Startseite
redaktion@goest.de
Veranstaltungen
  Impressum

Cécile Lecomte - Das "Eichhörnchen"


Cécile Lecomte am 28.7.10

Repression gegen "Eichhörnchen"

Veranstaltung am 28. Juli 2010, ZHG 002,

18 Uhr : "Präventive Polizeimaßnahmen im Rahmen von Castor-Transporten

Eine Veranstaltung des AntiAtomPlenums

mit >>Cécile Lecomte
und >>Tronje Döhmer (Rechtsanwalt)

29.7.10 / Nach einer Pause im letzten Jahr rollt dieses Jahr 2010 wieder ein > Castor-Transport, voraussichtlich auch durch Göttingen. Und es sind wieder massive Eingriffe in die Grundrechte vieler Menschen zu befürchten. Das geht von > Demonstrationsverboten bis hin zu tagelangem "Unterbindungsgewahrsam" bzw. "Langzeitgewahrsam" . Das sind euphemistische Begriffsverdrehungen so Atommüll-Lager "Entsorgungspark" genannt werden.

Die Aktionen von Cécile Lecomte

Cécile, ehemalige Frankreichmeisterin in Sportklettern, auch genannt das Eichhörnchen, macht Anti-AKW-Kletterblockaden gegen Castortransporte, Baumbesetzungen, Strommastbesetzungen oder akrobatische Blockaden vor Nazi-Aufmärschen. Gelegentlich hilft sie auch beim Aufhängen von riesigen Transparenten an Baukränen oder Hochhäusern.


Fotos: Cécile Lecomte http://www.eichhoernchen.ouvaton.org/

Justiz und Polizei geben sich manchmal auch der Lächerlichkeit preis, wenn sie versuchen, gegen Cecile vorgehen. Wenn ein Spezialtrupp mit Kletterspezialisten angefordert werden muß um sie und ein angebrachtes Transparent zu beseitigen.


Foto: Cécile Lecomte www.eichhoernchen.ouvaton.org/
Das Beklettern einer riesig hohen Aluminiumfigur z.B. wollte man ihr als "Hausfriedesbruch" angehängen - ging aber nicht - es war einfach nicht als Wohnung zu definieren. Zusammen mit einer Klettergruppe hatte sie an der riesigen Figur das Transparent mit der Aufschrift "Atom-Mafia versenken" aufgehängt.

Weil der Zug bequem hätte darunter durchfahren können und sie sich NICHT auf den Gleisen befand fehlten die rechtlichen Gründe für ein Vorgehen gegen sie. Allein die widersinnig veröffentlichte Vermutung der Polizei, eine nachgewiesene Kletterexpertin wäre dassoben eine Gefahr für sich selbst ist die einzige Begründung.


Foto: Cécile Lecomte www.eichhoernchen.ouvaton.org/

Die französische Aktivistin wurde mit richterlichem Beschluss im November 2008 eingesperrt. Sie war nach einer Brückenbesetzung im Landkreis Lüneburg festgenommen worden. Zuständig für die längere Gefangennahme war die Polizeidirektion Braunschweig. Der Richter begründete die Haft mit "kompromisslosem Protestwillen" der Betroffenen.

Und das alles bietet ganz wenig Ansatzpunkte für eine Bestrafung, weil sie in einem rechtlich ungeklärten Bereich agiert. Polizei und Justiz müssen tief in die Trickkiste der Schikanen greifen, um ihr das Leben schwer zu machen.

Man möchte ihr z.B. gerne eine "bandenmäßige Begehung im Sinne der AB 2.10 Nds. SOG" nachweisen , denn dann wäre die "Erforderlichkeit der Verhinderung von Straftaten von erheblicher Bedeutung im Sinne des § 2 Nr. 10 c Nds SOG" gegeben.

§ 2 10. "besonders schwerwiegende Straftat: a) die Bildung einer kriminellen Vereinigung in den Fällen des § 129 Abs. 4 des Strafgesetzbuchs (StGB) und die Bildung oder Unterstützung einer terroristischen Vereinigung nach § 129a StGB, ausgenommen die Fälle des § 129a Abs. 3 StGB, jeweils auch in Verbindung mit § 129b Abs. 1 StGB,"

dassdie Banden für den Nachweis der "bandenmäßigen Begehung" nicht existieren, versucht man die Daten ihres Handys zu nutzen um vielleicht ein paar Leute dassmit einbeziehen zu können. Bei Verhaftungen nimmt man ihr das Handy ab, prüft die Kontakte, meist sieht sie das Handy nie wieder.

Ihre Kletterseile bekommt sie auch öfter abgenommen und nie wieder zurück. Während einer Aktion wollte ein Polizist das Seil durchschneiden an dem sie hing. Sie sagte ihm, dass dies ihr Leben gefährde und er solle das lassen. Daraufhin bekam sie eine Anklage, weil sie den Polizisten genötigt haben sollte. Ein andermal versuchte man ihr einen Eingriff in den Schienenverkehr nachzuweisen - auch das ging schief, weil sie nicht auf den Schienen saß, sondern so hoch darüber schwebte, dass es nicht den Raum des Schienenverkehrs mehr tangierte.

 

Gravierender Eingriff in Grundrechte: z.B. Unrechtmäßíge "Rund-um-die-Uhr Observation"

Es gibt detaillierte Unterlagen die belegen, wie Cecile in der Zeit vor einem Tag X - Castortransport rund um die Uhr von MEK überwacht wurde. 2009 gestand die Polizei endlich die Unrechtmäßigkeit dieser Überwachung ein, um eine Klage zu verhindern, die dann ein entsprechendes Gerichtsurteil hervorgerufen hätte.


Foto: Cécile Lecomte www.eichhoernchen.ouvaton.org/

Aus dem Antrag für einen unrechtmäßigen Observationseinsatz gegen Cécile Lecomte, der richterlich abgezeichnet wurde mit

"Der Antrag wird in vollem Umfang genehmigt"

"Ich kenne meine Rechte" sagte Cecile auf einer Veranstaltung in Göttingen am 28.7.10. Die Richter dächten immer, dasskönnten sie einen schnellen Prozess machen aber "dann stockt es schon bei meinem Verlangen auf Akteneinsicht, wenn ich mich selbst verteidige." Jedes kleine Recht muß sie aber mühsam durchsetzen. Sogar manches selbstverständliche große Recht wird ihr verwehrt, z.B. bekam ihr Anwalt Tronje Dröhmer keinen Zugang zu ihr , als man sie in "Langzeitgewahrsam" eingesperrt hatte - wohlgemerkt OHNE dass sie auch nur das geringste getan hatte !


Polizeieinsatzleiter kündigt eine erneute "vorsorgliche Festnahme" an.

In einem Fernsehinterview hat der Polizeieinsatzleiter für den Bereich "Castortransporte", Friedrich Niehörster, (ehemals Polizeichef in Göttingen) bereits angedeutet, dass die bekannte Castor-Gegnerin dieses Jahr wieder weggesperrt werden solle. "Absolut krank" seien ihre Kletteraktionen, also bleibe nur noch der "Gewahrsam" zu ihrem eigenen Schutz. Das neue "Gefahrenabwehrrecht" erlaubt eine solche Maßnahme auch wenn keine Straftaten oder auch nur Ordnungswidrigkeiten begangen wurden. ; es reicht allein der Verdacht aus, diese könnten in der Zukunft begangen werden.


Foto: Cécile Lecomte www.eichhoernchen.ouvaton.org/

Einsperrzelle für so genannten "Langzeitgewahrsam" z.B. in Braunschweig

 

Cécile Lecomte war schon beim letzten Castor-Transport von einer "Langzeitingewahrsamnahme" betroffen, eine Verfassungsbeschwerde dagegen läuft noch. Bei einem sogenannten "Langzeitgewahrsam" mußte sie in einem fensterlosen, gekachelten Raum mehrere Tage zubringen. Für Toilettengang und Duschen mußte sie jeweils vorher klingeln und um Erlaubnis beim ausschließlich männlichen Wachpersonal bitten. Auch wenn sie ein Glas Wasser brauchte, mußte sie das Wachpersonal erst bitten. Der Anwalt wurde nicht zu ihr durchgelassen. Sie wurde mehrfach durch einen Flur geführt an dessen Wand Bilder hingen, die u.a. einen durch Fesseln gequälten Menschen zeigten - sie hatte ein Foto davon gemacht das sie während der Veranstaltung in Göttingen zeigte. Aufgrund einer späteren Beschwerde dagegen wurde das Bild dort abgehängt. Während der Haft hatte sie einen Nervenzusammenbruch, der von einer Ärztin bescheinigt wurde. Eine darauf basierende Anklage wurde später abgewiesen mit der Begründung, die Ärztin sei wohl eine Sympathisantin gewesen.

Grundgesetz Artikel 104
(1) Die Freiheit der Person kann nur auf Grund eines förmlichen Gesetzes und nur unter Beachtung der darin vorgeschriebenen Formen beschränkt werden. Festgehaltene Personen dürfen weder seelisch noch körperlich mißhandelt werden.
(2) Über die Zulässigkeit und Fortdauer einer Freiheitsentziehung hat nur der Richter zu entscheiden. Bei jeder nicht auf richterlicher Anordnung beruhenden Freiheitsentziehung ist unverzüglich eine richterliche Entscheidung herbeizuführen. Die Polizei darf aus eigener Machtvollkommenheit niemanden länger als bis zum Ende des Tages nach dem Ergreifen in eigenem Gewahrsam halten. Das Nähere ist gesetzlich zu regeln.
(3) Jeder wegen des Verdachtes einer strafbaren Handlung vorläufig Festgenommene ist spätestens am Tage nach der Festnahme dem Richter vorzuführen, der ihm die Gründe der Festnahme mitzuteilen, ihn zu vernehmen und ihm Gelegenheit zu Einwendungen zu geben hat. Der Richter hat unverzüglich entweder einen mit Gründen versehenen schriftlichen Haftbefehl zu erlassen oder die Freilassung anzuordnen.
(4) Von jeder richterlichen Entscheidung über die Anordnung oder Fortdauer einer Freiheitsentziehung ist unverzüglich ein Angehöriger des Festgehaltenen oder eine Person seines Vertrauens zu benachrichtigen.

 

Haft und Transport in Polizeifahrzeug soll von der Verhafteten bezahlt werden

Für die Dauer des Eingesperrtseins wurde ihr einerseits von den Justizbehörden eine Rechnung ausgestellt, sie sollte dafür auch noch bezahlen dass sie eingesperrt war. Gleichzeitig bekam sie einen Brief von der Arbeitsagentur, die von ihr Geld zurückverlangte. Man habe erfahren, sie sei mehrere Tage in Haft gewesen, habe mehrere Tage nicht dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stand und sich nicht abgemeldet. Wie hätte sie das tun können? Sie wurde gegen ihren Willen verschleppt und blieb ohne Kontaktmöglichkeit eingesperrt. Das hatte die Polizei der Arbeitsagentur offensichtlich nicht mitgeteilt.

Polizei: Für die Haft soll sie 88 € für den Transport als Gefangene soll sie 41 € zahlen


Arbeitsagentur: nachdem die Polizei die Haft bei der Arbeitsagentur gemeldet hat fordert die Arbeitsagentur für diese Zeit Zahlungen von 62 € zurück

Cecile Lecomte kann immer noch lachen ... bewundernswert!

 

Mit ihrem Anwalt Tronje Dröhmer, tritt Cecile Lecomte als ein Gespann bei Prozessen auf , bei denen der Gerichtssaal zu einem Ort für die Vorführung von Ungerechtigkeiten in der Rechtssprechung durch Richter/innen in Zusammenarbeit mit Polizei und Staatsanwaltschaft wird.


Rechtsanwalt Tronje Dröhmer. Seine >>Webseite enhtält ein ausführliches Nachschlagwerk über die Rechte von Straf- und Untersuchungsgefangenen


Cecile klettert spontan am Gerichtsgebäude hoch..
.sie war mit dem Prozessverlauf nicht zufrieden (Foto: Cécile Lecomte www.eichhoernchen.ouvaton.org/

Bei der Veranstaltung am 28.7.10 sah RA Tronie Dröhmer durchaus Parallelen der in Frage stehenden vorbeugenden "Gewahrsamnahme" zur "Schutzhaft" der Nazis. Selbstverständlich betonte er auch die Unterschiede - schließlich sei man damals bei einer Schutzhaft im KZ gelandet.

Eine seiner beängstigenden Prognosen war: Bisher habe man alle Fehlurteile durch eine Revision bei den Oberlandesgerichten wieder wegbekommen. Nun habe eine politisch interessierte Gruppierung in der Politik eine Verfahrensreform vorgenommen und es werde dann nur noch eine Revision beim Bundesgerichtshof geben - dies erschwere ungemein das Vorgehen gegen unrechtmäßige Urteile der unteren Ebenen. Weil die Anwälte, die mit solchen Fällen zu tun haben meist nicht beim BGH zugelassen sind und diejenigen die zugelassen sind, haben keine Erfahrung mit solchen Fällen wie dem von Cecile.