Wertgutscheine Stadt bestätigt Existenz von Wertgutscheinen 13.5.16 Mit der Abbildung eines Wergutscheines wollten wir die Behauptung widerlegen, es gäbe keine Gutscheine mehr.Nun wird von der Stadt mit einem Gerichtsverfahren gegen goest gedroht. goest soll den Namen der städtischen Warengutschein-Ausstellerin unkenntlich machen oder die Abbildung ganz löschen. Die Stadt bestätigt damit allerdings auch die Existenz der Wertgutscheine. 13.5.16 Dürfen
in der Presse die Verantwortlichen für kritikwürdigen Umgang mit Flüchtlingen
nicht mehr genannt werden? Wenn seitens der Stadt (Städt. Rechtsdirektor) mit Gerichtsverfahren gedroht wird, weil der Name einer Mitarbeiterin zu sehen war, die den Gutschein ausgestellt hatte, dann ist die Stadt Göttingen rigider als Landkreise im tiefsten Bayern, die es klaglos hinnehmen, wenn Wertgutscheine mit Namen und Unterschrift veröffentlicht werden Siehe >>http://www.br.de/nachrichten/oberbayern Wer die Würde von Menschen nicht beachtet indem er/sie verantwortlich ist für die Entscheidung, Warengutscheine an Flüchtlinge auszustellen, der/die kann sich doch nicht ernsthaft legitimiert fühlen, diese Namensnennung als "Verletzung seines Persönlichkeitsrechtes" ins Feld zu führen. (Siehe auch >Kommentar Nier). Für die Bewertung des konkreten Falles wäre allerdings zu bedenken, ob die Sachbearbeiterin die Warengutscheine aufgrund einer dezidierten Dienstanweisung ausgegeben hat oder ob sie dies aufgrund einer eigenen Entscheidung vornahm. Insbesondere bei einer Ausstellung von Wertgutscheinen nach eigenem Ermessen muß die Sachberarbeiterin auch die Verantwortung für ihr Handeln übernehmen. Nachtrag: Merkwürdigerweise ist der Name der Person nicht als Mitarbeiterin der Stadt Göttingen (für die sie unterschrieben hat) zu finden, sondern der Name findest sich nur beim Landkreis Göttingen. Handelt es sich vielleicht um eine Arbeitnehmerin-Überlassung deren Offenlegung verdeckt werden soll?
Warengutschein-Vergabepraxis
/ Trotz "Abschaffung der Gutscheine"
Flüchtlinge können bei Alnatura nicht mit Warengutscheinen einkaufen Bei Alnatura und bei Edeka-Läden gibt es Schwierigkeiten, die Gutscheine einzutauschen. Bei einer Nachfrage im Alnaturaladen, Lange Geismar Str. hieß es, es gäbe eine Anweisung aus der Zentrale, dass keine Gutscheine angenommen werden dürfen. Sie weigern sich den Flüchtlingen Waren auf Gutscheine auszuhändigen, vermutlich weil ihnen die Arbeit zuviel ist, Rechnungen zu schreiben um dann das Bargeld von der Stadt zu erhalten. 110 Euro Einkauf ohne Transportmittel und ohne dass Reste als Rückgeld ausgezahlt werden. Und dann ohne Sprachkenntnisse so geschickt einkaufen, dass die Waren auch noch ein paar Wochen halten. 2.5.16 2013
wurde nach 15 jährigem Kampf die Abschaffung des Wertgutscheinsystems in
Göttingen erreicht und mit einer "Jubelparty" gefeiert (>Artikel)
Ab da wurde wieder Bargeld an Flüchtlinge ausgezahlt. Seit 2015 gibt es Anzeichen
dafür, dass die Behörden doch wieder Gutscheine statt Bargeld ausgeben.Schon
am 1.7.15 verschickte Ratsherr M. Ramaswamy folgenden Hinweis:
|
Die Wertgutscheine werden (sind) abgeschafft ! - Nach 15 Jahren Protest. Jubelparty
zur Abschaffung des Wertgutscheinsystems in Göttingen 29.4.13
/ Rückblick der Gutscheingruppe : Die
Gutscheine sind weg, aber es gibt weitere Probleme: |
Der
Gutscheine sind genug gewechselt - 24.2.13 / Für eine Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht am Montag, dem 25. Februar 2013, bei der es um die widerwärtigen Wertgutscheine für AsylbewerberInnen gehen sollte, war eine Protestaktion geplant, die nunmehr abgesagt wurde. Das Sozialgericht Hildesheim hat die für den 25.2.13 im Verwaltungsgericht in Göttingen festgesetzte Verhandlung aufgehoben. In dieser sollte es um die rassistische und diskriminierende Gutscheinpraxis gehen. Grund für die Aufhebung ist die Ankündigung des neuen niedersächsischen Innenministers Pistorius, innerhalb der nächsten Wochen einen neuen Erlass für die Behörden zu veröffentlichen, der es ihnen freistellt ob sie die Leistungen in Form von Bargeld oder in Form von Wertgutscheinen ausgeben. Statt am 25.2.13 soll nun die Stadt am Mittwoch, den 27. Februar, um 8 Uhr vor dem Rathaus daran erinnert werden, dass sie eigentlich keine Wertgutscheine mehr ausgeben sollte.An diesem Tag werden vermutlich erneut Wertgutscheine ausgegeben. Stadt und Landkreis Göttingen hatten bisher immer wieder nur Absichtserklärungen zur Abschaffung von Wertgutscheinen von sich gegeben aber sich nie getraut, gegen die Anweisungen des Abschiebe-Innenministers Schünemann aufzumucken. Jetzt, wo der neue Innenminister die Abschaffung der diskriminierenden Gutscheinpraxis angekündigt hat werden ihre Absichtserklärungen noch einmal lauter. Man vermutet wohl, jetzt wo es keinen Mut mehr erfordert es endlich umzusetzen könnte man noch einmal richtig laut seine Ablehnung kundtun. Sollte es wirklich zu einem neuen Erlass des Innenministeriums kommen, dann sieht es allerdings so aus ob Stadt und Landkreis noch einmal auf der Zielgerade mit Gebrüll ein offenes Scheunentore "eingerannt hätten und anschließend sagen, sie hätten das Tor gestürmt. Aber:
Zu oft gab es Beschlüsse der Stadt gegen Gutscheine und sie wurden immer
wieder ausgegeben. Jetzt gibt es keine Ausreden mehr mit Hinweis auf das Innenministerium.
Die AufruferInnen zur Protestaktion schreiben: |
Das "Spielchen"
Am 13.7.12 sprach sich er Rat der Stadt Göttingen wieder einmal wie öfter seit Ende der 1990er Jahre mit den Stimmen von SPD, Grünen, GöLinke und den Piraten für Bargeld statt Gutscheine aus. Aber wie immer nach einer solchen Entscheidung ändert sich doch nichts. Die "Gutscheingruppe Göttingen" hat dies kommentiert. Auszüge daraus: 23.7.12
/ Das "Spielchen" geht wie folgt: Die Damen und Herren der es gut meinenden Fraktionen
monieren den Zustand als "unhaltbar", die Gutscheine seien "diskriminierend",
"stigmatisierend" und auch noch "teuer", ihre "dauerhafte Anwendung mit der Würde
des Menschen nicht vereinbar". Im nächsten Schritt werden dann die rechtlichen
Begriffe so verdreht, bis es aussieht, als gäbe es "für die Stadt Göttingen
keinerlei Handlungsspielraum, Bargeld auszuzahlen". Danach gibt man sich zufrieden,
denn man hat sich für eine gute Sache, "die Würde des Menschen" stark
gemacht, und alles kann bleiben, wie es ist. (...) Genauere
Darlegung der rechtlichen Aspekte unter: >>gutscheingruppe/rechtslage
Beginnend mit der neuesten Meldung - zurückgehend bis auf den Beschluß 2007 3.1.13 Weil Schünemanns Innenministerium die Gutscheinabschaffung "gerügt" habe, meldet die Stadt, sie mache weiter mit den diskriminierenden Wertgutscheinen 18.12.12 Ratsfraktion der Grünen meldet "Stadtverwaltung verabschiedet sich von Gutscheinpraxis - endlich!" Zwar hat die Stadt verständlich dargelegt, dass sie bislang nichts anderes getan hat als den Weisungen des Landes zu folgen, trotzdem wäre es spätestens nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts bereits an der Zeit gewesen, den blinden Gehorsam zu beenden." 18.12.12 Ratsfraktion GöLinke Der in der Erklärung der Stadt schon wieder erkennbare Rückzug auf Maßgaben des Innenministeriums ist für die Göttinger Linke viel zu defensiv und zeigt wenig Mut, zu einer als richtig erkannten, von der großen Mehrheit des Rates seit langem geforderten Entscheidung. Für die Göttinger Linke stellt sich schon längst die Frage, wozu wir überhaupt noch ein Asylbewerberleistungsgesetz benötigen, wo doch das BVG klar entschieden hat, dass Asylbewerber/innen in ihren Leistungsansprüchen mit anderen Hilfeempfängern gleich zu stellen sind. 18.12.12 Stadt Göttingen teilt mit "Die Stadt Göttingen beabsichtigt nach den Worten von Oberbürgermeister Wolfgang Meyer, die Leistungen des sogenannten physischen Existenzminimums für Asylbewerber/innen ab 2013 zum frühestmöglichen Zeitpunkt als Bargeld auszuzahlen, sofern das Niedersächsische Innenministerium bis dahin nicht widerspricht.(...) Bisher hatte das Innenministerium, zuletzt in einem Erlass vom 03.08.2012, die Stadt Göttingen angewiesen, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz grundsätzlich in Form von Wertgutscheinen zu erbringen. Angesichts des nunmehr bestehenden Ermessensspielraums für die Kommunen hoffe man, dass das Land zu seinem Wort stehe und der Stadt endlich zugestehe, Bargeld an Asylbewerber/innen auszahlen zu können, heißt es in einer Erklärung der Stadtverwaltung. Zwischenzeitlich gab es eine Auseinandersetzung darum ob auch Nachzahlung nach dem AsylbLG mit Gutscheinen bezahlt werden oder Barauszahlung verlangt werden kann. Hierzu hatte es am 12.12.12 ein Urtel des Sozialgerichts Hildesheim vgegen die Gutscheinpraxis der Stadt Göttingen gegeben, die freiwillig nicht davon abrücken wollte (obwohl es doch so eindeutige Beschlüsse des Rates gab). Die Stadt mußte gerichtlich gezwungen werden die Leistungen, die nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 18.07.12 als Nachzahlung an Flüchtlinge erfolgen, in bar auszuzahlen. z.B. Oldenburg, Cuxhaven, Osterholz, Landkreis Vechta hatten dies von sich aus schon ohne Gerichtsurteil gemacht. Warum nicht auch Göttingen? 27.11.12 / Zu dem eigenen Versäumnis bei der Nachzahlung nimmt die Sozialdezernentin keine Stellung sondern verweist auf die Bundespolitik "Nachdem das Bundesverfassungsgericht nunmehr die finanzielle Gleichstellung der Asylbewerber mit der Grundsicherung nach dem SGB II festgelegt hat, müssen endlich auch die übrigen diskriminierenden Einschränkungen vom Bundesgesetzgeber aufgehoben werden, wie etwa die Begrenzungen bei der Krankenversorgung, das Sachleistungsprinzip mit der Ausgabe der Wertgutscheinen sowie die Einschränkungen bei der Arbeitsaufnahme. Dieser Schritt ist überfällig und wird die soziale Integration von Asylbewerbern in unsere Gesellschaft fördern," führte Stadträtin Dr. Schlapeit-Beck aus. (Stellungnahme vom 23.11.12) 23.11.12
Rechtsanwalt Sven Adam macht bekannt, dass die Stadt Ermessensspielarum nicht
nutzt: In einer eMail des Innenministeriums vom 15.08.2012 an den Landkreis
Göttingen heißt es: "Bei den durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts
vorzunehmenden Nachzahlungen ist es naheliegend, eine besondere Sachkonstellation
anzunehmen. Ich stelle Ihnen somit anheim, in den entsprechenden Fällen ausnahmsweise
vom Vorrang des Sachleistungsprinzips abzuweichen." Dies lässt eine Erklärung
der zuständigen Dezernentin Schlapeit-Beck (SPD) erforderlich erscheinen. 17.12.12 Der Integrationsrat bedauert, dass die Stadt Göttingen trotz anderslautender Willensäußerungen an der diskriminierenden Praxis festgehalten hat, anstatt für die Rechte der Flüchtlinge einzutreten. 7.7.07
Gutscheingruppe Göttingen kritisiert in einer Stellungnahme, dass die
Ratsmitglieder der SPD die Forderung nach einer Abschaffung der Wertgutscheine
blockiert habe. "Der SPD-Abgeordnete Hermann führte für seine
Fraktion aus, der für das Gutscheinsystem einschlägige §3 des AsylbewerberInnenleistungsgesetzes
lasse die generelle Ausgabe von Bargeld nicht zu, die Gesetzeslage sei "eindeutig".
Dem entgegen stehen zahlreiche Gesetzeskommentare und Rechtsgutachten sowie die
Praxis in Kommunen von zahlreichen Bundesländern, in denen generell Bargeld
ausgegeben wird. 9.2.07
Rat verlangt von der Verwaltung sich für eine Abschaffung der Gutscheine
einzusetzen |
Landkreis
Göttingen
30.4.07 / Der Sozial- und Gesundheitsausschuss des Landkreises Göttingen hat sich in seiner Sitzung am 25.4.2007 mehrheitlich (6:4) für die Abschaffung des Wertgutscheinsystems für Flüchtlinge zu Gunsten zukünftiger Bargeldauszahlung ausgesprochen. Der Kreistag wird sich dieser Entscheidung voraussichtlich in seiner nächsten Sitzung am 9.5.2007 anschließen. Wörtlich heißt es in dem Antrag: "Der Kreistag [lehnt] das Gutscheinsystem für Flüchtlinge ab" und "fordert die Verwaltung auf, den Vertrag zur Abrechnung von Sodexho Pass Wertgutscheinen zum nächstmöglichen Zeitpunkt mit dem Ziel einer künftigen Barauszahlung zu kündigen." Zur Begründung heißt es unter anderem, die Gutscheinregelung sei "diskriminierend" und bedeute für die Betroffenen "Bevormundung, Demütigung und Stigmatisierung". Von Seiten der Verwaltung wurde bestätigt, dass die Erlasse des Landes Niedersachsen von 1997, welche die Kommunen verpflichteten, vorrangig Gutscheine statt Bargeld auszugeben, seit 2005 außer Kraft gesetzt sind. Demnach gelten in Niedersachsen bezüglich der Grundleistungen für AsylbewerberInnen nur die bundesrechtlichen Vorschriften des AsylbewerberInnenleistungsgesetzes (AsylbLG). In der Sitzung des Sozialauschusses vertrat die Verwaltung allerdings die Ansicht, dass das Bundesrecht ein Abrücken von der derzeitigen Praxis zu Gunsten der Bargeldausgabe nicht zulasse. Dem entgegen steht der Wortlaut des geänderten AsylbLG, zahlreiche Rechtsgutachten und Kommentare sowie die Handhabung in zahlreichen Bundesländern und Kommunen: In Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt, Bremen, Hamburg und Berlin wird Bargeld ausgegeben, mit wenigen Ausnahmen auch in Rheinland-Pfalz, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein. Bereits im Februar hat sich auch der Rat der Stadt Göttingen in einem ähnlichen Antrag für die Abschaffung des Wertgutscheinsystems ausgesprochen. Bericht von der Gutscheingruppe c/o arbeitskreis asyl goettingen geismarlandstrasse 19
Stadt Göttingen verabschiedet Resolution gegen Wertgutscheinsystem Der
Rat der Stadt Göttingen hat in seiner Sitzung am 9. Februar 2007 eine Resolution
für die Abschaffung des rassistischen Wertgutscheinsystems verabschiedet.
http://bargeldstattgutscheine.de.tf/
Firma gegen Hilfsaktion 30.9.06 / Die Firma >> Sodexho betreibt die Abwicklung von Sozialleistungen" als Geschäft. SIe wirbt damit, dass durch Gutscheine statt Bargeld für AsylbewerberInnen eine "Minimierung des Verwaltungsaufwands" und eine "Gesetzeskonforme Umsetzung des AsylblG und SGB II (§ 31)" erreicht würde. Gleichzeitig sei eine "Kostenreduzierung gegenüber eigenen bargeldlosen Systemen" erreichbar. Die angeblichen Vorteile aus der Sicht von Sodexho sind Nachteile und Entwürdigung für die AsylbewerberInnen: "Auswahl an Akzeptanzpartnern im Einzelhandel gemäß Absprache" (...) Der Leistungsträger legt selbst die regionale und zeitliche Gültigkeit der Wertgutscheine fest. Der Leistungsträger bestimmt den Verwendungszweck." ( Quelle ) D.h. es wird festgelegt, bei wem gekauft werden darf und welche Waren überhaupt gekauft werden dürfen - das ist wie im Gefängnis obwohl die Leute ins Geschäft gehen dürfen. Dass
es Leute gibt, die eine Methode gefunden haben wie man den AsylbewerberInnen helfen
kann aus diesem Knast-System auszubrechen gefällt der Firma nun ganz und
garnicht. Sodexho versucht, jede soziale Strategie gegen ihr Schikanesystem zu
unterbinden. Dazu gibt es eine Stellungnahme der Göttinger Gutscheingruppe
in der es heisst: (http://www.bargeldstattgutscheine.de.tf/) Gutscheingruppe c/o Arbeitskreis Asyl Geismarlandstr. 19 37083 Göttingen , gutscheingruppe@gmx.de Tauscht
Gutscheine! (Artikel der Gutscheingruppe) |