebote für Nachbar*innen/Kleidungsgebende. Allen Bewohner*innen muss eine uneingeschränkte Nutzung aller Kleiderkammern (dezentral in den Unterkünften sowie zentral in der Robert-Bosch-Breite) ermöglicht werden. 4 16. Mobilität Die Mobilität der Bewohner*innen muss gewährleistet werden. Vergünstigte Tickets für den öffentlichen Nahverkehr sind insbesondere bei abgelegenen Unterkünften anzudenken. Gleichermaßen können – auch von freiwilliger Seite angebotene – Fahrdienste die Teilhabe an gesellschaftlichen Aktivitäten fördern.

Arbeit der Betreuer*innen und Helfer*innen

1. Selbstverständnis der Betreuer*innen und Helfer*innen Die hauptamtlichen Betreuer*innen wie freiwilligen Helfer*innen sind dazu angehalten, ihre Rolle stets zu hinterfragen und die Bewohner*innen in die Entscheidungsprozesse einzubeziehen. Erwachsene Menschen als "Schützlinge" zu bezeichnen, symbolisiert ein Hierarchieverständnis, das die Geflüchteten in unangemessener Weise entmündigt.

2. Qualifikationen und Schulungen a) Regelmäßige und intensive Schulungen der hauptamtlichen Betreuer*innen sind für die Geflüchtetenarbeit essentiell. Dies bezieht sich insbesondere auf asyl- und sozialrechtliche Fragen aber auch auf sozialpädagogische Aspekte. Insbesondere ist dies bei Quereinsteiger* innen zu beachten, die vor Beginn der Arbeit in einer Unterkunft an entsprechenden Schulungen oder Fortbildungen teilnehmen sollten, um den Bewohner*innen gerecht zu werden. b) Hauptamtliche Betreuer*innen, die mit Antragsstellungen befasst sind, müssen über sehr gute Deutschkenntnisse verfügen, damit Bewilligungen und Entscheidungen nicht an formalen Aspekten scheitern und zum Nachteil der Antragssteller*innen führen.

3. Belastungen Bei der Arbeit mit Geflüchteten müssen die Kapazitäten der freiwilligen Helfer*innen und der hauptamtlichen Betreuer*innen stets beachtet werden. Es hilft niemandem, wenn Engagierte ausbrennen.

Tätigkeit der freiwilligen Helfer*innen 1. Regelmäßige Koordinierungstreffen aller beteiligten Akteure a) Es sollen regelmäßige Koordinierungsgespräche zwischen den Betreibern der Unterkunft, den hauptamtlich Tätigen und den freiwilligen 5 Helfer*innen (1-4 Mal monatlich) stattfinden. Nach Möglichkeit sollen die Bewohner*innen bei diesen Treffen regelmäßig eingebunden werden. b) Regelmäßige stadtweite Koordinierungsgespräche zwischen den Betreibern der Unterkünfte, freiwilligen Helfer*innen sowie Vertreter*innen aus Politik und Verwaltung der Stadt Göttingen sollte es 4 Mal jährlich geben; bei Bedarf auch öfter.

2. Eigene Räumlichkeiten für Helfer*innen in den Unterkünften Es sollen eigene Räume für die Vernetzung und Arbeit der freiwilligen Helfer*innen direkt in der Sammelunterkunft zur Verfügung gestellt werden, die von den Helfer*innen selbst verwaltet werden und zu denen diese uneingeschränkten Zugang haben. Dazu sollen auch Funktionsräume zählen, z.B. Beratungsräume, Kleiderkammern, Spielräume, Cafés.

3. Freier Zugang für freiwillige Helfer*innen zu den Unterkünften Freier Zugang zur Unterkunft für regelmäßig Helfende ist eine Grundvoraussetzung für kontinuierliches Engagement; es darf keine Kontrolle von Aktivitäten und Kontakten der freiwillig Ehrenamtlichen in der Sammelunterkunft geben. Das Kennenlernen bei erstmaliger Tätigkeit ist davon ausgenommen.

4. Stadtweite Arbeitsgruppen einrichten Die Einrichtung stadtweiter Arbeitsgruppen der Helfer*innen (und ggf. Hauptamtlichen) zu bestimmten Themenbereichen soll helfen, Konzepte weiterzuentwickeln, Kompetenzen zu bündeln und Wissen und Informationen weiterzugeben. Göttingen im Mai 2016

Unterzeichner*innen
Flüchtlingshilfe ehemalige Voigtschule
Our House OM10
Zahlreiche Mitglieder der Initiative Willkommen Flüchtlinge (IWF) Manuel Dornieden Muriel Lizé Thomas Gotthardt 6

Unterstützt von
AK Asyl
BAZ Friedland
Schöner Leben
Wähler*innengemeinschaft GöLinke
Antira-Plenum
Lampedusa Bündnis
Basisdemokratische Linke
Wohnrauminitiative
AStA Uni
Attac Göttingen
Ver.di Göttingen
Güne Jugend
Hochschulgruppe Amnesty International
Partei DieLinke , Göttingen/Osterode
Linksjugend Göttingen
Sabine Lösing, MdEP, Partei DieLinke
Ratsfraktion "Antifaschistische Linke"
Piratenpartei
Rebell
Sozialistische Alternative Göttingen
Sozialistische Jugend – Die Falken

Kontakt Konrad Kelm, Kristina Becker
initiativen-vernetzung@riseup.net
fhvoigtschule@gmx.de 7


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