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>> Medizinische Flüchtlingshilfe e.V.

Die medizinische Flüchtlingshilfe Göttingen e.V.

"Weltweit sind Millionen Menschen auf der Flucht. Sie verlassen Ihre Heimat um Krieg, Unterdrückung, wirtschaftlicher Ausbeutung und Perspektivlosigkeit, Verwehrung der grundlegendsten Menschenrechte oder Naturkatastrophen zu entgehen. Migration und Flucht sind ein globales Phänomen mit globalen Ursachen. Die medizinische Flüchtlingshilfe ist bundesweit vertreten und versucht sich insbesondere der Menschen anzunehmen, die in Deutschland keinen gesicherten Zugang zur Gesundheitsversorgung haben, weil Sie papierlos sind oder keine Krankenversicherung haben. Prinzipiell würde der Staat für Behandlungskosten aufkommen, nur leider schafft das Deutsche Ausländerrecht eine Situation, in der Betroffene gefährdet sind an die Ausländerbehörde gemeldet und damit potenziell abgeschoben zu werden. Solange die medizinische Behandlung mit der Gefahr der Abschiebung verbunden ist, werden viele aus Angst keine medizinische Versorgung in Anspruch nehmen. Wir stellen einen anonymen und diskreten Kontakt zu vertrauenswürdigen Ärzten und Krankenhäusern her, Begleiten zu den Arztterminen und versuchen aufkommende Kosten zu decken. Besonders problematisch sind Patienten, die eine psychologische Betreuung brauchen, um beispielsweise Traumata während der Flucht oder dem Herkunftsland zu verarbeiten, denn es ist äußerst schwierig eine lang andauernde Verbindung zu einem Psychologen in der jeweiligen Muttersprache herzustellen. Auch Schwangere bedürfen einer längeren Betreuung und gerade Ihre Kinder werden in einer rechtlich und sozial sehr unsicheren Situation geboren. Die Arbeit der medizinischen Flüchtlingshilfe setzt bei konkreter Hilfe an. Wir vergessen trotzdem nicht, dass unser Bemühen am Ende einer langen Kette von Faktoren ansetzt, die zu dieser schwierigen Situation geführt haben. In der Hoffnung, dass irgendwann die politischen Bedingungen derart verändert werden, dass unsere Arbeit nicht mehr notwendig ist, versucht das Medinetz in Deutschland auch politische Entscheidungen zu beeinflussen, um für eine gerechte Versorgung aller Bedürftigen unabhängig vom Aufenthaltsstatus zu sorgen. Gesundheitsversorgung jetzt – Für Alle."

Aktionstag: Protest gegen "World Health Summit"
Gesundheitsversorgung und gerechte Lebensbedingungen für alle!

Samstag 17.10. ab 15:00 Uhr wird es in Göttingen auf dem Bahnhofsvorplatz und später in der Innenstadt unter anderem ein Straßentheater und Informationen über den Gipfel und Probleme bei der Gesundheitsversorgung von Migrant/innen geben. Dies erfolgt aus Anlass des sogenannten "World Health Summit", der vom 16.-18. Oktober in Berlin stattfindet, Der Protest stützt sich auf ein breites Bündnis u.a. aus Organisationen von Mediziner/innen wie IPPNW und dem Verein demokratischer Ärztinnen und Ärzte, entwicklungspolitischen Organisationen wie dem Evangelischen Entwicklungsdienst, Gewerkschaften und Flüchtlingshilfen.

"Migrant/innen, insbesondere wenn sie keine Papiere haben, befinden sich häufig in einer besonders belastenden Lebenssituation mit unsicherer Lebensperspektive, Angst vor Entdeckung und erschwertem Zugang zu sozialer Infrastruktur. Deren Probleme, wie überhaupt die Probleme mittelloser Menschen auf der ganzen Welt, werden aber auf dem "Welt"-Gesundheitsgipfel nicht berücksichtigt und ihre Interessen nicht vertreten. Damit entsteht auch im Bereich der Gesundheit ein demokratisch nicht legitimiertes Gremium wie der G8-Gipfel, in dem Entscheidungen für die ganze Welt getroffen werden sollen. Wir sehen den sogenannten "Weltgesundheitsgipfel" als Teil des Problems eines ungleichen Zugangs zu medizinischer Versorgung und ungleicher Lebensbedingungen in Deutschland und auf der ganzen Welt. Er ist nicht Teil der Lösung."

Der Bahnhofsvorplatz ist bewusst gewählt, hier wirkt mit der Residenzpflicht eine besonders einschneidende Einschränkungen gehört, denen Migrant/Innen unterliegen. Dieses Gesetz verbietet es Menschen mit dem Duldungs- oder Asylbewerber/innenstatus, ihren zugeteilten Bezirk bzw. Landkreis zu verlassen. In Niedersachsen ist außerdem die Praxis der Gutscheinvergabe an Flüchtlinge noch gängig: Menschen, die unter das Asylbewerberleistungsgesetz fallen bekommen nicht Geld, sondern Gutscheine, die ihnen nur die Möglichkeit geben, in bestimmten Geschäften eine eingeschränkte Auswahl an Produkten zu kaufen. Dadurch werden sie jedes mal an der Kasse stigmatisiert. Das wenige Geld, welches bar ausgezahlt wird (Höchstfall 50 Euro im Monat), reicht häufig nicht, um Rechtsanwaltskosten zu begleichen oder zu telefonieren, gerade da die Lager, in denen die Menschen untergebracht werden, meistens außerhalb der Städte liegen und die Fahrtkosten für öffentlichen Verkehrsmitteln auch von diesem "Taschengeld" bezahlt werden müssen.

Transparent "Gesundheitsversorgung und Bleiberecht für alle", auf dem Grünstreifen der Berliner Straße, die am Bahnhof vorbeiführt. Das Transparent hängt dort seit dem Aktionstag. Täglich fahren hier mindestens 10.000 Autos vorbei.

Die bewusst gewählte Entfernung der Lager zur Stadt gehört zur systematischen Isolierung der Migrant/Innen. So werden sie samt ihrer Nöte aus den Innenstädten ferngehalten und gelangen somit nicht ins gesellschaftliche Bewusstsein. Um auch darauf aufmerksam zu machen wird die Protestaktion der Medizinischen Flüchtlingshilfe in die Innenstadt getragen.

>> Medizinische Flüchtlingshilfe Göttingen e.V.
c/o Migrationszentrum
Weender Straße 42
mfh.goe@gmx.de
>>Erklärung des Protestbündnisses
>> World Health Summit:

"Leben im Verborgenen - Menschen ohne Pass und Papiere in Deutschland"

11.10.09 / Ökumenischer Arbeitskreis "Flucht und Asyl" / Migrationszentrum Göttingen / Medizinische Flüchtlingshilfe Göttingen 7.10. bis 4.11.09 in der St. Johanniskirche. Die Eröffnung erfolgte am Mittwoch, 7.10. um 18 Uhr mit einem Vortrag von Pastorin Fanny Dethloff, Flüchtlingsbeauftragte der Nordelbischen Kirche und Vorsitzende der Ökumenischen Bundesarbeitsgemeinschaft Asyl in der Kirche. Die Ausstellung steht unter der Schirmherrschaft von Landesbischöfin Dr. Margot Käßmann.

Bis zu einer Million Menschen leben heimlich in Deutschland. Weil sie keine Papiere haben, gelten sie hierzulande als "Illegale". Aus Angst vor ihrer Entdeckung trauen sie sich nicht, zum Arzt zu gehen, wenn sie krank sind. Sie haben Angst, ihre Kinder in die Schule zu schicken und sich gegen Lohnbetrug zu wehren. An fünf Säulen begegnen wir Menschen, die mit kaum lösbaren Schwierigkeiten kämpfen. Ihr Bild ist zu sehen, und über Ein-Ohr-Kopfhörer ist ihre Stimme zu hören.

Aber wie kann ein Mensch illegal sein? Es sind lediglich "Menschen ohne Papiere" aber Menschen! Durch den Begriff "Illegale" werden Flüchtlinge ohne Papiere zu Straftäter/innen abgestempelt. Die Ausstellung soll Öffentlichkeit für die miserable Lebenssituation von Menschen ohne Pass und Papieren schaffen. Sie soll Einfluss auf die politische Debatte nehmen mit dem Ziel, soziale Mindeststandards und Menschenrechte für "illegalisierte" Migrantinnen und Migranten einzufordern. Am Ende kann nur die Forderung stehen: Globale Bewegungsfreiheit und gleiche Rechte für ALLE Menschen ! Dazu gehört ebenso die Abschaffung der rassistischen Gesetze (z.B. AsylBLG) als auch der Durchbrechung des rassistischen Normalzustands in D-Land." ( nach dem Text und mit Zitaten von Medizinische Flüchtlingshilfe e.V.)

Gesundheitsversorgung für Menschen ohne Aufenthaltspapiere

11.10.09 / Die Initiative „Gesundheitsversorgung für alle“ besteht aus einer Gruppe von Leuten aus verschiedenen Bereichen, die die prekäre soziale Situation von Flüchtlingen ohne sicheren Aufenthaltsstatus problematisiert und die Stadt Göttingen dazu aufruft Lösungen auf kommunaler Ebene zu entwickeln. (...) Seit dem Frühjahr 2005 wurden Gespräche mit den Stadtratsfraktionen und dem Sozialausschuss geführt, um die Stadt verantwortlich in die Versorgung mit einzubeziehen. Als Ergebnis wurde schließlich am 12. Mai 2006 ein Ratsbeschluss verabschiedet, mit dem sich die Stadt Göttingen dem bundesweiten Aufruf „Manifest Illegale Zuwanderung" des Katholischen Forums „Leben in der Illegalität“ anschließt. Neben diesem Bemühen, langfristig auf politischer Ebene grundsätzliche Lösungen zu finden, wird durch die Medizinische Flüchtlingshilfe Menschen ohne gesicherten Aufenthaltsstatus und ohne Krankenversicherung konkrete Hilfe angeboten, indem eine ärztliche Behandlung vermittelt wird. Neben einer guten Zusammenarbeit mit mehreren niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten konnten in letzter Zeit erfreulicherweise auch mehrfach stationäre Behandlungen und Operationen organisiert werden. ( nach dem Text und mit Zitaten der Medizinische Flüchtlingshilfe e.V.)

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Asylwiderrufsverfahren

12.6.08/ Text: Integrationsrat Göttingen Die Zahl der Asylwiderrufsverfahren steigt stetig an und wird durch die Fristsetzung im EU-Richtlinienumsetzungsgesetz im Jahr 2008 einen neuen Höhepunkt erreichen. Bis April diesen Jahres wurden vom Bundesamt für Migration über 12.000 Widerrufsverfahren eingeleitet. Betroffen sind grundsätzlich anerkannte Flüchtlinge aus allen Verfolgerländern, aktuell sind Flüchtlinge aus der Türkei besonders betroffen. Widerrufsverfahren haben den Entzug des Flüchtlingsstatus zum Ziel.

Informationsveranstaltung zum Asylwiderrufsverfahren Referent: Rechtsanwalt Bernd Waldmann - Stocker Donnerstag, den 19. Juni 2008 um 17.00 Uhr Ratssaal, Neues Rathaus, Hiroshimaplatz 1-4

Widerrufsverfahren bei anerkannten Flüchtlingen
Für die betroffenen Flüchtlinge ist dies mit dem Verlust ihrer sozialen Rechte nach der Genfer Flüchtlingskonvention (GFK) verbunden und bedroht darüber hinaus massiv ihr Aufenthaltsrecht in Deutschland.
Die Überprüfung des Flüchtlingsstatus ist nach Ablauf von drei Jahren obligatorisch. Nach dem Richtlinienumsetzungsgesetz vom 28.08.07 ist das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge verpflichtet, bei allen Asylentscheidungen, die vor dem 1. Januar 2005 unanfechtbar geworden sind, spätestens bis zum 31. Dezember 2008 ein Widerrufsverfahren einzuleiten. Führt die Routineüberprüfung der Flüchtlingsanerkennung nicht zum Widerruf, steht eine spätere Entscheidung im Ermessen des Bundesamtes.

Widerrufsverfahren des Bundesamtes in der Praxis
Das Bundesinnenministerium erteilt die Anweisung an das Bundesamt, bei Flüchtlingen/ Flüchtlingsgruppen aus bestimmten Staaten zu prüfen, ob das Asyl widerrufen werden kann, bisher betroffen sind, z.B.:

  • Kurden aus dem Nordirak (sog. Schutzzone)
  • Albanische Staatsangehörige (aus Albanien)
  • Albanische Volkszugehörige aus dem Kosovo
  • Flüchtlinge aus Afghanistan
  • Flüchtlinge aus dem Zentral- und Süd-Irak (zur Zeit ruhen die Verfahren)
  • Tamilen aus Sri Lanka
  • 􀂚Flüchtlinge aus der Türkei

Prüfung auf Anfrage der Ausländerbehörden
Anträge von Flüchtlingen bei der Ausländerbehörde auf Familienzusammenführung oder Aufenthaltsverfestigung führen in der Praxis häufig zur Einleitung eines Widerrufsverfahrens, da die Ausländerbehörden das Bundesamt um entsprechende Überprüfung bittet. Einbürgerungsanträge werden bereits seit dem Inkrafttreten des ZuwG vom 1.01.05 solange zurückgestellt, bis über einen möglichen Widerruf entschieden wurde. In folgenden Situationen müssen Betroffene mit der Einleitung eines Widerrufsverfahrens rechnen:

  1. Reise in das Herkunftsland
  2. Antrag auf Familiennachzug
  3. Antrag auf Einbürgerung
  4. Antrag auf Aufenthaltsverfestigung
  5. Einzelanfrage durch die Ausländerbehörde

Wann kommt ein Widerruf in Betracht?
Sowohl das deutsche Ausländerrecht und das Völkerrecht sehen die Möglichkeit eines Widerrufes der Flüchtlingsanerkennung vor. Die rechtlichen Grundlagen finden sich in § 73 AsylVfG und Artikel 1C (5) der Genfer Flüchtlingskonvention. Ein Widerruf ist demnach möglich, wenn sich die für die Beurteilung der Verfolgungslage maßgeblichen Verhältnisse nachträglich erheblich geändert haben. Es muss eine Situation eingetreten sein, dass der Flüchtling es nicht mehr ablehnen kann, den Schutz des Landes in Anspruch zu nehmen, dessen Staatsangehörigkeit er besitzt. Dabei ist auch zu prüfen, ob der Flüchtling sich auf zwingende, auf frühere Verfolgungen beruhende Gründe berufen kann, um den Schutz abzulehnen (vgl. §73 AsylVfG, Art. 11 Qualifikationsrichtlinie, Art 1 C GFK).
Die materiellen Voraussetzungen für den Widerruf sind strittig. Im Februar diesen Jahres hat das Bundesverwaltungsgericht(BverwG) dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) mehrere Fragen zur Vorabentscheidung vorgelegt. Hierbei geht es insbesondere um die Klärung, unter welchen Voraussetzungen der Widerruf einer Asyl- bzw. Flüchtlingsanerkennung nach Gemeinschaftsrecht (Qualifikationsrichtlinie der Europäischen Union) erfolgen kann. Unabhängig von der noch ausstehenden Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes verschickt das Bundesamt weiterhin massenhaft gleichlautende Widerrufsbescheide – ohne Prüfung und Berücksichtigung des Einzelfalls und der realen politischen Situation in den jeweiligen Herkunftsländern.

Was ist zu tun?
Gegen den Bescheid des Bundesamtes, das die Flüchtlingseigenschaft widerrufen wird, kann Klage erhoben werden. Die Klagefrist beträgt zwei Wochen. Das Verfahren vor Gericht hat – außer in den Fällen des § 60 Abs. 8 S.1 AufenthG oder § 3 Abs.2 AsylVfG – aufschiebende Wirkung. D.h. solange nicht rechtskräftig widerrufen ist, behält der Betroffene seinen Flüchtlingspass und Aufenthaltstitel.
Wer die Flüchtlingseigenschaft verliert, wird nach den Regelungen des allgemeinen Aufenthaltsrechts behandelt. Der Aufenthaltstitel kann widerrufen werden. Dies gilt auch für die Niederlassungserlaubnis! Bei befristeten Aufenthaltserlaubnissen entfällt der Rechtsgrund für die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis wenn die Flüchtlingseigenschaft rechtskräftig widerrufen wird.

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Apell an die Stadt, bedrohte Flüchtlinge aufzunehmen 1999

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Am Infostand am 20.11.99 in der Innenstadt verteilter Text: "Am Samstag den 6.11.1999 verhinderte die Entschlossenheit eines breiten antifaschistischen Bündnisses, zu dem auch der Rat der Stadt gehörte, erfolgreich einen Naziaufmarsch in Göttingen. Auf der Demonstration sprachen Flüchtlinge aus Bad Grund, die am 10.10.1999 Opfer eines rassistischen Überfalles wurden. Einer der Flüchtlinge liegt nach seinen lebensgefährlichen Verletzungen immer noch im Krankenhaus. Die Flüchtlinge schilderten dass sie auch nach dem Überfall im Landkreis Osterode weiterhin rassistischen Anfeindungen ausgesetzt sind und ständig Angst davor haben, erneut angegriffen zu werden. Sie fühlen sich im Landkreis Osterode nicht sicher und wollen nach Göttingen umverteilt werden. In ihrer Rede sagten die Flüchtlinge: »Gegen Faschismus zu sein bedeutet auch gegen Rassismus zu sein'. Die Stadt Göttingen hat jetzt die Möglichkeit, in diesem Sinne ein Zeichen gegen Rassismus zu setzen. Wir appellieren an die Stadt Göttingen, sich schützend vor die Flüchtlinge zu stellen und ihnen in Göttingen ein Gastrecht zu gewähren."

Transparente im Rahmen der Proteste gegen den Sozialabbau 1998

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