Der
Fall Zarah Kameli Proteste
verhindern letztlich die Abschiebung (Nachtrag
2006) Zarah Kameli wurde nach dem Abschiebeversuch in die Klinik Hohemark, Oberursel
bei Frankfurt gebracht. Zunächst wurde nur der Haftbefehl vorläufig aufgehoben,
inzwischen hat sie ein dauerhaftes Aufenthaltsrecht. Am 15.2.05 hatte das
Krankenhaus Hohemark in einer Mitteilung erklärt: "Frau Zahra Kameli
befindet sich zur medizinischen Behandlung in der Klinik Hohe Mark in Oberursel
(...) Am 10. Februar 2005 wurde Zahra Kameli vom Frankfurter Flughafen zur medizinischen
Behandlung in die Klinik Hohe Mark eingewiesen. Das Oberurseler Krankenhaus für
Psychiatrie und Psychotherapie ist im Rahmen der gemeindepsychiatrischen Pflichtversorgung
für die junge Iranerin zuständig. Die Patientin erhält alle notwendige fachlich-medizinische
Versorgung, wobei äußerste Sorgfalt auf ein reizarmes Behandlungssetting gelegt
werden muss. Von daher sind - in Absprache mit Frau Kameli - die Kontakte nach
Außen auf ein Minimum beschränkt. Interviews und Filmaufnahmen mit Frau Kameli
sind ausgeschlossen. Informationen zum medizinischen Behandlungsverlauf und zur
persönlichen Situation werden von Seiten der Klinik Hohe Mark aus Gründen des
Datenschutzes nicht weitergegeben." Protest
gegen Abschiebung von Zarah Kameli in den Iran 10.2.05:
Abschiebung wurde gestoppt - Pilot weigerte sich zu fliegen Am Donnerstag
abend wurde versucht, Zahra Kameli in den Iran abzuschieben. Sie war in der Nacht
vorher von Hannover Langenhagen zum Frankfurter Rhei-Main-Flughafen gebracht worden.Für
16 Uhr hatten Gruppen des antirassistischen Netzwerks Kein-Mensch-ist-illegal
zum Protest im Frankfurter Flughafen bei der Lufthansa aufgerufen. Am Frankfurter
Flughafen protestierten dann ca. 150 Personen indymedia, in Göttingen waren vorher
bereits ca. 50 Personen spoantan am Gänseliesel zum Protest zusammengekommen.
Bei den Protesten im Flughafen wurden Passagiere auf ihre Möglichkeiten hingewiesen,
bei Abschiebungen im Flugzeug zu intervenieren. Die Lufthansa wurde aufgefordert,
endlich das Geschäft mit Abschiebungen zu beenden. Der Pilot der Lufthansa-Maschine
des Fluges LH600 weigerte sich schließlich den Transport durchzuführen und Frau
Kameli gegen ihren Willen in den Iran zu deportieren. Der Haftbefehl gegen
Zarah Kameli wurde vorläufig aufgehoben und sie wurde in ein Frankfurter Krankenhaus
gebracht. UntertützerInnen versuchen Kontakt zu ihr aufzunehmen. Das Niedersächsische
Innenministerium verfolgt jedoch weiterhin die Abschiebungsabsicht. 62
TeilnehmerInnen des Protestes festgenommen In Frankfurt kam es nach der
verhinderten Abschiebung zu einer Massenverhaftung von AbschiebegegnerInnen. Nach
dem Abzug der Presse kam es zu regelrechten Hetzjagden durch die Polizei, 62 Menschen
wurden in festgenommen und erkennungsdienstlich behandelt. Bis Freitag Mittag
zog sich die Freilassung hin. Die Gefangenen berichteten von schikanösen Behandlungen
durch die Polizei. Zur
gleichen Zeit: überfallartige Durchführung der Abschiebung von Gazale
Saleme Die 24-jährige Mutter von drei Kindern aus Hildesheim wurde in
einer Nacht-und-Nebel-Aktion von ihrem Mann und zwei Kindern getrennt. Die gebürtige
Libanesin und ihre einjährige Tochter wurden mit einem türkischen Paß nach Istanbul
abgeschoben. Gazale ist im zweiten Monat schwanger, sie spricht kein Wort türkisch
und hat in der Türkei keine Anknüpfungspunkte. Als siebenjähriges Kind reiste
sie in Deutschland ein. Ihre Familie hat seit 2 Jahren einen gesicherten Aufenthalt.
Der Versuch, die Abschiebung durch Intervention bei der Turkish Airline zu stoppen,
wurde von Verantwortlichen Stellen der Airline abgeblockt. Der Pilot der Maschine
hat die Richtlinien des weltweiten Pilotenverbandes IFALPA schlichtweg ignoriert,
keine Personen zu beförden, die gegen ihren Willen im Flugzeug sitzen. Die Ausländerbehörden
in Hildesheim und Northeim versuchen seit vier Jahren einige hundert libanesische
Flüchtlinge in die Türkei abzuschieben, die seit bis zu 20 Jahren hier leben.
Dagegen hat es in den vergangen Jahren massiven Protest gegeben. Jeder
der Beteiligten Schuldigen schiebt die Verantwortung auf jemand anderen aber jeder
Behördenvertreter trägt dazu bei, dass die Abschiebung durchgeführt
wird. Sie tun so als wolle niemand die Abschiebung aber treiben sie trotzdem mit
aller Macht voran.
Wer ist eigentlich verantwortlich?
Text von Kai Weber Niedersächsischer Flüchtlingsrat Hildesheim "Wäre
es nach dem Willen des Bundesinnenministeriums gegangen, dann wäre Zahra Kameli
morgen im Iran. Um 17 Uhr entschied das für die Prüfung von Asylanträgen zuständige
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, dem Wiederaufgreifensantrag des Rechtsanwalts
nicht zu entsprechen. "Für ein Wiederaufgreifen des Verfahrens von Seiten des
Bundesamtes ist hier kein Raum, denn das Verwaltungsgericht hat umfänglich alle
von Ihnen vorgetragenen Tatsachen und Gründe gewürdigt, so dass in der Sache keine
andere Entscheidung getroffen werden könnte", heißt es ebenso lapidar wie falsch
zur Begründung: Das Verwaltungsgericht hat die Frage einer möglichen privaten
und staatlichen Verfolgung von Zahra Kameli wegen "Ehebruchs" eben nicht gewürdigt,
sondern mit der fadenscheinigen formalen Begründung für irrelevant erklärt, diese
Gefahr hätte früher geltend gemacht werden können und sei daher nicht mehr Gegenstand
der Prüfung. Eine "umfängliche Auseinandersetzung mit den vorgelegten Gutachten
und Stellungnahmen von amnesty international, terre des femmes, den Beschlüssen
der UNO-Vollversammlung und den Entschließungen des Europäischen Parlaments zum
Iran erfolgte gerade nicht. Auch die beim Petitionsausschuss des deutschen Bundestages
gestellte Eingabe hatte keine aufschiebende Wirkung. Trotz der von einer herbeigerufenen
Psychologin in der Haft festgestellten Depression mit Verdacht auf das Vorliegen
einer posttraumatischen Belastungsstörung blieb es bei der Abschiebungsentscheidung,
die nunmehr in ärztlicher Begleitung erfolgen sollte. Die Bundesregierung hat
sich damit hinter den Beschlüssen des Einzelrichters Hirschmann versteckt, der
nicht einmal über die Klage selbst, sondern nur über die Anordnung der aufschiebenden
Wirkung der Klage im summarischen Verfahren entscheiden sollte und seine ablehnende
Entscheidung auf weniger als einer Seite mit z.T. objektiv falschen Begründungen
rechtfertigte. Der Richter bezweifelte zunächst, dass ein christliches Glaubensbekenntnis
vorläge, erklärte sodann den Ehebruch - "so er überhaupt vorliegt" - für irrelevant,
weil zu spät vorgetragen, und lehnte schließlich den letzten Eilantrag vom 9.2.2005
mit dem Hinweis ab, die Gründe würden erst später mitgeteilt. Auch das niedersächsische
Innenministerium kam seiner Verantwortung nicht nach, vor dem Vollzug der Abschiebung
zu prüfen, ob dieser möglicherweise rechtliche Gründe entgegenstehen, und - z.B.
unter Bezugnahme auf die laufende Petition oder die festgestellte psychische Erkrankung
- die Abschiebung auszusetzen. Stattdessen verwies man im nds. Innenministerium
auf die Kompetenz des Bundesinnenministers, das Verfahren an sich zu ziehen und
eine erneute Überprüfung durch das Bundesamt zu veranlassen. Dieses "Ping-Pong-Spiel"
zwischen Bundes- und Landesbehörden, die sich bei Abschiebungen gegenseitig die
Verantwortung zuschieben, erleben wir immer wieder. "Akte auf Akte, Paragraf auf
Paragraf die Verantwortung ist in unendlich viele Teile geteilt Zum Schluss ist
es keiner gewesen" (Peter Paul Zahl)
Informationen
des Arbeitskreis Asyl Goettingen / Göttingen den 03.02.2005 Nähere
Infos zu Zahras Geschichte : Zahra wurde 1980 im Iran geboren. Mit
16 Jahren wurde sie mit einem 10 Jahre aelteren Mann verheiratet. Mitte 2001 floh
sie mit ihrem Mann aufgrund politischer Verfolgung nach Deutschland. Hier beantragten
sie politisches Asyl. Sie wurden dem Landkreis Goslar zugewiesen. Ein halbes Jahr
später bekam Zahra ihre Tochter Atusa. Mitte 2002 wurde der Asylantrag abgelehnt.
Anfang 2004 waren alle darauf folgenden Rechtsmittel ausgeschoepft und ihr wurde
ein Abschiebetermin mitgeteilt. Daraufhin tauchte Zahra zusammen mit ihrer Tochter
in die Illegalitaet ab. Für Zahra war und ist es ganz klar, dass sie aufgrund
der politischen Situation und der massiven Verfolgung von Frauen nicht mehr in
den Iran zurueckkehren kann und will. In der Illegalitaet entschied sie auch,
sich endgültig von ihrem Mann zu trennen, dassein Weiterleben mit ihm ein Weiterleben
in patriachalen Strukturen bedeutet haette. Im Mai 2004 reiste ihr Ehemann mit
ihrer Tochter in den Iran aus. Für Zahra war und ist eine Rueckkehr in den Iran
unvorstellbar, dasssie sich dann auch wieder im Machtbereich ihres Mannes befinden
würde, der ihre Trennung von ihm nicht akzeptiert, sondern immer noch massiven
Druck ausuebt und der im Iran als Mann das Recht auf seiner Seite haben wird.
Zahra blieb in der Bundesrepublik und verbrachte weitere 7 Monate in der Illegalitaet
und konvertierte in dieser Zeit zum Christentum. Sie hatte schon lange Kontakt
zu christlichen Gemeinden und wurde von diesen auch in der Zeit ihrer Illegalitaet
unterstützt. Die Hilfe, Solidaritaet und, wie Zahra es erfahren hat, der gleichberechtigte
Umgang in der evangelischen Kirche mit Frauen, führte zu einer immer staerkeren
Annaeherung ans Christentum und schließlich zu ihrem Entschluss, zu konvertieren.
Ende 2004 entschied sie sich, einen Asylfolgeantrag aufgrund ihrer Konvertierung
zum Christentum zu stellen. Obwohl über den Folgeantrag vom Verwaltungsgericht
noch nicht entschieden wurde, sitzt Zahra wie umseitig beschrieben aufgrund der
Ablehnung eines Eilantrages in Abschiebehaft. Bei einer Abschiebung droht Zahra
aufgrund ihrer Konvertierung und der Trennung von ihrem Mann eine massive Verfolgung.
dassZahra mittlerweile in einer neuen Partnerschaft mit einem ebenfalls zum Christentum
konvertierten Iraner lebt, wird ihr nach iranischem Recht Ehebruch vorgeworfen
werden, im iranischen Recht ein schweres Verbrechen, dass mit Haft bis zur Todesstrafe
in Form von Steinigung bestraft wird. Das heißt konkret, bei einer Abschiebung
ist ihr Leben bedroht. Erst Mitte Dezember 2004, also erst vor eineinhalb
Monaten hat die Vollversammlung der Vereinten Nationen in einer Resolution ihre
Besorgnis über die Unterdrueckung von religioesen Minderheiten im Iran geaeußert
und massiv die Folterungen, Steinigungen und die systematische Diskriminierung
von Frauen im Iran verurteilt. In diese Verfolgungssituation soll Zahra abgeschoben
werden. Die
Vorgänge um die Abschiebung Zahra ist am 31.1.05 in Abschiebehaft
genommen worden. Am 10.2.05 soll sie abgeschoben werden. Ihr droht im Iran massive
Verfolgung wegen Ehebruchs und Konversion zum christlichen Glauben. Nach
einem Jahr "Illegalitaet" hat Zarah am 20.12. 2004 einen Asylfolgeantrag
gestellt. Der Folgeantrag begruendet sich mit der drohenden Verfolgung, nachdem
Zahra zum christlichen Glauben konvertiert ist. Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts
ist die Abschiebung in diesem Fall auszusetzen bis die Bedrohungslage im Iran
geklärt ist. Dennoch wurde der Folgeantrag nicht zur Entscheidnung angenommen.
Dagegen hat der Anwalt Zahras Klage eingelegt, die noch zur Entscheidung steht.
Der Eilantrag des Anwalts, bis zur Entscheidung die Abschiebung auszusetzen, wurde
vom Verwaltungsgericht Braunschweig am 31.1.2005 abgelehnt. Wenige Stunden nach
der Ablehnung wurde Zarah auf Antrag der Ausländerbehoerde Goslar in Abschiebehaft
genommen; die Abschiebung in den Iran ist fuer den 10. Februar angesetzt. Zur
Zeit sitzt sie in Hannover-Langenhagen in Abschiebehaft. Beim Haftprüfungstermin
am 01.02.05 legte Zahra Beschwerde ein mit der Begründung, wegen der Trennung
von ihrem Mann und begangenen Ehebruchs einer erhoehten Gefahr ausgesetzt zu sein.
Diese Gefahr wurde erst in den Tagen seit ihrem Auftauchen bekannt. Auf verschiedenen
Wegen ließ ihr im Iran lebender Ehemann Drohungen an sie richten. Ehebruch kann
im Iran mit Tod bestraft werden. Auf dieser neuen Grundlage wurde ein neuer Eilantrag
beim Verwaltungsgericht Braunschweig gestellt, die Abschiebung auszusetzen. (......
Dieser Antrag wurde von einem Richter abgelehnt...) Die Entscheidungen ergehen
hier nicht auf der "Grundlage der Sachkenntnisse" oder "objektiven
Rechts." Deshalb rufen wir auf, Zarah zu unterstüttzen. Zuständig
für den Fall ist: Verwaltungsgericht Braunschweig Herr Hirschmann
PF 4727 38037 Braunschweig. Tel: 0531-4883000 Fax: 0531-4883001 Auslaenderbehoerde
Goslar Herr Held Klubgardenstr. 11, 38610 Goslar Tel: 05321-76329, Fax: 05321-76339 Kontakt
für Rückfragen: AK Asyl Göttingen Düstere Str.6 37073 Göttingen Tel.:
0551/58894 oder 9951852 Fax : 0551/58898 e-mail: akasylgoe@t-online.de Bitte schickt
eine Kopie des Faxes, Proestschreibens an den Arbeitskreis Asyl, Adresse s.u.
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