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Ethik in der Medizin

Vom Recht auf Selbstbestimmung in Medizin und Pflege
Organspende und Sterbehilfe
Filmreihe "Ethics’ Anatomy: Bioethik im Film"
"Pharmalabor Ost" Film zur Ethik bei klinischen Studien

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Gelöbnis der Medizin-Absolvent*innen


Foto (Ausschnitt) UMG, Absolvent*innen am 20.1.18 vor der Aula am Wilhelmsplatz

Die Genfer Deklaration erstmalig 1948 auf der Generalversammlung des Weltärztebundes in Genf, verabschiedet. Sie soll eine zeitgemäße, ohne religiösen Kontext bestehende Version des Eids des Hippokrates darstellen (letztmalig 2017 überarbeitet) Die Medizinabsolvent*innen die oben auf dem Foto abgebildet haben in der Aula dieses Gelöbnis gemeinsam gesprochen.

Die Genfer Deklaration

Als Mitglied des medizinischen Berufsstandes: Gelobe ich feierlich, mein Leben in den Dienst der Menschlichkeit zu stellen; Die Gesundheit und das Wohlbefinden meines Patienten wird oberstes Gebot meines Handelns sein; Ich werde die Autonomie und Würde meines Patienten respektieren; Ich werde den größten Respekt für das menschliche Leben wahren; Ich werde mich in meinen ärztlichen Pflichten meinem Patienten gegenüber nicht beeinflussen lassen durch Alter, Krankheit oder Behinderung, Glaubensbekenntnis, ethnische Herkunft, Geschlecht, Nationalität, politische Zugehörigkeit, „Rasse“, sexuelle Orientierung, soziale Stellung oder andere Faktoren; Ich werde die mir anvertrauten Geheimnisse auch über den Tod des Patienten hinaus wahren; Ich werde meinen Beruf gewissenhaft und würdevoll entsprechend guter medizinischer Praxis ausüben; Ich werde die Ehre und die edle Überlieferung des ärztlichen Berufes fördern; Ich werde meinen Lehrern, Kollegen und Schülern den Respekt und die Dankbarkeit erweisen, die ihnen zusteht; Ich werde mein medizinisches Wissen zum Wohle des Patienten und zur Förderung der Gesundheitsversorgung einsetzen, Ich werde auf meine eigene Gesundheit, mein Wohlbefinden und meine Fähigkeiten achten, um auf höchstem Niveau zu behandeln; Ich werde mein medizinisches Wissen nicht dazu verwenden, Menschenrechte und bürgerliche Freiheiten zu verletzen, selbst unter Bedrohung; Dies alles verspreche ich feierlich und frei auf meine Ehre.

Anmerkung goest: Eine zukünftige Überarbeitung sollte auch die weibliche Form verwenden und deutlich machen, dass Patientinnen einbezogen sind. Das Gelöbnis sollte auch beinhalten, "ich werde mich in meiner ethischen Verantwortung nicht durch die Pharmaindustrie oder Profitinteressen von Krankenhäusern zum Schaden meiner Patient*innen beeinflussen lassen."

 

Wohltätiger Zwang?
Vom Recht auf Selbstbestimmung in Medizin und Pflege

Öffentliche Vortragsreihe des Klinischen Ethikkomitees (KEK).
Geschäftsstelle Humboldtallee 36, Tel 39 - 9680, kek@med.uni-goettingen.de

20.11.16 / Texte UMG / Die Vortragreihe informiert über die wichtigsten ethischen  und rechtlichen Erfordernisse und zeigt Wege auf, häufig  auftretende Konflikte zu vermeiden.
Jeder Patient hat ein Recht auf Selbstbestimmung. Die Durchführung einer medizinischen oder pflegerischen Maßnahme setzt deshalb in der Regel die Einwilligung des aufgeklärten Patienten voraus. Was aber ist, wenn der Patient, z.B. aufgrund einer Demenz oder einer psychischen Erkrankung, die Notwendigkeit der medizinischen oder pflegerischen Maßnahmen nicht verstehen bzw. nicht in diese einwilligen kann? Mit dieser Frage beschäftigt sich eine Veranstaltungsreihe des Klinischen Ethikkomitees (KEK) der Universitätsmedizin Göttingen (UMG). Diese informiert über die wichtigsten ethischen und rechtlichen Erfordernisse und zeigt Wege auf, wie häufig auftretende Konflikte vermieden werden können.

Die Teilnahme an den Veranstaltungen sind kostenlos.

Mittwoch, 23. November 2016, Hörsaal 542 Universitätsmedizin Göttingen Robert-Koch-Straße 40, 18:15  – 19:45 Uhr Aufklärung – Einwilligung – Einwilligungsfähigkeit Der erste Vortrag der Reihe befasst sich mit Fragen zu „Aufklärung – Einwilligung – Einwilligungsfähigkeit“. Prof. Dr. Alfred Simon, Akademie für Ethik in der Medizin, UMG, referiert darüber, wie eine angemessene Aufklärung aussieht. Was bedeutet Einwilligungsfähigkeit? Wie kann diese in der Praxis festgestellt werden? Und: In welchen Situationen ist es ethisch zulässig oder sogar geboten, dass Maßnahmen zum Wohl des Patienten gegen dessen Willen durchgeführt werden? Aus der klinischen Praxis berichtet Priv.-Doz. Dr. Detlef Degner, Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie, UMG er Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie, UMG, von seinen Erfahrungen. Die Vortragsveranstaltung findet statt am Mittwoch, dem 23. November 2016, von 18:15 bis 19:45 Uhr im Hörsaal 542, Universitätsklinikum, Robert-Koch-Straße 40, 37075 Göttingen. Im Anschluss daran besteht die Möglichkeit zu Fragen und zur Diskussion

Mittwoch, 11. Januar 2017, 18:15  – 19:45 Uhr Betreuung: Wann und Wie? Prof. Dr. jur. Volker Lipp Zentrum für Medizinrecht, Universität Göttingen Klinisches Statement:  Dr. Ulrike Olgemüller, Klinik für Kardiologie und Pneumologie, UMG


"Gurte am Bett" / Foto: umg/wiesemann

Mittwoch, 26. April 2017, 18:15  – 19:45 Uhr Fixierung und Zwang: erlaubt – verboten – geboten? Prof. Dr. phil. Gabriele Meyer Institut für Gesundheits- und Pflegewissenschaft,  Universität Halle-Wittenberg Klinisches Statement:  Jörg Reuter, Geschäftseinheit Pflegedienst, UMG

 

 

Organspende und Sterbehilfe

13.1.16 Der öffentliche Vortrag findet statt um 14:00 Uhr im Seminarraum des Instituts für Ethik und Geschichte der Medizin Humboldtallee 36

Prof. Gerhard Schweppenhäuser, Professor für Design, Kommunikations- und Medientheorie an der Hochschule für angewandte Wissenschaften in Würzburg, spricht über "Feldzüge für Leben und Tod. Moral- und designphilosophische Überlegungen zur Gestaltung von Kampagnen für Organspende und Sterbehilfe". Sind Menschen moralisch verpflichtet, ihren Körper nach dem Tod zur Organent-nahme freizugeben? Welche moralischen Rahmenbedingungen sind bei Fragen der Sterbehilfe verbindlich? Die Antworten auf diese Fragen werden in der heutigen Medi-engesellschaft durch öffentliche Gesundheitskampagnen, z.B. in Form von Plakaten, mitgeprägt. Die Designer solcher Bilder greifen in diesen Prozess ein, indem sie visuelle Botschaften aufgreifen oder sie neu etablieren. In seinem Vortrag "Feldzüge für Leben und Tod. Moral- und designphilosophische Überlegungen zur Gestaltung von Kampagnen für Organspende und Sterbehilfe" unter-sucht Prof. Dr. Gerhard Schweppenhäuser die Aussagen von Anzeigenkampagnen und Internet-Inszenierungen. Mit Hilfe spezifischer Analysemethoden der Bildbetrachtung fragt er nicht nur nach expliziten moralischen Aussagen, sondern auch nach dem laten-ten Gehalt der Kampagnen. So geht er der Frage nach, was in den einzelnen Kam-pagnen "gesagt" wird und inwiefern die Art und Weise einer Aussage ethisch relevant ist. Der Ansatz von Prof. Schweppenhäuser ermöglicht es, mediale Wunsch- und Angstbilder unter kulturellen und sozialen Aspekten methodisch nachvollziehbar zu deuten und ethisch zu bewerten. Prof. Dr. Gerhard Schweppenhäuser von der Fakultät Gestaltung der Hochschule für angewandte Wissenschaften in Würzburg spricht am Mittwoch, dem 13. Januar 2016, um 14:00 Uhr im Seminarraum, Humboldtallee 36. Der Vortrag ist eine Veranstaltung des Instituts für Ethik und Geschichte der Medizin (Direktorin: Prof. Dr. Claudia Wiese-mann) der Universitätsmedizin Göttingen (UMG) und wird von Dr. Katharina Beier, Insti-tut für Ethik und Geschichte der Medizin, organisiert. Prof. Dr. Gerhard Schweppenhäuser Gemeinsam mit Sven Kramer gibt er die Zeitschrift für kritische Theorie heraus. Schweppenhäuser studierte Philosophie, Germanistik und Erziehungs-wissenschaft. An seine Promotion im Fach Philosophie schlossen sich Lehr- und For-schungstätigkeiten in Deutschland und im internationalen Raum an. Schweppenhäuser habilitierte sich 2001 mit einer Arbeit zum Universalismusproblem in der modernen Moralphilosophie. Seither forscht er intensiv im Bereich der Bild- und Kulturtheorie. Sein letztes Forschungsprojekt "Kommunikationsdesign und Ethik" wurde 2012 von der Fritz-Thyssen-Stiftung gefördert.

 

 

Filmreihe "Ethics’ Anatomy: Bioethik im Film"

Die Filmreihe "Ethics’ Anatomy: Bioethik in Film" widmet sich in insgesamt acht Vorstellungen im Laufe des Jahres 2015 unterschiedlichen Themen der Bioethik. Die Reihe "Ethics’ Anatomy: Bioethik im Film" will Bioethik für einen gesellschaftlichen Dialog öffnen, der Betroffene, Patienten und alle Interessierten einbezieht.

Auf dem Programm stehen Themen wie
-- Forschungsethik,
-- Intersexualität,
-- Selbstbestimmung am Lebensende,
-- Psychiatrie
-- Demenz.

Bei jeder Veranstaltung wird ein Film gezeigt, im Anschluss daran diskutieren Experten aus der Bioethik und angrenzenden Bereichen.
Alle Medizintechniken betreffen den menschlichen Körper. Die Bioethik setzt sich mit der Bewertung solcher Techniken auseinander. Dabei kommen verschiedene Maßstäbe in den Blick: die individuelle Selbstbestimmung, aber auch das ärztliche Berufsethos sowie gesellschaftliche Risiken.


Titelbild des Programmflyers

 

Psychopharmaka und Selbstbestimmung

"Chancen und Risiken einer medikamentösen Behandlung bei psychischen Erkrankungen."
2.11.15, 18:00 Uhr, Kino Lumière, Geismar Landstraße 19.

Film und Diskussion Bioethische Filmreihe „Ethics’ Anatomy: Bioethik im Film“: Film und Experten-Diskussion zu medikamentöser Behandlung bei psychischen Erkrankungen.
Gezeigt wird der Dokumentarfilm „Nicht alles schlucken“ von Jana Kalms und Piet Stolz aus dem Jahr 2015. Anschließend diskutieren Experten gemeinsam mit Vertreterinnen von Selbsthilfegruppen in einer Podiumsdiskussion die Chancen und Risiken einer medikamentösen Behandlung bei psychischen Erkrankungen. Dabei sol-len die Bedeutung eines leitliniengerechten Einsatzes der medikamentösen Behandlung bei verschiedenen Krankheitsbildern, wie z.B. Depressionen, manisch-depressiven Erkrankungen, Psychosen oder Angststörungen, beleuchtet und deren Grenzen erörtert werden. Teilnehmerinnen der Expertendiskussion: Dr. Bernhard Kis, leitender Oberarzt an der Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie der Universitätsmedizin Göttingen (UMG), Jon Leefmann, Philosoph und Medizinethi-ker, Universität Mainz, Frauke Klinge, Initiative Göttinger Psychose-Seminar sowie Bea-te Jakesch-Zinn, Angehörigengruppe psychisch Kranker Göttingen. Die Veranstaltung wird moderiert von Dr. Sinja H. Meyer-Rötz, Diplom-Gerontologin und MHA, Leiterin des Klinik- und Forschungsmanagement der Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie der UMG.

Die Veranstaltung findet in Kooperation mit der Initiative Göttinger Psychose-Seminar und der Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie der UMG statt.

 

"Pharmalabor Ost"

Film und Diskussion zu ethischen Standards bei klinischen Studien
17.1.15 17:30 Uhr, Hörsaal 542, Universitätsklinikum Göttingen

Der Dokumentarfilm "Pharmalabor Ost" ist eine Fernsehproduktion des Mitteldeutschen Rundfunks (MDR) aus dem Jahr 2012. Der Film zeigt, dass in den achtziger Jahren in DDR-Kliniken für westliche Pharmakonzerne Versuchsreihen mit nichtzugelassenen Präparaten durchgeführt wurden. Im Anschluss an den Film diskutieren die Medizin-ethikerin Prof. Dr. Silke Schicktanz vom Institut für Ethik und Geschichte der Medizin der UMG und der Pharmakologe Prof. Dr. Jürgen Brockmöller, Direktor des Instituts für Klinische Pharmakologie der UMG und Sprecher der Ethik-Kommission der UMG, zu ethischen Standards bei klinischen Studien. Solche Studien sind fester Bestandteil im vorgeschriebenen Verfahren zur Prüfung und Zulassung von neuen Medikamenten oder dem Einsatz vorhandener Arzneimittel zur Behandlung von Erkrankungen, für die sie bisher nicht vorgesehen waren.

(umg) Mit dem Dokumentarfilm "Pharmalabor Ost" und einer Expertendiskussion zu ethischen Standards bei klinischen Studien startet das Institut für Ethik und Geschichte der Medizin der Universitätsmedizin Göttingen (UMG) seine neue Filmreihe "Ethics’ Anatomy: Bioethik im Film". Organisiert haben diese Filmreihe Sabine Wöhlke, M.A. und Solveig Lena Hansen, M.A. Beide sind als wissenschaftliche Mitarbeiterinnen am Institut für Ethik und Geschichte der Medizin der UMG tätig. Gefördert wird die Reihe von der UMG.

weiteres Programm www.ethics-anatomy.uni-goettingen.de