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Abschiebung / Ahmed Saado

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Demo 16.6.

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Ahmed Saado wurde trotz aller Proteste abgeschoben

24.8.05 18 Uhr / "Ahmed Saado aus Ossenfeld wurde heute Nacht (23/24.8.05) von Hannover nach Düsseldorf gebracht, von dort aus erfolgte seine Abschiebung mit einem Sammelflug. Zuvor hatte es wochenlange Proteste von UnterstützerInnen und Verwandten gegeben. (..) Über den schlechten Gesundheitszustand von Ahmed Saado sei auch die Ausländerbehörde des Landkreises Göttingen ausführlich informiert. Sollte Ahmed Saado in der Türkei krankheitsbedingt zu Schaden kommen, sei die Ausländerbehörde und ihr Vorsitzender Herr Fraatz dafür allein verantwortlich, erklärte die Sprecherin der UnterstützerInnen.
Der AK Asyl kritisierte, dass Ahmed Saados Familie von der Abschiebung nicht informiert worden ist. Damit sei der Familie jegliche Möglichkeit genommen worden, sich von ihm zu verabschieden. Auch seien weder die AnwältInnen der Familie noch das Gericht kontaktiert worden. "Dass die übliche Praxis wenigstens das Gericht zu informieren von der Ausländerbehörde nicht eingehalten worden ist und damit die Ausländerbehörde einer gerichtlichen Entscheidung vorgegriffen hat, belegt wie selbstherrlich Herr Fraatz seine Behörde leitet", so der AK Asyl . Bis heute Mittag verweigerten die Behörden die Herausgabe von Informationen über seinen Aufenthaltsort. Eine Sprecherin von AK Asyl sprach in diesem Zusammenhang von einer Nacht- und Nebelaktion, die eine offensichtlich Reaktion des Landkreises auf die vorangegangenen Proteste sei. "Das reibungslose Funktionieren der Abschiebemaschinerie solle um jeden Preis gewährleistet bleiben", so die Sprecherin weiter.
Nach Informationen der UnterstützerInnen ist Ahmed Saado kein Einzelfall. Allein mit dem Flugzeug, in dem er sich befand, seien hundertzwanzig weitere Flüchtlinge außer Landes geschafft wurden.
(...) Die Proteste in Göttingen sind mit der heutigen Abschiebung nicht beendet. UnterstützerInnen kündigen für 25.8. um 16:30 Uhr eine Demonstration an, die vom Gänseliesel zum neuen Rathaus führen soll.(...) Allerdings sollen nicht nur zukünftige Abschiebungen verhindert werden. Die Rückkehr Ahmed Saados wird von den UnterstützerInnen ebenfalls gefordert."

Verwaltungsgericht erlaubte Abschiebung

20.7.05 / Das Gericht erkennt seltsamerweise drei ärztliche Stellungnahmen nicht an. Die vom Gericht geäusserten Zweifel an der Aussagekraft der vorgelegten ärztlichen Stellungnahmen erscheinen umso unverständlicher, als die angewandten Untersuchungsmethoden in der gutachterlichen Stellungnahme klar dargelegt worden sind. Das mit Ahmed Saado geführte strukturierte klinische Interview entsprach internationalen Standards und besitzt hohe Zuverlässigkeit und Aussagekraft. Zynisch ist es zudem, dass vom Gericht eine Familienzusammenführung und damit eine Ausreise der Kinder und der Frau Ahmed Saados in die Türkei für zumutbar gehalten wird. Wie auch den Richtern bekannt war, sind die meisten der Kinder in der BRD geboren und aufgewachsen, die gesamte Familie hat ihren Lebensmittelpunkt hier in Deutschland. Keines der Familienmitglieder hat irgendeinen Bezug zur Türkei.


18.7.05 /
gegen 17 Uhr wurde vom Goettinger Verwaltungsgericht der Eilantrag gegen die Abschiebung von Ahmed Saado abgelehnt obwohl eine fachaerztliche Stellungnahme nach Untersuchung in Haftanstalt seine akute Selbstmordgefaehrdung erneut bestaetigt hatte. Der Rechtsamwalt der Familie wird umgehend Beschwerde einlegen. Antirassistische Initiativen rufen dazu auf, die Abschiebung am Tag X zu verhindern. Aktionen in Goettingen und an den potentiellen Abschiebe-Flughaefen werden seit Wochen vorbereitet. Die Ausländerbehoerde des Landkreises Göttingen hatte in der vergangenene Woche mitgeteilt, dass sie einen Arzt ausfindig gemacht habe, der bereit sei, die Abschiebung 'medizinisch abzusichern. Die Behauptung des Landkreises, Herr Saado sei gegenwärtig "in Begleitung" eines Mediziners 'reisefähig' - gemeint ist der Abschiebeflug - , wird in der neuen fachärztlichen Stellungnahme ausdrücklich verneint. Frau Dr. Gisela Penteker als Tuerkeibeauftragte des Vorstandes der IPPNW hat in einer Stellungnahme vom 17.07.05 darauf verwiesen, dasz auch eine lueckenlose aertzliche Betreuung , einen verzweifelten und depresziven Menschen nicht mit Gewiszheit vom Selbstmord abhalten koenne. Die Verantwortung hierfuer truege dann die Auslaenderbehoerde. Die an der Durchfuehrung einer derartigen Abschiebung beteiligten Ärzte stellten sich außerhalb der aerztlichen Standesordnung und Ethik. Das sei - so Dr. Penteker -auch vom diesjaehrigen Deutschen Ärztetag erneut bekräftigt worden. Um 11 Uhr fanden sich heute Vormittag vor dem Goettinger Verwaltungsgericht anläßlich der anstehenden Entscheidung erneut ca. 40 UnterstützerInnen zu einer zweistündigen Mahnwache für ein Bleiberecht der gesamten Familie Saado ein. Auch die Ehefrau und einige der Kinder waren anwesend, um Neues über die Gerichtsentscheidung zu erfahren. (Auszüge aus der Presseerklärung, die vollständig bei http://www.abschiebemaschinerie-stoppen.de/ nachzulesen ist)

Kundgebung am Mittwoch den 13.07.05 "Zur Sitzung des Kreistags fordern wir: Bleiberecht fuer Ahmed Saado!" Beginn um 14.30 vor dem Neuen Rathaus, Hiroshimaplatz

Demonstration durch die Innenstadt
9.7.05. / Demonstration am Samstag 9.7.05 Beginn um 12 Uhr am Marktplatz / Altes Rathaus
Polizeibericht 11.7.05 : "Göttingen (jk) - Unter dem Motto "Bleiberecht - Gleiche Rechte für alle" haben heute Mittag rund 150 Menschen vornehmlich der sog. Linken Szene u. a. gegen die Abschiebepolitik und die geplante Abschiebung eines am 8. Juni 2005 in Ossenfeld bei Dransfeld (Kreis Göttingen) festgenommenen Mannes demonstriert. Nach einer kurzen Auftaktkundgebung vor dem Alten Rathaus bewegte sich der Aufzug ab ca. 12.00 Uhr auf dem vom Ordnungsamt genehmigten Weg durch die Innenstadt. Unterbrochen von mehreren Redebeiträgen und kurzen Zwischenhalts endete die friedliche Demonstration gegen 14.00 Uhr am ursprünglichen Ausgangspunkt. Die polizeilichen Maßnahmen beschränkten sich auf die Verkehrsregelung."

Hungerstreik abgebrochen
EMail an die Redaktion vom 6.7.05.: "Liebe goests, bitte setzt auf Eure Saado-Seite einen kurzen Hinweis darauf, dass Ahmed Saado sich vor einigen Tagen entschlossen hat, wieder Nahrung zu sich zu nehmen, sich also NICHT im Hungerstreik befindet. Das Dementi hierzu ist leider untergegangen. Liebe Grüße " (Da diese Mail nicht vom AK Asyl sondern von einem unbekannten Absender kam geben wir sie einfach als eine Nachricht mit diesem Hinweis hier weiter.
8.7.: Bestätigt durch AK Asyl "der hinweis mit dem hungerstreik ist wohl richtig, vor einigen tagen erreichte uns die nachricht, dass ahmed wieder nahrung zu sich nimmt. wir haben jetzt in einem infobrief darueber informiert."

Haft verlaengert Abschiebeversuch auf 15.7. verschoben
6.7.05 / Das Amtsgericht Hannover hat gestern in einem neuen Haftbeschluss die Abschiebehaft fuer Ahmed Saado um weitere 8 Wochen verlaengert. Der 43jaehrige Familienvater wurde gerstern erneut in erniedrigender Weise dem Haftrichter vorgefuehrt: in Hand- und Fussfesseln, begleitete von einem grossen Polizeiaufgebot. Saado sitzt seit seiner Verhaftung am 8.Juni in Abschiebehaft. Der aus dem Libanon stammende Buergerkriegsfluechtling soll ab dem 15. Juni in die Tuerkei abgeschoben werden.
Familienmitglieder bekommen Bußgelder
Drei Familienangehoerige Saados, seine Frau und drei Soehne haben ein Bussgeldverfahren angehaengt bekommen, Sie wurden am Samstag zu einem fuer 12 Uhr vereinbarten Termin nicht in den Besuchsraum gelassen. Als sie Ahmed in einem Fenster der Anstalt erblickten, haben sie sich kurze Zeit durch Zeichen und Zurufe verstaendigt. "Sie haben sich unbefugt mit einem Gefangenen, der sich innerhalb einer Vollzugsanstalt befindet, von aussen durch Worte oder Zeichen verstaendigt" lautet der absurde Vorwurf im Bussgeldschreiben. Mittlerweile der dritte gescheiterte Versuch der Familie, den Vater zu treffen. Am Samstag wollen UnterstuetzerInnen, Fluechtlinge und antirassistsiche Initiativen in Goettingen gegen die rassistische Behandlungen von Fluechtlingen in Goettingen demonstrieren. (...)

5.7.05 Presseerklaerung Niedersaechsischer Fluechtlingsrat e. V.
(..) Der zustaendige JVA-Arzt hat zuletzt vor einigen Tagen die Suizidgefaehrdung Saados festgestellt und von einer Abschiebung abgeraten. Der Landkreis Goettingen haelt jedoch an der Abschiebung fest und plant, Saado, der kein Wort tuerkisch spricht, nach aerztlich begleiteter Abschiebung in eine geschlossene psychiatrische Anstalt der Tuerkei zwangseinweisen zu lassen. Ein erstmaliger und menschenverachtender Vorgang der deutschen Abschiebungspraxis.
"Es ist das erste Mal ueberhaupt, dass uns ein solches Vorgehen der Behoerden bekannt geworden ist", so die Aerztin Dr. Gisela Penteker, die im Rahmen einer Delegation der IPPNW regelmaessig die Tuerkei bereist, zuletzt im Mai dieses Jahres. "Durch die bevorstehende Trennung der Familie und die Sicherheitsverwahrung in der Tuerkei wird sich die Situation Saados in Zukunft weiter verschlechtern. Dies ist eine ernsthafte Bedrohung seines Gesundheitszustandes, der mit aerztlicher Verantwortung nicht zu vereinbaren und eines Rechtsstaates nicht wuerdig ist", so Dr. Penteker weiter. "Die Situation der psychiatrischen Versorgung in der Tuerkei ist im uebrigen besorgniserregend, eine angemessene Behandlung wird dort nicht stattfinden koennen." Ahmed Saado verweigert aus Protest seit dem 29.6. die Aufnahme von Nahrung.
Der Fluechtlingsrat Niedersachsen fordert eine Bleiberechtsregelung fuer die Familie, die seit 20 Jahren in Deutschland lebt. Herr Saado hat bereits als Kleinkind die Tuerkei verlassen und wurde im Libanon als Vollwaise adoptiert, von dort ist die Familie waehrend des Krieges 1985 gefluechtet. (...)

27.7.05 : Ahmed Saado seit 27.6.05 im Hungerstreik
Ahmed Saado bleibt vorerst in Abschiebehaft in Hannover Langenhagen. Waehrend des Haftpruefungstermins hat Ahmed Saado verkuendet, dass er ab heute in den Hungerstreik geht - aus Protest und als Kampf gegen die moeglicherweise bevorstehende Abschiebung in die Tuerkei.
Etwa 30 UnterstuetzerInnen Ahmeds hielten waehrend des Gerichtstermins eine Kundgebung am Landgericht ab. Abermals war viel Polizei dabei im Einsatz: mehrere Dutzend Beamte belagerten die Kundgebung und das entfernter liegende Kreishaus.
In den kommenden Tagen steht nun die Entscheidung des Verwaltungsgerichts ueber den Eilantrag gegen die Abschiebung von Ahmed Saado an. Zuletzt war die Entscheidung am Freitag auf Betreiben des Landkreises vertagt worden. Alle Zeichen sprachen fuer einen Stopp der Abschiebung durch das VG nachdem der JVA-Arzt selbst sich gegen die Abschiebung ausgesprochen hatte wegen der erhoehten Suizidgefahr von Ahmed Saado.
Die Auslaenderbehoerde reagierte nun auf die unabweisbaren Diagnosen mit der Ankuendigung, fuer eine Abschiebung mit aerztlicher und "Sicherheits"- Begleitung zu sorgen. Der Suzizidgefaehrdung will die Auslaenderbehoerde mit der Einweisung in eine geschlossene psychiatrische Anstalt in der Tuerkei (!) begegnen.

24.6.05 Abschiebung ist ausgesetzt Auslaenderbehoerde besteht weiter auf Ausreise
24.6.05 -- 16 Uhr // Achmed ist weiter in Haft, Abschiebung in aerztlicher Begleitung geplant,die Ausländerbehörde des Landkreises hat heute dem Verwaltungsgericht mitgeteilt, dass die Abschiebung für die naechsten drei Wochen ausgesetzt ist. Ahmed Saado ist allerdings weiter in Haft. Am Montag um 9.30 wird im Landgericht Goettingen ueber die Haftbeschwerde der Anwaeltin verhandelt.
Mit diesem Schritt wird das Eilverfahren durch den Landkreis weiter herausgezoegert. In der gewonnen Zeit soll, so dass Schreiben, "eine Begleitung durch einen noch konkret zu benennenden Arzt waehrend der Abschiebung sowie medizinische Betreuung ueber einen angemessen Zeitraum bei der Ankunft im Abschiebungszielstaat Tuerkei durch einen ebenfalls noch konkret zu benennenden Arzt" organisiert werden. Damit reagiert der Landkreis auf die Stellungnahmen der JVA-Aerzte, die nach einem Zusammenbruch Saados seine Suizidgefaehrdung erneut bescheinigt und von einer Abschiebung abgeraten hatten.
24.6.05 --- 11 Uhr // Die für den 24.6. Entscheidung ueber den Eilantrag gegen die Abschiebung von Ahmed Saado ist auf auf Anfang naechster Woche vertagt worden. Ahmed Saado hat in der Abschiebehaft vor zwei Tagen einen Zusammenbruch erlitten und der Anstaltsarzt hatte sich aufgrund der Suizidgefahr gegen die Abschiebung ausgesprochen. Die Auslaenderbehoerde des Landkreises hat die Entscheidung verschoben aber behauptet, fuer Ahmed Saado bestehe keine Gefahr, da er in der Tuerkei behandelt werden koenne. Angesichts der Berichte ueber die Moeglichkeiten der medizinischen Versorgung in der Tuerkei ist diese Argumentation blanker Zynismus. Der IPPNW und selbst das Generalkonsulat der BRD in Istanbul haben in der Vergangenheit die schlechten Behandlungsmoeglichkeiten und den erschwerten Zugang zum Gesundheitssystem in der Tuerkei dokumentiert. Vor dem Verwaltungsgericht hatten sich heute Vormittag 40 UnterstuetzerInnen versammelt. Nachdem der Aufschub bekannt wurde zog eine Spontandemonstration durch die Innenstadt zum Kreishaus.

23.6.05 Polizeibericht zur Protestaktion am Landkreis Göttingen
"Rund 25 mit Trommeln, Trillerpfeifen und themenbezogenen Transparenten ausgerüstete deutsche und ausländische Mitbürger haben heute Nachmittag gegen 15.00 Uhr das Landkreisgebäude an der Reinhäuser Landstraße betreten und ihren Unmut gegen die geplante Abschiebung des am 08.06.05 in Ossenfeld (Kreis Göttingen) von der Polizei festgenommenen Mannes kundgetan(...). Nach Angaben eines Verantwortlichen schlugen die Demonstranten u. a. gegen die Türen und verteilten Flugblätter. Zu Sachbeschädigungen kam es nicht. Nach knapp fünf Minuten verließ die Personengruppe das Gebäude wieder und löste sich anschließend auf. "

23.6.05 Presseinfo AK Asyl
Ahmed Saado ist noch immer in Abschiebehaft. Seit gestern hat sich seine gesundheitliche Situation weiter verschlechtert. Nach mehreren Aufschueben steht nach Informationen des Verwaltungsgerichts am Freitag den 24.6. die Entscheidung ueber den Eilantrag gegen die Abschiebung des 43jaehrigen Familienvaters aus Ossenfeld an. Aus diesem Anlass ruft der Unterstuetzungskreis fuer 11 Uhr zu einer Kundgebung vor dem Verwaltungsgericht auf.
Die Anwaeltin Saados verweist in dem Eilantrag v.a. auf die gesundheitliche Situation Saados und den Schutz der Familie vor einer Trennung durch die Abschiebung. Seit einem Zusammenbruch gestern befindet sich Ahmed Saado unter aerztlicher Beobachtung in der Abschiebehaftanstalt Hannover. Sein gesundheitlicher Zustand hat sich seit der Verhaftung am 8. Juni zunehmend verschlechtert. Sollte der Landkreis Goettingen nach einer entsprechenden Entscheidung dennoch versuchen, Ahmed Saado in die Tuerkei abzuschieben, wollen AbschiebegegnerInnen an Flughaefen versuchen, die Abschiebung zu verhindern.

20.6.05 Weitere Proteste
40 AbschiebegegnerInnen haben heute Morgen vor dem Göttinger Verwaltungsgericht gegen die Abschiebung von Ahmed Saado protestiert. In dieser Woche entscheidet das VG ueber den Eilantrag der die Abschiebung von Ahmed Saado verhindern soll. Dem Vize-Praesidenten des Gerichts wurden heute Berichte und Stellungnahmen zur Situation libanesischer Buergerkriegsfluechtlinge uebergeben. Die UnterstuetzerInnen appellieren in einem ueberbrachten Schreiben an die RichterInnen des VG: "Nehmen Sie Ihre Verantwortung so wahr, dass die von ihrer Entscheidung unmittelbar Betroffenen an Leib und Leben keinen Schaden nehmen."

  • Dienstag, 21.6. Kundgebung vor dem Goettinger Verwaltungsgericht, Beginn um 11 Uhr
  • Am Tag des moeglichen Abschiebeversuchs wollen antirassistische Initiativen aus Goettingen und anderen Staedten die Abschiebung mit Protesten verhindern.
  • Fuer den Tag nach dem naechsten Abschiebeversuch ruft der Unterstuetzungskreis auf zur Demonstration Goettingen: Tag x +1 , Beginn um 16.30 am Alten Rathaus.

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Demonstration gegen Abschiebungsversuch
Der Arbeitskreis Asyl hatte für Donnerstag, 16.6. um 16.30 am Alten Rathaus zur Demonstration „Fuer die Freilassung von Ahmed Saado und den Stopp aller Abschiebungen!“ aufgerufen.
Und es kam eine beeindruckende Zahl von Menschen um gegen die schlimmen, menschenverachtenden Abschiebungen zu protestieren. 450 bis zeitweise 600 Leute dürften es gewesen sein.

16.6.05 / Siehe verschiedene Pressererklärungen zu den aktuellen Vorgängen , die goest-Seite über Bleiberecht und Informationen über die laufenden Ereignisse unter http://www.abschiebemaschinerie-stoppen.de/


Protestzug gegen Abschiebungen auf der Berliner Straße / Göttingen, 16.6.05

Bei den Polizeieinsätzen gegen die Familie Saado in Ossenfeld bei Göttingen wurde der kranke Vater aus der Familie herausgerissen und in Abschiebehaft gebracht. Als sich sein Enkel von ihm verabschieden wollte, so ein Augenzeuge, wurde ihm das verwehrt, daraufhin seien einige Familienmitglieder durchgedreht deren Nerven blank lagen.
Ein Sohn von Ahmed Saado sparch am Ende auch noch einmal über Mikro: "Jungs macht weiter so - ich liebe Euch - es ist so toll was ihr für uns macht" (wir nehmen mal an dass er eigentlich auch anerkennt was Frauen machen)
Während des Demozuges kam es zu Szenen, dass DemonstrantInnen Landsleute am Straßenrand entdeckten, ihnen zuwinkten, die zunächst lachten und zögerten, dann aber mit in die Demo hinein kamen und mitgingen.


Transparent von Angehörigen - Das Wasser löscht das Feuer - Mein Vater löscht unsere Tränen.

Die durch Härte provozierte Eskalation führte dann zu Szenen, die ein Kameramann festhielt und an die Medien weiterleitete. Den Fernsehzuschauern wurde dann Material präsentiert, das rassistische Vorurteile bedient um das Meinungsklima abschiebungsfreundlich zu machen. Wer näher die menschlichen Tragödien rund um die Abschiebungen mitbekommt würde nämlich mit großer Wahrscheinlichkeit auf den nächsten Protestdemonstrationen mit dabei sein.

Ein Redner meinte, bei den Vorgängen in Ossenfeld hätten die meisten anderen Menschen auch durchgedreht. Wenn danach bei den Verantwortlichen im Landkreis, Grüne und CDU bilden dort eine Koalition - protestiert wird, dann sollten sich die Grünen auf die Seite des Protestes stellen und nicht wie geschehen auch noch die BesucherInnen ihres Büros mit Strafanzeigen überziehen.

 


Kundgebungshalt der Demonstration am Weender Tor

Polizeibericht zu Demo bemüht um friedliche Darstellung
"Göttingen (ots) - Göttingen, Innenstadt Donnerstag, 16. Juni 2005, 17.00 bis 19.15 Uhr Göttingen (jk) - Rund 600 Menschen jeden Alters und verschiedener Nationalitäten haben heute Nachmittag in der Göttinger Innenstadt u. a. gegen die geplante Abschiebung eines am 08.06.05 in Ossenfeld (Kreis Göttingen) von der Polizei festgenommen Mannes (siehe unsere Pressemitteilungen Nr.421 vom 08.06., 433 und 434 vom 09.06. und 448 vom 15.06.05) demonstriert. Zu der Kundgebung hatte der Arbeitskreis Asyl unter Motto "Verhindern wir die Abschiebung von Ahmed Saado ! Kein Mensch ist illegal ! Wer bleiben will soll bleiben" aufgerufen. Nach der Auftaktkundgebung auf dem Marktplatz bewegte sich der Aufzug unter Mitführung themenbezogener Transparente durch mehrere Straßen der Innenstadt. Die vollkommen friedliche Veranstaltung endete gegen 19.25 Uhr wiederum auf dem Marktplatz mit diversen Redebeiträgen u. a. auch vom "Studienverein Aktive Uni" zum Thema Studiengebühren und dem "Paritätischen Wohlfahrtsverband" zur Abschiebepolitik. Die polizeilichen Maßnahmen beschränkten sich auf Verkehrsregelung und Begleitung des Aufzuges. Größere Verkehrsbehinderungen blieben aus."

Unvermummte kann man besser filmen....
Diese Darstellung wäre allerdings um einiges zu ergänzen: es gab eine massive Polizeipräsenz in der gesamten Innenstadt mit dem Versuch, deeskalierend die Präsenz in den Seitenstraßen zu halten. Offensichtlich merkt man bei den Führungsgremien der Polizei,, dass das die Empörung über die Abschiebungen durchaus eskalieren könnten. In dieser Situation ein Ausufern einer Protestdemonstration zu provozieren wollte man offensichtlich vermeiden. Allerdings hat die permanente Begleitung einer Demonstration durch Polizeikolonnen und das ständige Film- und Fotodokumentieren der teilnehmenden Personen zum Unmut seitens der DemonstrantInnen geführt und vom Lautsprecherwagen aus wurde am Carreé die Polizei aufgefordert, das ständige Filmen zu unterlassen.


Präsenz in den Seitenstraßen, hier z.B. Jüdenstraße, genauso sah es in einigen anderen Straßen aus.


Polizei in Kampfanzügen und nach der Durchsetzung des "Vermummungsverbotes" hemmungsloses Ablichten und Portraitaufnahmen mit Fotopparaten und kleinen Videokameras. Wenn man die PolizistInnen zurückfotografiert reagieren sie empfindlich: "Sie dürfen keine Portraitaufnahmen machen" und verweisen auf das Recht am eigenen Bild usw. .

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Dokumentation des Schreibens an das Verwaltungsgericht

Anschreiben an das Goettinger Verwaltungsgericht, 20.6.2005

Sehr geehrte Frau Praesidentin des Verwaltungsgerichtes Goettingen, sehr geehrte Richterinnen und Richter,
wir als Buergerinnen und Buerger der Stadt und des Landkreises Goettingen fuerchten um Gesundheit und Leben von Herrn Ahmed Saado und seiner Familienangehoerigen, alle seit vielen Jahren beheimatet in Ossenfeld im Landkreis Goettingen. Angesichts der von den Vollzugsorganen - unter unseres Erachtens nach skandaloesen, mindestens aber fragwuerdigen Umstaenden - in die Wege geleiteten Inhaftnahme des Herrn Saado zum Zwecke seiner Abschiebung in die Tuerkei moechten wir unserer Besorgnis Ausdruck verleihen, dass hier ein nicht wiedergutzumachendes Unrecht sich anbahnt bzw. geschaffen wird.
Um Ihnen die Hintergruende unserer Besorgnis zu verdeutlichen, moechten wir Ihnen einige Materialien uebergeben. Diese koennen der Richter-/innenschaft die Entscheidungsfindung vielleicht nicht erleichtern, in unseren Augen aber dazu beitragen, bislang wenig beleuchtete Perspektiven auf diesen wie auch aehnlich gelagerte Faelle zu erwaegen. Hierbei handelt es sich im einzelnen, um

1. das "Gutachten zur Situation arabisch-staemmiger Bewohner der Provinz Mardin" vom Referenten des Hamburger Orient-Institutes Herrn Helmut Oberdiek. Aus diesem Text vom 13. Januar 2001 geht hervor, dass abgeschobene Fluechtlinge aus der arabisch-sprachigen Bevoelkerungsgruppe der "Mahalmi", zu der auch Herr Ahmed Saado zaehlt, in ihrer ehemaligen Stammprovinz Mardin praktisch keine Existenz begruenden koennen. "Ein Leben auf dem Land scheint demnach fuer die ‚Araber’ aus Mardin, die erst in den Libanon und dann nach Europa flohen, ausgeschlossen zu sein, da sie, selbst wenn ihre Vorfahren ueber Landbesitz verfuegten, dieses mittlerweile von anderen Personen ‚beschlagnahmt’ worden sein duerfte." (Gutachten Oberdiek, letztes Blatt, unpag.).

2. den Untersuchungsbericht "Staatenlose Kurden aus dem Libanon oder tuerkische Staatsangehoerige?" von RA Herrn Heinrich Freckmann und dem Mitarbeiter des Landkreises Hildesheim Herrn Juergen Kalmbach. In diesem Bericht vom 20. April 2001 wird detailliert dargelegt, welchen prekaeren bzw. widerspruechlichen Status die Gruppenangehoerigen der "Mahalmi" in staatsbuergerrechtlicher Hinsicht in der Tuerkei bzw. dem Libanon haben.

3. den Bericht der unabhaengigen Kommission "Abschiebung kranker Fluechtlinge und ethische Verantwortung". In diesem im Juni 2005 veroeffentlichten Text wird von der interdisziplinaer besetzten Kommission (zu deren Zusammensetzung vgl. Bericht, S. 6) festgestellt, dass mit der Unversehrtheit und Integritaet von Fluechtlingen auch die Grundlagen unserer Rechtsordnung auf dem Spiel stehen (vgl. ebd., S. 4). Insbesondere formulieren die Autor/-innen: "Nach dem Verstaendnis des Grundgesetzes muss das positive Recht darum immer wieder dem Anspruch des jeweiligen Grundrechts ausgesetzt werden [gemeint ist hier das Recht auf Leben, worunter die Autor-/innen auch die Unversehrtheit des Leibes subsumieren], seine Anwendung und sein Vollzug muss grundrechtskonform geschehen. Hierfuer haben alle Verantwortung zu uebernehmen, weil alle Buergerinnen und Buerger nicht nur vor dem Gesetz, sondern auch fuer das Gesetz verantwortlich sind." (Bericht, S. 10; Hervorhebungen im Original; Einfuegung in eckigen Klammern: Verf.) In diesem Sinne halten wir es fuer geboten auf den Befund der Kommission hinzuweisen, dem zufolge es insbesondere bei traumatisierten Fluechtlingen aufgrund der grossen Gefahr fuer das Leben dieser Personen dringend erforderlich ist, fachaerztliche Stellungnahmen bzw. Gutachten einzuholen und diese in der Entscheidung dann auch entsprechend zu beruecksichtigen (vgl. Bericht, S. 18 ff., bes. 20, 22 ff.).

Abschliessend moechten wir unsere Auffassung zum Ausdruck bringen, dass es sich bei der Frage nach einem (humanitaeren) Bleiberecht fuer Fluechtlinge, insbesondere auch fuer jene, die seit Jahrzehnten in diesem Land leben, nicht um eine juristische, sondern um eine politische Frage handelt. Daher sind die Hauptadressat-/innen unseres Engagements die politischen Entscheidungstraeger/-innen bzw. die oeffentlichkeit, auf die letztere sich berufen. Angesichts der unmittelbar drohenden Gefahr fuer das Leben des Herrn Ahmed Saado und die Gesundheit seiner Familienangehoerigen, insbesondere die der minderjaehrigen Kinder, die aus einem Abschiebeversuch bzw. einer Abschiebung resultiert, halten wir es jedoch fuer geboten, uns nunmehr direkt an sie als die Verantwortlichen in der Jurisdiktion zu wenden. Die von uns gestellte Bitte und Aufforderung an Sie lautet: Nehmen Sie Ihre Verantwortung so wahr, dass die von ihrer Entscheidung unmittelbar Betroffenen an Leib und Leben keinen Schaden nehmen.
Mit freundlichen Gruessen ....

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