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Göttinger Betriebsexpress

Göttinger Betriebsexpress e.V. c/o Buchladen Rote Strasse Nikolaikirchhof 7 37073 Göttingen

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Der Göttinger Betriebsexpress berichtet seit 1973 also seit Jahrzehnten über Vorgänge in Betrieben der Göttinger Region, ist kritisch gewerkschaftlich orientiert, was ihm früher nicht überall Freunde in den Gewerkschaften gemacht hat. Ganz zu schweigen von den Unternehmensleitungen Der GBE wird vom Trägerverein "Göttinger BetriebsExpress e.V." herausgegeben.

Die GBE Printausgabe liegt im Buchladen Rote Straße aus. Seit es eine >> Online-Ausgabe gibt veröffentlichen wir in goest nur noch einzelne Artikel oder zusammengefasste Texte, die an unterschiedlichen Stellen in goest plaziert werden. Siehe auch Hinweise auf der goest-Seite >Betriebe

In der Vergangenheit haben wir des öfteren auch versucht, einen Überblick über die jeweilige gesamte Ausgabe auf goest online zu stellen. Siehe Beispiele in der Liste rechts.

goest-Seiten, die sich auf ganze, ehemalige GBE-Ausgaben beziehen

 


Göttinger Betriebsexpress 197 / Frühjahr 2016

Inhalt:

Zeiss: Hoffnung auf weniger brutale Lösung
IG Metall: Unterirdisches Angebot
Öffentlicher Dienst:Lahmer Start in die Tarifrunde
Sozialleistungen: Neues von der Sozialleistungsfront
Our House OM10: Räume endlich (wieder) geöffnet
 Impressum

Die Ausgabe mit den im folgenden dokumentierten Artikeln wurde bei der 1. Mai Kundgebung auf dem Marktplatz verteilt und vom GBE zur Weiterverbreitung über goest zur Verfügung gestellt.

Dabei wurden Anzeigen, Grafiken und Fotos des GBE hier nicht mit eingebunden.


Zeiss: Hoffnung auf weniger brutale Lösung

Seit über einem Jahr schwebt das Damoklesschwert der massiven Verkleinerung des Zeiss-Standortes Göttingen über den KollegInnen des Traditionsbetriebes. Noch sind ca. 635 KollegInnen bei Zeiss in der Königsallee beschäftigt. Nach dem Willen der Geschäftsführung sollen am Ende der geplanten Umstrukturierung nur noch 250 Arbeitsplätze übrig bleiben. Die Bereiche Entwicklung, Vertrieb und Systemintegration sollen nach Jena verlagert werden. Von den Beschäftigten wurde schon lange kritisiert, dass der Standort-Betriebsrat und der Gesamtbetriebsrat diese brutalen Pläne nicht ernsthaft bekämpfen. Für die KollegInnen blieb das Gefühl zurück, dass der Standort Göttingen im konzerninternen Standortwettbewerb den Kürzeren zieht. Daran haben auch die erfolgreichen Aktionen des letzten Jahres, die zahlreichen Solidaritätsbekundungen und die 17.000 gesammelten Unterschriften für den Erhalt des Göttinger Standortes nichts geändert.
Jetzt haben Betriebsrat und IG Metall ein Zwischenergebnis von drei Monaten Arbeit an einem Alternativkonzept vorgelegt. Insgesamt zehnmal hat es bisher Treffen mit der Geschäftsführung gegeben. Manfred Zaffke von der IG Metall und Betriebsrat Torsten Dreyer werten es positiv, dass die Geschäftsführung das Konzept zumindest nicht rundweg ablehnt. Nach den Plänen von Betriebsrat, Gewerkschaft und einem Unternehmensberater soll vor allem die Verlagerung der Entwicklung verhindert werden, weil das mit einem massiven Know-How-Verlust verbunden wäre und erfahrungsgemäß oft der erste Schritt für die Verlagerung der Produktion ist.
Drei Lösungsvarianten sind denkbar, um wenigstens einen Teil der Arbeitsplätze in Göttingen zu halten:
Erhaltung des Standortes im bisherigen Umfang, aber Aufteilung in zwei Firmen.
Verlagerung von Entwicklung und Systemintegration erst nach zehn Jahren. Dadurch könnte in Göttingen ein sozialverträglicher Übergang geschaffen und der Weggang von KollegInnen mit wichtigem Wissen vorerst verhindert werden.
Eine Umstrukturierung der Firmenbereiche, so dass in Göttingen die Entwicklung und Montage von Modulen erhalten bleibt.
Alle drei Möglichkeiten werden den Beschäftigten aber trotzdem sehr weh tun – einen Königsweg gibt es für die KollegInnen nicht. Es bleibt die Hoffnung, dass die Entwicklung eines neuen High-End-Mikroskops und die Optimierung der Produktions- und Vertriebsprozesse die Wettbewerbsfähigkeit des Standortes verbessern und damit Arbeitsplätze sichern. Leider sind Optimierungsmaßnahmen aber erfahrungsgemäß auch mit Einkommenseinbußen oder mit dem Verlust von einem Teil der Arbeitsplätze verbunden. Es wird also auch in Zukunft nicht einfach für die Zeissianer – die letzte Verhandlungsrunde am 22. April lässt da Böses ahnen.
In den nächsten Wochen und Monaten ist die Solidarität für die KollegInnen von Zeiss auf jeden Fall wieder gefragt, denn falls die Geschäftsführung nicht zu einem Kompromiss bereit ist, will die IG Metall "in den Kampfmodus zurückfinden". Und das könnte dann auch für die KollegInnen eines anderen Göttinger Betriebes von Interesse sein; schließlich sitzt der Vorstandsvorsitzende Joachim Kreuzburg des Göttinger Sartorius-Konzerns im Aufsichtsrat der Zeiss AG. (siehe auch >goest-Seite zu Zeiss)
 
 
IG Metall: Unterirdisches Angebot

Die alljährliche Routine der Tarifrunden wurde zumindest in der Metall- und Elektroindustrie jäh unterbrochen. Eigentlich lief das bisher immer nach dem gleichen Muster ab: Forderung der IG Metall, ein Angebot der Arbeitgeberseite, das ungefähr halb so hoch ist, dann zwei Warnstreikrunden und daraufhin die Einigung in einem Tarifgebiet in Süddeutschland. Dieser sogenannte Pilotabschluss wurde dann in den anderen Tarifgebieten mehr oder weniger unverändert übernommen. Im letzten Jahr hat der Arbeitgeberverband in Niedersachsen aber den Ton verschärft: er wollte den Pilotabschluss nicht mittragen – alles viel zu teuer.
Da wurde vielen IGM-KollegInnen klar, dass ein anständiges Tarifergebnis kein Selbstläufer ist. Im Zweifel ist eben doch die eigene Streikfähigkeit gefragt, wenn man nicht leer ausgehen will. In diesem Jahr haben die Arbeitgeber in Niedersachsen von Anfang an klar gemacht, dass sie auf Krawall gebürstet sind: gegen die Forderung der IG Metall von 5% Tariferhöhung setzen sie ein Angebot von 0,9% plus 0,3% ohne Nachwirkung, die also nach einem Jahr wieder weg sind. Außerdem gehe es vielen Mitgliedsfirmen so schlecht, dass sie die Möglichkeit haben müssten, auf betrieblicher Ebene einen niedrigeren Abschluss zu vereinbaren.
Die IG Metall hat dagegen schon verlauten lassen, dass in diesem Jahr bereits in der zweiten Warnstreikwelle 24-Stunden-Streiks mit der vollständigen Schließung von Betrieben angestrebt werden. Wenn dieser GBE erscheint, werden die ersten Protestaktionen bereits gelaufen sein. Die IGM-KollegInnen müssen sich dieses Jahr sicher auf eine härtere Tarifrunde einstellen, denn gute Tarifverträge fallen nun mal nicht vom Himmel. Insbesondere nicht, wenn kampfstarke Betriebe wie die Zeiss-Niederlassung (siehe nebenstehender Artikel) in Göttingen durch die aktuellen Schließungspläne von ganzen Bereichen geschwächt sind. Da müssen dann KollegInnen Mut und Kampfkraft zeigen, in deren Betrieben es gerade "brummt". (Siehe auch >goest-Seite zu IGM)
 
Öffentlicher Dienst:Lahmer Start in die Tarifrunde

Wie alle zwei Jahre wieder müssen auch die Angestellten des öffentlichen Dienstes (der Kommunen und der Bundeseinrichtungen*) erneut für eine Erhöhung ihrer Löhne streiten. Besonders pikant in dieser Runde: wie schon in anderen Branchen und bei den Angestellten der Bundesländer 2015 wollen die Arbeitgeber Leistungskürzungen in der Zusatzversorgung (=Betriebsrente) durchsetzen. Angesichts dieses massiven Angriffes erscheint die Mobilisierungsfähigkeit durch die Gewerkschaften recht bescheiden….
Die Gewerkschaften, allen voran ver.di, fordern eine Entgelterhöhung in Höhe von 6%, eine Anhebung der Ausbildungsvergütungen um 100 Euro, eine unbefristete Übernahme der Azubis und einen Ausschluss sachlich grundloser Befristungen. Außerdem sollen auch Azubis 30 Tage Urlaub erhalten und Regelungen zur Altersteilzeit über den 31. Dezember 2016 hinaus verlängert werden.
Vielleicht am Wichtigsten (wenn auch formal noch kein Bestandteil der Tarifauseinandersetzung): Die Gewerkschaften lehnen Kürzungen in der Zusatzversorgung (=Betriebsrente) ab. Begründet werden die Forderungen zum Teil mit der allgemeinen Entwicklung des gesellschaftlichen Reichtums und wie dieser verteilt wird. So argumentiert ver.di, dass der "Anteil vom Kuchen", der an Beschäftigte geht, deutlich schrumpft.**
Zusätzlich führen die Gewerkschaften das bekannte keynesianische Argument an, dass die Stärkung der Binnennachfrage durch eine Erhöhung der Kaufkraft volkswirtschaftlich notwendig sei, und die Sorge, um die schwindende Attraktivität des öffentlichen Dienstes, welcher vor der Herausforderung stünde, zeitnah 20 Prozent der in Rente gehenden Beschäftigten durch qualifizierte Nachwuchskräfte zu ersetzen.
Reaktion der Arbeitgeber
Die Arbeitgeber reagieren mit der üblichen Antwort, dass die Forderungen überzogen seien und wirtschaftlich nicht darstellbar. Außerdem und vielleicht am Wichtigsten in dieser Runde: die Vereinigung Kommunaler Arbeitgeber (VKA) lässt mitteilen, dass Eingriffe in das Leistungsrecht (betriebliche Zusatzversorgung) "unabdingbar" seien. Zwar haben die Arbeitgeber formal den Tarifvertrag zur Zusatzversorgung noch nicht gekündigt. FAKTISCH versuchen die Arbeitgeber die Beschäftigten jedoch damit zu erpressen, dass sie erklären, ohne massive Einschnitte in der Zusatzversorgung auch in anderen Bereichen (z.B. Entgelt) sich nicht einigen zu können…
Verlauf der Tarifrunde
Angesichts des massiven Angriffes durch die Arbeitgeber auf die Betriebsrente ist der Verlauf der Tarifrunde überraschend lahm. Vielleicht ist es bei den Beschäftigten noch nicht wirklich angekommen, was die Arbeitgeber vorhaben? Oder ist nach Jahren der Zerschlagung (Privatisierungen und Aufspaltung) des öffentlichen Dienstes in verschiedene Sparten tatsächlich die Organisationsmacht hinüber? Angeblich gibt es nach wie vor einen gewerkschaftlichen Organisationsgrad von ca. 30 Prozent.
Wir fragen uns: Wo sind die KollegInnen?
Identifizieren sie sich nicht mit den Forderungen (prozentuale Erhöhung statt Festgeldforderung)? Oder meinen Sie immer noch, es werden schon Andere die Kohlen aus dem Feuer holen?
Angesichts der Rentengesetzgebung der vergangenen Jahre (begonnen durch Rot-Grün) müssen alle Beschäftigten mit geringen und durchschnittlichen Einkommen mit Altersarmut rechnen.
Deshalb bekommt – zumindest solange nicht wieder eine andere gesetzliche Rente erstritten wird – die betriebliche Altersversorgung eine immer größere Bedeutung. Der aktuelle Angriff durch die Arbeitgeber muss deshalb als aggressiver Versuch der Absenkung des Lebensniveaus im Alter erkannt werden – und zu einer vehementen Gegenwehr führen. Wird sie noch kommen? Wir lassen uns gerne überraschen…
*) Die Arbeitsbedingungen der Beschäftigten des öffentlichen Dienstes werden nicht mehr wie früher durch einen einheitlichen Tarifvertrag geregelt (BAT), sondern seit 2004/2007 durch mehrere. Für die schlechter organisierten Angestellten der Bundesländer gilt jetzt der Tarifvertrag der Länder (TVL).
**) Die Realeinkommen der Tarifbeschäftigten haben sich seit 2000 deutlich geringer erhöht, als die Unternehmens- und Vermögenseinkommen, welche preisbereinigt um mehr als 30 Prozent anstiegen.


Sozialleistungen: Neues von der Sozialleistungsfront

Drei Gesetze wurden geändert bzw. werden geändert. Das Wohngeldgesetz und das SGB XII (Die Grundsicherung) sind schon in geänderter Form ab dem 1.1.2016 in Kraft. Das SGB II (für das Arbeitslosengeld II) sollte eigentlich schon im April 2015 geändert sein, der Änderungsentwurf hatte aber erst jetzt am 15.4.2016 die erste Lesung im Bundestag.

Mehr Wohngeld, aber...
Das Wohngeld wurde dieses Mal kräftig angehoben, durchschnittlich um ca. 39 Prozent ( ein 2-Personenhaushalt bekam bisher 112, jetzt 186 Euro monatlich an Wohngeld). Allerdings wurde wieder nichts für Heizkosten und Warmwasseraufbereitung mit eingerechnet. Auch wurden insgesamt mehr Orte und Landkreise niedriger bei den Mietstufen eingestuft als umgekehrt. Einige Freibeträge (für Schwerbehinderte, Alleinerziehende, Kinder mit eigenem Einkommen = auch hier ist der Mensch übrigens bis einschl. dem 25ten Lebensjahr Kind, wie im SGB II) wurden erhöht; die Berücksichtigung von Kindern bei getrennt lebenden Eltern ist erleichtert worden. Also schon eine Reihe von positiven Punkten.
Aber ein dicker Klops ist ebenfalls nun in diesem Gesetz. Bisher wurden nur dann die Einkommen von mit in der Wohnung lebenden Menschen mit erfasst, wenn diese auch eine Wirtschaftsgemeinschaft bildeten. Jetzt reicht es, dass dort jemand mit in der Wohnung wohnt. Dann müssen die Einkommen aller MitbewohnerInnen offengelegt werden. Wohl auch bei mehr als 2 Personen. Das wird in naher Zukunft für reichlich Konfliktstoff in so mancher Wohngemeinschaft sorgen. Solche Punkte ziehen sich schon seit längerem durch die deutsche Sozialgesetzgebung. Statt für ausreichenden Ausgleich bei den Betroffenen selbst zu sorgen, wird oft auf Biegen und Brechen versucht, andere mit in die Pflicht zu nehmen. Das mag bei Eltern und Kindern und Ehe- und sonstigen Paaren ja noch vertretbar sein, aber dieses Beispiel geht einfach zu weit. Die Gerichte werden sich sicher damit befassen müssen. Ansonsten sollen die Wohngeldhöhe und die Mietstufen künftig alle 2 Jahre anhand der Entwicklung der Lebenshaltungskosten und der Einkommensverhältnisse überprüft werden.

Das Arbeitslosengeld II (SGB II)...
erfährt seit seiner Einführung im Jahre 2005 die inzwischen neunte Gesetzesänderung. Sie wird unter der Bezeichnung "Rechtsvereinfachungen" geführt. Bei solchen Namen ist sofort Vorsicht geboten. Es geht beileibe nicht nur um Vereinfachungen, Aufwandseinschränkungen, Arbeitserleichterungen etc. Einige positive Punkte stehen auch dieses Mal weiteren Verschlechterungen bzw. der Nichtbehandlung besonders umstrittener Punkte gegenüber.
Bereits seit Juni 2013 hatten in Tagungen und Workshops vieler Verbände (Landkreistag, Städtetag, Bundesvorstand der Arbeitsagentur, Bundes- und Landesministerien usw., allerdings keine Betroffenen bzw. denen nahestehende Einrichtungen) diese Gesetzesänderung vorbereitet. Fast 200 Änderungsideen wurden zusammengetragen. Dabei kamen auch etliche aberwitzige Vorschläge zu Tage, die nun aber nicht mehr im Gesetzentwurf enthalten sind. So sollten z. B. die Selbstständigen entweder gar nicht mehr leistungsberechtigt sein oder nach 2 Jahren, in denen ihre Selbstständigkeit sie nicht aus der Leistung herausführen kann, wieder ausgeschlossen werden. Noch etwas abstruser war der Vorschlag, die Kontoauszüge aller Leistungsbeziehenden jeden Monat zu überprüfen. Diese Idee hatte Herr Weise vom Bundesvorstand der Arbeitsagentur. Wir sehen, der Name ist nicht immer Programm. Wer das wie bewerkstelligen sollte, sagte er nicht.

Konkret sind in dieser geplanten Änderung auch einige positive Punkte:
- Der Bewilligungszeitraum soll für ein Jahr gelten statt bisher nur für 6 Monate;
- Anteile von Wohnungsgenossenschaften sollen als Kautionen behandelt werden;
- statt bisher 10 Euro Freibetrag pro Monat zukünftig in einem Monat 100 Euro frei (für Zinseinahmen o. ä.);
- Auszubildende und Studenten sollen evtl. einen Teilbedarf bewilligt bekommen (bisher schließen BAföG und Ausbildungsbeihilfe den ALG-II-Bezug aus);
- bei den sog. Bildungs- und Teilhabekosten soll der Eigenanteil von einem Euro pro Tag und Kind beim warmen Essen in KITA oder Schule entfallen.

Deutlich mehr Negatives...
ist jedoch auch dieses Mal zu verzeichnen. Am meisten umstritten ist, dass nun doch kein Wort zu den seit vielen Jahren bekämpften Sanktionen im Entwurf enthalten ist. Die Vorstellungen gingen von der gänzlichen Abschaffung bis zur Einschränkung derselben. Da sich aber die CSU und Bayern hier völlig quergestellt haben, ist um des Regierungskoalitionsfriedens willen dieses Thema ausgespart worden. Nach wie vor können Leistungsbeziehende auf null reduziert werden (auch die Kosten der Unterkunft fallen z. B. bei mindestens 3 "Vergehen" im Jahr weg). Das kann die Obdachlosigkeit bedeuten. Aber auch schon bei einer ersten Kürzung um 30 Prozent des Regelbedarfes ist das Existenzminimum bereits unterschritten. Bei den unter 25jährigen sind diese Sanktionsregeln wir auch einige andere Dinge noch mal brutaler ausgestaltet. Das sollte auch wegfallen.
Fast noch heftiger ist aber eine neue Regelung, dass die Personen, die sich "sozialwidrig" verhalten, eine neue Art Sanktion erleben können. Wer z.B. eine Arbeitsstelle ablehnt oder nicht zum Vorstellungsgespräch geht, kann dann mehrere Jahre lang Kürzungen der monatlichen Leistungen erleben. Und zwar in der Höhe des Gehaltes, was er oder sie hätte erzielen können. Wie das umgesetzt werden soll, darüber kann mensch sich wahrlich Gedanken machen.
Auch hochgradig schlimm ist eine geplante Pauschalierung der Heizkosten. Bisher setzen sich die Kosten der Unterkunft aus der Bruttowarmmiete (ohne Strom, der ist im Regelbedarf enthalten, allerdings mit nicht mal 30 Euro pro Erwachsenem) und den individuellen Heizkosten zusammen. Zwar hat man, um diese zu deckeln, vor einigen Jahren den Heizkostenspiegel entdeckt, der fürs Energiesparen, Wärmedämmung etc. entwickelt wurde, aber immerhin. Keine Pauschale. Pauschalieren hieße, jede Person z. B. in Stadt und Landkreis Göttingen bekommt monatlich 50 Euro oder 60 Euro für die Heizkosten. Völlig egal, wie viel sie tatsächlich bezahlt. Darin liegt wirklich die große Gefahr, dass noch viel mehr Menschen in Zukunft Defizite bei den Kosten der Unterkunft aus dem Regelbedarf ausgleichen müssen.
Es gibt noch etliche Verschlechterungen mehr. Wir erwähnen aus Platzgründen nur noch einige:
- die "Zwangsverrentung" mit 63 Lebensjahren bleibt im Gesetz;
- Freibeträge und Absetzbeträge werden reduziert;
- Kinder in getrennt lebenden Elternhaushalten sollen konkret, also wohl tagesgenau abgerechnet werden (ihr Bedarf wird auf beide Elternteile aufgeteilt, wenn beide im Leistungsbezug sind, sonst bekommt nur das eine bedürftige Elternteil einen Anteil). Gerade diese letzte Regelung ist ganz bestimmt weder eine Rechtsvereinfachung noch eine Arbeitserleichterung für die Sachbearbeitung im Job-Center. Streitereien sind vorprogrammiert und zusätzliche Erhebungen sind nötig, um das Geld aufzuteilen.
- Hatte man schon 2011 die möglichen Rückforderungen der Leistungsbeziehenden bei Behördenfehlern (mittels eines Überprüfungsantrages nach dem Sozialgesetzbuch X) von 4 Jahren rückwirkend auf nur noch 1 Jahr rückwirkend drastisch verkürzt, so sollen Rückforderungen jetzt noch mehr erschwert werden.
Fazit
Wie auch inzwischen die Linke Partei im Bundestag und viele Initiativen stellen wir uns ein ausreichendes und bedingungsloses Grundeinkommen als die richtige Alternative vor, die die Menschenwürde wahrt und alle diese Gesetze überflüssig macht und dazu jede Menge Gerichtsverfahren. In Schweden, Island, Finnland und evtl. auch in den Niederlanden wird begonnen, so etwas in bestimmten Regionen für einen festgelegten Zeitraum auszuprobieren.

Our House OM10: Räume endlich (wieder) geöffnet

Seit dem 5. November 2015 wird das ehemalige DGB-Haus in der Oberen-Masch-Str. 10 nach sechs Jahren Leerstand wieder genutzt. In den meisten Räumen des Doppelhauses wird seitdem gemeinschaftliches, selbstverwaltetes Wohnen von Geflüchteten und anderen Wohnungssuchenden gelebt. Eine Etage steht der "Fluchthilfe" zur Verfügung, die nachts am Bahnhof gestrandeten Geflüchteten Übernachtung, Essen, Informationen und andere Hilfen anbietet. Auch der große Saal in der 1. Etage ist wieder zugänglich. Zahlreiche Treffen und Veranstaltungen finden hier wieder statt. Dank der breiten Unterstützung aus Nachbarschaft, Initiativen und nicht zuletzt dem starken Rückhalt aus lokalen und regionalen Gewerkschaftsgruppen haben mittlerweile Verhandlungsgespräche mit dem DGB begonnen. Die Besetzer*innen suchen eine politische Lösung für die OM10, sie wollen das Wohn- und Aktions-Projekt legalisieren.
Viele Göttinger*innen, Gewerkschafter*innen und Gruppen aus dem linken Spektrum können sich noch gut an das Haus und den Saal am Platz der Synagoge erinnern. Hier wurden heiße, auch Kräfte zehrende Debatten geführt, Konflikte ausgetragen und gute Lösungen gesucht. Im Saal wurde u.a. das Bündnis gegen Rechts geschmiedet, das bis heute einen breiten zivilgesellschaftlichen Widerstand gegen Nazis erfolgreich organisiert. Die Obere-Masch-Str. 10 war immer ein Ort der Begegnung, des politischen Austauschs, der Vernetzung. Bis heute bleibt unverständlich, dass die VTG (Vermögensverwaltungs- und Treuhandgesellschaft, 100%-Tochter des DGB) das ganze Haus sechs Jahre lang leer stehen ließ und dafür auch noch zehntausende Euro Betriebskosten aufbrachte. Der verantwortliche DGB hat an dieser Stelle seinen politischen Auftrag für Alle sichtbar verfehlt.
Die Soziale Frage nach bezahlbarem Wohnraum bei gleichzeitig systematischem Leerstand, die als alternativlos gehandelten menschenunwürdigen Massenunterkünfte für Geflüchtete und nicht zuletzt die Frage nach dem Sinn vom Brachliegen fantastischer Veranstaltungsräume bei gleichzeitigem Bedarf veranlasste einige Göttinger*innen zu handeln. Die Besetzer*innen sehen sich hier in der Tradition von Information, Austausch und Vernetzung zu widerständigem und emanzipatorischem Handeln. So fanden beispielsweise Veranstaltungen zu Sozialem Wohnungsbau in Göttingen, ein Bericht der Rojava-Delegation, Veranstaltungen wie "Die Kraft der Migration" vom AK Asyl und dem Lampedusa-Bündnis, Infoveranstaltungen zur aktuellen Asylpolitik oder ein Vortrag zum Zusammenhang von Nationalstaat und Kapitalismus statt. Ein ganzes Wochenende stand das Haus für ein bundesweites Vernetzungstreffen von Freiwilligen, die auf der Balkanroute unterstützten oder unterstützen wollen, zur Verfügung. Hier vernetzen sich jetzt auch Geflüchtete selbst, um u.a. gemeinsam gegen drohende Abschiebungen aktiv zu werden. Im Saal treffen sich an drei Nachmittagen vor allem Geflüchtete beim Offenen Café, dabei gibt es montags auch eines der wenigen Frauen-Cafés in Göttingen. Es werden Demos geplant und Göttinger Freiwillige treffen sich, um die vielen Kräfte im Engagement für Geflüchtete zu bündeln und ein eigenes politisches Selbstbewusstsein zu entwickeln. Auch der Göttinger Integrationsrat tagte im Saal, und Gewerkschaftsjugenden nutzten bereits die neuen-alten Räume. Es gab Theateraufführungen, Solikonzerte und ein sonntägliches Jazzfrühstück. Gerade war der (sonst im APEX beheimatete) Chor "Das Offene Singen" mit Friedens- und Gewerkschaftsliedern zu Gast. Aktuell läuft eine Ausstellung zur "Dritten Welt im Zweiten Weltkrieg".
Nicht zuletzt findet mittwochs um 19 Uhr das wöchentliche offene Plenum der OM10 statt, zu dem Interessierte eingeladen sind. U.a. wird bei diesem Plenum gemeinsam über die Nutzung des Saals entschieden. Immer wieder kommen Einzelpersonen und Gruppen vorbei und erkundigen sich nach den Möglichkeiten, die durch die Öffnung der OM10 (wieder) gegeben sind. Wenn weiterhin viele Menschen mit anpacken, soll und kann auch in Zukunft hier ein Begegnungsort für Geflüchtete und andere politisch, sozial und kulturell Aktive bestehen und weiter ausgebaut werden.
Die OM10 hat offenbar bundesweit eine Mut machende Ausstrahlung. Regelmäßig werden die Aktivist*innen in andere Städte eingeladen, um über die Planung und erfolgreiche Umsetzung dieser Raum-Öffnung durch Besetzung zu berichten. Denn das Problem des Leerstands bei gleichzeitigem Bedarf der Menschen nach eben solchen Räumen ist leider flächendeckend. Dabei fällt auf, dass nicht nur in Göttingen ehemalige DGB-Häuser zu Spekulationszwecken leerstanden und leerstehen. Regionale soziale Initiativen bekommen keine Chance der Übernahme. Statt dessen werden die Häuser mit Gewinnmaximierung verkauft. Der DGB ist aufgefordert, sich in Göttingen und anderswo zu seiner politischen und sozialen Verantwortung auch als Immobilienbesitzer zu bekennen. Kritische Gewerkschafter*innen sollten sich in diese Auseinandersetzung weiterhin aktiv einbringen und Our House OM10 auch als ihr politisches Projekt begreifen.
(Siehe auch >goest-Seite zum besetzten DGB-Haus )


 
Impressum
V.i.S.d.P.:
U.Neumann, Göttinger Betriebsexpress e.V., c/o Buchladen Rote Straße, Nikolaikirchhof 7, 37073 Göttingen
Herausgeber: Göttinger Betriebsexpress e.V., c/o Buchladen Rote Straße, Nikolaikirchhof 7, 37073 Göttingen
Abobestellung per Post oder unter www.betriebsexpress.de

 

 

 


Seitens des GBE werden aber auch öffentliche Veranstaltungen angeboten wie z.B.

Veranstaltung GBE mit Industrial Workers of the World (IWW)
Freitag, 12.9.2008, 19.00 Uhr DGB-Haus

„Der Weg entsteht beim Laufen“
Wie sich ArbeiterInnen im New Yorker Lebensmittelsektor gegen Hungerlöhne und unmenschliche Arbeitsbedingungen organisieren

 
Wenn die Gäste in den New Yorker Nobel-Restaurants sich nach Hummer und Muscheln auf den Weg nach Hause machen, hat für die ArbeiterInnen der Lieferketten der Arbeitstag längst begonnen. Viele von ihnen müssen, um überleben zu können, Arbeitszeiten bis zu 60 Stunden pro Woche akzeptieren – für einen Lohn weit unter dem gesetzlichen Mindestlohn.

Denn viele von ihnen sind 'Illegale', für die es unmöglich ist, sich zu beschweren oder zu wehren, ohne die Abschiebung zu riskieren. Unter diesen schwierigen Bedingungen ist es den Industrial Workers of the World (IWW) in New York gelungen, die ArbeiterInnen von bislang 10 Lager- und Großhandelsfirmen zu organisieren. Statt eines hauptamtlichen Apparats ist das entscheidende Moment hierbei die Selbsttätigkeit und Kreativität der ArbeiterInnen. Darüber berichtet Stephanie Basile, die als 'Organizer' der IWW die ArbeiterInnen bei ihrem Kampf unterstützt hat. Wir erwarten eine spannende Diskussion über: . Arbeits- und Kampfbedingungen amerikanischer ArbeiterInnen . Situation von Gewerkschaften und sozialen Bewegungen in den USA . die Möglichkeiten von internationaler Solidarität und Gegenmacht. Diskussionsveranstaltung mit Stephanie Basile, IWW New York . (Text und Foto: GBE)