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Wohnungsgenossenschaft

Die Wohnungsgenossenschaft Göttingen in Zahlen
4.488 Wohnungen in rund 630 Häusern.
12.305 Genossenschafts-Mitglieder
Gesamtvermögen 192,47 Millionen €

Homepage >>
http://www.wg-goe.de/

Satzung der Wohnungsgenossenschaft eG Göttingen
§ 2 Zweck und Gegenstand der Genossenschaft (1) Zweck der Genossenschaft ist vorrangig eine gute, sichere und sozial verantwortbare Wohnungsversorgung (gemeinnütziger Zweck) der Mitglieder der Genossenschaft.

Wohnungsgenossenschaft will 2,46 Mio € von ihren Mitgliedern

4.12.16 Unerwarteterweise verlangt die Wohnungsgenossenschaft nach einer Satzungsänderung (wie unten beschrieben) nun auch nachträglich von allen, die bereits Mitglied der WG sind und meist auch in Wohnungen der Genossenschaft wohnen die zusätzliche Zahlung von +200 € pro Geschäftsanteil die erst nach Wohnungskündigung mit ca. 1,5 Jahren Wartezeit zurückzahlbar ist. Nimmt man nur einen Geschäftsanteil pro Mitglied, dann ergibt das 12.300 x 200=2,46 Millionen Euro, die die WG von ihren Mitgliedern einkassieren will. Wofür die WG dieses Geld benötigt wurde bei der Genossenschaftsversammlung nicht genau geklärt. Die Delegierten der Mieter*innen haben jedenfalls treuherzig zugestimmt. Nun flattern den Mitgliedern kurz vor Weihnachten die Zahlungsforderungen ins Haus. Sollte jemand z.B. zwecks Alterssicherung einmal 5 Geschäftsanteile gekauft haben, dann wären gleich 5 x 200 Euro nachzuzahlen. Da nützt es den Leuten auch nichts, wenn sie ein Sonderkündigungsrecht für die Mitgliedschaft haben, denn damit würden sie auch ihr Mietverhältnis kündigen.

 

Bericht von der Genossenschaftsversammlung am 17.11.16
Kritik an den Beschlüssen

Die Satzungsänderungen sind weitgehend wie durch Aufsichtsrat/Vorstand vorgeschlagen, beschlossen worden. Nur die Verschärfung der Ratenzahlungsregelung wurde etwas abgemildert, dass nämlich der Gesamtbetrag (1.000 Euro) in Raten von mindestens 30 Euro (statt wie vom Vorstand gefordert 40 Euro) einzuzahlen ist. Die Mindeshöhe der Raten war bislang niedriger bei 25 Euro.

Kein Interesse an gründlicher Diskussion?
Die Genossenschaftsversammlung hat am 17.11.16 nach kurzfristiger Vorankündigung und trotz sich regenden Widerstandes diese Satzungsänderung verabschiedet. Die offiziellen Begründungen des Vorstands für die Erhöhung des Pflichtanteils haben vorher nicht schriftlich vorgelegen, eine gründliche Prüfung und Diskussion wurde dadurch verhindert. Trotzdem waren binnen 2 Tagen waren schon 120 Unterschriften von WG-Mitgliedern dagegen gesammelt worden.
Eine Teilabstimmung dazu wurde in der Versammlung mehrere Male wiederholt, weil angeblich nicht richtig gezählt werden konnte. Die Mitglieder wurden aufgefordert, sich Mühe zu geben, damit eine 3/4-Mehrheit für die Satzungsänderung "geschafft" wird.

Geschäftsanteil ist nicht gleich Kaution
Die Behauptung der Geschäftsleitung, 800 Euro seien oft "zu wenig als Kaution", weil Wohnungen in keinem guten Zustand hinterlassen würden. Dagegen wäre im Interesse der Mitglieder einzuwenden, dass der Zwang zum Erwerb eines Geschäftsanteils etwas anderes ist als eine Kaution. Denn eine Kaution ist unmittelbar nach dem Ende des Mietvertrages auszuzahlen. Die Rückzahlung von Geschäftsanteilen dauert aufgrund eines komplizierten Verfahrens ca. eineinhalb Jahre!
Und
wie viele Fälle gibt es, in welchen sich die „nicht ausreichende“ Höhe des Pflichtanteils mit 800 Euro negativ bemerkbar macht? Fällt dies für die Wirtschaftlichkeit und Handlungsfähigkeit der Genossenschaft ins Gewicht? Was findet man dazu in den Büchern?

Kapitalbildung auf Kosten von Geringverdiner*innen?
Die Behauptung der Geschäftsleitung, die Erhöhung des Pflichtanteils von 800 auf 1.000 Euro sei notweindig zur Stärkung des Eigenkapitals der Genossenschaft ist angesichts der Rücklage nicht stichhaltig. Wie notwendig und wie relevant ist die Erhöhung des Eigenkapitals durch die Anhebung des Pflichtanteils von 800 auf 1.000 Euro? Die von der Wohnungsgenossenschaft verwalteten Sparguthaben von Mitgliedern belaufen sich eh schon auf 74 Millionen Euro auf den Genossenschaftskonten. Dass das Eigenkapital durch Druck auf Geringverdiener*innen bei den Wohnungsinteressenten erhöht werden soll, ist als Argument nicht plausibel, wenn andererseits beschränkt die Wohnungsgenossenschaft die Möglichkeit mehrere Geschäftsanteilen mit einer günstigen Dividende zu erwerben.

 

Die gemeinnützige Wohnungsgenossenschaft will den Zugang zu ihren Wohnungen für Leute mit wenig Geld erschweren.

Wer eine günstige Wohnung bisher suchte ging zur Wohnungsgenossenshaft der Städtischen Wohnungsbau oder der Volksheimstätte. Nachteil der Wohnungsgenossenschaft war lediglich, dass dort ein "Eintrittsgeld" bezahlt werden mußte, das jedoch wie eine Kaution verzinst angelegt wurde. Allerdings muß man ca. 1,5 Jahre warten bis man es nach einer Kündigung wiederbekommt.

Eintrittspreis für die Wohnungsgenossenschaft von 800 auf 1000 € ?

Bisher mußte als "Eintrittsgeld" ein "Geschäftsanteil" für 800 Euro gekauft werden, das soll jetzt 1000 Euro kosten. Die Ratenzahlungsfrist soll gleichzeitig von 32 auf 24 Monate reduziert werden.

Aufsichtsrat und Vorstand der Wohnungsgenossenschaft müssen ihren Vorschlag zur Anhebung des Pflicht-Geschäftsanteils von 800 auf 1000 Euro allerdings auf einer Genossenschaftversammlung abstimmen lassen. Anstelle der 12.000 Mitglieder sind jedoch nur 72 gewählte Vertreter*innen der Mieter*innen aus verschiedenen Wohnbezirken stimberechtigt.

Widerspruch vor der Vertreter*innenversammlung

Nun regt sich offensichtlich Widerspruch gegen dieses Vorhaben. Kurz vor einer Vertreter*innenversammlung am Donnerstag den 17.11.16 kursiert eine Unterschriftenliste auf der es u.a. heisst:

"Der Vorschlag des Vorstands und des Aufsichtsrats sieht vor, die Höhe des Geschäftsanteils von 800 auf 1.000 Euro anzuheben, also um 25 Prozent. Diesen zentralen Vorschlag und mehr oder weniger da von abgeleitete weitere Vorschläge der Beschlussvorlage vom 13.09.2016 lehne ich vorläufig ab: - Keine Verkürzung der Frist zur Einzahlung des Pflichtanteils von 32 auf 25 Monate! " (...) "Die vorliegende Planung, dass Argumente für die erwähnten Maßnahmen erst am Tag der Vertreterversammlung (17.11.2016, Tagesordnungspunkte 7.1 und 7.2, „Erläuterung“ und „Diskussion“) den Mitgliedern der Vertreterversammlung vorgestellt werden sollen, lehne ich entschieden ab. Ich unterstütze die Ansicht, dass erst eine Vertreterversammlung, zu der noch einmal eingeladen werden müsste, über diese Punkte entscheiden sollte."

Was bezweckt die Leitung der Wohnungsgenossenschaft damit?

Die Wohnungsgenossenschaft wird den Vorschlag kaum damit begründen können, dass sie Geld für Investitionen benötigt. Denn andererseits wurde der Ankauf von Geschäftsanteilen auf maximal einen Anteil beschränkt.

Insgesamt 12.305 Personen sind durch die Zahlung von 800 € oder mehr Z.Zt. Genossenschafts-Mitglieder. Manche haben auch mehrere Anteile gekauft. Daraus ergibt sich die Summe von 14.800.223,82 € (Stand: 1.1.2015).

Es ist also viel Geld bei der Wohnungsgenossenschaft im Spiel. Das Gesamtvermögen beträgt übrigens 192,47 Millionen € (Stand 2015) .Das Unternehmen schließt das Geschäftsjahr 2015 mit einem Jahresüberschuss in Höhe von 5.188,5 Tsd. € ab.( Zahlen aus >>Wohnungsgenossenschaft / Geschaeftsbericht_2015)

Sowohl die Erhöhung von 800 auf 1000 als auch die Verkürzung der Ratenzahlungszeit zielt nur auf eines ab: Es wird schlicht und einfach schwieriger für Leute mit wenig Geld, einen Geschäftsanteil zu erwerben um eine Wohnung zu bekommen.