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Kosten der Unterkunft (KdU) für ALG II

Kritik des Begriffes "Unterkunft"
KdU - Was "angemessen" ist, das wird durch Auseinandersetzung und Widerstand geklärt
Die Landkreis-Bürokratie versucht die Ermessensspielräume pauschal zu erledigen
Zynismus Grünen-Fraktionsvorsitzenden im Landkreis
Resolution des Göttinger Sozialforums 2004

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Arbeitslosengeld 2 (ALG II)
Bündnis gegen Ämterschikane
>> KdU-Richtlinien Göttingen (2008)

KdU - Was ist das?

KdU, Kosten der Unterkunft - damit ist die Miete incl. aller Betriebskosten und Heizkosten gemeint, die im Rahmen des ALG II gesondert abgerechnet werden. Zuständig für die Zahlung der KdU ist das Amt für Arbeit und Soziales des Landkreises Göttingen. Die Bearbeitung des Arbeitslosengeldes II und der Sozialhilfe/Grundsicherung für BewohnerInnen der Stadt Göttingen hingegen erfolgt von der Verwaltung der Stadt Göttingen (siehe GoEST-Seite zu ALG II)

Sozialgesetzbuch Zweites Buch vom 23. Juli 2004 (BGBl. I S. 1842)
§ 22 Leistungen für Unterkunft und Heizung Text ab 01.01.2005 (1) Leistungen für Unterkunft und Heizung werden in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen erbracht, soweit diese angemessen sind. Soweit die Aufwendungen für die Unterkunft den der Besonderheit des Einzelfalles angemessenen Umfang übersteigen, sind sie als Bedarf des allein stehenden Hilfebedürftigen oder der Bedarfsgemeinschaft so lange zu berücksichtigen, wie es dem allein stehenden Hilfebedürftigen oder der Bedarfsgemeinschaft nicht möglich oder nicht zuzumuten ist, durch einen Wohnungswechsel, durch Vermieten oder auf andere Weise die Aufwendungen zu senken, in der Regel jedoch längstens für sechs Monate
. (Quelle)

"Unterkunft" - Zur Kritik des Begriffes

(Redaktion/Goest) Da haben gut bezahlte Beamte und Abgeordnete auf Bundesebene ein Gesetzestext formuliert und sprechen von"Unterkunft". Man stelle sich vor, diese gut betuchten Menschen fahren mit ihrem dicken Wagen in ein Villenviertel, das Garagentor geht per Fernsteuerung auf, im Garten glitzert die Wasseroberfläche des Pools, im Garten wiegen sich die gepflegten Zypressen und ein leichter Abendwind weht über die große Terrasse. Da betritt der Gesetzesformulierer seine Wohnung und ein geräumiger Korridor empfängt ihn. Er erfreut sich an der von Innenarchitekten entworfenen Einrichtung mit abgestimmten Farben, geht durch das offen gehaltene Erdgeschoss zum riesigen Wohnzimmer, lässt sich in einen ca. 3000 Euro teuren Sessel plumpsen, lässt seinen Blick durch die 6 Meter breite Glasfront schweifen und seufzt: "Ach habe ich eine schöne Unterkunft!" Unterkunft?
Nein als "Unterkunft" bezeichnet man die Bruchbuden, Schlichtwohnungen, Baracken und Hütten. Unterkunft ist eine Stufe vor Viehstall, Wohnheimen und Verschlägen in Lagern, möglichst gestapelt . Unterkunft ist provisorisch, ist etwas, das man vielleicht vorübergehend auf Reisen oder als Arbeitsübernachtung in Kauf nimmt - Arbeiten, Unterkunft und Verpflegung. Wohnung, das ist was anderes.

 

KdU - Was "angemessen" ist, daswird durch Auseinandersetzung und Widerstand geklärt

KdU-Anteil für Heizkosten darf nicht gekürzt werden.
Gelegentlich versucht der Landkreis die Heizkostenzahlungen zu kürzen mit dem Argument, das sei unangemessen viel. Dagegen entschied das Sozialgericht Hildesheim, der Wärmebedarf einer Wohnung sei von derart vielen Faktoren abhängig, dass sich eine Pauschalierung verbiete und nur wenn konkret unwirtschaftliches Heizverhalten nachgewiesen werden könne, sei eine Kürzung der Heizkosten zulässig. [SG Hildesheim - Beschluss vom 05.04.2008 - Az.: S 13 AS 476/08 ER].

Kosten der Unterkunft für WG-BewohnerInnen
EInem 51-jährigen WG-Mitglied war die KdU gekürzt worden, weil der Landkreis Wohngemeinschaften wie Bedarfsgemeinschaften in Familien ansah. Das Sozialgericht Hildesheim urteilte, dass das so nicht geht. 15.04.2008 [Az.: S 45 AS 1147/07].

Ratsfraktion der Grünen forderte dazu auf, wegen solcher rechtswidriger Praktiken des Landkreises weiterhin konsequent den Klageweg nutzen. "Während die Kreisverwaltung erst kürzlich weitere Stellen zur Bekämpfung von Leistungsmissbrauch geschaffen hat und Leistungsempfänger fortan unter Generalverdacht stellt, scheint es sie wenig zu stören, wenn die eigenen MitarbeiterInnen rechtmäßige Zahlungen an LeistungsempfängerInnen systematisch verweigern. (2008)

"Angemessenheit" von Wohnungsgröße und Wohnkosten sollen laut Bundessozialgerichtsurteil nach den "landesrechtlichen Ausführungsbestimmungen über die Förderung des sozialen Wohnungsbaus" beurteilt werden. Sodann ist der Wohnstandard festzustellen, wobei dem Hilfebedürftigen lediglich ein einfacher und im unteren Segment liegender Ausstattungsgrad der Wohnung zusteht. Als Vergleichsmaßstab ist dabei in erster Linie der Wohnungsstandard am konkreten Wohnort heranzuziehen. Ein Umzug in eine andere Wohngemeinde kommt im Regelfall nicht in Betracht. / Az: B 7b AS 10/06 R D. ./. ARGE Landkreis Neumarkt / 7.11.06 /

"Göttinger Arbeitsgemeinschaft menschenwürdiges Wohnen" fordert , eine Erhöhung der Mietbeträge der rechten Spalte der Wohngeldtabelle um 20 % und zwar dauerhaft und als zu zahlende Pflichtleistung. Der permanente und unwürdige Zustand der Angst vor Wohnungsverlust muss unverzüglich ein Ende haben. Für ein Recht auf menschenwürdig angemessenes Wohnen statt kostengünstige "Unterkünfte"!

Gemeinde Friedland zahlt Zuschlag bis zu 20%
24.2.06 / Es sollen möglichst wenig Bezieher von Alg II umziehen müssen, falls ihre Miete über dem ohnehin niedrigen Regelsatz liegt. Es soll ein Zuschlag von bis zu 20 % auf die Kosten gemäß Wohngeldtabelle gewährt werden. Dadurch werden keine überflüssigen Umzugskosten und keine unnötigen Schulwechsel mehr nötig. Damit will man auch Druck auf andere Kommunen im Landkreis Göttingen machen ebenso zu verfahren, so der grüne Fraktionsvorsitzende Bernd Tapken (Foto/goest)

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Die Landkreis-Bürokratie versucht die Ermessensspielräume pauschal zu erledigen

Elena Kammerzell, vom Landkreis Göttingen referiert kühl über Notlagen im Zusammenhang mit KdU

Daneben Vertreter des Haus und Grund e.V.

Am Donnerstag, den 16. November 2006 um 19 Uhr im Schützenhaus

17.11.06 Schon längst sind ALG-II-Empfänger als Mieter keine Ausnahmeerscheinungen mehr: 12.125 ALG-II-Empfänger waren im Juni 2006 in Göttingen gemeldet." Haus und Grund hatte deshalb zum Thema KdU eingeladen. Elena Kammerzell, Mitarbeiterin des Landkreises Göttingen erläutert eifrig und hochengagiert die rechtlichen Details eines Sachverhalts von dem sie anscheinend nicht mehr bemerkt, welche Katastrophen diese Regelungen für einzelne Menschen bedeuten können. Einziges Ziel einer beamtenmäßigen Abhandlung scheint zu sein: abzuklären ob alles rechtlich abgesichert ist. Die menschliche Dimension des Problems zuckte kein einziges Mal durch den Vortrag. Auch nicht angesichts der grausamen Norm-Regelung der Heizkosten in Abhängigkeit von Wärmeschutzverodrnungen etc.. Die Bürokratie erkennt nicht, dass der Versuch der Verregelung nicht die grundsätzliche politische Problematik in den Hilfesystemen löst. Die Regelungen die mit "Angemessenheit" und Ermessensspielräumen arbeiten, geben auch Raum für Auseinandersetzungen. Sie sind immer auch Ergebnis von lokalen Machtverhältnissen sind. Es kommt nur darauf an dass die Betroffenen diese Auseinandersetzungen führen!

Was ist angemessen? Proteste wären angemessen!
Man beginnt zu ahnen, wie man z.B. als Kreisinspektorin in der Verwaltungsbetriebswirtschaft beim Landkreis Göttingen irgendwann die Menschen nur noch in formalen Paragraphen-Systeme zu sehen lernt. Doch eins machte der Vortrag deutlich: Es gibt etliche KdU-Regelungen die Ermessensspielräume beinhalten, weil die gesetzlichen Bestimmungen so vage Begriffe wie "Angemessenheit" eingebaut haben. Diese Begriffe auszulegen darf nicht den MitarbeiterInnen des Landkreises überlassen werden, sondern durch Öffentlichkeitsarbeit von Initiativen der Betroffenen, gerichtlichem Vorgehen etc. zu Gunsten der Betroffenen ausgelegt werden. Was nottut ist nun massiver rechtlicher und öffentlicher Rückhalt für die Betroffenen, damit in immer mehr Einzelfällen eine humane Praxis durchgesetzt wird.

Starre Tabellen statt intensive Prüfung der Angemessenheit im Einzelfall.

Trotz eindeutiger Vorgabe des Bundessozialgerichts will mann weiterhin keine aufwendige Einzelfallklärung durchführen sondern auf die Wohngeldtabelle zurückgreifen.

Die Berechnung der "angemessenen Heizkosten" nach unterschiedlichen Wärmeschutzverordnungen ist geradezu irrwitzig .

Sollen Mieter etwa gegen die Hausbesitzer klagen, wenn die Wärmeschutzverordnung nicht eingehalten wird? Stattdessen wird es eben kälter werden in der Wohnung, wenn das Geld nicht reicht. Oder es wird geheizt und am Ende nicht bezahlt mit dem Ergebnis dass Gas oder Strom abgestellt werden.

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Kommentar: G. Schäfer / goest
Zynismus der Grünen-Fraktionsvorsitzenden Gerl-Plein im Landkreis

17.3.05 / Da wurde dem Antrag auf Erhöhung der KdU für Arbeitslose im Kreistag die Zustimmung durch die Mehrheit des Bündnisses von Grünen und CDU verweigert und so getan, als würde man im Sozialausschuß eine Lösung suchen.
Nachdem das Thema am 16.3.04 nun aber in den Sozialausschuß des Kreistages kam, meinte Maria Gerl-Plein zunächst "Wir haben den Antrag nicht abgelehnt, sondern ihn in diesen Ausschuß überwiesen" und dann gleich darauf sagt sie: "Diesem Antrag können wir hier nicht zustimmen".
Die Ablehnung begründete sie damit, dass a) keine Datenbank vorhanden aus der die Mietpreise hervorgingen und b) die Erhöhung der Mietbeihilfe sei ja "eine Einladung an die Vermieter, die Mieten zu erhöhen". Da empfiehlt sich ein Blick in die Kleinanzeigen des Wohnungsmarktes zu werfen oder die Besichtigung einer Wohnung auf dem für Alg2 EmpfängerInnen vorgesehenen Mietpreisniveau zwecks Realitätsfindung der Grünen Kreistagsfraktion. Das "Argument" b) ist von winkeladvokatischem Zynismus - vielleicht kommt sie in dieser Logik noch auf die Idee, man solle die Zuschüsse noch verringern, dann würden die Vermieter vielleicht die Mietpreise senken?
Diese Haltung angesichts vieler in Not und Verzweiflung geratender Menschen ist zynisch und unerträglich. Wenn ich im Gespräch mit einer alleinerziehenden Alg2 Empfängerin höre wie sie sagt: "Wenn die Kinder nicht wären, dann würde ich mich umbringen" - dann ist langsam eine Grenze der Toleranz gegenüber dem Zynismus erreicht, wie er von Gerl Plein offenbart wird.

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Resolution des Göttinger Sozialforums 2004

Ein breites Bündnis sozialpolitisch engagierter Organisationen und Initiativen hat in einem offenen Brief die VertreterInnen von Stadt und Landkreis aufgefordert, unverzüglich eine Lösung für die Finanzierung der Mietkosten von ALG II Beziehenden zu deren Gunsten herbeizuführen. Das Hin und Her zwischen Stadt und Landkreis auf dem Rücken der Betroffenen muss endlich ein Ende haben. Der Initiativkreis ist von der starken Unterstützung,die die Resolution auch nach ihrer Veröffentlichung noch weit über den Kreis der Erstunterzeichner erhalten hat, überwältigt. Wir werden daher im Rahmen einer öffentlichkeitswirksamen Aktion die Resolution direkt an die Verantwortlichen überreichen, um den Forderungen Nachdruck zu verleihen und sie zur "Chefsache" zu machen. Die Übergabe findet am kommenden Mittwoch,den 24. Mai um 13.30 Uhr statt. Treffpunkt ist der Platz vor dem neuen Rathaus."

Offener Brief an Verwaltung und Fraktionen von Stadt und Landkreis Göttingen

Sehr geehrte Damen, sehr geehrte Herren,

wir, die unterzeichneten sozialpolitisch engagierten Organisationen, Gruppen und Einzelpersonen im Raum Göttingen – nehmen mit zunehmender Empörung den Umgang des Landkreises und auch der städtischen VertreterInnen mit der Frage der "angemessenen Mietkosten" von ALG II-Beziehenden zur Kenntnis. Die dabei geübte Verfahrensweise stellt für eine Vielzahl von Menschen einen massiven und unzulässigen Eingriff in Planungs- und Realisierungsmöglichkeiten in grundlegenden Fragen der Lebensgestaltung dar.
Sicherlich sind viele juristische Aspekte bzgl. der Finanzbeziehungen zwischen Stadt und Landkreis strittig und bedürfen einer Klärung. Es ist aber in keiner Weise akzeptabel, dass dies auf dem Rücken und zu Ungunsten der ALG II Beziehenden geschieht und der seit vielen Monaten anhaltende Zustand der Angst vor dem Verlust der vertrauten Wohnumgebung nach wie vor für weit über 1000 Menschen weiterbestehen bleibt – auch nach der Anerkennung der rechten Spalte der Wohngeldtabelle. Diese stellt einen Schritt in die richtige Richtung dar.
Dass trotz eines Landkreistagbeschlusses über die Geltung (und Anwendung) der rechten Spalte der Wohngeldtabelle die konkrete Umsetzung in Verwaltungshandeln nun erst aufgrund eines Gerichtsbeschlusses erfolgt, ist jedoch ein Armutszeugnis und in keiner Weise sachkundigen Entscheidungen von Politik und Verwaltung zuzuschreiben.
Diese würden vielmehr bedeuten, die zur Verfügung stehende Expertise zu Mietpreisniveau und Wohnungsbestand, wie sie im GEWOS Gutachten zusammengefasst und von Experten insbesondere der genossenschaftlichen Wohnungswirtschaft immer wieder bestätigt wurde, endlich anzuerkennen. Dies aber erfordert eine Erhöhung der Mietkosten der rechten Spalte der Wohngeldtabelle um mind. 20 % und zwar dauerhaft und als zu zahlende Pflichtleistung. Eine 1 Jahres-Befristung der 20 % und eine Finanzierung über freiwillige Leistungen würde die unerträgliche Bedrohungssituation für die nach wie vor weit über 1000 Betroffenen nur verlängern. Eine Befristung mit Verweis auf ein neu zu erstellendes Gutachten ist um so zynischer, als dass 1. keine grundlegenden anderen Ergebnisse bzgl. des verfügbaren "angemessen kostengünstigen" Wohnraums erwartbar sind und 2. mit Hinweis auf die angekündigte Geltung der rechten Spalte plus der 20 % die zuvor gezahlten 20 € als "Kulanzzuschlag" abgeschafft wurden. Es entsteht der Eindruck, dass mit diesem weiteren Spiel auf Zeit die Betroffenen mürbe gemacht werden sollen und sich nach und nach zu einem Umzug gezwungen sehen, auch wenn dies in den allermeisten Fällen nur mit qualitativ unangemessenen "Unterkünften" und schließlich einer zunehmenden Ghettoisierung realisierbar ist.
Wir fordern Sie auf, unverzüglich die Wohnkosten für ALG II-BezieherInnen in angemessener Höhe dauerhaft zu zahlen. Nur der Bezug auf das reale hiesige Mietniveau aber kann als angemessen bezeichnet werden! Auch die VertreterInnen der Stadt fordern wir auf, sich aktiv für eine entsprechende Lösung beim Landkreis einzusetzen.
Der permanente und unwürdige Zustand der Angst vor Wohnungsverlust muss unverzüglich ein Ende haben. Für ein Recht auf menschenwürdig angemessenes Wohnen statt kostengünstige "Unterkünfte"!

Unterzeichnet wurde der offene Brief von: Paritätischer Wohlfahrtsverband Göttingen; AG unabhängige ALGII–BeraterInnen; Bündnis Montagsdemo; DGB Südniedersachsen; Ev.-luth. Kirchenkreis Göttingen, Diakonieverband des ev.-luth. Kirchenkreises Göttingen, ; Frauenforum Göttingen; Gewerkschaftliche Arbeitslosengruppe GALG; IG Metall Göttingen; Kath. Gemeinde St. Michael; Kolpingfamilie Göttingen; Naturfreunde Göttingen; Runder Tisch – Armes Göttingen, Beratungsstelle Mensch und Arbeit; AG Menschenwürde und AG KDU im Sozialforum Göttingen; SJ Die Falken; ver.di Süd-Ost-Niedersachsen.

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