Startseite
redaktion@goest.de
Veranstaltungen
  Impressum

Die Stadt Göttingen als "Konzern"

> Städtische Gesellschaften und Beteiligungen der Stadt Göttingen
> Kürzungsprogramme / "Entschuldungsprogramm"/ "Zukunftsprogramm"


Das Geld der Stadt wird ausgelagert in weniger transparente Firmen

Die Gründung von "städtischen Firmen, die am Markt operieren" (OB Köhler) schafft zunächst einmal Aufsichtsratsposten für Ratsmitglieder. Desweiteren werden dort Gelder bewegt, über die dem Rat die unmittelbare Kontrolle entzogen wird. Den vom Rate entsandten Aufsichtsratsmitgliedern wird dann von den Firmenleitungen eingetrichtert, ihnen solle klar sein, dass sie hier in einer Firma sitzen, die aus Konkurrenzgründen nicht alle Informationen nach außen geben könne und sie deshalb schweigepflichtig seien. Es geht sogar soweit, dass den Ratsmitgliedern in den Aufsichtsräten entsandt werden gesagt wird, sie seien nun auch persönlich haftbar für ihre Entscheidungen dort, wenn hier der Firma Nachteile entstünden. (siehe dazu auch folgenden Artikel in goest >Städtische Betriebe und Unternehmensbeteiligungen als No-Information-Areas? )

Nun wird für solche Firmenverfechtungen wie sie die Stadt Göttingen praktiziert neuerdings per Gesetz eine Transparenz gefordert in Form eines "konsolidierten Gesamtabschlusses", also die Übersicht über alle Teile des Konzerns "Stadt Göttingen" - Im Ratsinfo hieß es 2012 "Der konsolidierte Gesamtabschluss (kommunaler Gesamtabschluss, Konzernabschluss) ist Bestandteil und wichtiges Reformelement der Haushaltsreform zum 01.01.2006 in Niedersachsen. Der konsolidierte kommunale Gesamtabschluss ist mit dem Konzernabschluss in der Privatwirtschaft vergleichbar" allerdings ist die Stadt damit schon fast 2 Jahre im Verzug - erliegt im Juni 2015 immer noch nicht vor.

 

Grafik 5 Zum darauf folgenden Abschnitt : "Die Stadt als Konzern bzw. Firmenverflechtung"
Beteiligungsstruktur
Schematische vereinfachte Darstellung der verselbständigten Aufgabenträger


Die Stadt Göttingen als "Konzern" oder Firmenverflechtung

Kommunales Haushaltsrecht und Rechnungswesen in Niedersachsen
"Der erste konsolidierte Gesamtabschluss war erstmals im Jahr 2013 für das Haushaltsjahr 2012 aufzustellen." (Quelle: Webseite Innenministerium Niedersachsen http://www.mi.niedersachsen.de/ zu: Kommunales Haushaltsrecht und Rechnungswesen in Niedersachsen)

Mit der Einführung des Neuen Kommunalen Rechnungswesens (NKR) in Niedersachsen sind alle niedersächsischen Kommunen gem. § 100 Abs. 4 NGO / § 128 Abs. 4 NKomVG-Entwurf dazu verpflichtet, für jedes Haushaltsjahr zum Stichtag 31.12. einen Gesamtabschluss aufzustellen. Gem. Art. 6 Abs. 7 des Gesetzes zur Neuordnung des Gemeindehaushaltsrechts und zur Änderung gemeindewirtschaftsrechtlicher Vorschriften ist der konsolidierte Gesamtabschluss erstmalig verpflichtend in 2013 für das Haushaltsjahr 2012 aufzustellen.
Gesamtabschluss:
Mit der Aufstellung des konsolidierten Gesamtabschlusses wird das Ziel verfolgt, den Gesamtüberblick über die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Kommunen zu verbessern. Gegenwärtig fehlt ein solcher Gesamtüberblick, auch weil teilweise viele kommunale Aufgaben von verselbständigten Aufgabenträgern wahrgenommen werden. Im Gesamtabschluss wird die Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage
der Kommune so dargestellt, als ob es sich um eine einzige wirtschaftliche und rechtliche Einheit handeln würde.

Ratsbeschluss vom 11.05.2012
Der Rat beschließt die als Anlage beigefügte Richtlinie für den Gesamtabschluss der Stadt Göttingen (Gesamtabschlussrichtlinie) zur Erstellung eines umfassenden Konzernabschlusses der städtischen Haushaltswirtschaft. Die Stadt Göttingen erstellt den ersten Gesamtabschluss für sich und ihre städtischen Unternehmen zum 31.12.2012. Quelle: ratsinfo.

Aber wo bleibt der Gesamtabschluss - also die Übersicht über alle Organisationsteile in denen städtische Gelder unterwegs sind?
HNA vom 02.06.2015 schreibt im Zusammenhang mit Haushaltsgenehmigung des Innenministeriums: "Das Ministerium erwartet von der Stadt bis Ende September einen ausführlichen Bericht zur wirtschaftlichen Entwicklung des Eigenbetriebs Stadthalle sowie die Vorlage des Gesamtabschlusses für 2012. Der Abschluss für 2013 soll bis zum Jahresende in Hannover vorliegen." Offensichtlich liegt hier seit fast 2 Jahren ein Pflichtverstoß vor.

Die halbe Stadt ist ausgelagert aber nicht in einer "Konzernbilanz" zu finden
Vergleicht man die Zahlen für die Stadt Göttingen im engeren Sinne (Verwaltung, Ämter etc) mit der der Gesamtheit von Stadt Göttingen zusammen mit den in Firmen ausgelagerten Bereichen, dann stellt sich heraus, dass ungefähr die Hälfte allen Geldes in Firmen außerhalb ausgelagert wurde.

Kennzahlen aus Vorlage 11.5.2012

"Konzern" Stadt Göttingen mit allen Firmenanteilen:

– Bilanzsumme 1,5 Milliarden Euro
Erlöse 548 Millionen Euro
Anlagevermögen 1,3 Milliarden Euro
Schulden 731 Millionen Euro
Beschäftigte 2.812

Stadt Göttingen ist nur etwa die Hälfte des "Gesamtkonzerns":

49,8% der Bilanzsumme
• 59,4% der Erlöse
• 50,4% des Anlagevermögens
• 47,8% der Schulden
• 57,0% der Beschäftigten

zum Anfang

 

Zusammenfassung

Sparkasse und Stadt Göttingen - erfüllen nicht die gesetzlichen Transparenzforderungen

Der mit Abstand von den Bürger/innen am häufigsten favorisierte Vorschlag im Rahmen der sogenannten Bürgerbeteiligung über das Entschuldungshilfeprogramm bezog sich auf verpflichtende Abführungen der Sparkasse aus ihren Bilanzgewinnen. In der politischen Diskussion konnte schon damals belegt werden, dass eine Gewinnausschüttung von Sparkassen an ihre jeweiligen Kommunen durchaus möglich ist und auch in etlichen Fällen schon über Jahre praktiziert wird. So z.B. von Sparkassen vergleichbarer Größenordnung in Hagen, Lemgo. Groß-Gerau etc., die Gewinnabführungen zwischen 6 Millionen und 1,2 Millionen Euro tätigten

Sparkassenvorstand und große Teile des Rates sehen dieses Ansinnen für die Sparkasse Göttingen aber anscheinend bis heute als Zumutung und unverschämten Angriff in die Finanzhoheit der Sparkasse an. Da verweist man dann sehr gern auf das gönnerhafte Sponsoring in Gutsherren- Manier, in dem großzügige Geschenke an einige Kultur- und Sporteinrichtungen vergeben werden. Damit sei doch das Engagement für die Bürger/innen dieser Stadt zur Genüge belegt. Das neben der Intransparenz der Vergabe der Sponsoringbetrag Peanuts darstellen im Verhältnis zu den jährlichen zweistelligen Millionengewinnen der Sparkasse wird tunlichst "unter den Teppich gekehrt".

Die Sparkasse Göttingen ist quasi das größte kommunale Unternehmen in Stadt und Kreis. Mit einem Betriebsergebnis von 27 Millionen Euro vor Steuer und Eigenkapitalzuführung in 2014 befindet sie sich auf einem Rekordniveau. Da keinerlei Gewinnanteile an Stadt und Kreis abgeführt wurden, konnte die Sparkasse in den letzten acht Jahren das Eigenkapital um über 90 Millionen Euro erhöhen. Damit erfüllt sie längst alle sogenannten Basel III Vorgaben. Das immer wieder vorgebrachte Argument, der gesamte Gewinn müsse wegen gesetzlicher Neuanforderungen bei der Sparkasse verbleiben, zog schon vor drei Jahren nicht und zieht jetzt erst recht nicht mehr. Die Ausschüttung von jeweils einer Million an die Stadt und den Kreis wäre zumutbar, verkraftbar und läge im Vergleich zu anderen Sparkassen noch im unteren Drittel.

Es bleibt deshalb unverständlich, wie sich Rat und Verwaltung einerseits immer wieder über die klamme Haushaltssituation ereifern und ständig auf Sparzwänge verweisen, andererseits aber beharrlich und konstant auf eine Einnahmemöglichkeit verzichten.

Ach ja, es hat sich doch etwas in den letzten Jahren bei der Sparkasse Göttingen getan. Der Dispo-Zins wurde aktuell leicht auf 11,95 Prozent gesenkt. Damit liegt man bei einem allgemein geforderten Zinssatz um die fünf Prozent bei einem Beschaffungssatz von höchstens 0,5 Prozent nur noch an drittletzter Stelle im Vergleich aller niedersächsischer Banken und nicht mehr an letzter Stelle.

 

Siehe dazu auch Kommentar von Gerd Nier
Die "Firma Stadt Göttingen" muß transparent gemacht werden 18.6.15