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(Neues Niedersächsisches) Polizeigesetz

> Polizei in der Kritik
> Justiz in der Kritik

Der Entwurf für ein Neues Polizeigesetz in Niedersachsen treibt die bereits bestehenden Einschränkungen von Grundrechten weiter voran und öffnet polizeilicher Willkür Tür und Tor. Angeblich gegen Terrorismus ist es aber praktisch gegen die politische Linke und ganz allgemein gegen demokratische Freiheiten gerichtet. Da die Polizei politisch eher rechts steht und Strömungen wie die AfD an Einfluß gewinnen, ist dieses Polizeistaats-Gesetz ein Albtraum.

Protest der Straße, in Veranstaltungen und von Expert*innen

Das NoPOG Bündnis schreibt (Zwischenüberschriften von goest)


"Nachdem es 2018 noch so ausgesehen hat, als wollten SPD und CDU trotz des Protestes tausender Menschen und massiver Kritik ihren Gesetzentwurf zum Niedersächsischen Polizei- und Ordnungsbehördengesetz (NPOG) durch den Landtag peitschen, wird die Abstimmung es nach der erneuten Großdemonstration im Dezember nun von Landtagssitzungsperiode zu Landtagssitzungsperiode verschoben. Das liegt natürlich nicht nur an den breiten Protesten. Das Gesetz wird von den Fachjurist*innen des Landtages trotz Überarbeitung weiterhin in zahlreichen Punkten als verfassungsrechtlich bedenklich oder gar verfassungswidrig eingestuft.

Angeblich gegen Terrorismus - praktisch aber gegen politische Linke
Wie die CSU in Bayern und CDU und FDP in Nordrhein-Westfalen, so behaupten auch die niedersächsischen Regierungsparteien SPD und CDU, dass dieses Gesetz nur der Terrorismusbekämpfung diene. Erste Erfahrungen in Bayern zeigen jedoch, dass ein solches Gesetz gegen Antifaschist*innen, die gegen die AfD demonstrierten oder zum EU-Gipfel nach Salzburg reisen wollten, eingesetzt wurde. Und in Nordrhein-Westfalen saßen Klima-Aktivist*innen fünf Tage in Gewahrsam, nur weil sie ihren Personalausweis nicht vorzeigen wollten.

Neues Polizeigesetz ein Instrument für polizeiliche Willkür
Das geplante NPOG ist ein weiterer Schritt auf dem Weg in einen autoritären Polizeistaat. Die Wahrnehmung demokratischer Rechte und Teilhabe am gesellschaftlichen Leben wird damit eingeschränkt. Damit vollzieht die Landesregierung Niedersachsens einen massiven Rechtsruck, von dem sie glaubt, dass dieser in der breiten Gesellschaft Akzeptanz findet. Dagegen setzen wir uns deutlich zur Wehr.

Der Gesetzentwurf lässt sich nicht verbessern, er ist im Grundansatz autoritär und verfassungswidrig und muss verhindert werden! Gegen Überwachung, Kriminalisierung, Einschüchterung und Kontrollwahn! Für Menschenrechte und soziale Gerechtigkeit! Für ein solidarisches und soziales Miteinander - statt Ausgrenzung und Rassismus!

11. Mai | 13 Uhr | Steintor, Hannover *Es gibt eine gemeinsame Zug-Anreise aus Göttingen: 10:30 Uhr ist Treffen auf dem Bahnhofsvorplatz

Nein zum neuen niedersächsischen Polizeigesetz (NPOG)

Das Göttinger Bündnis, dem zahlreiche zivilgesellschaftliche Initiativen, Gewerkschaften, linke Gruppen, Parteien und Parteijugenden angehören lehnt den Gesetzentwurf “NPOG” der niedersächsischen Landesregierung mit aller Deutlichkeit ab und fordern dessen Zurücknahme. https://www.nonpog.de/

Anders als bisher soll die Polizei in Zukunft schon dann Menschen überwachen, verfolgen und gefangen nehmen dürfen, wenn ihnen unterstellt wird, über Straftaten nachzudenken, ohne sie tatsächlich auszuführen. Das ist eine ganz grundsätzliche Änderung der Rolle der Polizei in unserer Gesellschaft. Die Verwischung der Grenzen zwischen polizeilicher und nachrichtendienstlicher Tätigkeit stellt die Gewaltenteilung infrage. Die Landesregierung aus CDU und SPD sieht im aktuellen Gesetzentwurf massive Ausweitungen der polizeilichen Befugnisse und einen Abbau demokratischer Freiheits- und Grundrechte vor. Aber auch in anderen Bundesländern sehen wir ähnliche Verschärfungen, die den Staat mehr und mehr zu einem Überwachungsstaat ausbauen.

Folgende Neuregelungen lehnt das NoPOG Bündnis ab:

  • Polizeiliche Sanktionen und Überwachungsmaßnahmen gegen konkrete Personen bei bloßer Annahme der zukünftigen Begehung einer terroristischen Straftat
  •  Meldeauflagen ohne Richter*innenvorbehalt (§ 16 a)
  •  Aufenthaltsvorgaben u. Kontaktverbote o. Richter*innenvorbehalt(§ 17b)
  •  Elektronische Fußfessel ohne Richter*innenvorbehalt (§ 17 c)
  •  Durchsetzungs- und Präventivgewahrsam bis zu 74 Tage (§ 18 I Nr. 3)
  •  Videoüberwachung im Gewahrsam (§ 20 IV S. 4)
  •  Polizeiliche Quellen-Telekommunikationsüberwachung (§ 33 a)
  •  Polizeiliche Online-Überwachung mittels Trojaner (§ 33 d I)
  •  Verdeckte Personen-Observation (§ 34 I)
  •  Verdeckte Bild- und Sprachaufzeichnungen sowie Aufenthaltsermittlungen außerhalb von sowie in und aus Wohnungen (§§ 35, 35 a i. V. m. § 34 I)
  •  Einsatz von V-Leuten und verdeckten Ermittler*innen (§§ 36, 36 a)
  • Verschärfte Strafverfolgung von Versammlungsteilnehmenden
  •  Einordnung des besonders schweren Falls des Landfriedensbruchs gem. § 125 a StGB als Straftat von erheblicher Bedeutung gem. § 2 Nr. 14 b, um Demonstrierende durch technische Mittel, Observationen und V-Leute präventiv überwachen zu können (§§ 34 I, 36)
  •  Vermummung auf Versammlungen (Demonstrationen) als Straftat (Art. 2)
  • Überwachung des öffentlichen Raums bei bloßer Annahme der zukünftigen Begehung von Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten sowie Zugriff auf Daten Dritter
  • Bild- und Tonaufzeichnungen von Personen bei öffentlichen Veranstaltungen (§ 32 I)
  •  Bildübertragung aus öffentlich zugänglichen Räumen (§ 32 III)
  •  Bild- und Tonaufnahmen mittels polizeilicher Bodycams (§ 32 IV)
  •  Videoüberwachung zur Geschwindigkeitskontrolle (Section Contol) (§ 32 VIII)
  •  Einsichtnahme in und Herausgabe von Bild- und Tonaufzeichnungen öffentlich zugänglicher Räume (§ 32 a)
  • Zusätzliche Mittel zur Ausübung des unmittelbaren Zwanges
  •  Elektroimpulsgeräte (Elektroschocker, Taser) noch vor Schlagstockeinsatz (§ 69 IV)

Kommentar goest.
22.8.18 / Die >>Gesetzesvorlage für ein neues Polizeigesetz wird durch ein niedersächsische Parlament diskutiert, deren Vertreter*innen in einer freien Wahl von der Bevölkerung gewählt wurden. Was aber wenn in Parlamenten Entscheidungen getroffen werden, die der Polizei ein Gesetz an die Hand geben mit dessen Hilfe sie sich bei beliebiger Einschränkung von Freiheitsrechten aufgrund schwammiger Begriffe stets herausreden können. Ganz zu schweigen davon, dass bei Abweichungen vom Gesetz Strafen gegen die Polizei durchgesetzt werden.

Ein Beispiel für die wiederkehrenden Formulierungen:
"Eine Maßnahme nach Satz 1 ist auch zulässig, wenn 1. bestimmte Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass innerhalb eines übersehbaren Zeitraums auf eine zumindest ihrer Art nach konkretisierte Weise eine Schädigung der in Satz 1 genannten Rechtsgüter eintritt oder
2. das individuelle Verhalten einer Person die konkrete Wahrscheinlichkeit begründet, dass sie innerhalb eines übersehbaren Zeitraums die in Satz 1 genannten Rechtsgüter schädigen wird."
.
.........
oder........
"Die Polizei kann bei oder im Zusammenhang mit öffentlichen Veranstaltungen oder Ansammlungen, die nicht dem Niedersächsischen Versammlungsgesetz unterliegen, Personen, bei denen Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass sie Straftaten oder nicht geringfügige Ordnungswidrigkeiten begehen werden, mittels Bildübertragung beobachten und von diesen Personen Bild- und Tonaufzeichnungen (Aufzeichnungen) anfertigen."

Das Gesetz erweckt den unrealistischen Anschein, als könne man filmende Polizeibeamte fragen, "mit welchen Tatsachen rechtfertigen sie die Annahme, dass ich eine Straftat oder nicht unerhebliche Ordnungswidrigkeit in Zukunft begehen werde...." und dann verhindern dass der weiterfilmt.

Die Ausweitung der Polizeirechte wird schwerpunktmäßig mit der Notwendigkeit zur Terrorabwehr begründet. Der betroffene Personenkreis kann allerdings beliebig ausgeweitet werden, weil als Begründung notfalls ausreicht, man hätte so ein Gefühl im bauch, die Person könnte irgendwann etwas machen bzw. mit jemandem in Verbindung stehen, der irgenwann etwas macht.
Jetzt werden wieder einige gutgläubige Menschen meinen, das würde doch geprüft, das ginge doch nicht so einfach. Wann werden Polizisten bei der willkürlichen Überschreitung ihrer Befugnisse belangt? Wer ist Zeuge, wer ist Richter. Das Gesetz erleichtert nur die Möglichkeit sich noch besser herausreden zu können wenn öffentliche Kritik laut wird.



Das neue Polizeigesetz - ein Angriff auf unsere Grundrechte?

Veranstaltung des NoNPOG-Bündnisses am 23.8.18
19:0 Uhr im ZHG 010.

Es diskutierten die Rechtsanwältin Kristin Pietrzyk mit Schwerpunkt Polizei- und Ordnungsrecht/Versammlungsrecht, der Aktivist Torben Hansen von der Interventionistischen Linken und der Professor für Staats- und Verwaltungsrecht Dr. Martin Kutscha über das geplante niedersächsische Polizei- und Ordnungsbehördengesetz (NPOG).

Seitens des Veranstalters, des NoNPOG-Bündnis in Göttingen wurde dazu geschrieben:
"Die GroKo in Niedersachsen sieht einen massiven Ausbau der polizeilichen Kompetenzen vor. Ob Teasereinsatz, unbestimmte Gefahrenbegriffe, Präventivhaft und eine Vielzahl weitere Maßnahmen. Die geplanten Verschärfungen verwässern die Gewaltenteilung unserer Verfassung und sind aus unserer Sicht völlig unangemessen. Dies wollen wir bei der Veranstaltung kritisch betrachten und uns daraufhin der Frage stellen, ob und wie weit unsere Grundrechte durch das geplante Gesetzesvorhaben eingeschränkt werden. Vor allem in Anbetracht der Anhörung des Gesetzes im Innenausschuss in den letzten Wochen ist die Frage ein weiteres Mal zu stellen, wie die GroKo ihre Maßnahmen begründet und umsetzen möchte. Viele Expert*innen, wie die Datenschutzbeauftragte des Landes Niedersachsen, Barbara Thiel, übten klare Kritik und machten deutlich, dass das Gesetz unser aller Freiheitsrechte massiv einschränken würde, indem es das Recht auf informelle Selbstbestimmung verletzt. Darüber hinaus monierte auch der Gesetzgebungs- und Beratungsdienst des Landtags das Vorhaben und stellte fest, dass kaum die juristisch nötigen Maßnahmen getroffen wurden, damit ein solches Gesetz angemessen wirksam werden könne . Mit der Veranstaltung wollen wir die Öffentlichkeit auf diese Entwicklung aufmerksam machen."


noNPOG Bündnis 11.8.18
Aufruf zur zur großen Demonstration 8.9.2018 in Hannover um klar zu machen, dass dieses Gesetz keinen Rückhalt in der Bevölkerung hat!
"Das neue niedersächsische Polizeigesetz ermöglicht es, Menschen einzusperren, ohne dass sie eine Straftat begangen haben. Der rechsstaatliche Grundsatz der Unschuldsvermutung wird aufgehoben(...) Die große Koalition in Niedersachsen plant Befugnisse von Polizei und Ordnungsbehörden massiv zu erweitern, ähnlich wie es bereits in Bayern, Sachsen und Nordrhein-Westfalen geschehen ist. Neuerungen beinhalten dabei die Ausweitung der elektronischen und nichtelektronischen Überwachung und Observierung, eine Ausweitung der Maßnahmen, die die Polizei ohne richterliche Anordnung durchführen darf, wie auch die oben genannte Möglichkeit, Menschen für über zwei Monate in sogenanntes "Präventivgewahrsam" zu nehmen.(...) Die große Koalition wird eine derart massive Gesetzesreform nicht einfach gegen den Willen der niedersächsischen Bürger*innen durchboxen können.
"