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IWF

IWF Wissen und Medien GmbH früher "Institut für den wissenschaftlichen Film Nonnenstieg 72, 37075 Gö

Schließung eines wissenschaftlich-kulturellen Kleinods
Behandlung des wissenschaftlichen Materials
Die IWF-Gebäude

Liquidation und Privatisierung öffentlichen Besitzes
Proteste und die Bürger*inneninitiative Nonnenstieg
Rettung der Kleingärten?
Der Investor: EBR Projektentwicklungs GmbH Göttingen

IWF für die Unterbringung von Flüchtlingen

 

Schließung eines wissenschaftlich-kulturellen Kleinods

„IWF Wissen und Medien gGmbH“, war eine Gesellschaft, die sich im Besitz der alten Bundesländer (ohne Saarland) befand, Das Stammkapital des IWF von 51.129 Euro wurde von Land Niedersachsen: 5.113 Euro (10,0 v.H.) und weiteren 9 Ländern mit jeweils 5.113 gehalten. Aufsichtsratsvorsitzender war Dr. David Schnieders

Die IWF akquirierte und optimierte AV-Medien aus der Wissenschaft und machte sie Lehre und Forschung zugänglich. Das Institut verfügte über mehr als 8.500 Medien, die gekauft und zum Teil auch ausgeliehen werden konnten.
"Der Medienbestand wurde laufend erweitert. Damit zählte das Institut zu einer der weltweit größten Sammlungen wissenschaftlicher Filme. (...) Produzenten von wissenschaftlichen AV-Medien hatten die Möglichkeit, ihre AV-Medien über die IWF zu veröffentlichen. (...) Die Anzahl der über das IWF-Portal online abgerufenen Videos betrug – laut Angaben der IWF – 2007 durchschnittlich 80.000 pro Monat. Im Jahr 2005 waren es durchschnittlich 30.000 pro Monat. (Wikipedia).

Allerdings stellte die "Bewertungsgruppe" der Leibnizgesellschaft 2005 fest: "dass die IWF einen erheblichen Rückgang ihrer Nutzerzahlen, Lizenzen und Lizenzeinnahmen zu verzeichnen hat. Auch die Anzahl verliehener bzw. ver- kaufter AV-Medien (Filme, Videos, CD-ROMs/DVDs) war in den letzten Jahren stark rückläufig: Von 1997 bis 2003 sank der Verleih von AV-Medien ins In- und Ausland um 76 % (von 10.663 auf 2.576), der Verkauf um 56 % (von 4.162 auf 1.828)." (Leibniz-Gesellschaft / S. 3)

"Das wertvolle Material soll im Keller vermodern, denn im Vertrag hat das Land festgehalten, dass mit der Aufbewahrung nicht die Schaffung der für die Verfügbarhaltung der Materialien erforderlichen Ausstattung der TIB verbunden ist", so SPD-Abgeordnete Andretta in einer Erklärung am 24.10.2007. Der alternative Vorschlag sei gewesen : Angliederung der IWF an die SUB Göttingen. Die IWF habe mit ihrem einzigartigen Archiv an wissenschaftlichem Filmmaterial und den für die digitale Katalogisierung und Bereitstellung entwickelten Diensten bundesweit ein Alleinstellungsmerkmal.

Nach Beschluss der Bund-Länder-Kommission für Bildungsplanung und Forschungsförderung (BLK) vom Oktober 2007 wird die IWF Wissen und Medien gGmbH am 31.12.2010 geschlossen.>>filmarchives-online.eu Am 16. Oktober 2010 hat "das Land Niedersachsen einen Abwicklungsplan vor, der das Ende besiegelte. MdL Andretta dazu: "Mit dem vorgelegten Abwicklungsantrag hatte der damalige Wissenschaftsminister der Oldenburger Politiker Lutz Stratmann (CDU) dem IWF den Todesstoß versetzt."

Allerdings musste der Liquidationszeitraum bis zum 31. Dezember 2013 verlängert werden, da die Forderung der VBL und die Veräußerung des Grundstücks Nonnenstieg 72 in Göttingen bislang nicht endgültig abgeschlossen werden konnten. Eine weitere Verlängerung des Liquidationszeitraums bis zum 31. Dezember 2014 kann danach nicht ausgeschlossen werden

Das Filmarchiv wird zukünftig bei der TIB aufbewahrt werden. Im Geschäftsjahr 2012 wurden die Medien und deren Nutzungsrechte auf die Technische Informationsbibliothek Hannover (TIB) zu übertragen. Update Nov. 2016: Ein kleiner Teil des Materials ist online verfügbar im TIB AV-Portal

 

IWF Immobilie

Die Immobilie Nonnenstieg 72-72 A umfasst eine Grundstücksfläche ca. 32.485 m² (davon 10.506 m² als Kleingärten genutzt) mit einer "Nutzfläche 19.200 qm

Zu den IWF-Gebäuden gehören
das 1959 erbaute zentrale, mehrstöckige Verwaltungsgebäude

zwei flache Laborgebäuden und eine Halle für Filmaufnahmen,


der 1960 gebauten Direktorenvilla (2004 zu einem Kinderhort umfunktioniert)
das "Elektromeisterhaus" und das "Hausmeisterhaus".

2010 wurde das Institut geschlossen und das IWF-Gebäude im Lauf der folgenden Monate geräumt.

 

Liquidation und Privatisierung öffentlichen Besitzes

Die IWF-Immobilie war Eigentum der Bürger*innen, vertreten durch die Bundesländer. Den beteiligten Bundesländer-Regierungen war die Beteiligung lästig und sie wollten nur noch Cash sehen. Der Liquidator Horst Scherer wurde mit dem Verkauf dieser Immobilie der öffentlichen Hand beauftragt, verweigerte aber den Verkauf an die Stadt Göttingen. Da haben die Gesellschafter geschlafen oder ein verdammtes Desinteresse am öffentlichen Nutzen gezeigt

Eigentlich wollte die Stadt Göttingen das gesamte Gelände kaufen, notfalls auch nur die Teilfläche mit den Kleingärten, aber der Liquidator hatte wohl schon ein höheres Angebot von der Investorengruppe und argumentierte 2011, er sei dazu verpflichtet worden zum höchsten Gebot zu verkaufen (vermutlich handelte es sich um ein Angebot derjenigen, die sich ein Jahr später 2012 als EBR gmbH gründeten und kauften)

Das egoistische Vorgehen der Bundesländer führte dazu, dass ein Besitz der öffentlichen Hand nicht von der Stadt Göttingen im Gemeinschaftsinteresse erworben werden konnte, sondern an eine Investorengruppe verkauft wurde.

Bis heute ist nicht bekannt, wieviel die Stadt geboten hat und für wieviel der Komplex an die EBR verkauft wurde.

Auskünfte darüber könnten die ehemaligen Gesellschafter, vertreten durch die Finanzminister der Länder geben (>>Nds. Finanzministerium/Beteiligung/iwf-wissen-und-medien-gmbh). In ihren "Beteiligungsberichten" ist aber bislang dazu nichts zu finden. Auch im Bericht über 2014 wird das IWF immer noch als Gesellschaft in Liquidition geführt und auf den Liquidator: Horst Scherer verwiesen.

Mit dem Verkauf der IWF Immobilie an die Göttinger EBR-Projektentwicklungs GmbH ist der Immobilien- und Millionenpoker eröffnet worden. Schließlich befindet sich das Objekt in einer zentralen Ostviertellage. Und Immobilien-Investoren-Spruch Nr. 1 ist: "Lage, Lage, Lage" wenn es um "Betongold" geht.

Geplant sind angeblich u.a. 170 Neubauwohnungen. Wie das aussehen soll, kann man in der >>Präsentation der EBR anschauen. „Bei einem Projekt dieser Größenordnung ist der Gegenwind erwartungsgemäß stärker, wobei natürlich nicht nur rein altruistische Motive eine Rolle spielen.“ Zitat Investor

 

Rettung der Kleingärten?

Der Liquidator Horst Scherer versuchte bereits 2011 den Teil des IWF-Besitzes südlich des Habichtsweges, auf dem sich Kleingärten des Kleingartenvereins "Am Rohns" befinden, in seine Verfügungsgewalt zu bekommen und meinte sie sollten geräumt werden „da die derzeit als Kleingärten genutzten Grundstücksflächen alsbald der im Bebauungsplan festgesetzten anderen Nutzung zugeführt beziehungsweise alsbald für diese Nutzung vorbereitet werden sollen“, ( goettinger-tageblatt.2011) Dabei verwies er auf eine Investorengruppe, die dort bauen wolle. Es bestand also schon früh die Absicht, die 10.000 qm mit ca. 20 Kleingärten in eine Bauplanung zu integrieren.

Oben links das IWF mit den Gebäuden, das Gartenkoloniegelände ist gestrichelt umrahmt, zum IWF-Gelände gehört aber nur der obere Teil am Habichtsweg.

Nach dem rüden Ausbooten der Stadt beim Verkauf gab es jedoch hiergegen nachhaltigen Widerstand der bis heute fortdauert und auch im Flächennutzungsplan verankert werden soll >> Bericht aus dem Bauausschuss vom 8.9.2016 :
Die Teilfläche des IWF-Geländes auf dem Kleingärten stehen war ursprünglich als Erweiterungsflächen für das IWF vorgesehen gewesen. Da mit dem Niedergang des IWF klar wurde, dass die Flächen für vorbenannten Zweck nicht benötigt würden, habe sich die Stadt entschieden, diese Flächen zu überplanen. Für diese Erweiterungsflächen südlich des Habichtswegs zwischen allen Beteiligten bereits sehr schnell Einvernehmen dahingehend erzielt werden können, die Dauerkleingartenkolonie "Am Rohns" auf diesen Flächen zu erhalten und planungsrechtlich zu sichern. Durch den Erhalt der Kleingartenkolonie, die Sicherung von Grünflächen und den Ausschluss von Bebauung würden negative Auswirkungen auf das Stadtklima verhindert. Der Bebauungsplan setze private Grünflächen mit der Zweckbestimmung Dauerkleingarten fest. Dies muß jedoch planungsrechtlich gesichert werden.Der Geltungsbereich wird begrenzt im Norden durch den Habichtsweg, im Osten durch die Konrad-Adenauer-Straße, im Süden durch die Grotefendstraße und im Westen durch Gelände des Theodor-Heuss-Gymnasiums. Er umfasst eine Gesamtfläche von etwa 36.700 m².

Dies soll durch eine Änderung des Flächennutzungsplanes geregelt werden die am 17.11.16 im Bauausschuss beschlossen werden soll. Dazu heisst es in der Einladung "1.3. Habichtsweg Die Fläche soll entsprechend der vorhandenen Struktur als Waldfläche und nicht als Wohnbaufläche dargestellt werden. Dies entspräche auch dem Wohnbaulandkonzept (Anlage der Auslegung). Hintergrund sind die nachgewiesenen hohen naturräumlichen Wertigkeiten der Fläche, die in Steckbrief 2.1.1 dargelegt sind."

Nun kommt kurz vorher auf einmal ein Vorschlag der EBR wie man die Kleingartenfläche zu nutzen gedenke. Dabei wurden gezielt Vertreter der Ratsfraktionen außerhalb des Bauausschusses von EBR zu Gesprächen eingeladen. Wird es einen neuen Angriff auf die Kleingärten geben, evtl. zwecks Schaffung eines Grünparks für die geplanten "hochwertigen Wohnungen"?

Der Investor: EBR Projektentwicklungs GmbH Göttingen

http://www.ebr-immobilien.com

Nach Schließung des Instituts plant die EBR GmbH Göttingen den Abriss der Gebäude und die Errichtung eines Wohnquartiers mit mehreren mehrgeschossigen Gebäuden sowie Tiefgaragen. (Quelle AWIA-Gutachten / veröff. im Ratsinfo)

Geschäftsführer der Gesellschaft ist Borzou Rafie Elizei, in Iran geboren, französischer Staatsbürger, lange Zeit auch in Wien ansässig, "der über langjährige Erfahrung im internationalen Kontext in der Immobilienwirtschaft verfügt." Er gründete die EBR GmbH 2012

Rafie-Elizei ist in vielfältiger Weise geschäftlich mit der Sparkasse Göttingen verbunden. Die EBR ist Investor bei dem millionenschweren Bauvorhaben der Sparkasse an der Groner Landstrasse. Gulz & Partner Immobilien GmbH ist laut GT „exklusiver Kooperationspartner“ der Sparkasse und wird ebenfalls durch Rafie-Elizei vertreten. "Zudem vermarktet die Sparkasse unter anderem Wohnungen, die die EBR derzeit in der Geismar Landstraße am Lumière baut." (>>GT) "Die EBR investiert in Neubauten sowie in bestehende Immobilien, um Mehrwert aus Objekten zu generieren."(ebr-immobilien.com)


Mit-Gesellschafter sind ( >> Gruppenfoto - wurde entfernt / 2017)
--- Diplom-Ingenieur Franz Markowski aus Österreich, Mitgründer der ZIMA Unternehmensgruppe und der ZM3 Immobilien GmbH
--- Hermann Metzler (Mitgründer und Geschäftsführer der ZM3 ImmobilienGmbH sowie Mitgründer der Prisma Holding AG),
--- Rainer Nothdurft (Geschäftsführender Gesellschafter der L. Baumbach Unternehmensgruppe)
--- Martin Rode (Geschäftsführender Gesellschafter der Ernst Rode Bau GmbH & Co. KG)


Nebenbei: Die Architektin Gesche Grabenhorst ist seit 2005 Mitglied im Göttinger Städtebaurat, der die Stadt bei Planungen und städtebaulichen Fragen berät und zu "bedeutsamen Bauvorhaben in der Stadt" Stellung beziehen soll. Sie war als Vertreterin des Städtebaubeirates in der Jury beim Architekturwettbewerb für das EBR-Projekt am Nonnenstieg.

www.nonnenstieg-buergerinitiative.de

2018

Sämtliche Einwände von Bürgern gegen die Bauplanung auf dem IWF-Gelände wurden ignoriert

13.3.18 / Der Bauausschuss hat über den Bebauungsplan Goe 242 („Südlich Nonnenstieg“ / ehem. IWF) hat am 8.3.18 entschieden. Die Nonnenstieg-Bürgerinitiative stellte dazu am 12.3.18 kritisch fest, der Ausschuss habe den „Beschlussvorschlag nach nochmaligem deutlichen Protest der anwesenden Bürger mit einer Gegenstimme und ohne weitere Erörterung der Proteste angenommen. Besonders verstörend ist hier die Tatsache, dass von den insgesamt 426 inhaltlich unterschiedlichen Stellungnahmen alle - bis auf eine eher nebensächliche - mit "die Anregung wird nicht berücksichtigt" beschieden oder als "keine Auswirkung auf den Bebauungsplan" klassifiziert wurden. (…) Es „erhärtet den Eindruck, dass den Bürgern wesentliche, die Planung bestimmende Beweggründe verschwiegen wurden. Es ist gesetzliche Pflicht in einem Auslegungsverfahren, eine Abwägung der schriftlich artikulierten Interessen der beteiligten Interessenträger durchzuführen. Hier wurde in allen über 400 Fällen, in denen zwischen Anwohner- und städtischen bzw. Investoreninteressen abgewogen werden musste, zugunsten des Investors oder der Stadt entschieden. Die Interessen der Anwohner wurden im gesamten Auslegungsverfahren nicht berücksichtigt.“

Es ist absurd, wenn die Mitglieder des Bauausschusses den Vorwurf erheben, die Bürger würden nur in ihrem eigenen Interesse Einwände erheben. Andererseits haben die Ausschussmitglieder offensichtlich nur die Interessen des Investors im Auge (>Infos zum Investor). Der Bürgerinitiative Nonnenstieg kann wohl auch kein Egoismus vorgeworfen werden, wenn sie z.B. eine Bindung der Bauplanung an die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum fordert. (>Webseite der BI)

Die Debatte dreht sich zentral um die Schaffung  von bezahlbarem Wohnraum und die Forderung eine vertragliche Absicherung vom Investor zu verlangen. Wenn SPD und CDU-Vertreter deutlich äußern, sie möchten dem Investor keine Mietpreis-Vorschriften machen und Güntzler (CDU) den Grünen vorwirft, es sei eine „Form von Sozialismus“ wenn sie eine Mietpreisbegrenzung von 7,50 Euro/qm warm für Teilflächen vorschlagen .

2017 / Kritik der Nonnenstieg-BI an der IWF-Bauplanung

Hauptkritikpunkte der Anwohner*innen am Entwurf des Bebauungsplans vom Bauausschuss am  7. September 2017 sind :
-- Die Bebauung weist eine viel zu hohe Dichte auf
-- Hochwertige  Grünstrukturen auf dem Gelände werden vernichtet
-- Die zu erwartende Verkehrsentwicklung durch die Entstehung eines hochverdichtetes Wohngebiet zu dem auch noch 80 neue Wohnungen der Wohnungsgenossenschaft am Nikolausberger Weg hinzukommen.
-- Einige Gebäude sind jetzt noch höher als zuvor schon geplant,
-- Die Ausgleichsfläche in Roringen für die Versiegelung auf dem IWF-Gelände wurde verkleinert,

Die beharrlich kritische Begleitung der Bauplanung durch die Bürger*inneninitiative wurde von der städtischen Bauverwaltung wohl nicht mit Freude gesehen. Es wurde nur eine einzige der 426 Einwendungen der Bürger*innen zu den früheren Entwürfen offiziell  berücksichtigt.
Allerdings bewirkten die Aktivitäten der Initiative dennoch einige Änderungen:
-- Es wurde ein neues Verkehrsgutachten erstellt
-- Entwidmung eines Radweges am oberen Kreuzbergring (2014)
-- Einrichtung einer Tempo 30-Zone (2016 umgesetzt),
-- Änderung der Ampelschaltung  am Nonnenstieg (in Planung),
-- Nutzung der Gebäude zur Flüchtlingsunterbringung,
-- Streichung einer nicht bebaubaren kleinen Baufläche
-- Vertragliche  Vereinbarung angemessen bezahlbarer Mietpreise für einen Teil der Wohnungen.

Während der vierten öffentlichen Auslegung haben die Bürger*innen nun bis zum 3.11.17 zwar formal die Gelegenheit,  Stellungnahmen zu den Änderungen im Entwurf einzureichen. Viele weiterhin bestehende Kritikpunkte werden allerdings ausgegrenzt, weil nur die geringfügigen Änderungen im neuen Entwurf Gegenstand von Änderungswünschen sein sollen. Dadurch wird diese vierte Auslegung, und damit die Bürger*innenbeteiligung, zu einer Farce.

Die Nonnenstieg-BI organisiert deshalb zusammen mit Anwohnern des Großbauprojekts "Nikolausberger Weg" eine öffentliche Informations-  und Diskussionsveranstaltung. Diese findet am Donnerstag, den 26.10. um 19 Uhr im Collegium  Albertinum, Bonhoefferweg 2, statt.

Proteste und die Bürger*inneninitiative Nonnenstieg

2015 / Nach Bekanntwerden der Bauplaungen durch die EBR kam es zu Protesten der Bevölkerung und 2012 zur Gründung einer >> Bürgerinitiative Nonnenstieg . Das Bauprojekt Nonnenstieg kam das Projekt ins Stocken und das IWF-Gebäude wurde von der Stadt für einen begrenzten Zeitraum als Flüchtlingsunterkunft angemietet. Gleichzeitig fanden lärmintensive Gartenbauarbeiten auf dem Gelände statt.

Die Bürgerinitiative verfolgte die Entwicklung mit Kritik und Gestaltungsvorschlägen. Sie sah mit Sorge, dass der Liquidator lediglich den Auftrag hat, das Gelände so gewinnbringend wie möglich zu verkaufen. "Er hat einen Investor mit Kaufinteresse gefunden. Dieser plant aus Gründen der Wirtschaftlichkeit stark verdichteten Geschosswohnungsbau und Gewerbeeinheiten auf dem Gelände." "Auf dem Gelände Nonnenstieg 72 sind zehn Wohntürme in Höhe von je bis zu 23 Metern geplant, die in verdichteter Bauweise angeordnet werden sollen". Im Flächennutzungsplan für das IWF-Gelände war bisher lediglich die Nutzung als „Sondergebiet Institut für den wissenschaftlichen Film“ möglich, einen Bebauungsplan gab es nicht. Um die vom Investor geplanten Nutzungen zu ermöglichen, müßte der Rat der Stadt Göttingen mitziehen."
Die Initiative regte u.a. an, dass das bewaldete Gebiet auf dem Grundstück Nonnenstieg 72 (ehemaliges IWF-Gelände) als Geschützter Landschaftsbestandteil unter Naturschutz gestellt und vor einer Überbauung dauerhaft geschützt wird und Wohnbau nur auf den bereits jetzt bebauten Flächen zugelassen wird.
Seit Anfang 2015 regt sich aber nichts mehr auf der Webseite der Initiative, dort heisst es zZt: "Aufgrund der Zwischennutzung des IWF-Geländes als Flüchtlingsunterkunft ruht das strittige Verfahren momentan. Unsere Arbeit geht aber hinter den Kulissen selbstverständlich weiter! "

 

Pressemitteilung der Nonnenstieg-Bürgerinitiative am 4.12.17
Bebauung im Landschaftsschutzgebiet riegelt Kaltluftzufuhr ab

Die Nonnenstieg-Bürgerinitiative spricht sich gegen den Vorschlag der Verwaltung aus, eine 0,4 ha große und ökologisch sehr sensible Fläche an der oberen Zimmermannstraße aus dem Landschaftsschutzgebiet herauszunehmen und als Wohnbaugebiet auszuweisen.

(...). Bei der Vorstellung des städtischen Flächennutzungsplans war seitens der Stadt immer wieder betont worden, wie wichtig es sei, in einer stadt- und landschaftsplanerisch koordinierten Weise die Flächen zu bestimmen, auf denen sich in den nächsten zwei Jahrzehnten die Stadt entwickeln solle. Nun wird genau das über den Haufen geworfen und es wird weiter so verfahren wie bisher. (...) Nun fragen wir uns: Warum hat die Stadt den teuren Aufwand betrieben, um mit Beteiligung hunderter Bürger einen neuen Flächennutzungsplan zu beschließen, wenn man die frisch gefassten Entscheidungen gleich wieder verwirft?

Viele Gründe sprechen gegen die Bebauung des hochsensiblen Waldgebietes. . Eine zentrale Rolle spielt in diesem Bereich die Kaltluftstromversorgung der Nordstadt. Kaltluftströme aus den Talgebieten von Herberhausen und Roringen kühlen an heißen Sommertagen die Nordstadt. Die nun unter Beschuss stehende Waldfläche wirkt dabei wie ein Nadelöhr - wird dieses durch querstehende Gebäude blockiert, droht ein Abriss der kalten Bodenluft wie in Freiburg, wo in einem ähnlichen Fall nach einer Hangbebauung eine unerträgliche Hitze in den unterhalb liegenden Stadtvierteln bewirkt wurde. In Göttingen hat man viel Geld bezahlt, um diese Ströme 2014 für den Landschaftsplan berechnen zu lassen. Deshalb ist es unverständlich, warum man das nicht berücksichtigt und riskiert, dass hier dasselbe passieren kann wie in Freiburg. Die fragliche Fläche liegt in einem Gebiet, das in den Karten mit der Klassifikation "Erhalt klimarelevanter Klimakomfortraum/Ausgleichsraum sehr hoher bioklimatischer Bedeutung" versehen wurde, insbesondere ausgewiesen zur "Freihaltung klimarelevanter Kaltluftleitbahnen". Von einer solchen Freihaltung ist nun nicht mehr die Rede. (...)

 

IWF Flüchtlingsunterkunft auf Zeit

mehr zur Nutzung als Flüchtlingsunterkunft siehe > Flüchtlingsunterkünfte / IWF

Grüne (13.11.14 )

Mit Vehemenz fordert der Stadtvorstand der Göttinger Grünen die Stadtverwaltung auf schnell für eine Unterbringung von Flüchtlingen in den Gebäuden des IWF zu sorgen. Die Gebäude sind vor wenigen Jahren saniert worden und ca. 50% der Fläche sind ohne große Umstände für eine Unterbringung gut nutzbar. Vorteilhaft ist zudem, dass sich das Gelände innerhalb eines Wohngebietes befindet, so dass die Flüchtlinge besser integriert werden können, als es bei einer Unterbringung im Gewerbegebiet möglich wäre.

Noch befindet sich das Gelände im Besitz von Bund und Ländern. Aufgrund der gegebenen Umstände erwarten wir mit Verweis auf das Grundgesetz (Eigentum verpflichtet) ein entsprechendes Entgegenkommen. (Anmerkung der goest-Red. das war 2014 - Leider wurde das IWF dann an eine private Firma verkauft >EBR)

Wir fordern die Stadtverwaltung zu schnellem Handeln auf, um nicht abermals eine gute Unterbringungsmöglichkeit ungenutzt zu lassen. Es ist unverständlich die Landesregierung darum zu bitten, keine weiteren Flüchtlinge zu schicken, wenn so inkonsequent mit Unterbringungsmöglichkeiten umgegangen wird.

 

Kommentar Gerd Nier

"Wenn man diesen Weg nicht beschreiten will oder kann, wäre hilfsweise auch daran zu denken mit dem Geschäftsführer des potentiellen Erwerbers Herrn Rafie zumindest über eine zwischenzeitlich befristete Anmietung und Nutzung dieser großen Immobilie zu verhandeln.
Welche Stadt kann für die Unterbringung insbesondere von Flüchtlingen schon vermelden, dass sich eine Bürgerinitiative in ihrer großen Mehrheit explizit für diese Möglichkeit ausspricht. Anders als in Hellersdorf und etlichen anderen Kommunen polemisiert und hetzt die Bürgerinitiative Nonnenstieg nicht gegen die Nachbarschaft mit Flüchtlingen, sondern heißt sie willkommen. Würde man ein Konzept entwickeln, dass einen Mischbezug von Studenten/innen und Flüchtlingen ermöglicht, dürfte auch davon ausgegangen werden, dass sich Formen der Hilfestellung und Kooperation zwischen den Bewohner/innen entwickeln könnten, die die notwendige professionelle Sozialarbeit deutlich entlasten würde. "