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Fair Trade

Contigo: "Fair-Trade"ohne Betriebsrat und ohne Tarifvertrag ? Nicht die Bohne fair ?

7.9.09 / Der Laden "Contigo" in der Langen Geismar Str. nennt sich "fair-trade". Leute, die dort einkaufen, glauben, dass der Laden im Sinne der Eine-Welt-Bewegung Fairneß beim Handel mit Ländern Südamerikas, Asien und Afrika etc. an den Tag legen. Die Zentrale für die Contigoläden in Bremen und anderen Städten ist die CONTIGO Fairtrade GmbH in Göttingen. Sie verwaltet die eigenen Filialen, betreut die Franchise-Läden und beliefert Weltläden. Der jährliche Gesamtumsatz der "Contigo Fair Trade Group" betrug laut Weltladen-Dachverband-Bericht 2007 2,532 Millionen Euro .

Contigo Verkaufsladen in der Innenstadt Göttingens

In der Robert-Bosch-Breite befinden sich ausgedehnte Lager für die bundesweite Belieferung von Filialen, Franchise-NehmerInnen und Weltläden.


Wer mit dem Etikett "Fairer Handel" Kunden anlockt, muß besondere Ansprüche auch in Punkto Fairneß gegenüber den eigenen Arbeitskräften genügen. Genau in diesem Punkt ist Contigo bzw. der Inhaber Ingo Herbst aus Göttingen in die Kritik geraten. Die taz vom 30.10.09 berichtete :

"eine Reihe von Herbsts Ex-Angestellten wandten sich an die Gewerkschaft Ver.di und die taz und (...) werfen Contigo vor allem vor, das Verkaufspersonal durch eine informelle Ausgleichsregelung zum Verzicht auf Urlaubs- und Lohnfortzahlungsansprüche zu drängen."

Andere ehemalige Beschäftigte berichten laut taz

"Den Verkauf erledigen bei Contigo fast ausschließlich geringfügig Beschäftigte oder Werkstudenten. "Die gesetzlich vorgeschriebene Lohnfortzahlung im Krankheitsfall oder Urlaub - das gab es für uns nie," "Wenn ich einen gelben Schein eingereicht hätte, dann hätte ich sofort gehen können. Es war einfach klar, dass man rausfliegt, wenn man das einfordert." Sämtliche Krankheitsfälle seien "immer nur mit freien Tagen geregelt" worden. "Da wurde dann getauscht und später mehr gearbeitet", taz vom 14.10.09

Der geschäftsführende Inhaber der Contigo GmbH, Ingo Herbst verweist auf informelle Regelungen, die von den Teams ausgehandelt werden könnten. Die taz zitiert dazu den gewerkschatlichen Betreuer bei Ver.di Richard Schmid, der die informelle Übereinkunft bei Contigo für "dummes Zeug" hält. Das ändere "nichts an den Ansprüchen von Arbeitnehmern. Keine Lohnfortzahlung, kein Urlaub - das ist ungesetzlich", taz vom 14.10.09

Ende 2008 wollte die Göttinger Zentrale die geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse in den Bremer Filialen abschaffen und in Arbeitsverträge für WerkstudentInnen umwandeln. Die Verkäuferinnen, so die taz, sollten "weiterhin auf Urlaub und Lohnfortzahlung verzichten". Ingo Herbst zeigte sich der taz zufolge empört, denn eine Mitarbeiterin habe

"allen Ernstes geäußert, dass sie lieber die Lohnfortzahlung und Urlaubszeiten haben möchte". In einer Rundmail habe er geschrieben "Jeder bezahlte Krankheitstag, Urlaubstag drückt auf das Ergebnis." Dies sei "ein Fall für die gelb-rote Karte". Drei Verkäuferinnen, die sich in Bremen gegen eine Kündigung durch die Contigo GmbH wehrten meinten laut Taz vom 20.10.09 dazu: "Unter anderem werde das geringfügig oder als WerkstudentInnen beschäftigte Verkaufspersonal durch eine informelle Ausgleichsregelung zum Verzicht auf Urlaubs- und Lohnfortzahlungsansprüche gedrängt."

Als Reaktion auf die Berichterstattung der taz wurde dann ein Brief aus der Göttinger Zentrale präsentiert, in dem die MitarbeiterInnen unterschrieben haben, dass sie zufrieden seien. Das Göttinger Tageblatt gab dem Geschäftsführer Gelegenheit, in aller Breite seine Sicht der Dinge zu äussern. In diesem Zusammenhang soll er laut GT-online vom 30.10.09 im Interview mit Hanne-Dore Schumacher / Ressortleiter Regionale Wirtschaft)gesagt haben: "Es gab ganz wenige Kunden, die uns ihre Kaffeetüte auf denTresen knallten." (Contigo vertreibt auch u.a. die "Noble Bohne" ).


Lager der Contigo GmbH in der Robert-Bosch-Breite. Laut Contigo werden hier beständig Waren im Wert von 750.000 Euro vorgehalten.

Kurzkommentar goest: Es wird Zeit, dass der Laden a) einen gewählten Betriebsrat bekommt, den die Geschäftsleitung bei Kritik nicht einfach vor die Tür setzen kann, b) sämtliche schöne Versprechungen durch Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarungen schriftlich fixiert und juristisch einklagbar werden und zwar insbesondere Pausenregelungen, Urlaubsregelungen, Überstundenausgleichsregelungen und angebliche Zulagen.

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