Transparente
an Studierenden-Wohnheimen Offener
Brief des Studentenwerks > Studentenwohnheime
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Offener Brief des Studentenwerks Der offene Brief ist im Original zu lang für eine Wiedergabe hier, wir verweisen auf die >>Dokumentation auf den Seiten des Studentenwerks. 20.11.14 / Nachdem der Geschäftsführer des Studentenwerks mehrfach kritisiert wurde wegen des Verbots von Transparenten an Studihäusern hat nun der Vorstandsvorsitzenden des Studentenwerks Göttingen, Prof. Dr. Hubert Merkel, in einem >>Offenen Brief den Geschäftsführer Magull verteidigt. (Merkel ist Prof an der HAWK Hochschule für angewandte Wissenschaft und Kunst Hildesheim/Holzminden/Göttingen. Das Studentenwerk betreibt ein Bistro in der HAWK )
Dr. Hubert Merkel beschäftigt sich mit den Pressemitteilungen und kritisiert, dass Dr. Magull insbesondere mit einer Stellungnahme der Grünen persönlich "in herabwürdigender Weise" angegriffen werde. Er beklagt dassdessen "Wohnort auf dem Land" ins Spiel gebracht werde um davon Unfähigkeit in städtischen Belangen abzuleiten. Darauf hätte die Kritik in der Tat ebenso verzichten können wie auf den Vorschlag, Magull wäre vielleicht besser zur Verwaltung von Altenheimen geeignet. Merkel:
Transparente per Mietvertrag "nicht gestattet" Durch den Offenen Brief von Dr. Merkel wird jedenfalls auch geklärt, worauf sich das Studentenwerk bei seinem Kampf gegen Transparente rechtlich stützen will: in den Mietverträgen des Studentenwerkes, so Merkel, gibt es "die Regelung, dass das Anbringen von Außenantennen,Plakaten, Schildern und Transparenten an den Fassaden der Wohnheime nicht gestattet ist." Wenn dem so ist, könnte man sich rechtlich nur noch über den Begriff "Anbringen" und "Fassaden" streiten, also die Frage aufwerfen, ob Plakate im Fenster nicht Fassade betreffen und ob Transparente aus den Fenstern hängen kein "Anbringen" bedeutet. Juristisch zweifelhaft – also vor Gericht käme Magull wahrscheinlich durch. Vorgeschobene
Argumente
Am
Rande eine Frage grundsätzlicher Art nach den Grenzen der Meinungsfreiheit
Studentenwerk will Transparente verbieten 15.11.14 / Mehrere Hausgemeinschaften von Mietshäusern des Studentenwerks z.B. Rote Straße 4, haben mitgeteilt, dass der Geschäftsführer des Studentenwerks, Prof. Dr. Magull (ehemaliger Dekan der Chemie Fakultät) Aufforderungen verschickt hat, an der Außenwand sichtbare Transparente zu entfernen. Die Transparente enthalten, soweit sie unserer Redaktion bekannt sind, keine Beleidigungen und/oder unwahre Aussagen. Vielmehr handelt es sich vorwiegend um politische Meinungsäußerungen. Prof. Magull versucht dem Vernehmen nach in Briefen am 30.10. und 13.11.14 unter Androhung mietrechtlicher Konsequenzen diese Meinungsäußerungen einzuschränken oder ganz zu unterbinden, wenn die Transparente bis 17.11.14 nicht abgehängt werden. Es ist ein wenig befremdlich, dass ein ehemaliger Beamter (besondere Treuepflicht gegenüber Staat und Verfassung) dabei keine Abwägung unter Berücksichtung der grundgesetzlich verankerten Meinungsfreiheit vornimmt. Muß man tatsächlich an Artikel 5 Grundgesetz erinnern? "Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre." Der Schutz der Jugend und das Recht auf persönliche Ehre werden in den Transparenten nicht verletzt. Die Transparente gefährden auch nicht den Verkehr oder Fußgänger und aufgehängte Tücher beschädigen auch nicht die Fassaden. Aufgrund welcher Gesetze also meint Prof. Dr. Magull das Anbringen von Transparenten verbieten zu können? Gelegentlich wird in ähnlichen Fällen, die von Vermietern befürchtete Wertminderung einer Immobilie zum Gegenstand von Rechtstreits; weil Transparente angeblich Kaufinteressenten verschrecken könnten. Die Häuser des Studentenwerks stehen nicht zum Verkauf an, das kann also auch nicht Anlass für rechtliches Vorgehen sein. Und Mieter werden sich im Fall der Stuheime auch nicht von Transparenten abschrecken lassen, sollte ihnen bei der herrschenden Wohnungsknappheit einer der begehrten Wohnheimplätze angeboten werden. Herr Magull überträgt möglicherweise unreflektiert die Zero-Tolerance-Strategie, wie sie im Bereich des Campus gefahren wurde, auf die Mietwohnungen für Studierende. Mit Zero-Tolerance (einem feststehenden Begriff der polizeilichen Prävention) auf dem Campus wurde irgendwann begonnen, alle Graffiti zu entfernen und das Aufhängen von Plakaten zu reglementieren bzw. streng an eine Anmeldung und Erlaubniserteilung zu binden. Nun denkt Magull offensichtlich, wenn er bislang unangefochten das Aufhängen von Plakaten an Wänden der Mensa als unerlaubte Werbung verbieten darf (>Auslagenverbot), dann darf er auch das Aufhängen von Transparenten an Studiwohnheimen verbieten. Das zeigt, dass die Einschränkung der Meinungsfreiheit auf dem öffentlichem Raum "Campus" früher hätte bekämpft werden sollen. (Siehe die goest-Seite Privatisierung des öffentlichen Raums ) Der 2014 neu gewählte SPD-Stadtverbandsvorsitzende Rechtsanwalt Christoph Lehmann hat sich in einer Erklärung gegen die Bemühungen Magulls um ein Transparentenverbot ausgesprochen. Ohne auf Rechtsfragen einzugehen, betone er vielmehr in einer Stellungnahme, man solle "annehmen, dass es derzeit weitaus dringendere Probleme mit studentischem Wohnraum gäbe, denen sich das Studentenwerk widmen sollte." (Zit.Quelle SPD) Man ist tatsächlich
geneigt, das ganze irgendwie als Kinderei zu betrachten, sowohl das Agieren
Magulls als auch hilflose Reaktionen wie das Aufhängen von Transparenten
mit der Aufschrift "Dieses Transparent ist verboten". Aber Vorsicht:
der in der Verbotsdrohung versteckte Mentalität einer Einschränkung
des öffentlichen Raumes und der Meinungsfreiheit sollte mit Ernsthaftigkeit
begegnet werden. Deshalb sollten die Transparente hängen bleiben.
Eine aufmerksame Öffentlichkeit sollte die rechtliche Klärung
kritisch verfolgen und die Verteidigung der Meinungsfreiheit unterstützen.
Ratsfraktionen der Grünen und GöLinke haben am 17.11. Kommentare abgegeben: GRÜNE: "Jörg Magull mag auf dem beschaulichen Land wohnen, wo politische Meinungsäußerungen durch Transparente nicht üblich sind. In Göttingen sind sie Teil einer lebendigen Stadtkultur. Sie gehören zu einem offenen und universitären Umfeld und insbesondere in der Roten Straße zu Göttingen wie das Gänseliesel", "Wir möchten die Stadt eher auffordern, diese Kultur als Teil des Stadtmarketings zu pflegen und sich über das Interesse an gesellschaftlichen Prozessen durch die Studierendenschaft zu freuen", "Das Ganze erinnert eher an Kindergartengeplänkel. Vielleicht sollte Jörg Magull lieber Altenheime verwalten, hier ist die Gefahr politischer Transparente nicht so groß. Aber Vorsicht, auch Senioren sind politisch engagiert und können ganz schön anstrengend werden." GöLINKE: „Wir teilen die Meinung der Hausgemeinschaft, dass politische Aussagen in unser Stadtbild gehören. Gerade nach der Einigung im Konflikt zwischen Studentenwerk und den BewohnerInnen der Humboldtallee 9, erwarten wir einen anderen Umgang des Studentenwerks mit den BewohnerInnen der selbstverwalteten Häuser, schließlich gehören politische Transparente auch zu einer in Jahrzehnten gewachsenen politischen Kultur und Ausdrucksweise und sind feste Bestandteile einer Selbstverwaltung“, „Das Studentenwerk sollte sich nun um das dringende Problem der Schaffung von bezahlbarem Wohnraum kümmern, statt selbstverwalteten Strukturen kleinliche Vorschriften zu machen.
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