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Geburtshilfe, Schwangerenhilfe, Hebammen

Vertrauliche Geburt 2015
Protesttag der freiberuflichen Hebammen 2015
Hilfe für Schwangere (2013)

> Kinder und Eltern

 

Vertrauliche Geburt

Wenn Frauen ihr Baby nicht annehmen wollen, haben sie seit Mai 2014 die Möglichkeit zur vertraulichen Geburt. Nun organisierten die Beratungsstellen des Caritasverbandes und pro familia Göttingen ein Netzwerk-Treffen aller beteiligten Stellen. Im Mittelpunkt standen Absprachen, um einen reibungslosen Ablauf im Falle einer vertraulichen Geburt zu ermöglichen.

Zur vertraulichen Geburt gibt es eine bundesweit kostenfreie Beratungshotline, die anonym Auskunft in mehreren Sprachen gibt: Telefon 0800 40 40 020.

(Text: Katholische Pressestelle Göttingen 1.7.15)
Entscheidet sich eine Frau dann für eine vertrauliche Geburt, "liegt der Vorteil in der durchgehenden medizinischen Begleitung", Im Gegensatz zur anonymen Geburt und zur Babyklappe werden die Frauen bei einer vertraulichen Geburt unter einem Pseudonym medizinisch versorgt. Außerdem werden sie durch eine Fachkraft für vertrauliche Geburt unterstützt und begleitet. Die Kosten für Geburt sowie Vor- und Nachsorge übernimmt der Bund entsprechend den Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen.
"Außer der Beraterin erfährt niemand den wirklichen Namen der Frau, alle beteiligten Institutionen kennen nur ihr Pseudonym", erklärt Lisa Kastner von pro familia. Die Beraterin hält den Namen der Frau in einem Herkunftsnachweis fest, der in einem versiegelten Umschlag sicher verwahrt wird. Nach der Geburt wird der Umschlag an das Bundesamt für zivilgesellschaftliche Aufgaben übermittelt. So kann ein vertraulich geborenes Kind nach 16 Jahren seine Herkunft erfahren. Allerdings darf die Mutter der Herausgabe widersprechen. Dann entscheidet ein Familiengericht, ob die Identität der Mutter weiterhin aus wichtigem Grund vertraulich bleiben muss.
Nach einer vertraulichen Geburt wird das Baby zunächst bei Adoptivpflegeeltern untergebracht. Etwa ein Jahr lang, bis eine Adoption vollzogen wird, kann die Mutter sich entscheiden, ihr Kind selbst groß zu ziehen. Anders als bei einer anonymen Geburt, macht sich bei einer vertraulichen Geburt niemand strafbar, sie bietet Rechtssicherheit für alle Beteiligten.
Ziel des neuen Verfahrens ist es, die Zahl der nach der Geburt ausgesetzten oder getöteten Kinder zu verringern. In Deutschland werden nach einer Studie des Deutschen Jugendinstituts jährlich etwa 20 bis 35 Kinder nach der Geburt ausgesetzt oder getötet. Verbindliche Zahlen fehlen, da von einer erheblichen Dunkelziffer ausgegangen werden muss. Die vertrauliche Geburt soll zudem eine Alternative zu den Babyklappen bieten. Zwischen 1999 und 2010 wurden nahezu 1000 Kinder anonym geboren, in eine Babyklappe gelegt oder anderweitig anonym übergeben. Mit der vertraulichen Geburt wird das Grundrecht des Kindes auf Kenntnis seiner Herkunft berücksichtigt. Seit Mai 2014 haben sich in Deutschland rund 90 Frauen für eine vertrauliche Geburt entschieden.
Damit in Stadt und Landkreis Göttingen alle beteiligten Stellen Hand in Hand arbeiten, initiierte die Schwangerenberatungsstelle des Caritasverbandes gemeinsam mit der Beratungsstelle pro familia ein Netzwerktreffen. Teilgenommen haben, Schwangerenberaterinnen, Ärzte aus Krankenhäusern, Hebammen und Vertreter von Adoptionsstellen, Vormundschaftsstellen sowie Standesämtern.

Protesttag der freiberuflichen Hebammen

20%ige Erhöhungen der Berufshaftpflichtversicherung durch Versicherungsmonopole belasten die freiberuflichen selbständigen Hebammen in der Geburtshilfe. Durch einen Kriterienkatalog des Krankenkassenverbandes für die Einweisung zur Geburt im Krankenhaus sehen die Hebammen Arbeitsaufträge in der Geburtshilfe verlorengehen und fordern "Freie Wahl des Geburtsortes". Bei Geburtshilfe in Kliniken machen die Hebammen auf medizinisch nicht notwendige Kaiserschnitte aufmerksam. überarbeitet / 6.5.15

Die Verbände
Über die wirtschaftliche Situation der Hebammen entscheiden die Regelungen, die der Verband der Krankenkassen (
GKV-Spitzenverband) festsetzt. Die vom GKV-Spitzenverband abgeschlossenen Verträge mit den Akteuren im Gesundheitsereich gelten für alle Krankenkassen, und damit praktisch für alle ca. 70 Millionen gesetzlich Versicherten. Der Verband hat Einfluß auf die Gesetzgebung und die Festlegung von Richtlinien für die Tätigkeiten im Gesundheitsbereich.
Der Hebammenverband (DHV) setzt sich aus 16 Landesverbänden mit über 18.500 Mitgliedern zusammen. Er vertritt die Interessen aller angestellten und freiberufliche Hebammen, sowie hebammennahen Berufe.


Protest von Hebammen gegen die Einschränkung der Wahlfreiheit des Geburtsortes 5.5.15, Marktplatz Göttingen

Versicherungsmonopole schrauben Berufshaftplichtkosten in die Höhe
Die 14.000 Hebammen und insbesondere die 5.140 freiberuflich tätigen Hebammen mit Geburtshilfe wurden Anfang 2013 durch eine mehr als 12%ige Steigerung ihrer Berufshaftpflichtversicherungs-Kosten in ihrer Existenz bedroht. Die Krankenkassen bezahlen nach Protesten pro Hausgeburt durch Hebammen zwischen 140 und 200 € als Ausgleich für die Versicherungskosten und die Berufshaftpflichtprämie für Hebammen soll weiter steigen. Sowohl für das Jahr 2014 als auch für das Jahr 2015 haben die privaten Versicherungsanbieter nach Informationen der Hebammenverbände bereits weitere Erhöhungen von jeweils rund 20 % angekündigt. (. Die Haftpflichtprämie für freiberuflich in der Geburtshilfe tätige Hebammen steigt im Juli 2015 um über 20 Prozent auf 6.274,32 Euro. Wobei die Spezialversicherungen quasi Monopolstellung haben und das deshalb durchdrücken können. (Quelle)


Protest von Hebammen gegen die Einschränkung der Wahlfreiheit des Geburtsortes 5.5.15, Marktplatz Göttingen

GKV will Geburten eher in die Kliniken verlegen, d.h. weniger Hausgeburten
Der zukünftige Ausgleich der steigenden Versicherungskosten, wie auch eine 5%ige Vergütungssteigerung sind gegenwärtig blockiert und es kommt noch dicker:
Gleichzeitig gibt es Probleme mit dem GKV-Spitzenverband, weil dieser Kritierien festlegen will nach denen Hausgeburten ausgeschlossen und stattdessen die Geburten in Krankenhäuser und Kliniken verlegt werden. "Der GKV-Spitzenverband wollte wissenschaftlich nicht belegte Ausschlusskriterien pauschal festlegen, Frauen dabei das Recht zur Mitbestimmung absprechen und Vorgespräche von Hebammen mit Schwangeren zur Geburt und der Wahl des Geburtsortes nicht ausreichend finanzieren." Pressemitteilung GKV 30.04.2015

Die Hebammen argumentieren:
Jede Frau muss das Recht haben, selbst über sich und ihren Körper zu bestimmen. Dazu gehört auch, dass sie entscheiden darf, wo sie ihr Kind zur Welt bringt“, sagt Martina Klenk, Präsidentin des Deutschen Hebammenverbandes e.V. (DHV)." und "Frauen sollen ihre Selbstbestimmung rund um Schwangerschaft und Geburt behalten." Gleichzeitig akzeptiert der Hebammenverband aber auch vorgegebene Grenzen indem sie fordern "Der Hebammenverband fordert aktuell den GKV-Spitzenverband auf, das gleiche Verfahren bei den Ausschlusskriterien für die Hausgeburt anzuwenden wie es bereits für die Geburtshäuser gilt. " (>>DHV 6.3.2015)

Kommentar im Anschluss an ein Gespräch mit einer Expertin:
Die generelle Forderung "Freie Wahl des Geburtsortes" greift zu kurz. Es kann höchstens um die Qualität und wissenschaftliche Fundiertheit des Kriterienkatalogs sowie die organisatorischen Modalitäten seiner Anwendung gehen.

Hier muss sorgfältig in der Argumentation abgewogen werden. Es kann nicht allein der Schwangeren und der Hebamme überlassen werden festzustellen, ob medizinische Hilfe in der Klinik erforderlich sein könnte. Sehr wohl diskutierbar ist allerdings der Kriterienkatalog an dem sie sich orientieren müssen. Dem wirft der Hebammenverband allerdings vor, er gäbe vor, "..Frauen und Kinder schützen zu wollen. Doch in Wirklichkeit berufen sie sich auf Risiken, die zum Teil wissenschaftlich nicht belegt bzw. interpretierbar sind. Wird beispielsweise der errechnete Geburtstermin um nur einen Tag überschritten, was meistens der Fall ist, sollen Frauen faktisch zu einer Geburt in der Klinik gezwungen werden. Eine Hausgeburt würde künftig nicht mehr bezahlt" . Näheres könnte nur beurteilt werden, wenn der Entwurf des Kriterienkatalogs öffentlich gemacht würde.

Geburten in der Klinik führen zu mehr Kaiserschnitten
Wenn nun immer mehr Frauen von den Hebammen weg und zu den Kliniken hin gelott werden dann ist z.B. eine Zunahme der "Kaiserschnitte" ohne strenge medizinische Indikation zu erwarten. 1990 bis 2006 hat sich die Zahl der Kaiserschnittgeburten in Deutschland mehr als verdoppelt – heute 27 % der Geburten) In Gesundheitssystemen, in denen die Schwangeren unter dem entscheidendenEinfluss von Ärzten stehen – wie zum Beispiel in Brasilien, Mexiko und den USA - findet sich eine Kaiserschnittrate von bis zu 80%. Die Rate wäre bei einer Reduzierung auf strenge medizinisch indizierte Fälle vielleicht bei 5 %. Den Frauen wird zu schnell mit Hinweisen auf "unkalkulierbare Risiken" Angst gemacht, so dass sie einem Kaiserschnitt zustimmen. Dabei ist der Kaiserschnitt für das Kind und für die Mutter mit Risiken verbunden. Die Kinder sind häufig noch nicht "ausgereift" und wegen der mangelnden hormonellen Stimulation nicht auf die Geburt vorbereitet. Schnittverletzungen durch das Öffnen der mütterlichen Bauchdecke finden sich bei 1-3% der Neugeborenen. In der Lunge befindet sich Fruchtwasser, das bei der normalen Geburt beim Durchtritt durch das Becken der Frau herausgedrückt wird.usw.


Protest von Hebammen gegen die Einschränkung der Wahlfreiheit des Geburtsortes 5.5.15, Marktplatz Göttingen

Wenn die vaginale Geburt interventionsarm verläuft und einfühlsam begleitet wird, dann wird die "normale Geburt" ein positives und intensives Erleben für Mutter und Kind. Die Bindung zwischen Mutter und Kind und das erste Stillen sind nach einer operativen Geburt erschwert. Und es wird von einem bis zu neunfach erhöhtes Sterblichkeitsrisiko für die Mütter beim bzw. nach dem Kaiserschnitt gesprochen-

Die Vermeidung von Komplikationen und das Vermeiden von unnötigen Eingriffen muss oberstes Ziel der Geburtshilfe und der zukünftigen Gesundheitspolitik werden. Ein Abrechnungssystem, das unnötiges Eingreifen honoriert, setzt in der Geburtshilfe falsche wirtschaftliche Anreize.

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Der Artikel ist durch eine Zusammenfassung von Informationen aus folgenden Seiten entstanden
www.hebammenverband.de
http://www.gkv-spitzenverband.de
http://www.haufe.de/

 

Hilfe für Schwangere (2013)

Familienhebammen
3.7.13 / Seit dem 1. Juli 2013 sind in der Stadt Göttingen Familienhebammen im Einsatz. Sie unterstützen werdende Mütter und Familien ab Beginn der Schwangerschaft bis zum vollendeten 1. Lebensjahr des Kindes. Mit Hilfe der Familienhebammen sollen Voraussetzungen für eine möglichst komplikationslose Schwangerschaft und Geburt geschaffen werden und Mütter und Väter auf ihre Elternrolle vorbereitet werden. Familienhebammen sind staatlich examinierte Hebammen mit einer pädagogischen Zusatzqualifikation. Sie geben alltagspraktische Hilfen in vielen Bereichen, z. B. begleiten sie werdende Mütter auf Wunsch zur ärztlichen Vorsorge, helfen bei Fragen zur Ernährung und Pflege des Säuglings und unterstützen bei Behördenangelegenheiten. Alle werdenden Mütter und Väter können kostenfrei eine Familienhebamme in Anspruch nehmen. Das Anfang 2012 in Kraft getretene Bundeskinderschutzgesetz sieht Hilfen durch Familienhebammen vor und sichert eine dauerhafte finanzielle Unterstützung für das Angebot zu. Der Einsatz der Familienhebammen wird für die Stadt und den Landkreis zentral von einer Stelle koordiniert.
Darüberhinaus wird das Netzwerk "Frühen Hilfen" aufgebaut. Derzeit beteiligen sich über 40 Akteure aus der öffentlichen und freien Jugendhilfe, Beratungsstellen, Bildungseinrichtungen, dem Gesundheitswesen und Familienbildungsstätten am Aufbau und der Gestaltung des Netzwerkes.

Unterstützung für Schwangere in Arbeitslosigkeit und Sozialhilfe
2006 / Unter dem Titel "Pro Kind" lief ab 1.11.06 in Göttingen ein Modellprojekt zur Hilfe für Schwangere.Pro Kind unterstützt erstgebärende Schwangere, die Arbeitslosengeld II oder Sozialhilfe bekommen und sich in einer schwierigen Lebenslage befinden.
Die Frauen können zwischen der 12. und der 28. Schwangerschaftswoche in das Projekt aufgenommen werden. Vor allem minderjährige Mütter ohne Schulabschluss oder Ausbildung, aber auch (sucht-) kranke Frauen oder solche, die sozial isoliert leben, werden von Pro Kind betreut. Die Schwangeren werden von Familienbegleiterinnen – einer Hebamme und einer Sozialpädagogin, die im Team arbeiten - regelmäßig zu Hause besucht. Die Betreuung durch das Pro Kind Programm endet mit dem zweiten Geburtstag des Kindes.
Ziel des Projektes sind die gesundheitliche Prävention bereits während der Schwangerschaft und in den ersten Lebensjahren des Kindes, die Förderung der kindlichen Entwicklung und Erziehungskompetenz sowie die Unterstützung der Mütter bei der Lebensplanung. Die Hebamme ist in der Schwangerschaft und bis zum dritten Lebensmonat des Kindes für die Betreuung zuständig, anschließend die Familienhelferin. Die beiden stehen der Mutter in allen Fragen und Problemen zur Seite – egal ob es sich um Fragen rund um Schwangerschaft und Geburt handelt, um Kinderpflege und –erziehung, die richtige Ernährung, Wohnungssorgen, Probleme in der Partnerschaft, der Ausbildung oder die Frage, wo ein Antrag gestellt werden muss.
Soweit Väter in der Familie sind, werden sie selbstverständlich mit einbezogen. Das Programm ist präventiv, d.h. die meist jungen Schwangeren werden unterstützt bevor massive Probleme auftreten. Es geht dabei um Hilfe zur Selbsthilfe, um aktivierende Begleitung und eine ganzheitliche Unterstützung, nicht um Kontrolle. Die Teilnahme ist deshalb ein freiwilliges Angebot. (Der Text wurde nach einer Presseerklärung zusammengestellt)