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könnte aus 31 Millionen Euro Sparkassengewinn mehr Gelder abschöpfen, >>
Financial
Times Deutschland (FTD)und >>Der
Spiegel melden am
22.3.12 dass die NRW-Landesregierung eine Gewinnausschüttung der Sparkassen
an die "klammen Kommunen" fordert. |
Sparkasse rechnet sich arm 24.4.12 // Mit ihrem "Betriebsergebnis" 2010 prahlte der Sparkassenvorstand in der Öffentlichkeit und berichtete stolz von 31 Mio Euro. Als Anfang 2011 die Forderung aufkam, dass davon mehr als nur 100.000 Euro an die Kommune abgeführt werden sollten wurde sogleich dagegengeahlten, der abführbare Gewinn sei viel geringer. Der Unterschied zwischen Betriebsergebnis und Gewinn kann nur aufgrund von detaillierten Daten aus der Bilanz nachvollzogen werden. Eine Anfrage der GöLinke Ratsfraktion in der Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaft und Feuerwehr am 19.4.12 lautete . "Wie hoch ist der Gewinn der Sparkasse 2010 gewesen?" Stadtrat Suermann antwortete: "Bei der in der Anfrage zitierten Summe von 31 Mio. Euro für 2010 handelt es sich nicht um den ausschüttungsfähigen Bilanzgewinn, sondern um das Betriebsergebnis 2010 der Sparkasse Göttingen. Von diesem sind noch sämtliche Bewertungsmaßnahmen, außerordentliche Aufwendungen und auch die Steuerzahlungen abzuziehen. Der Bilanzgewinn betrug 2010 ausweislich des Geschäftsberichtes rund 4,8 Mio. Euro und bewegt sich damit in der Größenordnung der vergangenen Jahre von rund 4 – 5 Mio. Euro." "Das Betriebsergebnis oder auch operatives Ergebnis (englisch: operating income) ist eine betriebswirtschaftliche Kennzahl, Teil der Gewinn- und Verlustrechnung und bezeichnet in der Regel das Ergebnis aus dem ordentlichen Geschäftsbetrieb. Das Betriebsergebnis ergibt sich aus allen Einnahmen aus der ordentlichen Geschäftstätigkeit abzüglich aller Ausgaben, die direkt im Zusammenhang mit dieser Geschäftstätigkeit stehen. Solche Ausgaben können z. B. sein: Rohstoffkosten, Arbeitskosten, Marketingausgaben." (>Wikipedia) Nun wäre interessant, wie man von 31 Mio Betriebsergebnis auf 4,8 Mio herunterkommt sobald es darum geht, der Kommune etwas davon abzugeben. In der Antwort Suermanns, die auf den Unterlagen der Sparkasse fußt wird von der Notwendigkeit "angemessenen Eigenkapitals" und "ausreichend Liquidität" und "Sicherheitsrücklage" gesprochen. Weiterhin allgemein nebulös ohne konkrete Zahlen wird von "gestiegenen Anforderungen durch Bassel III" gesprochen. Um klar zu machen, wer sich hier als Herr des Verfahrens dünkt heisst es weiter: "Ein formelles Verfahren seitens der Stadt ist nicht möglich. Die Entscheidung über die Gewinnverwendung liegt allein beim Verwaltungsrat der Sparkasse Göttingen. Dessen Mitglieder dürfen nach § 11 NSpG keinerlei Weisungen seitens des Rates der Stadt bzw. des Kreistages des Landkreises Göttingen annehmen." Allerdings wäre ergänzend darauf hinzuweisen, dass sie auch ohne Rücksicht auf die Meinung der Sparkassenleitung entscheiden können. In diesem Zusammenhang ist erschreckend, wenn das Piraten-Ratsmitglied Martin Rieth, als stimmbereichtigtes Mitglied im Sparkassenverband mit den Worten zitiert wird: „Da habe ich allerdings Weisung bekommen. Wenn ich die Hand nicht hebe, muss ich persönlich für den Schaden haften.“ (>GT 13.4.12) Fragt sich, von wem diese Drohung kam. Niedersächsisches Sparkassengesetz (NSpG)§ 11 NSpG (2) Die Mitglieder des Verwaltungsrats sind ehrenamtlich tätig. Sie handeln nach ihrer freien, nur durch die Rücksicht auf das öffentliche Wohl und die Aufgabe der Sparkasse bestimmten Überzeugung und sind an Aufträge und Weisungen nicht gebunden. Mit vermutlich kalkulierter Wirkung auf die Sport- und Kulturszene wird angedroht, dass bei einer Gewinnausschüttung eben weniger Sponsoring ausgezahlt würde. Obwohl die Sparkasse gesetzlich verpflichtet ist regionale Förderung zu betreiben. Mit Formulierungen wie "Weiterhin würde eine Gewinnausschüttung die nach Basel III dringend notwendige Aufstockung des Eigenkapitals reduzieren und das kreditwirtschaftliche Angebot in der Region begrenzen." bleibt völlig undurchsichtig, wie das Zahlenwerk von 31 Mio auf 4,8 Mio reduziert wird. Niedersächsisches Sparkassengesetz (NSpG)§ 24 NSpG(Gesetz) - Landesrecht NiedersachsenVerwendung des Jahresüberschusses (1)
Weist der Jahresabschluss einen Überschuss aus, so ist in der Feststellung
nach § 23 Abs. 3 Satz 1 dessen Verwendung zu bestimmen. Soweit die Eigenmittelausstattung
und die Liquidität sowie die Wahrung des kreditwirtschaftlichen Handlungsspielraums
der Sparkasse dies erfordern, ist der Jahresüberschuss mit Wirkung für
den Bilanzstichtag der Sicherheitsrücklage zuzuführen. ---- |
14.4.12
/ Die Sparkasse Göttingen schneidet im Vergleich mit anderen Sparkassen schlecht
ab, was die Unterstützung ihrer Stadt angeht. Sparkassen mit vergleichbarem
Bilanzgewinn schütten 10 mal mehr Geld an die Kommune aus.
Quellen: Geschäftsjahr
2010 Bundesanzeiger.de und Veröffentlichungen der Sparkassen
Stadt
könnte aus 31 Millionen Euro Sparkassengewinn mehr Gelder abschöpfen, 2.2.11
/ Die Sparkasse Göttingen hatte im Jahr 2010 nach Angaben ihres Vorstandsvorsitzenden
Rainer Hald außerordentlich hohe Gewinne in Höhe von 31 Millionen zu
verzeichnen. Die Sparkasse ist kein privates Wirtschaftsunternehmen, sondern arbeitet
als Unternehmen im Auftrag von Stadt und Landkreis Göttingen. Beide Gebietskörperschaften
sind zu diesem Zweck verbunden im "Zweckverband Sparkasse". Da
ist es auch kein Trost, wenn die Sparkasse nach ihrem Gutdünken Sponsering
betreibt wobei sie dann die EmpfängerInnen von Spenden mit übergroßen
Schecks fotografieren lässt. Der nicht abgeführte Gewinn ermöglicht
so z.B. der Sparkasse als Sporthallensponsor aufzutreten und so dass wir in Zukunft
den Namen "Sparkassenarena" erdulden müssen. Wenn die Sparkasse auf ihr Sponsering
hinweist und sich damit in ein günstiges Licht rücken möchte, vergisst
sie darauf hinzuweisen, dass es Gelder sind, die eigentlich von der Stadt hätten
abgerufen werden können. Dann hätte die Stadt selbst diese Gelder verteilen
und die Verteilung kontrollieren können. Wenn die Stadt der Sparkasse das
Geld überlässt, kann dies vom Sparkassenvorstand "nach Gutsherrenart"
verteilt werden.
Sparkasse in der Diskussion um städtisches Entschuldungsprogramm 25.2.12
/ Im Zusammenhang mit der Diskussion um den sogenannten "Zukunftsvertrag"
und der damit verbundenen Streichliste städtischer Zuschüsse wurde in
einem >>"Bürgervorschlag"
auch die vermehrte Inanspruchnahme von Sparkassengewinnen thematisiert. Hierzu
gab es einen interessanten weiteren >>Vorschlag
zur Einrichtung einer Stiftung. darin heißt es u.a.:
Niedersächsisches
Sparkassengesetz Vereinbarung
mit dem Vorstand der Sparkasse Göttingen über eine Gewinnausschüttung
Hinweise
auf bequeme Absprachen Pauschales
Gegenargument: Gewinnabführung kostet Steuern Wer
vom Sparkassensponsering profitiert möchte die Praxis der Abhängigkeit
erhalten Es gibt aber auch Leute, die haben weniger großes Vertrauen in die Menschenfreundlichkeit der Sparkasse. Neulich meinte ein anderer Göttinger Kulturaktivist in einem Rundschreiben, es sei ja sehr schön, dass die Sparkasse Vereine fördere, fügte dann jedoch hinzu: "Aber da habe ich einen Kontoauszug gezogen, der mir mitteilt, dass ich für meinen genehmigten Dispo 17,5 Prozent Zinsen zahlen muss - und für weitere Überziehungen 20 Prozent. Das ist so ziemlich der Satz, um dessentwegen ein gewisser Jesus die Wucherer vom Tempelvorplatz vertrieben hat." Verbandsversammlung
des Zweckverbands Sparkasse und der Verwaltungsrat der Sparkasse Der Verwaltungsrat überwacht den Vorstand der Sparkasse ( Vorstandsvorsitzender ist gegenwärtig Rainer Hald) beschließt den Lagebericht, den Jahresabschluss, die Entlastung des Vorstands und die Verwendung des Jahresüberschusses nach § 24. Beispiel einer Ankündigung der Verbandsversammlung des Sparkassenzweckverbandes 17.12.11 / Das Tagesprogramm der Sitzung hört sich belanglos an - warum aber gibt es diese Versammlung überhaupt? Auszug aus dem Amtsblatt der Stadt Göttingen vom 1.12.11: Einladung zur konstituierenden Sitzung der Verbandsversammlung des Sparkassenzweckverbandes am Montag, 19. Dezember 2011 um 15 Uhr, im Hotel Eden, Reinhäuser Landstraße 22a, "Tagesordnung 1. Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und Beschlussfähigkeit 2. Pflichtenbelehrung und Verpflichtung der anwesenden Mitglieder der Verbandsversammlung 3. Wahl der/des Vorsitzenden und der/des stellvertretenden Vorsitzenden der Verbandsversammlung des Sparkassenweckverbandes Göttingen 4. Wahl des Verbandsgeschäftsführers des Sparkassenzweckverbandes Göttingen ab dem 19.12.2011 5. Wahl des Verbandsgeschäftsführers und des stellvertretenden Verbandsgeschäftsführers des Sparkassenzweckverbandes Göttingen ab dem 01.01.2012 6. Genehmigung der Niederschrift der Verbandsversammlung des Sparkassenzweckverbandes Göttingen vom 22.08.2011 7. Entsendung der Mitglieder des Verwaltungsrates der Sparkasse Göttingen nach § 11 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 NSpG 8. Bestätigung der Mitglieder des Verwaltungsrates der Sparkasse Göttingen nach § 110 Abs. 4 NPersVG 9," | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||