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Kritik an den Praktiken der politischen Polizei

Der weiter unten veröffentlichte "Offene Brief" wurde mit einer Information über den beginnenden Prozess gegen einen Demonstrationsteilnehmer von der Roten Hilfe e.V. Ortsgruppe Göttingen zugesandt. Der Aufruf wird bereits von einer Reihe von Institutionen und Personen unterstützt.

Am 21.10.2009 findet um 11.00 Uhr vor dem Amtsgericht Schloß 4 in Herzberg der Prozess gegen einen Antifaschisten aus dem Götttinger Bündnis gegen Rechts statt. Dem 35-jährigen wird vorgeworfen während einer antifaschistischen Bündnisdemonstration am 19.1.2008 in Bad Lauterberg zur "versuchten Nötigung aufgerufen" zu haben . Als Ordner der Demonstrationsleitung soll er "den schwarzen Block" aufgefordert haben, durch eine Polizeisperre "durchzubrechen". Dem Prozess vorausgegangen ist bereits eine 1 1/2 jährige Auseinandersetzung um die erzwungene erkennungsdienstliche Behandlung des Antifaschisten. Zwei Amtsrichter und das Landgericht haben sich in gegenseitig aufhebenden Beschlüssen mit dem Rechtsstreit um die Aufnahme von Portraitaufnahmen sowie die Abnahme von Fingerabdrücken befasst. Auch Einzelpersonen und Initiativen aus dem Göttinger Bündnis gegen Rechts schalteten sich in den Konflikt ein. In einem öffentlichen Brief an die verantwortlichen Polizeibeamten der politischen Polizeien in Göttingen sowie Northeim/Osterode forderten über 20 Unterzeichner "die Einstellung des Strafverfahrens" gegen den Antifaschisten und "ein Ende gängelnder und anti-demokratischer Auflagen bei antifaschistischen Demonstrationen".

Offener Brief (18.10.09)

Erkennungsdienstliche Behandlung und Strafverfahren gegen einen Antifaschisten

Das Landgericht Göttingen hat am 27.11.2008 über die Beschwerde eines Antifaschisten entschieden. Demnach ist eine von der politischen Polizei und Staatsanwaltschaft angestrebte Erkennungsdienstliche (ED) Behandlung zulässig. Nun droht dem 34-jährigen die erzwungene "Aufnahme von Lichtbildern bzw. Portraitaufnahmen", sowie ein Strafverfahren wegen "Landfriedensbruch".

Der im Göttinger Bündnis gegen Rechts aktive Antifaschist hatte während der Demonstration gegen Neonazistrukturen am 19.1.2008 in Bad Lauterberg als Ordner der Demonstrationsleitung teilgenommen. Unmittelbar im Anschluss an die friedlich und besonnen verlaufene Demonstration von über 700 Menschen wurde der Ordner von einem Greiftrupp der Bereitschaftspolizei festgenommen und seine Personalien aufgenommen. Mündlich wurde ihm eröffnet, er habe zu "Straftaten gegen Personen und Sachen aufgewiegelt". Die Polizei Northeim/Osterode beschuldigt ihn daraufhin des "Landfriedensbruchs". Bereits am 7. April 2008 sollte er beim 4. Fachkommissariat (Staatsschutz), also der politischen Polizei, in Göttingen erscheinen. Dort sollten "Fingerabdrücke, Handflächenund Handkantenabdrücke" abgenommen werden, sowie "Lichtbilder bzw. Portraitaufnahmen" aufgenommen werden. Bei Nichterscheinen drohte ein Kriminaloberkommissar in einem Schreiben vom 1.4.2008 an, diese Maßnahmen mit "unmittelbarem Zwang durchzusetzen". Mit Nachdruck ist in diesem Verfahren vor allem die politische Polizei Northeim/ Osterode aktiv. Deren Beamte forderten ihre Göttinger Kollegen sogar auf, bei Nichterscheinen des Beschuldigten, doch einfach eine Hausdurchsuchung bei ihm durchzuführen.

Gegen diese Bedrohungen ging der Antifaschist juristisch vor. In einer ersten Entscheidung vom 14.8.2008 folgte das Amtsgericht Göttingen der Argumentation seines Verteidigers. Demnach gibt es keine ausreichenden Anhaltspunkte für eine Straftat, eine ED-Behandlung sei ohnehin unverhältnismäßig. Oberstaatsanwalt Heimgärtner ließ diese Entscheidung von einem anderen Richter am Amtsgericht am 2.9.2008 wieder aufheben. Dieser macht sich nicht einmal die Mühe den Namen des Beschuldigten in einen aus Textbausteinen bestehenden Beschluss aufzunehmen. Daraufhin wurde der Fall vor dem Landgericht Göttingen weiter verhandelt und nun entschieden. Zugleich solidarisierten sich BündnispartnerInnen aus dem Göttinger Bündnis gegen Rechts mit dem Beschuldigten. Eine erste Version dieses Briefes wurde an die verantwortlichen Polizeibeamten in Göttingen und Northeim/Osterode gerichtet. Nach wie vor stellen wir Unterzeichnerinnen und Unterzeichner fest: Der gesamte Demonstrationsverlauf am 19.1.2008 in Bad Lauterberg war von einem unverhältnismäßig massiven Polizeieinsatz gekennzeichnet. Anreisende Busse wurden verzögernden Vorkontrollen unterzogen, bei denen die Polizei versuchte die Personalien aller DemonstrationsteilnehmerInnen aufzunehmen. Die Demonstration wurde in ein einschließendes, teils Schulter an Schulter enges, Polizeispalier genommen. Der gesamte Demonstrationsverlauf wurde, ohne das eine konkrete Straftat benannt werden konnte, von der Polizei gefilmt.

Der repressive Polizeieinsatz in Bad Lauterberg war am 8.5.2008 Gegenstand einer Anfrage der Fraktion Die.Linke im Niedersächsischen Landtag. In seiner Antwort konnte Innenminister Schünemann keine besondere Bedrohung durch die südniedersächsische Neonazi szene erkennen und bediente stattdessen Feind bilder gegenüber AntifaschistInnen. Nur ein halbes Jahr später suchten Neonazis aus den Landkreisen Northeim und Osterode mit Schusswaffen und Brandsätzen eine Auseinandersetzung mit konkurrierenden Gleichgesinnten in der Tabledance Bar "Strip" in Göttingen! Während die antifaschistische Demonstration in Bad Lauterberg von der Polizei verzögert, überwacht und politischer Vermittlungsmöglichkeiten beraubt wurde, konnten Neonazis am Rande, von der Polizei völlig ungehindert, TeilnehmerInnen fotografieren. In den Wochen nach der Demonstration wurde jungen Frauen aufgrund dieser "Erkenntnisse" der faschistischen "Anti-Antifa" mit Vergewaltigung gedroht. Hinter den massiven Polizeisperren, die die ursprünglich angemeldete Demonstrationsroute beschränkten, konnten sich gewaltbereite Neonazis im Nazi-Tattooladen "Zettel am Zeh" in der Hauptstraße 175 versammeln und von hier aus JournalistInnen bedrohen. OrdnerInnen der Demonstrationsleitung, die diese Umstände gegenüber der polizeilichen Einsatzleitung und einzelnen Beamten thematisierten, wurden ignoriert oder bedroht und in ihrer Bewegungsfreiheit eingeschränkt. Ihnen wurde beispielsweise trotz Kenntlichmachung mit einer Gewerkschaftsordnerarmbinde verweigert, das enge Polizeispalier zu verlassen. So entstand ein ständiger Konflikt mit den eingesetzten Beamten. Die Demonstration in Bad Lauterberg richtete sich gegen die im Südharz bestehenden Neonazistrukturen und wurde politisch von über 20 Organisationen (Parteien, Gewerkschaften, Bürgerinitiativen, Antifagruppen) und Einzelpersonen getragen. In einem vorab veröffentlichten Demonstrationskonzept, in Presseinterviews und öffentlichen Veranstaltungen wurde betont, dass es aus der Demonstration heraus nicht zu Angriffen gegen Neonazis oder zu Eskalationen mit der Polizei kommen sollte.

Wenn es also geplant war und vollendet wurde, zwar den "Neonazistrukturen ihr ruhiges Hinterland zu nehmen", nicht aber den "Landfrieden zu brechen", was ist dann der Grund für Strafverfahren und Bedrohungen gegen AntifaschistInnen durch die Polizei? Wir fragen die Verantwortlichen bei der Polizei, besonders die Staatsschutzabteilung, was sie mit derartigen Maßnahmen erreichen wollen? Warum werden Antifaschisten aus dem Bündnis gegen Rechts mit Strafverfahren überzogen und mit "unmittelbarem Zwang" zur Durchsetzung einer erkennungsdienstlichen Behandlung bedroht? Wir befürchten, dass es hierbei weniger um aufzuklärende Straftaten, sondern um Repression gegen unliebsame Politikansätze geht.

Wir fragen die Verantwortlichen bei der Polizei: Welchen sachlichen Zusammenhang gibt es überhaupt zwischen der angenommen Straftat "gegen Personen und Sachen aufgewiegelt zu haben" und der Abnahme von Fingerabdrücken, Handflächen- und Handkantenabdrücken, sowie der Aufnahme von Lichtbildern bzw. Portraitaufnahmen? Wir befürchten hier einen erneuten Ausdruck der ausufernden staatlichen Datensammlungswut gegenüber politischer Opposition und mittlerweile allen BürgerInnen.

Wir erwarten von der Polizei:
1. Die Einstellung des Ermittlungsverfahrens und die erklärte Rücknahme der Aufforderung zur erkennungsdienstlichen Behandlung gegen den Antifaschisten aus dem Bündnis gegen Rechts.
2. Die Löschung der bei der Anreise und während der Demonstration gesammelten persönlichen Daten von DemonstrationsteilnehmerInnen, insbesondere des Filmmaterials.
3. Ein Ende gängelnder und anti-demokratischer Auflagen bei antifaschistischen Demonstrationen.
4. Eine Stellungnahme der Polizei, in der sie den Sachverhalt aus ihrer Sicht schildert und aus der hervorgeht, wie die Polizei beabsichtigt, künftig in vergleichbaren Fällen vorzugehen.

Göttingen, Dezember 2008

Diese Stellungnahme wird getragen von:
Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes (VVNBdA)
Kreisvereinigung Göttingen.
Groner Bürgerinitiative Antifaschismus (Grobian)
Freundschaftsgesellschaft BRD – KUBA
Attac - Regionsgruppe Göttingen
SPD Stadtverband Göttingen
Mario Neukirch
Linksjugend solid Göttingen – Northeim
ver.di Jugend Niedersachsen-Bremen
Die Linke Kreisverband Göttingen
MDL Patrik Humke - Focks
DGB Region Südniedersachsen–Harz
Lothar Hanisch DGB Regionsvorsitzender
Rüdiger Deissel
Jürgen Bartz
Stefan Christmann
ver.di Jugend Südostniedersachsen
Göttinger Betriebsexpress
Naturfreunde Ortsgruppe Göttingen
Wohlfahrtsverband Göttingen
Gunnar Siebeke
Rudolf Grote
Verein zur Förderung antifaschistischer Kultur e.V.
Astrid Fratzke

 

 

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