Lärmschutz>
Verkehr Öffentlichkeitsbeteiligung zum Lärmaktionsplan Schiene Feb 2018 / Die zweite Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung zum Lärmaktionsplan Schiene für die Haupteisenbahnstrecken hat begonnen. Bis zum 7. März 2018 haben die Göttinger Bürgerinnen und Bürger nach Mitteilung des Eisenbahnbundesamtes wieder Gelegenheit, sich zum Schienenlärm zu äußern. Das Amt bietet auch zur zweiten Phase eine Informations- und Beteiligungsplattform im Internet an, die über www.laermaktionsplan-schiene.de. Erreichbar ist. Alternativ können Beteiligungen auch per Post an das Eisenbahnbundesamt, Lärmaktionsplanung, Heinemannstraße 6, 53175 Bonn, geschickt werden. Der vom Bundesamt hierfür vorbereitete Fragebogen kann über die Internetadresse heruntergeladen oder postalisch über die Postadresse angefordert werden. Nachdem in der ersten Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung die Gelegenheit gegeben wurde, die persönliche Lärmsituation zu schildern, bietet das Eisenbahnbundesamt in dieser zweiten Phase die Möglichkeit, das Verfahren selbst zu bewerten. Weitere Informationen finden sich im Internet. Fragen können an das Eisenbahn-Bundesamt unter Mib@eba.bund.de oder postalisch an die Adresse des Amtes gerichtet werden. siehe auch >Diskussion Leineberg Lärmschutz für den Holtenser Berg / 80 km/h auf der B27 16. Januar 2018 Erfolg beim Schutz der Bewohner/innen des Holtenser Berges vor Verkehrslärm: Noch in dieser Woche (3. KW) soll auf der Bundesstraße 27 in Höhe des Stadtteils eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 80 km/h gelten. Das hat die städtische Straßenverkehrsbehörde jetzt angeordnet. „Damit sind wir beim Kampf gegen den Verkehrslärm in der Stadt einen Schritt weiter,“ kommentierte Oberbürgermeister Rolf-Georg Köhler. Die entsprechende Ausschilderung in beiden Fahrtrichtungen wird die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (Bad Gandersheim) durch die Straßenbaumeisterei Göttingen vornehmen. Grundlage für die Maßnahme ist ein von der Stadt in Auftrag gegebenes Lärmgutachten. Das ist zu dem Ergebnis gekommen, dass die Werte der Richtlinie für den Verkehrslärmschutz an Bundesfernstraßen überschritten werden. Betroffen sind hier Wohngebäude westlich der Europaallee. Das Gutachten und das weitere Vorgehen der Verwaltung waren Themen einer Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klimaschutz und Mobilität Ende November 2017. Dort war dem Vorschlag von Stadtbaurat Thomas Dienberg gefolgt worden, sich um Aufnahme in das Lärmsanierungsprogramm des Landes zu bemühen, unter Hinweis auf den Lärmschutz eine Geschwindigkeitsbegrenzung zu veranlassen und anschließend Geschwindigkeitsmessungen vorzunehmen.
Lärmsituation am Elliehäusern „Blookweg“ 18.10.16
/ Sollte das Wohnquartier am „Blookweg“ eine Satzung als Allgemeines Wohngebiet
(WA) erhalten, dann würde für dieses Wohnquartier „Aufgrund
der Lärmemissionen durch die Autobahn....der Sanierungsfall entstehen“,
Schon 2006 habe die Lärmbelastung den nächtlichen Sanierungswert von 57
dB(A) um zwei dB(A) in einem WA-Quartier überschritten. Durch den
inzwischen durchgeführten Anschluss des Güterverkehrszentrum und des Gewerbegebietes
Weende hat der Schwerlastverkehr und somit die Lärmbelastung erheblich
zugenommen. Mit der Erschließung des 'Dragoner Angers' zum Industrie-
und Gewerbegebiet mit Affinität zur Logistik ist mit einer weiteren Lärmsteigerung
zu rechnen. Die Sanierungsgrenzwerte sind zu hoch. Die Lärmbelastung durch
Verkehr ist das Lärmproblem Nummer Eins."
Einführung von Tempo 30 in der Nacht bei ausgewählten Straßenabschnitten 13.11.14 / Die Einführung von Tempo 30 nachts auf ausgewählten Straßen in Göttingen ist mit dem Lärmaktionsplan 2013 beschlossen worden und gilt jetzt ab 21. November 2014 Ähnlich Maßnahmen sind in wmehr als 50 deutschen Städten eingeführt worden, in Niedersachsen u.a. bereits in Celle und Braunschweig. In folgenden Straßenabschnitten wird Tempo 30 nachts zwischen 22 und 6 Uhr umgesetzt:
Die Lärmwerte in diesen Straßen liegen vor allem nachts deutlich über den in den entsprechenden Richtlinien zur Einführung von Tempo 30 geforderten Werten, die noch höher als die gesundheitlich relevante Schwelle sind. Sie betreffen ca. 3.110 Einwohner_innen. Mit der Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h auf 30 km/h im innerstädtischen Bereich kann die Lärmbelastung um 2 - 3 dB(A) gesenkt werden. Für dieselbe Höhe der Lärmminderung wäre z.B. die Halbierung der Verkehrsmenge in der betroffenen Straße erforderlich. Zur Erhöhung des Befolgungsgrades wirken neben Radarkontrollen auch Dialogdisplays, Hinweise auf die Gründe der Tempo 30 - Regelung (z.B. Lärmschutz) und zusätzliche Fahrbahnmarkierungen unterstützend. Grüne für Regelgeschwindigkeit in der gesamten Stadt 30 km/h Die Grünen verweisen aktuell auf die Einführung von "Tempo 40 flächendeckend in New York" und befürworten Tempo 30 als Regelgeschwindigkeit in der Stadt Göttingen. Der Zusammenhang von Geschwindigkeit im innerörtlichen Kfz-Verkehr und Unfallhäufigkeit sei unbestrittenen. "In Göttingen nehmen trotz millionenschwerer Umbauarbeiten an Kreuzungen und Straßen die im Straßenverkehr schwer verletzten Unfallopfer seit 1989 zu." Der Verkehrsentwicklungsplan der Stadt Göttingen, der am 12. Dezember im Rat beschlossen werden soll, sieht einem Modellversuch zur Reduzierung der Regelgeschwindigkeit vor. Darin heißt es: "Von den etwa 600 – 700 Verunglückten pro Jahr sind jährlich 1-3 Getötete und 50-100 Schwerverletzte zu beklagen. Insgesamt ist etwa jeder 3. Verunglückte Radfahrer und jeder 10. Fußgänger. […] Bei den meisten Verkehrsunfällen an Unfallhäufungsstellen waren Pkw beteiligt." Insbesondere zum Schutz von Kindern seien "niedrige Kfz-Geschwindigkeiten und die Einhaltung der zulässigen Höchstgeschwindigkeiten" geboten. "Von dieser Maßnahme profitieren das Klima und die lärmbelastete Bevölkerung gleichermaßen – und gleichzeitig leisten wir einen wichtigen Beitrag für die Unfallprävention." |
2013 Aufgrund von EU-Vorgaben zum Lärmschutz (Umgebungslärmrichtlinie) wurde die Stadt zur Erarbeitung von Lärmkarten zur Beschreibung von Lärmbelastungen (bis 30.06.2012) und zu Aufstellung von Lärmaktionsplänen zur Regelung von Lärmproblemen und Lärmauswirkungen (bis 18.07.2013) verpflichtet. Nach der Kartierung 2012 liegt nunmehr eine >> Kurzfassung des Lärmaktionsplan-Entwurfs (März 2013) vor. Bahnlärm am
Leineberg - kein Thema ? Lärm ist nicht
nur störend, er kann auch krank machen Onlinefragebogen
für BürgerInnen "Lärmforum" |