goettinger stadtinfo Kosten der Unterkunft (KdU) für ALG II KdU - Was ist das? KdU, Kosten der Unterkunft - damit ist die Miete incl. aller Betriebskosten und Heizkosten gemeint, die im Rahmen des ALG II gesondert abgerechnet werden. Zuständig für die Zahlung der KdU ist das Amt für Arbeit und Soziales des Landkreises Göttingen. Die Bearbeitung des Arbeitslosengeldes II und der Sozialhilfe/Grundsicherung für BewohnerInnen der Stadt Göttingen hingegen erfolgt von der Verwaltung der Stadt Göttingen (siehe GoEST-Seite zu ALG II)
"Unterkunft" - Zur Kritik des Begriffes (Redaktion/Goest)
Da haben gut bezahlte Beamte und Abgeordnete auf Bundesebene ein Gesetzestext
formuliert und sprechen von"Unterkunft". Man stelle sich vor, diese
gut betuchten Menschen fahren mit ihrem dicken Wagen in ein Villenviertel, das
Garagentor geht per Fernsteuerung auf, im Garten glitzert die Wasseroberfläche
des Pools, im Garten wiegen sich die gepflegten Zypressen und ein leichter Abendwind
weht über die große Terrasse. Da betritt der Gesetzesformulierer seine
Wohnung und ein geräumiger Korridor empfängt ihn. Er erfreut sich an
der von Innenarchitekten entworfenen Einrichtung mit abgestimmten Farben, geht
durch das offen gehaltene Erdgeschoss zum riesigen Wohnzimmer, lässt sich
in einen ca. 3000 Euro teuren Sessel plumpsen, lässt seinen Blick durch die
6 Meter breite Glasfront schweifen und seufzt: "Ach habe ich eine schöne
Unterkunft!" Unterkunft? |
Die Landkreis-Bürokratie versucht die Ermessensspielräume pauschal zu erledigen
17.11.06 Schon längst sind ALG-II-Empfänger als Mieter keine Ausnahmeerscheinungen mehr: 12.125 ALG-II-Empfänger waren im Juni 2006 in Göttingen gemeldet." Haus und Grund hatte deshalb zum Thema KdU eingeladen. Elena Kammerzell, Mitarbeiterin des Landkreises Göttingen erläutert eifrig und hochengagiert die rechtlichen Details eines Sachverhalts von dem sie anscheinend nicht mehr bemerkt, welche Katastrophen diese Regelungen für einzelne Menschen bedeuten können. Einziges Ziel einer beamtenmäßigen Abhandlung scheint zu sein: abzuklären ob alles rechtlich abgesichert ist. Die menschliche Dimension des Problems zuckte kein einziges Mal durch den Vortrag. Auch nicht angesichts der grausamen Norm-Regelung der Heizkosten in Abhängigkeit von Wärmeschutzverodrnungen etc.. Die Bürokratie erkennt nicht, dass der Versuch der Verregelung nicht die grundsätzliche politische Problematik in den Hilfesystemen löst. Die Regelungen die mit "Angemessenheit" und Ermessensspielräumen arbeiten, geben auch Raum für Auseinandersetzungen. Sie sind immer auch Ergebnis von lokalen Machtverhältnissen sind. Es kommt nur darauf an dass die Betroffenen diese Auseinandersetzungen führen! Was
ist angemessen? Proteste wären angemessen!
|
| Kommentar:
G. Schäfer / goest 17.3.05
/ Da wurde dem Antrag auf Erhöhung der KdU für Arbeitslose
im Kreistag die Zustimmung durch die Mehrheit des Bündnisses von Grünen
und CDU verweigert und so getan, als würde man im Sozialausschuß eine Lösung suchen.
|
| Resolution des Göttinger Sozialforums 2004 Ein breites Bündnis sozialpolitisch engagierter Organisationen und Initiativen hat in einem offenen Brief die VertreterInnen von Stadt und Landkreis aufgefordert, unverzüglich eine Lösung für die Finanzierung der Mietkosten von ALG II Beziehenden zu deren Gunsten herbeizuführen. Das Hin und Her zwischen Stadt und Landkreis auf dem Rücken der Betroffenen muss endlich ein Ende haben. Der Initiativkreis ist von der starken Unterstützung,die die Resolution auch nach ihrer Veröffentlichung noch weit über den Kreis der Erstunterzeichner erhalten hat, überwältigt. Wir werden daher im Rahmen einer öffentlichkeitswirksamen Aktion die Resolution direkt an die Verantwortlichen überreichen, um den Forderungen Nachdruck zu verleihen und sie zur "Chefsache" zu machen. Die Übergabe findet am kommenden Mittwoch,den 24. Mai um 13.30 Uhr statt. Treffpunkt ist der Platz vor dem neuen Rathaus."
|