Goettinger
Stadtinfo Schulische Integration von Menschen mit Behinderung
Integrationsklassen
im Landkreis Politische
Blockade der Integration Öffentliche
Diskussionsveranstaltung - Zukunft der Integrationsklassen 26.2.08
/ Angesichts der öffentlichen Diskussionen um den Erhalt der Integrationsklassen
an KGS und IGS Geismar wollen die Veranstalter ein Forum zur sachlichen Diskussion
zwischen den wichtigsten Beteiligten bieten : Integrationsklassen
an IGS und KGS werden abgewürgt |
| Landeschulbehörde blockiert schulische Integration Um die Intensivierung der schulischen Integration bemühen sich in Göttingen die beiden Vereine EIFER und ERIK. Um die Bedeutung des Themas zu verdeutlichen sei darauf hingewiesen, dass es ca. 989.000 SchülerInnen an allgemeinbildenden Schulen in Niedersachsen gibt, davon sind ca. 39.500 auf sonderpädagogische Förderung angewiesen aber nur 700 (!) SchülerInnen sind in IntegrationsKlassen. Quelle Vom Ziel des flächendeckenden Angebotes integrativen Unterrichtes ist man also noch weit entfernt. Im Bereich des Landkreises bieten nur 6 von 42 Schulen Integrationsunterricht an in Göttingen sind es 8 von 21 Grundschulen (z.B. Hainbund- und Bonifatiusschule, IGS)
Förderschulen und schulische Integration dürfen nicht gegeneinander ausgespielt werden Es gibt Widerstand seitens der Förderschulen (Sonderschulen) gegen die Aktivitäten zur schulischen Integration. Die Förderschulen sind derzeit stark überlaufen/überlastet und befürchten bei einer Umorientierung auf Integration Mittelkürzungen. Andererseits gibt es aber auch teilweise gute Zusammenarbeit der Initiativen mit Lehrern der Förderschulen. Besonders deutlich spürbar ist jedoch eine Stagnation in der Entwicklung des Integrationsansatzes seit 2005 Die Landesschulbehörde blockiert den Fortschritt Die Landesschulbehörde ist zuständig für die Einrichtung von Intergrationsklassen. 2005 übernahm sii nach der Auflösung der Bezirksregierung Braunschweig deren Aufgaben. In deren Außenstelle Göttingen Nikolaistraße 29 (Tel.: 0551-54806-0) sitzt seit 2005 Ulrich Engelhard. (Quelle) Seit der Zuständigkeit der Landesschulbehörde stagniert nach Aussagen von Eifer e.V. auch die Entwicklung hinsichtlich von Integrationsklassen. In einem Artikel von Friederike Kloth in der Neuen Göttinger Wochenzeitung vom Dezember 2006 beschreibt sie den Auftritt von Ulrich Engelhard bei einer Veranstaltung mit Eltern behinderter Kinder: »Ein Urteil des Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass man nicht automatisch das Anrecht auf einen Integrationsplatz hat«, erklärte er in schönstem Juristendeutsch. Ohne auf die empörten Zwischenrufe der Eltern zu achten, sah er darüber hinaus »keinen Bedarf an weiteren Integrationsplätzen an Schulen in Göttingen«. Von Betroffenen auf ihre persönlichen Probleme angesprochen, reagierte er abwiegelnd und wies manche verzweifelte Eltern streng zurecht. In der anschließenden Diskussion berichteten Eltern, Lehrer und Sonderpädagogen über ihre Erfahrungen. Besonders der aufreibende Papierkrieg mit der Landesschulbehörde macht vielen Eltern zu schaffen." Eine Lösung könnte die politische Durchsetzung eines "Regionalen Integrationskonzepts" sein. Für das regionale Einzugsgebiet einer Förderschule kann als Organisationsform ein "Regionales Integrationskonzept" genehmigt werden. Darin wären dann sämtliche schulische Integrationsmaßnahmen geregelt - an die sich auch ein Herr Engelhard halten müßte. Resolution des Behindertenbeirats Göttingen 2007
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in
Stadt und Landkreis, insbesondere auch an Gymnasien und Realschulen |
ERIK - Integration von
Kindern mit Behinderungen
Es ist ja nicht nur so, dass Kinder mit Behinderungen etwas von integrierten Klassen haben, sondern alle Kinder in Integrationsklassen lernen etwas besonderes. In Göttingen hat sich eine Initiative formiert, die Eltern und Kinder unterstützen und die politische Situation im Lande zugunsten aller Kinder verbessern möchte. Ende Februar findet das erste große Treffen statt. (Stark gekürzte Texte von der Webseite ERIK)
Selbstdarstellung
von ERIK Bericht
von der Veranstaltung
"Kinder, Kinder" "Kinder, Kinder" - war das interessant!
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Föderalismusreform: Gelegenheit zum Abbau von Leistungen? Alle
Menschen sind vor dem Gesetz gleich. Und wenn es kein Gesetz gibt? Seit 1981 ein "Internationales Jahr der Behinderten" die Aufmerksamkeit auf die Situation von Menschen mit Behinderung gelenkt hat ist das Thema in der Öffentlichkeit verankert. Im Grundgesetz Artikel 3 steht "Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich" 1994 wurde das ergänzt durch den Satz "Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden." Um diese Normvorgabe in der alltäglichen Praxis umzusetzen bedarf es jedoch einer Reihe weiterer gesetzlicher Schritte. Die Verteilung von Zuständigkeiten der Bundesregierung und der Landesregierung wurden durch die sogenannte Föderalismus-Reform verändert. Nun sind die Bundesländer z.B. für die Behindertenpolitik zuständig. Bisherige Regelungen werden von der Bundesregierung "freigegeben" und diese Freigabe wird auf Landes- und Gemeindeebene dazu benutzt, bestehende Leistungen abzubauen. Bisher im Sozialgesetzbuch SGB IX bundeseinheitlich geregelte Dinge werden demnächst den Ländern und Gemeinden übertragen. Die Folge kann ein weiterer Abbau sozialer Leistungen und Hilfen sein. Es bleibt also nur, sich dafür einzusetzen, dass auf Landesebene bessere Regelungen durchgesetzt werden. Nun haben alle anderen Bundesländer bereits ein "Landes-Behinderten-Gleichstellungsgesetz" verabschiedet nur Niedersachsen noch nicht! Deshalb gibt es z.B. auch keine landesweite Vorschrift öffentliche Verkehrsmittel in Niedersachsen behindertengerecht auszugestalten oder ein "barrierefreies Formularwesen" in der öffentlichen Verwaltung einzuführen und es gibt auch keine Vorschrift in der Niedersächsischen Gemeindeordnung, die die Einrichtung eines Behindertenbeauftragten verlangt. Die Verlagerung der Zuständigkeit auf die Bundesländer hat aber auch dazu geführt, dass die Belange für Menschen mit Behinderung äußerst unterschiedlich geregelt werden. Während z.B. in einem Bundesland das Blindengeld 497 Euro monatlich beträgt , beträgt es in einem anderen nur 300 Euro. Wenn jemand im Rollstuhl die Grenze zu einem anderen Bundesland überquert, dann ist er mit völlig anderen Regelungen konfrontiert. Während im einen Land Busse mit Einsteighilfen ausgestattet sind ist dies in einem anderen Bundesland nicht der Fall.
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