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Landkreis Göttingen
Sozialausschuss empfiehlt Abschaffung des Wertgutscheinsystems - Verwaltung sträubt sich

30.4.07 / Der Sozial- und Gesundheitsausschuss des Landkreises Göttingen hat sich in seiner Sitzung am 25.4.2007 mehrheitlich (6:4) für die Abschaffung des Wertgutscheinsystems für Flüchtlinge zu Gunsten zukünftiger Bargeldauszahlung ausgesprochen. Der Kreistag wird sich dieser Entscheidung voraussichtlich in seiner nächsten Sitzung am 9.5.2007 anschließen. Wörtlich heißt es in dem Antrag: "Der Kreistag [lehnt] das Gutscheinsystem für Flüchtlinge ab" und "fordert die Verwaltung auf, den Vertrag zur Abrechnung von Sodexho Pass Wertgutscheinen zum nächstmöglichen Zeitpunkt mit dem Ziel einer künftigen Barauszahlung zu kündigen." Zur Begründung heißt es unter anderem, die Gutscheinregelung sei "diskriminierend" und bedeute für die Betroffenen "Bevormundung, Demütigung und Stigmatisierung".

Von Seiten der Verwaltung wurde bestätigt, dass die Erlasse des Landes Niedersachsen von 1997, welche die Kommunen verpflichteten, vorrangig Gutscheine statt Bargeld auszugeben, seit 2005 außer Kraft gesetzt sind. Demnach gelten in Niedersachsen bezüglich der Grundleistungen für AsylbewerberInnen nur die bundesrechtlichen Vorschriften des AsylbewerberInnenleistungsgesetzes (AsylbLG). In der Sitzung des Sozialauschusses vertrat die Verwaltung allerdings die Ansicht, dass das Bundesrecht ein Abrücken von der derzeitigen Praxis zu Gunsten der Bargeldausgabe nicht zulasse. Dem entgegen steht der Wortlaut des geänderten AsylbLG, zahlreiche Rechtsgutachten und Kommentare sowie die Handhabung in zahlreichen Bundesländern und Kommunen: In Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt, Bremen, Hamburg und Berlin wird Bargeld ausgegeben, mit wenigen Ausnahmen auch in Rheinland-Pfalz, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein. Bereits im Februar hat sich auch der Rat der Stadt Göttingen in einem ähnlichen Antrag für die Abschaffung des Wertgutscheinsystems ausgesprochen.

Bericht von der Gutscheingruppe c/o arbeitskreis asyl goettingen geismarlandstrasse 19

 

Stadt Göttingen verabschiedet Resolution gegen Wertgutscheinsystem

Der Rat der Stadt Göttingen hat in seiner Sitzung am 9. Februar 2007 eine Resolution für die Abschaffung des rassistischen Wertgutscheinsystems verabschiedet.
12.2.07 / "Die Fraktionen der Göttinger Linken, von Bündnis 90/Die Grünen, der SPD sowie der FDP stimmten dem Antrag zu, einzig die CDU-Fraktion votierte dagegen. In Niedersachsen erhalten Flüchtlinge die ihnen zustehenden Leistungen in Form spezieller Wertgutscheine. Mit diesen Gutscheinen können nur bestimmte Produkte in wenigen Läden gekauft werden. Diese Praxis empfinden die Flüchtlinge bevormundend und diskriminierend. Mit der heutigen Entscheidung stellt sich der Rat der Stadt Göttingen hinter die Forderungen der Flüchtlinge anstatt der Wertgutscheine wieder Bargeld auszugeben. Somit wendet sich der Rat auch gegen den Erlass des niedersächsischen Innenministeriums von 1997, der die Kommunen verpflichtet, vorrangig Gutscheine statt Bargeld auszugeben. Alle Nachbarländer Niedersachsens verzichten auf ähnliche Weisungen an ihre Kommunen: in Hessen, Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern wird flächendeckend Bargeld ausgegeben. Neben der Stadt Göttingen hat der Rat der Stadt Oldenburg bereits im Herbst einstimmig die Abschaffung der Wertgutscheine zugunsten der Wiedereinführung von Bargeld gefordert. Die Sozialdezernentin der Stadt, Schlapeit-Beck, begrüßte in diesem Zusammenhang ausdrücklich das „humanitäre“ Engagement der lokalen Umtauschinitiative. Diese tauscht bereits seit Jahren Gutscheine gegen Bargeld, um der schikanösen und ausgrenzenden Behandlung der Flüchtlinge entgegenzutreten."

http://bargeldstattgutscheine.de.tf/
http://www.papiere-fuer-alle.org/

 

Firma gegen Hilfsaktion
Sodexho möchte Schickanen aufrechterhalten und macht Druck

30.9.06 / Die Firma >> Sodexho betreibt die Abwicklung von Sozialleistungen" als Geschäft. SIe wirbt damit, dass durch Gutscheine statt Bargeld für AsylbewerberInnen eine "Minimierung des Verwaltungsaufwands" und eine "Gesetzeskonforme Umsetzung des AsylblG und SGB II (§ 31)" erreicht würde. Gleichzeitig sei eine "Kostenreduzierung gegenüber eigenen bargeldlosen Systemen" erreichbar. Die angeblichen Vorteile aus der Sicht von Sodexho sind Nachteile und Entwürdigung für die AsylbewerberInnen: "Auswahl an Akzeptanzpartnern im Einzelhandel gemäß Absprache" (...) Der Leistungsträger legt selbst die regionale und zeitliche Gültigkeit der Wertgutscheine fest. Der Leistungsträger bestimmt den Verwendungszweck." ( Quelle ) D.h. es wird festgelegt, bei wem gekauft werden darf und welche Waren überhaupt gekauft werden dürfen - das ist wie im Gefängnis obwohl die Leute ins Geschäft gehen dürfen.

Dass es Leute gibt, die eine Methode gefunden haben wie man den AsylbewerberInnen helfen kann aus diesem Knast-System auszubrechen gefällt der Firma nun ganz und garnicht. Sodexho versucht, jede soziale Strategie gegen ihr Schikanesystem zu unterbinden. Dazu gibt es eine Stellungnahme der Göttinger Gutscheingruppe in der es heisst:

"Ende letzter Woche hat sich die die Firma Sodexho Pass GmbH, die ja von der Stadt Göttingen mit der Abwicklung des Wertgutscheinsystems beauftragt ist, in einem Schreiben an die Akzeptanzstellen gewandt. Darin behauptet Sodexho, die von den Verwendern ausgestellten Vollmachten dürften nicht (mehr) akzeptiert werden. Beim Bezahlen -so Sodexho- sei die Vorlage der "Originalkundenkarte" erforderlich - diese KundInnenkarte liegt beim Einkauf mit einem getauschten Gutschein in Kopie auf der Vollmacht vor. Sodexho versucht offenbar die Akzeptanzstellen unter Druck zu setzen, um den Gutscheinumtausch unmöglich zu machen. Dies ist nicht hinzunehmen, weder politisch noch rechtlich!
(...) Alle beteiligten Geschäfte fordern wir auf, das Schreiben von Sodexho unbeachtet zu lassen und die Vollmachten (weiterhin) zu akzeptieren; es gibt keinen Grund von der bisherigen Praxis abzuweichen, auch keinen rechtlichen. (...) Es wäre gut, wenn der Gutscheingruppe aktuelle Erfahrungen (positive wie negative) beim Einkauf mit Gutschein und Vollmacht mitgeteilt würden, zum Beispiel per mail."

(http://www.bargeldstattgutscheine.de.tf/) Gutscheingruppe c/o Arbeitskreis Asyl Geismarlandstr. 19 37083 Göttingen , gutscheingruppe@gmx.de

 

Tauscht Gutscheine! (Artikel der Gutscheingruppe)

Flüchtlinge können nur kaufen, was es auf Gutscheine gibt
Flüchtlinge mit prekärem Aufenthaltsstatus erhalten das ihnen zustehende Geld in Niedersachsen nicht in bar sondern in Form spezieller Gutscheine, für die nur bestimmte Produkte in einzelnen Läden gekauft werden können (mal von einem geringen 'Taschengeld' abgesehen). Für die Betroffenen bedeutet diese rassistische Praxis Bevormundung und Demütigung, sowie die an jeder Kasse sichtbare Abstempelung als unerwünschte Person. Die Ausgabe von Gutscheinen dient dazu, das Leben für MigrantInnen zusätzlich zu erschweren und ihnen deutlich zu machen, nicht willkommen zu sein. Die Wertgutscheine können lediglich zum Erwerb von Lebensmitteln, Kleidung und Hausrat von geringem Anschaffungswert verwendet werden und das auch nur in bestimmten Geschäften. Viele alltägliche Dinge wie Busfahrkarten, Briefmarken oder ausländische Presse können nicht mit Gutschein bezahlt werden, genauso wie alkoholische Getränke, Zigaretten, Medikamente, Eintrittskarten für Schwimmbad oder Kino, die Telefonrechnung oder auch die für das Asylverfahren und die Sicherung des Aufenthaltes von MigrantInnen unverzichtbare Inanspruchnahme eineR RechtsanwältIn.
Gutscheinumtausch schafft Bargeld für Flüchtlinge
Um sich gegen die durch die Gutscheinpraxis geschaffenen Probleme zur Wehr zu setzen, wird in Göttingen seit Jahren ein Gutscheinumtausch organisiert. Bei diesem Tausch können und sollen alle mitmachen und dazu aufzurufen ist ein wesentliches Anliegen dieses Textes: An verschiedenen Stellen der Stadt * im Roten Buchladen * im Weltladen * in der Theo-Caféte * im Café Kabale * im Salamanca * in der Mathe-Caféte kann man Gutscheine mitsamt einer Vollmacht bekommen, um sie dann im Namen deR MigrantIn zu benutzen, wenn man (ohnehin) Lebensmittel im Supermarkt einkaufen geht. Die Flüchtlinge erhalten dafür das Bargeld und haben so wenigstens etwas mehr Geld, über das sie selbstbestimmt verfügen können -- natürlich umso mehr, je mehr Leute sich am Tausch beteiligen.
Wie es funktioniert wird im folgenden beschrieben
Deswegen: Erledigt Eure alltäglichen Einkäufe mit Gutscheinen und denkt insbesondere auch bei Großeinkäufen für Veranstaltungen und Partys daran. Der Gutscheintausch ist einfach zu handhaben und bedeutet keinen großen Zeitaufwand: An den Umtauschstellen bekommt Ihr die Gutscheine und die dazugehörigen Vollmachten in 'Paketen' unterschiedlicher Höhe und Stückelung. Auf den Gutscheinen ist ihr Gültigkeitszeitraum und ihr Gültigkeitsbereich aufgedruckt. Ersterer beträgt mehrere Monate, letzterer ist entweder die Stadt oder der Landkreis Göttingen, wobei Stadt-Gutscheine nur in der Stadt, Landkreis-Gutscheine in der Stadt und im Landkreis eingelöst werden können. Auf der Vollmacht ist die Kundenkarte deR MigrantIn kopiert, in deren Namen Ihr einkaufen geht. Die meisten Läden wünschen diese Vollmacht zu sehen, aber behalten sie nicht. Das heißt Ihr müßt nicht alle Gutscheine, die mit einer Vollmacht zusammengefasst sind, auch auf einmal benutzen, sondern könnt sie nach und nach ausgeben. Weitgehend problemlos kann mit Vollmacht und Gutschein bei den Märkten der Ketten tegut, Penny, Lidl und Aldi eingekauft werden. Auch zahlreiche kleinere Läden nehmen die Gutscheine mit Vollmacht an, zum Beispiel Boyer.
Allerdings gibt es auch Geschäfte, die zwar grundsätzlich am Gutscheinsystem beteiligt sind, sich aber weigern, Gutscheine mit Vollmacht anzunehmen. In Göttingen sind das derzeit Rewe, H&M, C&A und einige Abteilungen des Kaufhauses Karstadt, aber bestimmt auch noch einige mehr. (....) . Beim Bezahlen mit Gutscheinen gibt's übrigens maximal 10% Wechselgeld, liegt der Wert des Einkaufs höher als der des Gutscheins, kann die Differenz in bar beglichen werden. Und noch was: Achtet bitte immer auf den aufgedruckten Gültigkeitszeitraum der Gutscheine! Insbesondere ist es unfair zu versuchen, abgelaufene Gutscheine bei den wenigen sich kooperativ verhaltenden Läden wegzutauschen. Diese Läden bleiben dann auf dem Verlust sitzen und sind entsprechend sauer. Außerdem gilt ganz prinzipiell: Gutscheine, die verfallen, bedeuten Reingewinn für die (...) Firma sodexho, die in Göttingen mit der Ausgabe der Gutscheine beauftragt ist.

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