Höhergruppierung
der Reinigungskräfte Zuerst wollte die Partei DieLinke und später die Kreistagsgruppe DieLinke Piraten Partei wollten die Niedrigbezahlung der Reinigungskräfte verhindern. Im Juni 2017 gelang es, eine entsprechende Änderung durchzusetzen. Erstaunliches geschah dann auch in der Stadtverwaltung SPD und Grüne setzten einen gleichgerichteten Beschluß im Rat durch. Jetzt bekommen die Niedriglöhner*innen im Landkreis und in der Stadt ein Gehaltsstufe höher. Als vor einigen Jahren die Eingruppierung „EG 1“ für Reinigungskräfte wurde, erfolgte dies gegen den Protest der Partei DieLinke bzw. deren Kreistagsfraktion. Danach wurden alle Reinigungskräfte, bei Neueinstellungen in diese niedrigste Tarifgruppe eingestellt. In einer Mitteilung vom 2.6.17 bemerkte die Kreistagsgruppe Die Linke Piraten Partei +: „Während die Verwaltungsspitze und Mehrheitsparteien in den oberen Einkommensgruppen fleißig erhöht haben, wurden Vorstöße nach einer angemessenen Bezahlung dieser Reinigungskräfte abgelehnt.“ Bei einer Halbtagskraft der Reinigungskräfte geht es dabei um rund 100.- Euro im Monat – kein Vergleich zu den Gehältern derjenigen, die diese Regelung eingeführt hatten. Für die betroffenen Personen wäre es eine wirkliche Verbesserung, der Großteil der Reinigungskräfte im Landkreis sind Halbtagskräfte. Die Kreistagsgruppe Die Linke Piraten Partei +forderte im Juni 2017 nun erneut die gerechte Bezahlung der Reinigungskräfte der Kreisverwaltung. Dazu soll die Höhergruppierung der in den letzten Jahren eingestellten Reinigungskräfte von Entgeltgruppe (EG) 1 in Entgeltgruppe 2 erreicht werden. Aufgrund des positiven Haushaltsabschlusses im letzten Jahr ist die Höhergruppierung aus Sicht der Gruppe ein wichtiges Zeichen der Gleichberechtigung und Teilhabe sowie ein Prüfstein der sozialen Verantwortung gegenüber allen Beschäftigten. Die Entgeltgruppe 1, entspricht bei einer Vollzeitstelle 1.751,25 Euro brutto im Monat, die nächsthöhere Entgeltgruppe 2 1.953,10 Euro. Am 14.6.17 konnte die Gruppe Die Linke Piraten Partei + melden „Reinigungskräfte des Landkreises werden in EG 2 eingruppiert - Endlich wieder bessere Bezahlung für Reinigungskräfte.“ Und zwar rückwirkend zum Jahresbeginn generell nach der Entgeltgruppe 2 (EG 2). Dies habe eine Überprüfung der Eingruppierung ergeben, wie die Kreisverwaltung am 13.6.17 im Personalausschuss mitgeteilt hatte. Im
September 2017 zogen die Fraktionen von SPD und Die Grünen in der Stadtverwaltung
nach und forderten eine Abschaffung der Entgeltgruppe TVÖD 1 in Göttingen. In einem gemeinsamen
Antrag zur Ratssitzung am 15. September heisst es: „Die Verwaltung wird beauftragt, in Anlehnung an die Praxis der Verwaltung
des Landkreises eine Neubewertung der Stellen der Entgeltgruppen TVÖD
1 und 2 mit dem Ziel vorzunehmen, keine Mitarbeiter*innen in der Entgeltstufe
1 zu beschäftigen. Die betreffenden Mitarbeiter oder Mitarbeiterinnen
sind in Entgeltstufe 2 TÖVD oder höher zu gruppieren.
Begründung: In der
Göttinger Stadtverwaltung sind z.Zt. insgesamt 87 Personen – davon 11
männliche und 76 weibliche Beschäftigte – in der Entgeltgruppe 1 (EG 1)
TVöD eingestuft. Im Wesentlichen sind die Mitarbeiterinnen in den Küchenbetrieben
(40) und im Reinigungsdienst (34) beschäftigt. (…) Gerade die öffentliche
Hand – nicht allein Göttingen – muss beispielgebend sein und ihre Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter so entlohnen, dass sie mit einer Vollzeitstelle von ihrem
Lohn leben können ohne Transferleistungen zu benötigen.“ |
Was ist prekäre Arbeit?Was fällt alles unter prekäre Arbeit? Wo findet man sie? Wodurch ist sie gekennzeichnet? Gewerkschaft? |
Mindestlohn (MiLo)Jetzt 8,84 Euro
- Ziel 10 € Stunden (inkl.
Überstunden!) und Lohn müssen passen Mehr Jobs durch
Bekämpfung der Hungerlöhne 10 Euro ! Kritik
an der Behandlung des Themas MiLo durch den DGB Das ist jedoch relativ
bedeutungslos. Der gesamte DGB vertritt ungefähr diese Ansicht. Blöd nur,
dass er sein OK für die Vorgehensweise gegeben hat, dass eine MiLo-Kommission
mit AG-Beteiligung über die Anhebung des MiLo befindet. So verkommt dieses
"Schnell auf 10 Euro" zu einem die Betroffenen verhöhnenden Lippenbekenntnis.
Darauf hatten wir schon 2014 mit unserem Flugblatt "8,50 Euro ist Mogelpackung"
aufmerksam gemacht: Und richtig übel ist es, wenn vom Paritätischen bis
zu von der Leyen Hinweise kommen, dass erst ein Lohn von 12,50 Euro gegen
Altersarmut helfen würde. Ein Lohn, der gegen Altersarmut hilft, kann
kein Mindestlohn sein, er kommt eher einem Durchschnittslohn nahe. Durchschnittslohn
als Mindestlohn? Eine Mindestrente und langfristig eine Reparatur der
Rentenformel sind notwendig. Mindestlohn und Sicherheit vor Altersarmut
sollten daher wohl als zwei Paar Schuhe betrachtet werden.
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Firmen die Hungerlöhne zahlen an den Pranger stellen!19.8.09 / Die Gewerkschaften Vereinigte Dienstleistungsgewerkschaften ver.di und Nahrung Gaststätten Genuss NGG wollen durch eine Umfrage deutlich machen, wie viele Niedriglohn-Arbeitsverhältnisse es in Göttingen gibt. Aufgrund der Daten von der Agentur für Arbeit sind in der Region mehr als 4.000 Erwerbstätige trotz einer Vollzeit-Arbeitsstelle für die Bestreitung des Lebensunterhalts zusätzlich auf Hartz 4 angewiesen. "Schuld daran sind häufig Niedriglöhne von 5,50 Euro oder weniger", sagt Detlef Ahting. Für den Geschäftsführer des ver.di-Bezirks Süd-Ost-Niedersachsen ist es "ein unhaltbarer Zustand, wenn Menschen trotz Vollzeitarbeit auf Geld aus dem Hartz-IV-Topf angewiesen sind". "Wir wollen wissen, wie gut oder wie schlecht Chefs im Kreis Göttingen bezahlen", sagt Manfred Tessmann von der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten. Der Geschäftsführer der NGG-Region Süd-Ost-Niedersachsen kündigte ein bundesweites "Niedriglohn-Barometer" an, so Tessmann. Friseurinnen, Kellnerinnen oder Verkäuferinnen in Bäckereien arbeiteten häufig im unteren Lohnspektrum. Die Gewerkschaften ver.di und NGG treten für einen gesetzlichen Mindestlohn von 7,50 Euro pro Stunde ein." (Pressemitteilung ver.di / NGG ) Damit klar wird, welche Arbeitgeber solche Hungerlöhne zahlen bitten die Gewerkschaften alle Betroffenen, sich zu melden wenn sie weniger als 7,50 verdienen. Dies kann durch das Ausfüllen eines Formulares im Internet gemacht werden. Anmerkung der
goest-Redaktion: Die Meldeliste wählt ein datenschutzmäßig
bedenkliches Verfahren - besser nur anonym anrufen und melden |
Ferienjobs für Schüler*innen ohne Sozialversicherungabzüge12.7.16 / RV-Mitteilung/ Viele von ihnen bessern jetzt mit Ferienjobs wieder ihr Taschengeld auf. Wenn Schüler*innen nur in den Sommerferien arbeiten, dann ist es egal, wie viel sie verdienen: Dann fallen keine Sozialversicherungsbeiträge an und jeder Cent ihres Einkommens geht aufs Konto, teilte die Deutsche Rentenversicherung Braunschweig-Hannover jetzt mit. Als Ferienjobber vereinbaren Schüler mit ihren Arbeitgebern in aller Regel eine kurzfristige Beschäftigung. Dann gilt der Vertrag für längstens drei Monate oder 70 Arbeitstage. Wird dieser Zeitraum auch bei mehreren Beschäftigungen in einem Kalenderjahr nicht überschritten, spielen die Höhe des Gehalts und die Anzahl der Arbeitsstunden keine Rolle: Der Job bleibt sozialversicherungsfrei.
Mini-Jobs und RenteMinijobber können ab Januar 450 statt - wie bisher - 400 Euro verdienen. Das hat der Bundesrat am 23.11.12 beschlossen. Gleichzeitig erwerben die geringfügig Beschäftigten durch Zahlung vergleichsweise niedriger eigener Beiträge Anspruch auf das volle Leistungspaket der gesetzlichen Rentenversicherung. Dies teilt die Deutsche Rentenversicherung Braunschweig-Hannover mit. Minijobs, die ab dem 1. Januar 2013 aufgenommen werden, sind in der gesetzlichen Rentenversicherung versicherungspflichtig. Die Arbeitgeber zahlen dafür einen pauschalen Beitrag von 15 Prozent an die Rentenversicherung. Die Beschäftigten müssen dann nur noch den Restbetrag von 3,9 Prozent auf eigene Kosten zahlen. Wer 450 Euro monatlich verdient, übernimmt dann lediglich einen Eigenanteil von 17,55 Euro. Bisher zahlten die Beschäftigten neben dem Pauschalbeitrag des Arbeitgebers keine eigenen Beiträge, konnten aber den Arbeitgeberbeitrag freiwillig aufstocken. Durch die neue automatische Vollversicherung genießen die Beschäftigten den umfassenden Schutz der gesetzlichen Rentenversicherung. So können sie sich beispielsweise für den Fall einer Erwerbsminderung absichern oder Anspruch auf eine medizinische oder berufliche Rehabilitation erwerben. Außerdem zählen die Beschäftigungszeiten in vollem Umfang für die spätere Altersrente mit. Auf Antrag können sich die Minijobber auch von der Zahlung des Eigenbeitrags befreien lassen. Damit würden sie allerdings auf den umfassenden Versicherungsschutz verzichten. Wer dies in Erwägung zieht, sollte sich daher auf jeden Fall vorher beraten lassen. Einen Fragen- und Antwortenkatalog mit konkreten Beispielen finden Interessierte auf www.deutsche-rentenversicherung-braunschweig-hannover.de. Informationen gibt es auch am kostenlosen Servicetelefon unter 0800 1000 480 10.
Mini-Jobber im Kreis Göttingen können Weihnachtsgeld bekommen 14.12.16
/ Wenn die Firma den Voll- und Teilzeitbeschäftigten ein Weihnachtsgeld
zahlt, dann haben auch die Mini-Jobber im selben Unternehmen Anspruch
darauf. Also unbedingt prüfen ob ein Recht auf Weihnachtsgeld besteht.
Das Weihnachtsgeld keine gesetzliche Leistung, sondern meist per Tarif-
oder Arbeitsvertrag geregelt. Also prüfen ob für den Betrieb ein Tarifvertrag
gilt – das kann man durch einen Anruf bei der zuständigen Gewerkschaft
erfahren. |
Auszüge
aus GBE Nr. 174 April 2004: Über den Umgang
mit "Umfragen"
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