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Göttinger Arbeitskreis zur Unterstützung von Asylsuchenden e.V. Mitglied im Paritätischen Geismar Landstr. 19 37083 Göttingen Tel.: +49 (0)551/58894 Fax: +49 (0)551/58898 akasylgoe@emdash.org , http://www.papiere-fuer-alle.org/bleiberecht
Spenden Für die anwaltliche Beratung der Flüchtlinge Spendenkonto: Initiative Bleiberecht – Arbeitskreis Asyl Konto-Nr. 200 42 57 Kreissparkasse Northeim BLZ: 262 500 01 Die Spende ist steuerlich absetztbar.

Familie Sardi

Korrespondentenbericht Dransfeld , 9.11.11
Nach dem Freispruch für die Sardis

Die seit 19 Jahren in Dransfeld lebenden fünf Mitglieder der Familie Sardi sind heute vom Amtsgericht Hann. Münden in allen Punkten der Anklage freigesprochen worden. Ihnen wurde zur Last gelegt, sich "vollziehbar ausreisepflichtig", d.h. abschiebbar und damit widerrechtlich in Deutschland aufzuhalten. Den Flüchtlingen aus den algerischen Bürgerkriegswirren der Jahre 1991/92 wurde von der Ausländerbehörde des Landkreises Göttingen vorgeworfen, nicht alles Zumutbare getan zu haben, sich Passersatzpapiere zu beschaffen, mit denen sie dann ausgewiesen würden. Hier in Deutschland leben sie mit den berüchtigten "Kettenduldungen" von Monat zu Monat. Die Sardis sind voll integriert, die Kinder, bei ihrer Ankunft in Deutschland 12, 7 und 2 Jahre alt, haben hier ihre Sozialisation erfahren. Der Landkreis verbietet ihnen, zu arbeiten, einen Beruf zu erlernen, zu studieren. Den Antrag auf Freispruch stellte der Staatsanwalt. Für das Urteil wurden mehrere Gründe genannt:

- Gericht und Rechtsprechung, insbesondere die Strafkammer seien nicht der verlängerte Arm der Ausländerbehörde,
- die Sardis hätten sich in zumutbarem Maße um die Feststellung ihrer Identität bemüht,
- wenn die Ausländerbehörde des Landkreises weitere Schritte der Identitätsklärung gefordert hätte, denen die Sardis nicht nachgekommen wären, so wäre das – laut Plädoyer des Anwalts -allenfalls Ungehorsam, nicht eine Straftat, die mit einer Strafe zu ahnden wäre.
- Die Verfahrenskosten einschließlich der den Angeklagten entstandenen Aufwendungen gehen zu Lasten der Staatskasse.

Was die Kinder angeht, so wies mich Kai Weber vom Flüchtlingsrat Niedersachsen auf Folgendes hin: "Der Fall ist ein Paradebeispiel dafür, wie hier geborene bzw. aufgewachsene, hervorragend integrierte Jugendliche durch ausländerbehördliche Maßnahmen schikaniert, ausgegrenzt und um ihre Zukunft gebracht werden. Man verhindert die weitere Entwicklung und verbaut die Ausbildung der Kinder in der vagen Hoffnung, darüber die Eltern weiter unter Druck setzen zu können. Denn dass z.B. Fatima schon aufgrund ihres Alters keine "Täuschung" über die Identität begangen haben kann, liegt doch eigentlich auf der Hand. Ich sehe darin eine offenkundige Verletzung der Kinderrechtskonvention, die allen Kindern unabhängig von ihrer Herkunft einen Anspruch auf eine freie Entwicklung ihrer Persönlichkeit verspricht."
Mein Eindruck: darüber hinaus: der grundsätzliche Versuch der Ausländerbehörde des Landkreises und des Regie führenden niedersächsische Innenminister(ium)s, mittels Anwendung des Aufenthaltsgesetzes die Europäische Menschenrechtskonvention zu unterlaufen, wird sichtbar. Offenbar meint man, für seit langem ohne Papiere Geduldete wie die Sardis gelten weder der besondere Schutz der Familie noch die im Grundgesetz stehende Unantastbarkeit der Würde des Menschen. Personen wie die Sardis werden einer gezielten Schlechtbehandlung ausgesetzt in der Hoffnung, sie rauszuekeln.

Unrühmliche Aktivitäten der Ausländerbehörde im Landkreis - Gericht verweist die Behörde in Schranken
Dieser Behördenwillkür sind nun Grenzen gezeigt. Nachdem noch am ersten Verhandlungstag (18.10.11) der Leiter der Ausländerbehörde des Landkreises sich ständiger Eingriffe in das Verfahren und Übergriffe auf die dritte Gewalt befleißigte, berief sich nun das Gericht auf seine Unabhängigkeit gegenüber einer administrativen Instrumentalisierung. Das mag weitere Folgen gegen den menschenunwürdigen Umgang des Schünemann-Ministeriums mit Flüchtlingen und hier eingewachsenen Ausländern haben. Auch die Klärung, dass "zumutbare Mitwirkung" nicht heißt, alles zu befolgen, was die Ausländerbehörde den Menschen zumutet, ist wertvoll. Ebenso ist der Instrumentalisierung des Strafrechts ein Riegel vorgeschoben.
Die schallende Ohrfeige für die Ausländerbehörde des Landkreises und ihre Hintermänner bedeutet nun nicht, dass die Sardis hier den Aufenthaltstitel haben, der allein vernünftig ist. Er muss schnell kommen, damit die arbeitswilligen Jungen endlich arbeiten, Fatima studieren kann.
Unser Engagement wird weiter gebraucht!

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(Anmerkung Red. goest) Der >Beschluß im Kreistag bzgl. Abschiebeverbot ist angesichts der bisherigen Praxis des Landkreises nun nicht mehr nur als Apell an die Landesregierung und nicht nur für Kosovo-Flüchtlinge stehen bleiben, sondern muß erweitert werden dahingehend, dass die Landkreisverwaltung SELBST anders handelt ! Hier ist die SPD-Grüne Zusammenarbeit im Kreistag mal gefordert "Butter bei die Fische" zu bringen

Ein mutiger Bericht für eine Lokalzeitung findet sich diesmal im Göttinger Tageblatt - Nun heisst es dem Redakteur den Rücken zu stärken wenn die Reaktion folgt. >>GT-Artikel
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14.11.11. / Pressemitteilung Patrick Humke MdL und Kreisverband der Partei DieLinke
"Die Familie S. sei 1992 nach Göttingen gekommen und kämpfe seit der Ablehnung ihres Asylantrages 1996 gegen die Abschiebung. "Im Falle dieser sehr gut integrierten Familie versucht CDU-Innenminister Schünemann mit zweifelhaften Methoden eine Abschiebung zu erreichen, was von uns auf keinen Fall hingenommen werden darf! Der Landkreis muss sich mit allen ihm zur Verfügung stehenden Mitteln für einen dauerhaften und sicheren Aufenthaltsstatus der Familie einsetzen." so der Fraktionsvorsitzender Dr. Eckhard Fascher. In einem Gerichtsverfahren gegen die Familie S. wurde ihr vorgeworfen sich gegen eine Identitätsfeststellung geweigert zu haben. Trotz des damals erfolgten Freispruches vom Amtsgericht ging der Behördenterror auf Anweisung von Schünemann weiter. "Es ist entsetzlich wie hier mit Menschen umgegangen wird. Wir LINKEN setzen uns weiterhin dafür ein, dass die menschenverachtenden Praktiken des Hardliners Schünemann aufhören. Die LINKE fordern eine handlungsfähige Härtefallkommission, die nicht vom Gutdünken des Innenministeriums abhängig ist, wie in diesem Fall." sagte Patrick Humke, sozial- und gesundheitspolitischer Sprecher der Links-Fraktion im nieders. Landtag."

16.11.11 / Pressemitteilung Stefan Wenzel MdL Grüne
Familie aus Dransfeld Aufenthaltsrecht erteilen. Der Fraktionsvorsitzende der Grünen im Niedersächsischen Landtag Stefan Wenzel hat Innenminister Schünemann heute (Mittwoch) aufgefordert, der Familie Sardi im Landkreis Göttingen ein Aufenthaltsrecht aus humanitären Gründen zu erteilen. "Bei aller Freude darüber dass die erst vor wenigen Tagen abgeschobene Familie aus Hoya wieder einreisen kann, darf nicht vergessen werden, dass diese Einzelfallkorrektur keine Abkehr von der rigorosen Flüchtlingspolitik des niedersächsischen Innenministers ist", sagte der Grünen-Politiker. "Minister Schünemann sah sich offenbar aufgrund des starken politischen Drucks genötigt, diese Entscheidung zu treffen." Der aktuelle Fall im Landkreis Göttingen zeige deutliche Parallelen zum Fall der Flüchtlingsfamilie aus Nienburg. "Auch hier torpediert das Innenministerium nicht nur seit Jahren alle Möglichkeiten der Erteilung eines Aufenthaltrechtes, sondern übt auch Druck auf die Ausländerbehörden aus, der nur noch als Schikane bezeichnet werden kann", sagte Wenzel. Das diesbezügliche Schreiben des Innenministeriums überschreite eindeutig die Grenzen des in einem Rechtsstaat Zulässigen.

Pressemitteilung Dr. Gabriele Andretta MdL SPD 17.11.11
Andretta: Schwarzer-Peter-Spiel im Fall Sardi ist entwürdigend
Die Göttinger Landtagsabgeordnete Dr. Gabriele Andretta (SPD) setzt sich dafür ein, der seit 19 Jahren in Dransfeld ansässigen algerischen Familie Sardi ein Bleiberecht zu verleihen. Als durchsichtiges Entlastungsmanöver des Ministers bezeichnete Andretta die Stellungnahmen von Innenminister Schünemann vom Beginn dieser Woche. Danach läge die Verantwortung für die Behandlung der Familie Sardi bei der Ausländerbehörde des Landkreises und das Ministerium sei erst auf Bitten der Ausländerbehörde tätig geworden. „Mit der Erklärung versucht der Minister, den Schwarzen Peter der Ausländerbehörde zuzuschieben. Dabei weiß jeder, mit welcher Unnachgiebigkeit und Konsequenz dieser Minister auf die Abschiebung von Menschen hinarbeitet“, so die Landtagsabgeordnete. Zudem stünde die Aussage des Ministers im Widerspruch zu den bekannt gewordenen Anweisungen von Schünemann persönlich und der Spitze seines Hauses, gegen die Sardis mit Wohnungsdurchsuchungen, erhöhter Frequenz von Zwangsvorführungen, weiteren Strafverfahren und Ersatzfreiheitsstrafen sowie Arbeits- und Studierverboten vorzugehen. Besonders bewegend sei das Schicksal der drei inzwischen erwachsenen Kinder der Familie Sardi. „Sie haben ihre gesamte kindliche und jugendliche Sozialisation in Deutschland erfahren, erfolgreich ihre Schulbildung, zum Teil mit Abitur, abgeschlossen. Nun wird auch gegen sie mit einem Arbeits- und Studierverbot vorgegangen, offenbar um den Druck auf die Eltern zu erhöhen“, vermutete Andretta. Sie wies darauf hin, dass im Hann.Mündener Urteil vom 8. November ausdrücklich festgestellt wurde, dass eine Feststellungsklage gegen ihre Eltern den Kindern nicht zuzumuten sei. Auch würde das die intakte Familie zerstören. Doch Art. 6 Grundgesetz, der die Familie unter besonderen Schutz stellt, gelte offenbar nicht für Flüchtlingsfamilien in Niedersachsen. Die SPD-Landtagsfraktion hat inzwischen Akteneinsicht im Fall Sardi beantragt. Andretta erhofft sich darüber Aufklärung auch über das Vorgehen der Ausländerbehörde des Landkreises. „Es wäre zu wünschen, dass diese Behörde unseres Landkreises ebenso viel für die Integration der hier Zuflucht suchenden Ausländer getan hätte wie für die Drangsalierung und Abschiebung von Flüchtlingen“. Sie hofft, dass mit dem neu gewählten Landrat Bernhard Reuter (SPD) nun ein anderer Geist in die Behörde einkehrt. Vordringlich aber sei, nach all den von den Sardis erlittenen Schikanen nicht die Verantwortung zwischen Innenministerium und Landkreis hin und her zu schieben, sondern der Familie konkret und schnell mit einem Aufenthaltsrecht zu helfen. „Die Kinder dürfen nicht um ihre Zukunft gebracht werden“, so Andretta abschließend.

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Alter Artikel vom 31.1.08
Ausländerbehörde will Familie nach 16 Jahren abschieben

/ Familie Sardi, die seit 16 Jahren in Dransfeld lebt, ist akut von Abschiebung bedroht. Die Ausländerbehörde des Landkreises Göttingen will sie nach Algerien abschieben. Als die Nachbarinnen und Nachbarn mitbekommen haben, dass Familie Sardi von Abschiebung bedroht ist, haben sie beschlossen, nicht länger hinzunehmen, dass ihre Nachbarn abgeschoben werden sollen. So entstand in Dransfeld ein regelmäßiges Unterstützer/Innentreffen gegen die geplante Abschiebung. Eine breite Gruppe, in der neben den Nachbarn/Innen auch Mitschülerinnen und Mitschüler der Kinder aktiv sind, engagiert sich gegen die Abschiebung Die Unterstützer/Innen hatten eine Webseite erstellt (inzwischen nicht mehr verfügbar, 9.11.11), sie haben sich mit Pastoren in Verbindung gesetzt und Jeden Tag geht abwechselnd eine/r zur Ausländerbehörde, um einen Protestbrief zu einzureichen (alternativ oder ergänzend wird auch dort angerufen). Die Betroffenen haben einen neuen Anwalt genommen. Die Familie wurde aktiv unterstützt AK Asyl

 

Pressemitteilung Arbeitskreis Asyl 22.7.09
Innenstadtaktion gegen "Festung Europa"

"Die Europäische Union gleicht seit Jahren einer Festung. Die Außengrenzen werden technologisch und militärisch hochgerüstet und Flüchtlinge, die in Europa Zuflucht vor Krieg, Verfolgung und Armut suchen, müssen immer gefährlichere Wege auf sich nehmen, um europäisches Territorium zu erreichen. Viele Tausende sterben jedes Jahr auf ihrer Flucht nach Europa. Migrationsrouten verlagern sich und derzeit entwickelt sich Griechenland mit seinen Ägäis-Inseln zunehmend zu einem Brennpunkt: Die griechische Hafenpolizei verhindert mit der Unterstützung der neuen europäischen Grenzschutz-Agentur FRONTEX die Einreise der Flüchtlinge, verletzt ihre Rechte und gefährdet ihre Leben.

Die, die es dennoch an Land schaffen, werden in überfüllte Aufnahmelager gesteckt, in denen sie auf Monate unter menschenunwürdigen Bedingungen eingesperrt werden bevor man sie in die Obdachlosigkeit entlässt: In der Umgebung der griechischen Häfen warten sie auf eine Gelegenheit, im andere Europäische Länder weiterzureisen. Doch die zentraleuropäischen Staaten weigern sich kontinuierlich boat people aufzunehmen. Im Gegenteil: Auf Grundlage des Dublin II-Abkommens werden aufgegriffene Flüchtlinge in das jeweilige Land zurückgeschoben, in dem sie zuerst europäischen Boden betreten haben. Um das europäische Grenzregime und den brutalen Umgang mit Flüchtlingen und MigrantInnen anzuprangern wird in der letzten Augustwoche auf der griechischen Insel Lesvos ein internationales No-Border-Camp stattfinden. Zur Mobilisierung veranstalten wir am Freitag, 24. Juli von 15 bis 18 Uhr eine Innenstadtaktion in Göttingen am Gänseliesel mit Informationsmaterial und Redebeiträgen. Gleichzeitig wenden wir uns gegen die die Kriminalisierung von UnterstützerInnen: Derzeit drohen Stefan Schmidt und Elias Bierdel, die mit dem Schiff Cap Anamur 37 Menschen aus Seenot retteten, in Italien Haft- und drastische Geldstrafen."

Gazale Salame

2010:
Mahnwache "Für die Rückkehr von Gazale Salame" am 10.02.2010, 17.00 Uhr bis 18.00 Uhr in Hildesheim vor der Jakobikirche

Am 10. Februar 2005 wurde die Familie von Gazale Salame und Ahmet Siala durch eine Abschiebung auseinandergerissen. Seither lebt die Familie zwangsweise in verschiedenen Ländern: Gazale lebt mit ihren beiden Kindern Schams (5) und Gazi (4) mehr schlecht als recht in der Türkei. Ahmet lebt mit den Töchtern Amina (12) und Nura (10) im Landkreis Hildesheim. Seit 5 Jahren fordert ein großer Kreis von Unterstützerinnen und Unterstützern die Rückkehr Gazales und ihrer Kinder. Bisher blieben die Behörden stur - eine Rückkehr wurde Gazale bis heute nicht ermöglicht. Der UnterstützerInnenkreis lässt nicht nach in seiner Forderung - am 5. Jahrestag der Abschiebung wird die Forderung durch eine Mahnwache vor der Jakobikirche in Hildesheim (17.00 Uhr bis 18.00 Uhr) deutlich gemacht. Im Anschluss an die Mahnwache wird um 18 Uhr in der Jakobikirche im Rahmen des Friedensgebets (jeden Mittwoch 18 Uhr - seit 1. Golfkrieg) das Schicksal der Familie Salame / Siala "ins Gebet genommen". Es wird u.a. Lore Auerbach sprechen. Weitere Informationen sind unter http://www.nds-fluerat.org/projekte/gazale-salame/ abrufbar.

 

2009:
Für die Rückkehr von Gazale Salame! Aufruf zur Kundgebung am Montag, 9. Februar 2009 Treffpunkt: 16 Uhr, Jakobikirche, Hoher Weg Hildesheim.

Mit Beiträgen von Jutta Rübke (MdL) Dr. Lore Auerbach Helmut Assmann, Superintendent Dr. Hans-Jürgen Marcus, Direktor des Caritasverbandes für die Diözese Hildesheim e.V. Anschließend: Aufstellen von Kerzen zur Mahnung vor dem Landkreis Hildesheim

Vor vier Jahren wurde die Familie von Gazale Salame und Ahmet Siala durch eine Abschiebung auseinander gerissen. Seither lebt die Familie zwangsweise in verschiedenen Ländern: Gazale überlebt mit den beiden Kindern Schams (5) und Ghazi (4) mehr schlecht als recht in einer Vorstadtsiedlung von Izmir (Türkei). Ahmet lebt mit den Töchtern Amina (11) und Nura (10) in Dingelbe im Landkreis Hildesheim. Aus Anlass des vierten Jahrestages der Abschiebung von Gazale Salame rufen wir zur Kundgebung auf: Für die Rückkehr von Gazale, Schams und Ghazi zu ihrer Familie!

Am 10. Februar 2005 wurde Gazale, im dritten Monat schwanger, zusammen mit der damals eineinhalbjährigen Tochter Schams in die Türkei abgeschoben, während ihr Mann Ahmed Siala die beiden älteren Töchter in die Schule brachte. Gazale leidet seither unter schweren Depressionen. Auch die beiden älteren Töchter, die ohne ihre Mutter leben müssen, sind traumatisiert und müssen psychologisch betreut werden. Ahmed Siala und seine Frau Gazale Salame haben in Deutschland die Schule durchlaufen. Sie sprechen fließend deutsch und wären längst eingebürgert, wenn die Ausländerbehörde ihnen nicht die Aufenthaltserlaubnis entzogen hätte. Die beiden älteren Kinder gehen hier zur Schule. Der Familienvater hat eine Arbeitsstelle und kann seine Familie mit seinen Einkünften ernähren.

Ahmed Siala und Gazale Salame sind im Alter von sechs bzw. sieben Jahren mit ihren Eltern als arabisch-sprachige Bürgerkriegsflüchtlinge aus dem Libanon geflohen und in Deutschland aufgewachsen. Man wirft ihnen vor, dass ihre Eltern bei der Einreise nicht gesagt haben, dass ihre Vorfahren aus der Türkei stammen sollen. Als Flüchtlinge mit einem Anspruch auf die türkische Staatsbürgerschaft hätten sie, so die Behörden, vor 19 Jahren zu Unrecht ein Bleiberecht erhalten. Uns erscheint diese Argumentation nicht nachvollziehbar: Ahmed Siala und Gazale Salame waren unschuldige, minderjährige Kinder, als sie mit ihren Familien nach Deutschland flohen. Sie haben fast ihr ganzes Leben in Deutschland verbracht. Eine Abschiebung nach mehr als zwanzigjährigem Aufenthalt ist unverhältnismäßig und unmenschlich, der Verweis auf die Möglichkeit eines gemeinsamen Lebens in der Türkei eine inakzeptable Forderung. Ahmet Siala war nie in der Türkei und spricht kein Wort türkisch. Wie soll er dort Arbeit finden und seine Familie ernähren? Gazale und Ahmed sind bei uns zuhause, ihre Heimat ist Niedersachsen!

Seit Jahren bemühen sich die Unterstützer/innen um eine politische Lösung – bislang vergebens: Der Niedersächsische Innenminister Uwe Schünemann, der den Fall der Familie jederzeit mit einem Federstrich lösen könnte, verweigert eine humanitäre Entscheidung und verweist auf den Rechtsweg, der bereits seit Jahren andauert.

Immerhin hat der Landkreis Hildesheim jetzt entschieden, dass die Wiedereinreisesperre gegen Gazale zum 10.2.2009 aufgehoben wird. Gazale könnte danach ein Visum für die Bundesrepublik erhalten – wenn die Behörden mitspielen. In unserem Grundgesetz - GG Art. 6 - heißt es: "Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutz der staatlichen Ordnung." Wir fordern die Behörden dazu auf, alle ihnen zu Gebote stehenden Mittel einzusetzen, dass die im Libanon geborene GAZALE SALAME zusammen mit ihren beiden kleinen Kindern endlich wieder zu ihrem Mann und den beiden älteren Töchtern nach Deutschland zurückkehren kann. Weiterhin fordern wir von den zuständigen Behörden, Ahmed Siala die 2001 entzogene Aufenthaltserlaubnis zu verlängern und damit den rechtmäßigen Aufenthalt der Familie in Deutschland wiederherzustellen.

>> Fotos von früheren Protesten gegen die Abschiebung von Gazale Salame

 

Sami Meri - Libanesischer Bürgerkriegsflüchtling
Familien mit Abschiebung auseinanderreissen

12.7.06 Vater und Kinder sollen abgeschoben wedern, Mutter könnte bleiben das zeigt die ganze Absurdität der Abschiebpraxis. Nach 21 Jahren soll Sami Meri mit seinen sechs Kinder in die Türkei abgeschoben werden. Seine Frau könnte in Deutschland bleiben. Die Petition Meris wurde im Petitionsausschuss des Niedersächsischen Landtags abgelehnt. Der Landkreis Northeim macht immer wieder Furore mit seinen Ausweisungsversuchen, aber jedesmal regt sich Widerstand. Mit Unterschriftensammlungen und einer Demonstration wollten MitschülerInnen und Freunde die Abschiebung der Northeimer Familie Meri verhindern.
Deshalb riefen MitschülerInnen der abschiebebedrohten Kinder, Freunde und Bekannte der Familie sowie Unterstützungsinitiativen auf zu einer Demo auf. Vergangene Woche wurden bereits 2000 Unterschriften gegen die Abschiebung an den Landtag übergeben. Allein am Gymnasium Corvinianum hatten Mitschülerinnen 580 Unterschriften gesammelt. Für die Kinder Abdu (10), Besire (12), Velit (13), Mohammed (4), Marva (8) und Besir (14) bedeutet die Abschiebung, dass sie Northeim, die Schule und ihre Freunde verlassen müssen. Wie ihr Vater waren sie noch nie in der Türkei und sprechen kein Wort Türkisch. Sami Meri ist als 14-Jähriger mit seinen Eltern aus dem libanesischen Bürgerkrieg nach Deutschland geflohen. Seit sechs Jahren versucht der Landkreis Northeim ihn mit seinen Kindern in die Türkei abzuschieben – ein Land das sie alle nie betreten haben. Die Familie Meri zählt zur Gruppe der libanesischen Bürgerkriegsflüchtlinge. Etwa 120 weitere Angehörige dieser Gruppe sind in Südniedersachsen von Abschiebung bedroht.

Überfallartige Abschiebungen ohne Ankündigung

Neuerdings werden im Landkreis Northeim die Abschiebungen nicht mehr angekündigt. Das heißt konkret: jeden Morgen können die Familien zur Abschiebung abgeholt werden. Für die Einlegung von Rechtsmitteln (die bei vielen Familien noch nicht eingelegt wurden), Klagen gegen Abschiebungen oder die Organisierung von konkretem Schutz kann es dann zu spät sein.
Viele der Familien haben für den Fall der Abschiebung ihren Widerstand dagegen angekündigt. Dieser Widerstand wird von verschiedenen Gruppen unterstützt, die sagen "Fakt ist, wir stehen den Abschiebungen nicht hilflos gegenüber. Die Erfahrungen in Northeim und in anderen Städten haben gezeigt, dass es möglich ist, sie zu verhindern." Wenn der Landrat die nächste Abschiebung versucht, wollen sie nicht tatenlos zusehen sondern rufen auf "zu Protest und zivilem Ungehorsam." Am 8. Juli 2004, fand zunächst eine Demonstration in  Northeim am Markt statt.

Abschiebungsversuch morgens um 6.30 Uhr 3.Juni 2004 Northeim/Göttingen, Initiative Bleiberecht: "Gegen 6.30 Uhr, erschienen sieben Polizeibeamte bei der Northeimer Familie Meri, um die 64jährige Mutter der Familie, sowie ihren 22jährigen Sohn zur Abschiebung abzuholen. Die Polizeiaktion wurde nach einer dreiviertel Stunde abgebrochen, weil der Sohn nicht angetroffen wurde und die Mutter seit längerem schwer erkrankt ist."

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Schulklassen gegen Abschiebung von MitschülerInnen

Aufruf an SchülerInnen Du gehst in der Stadt oder im Landkreis Goettingen zur Schule. Vielleicht bist du hier geboren. Deine Eltern sind vor vielen Jahren vor Krieg, Hunger, Verfolgung und Elend aus Kosovo, Irak, Afghanistan, Tuerkei, Sri Lanka oder einem anderen Land nach Deutschland geflohen. Vielleicht droht deiner Familie und dir in den naechsten Wochen die Abschiebung: die Abschiebung in ein Land, was du moeglicherweise noch nie gesehen hast und dessen Sprache du vielleicht nicht sprichst. Vielleicht hast du aber auch eine Freundin oder einen Freund an deiner Schule, der oder dem die Abschiebung droht, und du willst nicht, dass dies geschieht. Die meisten Menschen, denen eine Abschiebung droht, haben davor Angst. Viele wollen nicht wahrhaben was passiert. Wir moechten betroffene Schuelerinnen und Schueler und ihre Freundinnen und Freunde zu einem gemeinsamen Treffen einladen. Wir wollen erfahren, wie eure Situation ist. Und wir wollen mit euch gemeinsam ueberlegen, wie ihr euch gegen die Abschiebung wehren koennt. Eure Eltern sind natuerlich auch herzlich dazu eingeladen."

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Neues Bleiberecht verhindert das Bleiben

Es gibt zu wenig Arbeit also erlaubt man nur denen zu bleiben, die Arbeit haben

18.11.06 / In einer ersten Stufe, sollen die Flüchtlinge, die bereits einen "dauerhaften" Arbeitsplatz haben, sofort ein Bleiberecht erhalten. Jedoch kann kaum ein Flüchtling diese Anforderung erfüllen, weil die Arbeitsmarktlage bisher zu einem faktischen Arbeitsverbot für so gut wie alle geduldeten und asylsuchenden Flüchtlinge geführt hat. Für die Arbeitsaufnahme der Flüchtlinge gibt es erschwerende Regelungen in der "Beschäftigungsverfahrensordnung". Sie beinhaltet u.a. ein Wochen dauerndes, Prüfverfahren zur Entlohnung und zu Arbeitsbedingungen. Das Bundesministerium Arbeit und Soziales muß das abgeschaffen, Müntefering könnte diese Änderungen auch ohne Beteiligung des Bundestages oder Bundesrates vornehmen. Mit der Beibehaltung der Duldung bis zum 30.9.07 - wie es die zweite Stufe des Kompromisses der Innenminister vorsehe - werde es schon wegen des unsicheren Aufenthaltsstatus den Betroffenen erschwert, Arbeitgeber zu finden, die bereit sind, einen Arbeitsvertrag abzuschließen. Keine Chancengleichheit auf dem Arbeitsmarkt für geduldete Flüchtlinge gebe es zudem aufgrund der nach wie vor geltenden "Residenzpflicht". Geduldete dürften sich nicht außerhalb von Göttingen z.B. als Bauhelfer oder Fahrer aufhalten, geschweige denn sich dort Arbeit suchen.Die neue Bleiberechtsregelung vom Ende 2006 wird für die rund 550 in Göttingen lebenden, von Abschiebung betroffenen "geduldeten" Flüchtlingen kaum Entlastung bringen. Das künftige Mini-Bleiberecht wird einseitig an ein dauerhaftes Beschäftigungsverhältnis geknüpft. Aufgrund der angespannten Situation auf dem Göttinger Arbeitsmarkt werden nur sehr wenige der langjährig hier lebenden Flüchtlinge eine Chance auf eine dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung bekommen.

Kranke und Behinderte sollen ohne Hilfe auskommen oder abgeschoben werden
Aus humanitärer Sicht äußerst bedenklich ist, dass erwerbsunfähige, d.h. kranke, behinderte und z.B. traumatisierte Flüchtlinge nur dann dauerhaft bleiben können, wenn sie die Sozialsysteme nicht belasten.

Demonstration gegen das Neue Bleibe (verhinderungs-) recht / 22.2.07

Gegen die neuen Bleiberechtsregelungen fand am 22.2.07 eine Demonstration vom Gänseliesel zum Neuen Rathaus statt. Es nahmen ca. 120 Personen daran teil, darunter viele Migranten.
Zwischenkundgebung in der Groner Straße

Zum Neuen Rathaus

Rechts im Vordergrund eine Skulptur, die das solidarische Miteinander versinnbildlicht, links daneben Polizei.

Um den Zugang der DemonstrantInnen zur Ausländerbehörde zu verhindern wurde vorsorglich eine Polizeigruppe am Eingang postiert.

Rede vor dem Rathaus
Beitrag des Projekts Roma Centar Göttingen e.V. , ein Bündnis von Roma, Aschkali, Ägyptern und anderen Flüchtlingen aus Göttingen und dem Umkreis. (Auszüge):
"Die Innenminister und Behörden behaupten: Wir bekommen eine Aufenthaltsgenehmigung, wenn wir unseren Lebensunterhalt selbst sichern können. Wir sagen aber hier laut und deutlich, damit es auch die Sachbearbeiter der Ausländerbehörde mitbekommen: Sie, das Arbeitsamt und die Ausländerbehörde haben in den letzten Jahren systematisch verhindert, dass wir eine Ausbildung oder einen Arbeitsplatz bekommen konnten. Sie die Mitarbeiter der Göttinger Ausländerbehörde haben uns in den vergangenen Jahren Sprachkurse verweigert, die eine Jobsuche erleichtern würden. Wie sollen wir angesichts dieser Situation nun in kürzester Zeit eine Arbeit finden? Hinzu kommen weitere Formen der Ausgrenzung: Das Gesetz verbietet es uns zum Beispiel, den uns zugewiesenen Landkreis zu verlassen. Wir bekommen oftmals kein Bargeld ausgezahlt, sondern Sachleistungen, z.B. in Form von Wertgutscheinen. All diese Gesetze zielen darauf ab, uns zu entrechten. Uns soll das Leben hier so unerträglich wie möglich gemacht werden."

Integrationsrat 22.11.07
Der Integrationsrat Göttingen beobachtet mit großer Sorge die äußerst prekäre Lebenssituation von Kindern und Jugendlichen ohne Aufenthaltsstatus in Göttingen. Nach Auskunft der Stadtverwaltung auf eine Anfrage von Bündnis 90/Die Grünen im Jugendhilfeausschuss vom 15.11.07 leben allein in der Stadt Göttingen 350 Kinder und Jugendliche mit dem Aufenthaltsstatus einer Duldung. Sie wachsen in großer Armut, isoliert und ohne jegliche Zukunftsperspektive auf. Ihr ständiger Begleiter ist die Angst, in ein Land abgeschoben zu werden, das sie kaum oder gar nicht kennen.

Grüne Ratsfraktion 16.11.2007
Michael Höfer, Mitglied im Sozialausschuss "Die Landesregierung praktiziert ihre repressive Abschiebungspolitik auf dem Rücken derer, die sich am wenigsten wehren können und die Fürsorge des Staates am nötigsten haben." Das Bleiberecht der Kinder ist an das ihrer Eltern geknüpft, deren Chancen auf ein dauerhaftes Bleiberecht - wie aktuelle Zahlen aus dem Sozialausschuss belegen - im Durchschnitt kaum größer als zehn Prozent sind, erläutert Höfer. Auf Grund der beruflichen Einschränkungen und der gegenüber dem ALG-II-Satz um 20 Prozent verminderten Grundsicherung für Asylsuchende leben die Kinder oft in ärmsten Verhältnissen.

 

Weihnachts-Postkarten-Aktion

AK Asyl
11.12.07 / AK Asyl: "wir möchten hiermit auf eine Postkarten- Aktion in Göttingen hinweisen. Unter dem Motto: *Der Weihnachtsmensch kennt keine Grenzen* wird der Bürgermeister dieser Stadt aufgefordert, sich für die Verbesserung der Lebenssituation von Flüchtlingen und für ein abschiebefreies Göttingen einzusetzen. Trotz einjährigen Bestehens der sog. Bleiberechtsregelung sind hier weiterhin viele Flüchtlinge von Abschiebung bedroht, werden viele weiterhin nur geduldet oder sind gezwungen in der Illegalität zu leben. Wir fordern deshalb alle Bürger und Bürgerinnen dieser Stadt auf, diese Postkarten-Aktion und die Forderung nach einem abschiebefreien Göttingen zu unterstützen. Die Postkarten sind im „Roten Buchladen“, im Weltladen-Cafe, im Cafe Kabale und an vielen anderen Orten dieser Stadt erhältlich, können dort ausgefüllt und entweder direkt am Ort abgegeben oder zum Bürgermeister geschickt werden."

 

 

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Flüchtlinge dürfen nicht die Landkreisgrenzen überqueren

13.11.05 / Am Samstag den 12.11.05 gab es eine Demonstration von mehr als hundert Menschen in der Innenstadt "Für das Recht auf Bewegungsfreiheit". Sie richtete sich gegen Sondergesetze, die den Aufenthalt von AsylbewerberInnen mit einer Art Arrest-Schema regeln. Die Demonstration führte durch die Weender Straße, Prinzenstraße, Goetheallee, Berliner Straße, Weender Tor Marktplatz zum Schluß stand noch eine Versammlung vor der Jacobikirche. Cornelius Yufanyi , Mitglied von Voice - wehrt sich gegen das deutsche Sondergesetz das es nirgendwo sonst in der EU gibt - sondern nur während der Apartheit in Südafrika z.B. und 1938 unter Hitler.Interview-Video)

Deutsches Sondergesetz wie bei der Apartheit in Südafrika
Die Bewegungsfreiheit wird auf ein enges Gebiet beschränkt. Letzteres nennt man dann beschönigend "Residenzpflicht" bei Residenz demlt man an teure Häuser in denen reiche oder einflußreiche Leute wohnen. Im Falle des Asylgesetzes ist damit aber nur gemeint: AsylbewerberInnen müssen an einem Ort bleiben und dürfen sich nicht frei bewegen. das gilt nicht für AsylberwerberInnen). Solche Reisebeschränkungen gibt es sonst nirgendwo in der EU. So etwas gab es 1938 in der Nazizeit (Ausländerpolizeiverordnung) für alle Ausländer und in Südafrika zu Zeiten der gesetzlichen Rassentrennung (Apartheid). Infam wird es, wenn die Verletzung dieser Residenzpflicht als krimineller Akt in die Kriminalstatistik aufgenommen wird und zum Nachweis für die höhere Kriminalität unter AsylberwerberInnen benutzt wird.

Menschrechtsorganisation VOICE wehrt sich
Nun gibt es Leute die sich dagegen wehren, weil sie sagen: so fängt das an und es wird immer schlimmer, - wir müssen uns jetzt dagegen wehren und Deutschland versucht die Ausländerpolitik der ganzen EU zu bestimmen. Die Menschenrechtsorganisation "The Voice Refugee Forum" (Die Stimme - Flüchtlingsforum) wehrt sich u.a. gegen solche Sondergesetze und Cornelius Yufanyi, Flüchtling aus Kamerum und Aktivist der Flüchtlingsorganisation "The Voice Refugee Forum", koordinierte einen Flüchtlingskongress vom 20. April bis 1. Mai in Jena.an dem 600 Menschen aus 40 Ländern teilnahmen.
Die ausländischen Gäste bekamen Visa für die Einreise erteilt, Cornelius Yufanyi der den Kongress organisiert hatte, wurde verboten zu dem Kongress zu reisen. Naja kein Wunder richtete sich der Kongress doch genau gegen jene Reisebeschränkungen mit denen man ihm die Teilnahme verbot. Er reiste trotzdem nach Jena, wurde deshalb vom Gericht zu einer Strafe (Zahlung von 323 Euro) verurteilt weigert sich aber weil er die Öffentlichkeit gegen die Sondergesetzgebung mobilisieren möchte. Nun droht im möglicherweise Erzwingungshaft nur weil er zu einer Menschrechtsorganisation nach Jena gefahren ist. - Da fragt man sich : ja wo leben wir denn?

Deshalb gab es diese Demonstration am Samstag, 12.11.2005, 12-14 Uhr in Göttingen, die sich gegen die Residenzpflicht und die Sondergesetze richtete. "Demonstration für das Recht auf Bewegungsfreiheit"

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Der Fall Zarah Kameli

Proteste verhindern letztlich die Abschiebung
(Nachtrag 2006) Zarah Kameli wurde nach dem Abschiebeversuch in die Klinik Hohemark, Oberursel bei Frankfurt gebracht. Zunächst wurde nur der Haftbefehl vorläufig aufgehoben, inzwischen hat sie ein dauerhaftes Aufenthaltsrecht.
Am 15.2.05 hatte das Krankenhaus Hohemark in einer Mitteilung erklärt:
"Frau Zahra Kameli befindet sich zur medizinischen Behandlung in der Klinik Hohe Mark in Oberursel (...) Am 10. Februar 2005 wurde Zahra Kameli vom Frankfurter Flughafen zur medizinischen Behandlung in die Klinik Hohe Mark eingewiesen. Das Oberurseler Krankenhaus für Psychiatrie und Psychotherapie ist im Rahmen der gemeindepsychiatrischen Pflichtversorgung für die junge Iranerin zuständig. Die Patientin erhält alle notwendige fachlich-medizinische Versorgung, wobei äußerste Sorgfalt auf ein reizarmes Behandlungssetting gelegt werden muss. Von daher sind - in Absprache mit Frau Kameli - die Kontakte nach Außen auf ein Minimum beschränkt. Interviews und Filmaufnahmen mit Frau Kameli sind ausgeschlossen. Informationen zum medizinischen Behandlungsverlauf und zur persönlichen Situation werden von Seiten der Klinik Hohe Mark aus Gründen des Datenschutzes nicht weitergegeben."

Protest gegen Abschiebung von Zarah Kameli in den Iran
10.2.05: Abschiebung wurde gestoppt - Pilot weigerte sich zu fliegen
Am Donnerstag abend wurde versucht, Zahra Kameli in den Iran abzuschieben. Sie war in der Nacht vorher von Hannover Langenhagen zum Frankfurter Rhei-Main-Flughafen gebracht worden.Für 16 Uhr hatten Gruppen des antirassistischen Netzwerks Kein-Mensch-ist-illegal zum Protest im Frankfurter Flughafen bei der Lufthansa aufgerufen. Am Frankfurter Flughafen protestierten dann ca. 150 Personen indymedia, in Göttingen waren vorher bereits ca. 50 Personen spoantan am Gänseliesel zum Protest zusammengekommen.
Bei den Protesten im Flughafen wurden Passagiere auf ihre Möglichkeiten hingewiesen, bei Abschiebungen im Flugzeug zu intervenieren. Die Lufthansa wurde aufgefordert, endlich das Geschäft mit Abschiebungen zu beenden. Der Pilot der Lufthansa-Maschine des Fluges LH600 weigerte sich schließlich den Transport durchzuführen und Frau Kameli gegen ihren Willen in den Iran zu deportieren.
Der Haftbefehl gegen Zarah Kameli wurde vorläufig aufgehoben und sie wurde in ein Frankfurter Krankenhaus gebracht. UntertützerInnen versuchen Kontakt zu ihr aufzunehmen. Das Niedersächsische Innenministerium verfolgt jedoch weiterhin die Abschiebungsabsicht.

62 TeilnehmerInnen des Protestes festgenommen
In Frankfurt kam es nach der verhinderten Abschiebung zu einer Massenverhaftung von AbschiebegegnerInnen. Nach dem Abzug der Presse kam es zu regelrechten Hetzjagden durch die Polizei, 62 Menschen wurden in festgenommen und erkennungsdienstlich behandelt. Bis Freitag Mittag zog sich die Freilassung hin. Die Gefangenen berichteten von schikanösen Behandlungen durch die Polizei.

Zur gleichen Zeit: überfallartige Durchführung der Abschiebung von Gazale Saleme
Die 24-jährige Mutter von drei Kindern aus Hildesheim wurde in einer Nacht-und-Nebel-Aktion von ihrem Mann und zwei Kindern getrennt. Die gebürtige Libanesin und ihre einjährige Tochter wurden mit einem türkischen Paß nach Istanbul abgeschoben. Gazale ist im zweiten Monat schwanger, sie spricht kein Wort türkisch und hat in der Türkei keine Anknüpfungspunkte. Als siebenjähriges Kind reiste sie in Deutschland ein. Ihre Familie hat seit 2 Jahren einen gesicherten Aufenthalt. Der Versuch, die Abschiebung durch Intervention bei der Turkish Airline zu stoppen, wurde von Verantwortlichen Stellen der Airline abgeblockt. Der Pilot der Maschine hat die Richtlinien des weltweiten Pilotenverbandes IFALPA schlichtweg ignoriert, keine Personen zu beförden, die gegen ihren Willen im Flugzeug sitzen. Die Ausländerbehörden in Hildesheim und Northeim versuchen seit vier Jahren einige hundert libanesische Flüchtlinge in die Türkei abzuschieben, die seit bis zu 20 Jahren hier leben. Dagegen hat es in den vergangen Jahren massiven Protest gegeben.

Jeder der Beteiligten Schuldigen schiebt die Verantwortung auf jemand anderen aber jeder Behördenvertreter trägt dazu bei, dass die Abschiebung durchgeführt wird. Sie tun so als wolle niemand die Abschiebung aber treiben sie trotzdem mit aller Macht voran.


Wer ist eigentlich verantwortlich?
Text von Kai Weber Niedersächsischer Flüchtlingsrat Hildesheim
"Wäre es nach dem Willen des Bundesinnenministeriums gegangen, dann wäre Zahra Kameli morgen im Iran. Um 17 Uhr entschied das für die Prüfung von Asylanträgen zuständige Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, dem Wiederaufgreifensantrag des Rechtsanwalts nicht zu entsprechen. "Für ein Wiederaufgreifen des Verfahrens von Seiten des Bundesamtes ist hier kein Raum, denn das Verwaltungsgericht hat umfänglich alle von Ihnen vorgetragenen Tatsachen und Gründe gewürdigt, so dass in der Sache keine andere Entscheidung getroffen werden könnte", heißt es ebenso lapidar wie falsch zur Begründung: Das Verwaltungsgericht hat die Frage einer möglichen privaten und staatlichen Verfolgung von Zahra Kameli wegen "Ehebruchs" eben nicht gewürdigt, sondern mit der fadenscheinigen formalen Begründung für irrelevant erklärt, diese Gefahr hätte früher geltend gemacht werden können und sei daher nicht mehr Gegenstand der Prüfung. Eine "umfängliche Auseinandersetzung mit den vorgelegten Gutachten und Stellungnahmen von amnesty international, terre des femmes, den Beschlüssen der UNO-Vollversammlung und den Entschließungen des Europäischen Parlaments zum Iran erfolgte gerade nicht. Auch die beim Petitionsausschuss des deutschen Bundestages gestellte Eingabe hatte keine aufschiebende Wirkung. Trotz der von einer herbeigerufenen Psychologin in der Haft festgestellten Depression mit Verdacht auf das Vorliegen einer posttraumatischen Belastungsstörung blieb es bei der Abschiebungsentscheidung, die nunmehr in ärztlicher Begleitung erfolgen sollte. Die Bundesregierung hat sich damit hinter den Beschlüssen des Einzelrichters Hirschmann versteckt, der nicht einmal über die Klage selbst, sondern nur über die Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Klage im summarischen Verfahren entscheiden sollte und seine ablehnende Entscheidung auf weniger als einer Seite mit z.T. objektiv falschen Begründungen rechtfertigte. Der Richter bezweifelte zunächst, dass ein christliches Glaubensbekenntnis vorläge, erklärte sodann den Ehebruch - "so er überhaupt vorliegt" - für irrelevant, weil zu spät vorgetragen, und lehnte schließlich den letzten Eilantrag vom 9.2.2005 mit dem Hinweis ab, die Gründe würden erst später mitgeteilt. Auch das niedersächsische Innenministerium kam seiner Verantwortung nicht nach, vor dem Vollzug der Abschiebung zu prüfen, ob dieser möglicherweise rechtliche Gründe entgegenstehen, und - z.B. unter Bezugnahme auf die laufende Petition oder die festgestellte psychische Erkrankung - die Abschiebung auszusetzen. Stattdessen verwies man im nds. Innenministerium auf die Kompetenz des Bundesinnenministers, das Verfahren an sich zu ziehen und eine erneute Überprüfung durch das Bundesamt zu veranlassen. Dieses "Ping-Pong-Spiel" zwischen Bundes- und Landesbehörden, die sich bei Abschiebungen gegenseitig die Verantwortung zuschieben, erleben wir immer wieder. "Akte auf Akte, Paragraf auf Paragraf die Verantwortung ist in unendlich viele Teile geteilt Zum Schluss ist es keiner gewesen" (Peter Paul Zahl)

Informationen des Arbeitskreis Asyl Goettingen / Göttingen den 03.02.2005
Nähere Infos zu Zahras Geschichte :
Zahra wurde 1980 im Iran geboren. Mit 16 Jahren wurde sie mit einem 10 Jahre aelteren Mann verheiratet. Mitte 2001 floh sie mit ihrem Mann aufgrund politischer Verfolgung nach Deutschland. Hier beantragten sie politisches Asyl. Sie wurden dem Landkreis Goslar zugewiesen. Ein halbes Jahr später bekam Zahra ihre Tochter Atusa. Mitte 2002 wurde der Asylantrag abgelehnt. Anfang 2004 waren alle darauf folgenden Rechtsmittel ausgeschoepft und ihr wurde ein Abschiebetermin mitgeteilt. Daraufhin tauchte Zahra zusammen mit ihrer Tochter in die Illegalitaet ab. Für Zahra war und ist es ganz klar, dass sie aufgrund der politischen Situation und der massiven Verfolgung von Frauen nicht mehr in den Iran zurueckkehren kann und will. In der Illegalitaet entschied sie auch, sich endgültig von ihrem Mann zu trennen, da ein Weiterleben mit ihm ein Weiterleben in patriachalen Strukturen bedeutet haette. Im Mai 2004 reiste ihr Ehemann mit ihrer Tochter in den Iran aus. Für Zahra war und ist eine Rueckkehr in den Iran unvorstellbar, da sie sich dann auch wieder im Machtbereich ihres Mannes befinden würde, der ihre Trennung von ihm nicht akzeptiert, sondern immer noch massiven Druck ausuebt und der im Iran als Mann das Recht auf seiner Seite haben wird. Zahra blieb in der Bundesrepublik und verbrachte weitere 7 Monate in der Illegalitaet und konvertierte in dieser Zeit zum Christentum. Sie hatte schon lange Kontakt zu christlichen Gemeinden und wurde von diesen auch in der Zeit ihrer Illegalitaet unterstützt. Die Hilfe, Solidaritaet und, wie Zahra es erfahren hat, der gleichberechtigte Umgang in der evangelischen Kirche mit Frauen, führte zu einer immer staerkeren Annaeherung ans Christentum und schließlich zu ihrem Entschluss, zu konvertieren. Ende 2004 entschied sie sich, einen Asylfolgeantrag aufgrund ihrer Konvertierung zum Christentum zu stellen. Obwohl über den Folgeantrag vom Verwaltungsgericht noch nicht entschieden wurde, sitzt Zahra wie umseitig beschrieben aufgrund der Ablehnung eines Eilantrages in Abschiebehaft. Bei einer Abschiebung droht Zahra aufgrund ihrer Konvertierung und der Trennung von ihrem Mann eine massive Verfolgung. Da Zahra mittlerweile in einer neuen Partnerschaft mit einem ebenfalls zum Christentum konvertierten Iraner lebt, wird ihr nach iranischem Recht Ehebruch vorgeworfen werden, im iranischen Recht ein schweres Verbrechen, dass mit Haft bis zur Todesstrafe in Form von Steinigung bestraft wird. Das heißt konkret, bei einer Abschiebung ist ihr Leben bedroht.
Erst Mitte Dezember 2004, also erst vor eineinhalb Monaten hat die Vollversammlung der Vereinten Nationen in einer Resolution ihre Besorgnis über die Unterdrueckung von religioesen Minderheiten im Iran geaeußert und massiv die Folterungen, Steinigungen und die systematische Diskriminierung von Frauen im Iran verurteilt. In diese Verfolgungssituation soll Zahra abgeschoben werden.

Die Vorgänge um die Abschiebung
Zahra ist am 31.1.05 in Abschiebehaft genommen worden. Am 10.2.05 soll sie abgeschoben werden. Ihr droht im Iran massive Verfolgung wegen Ehebruchs und Konversion zum christlichen Glauben.
Nach einem Jahr "Illegalitaet" hat Zarah am 20.12. 2004 einen Asylfolgeantrag gestellt. Der Folgeantrag begruendet sich mit der drohenden Verfolgung, nachdem Zahra zum christlichen Glauben konvertiert ist. Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist die Abschiebung in diesem Fall auszusetzen bis die Bedrohungslage im Iran geklärt ist. Dennoch wurde der Folgeantrag nicht zur Entscheidnung angenommen. Dagegen hat der Anwalt Zahras Klage eingelegt, die noch zur Entscheidung steht. Der Eilantrag des Anwalts, bis zur Entscheidung die Abschiebung auszusetzen, wurde vom Verwaltungsgericht Braunschweig am 31.1.2005 abgelehnt. Wenige Stunden nach der Ablehnung wurde Zarah auf Antrag der Ausländerbehoerde Goslar in Abschiebehaft genommen; die Abschiebung in den Iran ist fuer den 10. Februar angesetzt. Zur Zeit sitzt sie in Hannover-Langenhagen in Abschiebehaft.
Beim Haftprüfungstermin am 01.02.05 legte Zahra Beschwerde ein mit der Begründung, wegen der Trennung von ihrem Mann und begangenen Ehebruchs einer erhoehten Gefahr ausgesetzt zu sein. Diese Gefahr wurde erst in den Tagen seit ihrem Auftauchen bekannt. Auf verschiedenen Wegen ließ ihr im Iran lebender Ehemann Drohungen an sie richten. Ehebruch kann im Iran mit Tod bestraft werden. Auf dieser neuen Grundlage wurde ein neuer Eilantrag beim Verwaltungsgericht Braunschweig gestellt, die Abschiebung auszusetzen. (...... Dieser Antrag wurde von einem Richter abgelehnt...) Die Entscheidungen ergehen hier nicht auf der "Grundlage der Sachkenntnisse" oder "objektiven Rechts." Deshalb rufen wir auf, Zarah zu unterstüttzen.

Zuständig für den Fall ist:
Verwaltungsgericht Braunschweig Herr Hirschmann PF 4727 38037 Braunschweig. Tel: 0531-4883000 Fax: 0531-4883001
Auslaenderbehoerde Goslar Herr Held Klubgardenstr. 11, 38610 Goslar
Tel: 05321-76329, Fax: 05321-76339

Kontakt für Rückfragen: AK Asyl Göttingen Düstere Str.6 37073 Göttingen Tel.: 0551/58894 oder 9951852 Fax : 0551/58898 e-mail: akasylgoe@t-online.de Bitte schickt eine Kopie des Faxes, Proestschreibens an den Arbeitskreis Asyl, Adresse s.u.

 

 

Abschiebeknäste

"Seit Mai 2000 betreibt das Land Niedersachsen in Hannover/Langenhagen ein zentrales Abschiebegefängnis für Flüchtlinge und MigrantInnen. Das Land will damit sicher stellen, dass auch wirklich der Zugriff auf all diejenigen Nicht-Deutschen, die deportiert werden sollen, garantiert ist. Dazu wurden drei Gebäude eines ehemaligen Kasernengeländes direkt am Flughafen Langenhagen für 17,2 Millionen Mark zu einem Knast umgebaut, in den 143 Männer und 42 Frauen, im Sonderfall bis zu 245 Menschen eingesperrt werden. Ausgestattet mit elektronisch gesicherten Stahlzäunen, Stacheldraht, Kameras, Alarmanlagen und Sicherheitsschleusen unterscheidet sich dieses Gefängnis nicht von einer Justizvollzugsanstalt.
Die Bedeutung von Abschiebehaft innerhalb der Abschiebemaschinerie wird klar, wenn mensch sich vor Augen führt, dass es 1999 aus Niedersachsen 2604 Abschiebungen gab, von denen 1425 aus der Abschiebehaft heraus durchgeführt wurden. MigrantInnen können ohne Grund bis zu 18 Monate eingesperrt werden. Das Schicksal der dahinter stehenden Menschen beeindruckt die Behörden dabei nicht; weder ob die Deportierten Folter, Gefängnis oder gar Tod erwartet, noch ob sie in Krisengebiete abgeschoben werden.
Dies führte am 8. Dezember letzten Jahres dazu, dass sich der 17jährige tamilische Flüchtling Arumugasamy Subramaniam im Abschiebegefängnis Langenhagen erhängte. Er sollte drei Tage später nach Sri Lanka abgeschoben werden. Damit gehört er zu den über 40 Menschen, die sich nach Angaben von Pro Asyl seit 1993 in Abschiebehaft das Leben nahmen, von den Hunderten Suizid-Versuchen ganz zu schweigen."

Samstag 8.12.2001 gab es eine Protestaktion und Kundgebung am Abschiebeknast Anschließend Aktion am Flughafen. Der Text oben ist ein Auszug dem Aufrufstext

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Aktionstag gegen Lager
Am Samstag den 31.1.04 veranstaltete eine Initiative auf dem Marktplazt einen "Aktionstag gegen Lager"
EinwanderInnen und Flüchtlingen werden die fundamentale Rechte verweigert, die für ein menschenwürdiges Leben notwendig sind (Wohnung, Gesundheitsversorgung, finanzielle Unterstützung, bezahlte Arbeit, Ausbildung, Staatsbürgerschaft, Bewegungs- und Niederlassungsfreiheit). Menschen die aus Not und Verfolgung nach Europa gekommen sind und unter dieser Behandlung leiden, wollen grenzüberschreitend gemeinsam dagegen vorgehen.
Diese Initiative wird im Rahmen des "Europäischen Sozialforums" unterstützt. Ein erster Schritt war nun der Europaweit gleichzeitig stattfindende Aktionstag am 31. Januar 2004.
Die Forderungen an diesem Tag waren, auf europäischer Ebene:
  • Sofortige Schließung aller Internierungslager in allen europäischen Ländern
  • Bewegungs- und Niederlassungsfreiheit
  • Ein Ende aller Abschiebungen
  • Das Recht auf Staatsbürgerschaft und dauerhaften Aufenthalt für alle, in allen europäischen Ländern, einschließlich Zugang zu gleicher Gesundheitsversorgung, Sozialleistungen, Ausbildung und anderen Ressourcen, die alle benötigen.
  • Einführung eines wirklichen Asylrechts, einschließlich offizieller Anerkennung von Vergewaltigung und anderen Formen sexueller Gewalt als Verfolgung und deshalb als Asylgrund.
  • Ein Ende von Ausbeutung und Neo-Sklaverei, und das Recht zu arbeiten zu denselben Bedingungen wie die Arbeiter der Länder, in denen wir uns aufhalten
  • Bedingungslose Legalisierung (Bleiberecht) für alle Illegalen

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Ermittlung der Staatsangehörigkeit mit Genanalyse

März 2001 / Im Landkreis Northeim sind 63 Menschen von der Abschiebung bedroht. Seit geraumer Zeit werden staatenlose KurdInnen aus dem Libanon kriminalisiert und in der Presse diffamiert, um dann rigoros abgeschoben werden zu können. Ihnen wird vorgeworfen, durch Angabe falscher Staatsangehörigkeit ein Bleiberecht und Sozialhilfe "erschlichen" zu haben.
Jetzt griff man zum Mittel der Genanalyse, bis jetzt nur zur Verfolgung erheblicher Straftaten eingesetzt – angeblich um die Staatsangehörigkeit zu ermitteln.
Was ist er nach einer DNA-Analyse? Seine Mutter kommt aus der Türkei. Sein Vater kommt aus dem Iran. Die Großeltern kommen aus Griechenland. Die Schwester ist eingebürgerte Deutsche. Er kommt aus dem Libanon und flüchtet in die BRD. Es wird ihm vorgeworfen, er käme nicht aus dem Libanon. Sie vergleichen seine DNA mit der seiner Familie und stellen fest: sie sind verwandt. Welche Staatsangehörigkeit hat er nach Eurer Meinung?
Informationen bei einer
Veranstaltung Gemeindehaus, Jacobikirchhof 2 vom Forum gegen Rechtsextremismus und Ausländerfeindlichkeit 23.3.01

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