(Neues
Niedersächsisches) Polizeigesetz
>
Polizei in der Kritik
> Justiz
in der Kritik
Der
Entwurf für ein Neues Polizeigesetz in Niedersachsen treibt die bereits
bestehenden Einschränkungen von Grundrechten weiter voran und öffnet polizeilicher
Willkür Tür und Tor. Angeblich gegen Terrorismus ist es aber praktisch
gegen die politische Linke und ganz allgemein gegen demokratische Freiheiten
gerichtet. Da die Polizei politisch eher rechts steht und Strömungen wie
die AfD an Einfluß gewinnen, ist dieses Polizeistaats-Gesetz ein Albtraum.
Protest
der Straße, in Veranstaltungen und von Expert*innen
Das NoPOG Bündnis schreibt (Zwischenüberschriften von goest)
"Nachdem es 2018 noch so ausgesehen hat, als wollten SPD und CDU
trotz des Protestes tausender Menschen und massiver Kritik ihren Gesetzentwurf
zum Niedersächsischen Polizei- und Ordnungsbehördengesetz (NPOG) durch
den Landtag peitschen, wird die Abstimmung es nach der erneuten Großdemonstration
im Dezember nun von Landtagssitzungsperiode zu Landtagssitzungsperiode
verschoben. Das liegt natürlich nicht nur an den breiten Protesten. Das
Gesetz wird von den Fachjurist*innen des Landtages trotz Überarbeitung
weiterhin in zahlreichen Punkten als verfassungsrechtlich bedenklich oder
gar verfassungswidrig eingestuft.
Angeblich
gegen Terrorismus - praktisch aber gegen politische Linke
Wie die CSU in Bayern und CDU und FDP in Nordrhein-Westfalen, so behaupten
auch die niedersächsischen Regierungsparteien SPD und CDU, dass dieses
Gesetz nur der Terrorismusbekämpfung diene. Erste Erfahrungen in Bayern
zeigen jedoch, dass ein solches Gesetz gegen Antifaschist*innen, die gegen
die AfD demonstrierten oder zum EU-Gipfel nach Salzburg reisen wollten,
eingesetzt wurde. Und in Nordrhein-Westfalen saßen Klima-Aktivist*innen
fünf Tage in Gewahrsam, nur weil sie ihren Personalausweis nicht vorzeigen
wollten.
Neues Polizeigesetz
ein Instrument für polizeiliche Willkür
Das geplante NPOG ist ein weiterer Schritt auf dem Weg in einen autoritären
Polizeistaat. Die Wahrnehmung demokratischer Rechte und Teilhabe am gesellschaftlichen
Leben wird damit eingeschränkt. Damit vollzieht die Landesregierung Niedersachsens
einen massiven Rechtsruck, von dem sie glaubt, dass dieser in der breiten
Gesellschaft Akzeptanz findet. Dagegen setzen wir uns deutlich zur Wehr.
Der Gesetzentwurf
lässt sich nicht verbessern, er ist im Grundansatz autoritär und verfassungswidrig
und muss verhindert werden! Gegen Überwachung, Kriminalisierung, Einschüchterung
und Kontrollwahn! Für Menschenrechte und soziale Gerechtigkeit! Für ein
solidarisches und soziales Miteinander - statt Ausgrenzung und Rassismus!
11. Mai
| 13 Uhr | Steintor, Hannover *Es gibt eine gemeinsame Zug-Anreise aus
Göttingen: 10:30 Uhr ist Treffen auf dem Bahnhofsvorplatz
Nein
zum neuen niedersächsischen Polizeigesetz (NPOG)
Das Göttinger
Bündnis, dem zahlreiche zivilgesellschaftliche Initiativen, Gewerkschaften,
linke Gruppen, Parteien und Parteijugenden angehören lehnt den Gesetzentwurf
“NPOG” der niedersächsischen Landesregierung
mit aller Deutlichkeit ab und fordern dessen Zurücknahme. https://www.nonpog.de/
Anders als bisher
soll die Polizei in Zukunft schon dann Menschen überwachen, verfolgen
und gefangen nehmen dürfen, wenn ihnen unterstellt
wird, über Straftaten nachzudenken, ohne sie tatsächlich auszuführen.
Das ist eine ganz grundsätzliche Änderung der Rolle der Polizei in unserer
Gesellschaft. Die Verwischung der Grenzen zwischen polizeilicher und nachrichtendienstlicher
Tätigkeit stellt die Gewaltenteilung infrage. Die
Landesregierung aus CDU und SPD sieht im aktuellen Gesetzentwurf massive
Ausweitungen der polizeilichen Befugnisse und einen Abbau demokratischer
Freiheits- und Grundrechte vor. Aber auch in anderen Bundesländern sehen
wir ähnliche Verschärfungen, die den Staat mehr und mehr zu einem Überwachungsstaat
ausbauen.
Folgende
Neuregelungen lehnt das NoPOG Bündnis ab:
- Polizeiliche Sanktionen
und Überwachungsmaßnahmen gegen konkrete Personen bei bloßer Annahme
der zukünftigen Begehung einer terroristischen Straftat
- Meldeauflagen
ohne Richter*innenvorbehalt (§ 16 a)
- Aufenthaltsvorgaben
u. Kontaktverbote o. Richter*innenvorbehalt(§ 17b)
- Elektronische
Fußfessel ohne Richter*innenvorbehalt (§ 17 c)
- Durchsetzungs-
und Präventivgewahrsam bis zu 74 Tage (§ 18 I Nr. 3)
- Videoüberwachung
im Gewahrsam (§ 20 IV S. 4)
- Polizeiliche
Quellen-Telekommunikationsüberwachung (§ 33 a)
- Polizeiliche
Online-Überwachung mittels Trojaner (§ 33 d I)
- Verdeckte
Personen-Observation (§ 34 I)
- Verdeckte
Bild- und Sprachaufzeichnungen sowie Aufenthaltsermittlungen außerhalb
von sowie in und aus Wohnungen (§§ 35, 35 a i. V. m. § 34 I)
- Einsatz
von V-Leuten und verdeckten Ermittler*innen (§§ 36, 36 a)
- Verschärfte Strafverfolgung
von Versammlungsteilnehmenden
- Einordnung
des besonders schweren Falls des Landfriedensbruchs gem. § 125 a StGB
als Straftat von erheblicher Bedeutung gem. § 2 Nr. 14 b, um Demonstrierende
durch technische Mittel, Observationen und V-Leute präventiv überwachen
zu können (§§ 34 I, 36)
- Vermummung
auf Versammlungen (Demonstrationen) als Straftat (Art. 2)
- Überwachung des
öffentlichen Raums bei bloßer Annahme der zukünftigen Begehung von Ordnungswidrigkeiten
oder Straftaten sowie Zugriff auf Daten Dritter
- Bild- und Tonaufzeichnungen
von Personen bei öffentlichen Veranstaltungen (§ 32 I)
- Bildübertragung
aus öffentlich zugänglichen Räumen (§ 32 III)
- Bild-
und Tonaufnahmen mittels polizeilicher Bodycams
(§ 32 IV)
- Videoüberwachung
zur Geschwindigkeitskontrolle (Section Contol) (§ 32 VIII)
- Einsichtnahme
in und Herausgabe von Bild- und Tonaufzeichnungen öffentlich zugänglicher
Räume (§ 32 a)
- Zusätzliche Mittel
zur Ausübung des unmittelbaren Zwanges
- Elektroimpulsgeräte
(Elektroschocker, Taser) noch vor Schlagstockeinsatz
(§ 69 IV)
Kommentar
goest.
22.8.18
/ Die >>Gesetzesvorlage
für ein neues Polizeigesetz wird durch ein niedersächsische
Parlament diskutiert, deren Vertreter*innen in einer freien Wahl von der
Bevölkerung gewählt wurden. Was aber wenn in Parlamenten Entscheidungen
getroffen werden, die der Polizei ein Gesetz an die Hand geben mit dessen
Hilfe sie sich bei beliebiger Einschränkung von Freiheitsrechten
aufgrund schwammiger Begriffe stets herausreden können. Ganz zu schweigen
davon, dass bei Abweichungen vom Gesetz Strafen gegen die Polizei durchgesetzt
werden.
Ein
Beispiel für die wiederkehrenden Formulierungen:
"Eine Maßnahme nach Satz 1 ist auch zulässig, wenn 1. bestimmte
Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass innerhalb eines übersehbaren
Zeitraums auf eine zumindest ihrer Art nach konkretisierte Weise eine
Schädigung der in Satz 1 genannten Rechtsgüter eintritt oder
2. das individuelle Verhalten einer Person die konkrete Wahrscheinlichkeit
begründet, dass sie innerhalb eines übersehbaren Zeitraums die in Satz
1 genannten Rechtsgüter schädigen wird." .
.........oder........
"Die
Polizei kann bei oder im Zusammenhang mit öffentlichen Veranstaltungen
oder Ansammlungen, die nicht dem Niedersächsischen Versammlungsgesetz
unterliegen, Personen, bei denen Tatsachen die Annahme rechtfertigen,
dass sie Straftaten oder nicht geringfügige Ordnungswidrigkeiten begehen
werden, mittels Bildübertragung beobachten und von diesen Personen Bild-
und Tonaufzeichnungen (Aufzeichnungen) anfertigen."
Das Gesetz erweckt
den unrealistischen Anschein, als könne man filmende Polizeibeamte
fragen, "mit welchen Tatsachen rechtfertigen sie die Annahme,
dass ich eine Straftat oder nicht unerhebliche Ordnungswidrigkeit in Zukunft
begehen werde...." und dann verhindern dass der weiterfilmt.
Die Ausweitung
der Polizeirechte wird schwerpunktmäßig mit der Notwendigkeit
zur Terrorabwehr begründet. Der betroffene Personenkreis kann allerdings
beliebig ausgeweitet werden, weil als Begründung notfalls ausreicht,
man hätte so ein Gefühl im bauch, die Person könnte irgendwann
etwas machen bzw. mit jemandem in Verbindung stehen, der irgenwann etwas
macht.
Jetzt werden wieder einige gutgläubige Menschen meinen, das würde
doch geprüft, das ginge doch nicht so einfach. Wann werden Polizisten
bei der willkürlichen Überschreitung ihrer Befugnisse belangt?
Wer ist Zeuge, wer ist Richter. Das Gesetz erleichtert nur die Möglichkeit
sich noch besser herausreden zu können wenn öffentliche Kritik
laut wird.
Das neue Polizeigesetz - ein Angriff auf unsere Grundrechte?
Veranstaltung des NoNPOG-Bündnisses am 23.8.18 19:0 Uhr
im ZHG 010.
Es diskutierten
die Rechtsanwältin Kristin Pietrzyk mit Schwerpunkt Polizei- und Ordnungsrecht/Versammlungsrecht,
der Aktivist Torben Hansen von der Interventionistischen Linken und der
Professor für Staats- und Verwaltungsrecht Dr. Martin Kutscha über das
geplante niedersächsische Polizei- und Ordnungsbehördengesetz (NPOG).
Seitens des
Veranstalters, des NoNPOG-Bündnis in Göttingen wurde dazu geschrieben:
"Die GroKo in Niedersachsen sieht einen massiven Ausbau der polizeilichen
Kompetenzen vor. Ob Teasereinsatz, unbestimmte Gefahrenbegriffe, Präventivhaft
und eine Vielzahl weitere Maßnahmen. Die geplanten Verschärfungen verwässern
die Gewaltenteilung unserer Verfassung und sind aus unserer Sicht völlig
unangemessen. Dies wollen wir bei der Veranstaltung kritisch betrachten
und uns daraufhin der Frage stellen, ob und wie weit unsere Grundrechte
durch das geplante Gesetzesvorhaben eingeschränkt werden. Vor allem in
Anbetracht der Anhörung des Gesetzes im Innenausschuss in den letzten
Wochen ist die Frage ein weiteres Mal zu stellen, wie die GroKo ihre Maßnahmen
begründet und umsetzen möchte. Viele Expert*innen, wie die Datenschutzbeauftragte
des Landes Niedersachsen, Barbara Thiel, übten klare Kritik und machten
deutlich, dass das Gesetz unser aller Freiheitsrechte massiv einschränken
würde, indem es das Recht auf informelle Selbstbestimmung verletzt. Darüber
hinaus monierte auch der Gesetzgebungs- und Beratungsdienst des Landtags
das Vorhaben und stellte fest, dass kaum die juristisch nötigen Maßnahmen
getroffen wurden, damit ein solches Gesetz angemessen wirksam werden könne
. Mit der Veranstaltung wollen wir die Öffentlichkeit auf diese Entwicklung
aufmerksam machen."
noNPOG
Bündnis 11.8.18
Aufruf zur zur großen Demonstration 8.9.2018
in Hannover um klar zu machen, dass dieses Gesetz keinen Rückhalt
in der Bevölkerung hat!
"Das neue niedersächsische Polizeigesetz ermöglicht es, Menschen
einzusperren, ohne dass sie eine Straftat begangen haben. Der rechsstaatliche
Grundsatz der Unschuldsvermutung wird aufgehoben(...) Die große Koalition
in Niedersachsen plant Befugnisse von Polizei und Ordnungsbehörden massiv
zu erweitern, ähnlich wie es bereits in Bayern, Sachsen und Nordrhein-Westfalen
geschehen ist. Neuerungen beinhalten dabei die Ausweitung der elektronischen
und nichtelektronischen Überwachung und Observierung, eine Ausweitung
der Maßnahmen, die die Polizei ohne richterliche Anordnung durchführen
darf, wie auch die oben genannte Möglichkeit, Menschen für über zwei Monate
in sogenanntes "Präventivgewahrsam" zu nehmen.(...) Die große Koalition
wird eine derart massive Gesetzesreform nicht einfach gegen den Willen
der niedersächsischen Bürger*innen durchboxen können. "
|