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Sparkasse Göttingen

Stadt könnte aus 31 Millionen Euro Sparkassengewinn mehr Gelder abschöpfen,
Sparkasse in der Diskussion um städtisches Entschuldungsprogramm
Hintergrundinformationen
-- Niedersächsisches Sparkassengesetz
-- Vereinbarung mit dem Vorstand der Sparkasse Göttingen über eine Gewinnausschüttung
-- Hinweise auf bequeme Absprachen
-- Pauschales Gegenargument: Gewinnabführung kostet Steuern
-- Wer vom Sparkassensponsering profitiert möchte die Praxis der Abhängigkeit erhalten
-- Verbandsversammlung des Zweckverbands Sparkasse und der Verwaltungsrat der Sparkasse
-- -- Beispiel einer Ankündigung der Verbandsversammlung

>> Financial Times Deutschland (FTD)und >>Der Spiegel melden am 22.3.12 dass die NRW-Landesregierung eine Gewinnausschüttung der Sparkassen an die "klammen Kommunen" fordert.
>> FTD 23.3.12: Sparkassen "horten stille Reserven im zweistelligen Milliardenbereich."

Sparkasse rechnet sich arm

24.4.12 // Mit ihrem "Betriebsergebnis" 2010 prahlte der Sparkassenvorstand in der Öffentlichkeit und berichtete stolz von 31 Mio Euro. Als Anfang 2011 die Forderung aufkam, dass davon mehr als nur 100.000 Euro an die Kommune abgeführt werden sollten wurde sogleich dagegengeahlten, der abführbare Gewinn sei viel geringer. Der Unterschied zwischen Betriebsergebnis und Gewinn kann nur aufgrund von detaillierten Daten aus der Bilanz nachvollzogen werden. Eine Anfrage der GöLinke Ratsfraktion in der Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaft und Feuerwehr am 19.4.12 lautete . "Wie hoch ist der Gewinn der Sparkasse 2010 gewesen?" Stadtrat Suermann antwortete:

"Bei der in der Anfrage zitierten Summe von 31 Mio. Euro für 2010 handelt es sich nicht um den ausschüttungsfähigen Bilanzgewinn, sondern um das Betriebsergebnis 2010 der Sparkasse Göttingen. Von diesem sind noch sämtliche Bewertungsmaßnahmen, außerordentliche Aufwendungen und auch die Steuerzahlungen abzuziehen. Der Bilanzgewinn betrug 2010 ausweislich des Geschäftsberichtes rund 4,8 Mio. Euro und bewegt sich damit in der Größenordnung der vergangenen Jahre von rund 4 – 5 Mio. Euro."

"Das Betriebsergebnis oder auch operatives Ergebnis (englisch: operating income) ist eine betriebswirtschaftliche Kennzahl, Teil der Gewinn- und Verlustrechnung und bezeichnet in der Regel das Ergebnis aus dem ordentlichen Geschäftsbetrieb. Das Betriebsergebnis ergibt sich aus allen Einnahmen aus der ordentlichen Geschäftstätigkeit abzüglich aller Ausgaben, die direkt im Zusammenhang mit dieser Geschäftstätigkeit stehen. Solche Ausgaben können z. B. sein: Rohstoffkosten, Arbeitskosten, Marketingausgaben." (>Wikipedia) Nun wäre interessant, wie man von 31 Mio Betriebsergebnis auf 4,8 Mio herunterkommt sobald es darum geht, der Kommune etwas davon abzugeben. In der Antwort Suermanns, die auf den Unterlagen der Sparkasse fußt wird von der Notwendigkeit "angemessenen Eigenkapitals" und "ausreichend Liquidität" und "Sicherheitsrücklage" gesprochen. Weiterhin allgemein nebulös ohne konkrete Zahlen wird von "gestiegenen Anforderungen durch Bassel III" gesprochen.

Um klar zu machen, wer sich hier als Herr des Verfahrens dünkt heisst es weiter: "Ein formelles Verfahren seitens der Stadt ist nicht möglich. Die Entscheidung über die Gewinnverwendung liegt allein beim Verwaltungsrat der Sparkasse Göttingen. Dessen Mitglieder dürfen nach § 11 NSpG keinerlei Weisungen seitens des Rates der Stadt bzw. des Kreistages des Landkreises Göttingen annehmen." Allerdings wäre ergänzend darauf hinzuweisen, dass sie auch ohne Rücksicht auf die Meinung der Sparkassenleitung entscheiden können. In diesem Zusammenhang ist erschreckend, wenn das Piraten-Ratsmitglied Martin Rieth, als stimmbereichtigtes Mitglied im Sparkassenverband mit den Worten zitiert wird: „Da habe ich allerdings Weisung bekommen. Wenn ich die Hand nicht hebe, muss ich persönlich für den Schaden haften.“ (>GT 13.4.12) Fragt sich, von wem diese Drohung kam.

Niedersächsisches Sparkassengesetz (NSpG)§ 11 NSpG (2) Die Mitglieder des Verwaltungsrats sind ehrenamtlich tätig. Sie handeln nach ihrer freien, nur durch die Rücksicht auf das öffentliche Wohl und die Aufgabe der Sparkasse bestimmten Überzeugung und sind an Aufträge und Weisungen nicht gebunden.

Mit vermutlich kalkulierter Wirkung auf die Sport- und Kulturszene wird angedroht, dass bei einer Gewinnausschüttung eben weniger Sponsoring ausgezahlt würde. Obwohl die Sparkasse gesetzlich verpflichtet ist regionale Förderung zu betreiben.

Mit Formulierungen wie "Weiterhin würde eine Gewinnausschüttung die nach Basel III dringend notwendige Aufstockung des Eigenkapitals reduzieren und das kreditwirtschaftliche Angebot in der Region begrenzen." bleibt völlig undurchsichtig, wie das Zahlenwerk von 31 Mio auf 4,8 Mio reduziert wird.

Niedersächsisches Sparkassengesetz (NSpG)§ 24 NSpG(Gesetz) - Landesrecht NiedersachsenVerwendung des Jahresüberschusses

(1) Weist der Jahresabschluss einen Überschuss aus, so ist in der Feststellung nach § 23 Abs. 3 Satz 1 dessen Verwendung zu bestimmen. Soweit die Eigenmittelausstattung und die Liquidität sowie die Wahrung des kreditwirtschaftlichen Handlungsspielraums der Sparkasse dies erfordern, ist der Jahresüberschuss mit Wirkung für den Bilanzstichtag der Sicherheitsrücklage zuzuführen.
(2) Die Sparkasse kann den ausgewiesenen Bilanzgewinn an den Träger abführen, soweit die nach Anwendung des Absatzes 1 Satz 2 sich ergebende Höhe der Sicherheitsrücklage und die nach § 10 Abs. 1 des Gesetzes über das Kreditwesen ermittelten und gewichteten Risikoaktiva am Bilanzstichtag dies zulassen.
Die Abführung darf betragen
1.bis zu 20 vom Hundert, wenn die Sicherheitsrücklage weniger als 8,5 vom Hundert,
2. bis zu 50 vom Hundert, wenn die Sicherheitsrücklage mindestens 8,5 vom Hundert,
3. bis zu 75 vom Hundert, wenn die Sicherheitsrücklage mindestens 9 vom Hundert,
4. bis zur vollen Höhe, wenn die Sicherheitsrücklage mindestens 10 vom Hundert

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Kleine Anmerkung: Sollte der Innenminister von NRW nicht gewußt haben dass die Sparkassen nicht zahlen können als er im April 2012 von den Sparkassen einen höhere Gewinnausschüttung an die Kommunen gefordert hat? Jedenfalls gab es danach eine regelrechte Medienoffensive der Sparkassen in Managermagazin usw. in der sie sich arm rechneten.

 

Sparkassendaten

14.4.12 / Die Sparkasse Göttingen schneidet im Vergleich mit anderen Sparkassen schlecht ab, was die Unterstützung ihrer Stadt angeht. Sparkassen mit vergleichbarem Bilanzgewinn schütten 10 mal mehr Geld an die Kommune aus.
In öffentlichen Erklärungen versteckt sich die Sparkasse hinter angeblich notwendigen Rücklagen ohne dies näher zu belegen. Auf Nachfragen seitens der Ratsfraktion GöLinke gab die Sparkasse bislang keine Antwort, sondern reagiert mit PR-Infos an die kooperierende Presse. Forderungen der Grünen, der Bürgervorschlag "Gewinnabführung der Sparkasse" solle intensiv geprüft werden bleiben bislang ohne Nachdruck.
Seitens der Sparkasse ist zu vernehmen, man könnte keine Sponsorengelder mehr ausgeben, wenn man mehr Geld an die Kommune überweisen würde. Das wäre auch nicht nötig, weil das Geld dann unter Kontrolle des Rates verteilt würde statt nach Gutsherrenart. Unmittelbar sinnvoll wäre z.B. eine sofortige Überweisung des notwendigen Geldes um den Frauennotruf weiter funktionsfähig zu halten. Und das ist nur eines vieler Beispiele.

Quellen: Geschäftsjahr 2010 Bundesanzeiger.de und Veröffentlichungen der Sparkassen
Die Tabelle entstammt dem Anhang einer >Presseerklärung der Ratsfraktion GöLinke, 14.4.12

Sparkasse

Aus-schüttung
in Mio

Bilanz-gewinn

Ausschüttung in % vom Bilanzgewinn

Gewinn vor Steuer in Mio

Bilanz-summe

Eigen-kapital

Sicherheits- rücklage

Kommunal-
kredite

Sparkasse Göttingen

0,1

4,8

2%

10,3

2710

153

133

122

Sparkasse Süd. Weinstraße in Landau

1,5

8,9

17%

14,6

2.867

190

179

102

Kreissparkasse Rhein-Pfalz

1,0

4,6

22%

9,2

2.907

83

78

465

Sparkasse Groß-Gerau

1,2

2,1

58%

10,4

2.077

138

137

424

Kreissparkasse Herzogtum Lauenburg

2,0

6,0

33%

13,4

2.668

173

169

56

Sparkasse Oberlausitz-Niederschlesien

1,0

4,1

24%

10,7

2.576

118

116

123

Kreissparkasse Düsseldorf

0,5

11,0

5%

17,5

2.575

156

146

135

Sparkasse Gifhorn-Wolfsburg

3,0

3,5

85%

9,1

2.522

181

180

27

Sparkasse Lemgo

2,1

2,2

96%

8,5

2.473

138

135

148

Sparkasse Mülheim an der Ruhr

0,8

1,5

53%

8,2

2.498

126

126

68

Durchschnitt ausschüttender Sparkassen des Vergleichs

1,5

4,9

30%

11,3

2.574

145

141

172

Sparkasse Detmold

2,7

7,0

39%

14,6

2916

183

168

148

Sparkasse Bochum

11,5

15,0

77%

43,5

5635

383

352

228

Sparkasse Hannover

5,6

25,0

22%

50,2

12402

751

726

1408

 

Stadt könnte aus 31 Millionen Euro Sparkassengewinn mehr Gelder abschöpfen,
.... die Stadt nimmt davon nur bescheidene 100.000 Euro in Anspruch!

2.2.11 / Die Sparkasse Göttingen hatte im Jahr 2010 nach Angaben ihres Vorstandsvorsitzenden Rainer Hald außerordentlich hohe Gewinne in Höhe von 31 Millionen zu verzeichnen. Die Sparkasse ist kein privates Wirtschaftsunternehmen, sondern arbeitet als Unternehmen im Auftrag von Stadt und Landkreis Göttingen. Beide Gebietskörperschaften sind zu diesem Zweck verbunden im "Zweckverband Sparkasse".
Es ist im Niedersächsischen Sparkassengesetz festgelegt, dass die Sparkasse auf Verlangen dieses Zweckverbandes den Gewinn an Stadt und Landkreis abführen muß. Daher könnten unter Berücksichtigung einschränkender Regeln maximal 31 Millionen Euro aus dem Sparkassengewinn abgezweigt werden. Die Stadt Göttingen nimmt davon aber nur bescheidene 100.000 Euro in Anspruch. Dies verwundert angesichts der finanziellen Notlage der Stadt.

Da ist es auch kein Trost, wenn die Sparkasse nach ihrem Gutdünken Sponsering betreibt wobei sie dann die EmpfängerInnen von Spenden mit übergroßen Schecks fotografieren lässt. Der nicht abgeführte Gewinn ermöglicht so z.B. der Sparkasse als Sporthallensponsor aufzutreten und so dass wir in Zukunft den Namen "Sparkassenarena" erdulden müssen. Wenn die Sparkasse auf ihr Sponsering hinweist und sich damit in ein günstiges Licht rücken möchte, vergisst sie darauf hinzuweisen, dass es Gelder sind, die eigentlich von der Stadt hätten abgerufen werden können. Dann hätte die Stadt selbst diese Gelder verteilen und die Verteilung kontrollieren können. Wenn die Stadt der Sparkasse das Geld überlässt, kann dies vom Sparkassenvorstand "nach Gutsherrenart" verteilt werden.
Die Vergabe der Gelder gehört in die Hände der Stadt; es muß auf transparente Weise und durch politische Einflußnahme steuerbar erfolgen. Die Verfügungsgewalt über die Verteilung von 31 Millionen kann nicht der unkontrollierten Willkür eines Sparkassenvorstandes überlassen werden, sondern muß öffentlich diskutierbar sein. Es ist kein Argument sichtbar, das sinnvoll begründet, warum der Rat der Stadt Göttingen solche Haushaltsentscheidungen trifft und andererseits die Finanzlage bejammert und wichtigen Einrichtungen das Geld kürzt. Angesichts der angespannten Finanzlage der Kommunen wäre es doch sinnvoll, z.B. jeweils 10 Millionen an Stadt und Landkreis abzuführen. Dann hätte die Sparkasse immer noch 5 Millionen übrig und könnte damit ihre Wohltaten für Sponsering-Werbung finanzieren.
Der Rat der Stadt kann über die Abführung der Gewinne der Sparkasse entscheiden. Er erteilt die Aufträge an die Verwaltungsratsmitglieder indem die Verbandsversammlungsmitglieder zu entsprechenden Beschlüssen angewiesen werden.

 

Sparkasse Göttingen, Eingang zur Hauptfiliale auf der Weender Straße

Die Krone über dem Sparkassenportal hat durchaus etwas symbolisches. In vielen Bereichen Göttingens bestimmt die Sparkasse wo´s lang geht, wer Geld bekommt, wer Kredit bekommt usw.

Und in der Spakasse lagern auch Informationen, über sehr viele Menschen, Einrichtungen und Firmen in dieser Stadt wieviel sie haben, wovon sie leben, für was sie bezahlen.

 

 

Sparkasse in der Diskussion um städtisches Entschuldungsprogramm

25.2.12 / Im Zusammenhang mit der Diskussion um den sogenannten "Zukunftsvertrag" und der damit verbundenen Streichliste städtischer Zuschüsse wurde in einem >>"Bürgervorschlag" auch die vermehrte Inanspruchnahme von Sparkassengewinnen thematisiert. Hierzu gab es einen interessanten weiteren >>Vorschlag zur Einrichtung einer Stiftung. darin heißt es u.a.:
"Da die höhere In-Anspruchnahme von Gewinnen der Sparkasse, Stadtwerke etc. durch die Stadt mit Steuerzahlungen verbunden ist und damit eine Reduzierung einhergeht, schlage ich die Einrichtung einer Göttingen-Stiftung vor. (...) Der Stiftung wird ein Stiftungsrat aus Mitgliedern des Rates vorsitzen, der über die Vergabe von Mitteln für Sport, Kultur und Soziales entscheidet, die den Kürzungen im Zuge des Zukunftsvertrages zum Opfer gefallen sind....."
Dazu bemerkte ein Ratsmitglied der Piratenpartei als einer der Ratsvertreter in der Sparkassenverbandsversammlung: (...) WENN die Sparkasse die Mittelvergabe der Fördergelder in öffentlichen Sitzungen beraten würde, dann wäre ich schon sehr viel zufriedener.

 

Hintergrundinformationen

Niedersächsisches Sparkassengesetz
Im >>
Niedersächsischen Sparkassengesetzt § 24 heisst es, "Die Sparkasse kann den ausgewiesenen Bilanzgewinn an den Träger abführen". Allerdings muß dabei berücksichtigt werden, dass eine ausreichend hohe Sicherheitsrücklage vorhanden ist. Die erlaubte Höhe der Abführung hängt von der Höhe der Sicherheitsrücklage ab. Die Sicherheitsrücklage der Sparkasse beträgt , soweit uns bekannt ist mehr als 10 vom Hundert der gewichteten Risikoaktiva.
Folglich könnten 31 Millionen Euro an Stadt und Landkreis ausgeschüttet werden. Sicherlich je Landkreis und Stadt nur die Hälfte also 15,5 Millionen. Die Stadt Göttingen plant bist auf weiteres jedoch nur 100.000 Euro aus dem Gewinn der Sparkasse in Anspruch zu nehmen.

Vereinbarung mit dem Vorstand der Sparkasse Göttingen über eine Gewinnausschüttung
Es gibt eine Vereinbarung mit dem Vorstand der Sparkasse Göttingen über eine Gewinnausschüttung an die Stadt mit dem Ziel eines Netto-Ertrags in Höhe von 100 TEUR für 2011 und eine Erhöhung der Ausschüttung für die Folgejahre (Nettoerträge 2012 = 200 TEUR, 2013 ff = 300 TEUR). Die Ausschüttung führt zu einer definitiven Steuerbelastung von 15,86 % (Kapitalertragssteuer einschließlich Solidaritätszuschlag), was bei der Höhe der Ausschüttung durch die Sparkasse zu berücksichtigen ist. (Haushaltssicherungskonzept HSK vom 9.6.2010)

Hinweise auf bequeme Absprachen
Auf den Widerspruch zwischen 31 Millionen und 0,1 Millionen in Zeiten finanzeller Not kommunaler Haushalte heißt es allenfalls "die Sparkasse habe eigene Aufgaben". Vorstandsvorsitzender Rainer Hald verweist in der Öffentlichkeit auf die Vergabe von Sparkassengeldern an Göttinger Kultureinrichtungen und Vereine und hinterläßt damit weitgehend den Eindruck, dass es sich hier um freiwillige milde Gaben eines guten Menschen handelt, die er guten Gewissens mit Imagepflege und Sparkassenwerbung verbinden darf. "Mit einem siebenstelligen Betrag fördert sie die Arbeit von Vereinen, Verbänden, Institutionen und von Bürgerinnen und Bürgern zum Wohle der Region" (Sparkassen-Pressemitteilung).
Diese Vergabe unterliegt der Willkür der Sparkasse. Sollten Vertreter von Stadtverwaltung und Parteien dabei einen Einfluß haben, darf man mit Recht von Mauschelei sprechen, weil diese Entscheidungen der Öffentlichkeit entzogen sind. Dabei handelt es sich jedoch um Gelder, die ebensogut von der Stadt Göttingen abgerufen werden könnten und in einem transparenten Verfahren durch öffentliche Diskussion begleitet zur Vergabe kommen könnten.

Pauschales Gegenargument: Gewinnabführung kostet Steuern
Ein Mitglied des Finanzausschusses verwies auf neue Regeln der Bankensicherung unter der Überschrift "Basel II" und "Basel III". Die Eigenkapitalsicherung, Kernkapitalquote von 9,5 Prozent, die durch diese Regelungen vorgesehen sind, erfüllt die Sparkasse aber schon. "Außerdem haben die Banken noch sechs Jahre länger Zeit, um ihr Geschäft mit sieben Prozent Aktienkapital und Gewinnrücklagen zu unterlegen, 2013 brauchen sie erst 3,5 Prozent." (
Wirtschaftsblatt 17.9.10)

Wer vom Sparkassensponsering profitiert möchte die Praxis der Abhängigkeit erhalten
Ein Aktivist der Göttinger Kulturszene wandte sinngemäß ein: Wenn das Geld nicht durch die Sparkasse an die Kultureinrichtungen vergeben werde und zur Verteilung in den städtischen Haushalt fliesse, würde das Geld für andere Dinge als Kulturförderung ausgegeben. Wer so argumentiert schenkt der Mittelvergabe nach Gutsherrenart durch "Graf Hald" mehr Vertrauen als der Vergabe durch demokratisch gewählte VertreterInnen im Rat der Stadt Göttingen.

Es gibt aber auch Leute, die haben weniger großes Vertrauen in die Menschenfreundlichkeit der Sparkasse. Neulich meinte ein anderer Göttinger Kulturaktivist in einem Rundschreiben, es sei ja sehr schön, dass die Sparkasse Vereine fördere, fügte dann jedoch hinzu: "Aber da habe ich einen Kontoauszug gezogen, der mir mitteilt, dass ich für meinen genehmigten Dispo 17,5 Prozent Zinsen zahlen muss - und für weitere Überziehungen 20 Prozent. Das ist so ziemlich der Satz, um dessentwegen ein gewisser Jesus die Wucherer vom Tempelvorplatz vertrieben hat."

Verbandsversammlung des Zweckverbands Sparkasse und der Verwaltungsrat der Sparkasse
Stadt Göttingen und Landkreis Göttingen sind Träger der Sparkasse Göttingen. Sie stellen je 12 VertreterInnen für die Verbandsversammlung des "Sparkassenzweckverbandes Göttingen". Die Verbandsversammlung des Sparkassenzweckverbandes bestimmt 6 Verwaltungsratsmitglieder auf Vorschlag der Vertreter des Landkreises Göttingen und 6 Verwaltungsratsmitglieder auf Vorschlag der Vertreter der Stadt Göttingen zu bestimmenLandrat Reinhard Schermann Vorsitzender (2 jähriger Wechsel mit OB der Stadt). Hinzu kommen weiter 5 VertreterInnen des Landkreises
Von Seiten der Stadt Göttingen sind Mitglied im Verwaltungsrat
Oberbürgermeister Wolfgang Meyer Mitglied des Verwaltungsrates SPD seit 10.11.2006
Helmi Behbehani Mitglied des Verwaltungsrates SPD seit 25.03.2008
Fritz Güntzler Mitglied des Verwaltungsrates CDU seit 10.11.2002
Prof. Dr. Christian Schrader vom Rat benanntes Mitglied seit 10.11.2006
Wolfgang Thielbörger Mitglied des Verwaltungsrates FDP seit 10.11.2006

Der Verwaltungsrat überwacht den Vorstand der Sparkasse ( Vorstandsvorsitzender ist gegenwärtig Rainer Hald) beschließt den Lagebericht, den Jahresabschluss, die Entlastung des Vorstands und die Verwendung des Jahresüberschusses nach § 24.

Beispiel einer Ankündigung der Verbandsversammlung des Sparkassenzweckverbandes 17.12.11 / Das Tagesprogramm der Sitzung hört sich belanglos an - warum aber gibt es diese Versammlung überhaupt? Auszug aus dem Amtsblatt der Stadt Göttingen vom 1.12.11: Einladung zur konstituierenden Sitzung der Verbandsversammlung des Sparkassenzweckverbandes am Montag, 19. Dezember 2011 um 15 Uhr, im Hotel Eden, Reinhäuser Landstraße 22a, "Tagesordnung 1. Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und Beschlussfähigkeit 2. Pflichtenbelehrung und Verpflichtung der anwesenden Mitglieder der Verbandsversammlung 3. Wahl der/des Vorsitzenden und der/des stellvertretenden Vorsitzenden der Verbandsversammlung des Sparkassenweckverbandes Göttingen 4. Wahl des Verbandsgeschäftsführers des Sparkassenzweckverbandes Göttingen ab dem 19.12.2011 5. Wahl des Verbandsgeschäftsführers und des stellvertretenden Verbandsgeschäftsführers des Sparkassenzweckverbandes Göttingen ab dem 01.01.2012 6. Genehmigung der Niederschrift der Verbandsversammlung des Sparkassenzweckverbandes Göttingen vom 22.08.2011 7. Entsendung der Mitglieder des Verwaltungsrates der Sparkasse Göttingen nach § 11 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 NSpG 8. Bestätigung der Mitglieder des Verwaltungsrates der Sparkasse Göttingen nach § 110 Abs. 4 NPersVG 9,"

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