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Städtische Kontrollen und politische Repression

Bündnis für mehr Sicherheit / Satire
Widerrechtliche Personalienfeststellungen
Polizei bestätigt Kritik an ihrem Verhalten 2006
Bündnis gegen Repression und Polizeigewalt
"Die Stadt gehört niemandem - No Control" 2003
Schikanöse Demoauflagen rechtswidrig

> Innenstadtpolitik, Einzelhandel und soziale Kontrolle
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Platzverweis und Stadtverbot
> Kommunale Repressionsstrategie
> Aktion Saubere Stadt 2003
> Werbeaktion Saubere Stadt 2003
> Wilde Plakate 23.6.03
> Obdachlose: Die Stadt gehört allen

>> EA Gorleben Demo-Ratgeber bei Platzverweis
>> Leitfaden des Innenministeriums für die Polizei in den Kommunen
>> Ausführungsbestimmungen zum Niedersächsischen Gefahrenabwehrgesetz

Gegen Videoüberwachung politischer Kundgebungen, Versammlungen, Demonstrationen

Da bisher keine diesbezüglichen Rechtssprechung vorlag, könnte das das Urteil des Göttinger Verwaltungsgerichtes vom 11.12.13 markieren, dass sich die Polizei mit ihren Überwachungsmethoden nicht nur vom Geist der Verfassung, sondern sogar noch vom Buchstaben des durchaus nicht demonstrationsfreundlichen niedersächsischen Versammlungsgesetztes in Richtung Demokratiegefährung entfernt.

Prozessbericht 16.12.13: " Der frühere Spitzenkandidat der niedersächsischen Piraten, Dr. Meinhart Ramaswamy, hatte dagegen geklagt, dass die Polizei Teilnehmer von Demonstrationen per Videoaufzeichnung überwachte. Am Mittwoch, dem 11.12.2013, bekam er vor dem Verwaltungsgericht Göttingen Recht. Nach dem niedersächsischen Versammlungsgesetz darf die Polizei Demonstranten nur dann filmen, wenn dies notwendig ist, um erhebliche Gefahren abzuwehren Die Praxis sieht anders aus. Bei fast jeder Demonstration werden in erheblichem Umfang Videoaufzeichnungen gefertigt. »Dabei handelt es sich nicht nur um Übersichtsaufnahmen, sondern es werden von Beginn an gezielt Personenaufnahmen gemacht. Das geschieht auch ohne eine erhebliche Gefahrenlage und häufig nicht offen, sondern aus Begleitfahrzeugen heraus«, erklärt Kläger Ramaswamy. Da die Videoüberwachung etliche Menschen davon abhält, sich Demonstrationen anzuschließen, behindert diese Praxis der Polizei die Ausübung der grundgesetzlich garantierten Versammlungsfreiheit. »Im Prozess erläuterte die Polizeivertretung, dass Videoüberwachung selbstverständlich zur Abschreckung eingesetzt wird. Es ist nicht hinzunehmen, dass die Polizei ungeachtet der gesetzlichen Regelungen Rechtsbruch mit repressivem Charakter begeht und dafür nicht zur Rechenschaft gezogen wird«, so Ramaswamy weiter. Anlass der Klage war die Videoüberwachung einer kleinen Gruppe Kritikern des damaligen Innenministers Schünemann. Die Demonstration richtete sich gegen die Unterzeichnung des Entschuldungshilfevertrages im Jahr 2012 in Göttingen. Obwohl keine Versammlung angemeldet war, fuhr die Polizei einem Video-Wagen auf, der bereits vor Beginn der spontanen Versammlung den Platz vor dem alten Rathaus observierte. Die Kammer hat dem Kläger Recht gegeben: Die Versammlung war übersichtlich genug, dass keine Videodokumentation von Nöten gewesen wäre. Dies ist der zweite Erfolg bei einer Klage gegen die Praxis der Polizei. Erst vor einem Monat musste die Polizei hinnehmen, dass Zivil-Polizisten sich bei Versammlungen zu erkennen geben müssen."

9.12.13 / Am Mittwoch, 11.12.13 findet um 10:15 Uhr vor dem Verwaltungsgericht (Berliner Straße über der Discothek Savoy) eine Verhandlung zur Frage von polizeilichen Videoaufnahmen von politischen Versammlungen statt.
Gesetzlich geregelt ist das in § 12 des niedersächsischen Versammlungsgesetzes (NVersG) in dem deutlich hingewiesen wird, dass die Polizei um eine von [einer] Person verursachte erhebliche Gefahr, (§12,1) oder zur Abwehr erheblicher Gefahren für die öffentliche Sicherheit Übersichtsaufnahmen fertigen darf (§12,2,2)
Die Praxis sieht anders aus. Es wird auf Teufel komm raus von der Polizei bei fast jeder Versammelung mit Videokameras gefilmt. Nicht nur Übersichtsaufnahmen, sondern von Beginn an Personenaufnahmen. Und das ohne Bezug zu den gesetzlichen Bestimmungen auch ohne die "erhebliche Gefahrenlage".

Da diese Praxis etliche Menschen davon abhält sich Versammlungen zum politischen Protest und der Meinungsäußerung allgemein anzuschließen, behindert diese Praxis die Ausübung der grundgesetzlich garantierten Versammlungsfreiheit und Meinungsfreiheit. Dieses von der Polizei immer verstärkt eingesetzte Mittel, die Teilnehmer an Versammlungen durch sofortige Überwachung wie potentielle StraftäterInnen zu behandeln ist eine bislang geduldete Entfernung von den Prinzipien einer freiheitlichen Demokratie. Es handelte sich im Klagegegenstand um die spontane Versammlung von Schünemann-KritikerInnen anlässlich der Unterzeichnung des Entschuldungshilfevertrages im Jahr 2012. Die Polizei fuhr mit einem Video-Wagen auf, der schon vor Beginn einer spontanen Versammlung (einer kleinen Gruppe von Protestierenden) den Platz vor dem alten Rathaus observierte. In der Folge wurden dann Portraitaufnahmen etlicher Teilnehmer gemacht, obwohl keine der Bedingungen des §12 NVersG gegeben waren. In der Verhandlung geht es politisch wie rechtlich nun darum, festzuhalten, dass die Polizei ungeachtet der gesetzlichen Regelungen Rechtsbruch mit repressivem Charakter begeht und dafür bislang nicht zur Rechenschaft gezogen wurde.

http://www.gesetze-im-internet.de/versammlg/

§ 12a Versammlungsgesetz

(1) Die Polizei darf Bild- und Tonaufnahmen von Teilnehmern bei oder im Zusammenhang mit öffentlichen Versammlungen nur anfertigen, wenn tatsächliche Anhaltspunkte die Annahme rechtfertigen, dass von ihnen erhebliche Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung ausgehen. Die Maßnahmen dürfen auch durchgeführt werden, wenn Dritte unvermeidbar betroffen werden.

(2) Die Unterlagen sind nach Beendigung der öffentlichen Versammlung oder zeitlich und sachlich damit unmittelbar im Zusammenhang stehender Ereignisse unverzüglich zu vernichten, soweit sie nicht benötigt werden 1. für die Verfolgung von Straftaten von Teilnehmern oder 2. im Einzelfall zur Gefahrenabwehr, weil die betroffene Person verdächtigt ist, Straftaten bei oder im Zusammenhang mit der öffentlichen Versammlung vorbereitet oder begangen zu haben, und deshalb zu besorgen ist, dass von ihr erhebliche Gefahren für künftige öffentliche Versammlungen oder Aufzüge ausgehen. Unterlagen, die aus den in Satz 1 Nr. 2 aufgeführten Gründen nicht vernichtet wurden, sind in jedem Fall spätestens nach Ablauf von drei Jahren seit iher Entstehung zu vernichten, es sei denn, sie würden inzwischen zu dem in Satz 1 Nr. 1 aufgeführten Zweck benötigt.
(3) Die Befugnisse zur Erhebung personenbezogener Informationen nach Maßgabe der Strafprozeßordnung und des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten bleiben unberührt.

An dem Platz, an dem die meisten öffentlichen politischen Versammlungen und Kundgebungen stattfinden, am Marktplatz/Gänseliesel, hat die Polizei eine Station im oberen Stockwerk eingerichtet, von der aus sie die Versammlungen bequem filmen kann.

(Auf einer Aufnahme der ehemaligen Göttinger Wochenzeitung ist schemenhaft ein Polizeibeamter mit Videokamera am offenen Fenster zu sehen.)

Beispiel einer entwürdigenden Überwachung
Gehen vom Antifaschismus erhebliche Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung aus?


Foto: KPW

Ohne einen rechtlich begründbaren Anlass zu haben, werden Leute gefilmt. Warum werden politische Proteste von der Polizei gefilmt? Werden TeilnehmerInnen öffentlicher politischer Meinungsäußerungen von der Polizei grundsätzlich als potentielle Straftäter angesehen? Welche Haltung steckt dahinter, wenn so wie auf dem Foto GewerkschafterInnen der IGM und Nazigegner 2006 am Platz der Synagoge zu Objekten eines polizeilichen Filmeinsatzes gemacht werden. Rechtlich muß ja dabei unterstellt werden, dass seitens der AntifaschistInnen "tatsächliche Anhaltspunkte die Annahme rechtfertigen, dass von ihnen erhebliche Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung ausgehen."

Bereits 2006 formulierten wir seitens der goest-Redaktion folgende "Anmerkung der Red.: Wir würden uns wünschen dass die VeranstalterInnen der Gegendemonstration diesen Punkt rechtlich im Nachhinein abklären liessen um damit auch vor der nächsten Demonstration eine Handhabe gegen diese Auswüchse polizeilicher Überwachungstätigkeit zu erlangen."

Am Mittwoch wird im Verwaltungsgericht endlich über eine Klage gegen solche Praktiken in einem speziellen Fall hoffentlichmit der richtigen Signalwirkung entschieden.

 

Göttinger-Antirepressions-Tage 2008
- VeranstalterInnen-Text: 22. Februar bis 29. März 08

"Mutig gelacht und zugebissen
Wir wollen über staatliche Überwachung, Kontrolle und Gewalt diskutieren. Und über Möglichkeiten, diese aktiv zurückzudrängen, Freiräume zu erkämpfen und kreativen Widerstand zu erproben. Staatliche Repression hat viele Gesichter. Sie zeigt sich alltäglich, wenn Behörden und Institutionen den herrschenden Normalzustand durchsetzen, bei Schikanen gegen MigrantInnen, Arbeitszwang für HartzIV Anspruchsberechtigte und andere Menschen. Sie zeigt sich in einer Vielzahl von Disziplinierungsmaßnahmen, in Knästen, in der Vorratsdatenspeicherung, in der "Säuberung" des Innenstadtbildes und im Plakatierverbot an der Uni. Ziel der Repression sind auch Menschen und Strukturen, die sich gegen Gängelung und Bedrohung wehren oder direkt die herrschende Ordnung angreifen. Ihre emanzipatorischen Aktionen sollen ausgebremst, ihre Wut und Kritik unsichtbar gemacht werden. Einzelpersonen und Gruppen werden bespitzelt, müssen mit beruflichen Nachteilen, Verunglimpfung und Strafverfahren rechnen. Beim Versuch öffentlicher Meinungsäußerung werden sie mit Auflagen und Verboten überzogen, werden körperlicher und psychischer Polizeigewalt ausgesetzt. Das Göttinger Antirepressionsbündnis solidarisiert sich mit den Betroffenen staatlicher Unterdrückung und leistet für sie aktive Unterstützung. Wir rufen dazu auf, den repressiven Normalzustand nicht zu akzeptieren und gemeinsam für ein selbstbestimmtes Leben und öffentlichen Raum frei von Überwachung und Zwang zu streiten. Für einen motivierenden Rückblick möchten wir insbesondere auf den "Tagesthemen-Brennpunkt: Göttinger Linksextremisten schlagen zurück" hinweisen. Wir wünschen Euch unkontrollierbare, herrschaftsfreie Tage mit vielen anregenden Veranstaltungen, Workshops, Ausstellungen und Partys! Antirepressionsbündnis Göttingen"

majority report Ausstellung vom 22.02. bis 09.03.08 im T-Keller ....mehr Infos
Mit neuen "Antiterror"-Gesetzen in den autoritären Sicherheitsstaat? " mit RA Dr. Rolf Gössner (Bremen) Freitag, 22.02.08, um 19 Uhr im Kino Lumière
Computer-Sicherheit Workshop mit Mitgliedern und FreundInnen vom Chaos Computer Club (Ortsgruppe Hannover "Leitstelle 511") 23.02.08, im Juzi-Café
Flüchtlingslager als Repressionsinstrumente Veranstaltung mit dem Antira-Plenum Oldenburg/ Blankenburg Donnerstag, 28.02.08, um 20 Uhr im T-Keller
Sind wir nicht alle ein bisschen gödru? Geburtstags-Party 1.3.08, 22 Uhr Juzi
Anarchie und Strafe - zur Zukunft des Knastsystems mit Rudolf Mühland (FAU Düsseldorf) Dienstag, 4.3.08, um 20:30 Uhr im Juzi
Was tun wenn´s weh tut...? Workshop Erste Hilfe auf Demos 12.3.08, 18:30 Uhr Juzi
Entschuldigung, Herr Wachtmeister... Workshop mit Jörg Bergstedt zu kreativer Antirepression bei Polizeikontakten , 16. 03.08, um 15 Uhr im Juzi-Café
Multimediashow Freitag, 28.3.08, 20 Uhr T-Keller. Ankündigung mit dem Text: " Göttinger Linksextremisten schlagen zurück! Macht die radikale Linke was sie will?"
ResisdanceYa Widerstand-braucht-Kohle-Party , 29.03.08, ab 22 Uhr im JuzI

Entschuldigung, Herr Wachtmeister... Workshop zu kreativer Antirepression bei Polizeikontakten Sonntag, 16. März 2008, 15.00 – 18.00 Uhr im JuzI-Café (Bürgerstraße 41, 1. OG)

Ungebetener Kontakt mit der Polizei lässt sich bei politischen Aktionen und im Alltag kaum vermeiden. Doch so überflüssig und bedrohlich das repressive Vorgehen der Staatsmacht oft ist, so viel Potenzial als Betätigungsfeld haben diese Begegnungen auch. Sie können eine gute Gelegenheit für emanzipatorische Praxis sein. Kreative Antirepression erkennt das Gewaltgefälle zwischen Staatsmacht und Betroffenen, sucht aber nach Wegen aus der Passivität. Ziel und Mittel kreativer Antirepression ist, die Agierenden im Kontakt mit Polizei und Justiz zu stärken sowie Herrschaft und ihre Methoden öffentlich sichtbar zu machen. Es kann sogar oder gerade hier gelingen, Visionen jenseits von Herrschaft zu verdeutlichen, weil Herrschaft ohne Repression nicht bestehen kann. Um handlungsfähig zu bleiben, brauchen die Einzelnen vor allem Wissen und Erfahrung. Welche Taktiken hat die Polizei, wie ist die juristische Lage? Was kann anderen und mir schaden, was kann ich mir zutrauen? Was kann ich kreativ dagegen setzen? Schwerpunkt des Workshops sind Kontakte mit der Polizei wie Passkontrolle, Absperrung, Observation, Demospalier, Kessel, Durchsuchung, Festnahme, Verhör. An dem Nachmittag wird erarbeitet, wie mensch in solchen Situationen in einer aktiven Rolle bleiben kann. Wie können Begegnungen mit der Polizei in der Öffentlichkeit vielleicht sogar emanzipatorisch gewendet werden? Nach einem Input zu verschiedenen Aktionsformen ist Zeit für Fragen und Diskussion. In Rollenspielen können die Teilnehmenden bei Interesse typische Situationen nachstellen und sich in kreativen Aktionen ausprobieren, eigene Erfahrungen sind willkommen. Referent: Jörg Bergstedt (Projektwerkstatt Saasen)

"Bündnis für mehr Sicherheit"

23.4.07 / 29.4.07 // Ein ominöses Bündnis für mehr Sicherheit macht mit Plakaten auf sich aufmerksam (siehe Foto unten links) und kündigt für den 28. April 2007 um 13 Uhr einen "Festakt" auf dem Marktplatz an.

Plakate mit denen a) ein Festakt und b) auch gleich der Protest dagegen angekündigt wurde.

 

In einer Erklärung des Bündnisses heisst es u.a.: "Es ist unser Ziel, die Kommunikation und Information für echte Freunde der Exekutive und die Kontakte zur Bevölkerung zu fördern und zu vertiefen. Die Sicherheit der Bürger ist Aufgabe der Polizei. Die Arbeit der Polizei, angefangen von jungen Polizeibeamten bis hin zu Ruhestandsbeamten, in Göttingen zu unterstützen und den Kontakt zwischen Bürgern und Polizei zu pflegen, hat sich unser Bündnis zur Aufgabe gemacht. Wir wollen zweifaches erreichen: Polizisten helfen den Bürgern wie auch Bürger den Polizisten helfen. (...) Unser Bündnis möchte der Göttinger Bevölkerung die zu ihrem Schutz und zur Sicherheit tätigen Exekutivbeamten näherbringen und so einen Beitrag zur ständigen Verbesserung der öffentlichen Beziehungen und des Corporate-Image der Göttinger Exekutive leisten. Aus diesem Anlaß möchten wir Sie herzlichst zu unserer öffentlichen Festveranstaltung "Danke, dass wir sicher leben" am 28.04.2007, ab 13:00 am Gänseliesel einladen. "


Satirische Vorführung zum Thema Polizei, Kontrollen, Überwachung, Gewaltausübung durch Polizei auf dem Marktplatz am 28.4.07 - hier mit ca. 70 ZuschauerInnen.

Bei der Veranstaltung handelte es sich, wie zu vermuten war um eine Satire gegen den immer deutlicher werdenden Weg in den Überwachungsstaat im Allgemeinen und die Allgegenwärtigkeit von Polizeikontrollen in Göttingen im Besonderen.


Ironischer Festakt zur "Ehrung" und Ordensverleihung von Polizeidarstellern, die z.B. die spektakulärste Brutalität begangen haben.

U.a. wurden als Polizisten verkleideten Mitspielern Orden und Auszeichnungen verliehen für besondere Brutalität oder besonders tolles Bespitzeln , ein Orden wurde auch für die "Fähigkeiten zu besonders grimmigen Blicken" verliehen, ein anderer für die Entwicklung einer Waffe, mit der sich Leute beliebig lange lähmen lassen (symbolisiert durch ein Wasser-Pump-Gewehr). Die Person, die für ihre besondere Brutalität ausgezeichnet wurde, die sie bereits seit ihrer Kindheit besaß (wie es in der Laudation hiess) bedankte sich für die Aushändigung des Ordens mit einem Tritt gegen das Schienbein der Moderatorin.

Besonders erheiternd war auch die Einweisung durch zwei Damen des Sicherheitsbündnisses im Stil der Sicherheits-Information durch Stewardessen in Flugzeugen. Lächelnd mit Fingerzeigen worauf zu achten sei.

Zum Thema DNA-Analysen

Auf einem zu dieser Aktion verteilten Flugblatt heißt es u.a.:

"In nicht allzu ferner Zukunft wird es sogar möglich sein, das Übertreten von Gesetzen, die noch garnicht erlassen sind , zu verhindern. Aber dazu brauchen wir Ihre Mithilfe! Wir brauchen Ihre Mitarbeit, wir brauchen Ihre DNA"


Die Ausweitung von DNA-Datenbanken und Analysen zum Zwecke der Identifizierung wurde durch die Aufforderung eine Speichelprobe in einem Fass zu hinterlassen ironisiert. Passend dazu vor einem Polizeiwagen, von dem aus die Szenerie überwacht wurde und vor einem Haus auf dem gleich zwei Kameras den Platz der Veranstaltung im Visier hatten, neben einem Wagen des Ordnungsamtes, der dort stand weil angeblich die Phonstärke der Veranstaltung gemessen werden sollte.

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Widerrechtliche, willkürliche Personalienfeststellungen

5.4.07 / Bei willkürlichen Personalienfeststellungen sollten die PolizeibeamtInnen gegebenenfalls mit dem Hinweis auf folgende Bestimmungen um die Herausgabe ihrer Dienstnummer gebeten werden:

Niedersächsisches Sicherheits- und OrdnungsG (Nds. SOG,NI)

§ 13 Nds. SOG - Landesrecht Niedersachsen

Identitätsfeststellung, Prüfung von Berechtigungsscheinen

(1) Die Verwaltungsbehörden und die Polizei können die Identität einer Person feststellen,

1. wenn dies zur Abwehr einer Gefahr erforderlich ist,

2. wenn sie an einem Ort angetroffen wird, von dem Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass dort
a) Personen Straftaten von erheblicher Bedeutung oder die in § 180 Abs. 1 und § 180b des Strafgesetzbuchs genannten Straftaten verabreden, vorbereiten oder verüben,
b) sich Personen aufhalten, die gegen aufenthaltsrechtliche Strafvorschriften verstoßen, oder
c) sich Personen verbergen, die wegen Straftaten gesucht werden,

3. wenn sie in einer Verkehrs- oder Versorgungsanlage oder -einrichtung, einem öffentlichen Verkehrsmittel, Amtsgebäude oder einem anderen besonders gefährdeten Objekt oder in unmittelbarer Nähe hiervon angetroffen wird und Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass in oder an Objekten dieser Art Straftaten begangen werden sollen, durch die in oder an diesen Objekten befindliche Personen oder diese Objekte selbst unmittelbar gefährdet sind, und dies aufgrund der Gefährdungslage oder aufgrund von auf die Person bezogenen Anhaltspunkten erforderlich ist, oder ..

Quelle

 

Schikanöse Demoauflagen sind rechtswidrig (Themenverfolgung seit 2006)

Auflagen "Lärmobergrenze"

4.3.10 / Text: Rechtsanwalt Sven Adam /
Wenn in den Auflagen für eine Versammlung unter freiem Himmel eine Lärmobergrenze festgelegt ist, muss der Anmelder die Ergebnisse der durchgeführten Lärmmessung vor Ort einsehen können. Das hat jetzt die Polizeidirektion Göttingen erklärt und damit auf die Klage einer 27-jährigen Frau vor dem Verwaltungsgericht wegen rechtswidrigen Verhaltens der Polizei reagiert. Die Studentin hatte im April des vergangenen Jahres eine Kundgebung gegenüber einer Göttinger Burschenschaft an der Herzberger Landstraße angemeldet, die sich gegen den Vortrag eines Vertreters der sog. deutschen Lebensschutzbewegung ProLife richtete. In dem dazu erlassenen Auflagenbescheid des städtischen Fachbereichs Ordnung wurde u.a. bei der Benutzung eines Lautsprechers eine Lärmobergrenze von 60 Dezibel (db) festgelegt. Als der Einsatzleiter der Polizei während der Kundgebung mehrfach einen angeblichen Verstoß dagegen bemängelte, reduzierte die 27-jährige die Lautstärke und bat darum, die Ergebnisse des db-Messgerätes einsehen zu dürfen. Dies wurde ihr vom Einsatzleiter mit der Begründung verweigert, sie könne die Messprotokolle im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens einsehen. Rund eine Woche später erhielt die Studentin eine Vorladung zur Polizei: weil sie die Lärmobergrenze überschritten, gegen die Auflagen und damit gegen das Versammlungsgesetz verstoßen habe, war gegen sie tatsächlich ein Ermittlungsverfahren eingeleitet worden. Die von der Studentin daraufhin eingereichte Klage gegen die Stadt Göttingen richtet sich nicht nur gegen das Verhalten des Einsatzleiters: auch die Lärmobergrenze von 60 db im Auflagenbescheid sei rechtswidrig....."

Entscheidung der Verwaltungsgerichte zu Demo-Auflagen 2009

11.5.09 Im Zusammenhang mit der Demonstration gegen Nazis in Friedland am 9.5.09 gab es eine Verbotsverfügung des Landkreises und kleinkarierte Auflagen für eine stattdessen erlaubte "stationäre Kundgebung".
"Einen Tag später hob das Verwaltungsgericht (VG) Göttingen die Auflagen mit umfassender grundrechtsstärkender Begründung weitgehend auf. Die Auflage hinsichtlich einer Lärmbegrenzung sei zu unbestimmt, hinsichtlich einer Begrenzung der Größe und Länge von Transparenten mangele es an einer hinreichend konkreten, aber zwingend erforderlichen Gefahrenprognose. Die Auflage zur Länge, Dicke und sonstigen Beschaffenheit von Tragestangen sei ebenfalls zu unbestimmt und nicht aufgrund einer entsprechenden Gefahrenprognose begründet - so die Richter des VG Göttingen."
Darüberhinaus wurde danach vom Oberverwaltungsgericht (OVG) Niedersachsen in Lüneburg auch das Demoverbot aufgehoben "Störungen des Verkehrs seien in diesem Zusammenhang hinzunehmen, soweit sie zwangsläufig mit der Durchführung einer Demonstration verbunden sind. Zudem teilte das Gericht die in das Verfahren eingebrachte Gefahrenprognose der Polizei nicht, wonach durch die Demonstration eine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung bestehe." Zit. Rechtsanwalt Sven Adam der den Anmelder vor Gericht vertritt.

 

Verwaltungsgericht: Demonstrationsauflagen der Stadt waren rechtswidrig 2008

9.4.08 / Die Stadt Göttingen, war angeklagt, eine Demonstration mit unzulässigen Auflagen behindert zu haben. Das Gericht entschied nun am 9.4.08 über die Zulässigkeit der Auflagen wie Beschränkung von Transparentgrößen und Lautstärken von Protestrufen. In öffentlicher Sitzung wurde die Sache beim Verwaltungsgericht Göttingen verhandelt und nach kurzer Verhandlung das Urteil verkündet: der Bescheid war rechtswidrig. Der Richter wies in seiner Begründung und schon davor ausdrücklich auf die Nichtzulässigkeit und Fragwürdigkeit von unbegründeten Auflagen und das Nachreichen von Begründungen hin. In einer Presseerklärung zum Prozess begrüßte die "Rote Hilfe Ortsgruppe Göttingen" das Urteil. Zukünftig können nun mit Verweis auf dieses Urteil ähnliche willkürliche Auflagen schon vor Beginn einer Demonstration abgewehrt werden. Damit wird die Willkür bei der Auslegung des garantierten Versammlungsrechts durch Ordnungsbehörden Einhalt geboten.

Zur Vorgeschichte:
5.4.08 / . Am 5.2.07 wurde mit Unterstützung des "Bündnis gegen Repression und Polizeigewalt" Klage gegen die Stadt Göttingen eingereicht wegen unverhältnismäßiger Auflagen bei einer Demonstration am 21.10.2006 in Göttingen. So wurde beispielsweise die Länge der Transparente auf 2,50 m und die zulässige Lautstärke auf 70 dBA beschränkt. Der Ausgang des Gerichtsprozesses wird darüber entscheiden, ob solche Bestimmungen die Demonstrationsfreiheit in Zukunft einschränken werden.
Zum Hintergrund: Im Oktober 2006 wurde zu einer Demonstration in Göttingen gegen die deutlich zunehmenden repressiven Maßnahmen und Tätlichkeiten der Polizei sowie die Einschränkungen durch die Stadt bei Demonstrationen und Versammlungen aufgerufen. Einen Tag vor der angemeldeten Demonstration ergänzte die Stadt einen bereits bestehenden Auflagenbescheid durch weitere Auflagen. Dadurch sollte dem guten Gelingen der Veranstaltung offenkundig ein Stein in den Weg gelegt werden. So wurde beispielsweise die Länge der Transparente auf 2,50m und die zulässige Lautstärke auf 70dBA beschränkt. "Durch die Auflagen der Stadt sollte die Demonstration in ihrer Wahrnehmbarkeit stark begrenzt und in ihrem Anliegen herabgewürdigt werden. Eine derartige Einschränkung der Meinungsfreiheit und des Versammlungsrechts ist für uns inakzeptabel", sagte eine Sprecherin des Bündnisses. Die bunte und einfallsreiche Demo habe trotzdem stattgefunden. "Doch die Behörden," so die Sprecherin weiter, "haben durch einen brutalen Polizeieinsatz gegen die Demonstrierenden ein weiteres abstoßendes Beispiel für die von uns thematisierte Repression gegeben." Die Polizei hat aktiv versucht zu verhindern, dass das Anliegen der Demonstration an Passanten vermittelt werden konnte. Außerdem führte das unverhältnismäßige Vorgehen der Polizei dazu, dass die Demonstration vorzeitig abgebrochen werden musste, um Schlimmeres zu verhindern. Die Demonstration im Oktober 2006 hat auch im Jahr danach noch viel Aufsehen erregt, da sich hieran einige spektakuläre Gerichtsprozesse anschlossen. So wurde beispielsweise ein auf der Demonstration als Weihnachtsmann Verkleideter beschuldigt, sich vermummt zu haben und vom Gericht freigesprochen. Ein anderer Nikolaus wurde der Körperverletzung angeklagt und ebenfalls freigesprochen. Diese Person klagt nun ihrerseits gegen die Polizei wegen falscher Verdächtigung und Körperverletzung. Die Einleitung juristischer Schritte ist erfolgt, um ein Zeichen gegen die Willkür staatlicher Behörden zu setzen. Die Anmelderin der Demonstration hat gegen die Stadt Göttingen geklagt, um die Rechtmäßigkeit der Auflagenbescheide überprüfen zu lassen.

Klagererhebung gegen Auflagen bei Demonstration 2007

13.10.07 / Das Bündnis gegen Repression und Polizeigewalt unterstützt die am 05.02.2007 eingereichte Klage gegen die Stadt Göttingen. Anlass der Klage sind die unverhältnismäßigen Auflagen bei einer Demonstration am 21.10.2006 (Bericht siehe unten) .

Im Oktober 2006 wurde zu dieser Demonstration gegen die deutlich zunehmenden repressiven Maßnahmen und Tätlichkeiten der Polizei sowie die Einschränkungen durch die Stadt bei Demonstrationen und Versammlungen aufgerufen. Einen Tag vor der angemeldeten Demonstration ergänzte die Stadt einen bereits bestehenden Auflagenbescheid durch weitere Auflagen: So wurde beispielsweise die Länge der Transparente auf 2,50 m und die zulässige Lautstärke auf 70 dBA beschränkt.
Das Bündnis ist der Meinung: "Durch die Auflagen der Stadt sollte die Demonstration in ihrer Wahrnehmbarkeit stark begrenzt und in ihrem Anliegen herabgewürdigt werden. Eine derartige Einschränkung der Meinungsfreiheit und des Versammlungsrechts ist für uns inakzeptabel, Die bunte und einfallsreiche Demo habe trotzdem stattgefunden. Doch die Behörden, haben durch einen brutalen Polizeieinsatz gegen die Demonstrierenden ein weiteres abstoßendes Beispiel für die von uns thematisierte Repression gegeben."
Das unverhältnismäßige Vorgehen der Polizei führte dazu, dass die Demonstration vorzeitig abgebrochen werden mußte, um Schlimmeres zu verhindern. Die Einleitung juristischer Schritte ist erfolgt, um ein Zeichen gegen die Willkür staatlicher Behörden zu setzen. Die Anmelderin der Demo klagt nun gegen die Stadt Göttingen, um die Rechtmäßigkeit der Auflagenbescheide überprüfen zu lassen.

Anti-Repressions-Demo 2006

Polizei bestätigt durch ihr Verhalten die Kritik eben dieses Verhaltens

21.10.06 / In den Wochen vor großen Demonstrationsereignissen wie z.B. den Demonstrationen gegen Naziaufmärsche sollen die Linken durch permanente Polizeipräsenz vorsorglich eingeschüchtert werden. An jeder Straßenecke begegnet einem tagsüber und nachts ein Polizeitransporter auf Streife.
Willkürliche Personenkontrollen aus nichtigsten Anlässen sprechen jeder Verhältnismäßigkeit Hohn und schaffen ein Klima der Unterdrückung. Diejenigen die grundlos angehalten und kontrolliert werden fühlen sich hilflos diesen Willkürmaßnahmen ausgeliefert.
Am Samstag den 21.10.06 gab es eine "Demo gegen Repression und Polizeiterror", 13 Uhr, Gänseliesel , "gegen Aggressive Personalienkontrolle. Provokante Spaliere. Permanente Kameraüberwachung. Brutale Übergriffe. Gängelnde Auflagen. Beliebige Ingewahrsamnahmen. Massive Zivipräsenz. Stundenlange Kessel. Mißachtung der Intimsphäre. Inflationäre Platzverweise. Willkürliche Machtdemonstrationen."
Und so als wollte die Polizei die Kritik an ihr bestätigen, geriet die Demonstration zu einer Vorführung polizeilicher Schikanen:
Die Polizei zauberte plötzlich folgende Vorschrift aus dem Hut: Transparente über 2,50 Meter seien nicht erlaubt. Die Demonstration wurde eingekesselt und nicht eher durchgelassen bevor nicht alle Transparente diese Auflage erfüllten. Danach wurde die Demonstration in einem Polizeispalier eingerahmt.


Polizei behindert die Demonstration weil ihr die Transparente nicht passen - klar es ging gegen die Methoden der Polizei

Die Demonstration wurde permanent von der Polizei mit Videokameras gefilmt. Als Nikoläuse mit Schildern der Kamera die Sicht versperrten wurden auch noch 2 Personen festgenommen, mehrere Stunden festgehalten und erst später wieder freigelassen. Nach allem, was an Informationen zu erhalten war, dehnt die Polizei ihre Auffassung von "Verhältnismässigkeit" wieder derart aus, dass sie sich praktisch ALLES erlauben kann.

Grundlage des gleitenden Übergangs in eine Kultur der hemmungslosen Überwachung ist das Niedersächsische Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (Nds.SOG), das die Befugnisse von Verwaltungsbehörden und Polizei regelt.

Es empfiehlt sich jedoch den § 12a Versammlungsgesetz zu kennen und ggf. darauf hinzuweisen.

"(1) Die Polizei darf Bild- und Tonaufnahmen von Teilnehmern bei oder im Zusammenhang mit öffentlichen Versammlungen nur anfertigen, wenn tatsächliche Anhaltspunkte die Annahme rechtfertigen, dass von ihnen erhebliche Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung ausgehen. Die Maßnahmen dürfen auch durchgeführt werden, wenn Dritte unvermeidbar betroffen werden."


Nikolaus mit Schild und filmende Polizistin

Dagegen waren die Demonstrationsaktionen eher witzig, so die Nikolausverkleidungen und ein MTV-Team - Mars TV-Team das die Leute in der Weender auf witzige Wiese interviewte.


Mars-TV befragt Passanten - einer antwortet nicht - Bemerkung "aha ein kaputtes Kommunikationsmodul bei einem Erdenbewohner"

Polizeibericht:
Samstag, 21. Oktober 2006, 13.45 bis 15.30 Uhr - Rund 100 Angehörige der sog. linken Szene, haben sich am Samstagnachmittag (21.10.06) in der Göttinger Innenstadt an einer Demonstration "Gegen Polizeiterror und Repression" beteiligt. Nach einer kurzen Auftaktkundgebung auf dem Marktplatz in der u. a. auch die derzeit erhöhte Polizeipräesenz anlässlich der für das kommende Wochenende geplanten NPD-Kundgebung thematisiert wurde, bewegte sich der Aufzug gegen 13.45 Uhr unter Mitführung eines Lautsprecherwagens und themenbezogener Transparente weiter über die Weender Straße und die Berliner Straße. Auf dem Weg musste der Demonstrationszug mehrmals von der Polizei angehalten werden, da Auflagen der Versammlungsbehörde nicht beachtet wurden. Dabei kam es zu kleineren Rangeleien mit Einsatzkräften, bei denen die Beamten vereinzelt den Schlagstock einsetzen mussten. Die Polizei nahm einen Demonstranten vorläufig fest, der verdächtig ist, mehrere Einsatzbeamte angegriffen zu haben. Er wurde zunächst zur Wache gebracht und nach Personalienfeststellung und erkennungsdienstlicher Behandlung entlassen. Vier weitere Demonstrationsteilnehmer wurden nach Ausschluss aus der Versammlung vorläufig des Platzes verweisen, eine andere Person musste wegen Nichtbefolgens einer Platzverweisung vorübergehend in Gewahrsam genommen werden. Kurz nach Passieren des Weender Tores, auf dem der Demonstationszug kurzfristig verharrte, beendeten die Teilnehmer ihren ursprünglich geplanten Marschweg, kehrten um und gingen über das Weender Tor und die Weender Straße zurück zum Marktplatz, wo die Abschlusskundgebung stattfand. Gegen 15.30 Uhr wurde die Versammlung von der Versammlungsleiterin für beendet erklärt. Die Beamten leiteten Strafverfahren u. a. wegen Nötigung, Körperverletzung, Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte, Landfriedensbruchs und Verstoßes gegen das Versammlungsgesetz ein.

 

Nachspiel 2007: Nikolaus wegen Vermummung angeklagt

20.5.07 / Mit einer Antirepressions-Demo haben Göttinger Gruppen am 21.10.06 gegen die zunehmende Repression und Überwachung in Göttingen protestiert. Die Demo richtete sich eine Woche vor einem geplanten Naziaufmarsch gegen die massive Polizeipräsenz und alltägliche Überwachung, Die Demo wurde durchgängig gefilmt, von einem Ring aus begleitenden Polizisten eingekesselt und schließlich abgebrochen. Mehreren DemonstrantInnen wurden Strafverfahren angehängt, einige kurzzeitig festgenommen. Bei der Demonstration waren teilweise humorvolle Formen zur Thematisierung von Repression eingesetzt worden: Ein Mars-TV, das die BürgerInnen zu den merkwürdigen Vorgängen auf der Erde interviewte, Osterhasen und Nikoläuse tummelten sich rund um die Demo.

Ein Nikolaus ist wegen "Vermummung" angeklagt!

Nikoläuse protestieren gegen Überwachung und Kontrollen: Am 24.5.07 fand der erste Prozess vor dem Amtsgericht dazu statt:

Der Nikolaus wurde am 24.5. freigesprochen

St. Nikolaus dazu:
"Einen Nikolaus verurteilt man nicht"

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Innenstadtaktion "Die Stadt gehört niemandem - No Control" 2003

10.10.03 , 16 Uhr Marktplatz fand ein Aktionstag statt, bei dem sich ein Innenstadt-Aktionsbündnis (Schoener Leben, Antifa, Gruppe Gegenstrom, PDS  und andere) gegen die Umstrukturierung der Innenstadt nach den Erfordernissen des Einzelhandels und der "kapitalistischen Städtekonkurrenz" äußerten. Vielfach wurde Bezug auf das Projekt "Saubere Stadt" genommen.  In der "Sauberen Stadt", so wurde von der Stadtverwaltung angekündigt, sollen weggeworfene Zigarettenkippen als Ordnungswidrigkeit geahndet werden. Allerdings wird deutlich dass dabei auch versucht wird, die Innenstadt zu einer Ansammlung strahlend sauberer EinkäuferInnen umzugestalten, in der die Folgen von Arbeitslosigkeit, Sozialabbau, Armut und Obdachlosigkeit nicht mehr sichtbar werden. Wer sich arm und krank und auch noch schlecht angezogen in die Innenstadt traut und dort ohne Kaufkraft "herumlungert", dem soll "das Leben etwas inkommoder gestaltet werden" (O-Ton des Oberbürgermeisters). "Wer sich das Kännchen Kaffee in der City nicht leisten kann, soll auch gar nicht erst die Fußgängerzone betreten. Wer die Klamotten aus den Boutiquen und Kaufhäusern nicht bezahlen kann oder sich nicht wenigstens zu jeder zweiten Saison neu einkleidet, darf sich auch nicht in der Nähe dieser Geschäfte aufhalten .." (Flugblattzitat)
In den Aktionen am Markt kam auch die Unzufriedenheit über die Vielzahl von Kampagnen zum Ausdruck, die eine "lebendige Innenstadt" nach Maßgabe des Einzelhandels organisieren wollen: ProCity, Stadtmarketing und Hochglanzbroschüren - als "lebendiges Innenstadtgeschäft".
"Wer zu viel Spaß hat, wer es wirklich auf die Reihe; kriegt, ein geiles Leben zu führen, ohne der Norm gerecht zu werden, ist da schon verdächtig und soll aus der Öffentlichkeit eliminiert werden." (Flublattzitat)
Mit Dokumentation von Presseausschnitten wurde an einem Stand auch das Thema Video-Kameras im öffentlichen Raum  und Sicherheitsfanatismus informiert. Ironie des Schiksals, die den Leuten aber bewußt war: Die ganze Aktion war übrigens auch permanent über die Kameras auf dem Karstadtgebäude im Internet zu beobachten. Eine Postkarte zeigte zwei Graffiti neben einander "Sauber solls werden" und "Teurer wirds werden".
Ein altes Foto zeigte, dass es früher sogar mal Bänke in der Weender Straße gegeben hat  - alles weg - nicht sitzen, sondern kaufen soll man.
In der Mitte des Marktdurchgangs lag ein langer schwarzer Stoff-Streifen auf dem geschrieben stand "der schmale Grat der Normalität".
Eine Gruppe Kammermusikerinnen trug in Trauerkleidung den Sarg "lebendige Innenstadt" herum, packten dann ihre Instrumente aus und spielten Stücke aus der "Kunst der Fuge" von J.S.Bach.
Später kamen noch AktivistInnen mit Essen und Tellern auf einem Handwagen an die Stände, belieferten die AktionistInnen unter den drei schwarzen Baldachin-Zelten. Die Musikanlage dröhnte.... und ein älterer Mann am Infostand meinte "ja also ich finde das nicht richtig, wenn die im Bus ihre Schuhe auf die Sitze stellen, wenn man sich dann hinsetzt wird man dreckig." - Aechz bei dem war wieder mal die ganze Aktion umsonst gewesen !!

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