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Die redaktionelle Aktualisierung und Neu-Berichterstattung von goest wurde nach 20 Jahren 2019 stark reduziert.
Besonders häufig abgerufene Archivseiten erhalten gelegentlich ein update; zu besonders wichtigen Themen werden auch weiterhin aktuelle Artikel verfasst, siehe Titelseite / Start


Kosten der Unterkunft (KdU) für ALG II

Kritik des Begriffes "Unterkunft"
KdU - Was "angemessen" ist
Landkreis und Ermessensspielräume
Zynismus Grünen-Fraktionsvorsitzenden
Resolution Göttinger Sozialforum 2004
>> KdU-Richtlinien Göttingen (2008)
>> Wikipedia zu KdU
Andere verwandte Themen:
>Arbeitslosigkeit (Leitseite)
>
Arbeitslosengeld 2 (ALG II)

 

Empfehlenswerte Seite
zu allen Fragen in den Themenbereichen:

>>Tacheles von Harald Thomé Referent für Sozialhilfe - und Arbeislosenrecht Wuppertal

2022

Inflation, Energiekosten und Corona – Sofortzuschlag von 100 € jetzt!

Auszug aus Harald Thomé Newsletter 01/2021 vom 08.01.2022: Die Regelleistungen im SGB II/SGB XII und AsylbLG waren schon immer unzureichend, sind jetzt erst recht unzureichend. Gleichzeitig explodieren die Stromkosten, auch diese müssen aus den Regelleistungen erbracht werden. Das Bundesverfassungsgericht hat in seinen beiden Regelsatzurteilen von 2010 und 2014 für den Fall einer solchen Situation vorgegeben: Kommt es zu kurzfristig „auftretende[n], extreme[n] Preissteigerungen“ sei zwingend eine kurzfristige Anpassung vorgeschrieben. Dies wurde in dem Kurzgutachten von Prof. Anne Lenze ( https://t1p.de/p9sgs [https://t1p.de/p9sgs] hervorragend rausgearbeitet. Exakt eine solche Situation, die das BVerfG genannt hat, liegt jetzt vor, die Lebenshaltungs- und Energiekosten schnellen in die Höhe und es ist daher JETZT an der Zeit, dass es einen Sofortzuschlag von 100 € geben muss.
Dazu gehört auch die Forderung: Herausnahme der Bedarfe für Haushaltsenergie aus dem Regelbedarf und Berücksichtigung als Kosten der Unterkunft (KdU): https://t1p.de/bz7t [https://t1p.de/bz7t]

Protest gegen Energiekosten


KdU - Was ist das?

KdU, Kosten der Unterkunft - damit ist die Miete incl. aller Betriebskosten und Heizkosten gemeint, die im Rahmen des ALG II gesondert abgerechnet werden. Zuständig für die Zahlung der KdU ist das Amt für Arbeit und Soziales des Landkreises Göttingen.
Die Bearbeitung des Arbeitslosengeldes II und der Sozialhilfe/Grundsicherung für BewohnerInnen der Stadt Göttingen hingegen erfolgt von der Verwaltung der Stadt Göttingen (siehe GoEST-Seite zu ALG II)

Sozialgesetzbuch Zweites Buch vom 23. Juli 2004 (BGBl. I S. 1842)
§ 22 Leistungen für Unterkunft und Heizung Text ab 01.01.2005 (1) Leistungen für Unterkunft und Heizung werden in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen erbracht, soweit diese angemessen sind. Soweit die Aufwendungen für die Unterkunft den der Besonderheit des Einzelfalles angemessenen Umfang übersteigen, sind sie als Bedarf des allein stehenden Hilfebedürftigen oder der Bedarfsgemeinschaft so lange zu berücksichtigen, wie es dem allein stehenden Hilfebedürftigen oder der Bedarfsgemeinschaft nicht möglich oder nicht zuzumuten ist, durch einen Wohnungswechsel, durch Vermieten oder auf andere Weise die Aufwendungen zu senken, in der Regel jedoch längstens für sechs Monate
. (Quelle)

"Unterkunft" - Zur Kritik des Begriffes

(Redaktion/Goest) da haben gut bezahlte Beamte und Abgeordnete auf Bundesebene ein Gesetzestext formuliert und sprechen von"Unterkunft". Man stelle sich vor, diese gut betuchten Menschen fahren mit ihrem dicken Wagen in ein Villenviertel, das Garagentor geht per Fernsteuerung auf, im Garten glitzert die Wasseroberfläche des Pools, im Garten wiegen sich die gepflegten Zypressen und ein leichter Abendwind weht über die große Terrasse. da betritt der Gesetzesformulierer seine Wohnung und ein geräumiger Korridor empfängt ihn. Er erfreut sich an der von Innenarchitekten entworfenen Einrichtung mit abgestimmten Farben, geht durch das offen gehaltene Erdgeschoss zum riesigen Wohnzimmer, lässt sich in einen ca. 3000 Euro teuren Sessel plumpsen, lässt seinen Blick durch die 6 Meter breite Glasfront schweifen und seufzt: "Ach habe ich eine schöne Unterkunft!" Moment mal: würde der von Unterkunft sprechen?
Nein als "Unterkunft" bezeichnet man die Bruchbuden, Schlichtwohnungen, Baracken und Hütten. Unterkunft ist eine Stufe vor Viehstall, Wohnheimen und Verschlägen in Lagern, möglichst gestapelt . Unterkunft ist provisorisch, ist etwas, das man vielleicht vorübergehend auf Reisen oder als Arbeitsübernachtung in Kauf nimmt - Arbeiten, Unterkunft und Verpflegung. Wohnung, das ist was anderes.

 

Hinweis aus dem lobenswerten Infosytem >>"Tacheles"
Das Bundessozialgericht (BSG) hat entschieden, dass im Falle des Ausfalls bereiter Quellen zur Ermittlung der Angemessenheitsgrenze von Kosten der Unterkunft auf die tatsächliche Miete abzustellen ist. Begrenzt wird dieser Wert dann durch den Höchstwert der Wohngeldtabelle (§ 12 WoGG) zuzüglich 10% Sicherheitszuschlag (BSG v. 17.02.2009 - B 4 AS 50/9 R, BSG v. 20.08.2009 - B 14 AS 65/08 R, BSG v. 20.12.2011 - B 4 AS 19/11 R).

Sozialgericht verlangt vom Landkreis Erhöhung der KdU

30.3.17 Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Integration des Landkreises Göttingen um 16:00 Uhr im Sitzungssaal Burg, Bürgerstr. 64.Tagesordnungspunkt: Kosten der Unterkunft anpassen; Antrag der Gruppe LINKE/PIRATEN/PARTEI vom 06.02.2017
„Der Kreistag möge beschließen: Die Obergrenze für die Kosten der Unterkunft für Leistungsempfänger nach SGB II und SGB XII wird rückwirkend zum 01.01.2017 im Landkreis Göttingen angepasst. Dabei werden die Kosten bis zur Höhe des Tabellenwertes nach § 12 WoGG, erhöht um einen Sicherheitszuschlag von 10 %, übernommen. Begründung: Das Wohnungsangebot hat in Göttingen, wie in Deutschland insgesamt, infolge einer jahrelang zu geringen Bautätigkeit, nur wenig zugenommen. Gleichzeitig hat sich die Nachfrage nach Wohnraum, insbesondere in der Stadt Göttingen, aber auch zum Teil im Umland, erhöht. Als Folge dieser ungünstigen Entwicklung sind die Preise für Neu- und Wiedervermietungen in den letzten Jahren spürbar angestiegen. Von den Wohnungsmarktengpässen sind einkommensschwache Haushalte besonders betroffen. Diese haben in Göttingen inzwischen Schwierigkeiten, eine bezahlbare Wohnung zu finden Für die gegenwärtig im Landkreis Göttingen für Leistungsempfänger nach SGB II und SGB XII bestehenden Regelungen ist zu erwarten, dass sie einer Überprüfung durch die Sozialgerichtsbarkeit nicht standhalten werden. In Beschlüssen verschiedener Sozialgerichte wurde in der Vergangenheit ein Sicherheitszuschlag von 10% über den Werten der Wohngeldtabelle nach § 12 WoGG verlangt. Diese Praxis ist im Interesse des Schutzes der Hilfebedürftigen und ihres elementaren Interesses, ihren Wohnraum zu sichern, nunmehr anzuerkennen.“

Infos nach PressemitteilungLinke/Piraten/Partei/+ 2.3.17
Die Gruppe hat bereits am 2.3.17 gefordert, dass die Landkreisverwaltung endlich die gerichtlichen Entscheidungen umsetzt und den Empfänger*innen von HartzIV endlich eine angemessene Zahlung für die "Kosten der Unterkunft" zu leisten. Die Anträge der Gruppe im Kreistag wurden vom Sozialgerichts Hildesheim voll bestätigt. Das Sozialgericht hat den Landkreis Göttingen dazu aufgefordert, die Mietkosten bis zur Höhe des Wertes der Wohngeldtabelle mit einem Sicherheitsaufschlag von zehn Prozent zu erstatten. Die Kreistagsgruppe hatte in der letzten Kreistagssitzung genau dies beantragt. Damit Sozialausschuss und Kreistag zeitnah entscheiden können, werden wir beantragen, noch vor den Osterferien eine Sozialausschuss-Sitzung durchzuführen. Diese ist bisher erst für den 7. Juni vorgesehen."

Infos nach einer Pressemitteilung RA Adam 5.3.17
Die unzureichende Erstattung von KdU wurde nun auch noch für den Bereich Hann. Münden festgestellt! ) Urteilen vom 03.03.2017 (Az.: S 26 AS 220/16, S 26 AS 306/16, S 26 AS 307/16 und S 26 AS 315/16)
Der Landkreis hatte die gewährten Leistungen für die Unterkunftskosten der Familie aufgrund eines Gutachtens der Firma Analyse und Konzepte (A+K) aus Hamburg aus dem Monat März 2013 gekürzt. Da der Landkreis Göttingen als zuständiger Leistungsträger nach den Entscheidungen des Sozialgerichts nicht über valide Wohnungsmarktdaten verfügt sind die angemessenen Kosten nach Ansicht des Gericht nicht mehr anhand der rechtswidrig zu niedrigen Vorgaben des Landkreises zu bestimmen. Vielmehr sollen nunmehr die Werte in § 12 WoGG zzgl. eines Sicherheitsaufschlages von 10% anhand der jeweiligen Mietstufe der bewohnten Gemeinde die Angemessenheitsgrenzen für Unterkunftskosten von Sozialleistungs-empfängerinnen und -empfängern bilden.
Anhand der >>Tabelle von RA Adam lässt sich ermitteln, welche Angemessenheitsgrenzen das Sozialgericht Hildesheim daher aktuell für den Zuständigkeitsbereich des Landkreises Göttingen anwendet, welche Angemessenheitsgrenzen demgegenüber durch den Landkreis Göttingen festgelegt worden ist und wie groß die Unterschiede sind. Für die Familie aus HannMünden, die geklagt hatte bedeuten die Gerichtsentscheidungen nun Nachzahlungen von bis zu 73,00 € im Monat über mehr als zwei Jahre.

 

KdU: Was als "angemessen" gilt wird nicht durch Gutachten,
sondern durch die Stärke des Widerstandes geklärt! (Ausspruch eines Profs. für kommunales Sozialwesen 1996)

Mietpreisniveau Stadt Göttingen
(Auszug S. 20 des GEWO-Gutachtens auf der >>Homepage der Stadt zum Download
)

"Der Durchschnitt der Angebotsmieten liegt in Göttingen bei 7,88 Euro/m² nettokalt. Differenziert nach der Zahl der Zimmer sind insbesondere Einzimmerwohnungen besonders teuer (9,99 Euro/m²). Auf dieses Segment greifen besonders viele Gruppen zu. Dazu gehören Studenten, Senioren und Transferleistungsempfänger. Wohnungen mit mehr als einem Zimmer sind insgesamt deutlich günstiger. Zweizimmerwohnungen haben ein durchschnittliches Mietniveau von 7,53 Euro/m² und Dreizimmerwohnungen von 6,87 Euro/m². "

"Der Durchschnitt der Bestandsmieten liegt mit 5,21 Euro/ m² etwa 2,50 Euro/m² unterhalb der Angebotsmieten. Dies zieht sich durch alle Wohnungsgrößen. Besonders stark stechen die Einraumwohnungen hervor. Zum einen sind diese deutlich günstiger als die anderen Wohnungen der Wohnungswirtschaft (4,23 Euro/m²) und zum anderen ist die Spanne der überwiegenden Zahl der - 23 - Angebote deutlich kleiner. Zweiraum- und Dreiraumwohnungen sind mit 5,66 bzw. 5,35 Euro/m² auf einem ähnlichen Niveau."

Vergleich Landkreisgutachten und GEWOS-Gutachten zum Stadtbereich

GEWOS-Gutachten Stadt Göttingen:
Landkreisgutachten Bereich Stadt Göttingen:
Zweizimmerw. 50 qm x 7,53 = 376,5 €
50 qm........ 353 €
Dreizimmerw. 60 qm x 6,87 = 412,2 €
60 qm .......381 €

Das Landkreisgutachten kommt bei neu anzumietenden Wohnungen auf 23,5 bzw 31 € weniger als das GEWOS-Gutachten.
Im GEWOS Gutachten gibt es auf S. 78 den Hinweis: "Nicht berücksichtigt wurden die Wohnungen der Wohnanlagen Iduna Zentrum, Hagenweg 20 und Groner Landstraße 9. Diese Gebäudekomplexe weisen teils einen nicht zumutbaren Zustand auf, so dass die Wohnungen nicht zur Bedarfsdeckung herangezogen werden." vermutlich wurde diese Einschränkung auch im Gutachten des Landkreises verzichtet.

 


Mietwerterhebung Landkreis und Stadt Göttingen 2012

Hier wird nicht zwischen Angebots- und Bestandsmieten unterschieden

Quelle: "Mietwerterhebung Landkreis Göttingen 2012"

Mit einer Kundgebung protestierten zahlreiche Organisationen am 12.6.13 gegen die geplante Änderung, die jedoch noch am gleichen Tag von der SPD/Grüne-Mehrheit im Kreistag verabschiedet wurde.

"Deshalb appellieren wir an die Mandatsträger*innen, bevor sie eine Entscheidung treffen: Vergleichen Sie noch einmal die Mieten der aktuell angebotenen Wohnungen mit den Ergebnissen des Gutachtens! Der Widerspruch ist nicht zu übersehen! Lehnen Sie die Verwaltungsvorlage ab!
Handeln Sie im Sinne der Menschen, im Sinne der Wählerinnen und Wähler!
Kundgebung am 12.06.2013 um 14.00 Uhr vor dem Neuen Rathaus


Es rufen auf:
Behindertenbeirat der Stadt Göttingen // DGB Jugend Region Südniedersachsen-Harz // DGB Region Südniedersachsen-Harz // DKP Göttingen // G ALG // IG-Metall Südniedersachsen-Harz // Kreisverband DIE LINKE. Göttingen // Mensch und Arbeit, Kath. Beratungsstelle für Arbeitnehmer und Arbeitslose // Paritätischer Wohlfahrtsverband Kreisverband Göttingen // Selbsthilfe Körperbehinderter Göttingen e.V. // Unabhängigen Beratungsstellen ALG II // Ver.di Bezirk Region Süd-Ost-Niedersachsen // Verein für interkulturelle Nachbarschaft in Grone e.V. // Wähler/innengemeinschaft Göttinger Linke //

KdU und raus bist du ?

KdU- Gutachten - Negative Folgen für SGB II - Arbeitslose

10.6.13 // Ca. 40.000 Euro hat sich der Landkreis ein Gutachten kosten lassen, dessen Ergebnisse durchaus angezweifelt werden dürfen. So fließen zum Beispiel die relativ niedrigen Mieten aus umliegenden Dörfern in die Berechnung für die Mietobergrenze der Stadt Göttingen ein, ebenso die noch günstigen Mieten aus lange bestehenden Mietverträgen und es werden längst nicht alle Interessenten an Wohnungen im sogenannten Niedrigpreissegment erfasst. Im Gegensatz zum Gutachten steigen die Mietpreise in Göttingen stetig und der soziale Wohnungsbau ist zum Erliegen gekommen.

Dass im Kreistag Grüne und SPD die Mehrheit haben führt dazu, dass die Kritik an der KdU-Politik Sozialen Organisationen und Gewerkschaften überlassen bleibt. Unterstützung erhalten sie von der Partei DieLinke, und Vertretern der Piratenpartei.

(Allerdings hat auch der >Stadtverband Göttingen der SPD eine andere Meinung als die SPD Kreistagsfraktion!)

Foto: Gerd Nier Ratsherr GöLinke und der Partei DieLinke bei einer Ansprache zur KdU-Protestkundgebung

Die Konsequenz aus diesem Gutachten ist die, dass ca. 3.000 Leistungs-Bezieher*innen von einer Kürzung betroffen sein könnten. Die Betroffenen müssten nach einer kurzen Frist entweder einen Teil der ‚zu hohen’ Kosten selbst aus dem sowieso schon sehr niedrigen Regelsatz tragen - oder aber umziehen, was ebenfalls vom Steuerzahler zu finanzieren ist. Für die Betroffenen bedeutete dies aber auch, ihr angestammtes soziales Umfeld verlassen zu müssen und in jedem Falle eine Verschlechterung ihrer Wohnsituation. Wobei die Frage sein dürfte, wohin diese Menschen überhaupt ziehen sollen, denn es gibt nicht nur zu wenige günstige Wohnungen in Göttingen, sondern zu wenig Wohnraum insgesamt!


Protestkundgebung vor der Kreistagssitzung am 12.6.13 gegen falsche Mietpreisorientierung

Gutachten zum Preisniveau bei Mieten - Durchschnittsbildung mit Umland

15.3.13 / Mit dem inzwischen vierten Gutachten (Kosten 73.000 bis ca. 150.000 € laut >>HNA) zu den Mietpreisen in Göttingen versucht die Sozialverwaltung des Landkreises die Gelder für SozialhilfeemfpängerInnen und Langzeitarbeitslose zu kürzen indem sie behauptet, die würden alle in zu teueren Wohnungen leben und deshalb müssten die Mietkostenerstattungen gekürzt werden.
2009 beschäftigte sich Rechtsanwalt Sven Adam mit dem damaligen Gutachten und stellte fest:: „Das Gutachten spiegelt weder die aktuellen Verhältnisse auf dem Göttinger Wohnungsmarkt wieder noch wurden für die Auswertung repräsentative Daten verwendet.“ (>>mehr dazu).
Aufgrund eines neuerlichen Gutachtens zu den Mietobergrenzen steht nun angeblich eine Kürzung der Mietkostenerstattungen für SozialhilfeempfängerInnen und Langzeitarbeitslose zur Diskussion. Bereits am 4.3.13 wies die Kreistagsfraktion der Partei DieLinke auf die Absurdität der jüngsten Gutachtenergebnisse hin: " die Tatsache, dass die Stadt Göttingen gemeinsam mit den Gemeinden Rosdorf und Bovenden einschließlich aller Dörfer in einen Topf geworfen werde, führe zu Zahlen, die mit der Realität auf dem Wohnungsmarkt nichts mehr gemein haben." Der Landrat habe angeblich angekündigt, dass "die neuen Erkenntnisse sofort zur Anwendung kommen müssten". Schon jetzt, seien 1300 KdU-EmpfängerInnen dazu gezwungen, einen Teil ihrer Miete aus dem Sozialhilfe-Regelsatz zu zahlen, der eigentlich für die Beschaffung des Lebensnotwendigsten reserviert sein sollte.

SPD-Stadtverband und der Vorsitzende des Sozialausschusses der Stadt wenden sich gegen die Pläne der SPD/Grüne-Mehrheit im Kreistag 15.3.13

Der Landkreis Göttingen als der örtliche Träger der aus dem Sozialgesetzbuch II resultierenden Leistungen hat ein Gutachten zu den Mietobergrenzen für Hartz-IV-bzw. SGB-II-Empfänger im Kreisgebiet in Auftrag gegeben. Nach dessen Ergebnissen müssten die Mietobergrenzen der Betroffenen im Stadtgebiet Göttingen fast durchgehend gekürzt werden. Mehr als 2.500 betroffene Familien würden danach aufgefordert werden, ihre Mietkosten zu senken, d.h. sie sollen sich eine preiswertere Wohnung suchen. Denn laut Gutachten dürfe für beispielsweise eine Bedarfsgemeinschaft von zwei Personen in Zukunft nur noch eine Höchstgrenze von 381 statt bislang 435 Euro anerkannt werden. (...) Solch preiswerte, freie Wohnungen stehen im Stadtgebiet überhaupt nicht zur Verfügung. Das gesteht sogar der Gutachter ein. In Göttingen herrscht derzeit ein sehr angespannter Wohnungsmarkt, insbesondere durch die Zunahme der Studierendenzahlen. Die SPD Göttingen fordert den Landkreis Göttingen auf, das vorliegende Gutachten nicht anzuwenden, da der zumutbare und billige Wohnraum, in den zahlreiche Familien umziehen sollen, schlicht nicht existiert. An solchen Wohnungen mangelt es an allen Ecken und Enden. Manche Groß-Vermieter nutzen die Zwangslagen von Bedarfsgemeinschaften ohnehin schon rücksichtslos aus, indem qualitativ unzumutbare Wohnungen, die aufgrund ihres Zustands oft jahrelang leer standen, bei einem Minimum von Eigentümer-Investitionen zum Maximum der Miet-Höchstgrenze angeboten werden, weil die soziale Zwangslage ihnen die Mieter und das Gesetz die Mietzahlung garantiert. Solche Praktiken würden sich ohne Zweifel noch erheblich ausweiten, wenn das Gutachten zum Tragen kommen sollte. „Die denkbar schwierige Situation von Sozialhilfeempfängern und Langzeitarbeitslosen wird durch diese neuen Mietobergrenzen weiter verschärft. Da der benötigte Billigwohnraum nicht vorhanden ist, werden die Betroffenen die gekürzten Beträge aus eigener Tasche aufzubringen haben. Der Mehrbetrag wird dann am Familienunterhalt eingespart – bei der Ernährung oder Kleidung. Die Kinderarmut wird sich weiter verschärfen,“ sagt Dr. Klaus-Peter Hermann, Vorsitzender des Sozialausschusses der Stadt Göttingen. Ein weiterer Effekt ist die fehlende Harmonisierung der neuen Mietobergrenzen durch den Landkreis mit den Kostenmieten im sozialen Wohnungsbau. So werden sich künftig Hartz-IV-Empfänger Mieten im Göttinger sozialen Wohnungsbau nicht mehr leisten können. Das ist ein sozialpolitischer Irrweg. Der soziale Wohnungsbau ist ja gerade für die breiten Schichten der Bevölkerung vorgesehen. Der Stadtverbandsvorstand der Göttinger SPD fordert die Kreisverwaltung, den Kreistag und den Kreissozialausschuss dazu auf, das vorliegende Gutachten nicht zur Grundlage einer weiteren Verarmung werden zu lassen und es zu überarbeiten. Der Vorsitzende Horst Reinert sagt: „Wir werden uns mit allen politischen Kräften dafür einsetzen, dass der Status quo bei der Wohnraumsituation von Sozialhilfeempfängern und Langzeitarbeitslosen erhalten bleibt."


Vorlauf:

Ankündigung der Mietpreis-Umfrage 2012

21.8.12 Text Landkreis Göttingen: Erhebung von Mietwerten im Landkreis Göttingen startet am 30.8.2012. Kleinvermieter werden in Göttingen, Duderstadt und Hann. Münden befragt. Der Landkreis Göttingen führt derzeit als zuständiger Leistungsträger für die Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II für den Bereich des Landkreises Göttingen inklusive der Stadt Göttingen eine Erhebung der aktuellen Mietwerte durch. Die Erhebung startet am 30.08.2012 und dauert bis Ende September 2012. Ziel der Erhebung ist es, unter Berücksichtigung der regionalen Verhältnisse das Mietniveau in Stadt und Landkreis zu bestimmen. Diese Daten werden zur Bestimmung der Angemessenheitsgrenzen für die Kosten der Unterkunft benötigt, die der Landkreis als Leistungsträger nach den §§ 22 SGB II und 29 SGB XII zu tragen hat. Mit der Erhebung der lokalen Mietwerte kommt der Landkreis Göttingen einer Vorgabe des Bundessozialgerichts nach. Mit der Durchführung der Datenerhebung wurde das Forschungsinstitut Analyse & Konzepte beauftragt. Sie erfolgt nach Abstimmung mit dem niedersächsischen Landesdatenschutzbeauftragten in Form einer anonymisierten Vermieterbefragung. Neben den regionalen Großvermietern werden ca. 3.500 zufällig ausgewählte Vermieter aus dem Gebiet von Stadt und Landkreis Göttingen angeschrieben und um die Rücksendung eines Fragebogens gebeten. Die Teilnahme an der Erhebung ist freiwillig. Damit die Ergebnisse repräsentativ sind, ist es jedoch wichtig, dass die angeschriebenen Vermieter an der Erhebung teilnehmen. Der Landkreis bittet deshalb herzlich um eine breite Unterstützung. Das Ergebnis der Datenerhebung soll im November 2012 vorliegen.

Zuschrift einer Leserin 5.12.12
"Sehr geehrtes Team von goest, mit Interesse verfolgte ich den Artikel, bei dem es um die Vermieterumfragen in Göttingen geht, um Richtwerte zu ermitteln und die KdU dementsprechend umzugestalten. [ Anfrage beim Landkreis ...Telefonat mit / hier anonymisiert /Red. goest ] , wann die Ergebnisse veröffentlicht werden, denn "Ende November", wie angegeben, ist ja bereits um. Sie sagte mir, dass nicht vor Februar oder März mit einem Ergebnis gerechnet werden kann, es würde aber eh dann in der Presse veröffentlicht werden. Ich finde es sehr bedauerlich, dass seitens des Landkreises der Veröffentlichungstermin nicht geändert wird und sich so weit nach hinten verschiebt. dassich mich bereits an Sie wandte bzgl. dieser Thematik wollte ich Sie davon in Kenntnis setzen. Mit freundlichen Grüßen, xxxxx

 

 

KdU - Infos

KdU-Anteil für Heizkosten darf nicht gekürzt werden.
Gelegentlich versucht der Landkreis die Heizkostenzahlungen zu kürzen mit dem Argument, das sei unangemessen viel. Dagegen entschied das Sozialgericht Hildesheim, der Wärmebedarf einer Wohnung sei von derart vielen Faktoren abhängig, dass sich eine Pauschalierung verbiete und nur wenn konkret unwirtschaftliches Heizverhalten nachgewiesen werden könne, sei eine Kürzung der Heizkosten zulässig. [SG Hildesheim - Beschluss vom 05.04.2008 - Az.: S 13 AS 476/08 ER].

Kosten der Unterkunft für WG-BewohnerInnen
EInem 51-jährigen WG-Mitglied war die KdU gekürzt worden, weil der Landkreis Wohngemeinschaften wie Bedarfsgemeinschaften in Familien ansah. Das Sozialgericht Hildesheim urteilte, dass das so nicht geht. 15.04.2008 [Az.: S 45 AS 1147/07].

Ratsfraktion der Grünen forderte dazu auf, wegen solcher rechtswidriger Praktiken des Landkreises weiterhin konsequent den Klageweg nutzen. "Während die Kreisverwaltung erst kürzlich weitere Stellen zur Bekämpfung von Leistungsmissbrauch geschaffen hat und Leistungsempfänger fortan unter Generalverdacht stellt, scheint es sie wenig zu stören, wenn die eigenen MitarbeiterInnen rechtmäßige Zahlungen an LeistungsempfängerInnen systematisch verweigern. (2008)

"Angemessenheit" von Wohnungsgröße und Wohnkosten sollen laut Bundessozialgerichtsurteil nach den "landesrechtlichen Ausführungsbestimmungen über die Förderung des sozialen Wohnungsbaus" beurteilt werden. Sodann ist der Wohnstandard festzustellen, wobei dem Hilfebedürftigen lediglich ein einfacher und im unteren Segment liegender Ausstattungsgrad der Wohnung zusteht. Als Vergleichsmaßstab ist dabei in erster Linie der Wohnungsstandard am konkreten Wohnort heranzuziehen. Ein Umzug in eine andere Wohngemeinde kommt im Regelfall nicht in Betracht. / Az: B 7b AS 10/06 R D. ./. ARGE Landkreis Neumarkt / 7.11.06 /

"Göttinger Arbeitsgemeinschaft menschenwürdiges Wohnen" fordert , eine Erhöhung der Mietbeträge der rechten Spalte der Wohngeldtabelle um 20 % und zwar dauerhaft und als zu zahlende Pflichtleistung. Der permanente und unwürdige Zustand der Angst vor Wohnungsverlust muss unverzüglich ein Ende haben. Für ein Recht auf menschenwürdig angemessenes Wohnen statt kostengünstige "Unterkünfte"!

Gemeinde Friedland zahlt Zuschlag bis zu 20%
24.2.06 / Es sollen möglichst wenig Bezieher von Alg II umziehen müssen, falls ihre Miete über dem ohnehin niedrigen Regelsatz liegt. Es soll ein Zuschlag von bis zu 20 % auf die Kosten gemäß Wohngeldtabelle gewährt werden. Dadurch werden keine überflüssigen Umzugskosten und keine unnötigen Schulwechsel mehr nötig. Damit will man auch Druck auf andere Kommunen im Landkreis Göttingen machen ebenso zu verfahren, so der grüne Fraktionsvorsitzende Bernd Tapken (Foto/goest)

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Die Landkreis-Bürokratie versucht die Ermessensspielräume pauschal zu erledigen

Elena Kammerzell, vom Landkreis Göttingen referiert kühl über Notlagen im Zusammenhang mit KdU

Daneben Vertreter des Haus und Grund e.V.

Am Donnerstag, den 16. November 2006 um 19 Uhr im Schützenhaus

17.11.06 // Schon längst sind ALG-II-Empfänger als Mieter keine Ausnahmeerscheinungen mehr: 12.125 ALG-II-Empfänger waren im Juni 2006 in Göttingen gemeldet." Haus und Grund hatte deshalb zum Thema KdU eingeladen. Elena Kammerzell, Mitarbeiterin des Landkreises Göttingen erläutert eifrig und hochengagiert die rechtlichen Details eines Sachverhalts von dem sie anscheinend nicht mehr bemerkt, welche Katastrophen diese Regelungen für einzelne Menschen bedeuten können. Einziges Ziel einer beamtenmäßigen Abhandlung scheint zu sein: abzuklären ob alles rechtlich abgesichert ist. Die menschliche Dimension des Problems zuckte kein einziges Mal durch den Vortrag. Auch nicht angesichts der grausamen Norm-Regelung der Heizkosten in Abhängigkeit von Wärmeschutzverodrnungen etc.. Die Bürokratie erkennt nicht, dass der Versuch der Verregelung nicht die grundsätzliche politische Problematik in den Hilfesystemen löst. Die Regelungen die mit "Angemessenheit" und Ermessensspielräumen arbeiten, geben auch Raum für Auseinandersetzungen. Sie sind immer auch Ergebnis von lokalen Machtverhältnissen sind. Es kommt nur darauf an dass die Betroffenen diese Auseinandersetzungen führen!

Was ist angemessen? Proteste wären angemessen!
Man beginnt zu ahnen, wie man z.B. als Kreisinspektorin in der Verwaltungsbetriebswirtschaft beim Landkreis Göttingen irgendwann die Menschen nur noch in formalen Paragraphen-Systeme zu sehen lernt. Doch eins machte der Vortrag deutlich: Es gibt etliche KdU-Regelungen die Ermessensspielräume beinhalten, weil die gesetzlichen Bestimmungen so vage Begriffe wie "Angemessenheit" eingebaut haben. Diese Begriffe auszulegen darf nicht den MitarbeiterInnen des Landkreises überlassen werden, sondern durch Öffentlichkeitsarbeit von Initiativen der Betroffenen, gerichtlichem Vorgehen etc. zu Gunsten der Betroffenen ausgelegt werden. Was nottut ist nun massiver rechtlicher und öffentlicher Rückhalt für die Betroffenen, damit in immer mehr Einzelfällen eine humane Praxis durchgesetzt wird.

Starre Tabellen statt intensive Prüfung der Angemessenheit im Einzelfall.

Trotz eindeutiger Vorgabe des Bundessozialgerichts will mann weiterhin keine aufwendige Einzelfallklärung durchführen sondern auf die Wohngeldtabelle zurückgreifen.

Die Berechnung der "angemessenen Heizkosten" nach unterschiedlichen Wärmeschutzverordnungen ist geradezu irrwitzig .

Sollen Mieter etwa gegen die Hausbesitzer klagen, wenn die Wärmeschutzverordnung nicht eingehalten wird? Stattdessen wird es eben kälter werden in der Wohnung, wenn das Geld nicht reicht. Oder es wird geheizt und am Ende nicht bezahlt mit dem Ergebnis dass Gas oder Strom abgestellt werden.

Geringere Wohnkostenpauschale anstelle der wirklichen Kosten für Hartz 4 ?!
Juni 2011 / Wenn nur noch Wohnkosten-Pauschalen für Hartz-IV-Empfänger anstelle der tatsächlichen Kosten der Unterkunft Pauschalen ausgeszahlt werden, stehen einige Hartz-IV-Empfänger vor der Wahl stehen: Entweder Geld zum Wohnen vom ohnehin viel zu geringen Regelsatz abzuknapsen oder aber in eine Wohnung umzuziehen, die bisher als unzumutbar galt“, Gerade in Städten mit Wohnraummangel kann das Vorhaben negative Folgen haben. Ein großer Teil der Hartz-IV-Empfänger sind Kinder. Es darf nicht sein, dass sie die wenigen Hilfsleistungen aus dem Bildungspaket damit bezahlen, dass sie mit ihren alleinerziehenden Müttern in eine Wohnung am Stadtrand umziehen müssen“,

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Kommentar: G. Schäfer / goest
Zynismus der Grünen-Fraktionsvorsitzenden Gerl-Plein im Landkreis

17.3.05 / da wurde dem Antrag auf Erhöhung der KdU für Arbeitslose im Kreistag die Zustimmung durch die Mehrheit des Bündnisses von Grünen und CDU verweigert und so getan, als würde man im Sozialausschuß eine Lösung suchen.
Nachdem das Thema am 16.3.04 nun aber in den Sozialausschuß des Kreistages kam, meinte Maria Gerl-Plein zunächst "Wir haben den Antrag nicht abgelehnt, sondern ihn in diesen Ausschuß überwiesen" und dann gleich darauf sagt sie: "Diesem Antrag können wir hier nicht zustimmen".
Die Ablehnung begründete sie damit, dass a) keine Datenbank vorhanden aus der die Mietpreise hervorgingen und b) die Erhöhung der Mietbeihilfe sei ja "eine Einladung an die Vermieter, die Mieten zu erhöhen". da empfiehlt sich ein Blick in die Kleinanzeigen des Wohnungsmarktes zu werfen oder die Besichtigung einer Wohnung auf dem für Alg2 EmpfängerInnen vorgesehenen Mietpreisniveau zwecks Realitätsfindung der Grünen Kreistagsfraktion. Das "Argument" b) ist von winkeladvokatischem Zynismus - vielleicht kommt sie in dieser Logik noch auf die Idee, man solle die Zuschüsse noch verringern, dann würden die Vermieter vielleicht die Mietpreise senken?
Diese Haltung angesichts vieler in Not und Verzweiflung geratender Menschen ist zynisch und unerträglich. Wenn ich im Gespräch mit einer alleinerziehenden Alg2 Empfängerin höre wie sie sagt: "Wenn die Kinder nicht wären, dann würde ich mich umbringen" - dann ist langsam eine Grenze der Toleranz gegenüber dem Zynismus erreicht, wie er von Gerl Plein offenbart wird.

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Abermals Niederlage des Landkreises Göttingen vor dem Sozialgericht Hildesheim wegen Kosten der Unterkunft

16.10.12 / Text Rechtsanwalt Sven Adam: "In dem langjährigen Streit um die Angemessenheitsgrenzen bei Kosten der Unterkunft (KdU) für Sozialleistungsempfänger hat der Landkreis Göttingen vor dem Sozialgericht Hildesheim eine weitere Niederlage einstecken müssen. In einem nun veröffentlichten Urteil vom 27.08.2012 verurteilte das Sozialgericht Hildesheim den Landkreis, einer Familie aus Göttingen höhere Kosten der Unterkunft als bisher zu bewilligen. Es ist indes ständige Rechtsprechung des für Göttingen zuständigen Sozialgerichts Hildesheim, dass seitens des Landkreises keine schlüssigen Erhebungen über die Wohnungsmarktstruktur in Göttingen vorgelegt werden können. Der Landkreis könne daher nicht beurteilen, welche Mietkosten noch angemessen sind und welche nicht. Als Konsequenz der landes- und bundessozialgerichtlichen Rechtsprechung verurteilt das Sozialgericht den Kreis daher wiederholt, bei den Kosten der Unterkunft die Werte in § 12 Wohngeldgesetz (WoGG) in der Mietstufe IV unter Sicherheitszuschlag von 10% zu gewähren. Der Landkreis gewährt die Leistungen bisher ohne den Sicherheitszuschlag. “Das Gericht hat die Berufung gegen das Urteil mangels grundsätzlicher Bedeutung nicht mal zugelassen. Es bringt damit zum Ausdruck, dass es den Sachverhalt für geklärt ansieht„ erklärt Rechtsanwalt Sven Adam, der die Kläger im hier streitigen Verfahren sowie etliche weitere Sozialleistungsempfänger wegen gekürzter Kosten der Unterkunft vertritt."

2012 Sozialgerichtsurteile sollen mit neuen Satzungen ausgehebelt werden
(Zusammenfassung des Artikels aus dem GBE Nr. 190 / 25.4.2012 > vollständiger Artikel)

Eine ganz gefährliche Sache: die einzelnen Kommunen (Städte/Landkreise) können beim Bundesland beantragen bzw. vom diesem dazu verpflichtet werden, eine eigene Satzung für die Kosten der Unterkunft zu erstellen. In dieser Satzung kann dann jede Kommune alles ummodeln. Die angemessenen Zahlen sowohl für die Quadratmeter wie auch für die Miet- und Nebenkostenhöhe und sogar die Pauschalierung der Heizkosten soll wieder möglich sein.
Gegen viele dieser Vorgehensweisen gibt es rechtskräftige Bundessozialgerichtsurteile. Das soll so unterlaufen werden. Und in Hessen betreibt inzwischen die Landesregierung genau das und will alle Kommunen verpflichten, eine solche KdU-Satzung zu erstellen. Auch in NRW wird das diskutiert. Wer mit Entscheidungen und Bescheiden der Behörde nicht einverstanden ist, legt innerhalb von 30 Tagen einen Widerspruch ein. Wer diese Frist versäumt oder erst später feststellt, dass etwas nicht stimmt, kann einen Überprüfungsantrag an die Behörde stellen, der bisher bis zu 4 Jahren rückwirkend zu Änderungen und also auch Nachzahlungen führen kann. Diese Frist ist auf 1 Jahr verkürzt worden. Das sind noch nicht alle Änderungen.

Landkreis Göttingen muß mehr KdU zahlen

24.1.12 / PM Rechtsanwalt Sven Adam / "In dem langjährigen Streit um die Angemessenheitsgrenzen bei Kosten der Unterkunft (KdU) für Sozialleistungsempfänger hat der Landkreis Göttingen vor dem Sozialgericht Hildesheim die nächste empfindliche Niederlage einstecken müssen. In einem nun veröffentlichten Urteil vom 9.12.2011 verurteilten die Hildesheimer Richter den Landkreis, einer Familie aus Adelebsen höhere Kosten der Unterkunft als bisher zu bewilligen. Grundlage des Rechtsstreits war die Frage, ob das von dem Landkreis in Auftrag gegebene so genannte F+B-Gutachten aus dem März 2009 auf einem schlüssigen Konzept zur Erhebung von Daten über den Göttinger Wohnungsmarkt beruht. Dieser Annahme des Landkreises hat das Sozialgericht mit deutlichen Worten abermals eine Absage erteilt. Dem Landkreis sei es „nicht gelungen, dem Gericht nachvollziehbar darzulegen, wie hoch die regional abstrakt angemessene Wohnungsmiete ist“, so das Gericht in dem Urteil. Danach weist das F+B-Gutachten grundlegende Mängel auf, die auch nicht im Sinne einer „Nachbesserung" mit Hilfe des Gerichts beseitigt werden könnten. Das Ergebnis bleibe stattdessen „in hohem Maße zufällig“, so das Gericht zu dem nahezu 100.000 € teuren und von einem privaten Institut erstellten Gutachten. Als Konsequenz der landes- und bundessozialgerichtlichen Rechtssprechung verurteilte das Sozialgericht den Kreis daher, bei den Kosten der Unterkunft für die Kläger die Werte in § 12 Wohngeldgesetz (WoGG) unter Sicherheitszuschlag von 10% zu gewähren. Dies bedeutet deutlich mehr Geld für die Kläger als bisher. Nach diversen gerichtlichen Niederlagen hatte der Kreis zu Beginn des Jahres 2010 die „uralten“ Angemessenheitsgrenzen aus einer seit 2008 nicht mehr gültigen Tabelle zunächst um nur 10% erhöht. Nun wird die Wohngeldtabelle aus § 12 WoGG, zur Bestimmung der Angemessenheitsgrenzen angewendet, dabei fehlt jedoch bisher der weitere Sicherheitszuschlag. „Der Landkreis wird vermutlich in die Berufung zum Landessozialgericht (LSG) gehen. Ich bin aber zuversichtlich, dass das LSG dieses gut begründete Urteil des SG Hildesheim nicht aufheben wird.“ erklärt Rechtsanwalt Sven Adam, der die Kläger im hier streitigen Verfahren sowie etliche weitere Sozialleistungsempfänger wegen gekürzter Kosten der Unterkunft vertritt."

Gericht bemängelt: Landkreis setzt die KdU Angemesseneitsgrenze 10 % zu tief an

28.04.2011 nach einer Presseerklärung von Sven Adam / In dem langjährigen Streit um die Angemessenheitsgrenzen bei Kosten der Unterkunft (KdU) für Sozialleistungsempfänger bahnt sich die nächste empfindliche Niederlage des Landkreises Göttingen vor dem Sozialgericht Hildesheim an. Der Landkreis Göttingen hatte als Konsequenz aus diversen gerichtlichen Niederlagen zum 1.1.2011 die „uralten“ Angemessenheitsgrenzen aus der seit dem 31.12.2008 nicht mehr gültigen Tabelle in § 8 Wohngeldgesetz (WoGG) nur um 10% erhöht und wendet nun die Wohngeldtabelle aus § 12 (WoGG), allerdings ohne den rechtlich üblichen Sicherheitszuschlag an. Der Landkreis provoziert so hunderte weitere letztlich erfolgreiche Klageverfahren“ erklärt Rechtsanwalt Sven Adam, der die Kläger im hier streitigen Verfahren sowie etliche weitere Sozialleistungsempfänger wegen gekürzter Kosten der Unterkunft vertritt.

 

Resolution des Göttinger Sozialforums 2004

Ein breites Bündnis sozialpolitisch engagierter Organisationen und Initiativen hat in einem offenen Brief die VertreterInnen von Stadt und Landkreis aufgefordert, unverzüglich eine Lösung für die Finanzierung der Mietkosten von ALG II Beziehenden zu deren Gunsten herbeizuführen. Das Hin und Her zwischen Stadt und Landkreis auf dem Rücken der Betroffenen muss endlich ein Ende haben. Der Initiativkreis ist von der starken Unterstützung,die die Resolution auch nach ihrer Veröffentlichung noch weit über den Kreis der Erstunterzeichner erhalten hat, überwältigt. Wir werden daher im Rahmen einer öffentlichkeitswirksamen Aktion die Resolution direkt an die Verantwortlichen überreichen, um den Forderungen Nachdruck zu verleihen und sie zur "Chefsache" zu machen. Die Übergabe findet am kommenden Mittwoch,den 24. Mai um 13.30 Uhr statt. Treffpunkt ist der Platz vor dem neuen Rathaus."

Offener Brief an Verwaltung und Fraktionen von Stadt und Landkreis Göttingen

Sehr geehrte Damen, sehr geehrte Herren,

wir, die unterzeichneten sozialpolitisch engagierten Organisationen, Gruppen und Einzelpersonen im Raum Göttingen – nehmen mit zunehmender Empörung den Umgang des Landkreises und auch der städtischen VertreterInnen mit der Frage der "angemessenen Mietkosten" von ALG II-Beziehenden zur Kenntnis. Die dabei geübte Verfahrensweise stellt für eine Vielzahl von Menschen einen massiven und unzulässigen Eingriff in Planungs- und Realisierungsmöglichkeiten in grundlegenden Fragen der Lebensgestaltung dar.
Sicherlich sind viele juristische Aspekte bzgl. der Finanzbeziehungen zwischen Stadt und Landkreis strittig und bedürfen einer Klärung. Es ist aber in keiner Weise akzeptabel, dass dies auf dem Rücken und zu Ungunsten der ALG II Beziehenden geschieht und der seit vielen Monaten anhaltende Zustand der Angst vor dem Verlust der vertrauten Wohnumgebung nach wie vor für weit über 1000 Menschen weiterbestehen bleibt – auch nach der Anerkennung der rechten Spalte der Wohngeldtabelle. Diese stellt einen Schritt in die richtige Richtung dar.
Dass trotz eines Landkreistagbeschlusses über die Geltung (und Anwendung) der rechten Spalte der Wohngeldtabelle die konkrete Umsetzung in Verwaltungshandeln nun erst aufgrund eines Gerichtsbeschlusses erfolgt, ist jedoch ein Armutszeugnis und in keiner Weise sachkundigen Entscheidungen von Politik und Verwaltung zuzuschreiben.
Diese würden vielmehr bedeuten, die zur Verfügung stehende Expertise zu Mietpreisniveau und Wohnungsbestand, wie sie im GEWOS Gutachten zusammengefasst und von Experten insbesondere der genossenschaftlichen Wohnungswirtschaft immer wieder bestätigt wurde, endlich anzuerkennen. Dies aber erfordert eine Erhöhung der Mietkosten der rechten Spalte der Wohngeldtabelle um mind. 20 % und zwar dauerhaft und als zu zahlende Pflichtleistung. Eine 1 Jahres-Befristung der 20 % und eine Finanzierung über freiwillige Leistungen würde die unerträgliche Bedrohungssituation für die nach wie vor weit über 1000 Betroffenen nur verlängern. Eine Befristung mit Verweis auf ein neu zu erstellendes Gutachten ist um so zynischer, als dass 1. keine grundlegenden anderen Ergebnisse bzgl. des verfügbaren "angemessen kostengünstigen" Wohnraums erwartbar sind und 2. mit Hinweis auf die angekündigte Geltung der rechten Spalte plus der 20 % die zuvor gezahlten 20 € als "Kulanzzuschlag" abgeschafft wurden. Es entsteht der Eindruck, dass mit diesem weiteren Spiel auf Zeit die Betroffenen mürbe gemacht werden sollen und sich nach und nach zu einem Umzug gezwungen sehen, auch wenn dies in den allermeisten Fällen nur mit qualitativ unangemessenen "Unterkünften" und schließlich einer zunehmenden Ghettoisierung realisierbar ist.
Wir fordern Sie auf, unverzüglich die Wohnkosten für ALG II-BezieherInnen in angemessener Höhe dauerhaft zu zahlen. Nur der Bezug auf das reale hiesige Mietniveau aber kann als angemessen bezeichnet werden! Auch die VertreterInnen der Stadt fordern wir auf, sich aktiv für eine entsprechende Lösung beim Landkreis einzusetzen.
Der permanente und unwürdige Zustand der Angst vor Wohnungsverlust muss unverzüglich ein Ende haben. Für ein Recht auf menschenwürdig angemessenes Wohnen statt kostengünstige "Unterkünfte"!

Unterzeichnet wurde der offene Brief von: Paritätischer Wohlfahrtsverband Göttingen; AG unabhängige ALGII–BeraterInnen; Bündnis Montagsdemo; DGB Südniedersachsen; Ev.-luth. Kirchenkreis Göttingen, Diakonieverband des ev.-luth. Kirchenkreises Göttingen, ; Frauenforum Göttingen; Gewerkschaftliche Arbeitslosengruppe GALG; IG Metall Göttingen; Kath. Gemeinde St. Michael; Kolpingfamilie Göttingen; Naturfreunde Göttingen; Runder Tisch – Armes Göttingen, Beratungsstelle Mensch und Arbeit; AG Menschenwürde und AG KDU im Sozialforum Göttingen; SJ Die Falken; ver.di Süd-Ost-Niedersachsen.

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