Goettinger Stadtinfo
 Texte und Bilder
© Impressum

Gaspreise

Vorwort

Gaspreissteigerungen seit 2000
Hinweise und Fragen zum Gaspreisboykott
GiGA - Gründung und Entwicklung

> Kostenlose Rechtsberatung bei der Rechtsantragsstelle beim Amtsgericht beantragbar
> Gaspreise und Kommunalpolitik
> Stadteigene Betriebe - No Information - Areas?
> Energiebündnis Göttingen

>> Rechtsanwältin Johanna Feuerhake
>> Bund der Energieverbraucher
>> Paderborner Ini - Gaspreise runter!

Göttinger Initiative gegen Gaspreis/e

Aktuell

e-on will einseitig willkürliche Preisanhebung per Gericht durchsetzen

Die e.on Mitte Vertrieb GmbH hat über 80000 Kunden im Sondervertrag Classic. Vor dem Amtsgericht Göttingen geht es darum, ob die e.on überhaupt berechtigt war, in diesem Vertrag den Preis einseitig zu verändern. Die e.on behauptet, sie hätte dies Recht aus der AVBGasV, da es ein Grundversorgungsvertrag wäre. Genau dies ist strittig. Vielmehr geht die Verteidigung davon aus, dass es sich um einen Sondervertrag handelt, wie die e.on selbst in Rundschreiben und Preisbekanntmachungen geschrieben hat und es gibt kein vertragliches Recht zur Preisänderung. Auch nicht aus einer AVBGasV, weil die nie in den Vertrag einbezogen wurde. Am 10.03.2011, um 11.15 und 11.45 Uhr verhandelt das Amtsgericht Göttingen die Verfahren von zwei Protestkunden.

Zwischenbemerkung: Kunden im Stadtgebiet beziehen Gas von den Stadtwerken in denen zwar auch eon steckt, aber nur mit einer Minderheitenbeteiligung an der Aktiengesellschaft, die Mehrheit hat die Stadt Göttingen. Außerhalb des Stadtgebietes ist die eon-Mitte der Gaslieferant und im vorliegenden Fall die Klägerin gegen die beiden Gaskunden.

Die Verhandlung: kompliziertes Hick Hack im juristischen Gestrüpp
10.3.11 / Die Verhandlung am 10.3.11 erschien nicht krasses Gegenüber von "Großkonzern e-on" auf der einen und armen kleinen Verbrauchern auf der anderen Seite. Es war zwar so - aber es erschien nicht so. Diese sogenannte "Güteverhandlung" bei der der Richter einen Ausgleich zwischen den beiden Parteien suchte, war über weite Strecken eine komplizierte juristische Auseinandersetzung zwischen der Anwältin von eon und der Anwältin der Gaskunden. Selbst der Richter wirkte über Strecken abwartend ratsuchend. Es ging um Aushändigung von Originaldokumenten, um Interpretationskriterien, um die Frage, welche Vertragsform vorgelegen habe usw. In einem der beiden Fälle deutete die Einlassung der Gaskunden darauf hin, dass ein eon- bzw. damals EAM-Mitarbeiter grobe Fehler beim Vertragsabschluß gemacht haben könnte indem er versäumte, die Vertragsbedingungen schriftlich auszuhändigen. Dies mochte die eon-Anwältin nicht zugeben sondern wollte eine Klärung mit dem Mitarbeiter herbeiführen. Schließlich wurde ein Vergleich angeboten, der seitens der eon aber mit einem zu mickrigen Angebot eingeleitet wurde. Am erheiternsten des ganzen Verfahrens war der Ausspruch der Anwältin auf Seiten der Gaskunden, die angesichts des Hin- und Hers (allein die Klärung der Frage ob das Gericht zuständig sei hatte schon ein Jahr in Anspruch genommen) cool meinte "Wir können das gerne noch ein Jahr hier weiter fortsetzen". Am Ende war jedenfalls der Stand: eon bekommt erstmal weiterhin nicht das Geld der erhöhten Preisforderung. Irgendwann vor Ostern gehts dann weiter.

 

Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs 24.3.10

"Eine unangemessene Benachteiligung der Kunden liegt aber dann vor, wenn Preisanpassungsbestimmungen dem Verwender die Möglichkeit einräumen, über die Abwälzung konkreter Kostensteigerungen hinaus einen zusätzlichen Gewinn zu erzielen. Bei den beanstandeten Preisanpassungsklauseln ergibt sich die Möglichkeit einer unzulässigen Gewinnsteigerung (schon) daraus, dass sie als einzige Variable für die Anpassung des Arbeitspreises den Preis für extra leichtes Heizöl (HEL) vorsehen und damit eine Erhöhung der Gaspreise - auch unter Berücksichtigung der in den Vertragsmustern weiter enthaltenen Bestimmungen über die Änderung des Grundpreises - selbst dann erlauben, wenn steigende Bezugspreise durch Kostensenkungen in anderen Bereichen, etwa bei den Netz- und Vertriebskosten, aufgefangen werden."

PENG !! Genau - sagen wir schon seit Jahren!

 

Ölpreisbindung des Gaspreises? Energieversorger wollen uns für dumm verkaufen

Der Ölpreis ist von 147,50 Dollar je Barrel am 11. Juli 2008 im Dezember 2008 bis auf 40 gesunken. (siehe Grafik) Am 16.2. stand er immer noch bei 45 Dollar.

Das heisst der Ölpreis ist um 69 % gesunken ! Nun bieten die Energieversorger eine Gaspreisreduzierung von sage und schreibe 12,3 % .
Stadtwerke: "Noch deutlich vor dem Ende der Heizperiode senken die Stadtwerke Göttingen ihre Erdgaspreise. Wegen sinkender Bezugskosten werden die Stadtwerke Göttingen die Tarife zum 1. März 2009 um 0,8 Cent je kWh netto reduzieren. (...) Bezogen auf „gögas“, den günstigen Erdgastarif der Stadtwerke, beträgt die prozentuale Senkung 12,3 Prozent." (quelle)

Northeimer Stadtwerke"Nachdem die Northeimer Stadtwerke (SWN) für ihre 7.500 Gaskunden bereits zu Jahresbeginn die Gaspreise um etwa vier Prozent gesenkt hatten, sinken diese zum 1. April 2009 um weitere rund 14 Prozent. Die Erdgaspreise in Northeim sind somit wieder auf dem Preisniveau vom April 2007, also bevor die Energiepreise auf den Weltmärkten deutlich gestiegen sind." - Hierzu wäre zu sagen: Im April 2007 lag der Ölpreis bei 75, war also fast doppelt so hoch wie im Februar. Und überhaupt: wie ergeben 14+4 dann 69 % ?

18.12.08 / Nachdem die Kartellbehörden die Gaslieferanten zu einer Reduzierung der Gaspreise und einer Rückzahlung von zu viel kassiertem Geld an die Kunden aufgefordert hat kam es zu einer Rückzahlung durch die Stadtwerke Göttingen. Aber seltsam: dies geschieht auf einmal angeblich ganz freiwillig , so heisst es: "Die Stadtwerke betonen ausdrücklich, dass es bei diesem Bonus im Gegensatz zu vielen anderen Gasversorgern um keine Auflage der Kartellbehörde handelt." (Naja wenn sie es nicht freiwillig gemacht hätten wäre wahrscheinlich eine behördliche Auflage gekommen - das war eben der Deal). Nun wird das völlig unsinnig als "Treuebonus" verkauft..
Pressemitteilung der Stadtwerke Göttingen vom 16.12.2008

Da die Stadtwerke Göttingen nun tatsächlich diejenigen vor Gericht zerren will, die sich den überhöhten Gaspreisen widersetzt haben, gab es ein Treffen , bei dem man sich über die Maßnahmen unterhalten will. Einige GaspreisboykotteurInnen haben Anfang 2009 Mahnbescheide erhalten. Das schreckt die Boykoteure nicht: sie machen weiter.

 

Vorwort

Wenn der Ölpreis steigt, wird der Gaspreis erhöht und auf die "Ölpreisbindung" der Gaspreise hingewiesen.

Wenn der Ölpreis fällt heißt es, eine Anpassung erfolge aber erst ein halbes Jahr später. Bis dahin steigt aber sicher wieder der Ölpreis und wenn reduziert wird, dann bestimmt nicht soweit wie der Ölpreis fällt.

1.12.08 / Im September 2005 gründete sich deswegen eine Initiative, die die Zahlung höherer Gaspreise verweigerte. Dies war Teil einer bundesweiten Kampagne. Schließlich sahen auch immer mehr PolitikerInnen und Gerichte in der Preisgestaltung einen Mißbrauch von Monopolmacht. Eine erste Entlastung soll nun die durch die Kartellverfahren angemahnte Vergütung an Gas-KundInnen sein. Kaufen sich die Energiekonzerne so von den Klagen der GaspreisboykotteurInnen frei? Der Bund der Energieverbraucher schreibt in einer ersten Stellungnahme "Der Protest geht weiter".

 

Vollständige Re-Kommunalisierung - E-On raus aus den Stadtwerken !

E.On Mitte ist mit 49,9 Prozent an den Stadtwerken Göttingen beteiligt und drängte in der Vergangenheit beständig auf einen hohen Gaspreis, weil dieser Konzern nicht allein mit hohen Renditden zufrieden ist, nein, die Renditen müssen auch ständig steigen. Dabei schwimmt dieser Konzern in den Milliarden-Gewinnen. So waren für den Kauf des spanischen Energieunternehmens Endesa 42,3 Mrd. Euro vorgesehen. Weil dieser Kauf scheiterte, bekam E-On anschließend von Enel und Acciona (Spanien/Italien) noch 10 Milliarden Euro dazu. Und dann argumentiert diese Firma "Leider sind wir aus Kostengründen zur Erhöhung der Gaspreise gezwungen"
Kartellämter und Parteienvertreterinnen sprechen in der Öffentlichkeit von überhöhten Gaspreisen. Sogar aus der CSU hört man die Forderung nach einer "Zerschlagung der Energiekonzerne" und neuerdings fordert auch die Göttinger CDU, dass die Gaspreise reduziert werden. Leider sind sie dagegen, dass die Kalkulation der Stadtwerke offengelegt wird und über die Abstimmungen öffentlich berichtet wird. Dies ermöglicht dann gleichzeitig den VertreterInnen im Aufsichtsrat für höhere Preise zu stimmen.

Wenn unbedingt mit den Stadtwerken Gewinne gemacht werden sollen, dann bitteschön aber ausschließlich für die Stadt, für Kindergärten, Schulen und Altenheime und nicht für die Rendite der E.On. Es wäre daher gut, wenn eher heute als morgen E.On aus den Stadtwerken wieder "rausgeworfen" würde (Falls das vertraglich möglich ist). Völlig unverständlich ist in diesem Zusammenhang wenn FDP-Ratsherren immer noch wiederholt öffentlich z.B. im Finanzausschuss oder im Rat fordern, man solle die ganzen Stadtwerke an E.On verkaufen.

Für die Energieversorgung sind alternative Ansätze unter Beteiligung einer breiten öffentlichen Debatte sinnvoll, die lokale, regionale Energiespar- und Energiegewinnungsmodelle - Wind, Sonnenenergie, Bioenergie, Erdwärme, Abwasser-Restwärmen, Sekundärnutzungen bei industriellen Verbrennungsprozessen usw. unterstützen. Wie wäre es wenn eine Energie-Genossenschaft Göttingen die Sache in die Hand nähme?

 

Gaspreissteigerungen seit 2000

Es ist schwierig die Gaspreiserhöhungen zu dokumentieren, wenn seitens der Stadtwerke versucht wird, die Erhöhungen zu verschleiern und ein Verwirrspiel zu betreiben. Nirgendwo finden wir eine aussagekräftige Statistik über die Preisentwicklung der Stadtwerke. Wir mußten die Daten mühsam aus Kundenrechnungen zusammentragen.

Preise Stadtwerke Göttingen

>> Grafik: Gasimportpreis sinkt und der Haushaltsgaspreis steigt

Monat / Jahr
Grundtarif / ct / kwH netto
+ / - in %
1.4.2000 und
+ 0,6 ct/kwH
1.1.2001
+ 0,4 ct/kwH
1.1. 2003

3,61

1.4.2003
3,83
+ 6,09 %
1.1.04 - 31.10.04
3,81
- 0,52 %
1.11.04 - 31.7.05
4,11
+ 7,31 %
1.8.2005

4,61

+12,16 %
1.1.06 - 31.3.07
5,01
+ 8,6 %
1.4.07 - 30.9.07
4,73
- 5,58 %
1.10.07 - 31.3.08
4,98
+ 5,28 %
1.4.2008
+ 0, 44 Cent / 5,42
+ 8,83 %
1.9.2008
+ 0,98 Cent / 6,4
+ 17 %
"Die Stadtwerke Göttingen werden die Gaspreise in den Grundversorgungstarifen zum 1. April 2008 um netto 0,44 Cent je Kilowattstunde (kWh) erhöhen. Dies entspricht einer prozentualen Steigerung von 8,7 Prozent.(...)" Quelle
"Die Stadtwerke Göttingen AG werden ihre Erdgastarife zum 1. September 2008 um netto 0,98 Cent je Kilowattstunde anheben. Dies entspricht einer Steigerung von rund 17 Prozent. Quelle

 

GIGA propagiert Boykott der Gaspreiserhöhung

Die Göttinger Initiative gegen Gaspreiserhöhung GIGA stützt sich mit der Propagierung eines Gaspreisboykotts u.a. auf Empfehlungen des Bundes der Energieverbraucher und der Verbraucherzentralen , die Preiserhöhung nicht zu zahlen.
Die rechtliche Grundlage für die Möglichkeit einer Zahlungsweigerung ergibt sich aus § 315 BGB:
(1) Soll die Leistung durch einen der Vertragschließenden bestimmt werden, so ist im Zweifel anzunehmen, dass die Bestimmung nach billigem Ermessen zu treffen ist.
(2) Die Bestimmung erfolgt durch Erklärung gegenüber dem anderen Teil.
(3) Soll die Bestimmung nach billigem Ermessen erfolgen, so ist die getroffene Bestimmung für den anderen Teil nur verbindlich, wenn sie der Billigkeit entspricht. Entspricht sie nicht der Billigkeit, so wird die Bestimmung durch Urteil getroffen; das Gleiche gilt, wenn die Bestimmung verzögert wird.

Das heißt, der Kunde kann mit Hinweis auf die Berechnungen des Bundes der Energieverbraucher und der Verbraucherzentralen die Begründung der Preiserhöhung anzweifeln und einfach nicht bezahlen. Die Stadtwerke müssen dann die Berechtigung der Preiserhöhung ( die sogenannte "Billigkeit") nachweisen und dann auf dieser Grundlage gegen den Kunden auf Zahlung der Erhöhung klagen.

Neuestes Urteil des BGH vom 19 November 2008:
Die Tariferhöhungen unterliegen der "Billigkeitskontrolle" und dem § 315 , nicht aber der Sockelpreis. Die Verbraucher(+Innen)zentrale fordert weiterhin dazu auf, sich gegen die Gaspreiserhöhungen zu wehren und rechtzeitig Widerspruch einzulegen. "Es sollte jeder Preiserhöhung, spätestens aber der Jahresnendabrechung widersprochen werden und die Rechung entsprechend gekürzt werden. Denn wer Jahresabrechungen unbeanstatndet lässt, hat nach den Urteilen des BGH vom 19.11.2008 und 13.6.2007 die Preise akzeptiert und kann gegen diese nicht mehr vorgehen" (Quelle)

 

Hinweise und Fragen zur Verweigerung von überhöhten Gaspreisrechnungen
Zusammengestellt aus den Protokollen der GIGA

Das Vorgehen bei der Verweigerung von Zahlungen
1. In einem Schreiben des Kunden an die Stadtwerke wird die infrage stehende Erhöhung als "unbillig" beanstandet . Am einfachsten ist die Verwendung des Musterschreibens (siehe unten)
2. Für das Schreiben wird evtl. ein gerichtsverwertbarer Nachweis nötig: Also Einschreiben schicken oder zu den Stadtwerken hinbringen und Empfang quittieren lassen.
3. Leistungsbestimmung: Legen Sie bei künftigen Zahlungen in den Formularfeldern Verwendungszweck genau fest, wofür Sie zahlen, z.B. "Abschlag Monat Mai". Monatliche Überweisung (kein Dauerauftrag) mit jeweiliger Angabe des Verwendungszwecks "Für Monat XY"
4. Kündigen Sie die Einzugsermächtigung (vgl. Musterbrief) und überweisen Sie die ABSCHLAGSZAHLUNGEN in der alten Höhe per Überweisung. Die Stadtwerke stoppen nach dem Widerspruch sowieso den Lastschrift-Einzug
5. Gassperrdrohung ernstnehmen: Wenn die Stadtwerke mit der Einstellung der Versorgung drohen, gehen Sie zum Amtsgericht, um eine weitere Belieferung zu sichern. Laut Bund der Energieverbraucher darf einem Kunden, der sich auf Paragraph 315 beruft, das Gas nicht abgestellt werden.
6. Preisgleitklausel: Wenn Ihr Gasliefervertrag eine Preisgleitklausel enthält, die eine automatische Preisanpassung ohne Ermessen des Versorgers vorsieht, können Sie die Unbilligkeit nicht einwenden. Das ist aber höchst selten der Fall.

Musterschreiben nach einer Vorlage des Bundes der Energieverbraucher (geringfügig verändert indem überall betont wird dass auch der gesamte Gaspreis und nicht nur die Erhöhung als unbillig erachtet wird. Es gibt auch noch den Musterbrief der Paderborner

Verrechnung von Guthaben
Wenn jemand aus welchen Gründen auch immer ein Guthaben auf dem Kundenkonto der Stadtwerke hat, dann verrechnen die Stadtwerke dieses Guthaben mit den Forderungen wegen verweigerter Zahlung. Dem sollten die Gaspreisverweigerer in regelmäßigen Abständen widersprechen und schriftlich darauf hinweisen, dass die monatliche Abschlagszahlung jeweils "zweckbestimmt für den jeweiligen Monat erfolgt und einer Verrechnung mit anderen Forderungen zum wiederholten Male ausdrücklich widersprochen wird." Das ist eigentlich nicht nötig aber eine Maßnahme um 150% sicher zu gehen. Ebenso ist bei kombinierten Strom und Gasrechnungen einer Verrechnung von Stromzahlungen für Gas zu widersprechen. In einigen Fällen wurden die Forderungen aus der Gasrechnung mit den Stromzahlungen beglichen und anschließend eine Sperrung der Stromzufuhr angedroht. In solchen Fällen ist bei Uneinsichtigkeit der Stadtwerke evtl. das Beantragen einer einstweiligen Verfügung durch eine Rechtsanwältin angesagt

Formulare und Vordrucke bei der VerbraucherInnenberatung
Bei der Verbraucherberatung Göttingen können sich neu hinzukommende "Gaspreis-BoykotteurInnen" eine Broschüre mit Infos und passenden Formularen sowie Briefentwürfen abholen. Beratungsstelle Göttingen Papendiek 24 - 26, 1. Etage Tel.: Anmeldung für angebotene Spezialberatungen über 0511/91196-0 oder direkt in der Beratungsstelle Fax: 05 51/5 31 16 76 (nur für Terminvereinbarung - keine Beratung) Öffnungs- und Beratungszeiten: Mo: 10.00 - 18.00 Uhr Di: 10.00 - 14.00 Uhr Mi: nach Terminvereinbarung Do: 10.00 - 18.00 Uhr Fr: nach Terminvereinbarung

Keine Verträge für "Sondertarife" abschliessen
12.1.07 / Die Energieversorger versuchen offensichtlich die Unterzeichnung neuer Vertragsbedingungen zu erreichen. Dadurch und durch die hartnäckige Betonung, es gäbe nun einen Sondertarif mit günstigerem Preis versuchen sie zu erreichen, dass die Kunden die neuen Verträge abschließen . Dem Brief der E.On sollte man nach anwaltlicher Auskunft "jedenfalls widersprechen, denn auf Sondertarife ist der § 315 III BGB nicht anwendbar". Die Stadtwerke müssen sich ausserdem fragen lassen, wieso es einen günstigeren Sondertarif geben kann, wenn die Stadtwerke als Monopolist einen Tarif auf der Grundlage des "billigen Ermessens" festlegen sollen.

Hinweise auf Gerichtsurteile mit Vorsicht behandeln
Generell sollten Aussagen der Versorger, die aus Urteilen zitieren, mit Vorsicht genossen werden, da sie meist einseitig und unvollständig wiedergegeben werden. Zur Information über aktuelle Urteile und den jeweiligen Stand ist die Urteilssammlung des Bundes der Energieverbraucher sehr zu empfehlen. Dort gibt es auch weiterführende Links zu Kommentierungen wichtiger Urteile und zu weiteren Sammlungen.

Unter Vorbehalt zahlen? Nein Danke!
In Gesprächen mit Interessentinnen der Verweigerungskampagne soll betont werden, dass sie keinesfalls "unter Vorbehalt" zahlen (wie dies von einigen geraten wird), weil sie sich dann in ein rechtlich schlechtere Position begeben. Bislang ist es nämlich so, dass die Stadtwerke ein Gerichtsverfahren anstrengen müßten, um die zusätzlichen Forderungen einzutreiben. Zahlt jemand unter Vorbehalt müßte der/die selbst ein Gerichtsverfahren anstrengen, um sein Geld von den Stadtwerken wiederzubekommen.

Kosten für Rechtstreit/Rechtsberatung
Bei einem Mahnverfahren wird es nicht möglich sein, eine Art Sammel-Verfahren durchzuführen, bei dem sich eine Person mit einer Rechtsschutzversicherung sozusagen stellvertretend für alle anderen rechtlich verteidigt. Jede/r muß ein evtl. Mahnverfahren für sich bestreiten. Der überregionale Bund der Energieverbraucher hat dafür einen Fond eingerichtet, in den Mitglieder des Bundes zusätzlich zum Jahresbeitrag von 35 Euro noch 10 Euro einzahlen und damit eine Unterstützung für Gerichtsverfahren organisieren.
Bei Forderungen unter 600 Euro wird seitens der Gasunternehmen angeblich auf eine Berufungsverhandlung verzichtet wird, falls das Gerichtsverfahren verloren wird.
Für GeringverdienerInnen bzw. Hartz 4 EmpfängerInnen empfiehlt sich, einen Beratungsschein beim Amtsgericht zu beantragen und damit zu einem Anwalt zu gehen um Kosten zu sparen.
Beratung erhält man auch bei der Verbraucherberatung, wobei maximale Kosten von 8 Euro entstehen.

Liefersperren
Eine Recherche hat ergeben, dass seitens der Gas-Unternehmen eine Empfehlung besteht, keine Liefersperren anzudrohen oder gar durchzuführen. (Amtsgericht Oldenburg vom 15.2. - Sperrandrohung nach § 30 AVB Gas.

Nachträglicher Widerspruch
Bei Erhalt der Rechnung z.B. im Januar kann noch rückwirkend Widerspruch gegen die Erhöhung im August eingelegt werden, wenn allerdings bereits zuviel Geld per Abschlagszahlung an die Stadtwerke bezahlt wurde, dann ist das ungünstig weil die Verbraucher dann auf Rückerstattung klagen müßten, denn eine Verrechnung ist per Geschäftsbedingungen nicht erlaubt.

Unterschiedliche Reaktionen der Stadtwerke auf die Zahlungsverweigerung
Die Reaktionen der Stadtwerke sind recht unterschiedlich: In einem Fall haben sie garnicht reagiert und buchen das Geld weiter ab, in einem anderen Fall stellen sie die Abbuchung ein und verlangen einzelne Überweisungen, bei den einen ignorieren sie alles, in anderen Fällen schicken sie dutzende Briefe. In einem Fall bekam der Gaspreisverweigerer eine Mahnung im August 2005 aber das eingeforderte Geld wurde in der Endabrechnung garnicht mehr erwähnt. Zwei Leute, die von außerhalb der Stadt Göttingen aus dem Landkreis kamen mußten feststellen, dass sie einen anderen Vertragspartner, nämlich E-On Mitte mit Sitz in Kassel hatten, der noch schärfer zur Sache geht und schon Mahnungen geschickt hat (was ihm aber nichts nützt, wenn er die Kalkulation nicht offen legt).
Als nächstes wird nun interessant, was passiert, wenn die Stadtwerke Mahnungen verschickt, dann wird es früher oder später zu einem Prozess kommen bei dem die Karten auf den Tisch gelegt werden müssen.

Weitere Fragen

Frage: Wie soll mit den auf der neuesten Rechnung ausgewiesenen Guthaben umgegangen werden? Antwort: Bei der Verrechnung muß eine eigene Rechnung dagegengesetzt werden, da das Guthaben ja höher ist als nach der Rechnung der Stadtwerke

Frage: Es gab ja mehrere Erhöhungen, muß ich jeder Erhöhung extra widersprechen?
Antwort: Kommt drauf an ob man bereits bei der ersten Erhöhung mitgeteilt hat, dass man auch zukünftige Erhöhungen nicht akzeptiert solange kein Nachweis der Billigkeit vorliegt.

Frage: Ist es sinnvoll, einen Teil der Gaspreiserhöhung zu akzeptieren und für einen weiteren Teil einen Billigkeitsnachweis zu verlangen?
Antwort: Es ist nicht sinnvoll, es ist besser die gesamte Erhöhung abzulehnen. (In einem Fall hatte jemand die Erhöhung von 172 auf 225 verweigert und stattdessen nur 7 Euro mehr bezahlt).

Frage: Ist das legal was wir da machen?
Antwort: Ja, nach BGB hat man das Recht, den Nachweis der Billigkeit bei Preiserhöhungen in diesem Fall zu verlangen. (Für die Ermittlung der Billigkeit wird sich nach Einschätzung einer fachkundigen Teilnehmerin ohne Schwierigkeiten eine Sachverständigerin finden lassen)

zum Anfang .

Gründung und Entwicklung der Initiative gegen Gaspreiserhöhungen GIGA

Kommentar 7.3.08 / Da hat schon mancheine/r bei unserer Berichterstattung über die GIGA gedacht "was will diese Anti-Gaspreis-Initiative GIGA da eigentlich". Im Finanzausschuss des Stadtrates war man sich mit überheblichem Gestus nahezu einig: der Göttinger Gaspreis ist in Ordnung, man muß es den Leuten nur richtig erklären und vielleicht Vertrauen erwerben durch Öffentlichkeitsarbeit. Die Forderung die Kalkulation offenzulegen, belächelten Ratsmitglieder müde und lehnten sie bei einer Antwort auf Bürgeranfragen in einer Ratssitzung rundweg ab.
Aber nun gibt es für die Gaspreis-BoykotteurInnen Rückenwind von übergeordneten Stellen, nämlich vom Bundeskartellamt. Seit Anfang 2008 enthält das Kartellrecht (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen / GWB) eine Bestimmung, die dem Kartellamt eine vereinfachte Überprüfung der Strom- und Gaspreise erlaubt. Wenn das Kartellamt die Vermutung hat, dass der Preis zu hoch ist und ein Konzern widerspricht, dann müssen die Energielieferfirma ihre Preiskalkulation offen legen." Die GIGA hat immer gesagt, dass der Preis der Stadtwerke vermutlich zu hoch ist und daher gefordert dass die Preiskalkulation überprüfbar gemacht werden muß. Diese Forderung der GaspreisboykotteurInnen wollten die Stadtwerke nie erfüllen. Nachtrag: Prof. Kurt Markert, der jahrelang die Energieabteilung des Bundeskartellamtes geleitet hat , erklärt in einem Gutachten, wie das Kartellrecht auch Verbrauchern bei Klagen nützt. Bund der Energieverbraucher

"Die GIGA hat sich am 9. September 2005 als Bürger/innen-Initiative zusammengefunden, um etwas gegen die ständig steigenden Gaspreise zu unternehmen. Seitdem haben im Umfeld dieser Initiative schätzungsweise 50 Personen damit begonnen, eine Zahlung der geforderten Gaspreise zu verweigern und verlangen von den Stadtwerken bzw. E-On eine Offenlegung ihrer Preiskalkulation. Kontakt: Auf E-Mail-Einladungsliste eintragen, Telefon-Anrufbeantworter der GIGA 0551-21xxxxxx anrufen (Diese Nummer wurde deaktiviert) . Spezialisiert auf Fragen zum Thema sind Rechtsanwältin Johanna Feuerhake und die Verbraucherberatung


Gründungstreffen GIGA September 2005
Am 8.9.05 fand ein Treffen von Leuten statt, die die Zahlung erhöhter Gaspreise verweigern. Man wollte Informationen darüber austauschen, welche Reaktionen auf die Gaspreis-Verweigerung bisher zu verzeichnen sind, wie man die weitere Entwicklung einschätzt und was man noch unternehmen könnte. Zunächst stellte man mit Freude fest, dass in Politik und Medien die Kritik an den Energiepreisen zunimmt. Gleichzeitig ist zu lesen, dass das Kartellamt die Bindung des Gaspreises an die Rohölpriese kritisiert und Maßnahmen dagegen ergreifen will. Man hat also seitens der veröffentlichten Meinung ein wenig Rückenwind für die Weigerung, die ständig steigenden Gaspreise zu zahlen. Erfreuliches ist auch von der Verbraucherberatung zu hören, die in dieser Angelegenheit ebenfalls zum Widerspruch und zur Nichtzahlung rät.
Bei der Weigerungskampagne handelt es sich um eine bundesweit angelaufene Bewegung und nicht um eine kleine Aktion von GöttingerInnen. Aus Paderborn, Hamburg, Bremen wird bereits von tausenden Haushalten berichtet die sich querstellen. Etliche GöttingerInnen haben die Einzugsermächtigung für die Gasrechnung gekündigt und verweigern die Zahlung der Aufschläge. Von den Stadtwerken wurde mit einem 3 seitigen Brief darauf geantwortet. Darin wurde u.a. angedeutet, es wäre eine Schikane, die Angemessenheit der Gaspreiserhöhung anzuzweifeln. Man hofft wohl seitens der Stadtwerke/E-On, es wäre hierzulande nicht bekannt, dass in anderen Bundesländern sogar Kartellämter (Landeskartellämter von Hessen, Rheinland-Pfalz, Bayern und Thüringen) und Landesregierungen (Wirtschaftsministerien in Bayern und Thüringen) aufgefordert haben die ungerechtfertigt hohen Preise zu senken!

Treffen der GiGA am 7.2.06 im Berliner Hof

28. 11.06 trafen sich ca. 18 Personen um sich über die Entwicklung bezüglich des Boykotts der Gaspreiserhöhungen auszutauschen. Kurz und knapp kann das Ergebnis so zusammengefasst werden: Alle Leute, die eigenmächtig weniger zahlen als die Stadtwerke fordern werden bisher "in Ruhe gelassen". Angesichts derart unproblematischer Möglichkeiten Geld zu sparen kann nur zu einer Verbreiterung der Kampagne geraten werden. Durchweg wird eine pauschale Kürzung der Zahlungen um 25 % für gerechtfertigt gehalten.
Insbesondere die EmpfängerInnen von Hartz 4 und "KdU" müßten eigentlich an einer Reduzierung von Gasrechnungen interessiert sein. Da sie im Rahmen der Hilfe zu Kosten der Unterkunft nur angemessene Zahlungen für Heizung erstattet bekommen wäre es interessant, ob die Behörden einen Streit der Hartz 4 EmpfängerInnen um "angemessene" Gaspreise unterstützen würden.
Die Auseinandersetzung um die Gaspreise nimmt insofern einen günstigen Verlauf als auch seitens der Stadt nun doch entschieden wurde, dass sie nicht noch mehr Geschäftsanteile an E-ON verkauft und somit Mehrheits-Anteilseigener bleibt.

zum Anfang