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"Bargeld statt Wertgutscheinen" 
Landkreis
Göttingen
Sozialausschuss empfiehlt Abschaffung des Wertgutscheinsystems - Verwaltung
sträubt sich 30.4.07
/ Der Sozial- und Gesundheitsausschuss des Landkreises Göttingen hat sich in seiner
Sitzung am 25.4.2007 mehrheitlich (6:4) für die Abschaffung des Wertgutscheinsystems
für Flüchtlinge zu Gunsten zukünftiger Bargeldauszahlung ausgesprochen. Der Kreistag
wird sich dieser Entscheidung voraussichtlich in seiner nächsten Sitzung am 9.5.2007
anschließen. Wörtlich heißt es in dem Antrag: "Der Kreistag [lehnt] das Gutscheinsystem
für Flüchtlinge ab" und "fordert die Verwaltung auf, den Vertrag zur Abrechnung
von Sodexho Pass Wertgutscheinen zum nächstmöglichen Zeitpunkt mit dem Ziel einer
künftigen Barauszahlung zu kündigen." Zur Begründung heißt es unter anderem, die
Gutscheinregelung sei "diskriminierend" und bedeute für die Betroffenen "Bevormundung,
Demütigung und Stigmatisierung". Von
Seiten der Verwaltung wurde bestätigt, dass die Erlasse des Landes Niedersachsen
von 1997, welche die Kommunen verpflichteten, vorrangig Gutscheine statt Bargeld
auszugeben, seit 2005 außer Kraft gesetzt sind. Demnach gelten in Niedersachsen
bezüglich der Grundleistungen für AsylbewerberInnen nur die bundesrechtlichen
Vorschriften des AsylbewerberInnenleistungsgesetzes (AsylbLG). In der Sitzung
des Sozialauschusses vertrat die Verwaltung allerdings die Ansicht, dass das Bundesrecht
ein Abrücken von der derzeitigen Praxis zu Gunsten der Bargeldausgabe nicht zulasse.
Dem entgegen steht der Wortlaut des geänderten AsylbLG, zahlreiche Rechtsgutachten
und Kommentare sowie die Handhabung in zahlreichen Bundesländern und Kommunen:
In Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt, Bremen, Hamburg und Berlin
wird Bargeld ausgegeben, mit wenigen Ausnahmen auch in Rheinland-Pfalz, Nordrhein-Westfalen
und Schleswig-Holstein. Bereits im Februar hat sich auch der Rat der Stadt Göttingen
in einem ähnlichen Antrag für die Abschaffung des Wertgutscheinsystems ausgesprochen.
Bericht von
der Gutscheingruppe c/o arbeitskreis asyl goettingen geismarlandstrasse 19 Stadt
Göttingen verabschiedet Resolution gegen Wertgutscheinsystem Der
Rat der Stadt Göttingen hat in seiner Sitzung am 9. Februar 2007 eine Resolution
für die Abschaffung des rassistischen Wertgutscheinsystems verabschiedet.
12.2.07 / "Die Fraktionen der Göttinger Linken, von Bündnis 90/Die Grünen,
der SPD sowie der FDP stimmten dem Antrag zu, einzig die CDU-Fraktion votierte
dagegen. In Niedersachsen erhalten Flüchtlinge die ihnen zustehenden Leistungen
in Form spezieller Wertgutscheine. Mit diesen Gutscheinen können nur bestimmte
Produkte in wenigen Läden gekauft werden. Diese Praxis empfinden die Flüchtlinge
bevormundend und diskriminierend. Mit der heutigen Entscheidung stellt sich der
Rat der Stadt Göttingen hinter die Forderungen der Flüchtlinge anstatt der Wertgutscheine
wieder Bargeld auszugeben. Somit wendet sich der Rat auch gegen den Erlass des
niedersächsischen Innenministeriums von 1997, der die Kommunen verpflichtet, vorrangig
Gutscheine statt Bargeld auszugeben. Alle Nachbarländer Niedersachsens verzichten
auf ähnliche Weisungen an ihre Kommunen: in Hessen, Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern
wird flächendeckend Bargeld ausgegeben. Neben der Stadt Göttingen hat der Rat
der Stadt Oldenburg bereits im Herbst einstimmig die Abschaffung der Wertgutscheine
zugunsten der Wiedereinführung von Bargeld gefordert. Die Sozialdezernentin der
Stadt, Schlapeit-Beck, begrüßte in diesem Zusammenhang ausdrücklich das „humanitäre“
Engagement der lokalen Umtauschinitiative. Diese tauscht bereits seit Jahren Gutscheine
gegen Bargeld, um der schikanösen und ausgrenzenden Behandlung der Flüchtlinge
entgegenzutreten." http://bargeldstattgutscheine.de.tf/
http://www.papiere-fuer-alle.org/
Firma gegen Hilfsaktion Sodexho möchte Schickanen
aufrechterhalten und macht Druck 30.9.06
/ Die Firma >> Sodexho
betreibt die Abwicklung von Sozialleistungen" als Geschäft. SIe wirbt
damit, dass durch Gutscheine statt Bargeld für AsylbewerberInnen eine "Minimierung
des Verwaltungsaufwands" und eine "Gesetzeskonforme Umsetzung des AsylblG
und SGB II (§ 31)" erreicht würde. Gleichzeitig sei eine "Kostenreduzierung
gegenüber eigenen bargeldlosen Systemen" erreichbar. Die angeblichen Vorteile
aus der Sicht von Sodexho sind Nachteile und Entwürdigung für die AsylbewerberInnen:
"Auswahl an Akzeptanzpartnern im Einzelhandel gemäß Absprache" (...)
Der Leistungsträger legt selbst die regionale und zeitliche Gültigkeit der Wertgutscheine
fest. Der Leistungsträger bestimmt den Verwendungszweck." ( Quelle
) D.h. es wird festgelegt, bei wem gekauft werden darf und welche Waren überhaupt
gekauft werden dürfen - das ist wie im Gefängnis obwohl die Leute ins
Geschäft gehen dürfen. Dass
es Leute gibt, die eine Methode gefunden haben wie man den AsylbewerberInnen helfen
kann aus diesem Knast-System auszubrechen gefällt der Firma nun ganz und
garnicht. Sodexho versucht, jede soziale Strategie gegen ihr Schikanesystem zu
unterbinden. Dazu gibt es eine Stellungnahme der Göttinger Gutscheingruppe
in der es heisst:
"Ende letzter Woche hat sich die die Firma Sodexho
Pass GmbH, die ja von der Stadt Göttingen mit der Abwicklung des Wertgutscheinsystems
beauftragt ist, in einem Schreiben an die Akzeptanzstellen gewandt. Darin behauptet
Sodexho, die von den Verwendern ausgestellten Vollmachten dürften nicht (mehr)
akzeptiert werden. Beim Bezahlen -so Sodexho- sei die Vorlage der "Originalkundenkarte"
erforderlich - diese KundInnenkarte liegt beim Einkauf mit einem getauschten Gutschein
in Kopie auf der Vollmacht vor. Sodexho versucht offenbar die Akzeptanzstellen
unter Druck zu setzen, um den Gutscheinumtausch unmöglich zu machen. Dies ist
nicht hinzunehmen, weder politisch noch rechtlich! (...) Alle beteiligten
Geschäfte fordern wir auf, das Schreiben von Sodexho unbeachtet zu lassen und
die Vollmachten (weiterhin) zu akzeptieren; es gibt keinen Grund von der bisherigen
Praxis abzuweichen, auch keinen rechtlichen. (...) Es wäre gut, wenn der Gutscheingruppe
aktuelle Erfahrungen (positive wie negative) beim Einkauf mit Gutschein und Vollmacht
mitgeteilt würden, zum Beispiel per mail."
(http://www.bargeldstattgutscheine.de.tf/)
Gutscheingruppe c/o Arbeitskreis Asyl Geismarlandstr. 19 37083 Göttingen , gutscheingruppe@gmx.de Tauscht
Gutscheine! (Artikel der Gutscheingruppe) Flüchtlinge
können nur kaufen, was es auf Gutscheine gibt Flüchtlinge mit prekärem
Aufenthaltsstatus erhalten das ihnen zustehende Geld in Niedersachsen nicht in
bar sondern in Form spezieller Gutscheine, für die nur bestimmte Produkte in einzelnen
Läden gekauft werden können (mal von einem geringen 'Taschengeld' abgesehen).
Für die Betroffenen bedeutet diese rassistische Praxis Bevormundung und Demütigung,
sowie die an jeder Kasse sichtbare Abstempelung als unerwünschte Person. Die Ausgabe
von Gutscheinen dient dazu, das Leben für MigrantInnen zusätzlich zu erschweren
und ihnen deutlich zu machen, nicht willkommen zu sein. Die Wertgutscheine können
lediglich zum Erwerb von Lebensmitteln, Kleidung und Hausrat von geringem Anschaffungswert
verwendet werden und das auch nur in bestimmten Geschäften. Viele alltägliche
Dinge wie Busfahrkarten, Briefmarken oder ausländische Presse können nicht mit
Gutschein bezahlt werden, genauso wie alkoholische Getränke, Zigaretten, Medikamente,
Eintrittskarten für Schwimmbad oder Kino, die Telefonrechnung oder auch die für
das Asylverfahren und die Sicherung des Aufenthaltes von MigrantInnen unverzichtbare
Inanspruchnahme eineR RechtsanwältIn. Gutscheinumtausch schafft Bargeld
für Flüchtlinge Um sich gegen die durch die Gutscheinpraxis
geschaffenen Probleme zur Wehr zu setzen, wird in Göttingen seit Jahren ein Gutscheinumtausch
organisiert. Bei diesem Tausch können und sollen alle mitmachen und dazu aufzurufen
ist ein wesentliches Anliegen dieses Textes: An verschiedenen Stellen der Stadt
* im Roten Buchladen * im Weltladen * in der Theo-Caféte * im Café Kabale * im
Salamanca * in der Mathe-Caféte kann man Gutscheine mitsamt einer Vollmacht bekommen,
um sie dann im Namen deR MigrantIn zu benutzen, wenn man (ohnehin) Lebensmittel
im Supermarkt einkaufen geht. Die Flüchtlinge erhalten dafür das Bargeld und haben
so wenigstens etwas mehr Geld, über das sie selbstbestimmt verfügen können --
natürlich umso mehr, je mehr Leute sich am Tausch beteiligen. Wie es funktioniert
wird im folgenden beschrieben Deswegen: Erledigt Eure alltäglichen Einkäufe
mit Gutscheinen und denkt insbesondere auch bei Großeinkäufen für Veranstaltungen
und Partys daran. Der Gutscheintausch ist einfach zu handhaben und bedeutet keinen
großen Zeitaufwand: An den Umtauschstellen bekommt Ihr die Gutscheine und die
dazugehörigen Vollmachten in 'Paketen' unterschiedlicher Höhe und Stückelung.
Auf den Gutscheinen ist ihr Gültigkeitszeitraum und ihr Gültigkeitsbereich aufgedruckt.
Ersterer beträgt mehrere Monate, letzterer ist entweder die Stadt oder der Landkreis
Göttingen, wobei Stadt-Gutscheine nur in der Stadt, Landkreis-Gutscheine in der
Stadt und im Landkreis eingelöst werden können. Auf der Vollmacht ist die Kundenkarte
deR MigrantIn kopiert, in deren Namen Ihr einkaufen geht. Die meisten Läden wünschen
diese Vollmacht zu sehen, aber behalten sie nicht. Das heißt Ihr müßt nicht alle
Gutscheine, die mit einer Vollmacht zusammengefasst sind, auch auf einmal benutzen,
sondern könnt sie nach und nach ausgeben. Weitgehend problemlos kann mit Vollmacht
und Gutschein bei den Märkten der Ketten tegut, Penny, Lidl und Aldi eingekauft
werden. Auch zahlreiche kleinere Läden nehmen die Gutscheine mit Vollmacht an,
zum Beispiel Boyer. Allerdings gibt es auch Geschäfte, die zwar grundsätzlich
am Gutscheinsystem beteiligt sind, sich aber weigern, Gutscheine mit Vollmacht
anzunehmen. In Göttingen sind das derzeit Rewe, H&M, C&A und einige Abteilungen
des Kaufhauses Karstadt, aber bestimmt auch noch einige mehr. (....) .
Beim Bezahlen mit Gutscheinen gibt's übrigens maximal 10% Wechselgeld, liegt der
Wert des Einkaufs höher als der des Gutscheins, kann die Differenz in bar beglichen
werden. Und noch was: Achtet bitte immer auf den aufgedruckten Gültigkeitszeitraum
der Gutscheine! Insbesondere ist es unfair zu versuchen, abgelaufene Gutscheine
bei den wenigen sich kooperativ verhaltenden Läden wegzutauschen. Diese Läden
bleiben dann auf dem Verlust sitzen und sind entsprechend sauer. Außerdem gilt
ganz prinzipiell: Gutscheine, die verfallen, bedeuten Reingewinn für die (...)
Firma sodexho, die in Göttingen mit der Ausgabe der Gutscheine beauftragt ist. zum
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