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Startseite - Goettinger Stadtinfo- GOEST Zensus - am 9. Mai 2011 Infoveranstaltung
AK Zensus --
Erinnerung an die Volkszählung und Volkszählungsboykott 1987 Zensus Nacherhebung 16.1.12 / Ab Anfang Februar 2012 werden etwa 35 Erhebungsbeauftragte im Landkreis Göttingen erneut Haushalte befragen. Dies betrifft 3000 Bürgerinnen und Bürger. Laut der örtlichen Erhebungsstelle, die den Zensus 2011 (Volkszählung) beim Landkreis Göttingen durchführt, sollen diese Befragungen bis 30. April 2012 abgeschlossen sein. Wie bei der Haushaltebefragung im vergangenen Jahr werden die Besuche schriftlich mit Terminvorschlag in den Haushalten angekündigt. Mit dem jetzt folgenden Einsatz von Erhebungsbeauftragten sollen "Unstimmigkeiten geklärt werden, die sich beim Abgleich der Melderegisterdaten mit den Angaben aus der Gebäude- und Wohnungszählung ergeben haben“, erläutert Iris Beiteke, Beauftragte für den Zensus beim Landkreis Göttingen. „Diese Befragung findet ausschließlich in Kommunen mit weniger als 10 000 Einwohnern statt. Also nicht in den Städten Hann. Münden, Duderstadt, dem Flecken Bovenden sowie den Gemeinden Friedland und Rosdorf“. Die ersten Ergebnisse des Zensus 2011 werden bundesweit im November 2012 erwartet. Dann sollen die amtlichen Einwohnerzahlen ermittelt sein. Damit wird auch geklärt, ob die Zahl von rund 139 000 Einwohnerinnen und Einwohnern für den Landkreis Göttingen noch aktuell ist. Bis Ende 2013 sollen alle Zensus-Ergebnisse vorliegen. Bei der Haushaltebefragung waren vom 9. Mai bis Ende September 2011 circa 270 Erhebungsbeauftragte (Interviewer) im Landkreis unterwegs, um 18000 der rund 139 000 Einwohner für die Volkszählung „Zensus 2011“ zu befragen. Inzwischen liegen die ausgefüllten Fragebögen von fast allen Anschriften vor (99,8%) und sind zum größten Teil weitergeleitet worden nach Kiel zum Beleg-Lesezentrum für die norddeutschen Bundesländer. Ende Mai soll die örtliche Erhebungsstelle beim Landkreis Göttingen geschlossen werden und die Zählungen abgeschlossen sein. Gerichtsvollzieher trifft auf diskussionsfreudige Zensus-KritikerInnen 1.2.12 Aufgrund des ausgeklügelten Zensus-Systems können auch geringe Verweigerungen zu einer Verzerrung der Ergebnisse führen, die für "Graf Zahl" natürlich nicht annehmbar sind. Mit schmunzelndem Schrecken vermeldeten die gut gelaunten Zensus-KritikerInnen : "morgen will ein Gerichtsvollzieher bei uns vorbeikommen, um von uns jeweils rund 500 € Zwangsgeld zu pfänden, weil wir die Zensusbogen nicht ausgefüllt haben sollen. Einer von uns will definitiv nicht bezahlen und zieht auch eine Eidestattliche Versicherung in Betracht. Wir wollen den Gerichtsvollzieher in unserer Wohnung mit vielen Menschen empfangen und mit ihm über den Unsinn des Zensuses und seinen Job diskutieren." und wollten mal darüber "informieren, das der Zensus noch nicht für alle vorbei ist und die Repressionskette gerade erst anfängt."
Nach dem Besuch vermeldeten sie: "Gerichtvollzieher will nicht mit Feiern! Abgeschreckt von unzähligen leeren Schuhen im Flur, verhaltenen Sambarhythmen und der Einladung zu lecker Suppe brach ein Gerichtsvollzieher bereits im Ansatz die Zwangsvollstreckung ab. Er wollte "Zwangsgelder" eintreiben. Dieses wird von der "Erhebungsstelle Zensus 2011 Stadt Göttingen" mit der Begründung erhoben, das die Betroffenen sich weigern würden dem Zwang zur Auskunft zu entsprechen. Die Repression im Zuge des Zensus2011 beginnt. Es hätte so schön sein können: das Mittagessen aus containerten Leckereien war gerade fertig als endlich Herr Waldmann vom "Fachdienst Vollstreckung der Stadt Göttingen klingelte. Sein angekündigtes Zeitfenster "zwischen 11:00 und 12:00" zu kommen war fast ausgeschöpft und erste Witze kursierten er würde uns versetzen, da er sich bisher von uns versetzt fühlte."
Die
Sambatistas wärmten sich sofort auf und der Vollstrecker wurde mit dem Ruf „die
Suppe ist fertig.“ begrüßt. Das er bereits im Hausflur forderte mit den Betroffenen
vor der Haustür und alleine zu sprechen, zeugte von dessen Verunsicherung und
Überforderung. Als auf diese Forderung nicht sofort eingegangen wurde brach der
„Vollstrecker“ die „Maßnahme“ ab ohne überhaupt die Wohnung betreten zu haben.
Das heißt schlicht: er unterließ es seine Arbeit überhaupt aufzunehmen und konnte
daher weder deren Ausübung gehindert noch gestört werden. Zum nächsten Mal möchte
der Gerichtsvollzieher Freunde zu spielen mitbringen. Infos zum Zensus: http://zensus11.de/
--------------------------------------------------------2011------------------------------------------------------------------- "Mikrozensus und Volkszählung sind früher wie heute erst richtig problematisch in bezug auf die Möglichkeit, dass auf dieser Datenbasis komplexe software-gestützte Planungen simulativ durchgespielt werden können, so dass Gesetzesentwürfe und Regierungsentscheidungen die darauf aufbauen, in ihrer weitreichenden Bedeutung nur noch erkannt werden, wenn jemand ebenfalls die folgen dieser entscheidungen mit einem Simulationsmodell auf ähnlich komplexer Datenbasis durchzuspielen in der lage ist.Intransparente zentrale Planungsmacht widerspricht dem Wesen nicht nur direkter sondern auch parlamentarischer Demokratie, widerspricht somit tendenziell dem Geist des Grundgesetzes. Dies alles ist jedoch in bezug auf die Gefährungspotentiale fast ein Witz im Vergleich zu den zunehmenden Datensammlungen innerhalb von Computernetzen wie internet und Intranetzen, gerade weil nun auch noch der Zugriff der Polizei und Geheimdienste auf Nutzerdaten erleichtert wurde. Auch die privatwirtschaftliche Nutzung solcher Datenspuren, Verhaltensprofile, Nutzerprofile im Internet und der technisch mögliche illegale Zugriff auf die Festplatten heimischer PCs usw. stellen einen bedeutsameren schritt hin zum orwellschen Albtraum dar, als es die Volkszählung und der Mikrozensus sind." - Göttinger Initiative gegen Computernetze 1986
Infoveranstaltung AK Zensus Uni/Theologicum Raum: P0136 , 3. Mai; 19 Uhr Die "Bezeichnung „Volkszählung“ ist irreführend, da es sich nicht um die bloße Bestimmung der aktuellen Zahl der Einwohner_innen handelt. Vielmehr wird im Rahmen des Zensus eine Fülle an persönlichen Daten erhoben. Diese Daten werden teilweise aus bestehenden Datenbanken, wie die der Agentur für Arbeit oder Vermessungsbehörden, entnommen und teils durch direkte Befragungen erhoben. Insgesamt 10% der Einwohner_innen der BRD müssen sich zusätzlichen Stichprobenerhebungen mit Auskunftspflicht unterziehen. In diesen Erhebungen müssen neben persönlichen Daten, wie Namen und Adressen, auch Fragen nach Migrationshintergrund und Religionszugehörigkeit beantwortet werden. Auch Bewohner_innen sogenannter Sonderbereiche (z.B. Krankenhäuser, Psychiatrien, Justizvollzugsanstalten und Einrichtungen des Studentenwerks) werden erfasst. Die so gewonnenen Daten sollen mit ihren Hilfsmerkmalen, d.h. auf Einzelpersonen zurückführbar, bis 2015 an einer zentralen Stelle gespeichert werden. Damit einher treten Fragen nach Sicherung, Anonymisierung, Zielen, Missbrauch, Stigmatisierung und dem Grundrecht auf informationeller Selbstbestimmung auf. Diese und andere Fragestellungen sowie Möglichkeiten zum Umgang mit dem Zensus und dem Erhalt von Fragebögen sollen in der Infoveranstaltung geklärt und diskutiert werden."
In Wohnheimen - Hier werden alle gezählt - Vollerhebung statt Stichprobe 9.4.11 / Studierendenwohnheime werden ebenso wie Altenheime und Gefängnisse eine vollständigen Volkszählung unterworfen. Als Begründung wird der "naturgemäß häufige Wechsel der Bewohnerschaft" genannt. Vermutlich wird also ein ganzes Wohnheim von einem einzigen "Erhebungsbeauftragten" durchforstet, wobei genauestens ermittelt werden soll, wer alles dort wohnt und sowohl die Daten der Zählung als auch der Hilfsmerkmale erfasst werden. Bei den Erfassungsbeauftragten handelt es sich überwiegend um Personen, die sich freiwillig gemeldet hatte, oftmals mit speziellen Wünschen, wo sie gerne zählen würden (Informationen von der Pressekonferenz am 8.4.11). Um Vorbehalte gegenüber Erhebungsbeauftragten zu umgehen wurde die Möglichkeit eingerichtet, die Fragen online zu beantworten. Dies wird jedoch nicht alle Vorbehalte in Wohnheime gegen die Erfassung beseitigen können. Da etliche Studierendenwohnheime sowohl Konflikte mit der Polizei, mit dem Studentenwerk, aber auch in der politischen Auseinandersetzung mit Rechtsextremisten haben, wird sich der Versuch einer Datenerhebung in diesen Wohnheimen eher als eine Erhebung der BewohnerInnen in ganz anderen Sinne auswirken. Dabei wird evtl. auch die Zustimmung der BewohnerInnen umgangen, durch die "Befragung der Verwalter oder Bewohner von Gemeinschaftsunterkünften, Anstalten, Wohnheimen und ähnlichen Einrichtungen." (Zensusbvorbereitungsgesetz , 20.7.2009, Begründung S. 12) BewohnerInnen sollen über MitbewohnerInnen Auskunft geben 10.3.11
/ "Die Angaben zu den Hilfsmerkmalen Familienname und Vornamen, Anschrift
und Lage der Wohnung im Gebäude, Tag der Geburt (Tag ohne Monats- und Jahresangabe)
sowie zu den Erhebungsmerkmalen Geschlecht, Monat und Jahr der Geburt sowie Zahl
der Personen im Haushalt sind von den angetroffenen Auskunftspflichtigen auch
für andere in der selben Wohnung wohnenden Personen auf Aufforderung mündlich
gegenüber den Erhebungsbeaiftragten mitzuteilen." (Statistisches
Bundesamt, Zensus 2011 - Die Moderne Volkszählung", Wiesbaden 2011,
S. 13) Zensus
2011 = Volkszählung mit anderem Namen
Widerstand
vermeiden durch "registergestützte Zählung" Widerstand
vermeiden durch Akzeptanz schaffende Propaganda
Wer sich allerdings partout nicht überreden lassen will, auf einer kritischen Sicht beharrt und daruaus die Konsequenz zieht, sich einfach zu verweigern, der - so wurde auf der Pressekonferenz am 8.4.11 deutlich gemacht werde dann mit Bußgeld belegt, bis er/sie den Widerstand aufgibt.
Kommunaler
Finanzausgleich spricht nicht für die Volkszählung Ist
Datenschutz überhaupt noch ein Thema? Ab
9. Mai sind 150 InterviewerInnen in Göttingen/Stadt zur Haushaltsbefragung
unterwegs Auch der Landkreis Göttingen sucht für die Völkszählung "Zensus 2011" noch "freiwillige Erhebungsbeauftragte / Interviewer". Im Landkreis sollen 18 000 BürgerInnen Erhebungsbögen ausfüllen. Dafür sind 300 Erhebungsbeauftragte notwendig. Verantwortliche
und Erhebungsstelle Zensus 2011"
Anfang März ist in Göttingen am Gothaer Platz 2 die städtische Erhebungsstelle für die Haushaltsbefragung zuständig.
Die Erhebungsstelle des Landkreises ist in einem Gebäude direkt neben der Landkreisverwaltung ... Walkemühlenweg 10 "räumlich getrennt". Nach § 9 Abs.2 des Niedersächsischen Statistikgesetzes (NStatG) und die Kommunalstatistik-Satzung vom 2.6.1989 muß sie als abgeschottete Statistikstelle organisiert sein. "Abgeschottet" heißt "räumlich, organisatorisch und personell von den übrigen Verwaltungsstellen getrennt". >>Zensus
Gesetz |
| Von der Boykottzensur 1987 zum ersten
(Mikro) Zensus 2001 Dezember 2001 // Denkt man an die letzte Volkszählung zurück, an die Boykottkampagne 1987 wo Beratungstelefone zum Boykott einfach abgeschaltet wurden um damit die Boykottkampagne zu schwächen, wo Leute in Erzwingungshaft kamen, weil sie den Fragebogen nicht ausfüllen wollten, wo gedroht wurde den Aufruf zum Boykott hart zu bestrafen - wenn man daran zurückdenkt, kommt es einem vor wie eine Erzählung aus einem Märchen längst verangener Zeit, damals als die Grünen noch gegen Volkszählung und Krieg waren. Im Rahmen des sogenannten
Zensustests führt das Niedersächsische Landesamt für Statistik am Dienstag 4.12.2001
Haushaltsbefragungen in 48 niedersächsischen Städten und Gemeinden durch.
Dazu gehören nach Angaben des Amtes auch die Städte Kalefeld , Einbeck und Gleichen.
Dort werden die mit der Erhebung beauftragten Interviewer Haushalte in insgesamt
160 Gebäuden besuchen. In einer Mitteilung des Amtes heißt es, gefragt werde nach
Angaben zur Person und teilweise zur Wohnung, nicht jedoch nach sensiblen Bereichen
wie beispielsweise den finanziellen Verhältnissen. |