Goettinger
Stadtinfo Abteilung "polizeilicher Staatsschutz" zuständig für GOEST? Das Verfahren ist eingestellt - Das Problem besteht weiter! Erklärung
der GOEST-Redaktion Langfassung vom 27.9.09 zu Anzeige und Staatsschutz >
GOEST-Artikel über Fremdenfeindlichkeit im Blümchenviertel
2009 >
Überwachung
von Atomkraft-Gegner (Antiatomplenum) >>
Abteilung
Staatsschutz der Göttinger Kriminalpolizei |
Das Verfahren ist eingestellt - Das Problem besteht weiter!
9.11.2009 / Das Ermittlungsverfahren gegen GOEST, so wurde vom zuständigen Staatsanwalt Heimgärtner ohne weitere Erklärung mitgeteilt, sei eingestellt worden. Jede andere Entscheidung wäre aber auch ein weiterer Skandal gewesen. Der erste Skandal war, dass die Schreiberin eines rassistisch aufgeladenen Briefes nicht wegen übler Nachrede angezeigt wurde, obwohl der Brief einem Kriminaloberkommissar (KOK) Frey, Staatsanwalt Heimgärtner, den Bundestagsabgeordneten Hartwig Fischer, Thomas Oppermann und Jürgen Trittin sowie Oberbürgermeister Meyer bekannt gemacht worden war. Stattdessen wurde von KOK Frey gegen den Verantwortlichen von GOEST, G. Schäfer ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Als Grund dafür wurde genannt: GOEST habe darauf hingewiesen, dass ein Brief mit rassistisch aufgeladenem Inhalt den Konflikt im Blümchenviertel anheizen könnte. Nun ist also das Verfahren gegen GOEST nach § 170 Abs. 2 STPO eingestellt worden. Aber das Hauptproblem, das an diesem ganzen Fall wieder einmal sichtbar wird, bleibt weiterhin bestehen: es ist die Existenz einer Polizeiabteilung, die speziell für das systematische Sammeln von Daten "politisch Verdächtiger" zuständig ist. 1981 wurde in Göttingen die Existenz des Spurendokumentationssystems SPUDOK bekannt. Ein Dateinesystem in dem alle möglichen zufällig und zielgerichtetet erhobenen Daten zum Zwecke der Durchleuchtung der politischen Szene und einzelner Personen gespeichert wurden. Dazu meinte Prof. Benda, der ehemalige Präsident des Bundesverfassungsgerichtes: SPUDOK, als eine "Sammlung von Daten auf Vorrat, nur in der Hoffnung, man könne sie möglicherweise in Zukunft irgendwie einmal für nützliche Zwecke verwenden" ist unzulässig (> Quelle: Bundestag). Der Polizeiliche Staatsschutz in Göttingen darf also (eigentlich) nicht wahllos Daten über Personen sammeln. Nur fragt sich, wie das kontrolliert werden kann. Hier müßten im Niedersächsischen Polizeigesetz Schranken und Kontrollen vorgeschrieben werden, worauf man aber kaum hoffen sollte, man braucht sich nur das z.Zt. gültige >>Landespolizeigesetz anzuschauen. Als einzige Maßnahme bleibt jeweils eine Verfassungsklage, um die aus der Spur gelaufene Polizei zurückzupfeifen. Wegen des Verbots von Vorratsdatensammlungen ist dem polizeilichen Staatsschutz eine Anzeige stets willkommen, weil dann Daten im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens gesammelt werden können. Deshalb sind selbst die absurdesten Anzeigen für die Staatsschutz-Abteilung hilfreich. Denn wenn sie auch keinerlei Aussicht auf die Eröffnung eines Verfahrens oder eine Verurteilung haben, so können sie doch als Rechtfertigung für ein Ermittlungsverfahren dienen, in dessen Rahmen dann Daten gesammelt werden. Dieses Hintertürchen zur Legitimation der Vorratsdatensammlung muß geschlossen werden. Es darf nicht sein, dass innerhalb der Polizei Instanzen entstehen, die ganz nach Belieben geringste, meist unhaltbare Anlässe benutzen, um politisch unliebsame Personen auszuspähen, abzuhören, auszuforschen und über lange Zeit hinweg Daten über diese Personen zu sammeln. (Einige Fälle der jüngsten Vergangenheit sind z.B. die Observation eines Atomkraftgegners oder die Hausdurchsuchungen in der Geismar Landstr.) Wenn eine absurde Beleidigungsanzeige gegen GOEST zum Anlass für ein Ermittlungsverfahren genommen wurde, war möglicherweise die Gelegenheit gerne wahrgenommen worden, im Bereich eines unbequemen Internetmagazins Hintergründe auszuforschen. Ob es dabei zu einem Strafverfahren käme oder nicht mag für die Ermittler nur zweitrangig gewesen sein, denn während der Ermittlung fallen auf jeden Fall Daten an, die ja vielleicht irgendwann mal interessant sein könnten. Nach der Einstellung des Verfahrens gibt es offensichtlich keine reale Chance, die Polizei zur Offenlegung ihrer Ermittlungsmethoden und Ergebnisse, sowie zur Löschung der erhobenen Daten zu zwingen. Ja es gibt nicht einmal die Gewissheit, dass die Polizei die Ermittlungen einstellt, nachdem das Verfahren seitens der Staatsanwaltschaft eingestellt worden ist. (Siehe dazu den Artikel über die Weiterermittlung gegen einen Atomkraftgegner nach Einstellung des Verfahrens) Mit geheimen polizeilichen Instanzen, die Datensammlungen über politische Dissidenten anhäufen sind in der Deutschen Geschichte üble Erfahrungen gemacht worden. Ein Staatsschutz, der seine Aktivitäten beliebig in einem kaum kontrollierten Bereich ausweiten kann, ist wohl eher selbst eine Gefahr. Man müßte Meinungs- und Pressefreiheit vor diesem "Staatsschutz" schützen.
|
Erklärung der GOEST-Redaktion 27.9.09 Liebe Leserinnen und Leser ! Vor einer Beleidigungsanzeige ist man in der Medienarbeit nicht gefeit. In den 10 Jahren des Bestehens von GOEST ist es bislang nicht vorgekommen. Nun aber liegt eine Anzeige wegen Beleidigung gegen den presserechtlich Verantwortlichen von GOEST vor. Es geht um den Artikel über Fremdenfeindlichkeit im Blümchenviertel. In diesem Artikel steht u.a. , dass ein Beschwerdebrief "rassistisch aufgeladen" gewesen sei. Wie inzwischen zu erfahren war erfolgte die Anzeige wegen dieses Satzes. Soweit zur Beleidigungsanzeige, die ohne Diskussion juristisch hätte abgewickelt werden können. Anders verhält es sich mit der Tatsache, dass die Ermittlung in dieser Angelegenheit von der >>Abteilung Staatsschutz (!) der Göttinger Kriminalpolizei übernommen wurde. Dadurch wird der Vorgang "Beleidigungsvorwurf" mit dem Etikett "Staatsschutzdelikt" und "politisch motivierte Straftat" versehen. Staatsschutz: "Die Staatsschutzabteilung der Polizei beschäftigt sich mit "politisch motivierten Straftaten" , durch politisch motivierte Straftaten werden nicht nur regelmäßig Rechtsgüter von höchstem Wert verletzt, sondern auch die demokratischen Grundlagen des Gemeinwesens bedroht." und "Höchsten Stellenwert misst die Bundesregierung der Bekämpfung des Extremismus zu. Sie setzt hier einen wesentlichen innenpolitischen Schwerpunkt, weil Intoleranz, Rassismus und Fremdenfeindlichkeit das innere Gleichgewicht einer demokratischen Gesellschaft stören." (Zitat Bundesinnenministerium) Wir gingen bisher davon aus, dass die grundgesetzlich garantierte Presse- und Meinungsfreiheit ein kritisches Internetmagazin wie GOEST vor der Einordnung unter "politische Straftat" schützt; auch und gerade dann, wenn es kritisch über ein Thema wie "Fremdenfeindlichkeit" berichtet. Anscheinend kann die Polizei hier jedoch willkürlich einordnen. Wir meinen: Der Polizei darf es nicht überlassen werden, in beliebiger Weise "Staatsgegner" zu definieren, um sie dann eventuell als Staatsfeinde zu behandeln. Wenn eine Beleidigungsanzeige ausreicht, damit der Staatsschutz tätig wird, was kann dann noch alles zur Staatsschutzsache erklärt werden? Reicht es aus, wenn der Staatsschutz eine mißliebige politische Einstellung vermutet? Demokratie wäre das nicht mehr! 27.9.09 |
Am 14.10. erhielten wir eine Solidaritätserklärung von >> "Schöner Leben" für die sich die GOEST-Redaktion herzlich bedankt und die wir im folgenden dokumentieren:
|
Pressemitteilung
von Gerd Nier (Bundestagskandidat der Partei DieLinke) am 17.9.09 "So langsam wird es unerträglich. Wofür soll unsere Justiz denn noch missbraucht werden? Mit Erschrecken musste ich von der Strafanzeige gegen einen Göttinger Journalisten Kenntnis nehmen, der kritisch über eine Veranstaltung im Rosenwinkel mit Asylbewerberfamilien und Anwohner/innenberichtet hat. Mehr noch verwundert und empört mich die Tatsache, dass diese Anzeige anscheinend vom Kommissariat 4 behandelt wird, das allgemein als Kommissariat für Staatsschutzangelegenheiten bekannt ist. Dieser Vorgang sollte m.E. nicht einfach übergangen werden. Man darf sich nicht daran gewöhnen. Auch wenn es schon fast zum Normalzustand geworden ist, dass der Landtagsabgeordnete der LINKEN Patrick Humke-Focks ins Zielfeuer von Polizei und Justizbehörden geraten ist und mit immer neuen Verfahren überhäuft wird, muss man sich die aus meiner Sicht teilweise absurden Vorwürfe und vorgeschobenen Anlässe immer wieder verdeutlichen. Dass sich jetzt aber auch das Fachkommissariat 4 (zuständig für Staatsschutzdelikte und politisch motivierte Straftaten) einer Strafanzeige gegen einen Journalisten wegen angeblicher Beleidigung und übler Nachrede annimmt, macht mehr als bedenklich. Ein Bericht des Online Magazins goest (Göttinger Stadtinfo) über deutlich rassistische Äußerungen während einer Versammlung von Asylbewerberfamilien und Anwohner/innen im Rosenwinkel genügt anscheinend schon, für eine Eingruppierung als mögliches "Staatschutzdelikt". Das kann doch nicht ernsthaft im Interesse unserer freiheitlichen Grundordnung, der Pressefreiheit und selbst den vermeintlichen Anliegen des Staatschutzes liegen." |