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Kosten der Unterkunft (KdU) für ALG II
2022 Inflation,
Energiekosten und Corona – Sofortzuschlag von 100 € jetzt! Auszug
aus Harald Thomé
Newsletter 01/2021 vom 08.01.2022:
Die Regelleistungen
im SGB II/SGB XII und AsylbLG waren schon immer unzureichend, sind jetzt
erst recht unzureichend. Gleichzeitig explodieren die Stromkosten, auch
diese müssen aus den Regelleistungen erbracht werden. Das Bundesverfassungsgericht
hat in seinen beiden Regelsatzurteilen von 2010 und 2014 für den Fall
einer solchen Situation vorgegeben: Kommt es zu kurzfristig „auftretende[n],
extreme[n] Preissteigerungen“ sei zwingend eine kurzfristige Anpassung
vorgeschrieben. Dies wurde in dem Kurzgutachten von Prof. Anne Lenze (
https://t1p.de/p9sgs [https://t1p.de/p9sgs] hervorragend rausgearbeitet.
Exakt eine solche Situation, die das BVerfG genannt hat, liegt jetzt vor,
die Lebenshaltungs- und Energiekosten schnellen in die Höhe und es ist
daher JETZT an der Zeit, dass es einen Sofortzuschlag von 100 € geben
muss. |
KdU
- Was ist das?
KdU, Kosten der Unterkunft
- damit ist die Miete incl. aller Betriebskosten und Heizkosten gemeint,
die im Rahmen des ALG II gesondert abgerechnet werden. Zuständig
für die Zahlung der KdU ist das Amt für Arbeit und Soziales des Landkreises
Göttingen.
"Unterkunft" - Zur Kritik des Begriffes (Redaktion/Goest)
da haben gut bezahlte Beamte und Abgeordnete auf Bundesebene ein Gesetzestext
formuliert und sprechen von"Unterkunft". Man stelle sich vor,
diese gut betuchten Menschen fahren mit ihrem dicken Wagen in ein Villenviertel,
das Garagentor geht per Fernsteuerung auf, im Garten glitzert die Wasseroberfläche
des Pools, im Garten wiegen sich die gepflegten Zypressen und ein leichter
Abendwind weht über die große Terrasse. da betritt der Gesetzesformulierer
seine Wohnung und ein geräumiger Korridor empfängt ihn. Er erfreut
sich an der von Innenarchitekten entworfenen Einrichtung mit abgestimmten
Farben, geht durch das offen gehaltene Erdgeschoss zum riesigen Wohnzimmer,
lässt sich in einen ca. 3000 Euro teuren Sessel plumpsen, lässt
seinen Blick durch die 6 Meter breite Glasfront schweifen und seufzt:
"Ach habe ich eine schöne Unterkunft!" Moment mal: würde
der von Unterkunft sprechen? |
Hinweis aus dem
lobenswerten Infosytem >>"Tacheles" Sozialgericht
verlangt vom Landkreis Erhöhung der KdU 30.3.17 Ausschuss
für Soziales, Gesundheit und Integration des Landkreises Göttingen um
16:00 Uhr im Sitzungssaal Burg, Bürgerstr. 64.Tagesordnungspunkt: Kosten der Unterkunft anpassen; Antrag
der Gruppe LINKE/PIRATEN/PARTEI vom 06.02.2017 Infos nach PressemitteilungLinke/Piraten/Partei/+
2.3.17 Infos nach einer
Pressemitteilung RA Adam 5.3.17 |
KdU:
Was als "angemessen" gilt wird nicht durch Gutachten, Mietpreisniveau
Stadt Göttingen "Der Durchschnitt der Angebotsmieten liegt in Göttingen bei 7,88 Euro/m² nettokalt. Differenziert nach der Zahl der Zimmer sind insbesondere Einzimmerwohnungen besonders teuer (9,99 Euro/m²). Auf dieses Segment greifen besonders viele Gruppen zu. Dazu gehören Studenten, Senioren und Transferleistungsempfänger. Wohnungen mit mehr als einem Zimmer sind insgesamt deutlich günstiger. Zweizimmerwohnungen haben ein durchschnittliches Mietniveau von 7,53 Euro/m² und Dreizimmerwohnungen von 6,87 Euro/m². " "Der Durchschnitt der Bestandsmieten liegt mit 5,21 Euro/ m² etwa 2,50 Euro/m² unterhalb der Angebotsmieten. Dies zieht sich durch alle Wohnungsgrößen. Besonders stark stechen die Einraumwohnungen hervor. Zum einen sind diese deutlich günstiger als die anderen Wohnungen der Wohnungswirtschaft (4,23 Euro/m²) und zum anderen ist die Spanne der überwiegenden Zahl der - 23 - Angebote deutlich kleiner. Zweiraum- und Dreiraumwohnungen sind mit 5,66 bzw. 5,35 Euro/m² auf einem ähnlichen Niveau." Vergleich Landkreisgutachten und GEWOS-Gutachten zum Stadtbereich
Das Landkreisgutachten kommt bei neu anzumietenden Wohnungen auf 23,5 bzw 31 € weniger als das GEWOS-Gutachten. Im GEWOS Gutachten gibt es auf S. 78 den Hinweis: "Nicht berücksichtigt wurden die Wohnungen der Wohnanlagen Iduna Zentrum, Hagenweg 20 und Groner Landstraße 9. Diese Gebäudekomplexe weisen teils einen nicht zumutbaren Zustand auf, so dass die Wohnungen nicht zur Bedarfsdeckung herangezogen werden." vermutlich wurde diese Einschränkung auch im Gutachten des Landkreises verzichtet.
Hier wird nicht zwischen Angebots- und Bestandsmieten unterschieden Quelle: "Mietwerterhebung Landkreis Göttingen 2012" Mit einer Kundgebung protestierten zahlreiche Organisationen am 12.6.13 gegen die geplante Änderung, die jedoch noch am gleichen Tag von der SPD/Grüne-Mehrheit im Kreistag verabschiedet wurde. "Deshalb
appellieren wir an die Mandatsträger*innen, bevor sie eine Entscheidung treffen:
Vergleichen Sie noch einmal die Mieten der aktuell angebotenen Wohnungen mit den
Ergebnissen des Gutachtens! Der Widerspruch ist nicht zu übersehen!
Lehnen
Sie die Verwaltungsvorlage ab! Handeln Sie im Sinne der Menschen, im Sinne der Wählerinnen und Wähler! Kundgebung am 12.06.2013 um 14.00 Uhr vor dem Neuen Rathaus Es rufen auf: Behindertenbeirat der Stadt Göttingen // DGB Jugend Region Südniedersachsen-Harz // DGB Region Südniedersachsen-Harz // DKP Göttingen // G ALG // IG-Metall Südniedersachsen-Harz // Kreisverband DIE LINKE. Göttingen // Mensch und Arbeit, Kath. Beratungsstelle für Arbeitnehmer und Arbeitslose // Paritätischer Wohlfahrtsverband Kreisverband Göttingen // Selbsthilfe Körperbehinderter Göttingen e.V. // Unabhängigen Beratungsstellen ALG II // Ver.di Bezirk Region Süd-Ost-Niedersachsen // Verein für interkulturelle Nachbarschaft in Grone e.V. // Wähler/innengemeinschaft Göttinger Linke // |
KdU und raus bist du ? KdU-
Gutachten - Negative Folgen für SGB II - Arbeitslose 10.6.13 // Ca. 40.000 Euro hat sich der Landkreis ein Gutachten kosten lassen, dessen Ergebnisse durchaus angezweifelt werden dürfen. So fließen zum Beispiel die relativ niedrigen Mieten aus umliegenden Dörfern in die Berechnung für die Mietobergrenze der Stadt Göttingen ein, ebenso die noch günstigen Mieten aus lange bestehenden Mietverträgen und es werden längst nicht alle Interessenten an Wohnungen im sogenannten Niedrigpreissegment erfasst. Im Gegensatz zum Gutachten steigen die Mietpreise in Göttingen stetig und der soziale Wohnungsbau ist zum Erliegen gekommen.
Die Konsequenz aus diesem Gutachten ist die, dass ca. 3.000 Leistungs-Bezieher*innen von einer Kürzung betroffen sein könnten. Die Betroffenen müssten nach einer kurzen Frist entweder einen Teil der ‚zu hohen’ Kosten selbst aus dem sowieso schon sehr niedrigen Regelsatz tragen - oder aber umziehen, was ebenfalls vom Steuerzahler zu finanzieren ist. Für die Betroffenen bedeutete dies aber auch, ihr angestammtes soziales Umfeld verlassen zu müssen und in jedem Falle eine Verschlechterung ihrer Wohnsituation. Wobei die Frage sein dürfte, wohin diese Menschen überhaupt ziehen sollen, denn es gibt nicht nur zu wenige günstige Wohnungen in Göttingen, sondern zu wenig Wohnraum insgesamt!
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Gutachten zum Preisniveau bei Mieten - Durchschnittsbildung mit Umland 15.3.13
/ Mit dem inzwischen vierten Gutachten (Kosten 73.000 bis ca. 150.000 € laut
>>HNA)
zu den Mietpreisen in Göttingen versucht die Sozialverwaltung des Landkreises
die Gelder für SozialhilfeemfpängerInnen und Langzeitarbeitslose zu
kürzen indem sie behauptet, die würden alle in zu teueren Wohnungen
leben und deshalb müssten die Mietkostenerstattungen gekürzt werden. SPD-Stadtverband
und der Vorsitzende des Sozialausschusses der Stadt wenden sich gegen die Pläne
der SPD/Grüne-Mehrheit im Kreistag 15.3.13
21.8.12 Text Landkreis Göttingen: Erhebung von Mietwerten im Landkreis Göttingen startet am 30.8.2012. Kleinvermieter werden in Göttingen, Duderstadt und Hann. Münden befragt. Der Landkreis Göttingen führt derzeit als zuständiger Leistungsträger für die Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II für den Bereich des Landkreises Göttingen inklusive der Stadt Göttingen eine Erhebung der aktuellen Mietwerte durch. Die Erhebung startet am 30.08.2012 und dauert bis Ende September 2012. Ziel der Erhebung ist es, unter Berücksichtigung der regionalen Verhältnisse das Mietniveau in Stadt und Landkreis zu bestimmen. Diese Daten werden zur Bestimmung der Angemessenheitsgrenzen für die Kosten der Unterkunft benötigt, die der Landkreis als Leistungsträger nach den §§ 22 SGB II und 29 SGB XII zu tragen hat. Mit der Erhebung der lokalen Mietwerte kommt der Landkreis Göttingen einer Vorgabe des Bundessozialgerichts nach. Mit der Durchführung der Datenerhebung wurde das Forschungsinstitut Analyse & Konzepte beauftragt. Sie erfolgt nach Abstimmung mit dem niedersächsischen Landesdatenschutzbeauftragten in Form einer anonymisierten Vermieterbefragung. Neben den regionalen Großvermietern werden ca. 3.500 zufällig ausgewählte Vermieter aus dem Gebiet von Stadt und Landkreis Göttingen angeschrieben und um die Rücksendung eines Fragebogens gebeten. Die Teilnahme an der Erhebung ist freiwillig. Damit die Ergebnisse repräsentativ sind, ist es jedoch wichtig, dass die angeschriebenen Vermieter an der Erhebung teilnehmen. Der Landkreis bittet deshalb herzlich um eine breite Unterstützung. Das Ergebnis der Datenerhebung soll im November 2012 vorliegen. Zuschrift
einer Leserin 5.12.12
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Die Landkreis-Bürokratie versucht die Ermessensspielräume pauschal zu erledigen
17.11.06 // Schon längst sind ALG-II-Empfänger als Mieter keine Ausnahmeerscheinungen mehr: 12.125 ALG-II-Empfänger waren im Juni 2006 in Göttingen gemeldet." Haus und Grund hatte deshalb zum Thema KdU eingeladen. Elena Kammerzell, Mitarbeiterin des Landkreises Göttingen erläutert eifrig und hochengagiert die rechtlichen Details eines Sachverhalts von dem sie anscheinend nicht mehr bemerkt, welche Katastrophen diese Regelungen für einzelne Menschen bedeuten können. Einziges Ziel einer beamtenmäßigen Abhandlung scheint zu sein: abzuklären ob alles rechtlich abgesichert ist. Die menschliche Dimension des Problems zuckte kein einziges Mal durch den Vortrag. Auch nicht angesichts der grausamen Norm-Regelung der Heizkosten in Abhängigkeit von Wärmeschutzverodrnungen etc.. Die Bürokratie erkennt nicht, dass der Versuch der Verregelung nicht die grundsätzliche politische Problematik in den Hilfesystemen löst. Die Regelungen die mit "Angemessenheit" und Ermessensspielräumen arbeiten, geben auch Raum für Auseinandersetzungen. Sie sind immer auch Ergebnis von lokalen Machtverhältnissen sind. Es kommt nur darauf an dass die Betroffenen diese Auseinandersetzungen führen! Was
ist angemessen? Proteste wären angemessen!
Geringere
Wohnkostenpauschale anstelle der wirklichen Kosten für Hartz 4 ?! |
Kommentar:
G. Schäfer / goest 17.3.05 / da wurde
dem Antrag auf Erhöhung der KdU für Arbeitslose
im Kreistag die Zustimmung durch die Mehrheit des Bündnisses von
Grünen und CDU verweigert und so getan, als würde man im Sozialausschuß
eine Lösung suchen. |
Abermals Niederlage des Landkreises Göttingen vor dem Sozialgericht Hildesheim wegen Kosten der Unterkunft 16.10.12 / Text Rechtsanwalt Sven Adam: "In dem langjährigen Streit um die Angemessenheitsgrenzen bei Kosten der Unterkunft (KdU) für Sozialleistungsempfänger hat der Landkreis Göttingen vor dem Sozialgericht Hildesheim eine weitere Niederlage einstecken müssen. In einem nun veröffentlichten Urteil vom 27.08.2012 verurteilte das Sozialgericht Hildesheim den Landkreis, einer Familie aus Göttingen höhere Kosten der Unterkunft als bisher zu bewilligen. Es ist indes ständige Rechtsprechung des für Göttingen zuständigen Sozialgerichts Hildesheim, dass seitens des Landkreises keine schlüssigen Erhebungen über die Wohnungsmarktstruktur in Göttingen vorgelegt werden können. Der Landkreis könne daher nicht beurteilen, welche Mietkosten noch angemessen sind und welche nicht. Als Konsequenz der landes- und bundessozialgerichtlichen Rechtsprechung verurteilt das Sozialgericht den Kreis daher wiederholt, bei den Kosten der Unterkunft die Werte in § 12 Wohngeldgesetz (WoGG) in der Mietstufe IV unter Sicherheitszuschlag von 10% zu gewähren. Der Landkreis gewährt die Leistungen bisher ohne den Sicherheitszuschlag. “Das Gericht hat die Berufung gegen das Urteil mangels grundsätzlicher Bedeutung nicht mal zugelassen. Es bringt damit zum Ausdruck, dass es den Sachverhalt für geklärt ansieht„ erklärt Rechtsanwalt Sven Adam, der die Kläger im hier streitigen Verfahren sowie etliche weitere Sozialleistungsempfänger wegen gekürzter Kosten der Unterkunft vertritt."
2012 Sozialgerichtsurteile sollen mit neuen Satzungen ausgehebelt werden Eine
ganz gefährliche Sache: die einzelnen Kommunen (Städte/Landkreise) können beim
Bundesland beantragen bzw. vom diesem dazu verpflichtet werden, eine eigene Satzung
für die Kosten der Unterkunft zu erstellen. In dieser Satzung kann dann jede Kommune
alles ummodeln. Die angemessenen Zahlen sowohl für die Quadratmeter wie auch für
die Miet- und Nebenkostenhöhe und sogar die Pauschalierung der Heizkosten soll
wieder möglich sein. Landkreis Göttingen muß mehr KdU zahlen 24.1.12 / PM Rechtsanwalt Sven Adam / "In dem langjährigen Streit um die Angemessenheitsgrenzen bei Kosten der Unterkunft (KdU) für Sozialleistungsempfänger hat der Landkreis Göttingen vor dem Sozialgericht Hildesheim die nächste empfindliche Niederlage einstecken müssen. In einem nun veröffentlichten Urteil vom 9.12.2011 verurteilten die Hildesheimer Richter den Landkreis, einer Familie aus Adelebsen höhere Kosten der Unterkunft als bisher zu bewilligen. Grundlage des Rechtsstreits war die Frage, ob das von dem Landkreis in Auftrag gegebene so genannte F+B-Gutachten aus dem März 2009 auf einem schlüssigen Konzept zur Erhebung von Daten über den Göttinger Wohnungsmarkt beruht. Dieser Annahme des Landkreises hat das Sozialgericht mit deutlichen Worten abermals eine Absage erteilt. Dem Landkreis sei es „nicht gelungen, dem Gericht nachvollziehbar darzulegen, wie hoch die regional abstrakt angemessene Wohnungsmiete ist“, so das Gericht in dem Urteil. Danach weist das F+B-Gutachten grundlegende Mängel auf, die auch nicht im Sinne einer „Nachbesserung" mit Hilfe des Gerichts beseitigt werden könnten. Das Ergebnis bleibe stattdessen „in hohem Maße zufällig“, so das Gericht zu dem nahezu 100.000 € teuren und von einem privaten Institut erstellten Gutachten. Als Konsequenz der landes- und bundessozialgerichtlichen Rechtssprechung verurteilte das Sozialgericht den Kreis daher, bei den Kosten der Unterkunft für die Kläger die Werte in § 12 Wohngeldgesetz (WoGG) unter Sicherheitszuschlag von 10% zu gewähren. Dies bedeutet deutlich mehr Geld für die Kläger als bisher. Nach diversen gerichtlichen Niederlagen hatte der Kreis zu Beginn des Jahres 2010 die „uralten“ Angemessenheitsgrenzen aus einer seit 2008 nicht mehr gültigen Tabelle zunächst um nur 10% erhöht. Nun wird die Wohngeldtabelle aus § 12 WoGG, zur Bestimmung der Angemessenheitsgrenzen angewendet, dabei fehlt jedoch bisher der weitere Sicherheitszuschlag. „Der Landkreis wird vermutlich in die Berufung zum Landessozialgericht (LSG) gehen. Ich bin aber zuversichtlich, dass das LSG dieses gut begründete Urteil des SG Hildesheim nicht aufheben wird.“ erklärt Rechtsanwalt Sven Adam, der die Kläger im hier streitigen Verfahren sowie etliche weitere Sozialleistungsempfänger wegen gekürzter Kosten der Unterkunft vertritt." Gericht bemängelt: Landkreis setzt die KdU Angemesseneitsgrenze 10 % zu tief an 28.04.2011 nach einer Presseerklärung von Sven Adam / In dem langjährigen Streit um die Angemessenheitsgrenzen bei Kosten der Unterkunft (KdU) für Sozialleistungsempfänger bahnt sich die nächste empfindliche Niederlage des Landkreises Göttingen vor dem Sozialgericht Hildesheim an. Der Landkreis Göttingen hatte als Konsequenz aus diversen gerichtlichen Niederlagen zum 1.1.2011 die „uralten“ Angemessenheitsgrenzen aus der seit dem 31.12.2008 nicht mehr gültigen Tabelle in § 8 Wohngeldgesetz (WoGG) nur um 10% erhöht und wendet nun die Wohngeldtabelle aus § 12 (WoGG), allerdings ohne den rechtlich üblichen Sicherheitszuschlag an. Der Landkreis provoziert so hunderte weitere letztlich erfolgreiche Klageverfahren“ erklärt Rechtsanwalt Sven Adam, der die Kläger im hier streitigen Verfahren sowie etliche weitere Sozialleistungsempfänger wegen gekürzter Kosten der Unterkunft vertritt. |
Resolution des Göttinger Sozialforums 2004 Ein breites Bündnis sozialpolitisch engagierter Organisationen und Initiativen hat in einem offenen Brief die VertreterInnen von Stadt und Landkreis aufgefordert, unverzüglich eine Lösung für die Finanzierung der Mietkosten von ALG II Beziehenden zu deren Gunsten herbeizuführen. Das Hin und Her zwischen Stadt und Landkreis auf dem Rücken der Betroffenen muss endlich ein Ende haben. Der Initiativkreis ist von der starken Unterstützung,die die Resolution auch nach ihrer Veröffentlichung noch weit über den Kreis der Erstunterzeichner erhalten hat, überwältigt. Wir werden daher im Rahmen einer öffentlichkeitswirksamen Aktion die Resolution direkt an die Verantwortlichen überreichen, um den Forderungen Nachdruck zu verleihen und sie zur "Chefsache" zu machen. Die Übergabe findet am kommenden Mittwoch,den 24. Mai um 13.30 Uhr statt. Treffpunkt ist der Platz vor dem neuen Rathaus."
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