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Flüchtlinge

Asylbewerberleistungsgesetz abschaffen!
Flüchtlinge aus Libyen
Gegen militärische Bekämpfung von Flüchtlingen
Medizinische Flüchtlingshilfe Göttingen e.V.
- Protest gegen "World Health Summit"

Ausstellung: Menschen ohne Papiere in Deutschland
Asylwiderrufsverfahren
Apell an die Stadt, Flüchtlinge aufzunehmen

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Aktionstag gegen das Europäische Grenzregime und den Krieg gegen Flüchtlinge

28.4.11 / Vorbereitungstreffen für einen gemeinsamen Aktionstag gegen das Europäische Grenzregime und den Krieg gegen Flüchtlinge am Dienstag, den 3. Mai 2011, um 19 Uhr im Autonomicum (Erdgeschoss im "Blauen Turm“ am Campus der Universität )

" Durch das zeitweilige Zusammenbrechen der Grenzkontrollen haben sich wieder mehr Menschen auf den Weg nach Europa machen können, in der Hoffnung sich hier eine Existenz unter menschenwürdigen Bedingungen aufbauen zu können. Die Politik der Herrschenden ist nicht neu: eine rassistische Ausgrenzungs- und Abschiebepolitik im Innern der Festung Europa, weiterer Ausbau des tödlichen Grenzregimes (FRONTEX) mit deutscher Beteiligung, Zusammenarbeit mit den alten und neuen Herrschaftsstrukturen, damit diese die Migrant_innen weiterhin mit aller Gewalt an der Flucht hindern. Für uns ist klar, dass die Grenzen für alle geöffnet werden müssen. Migrant_innen suchen zu Recht Schutz und ein besseres Leben in Europa. Sie wandern gegen ein Reichtumsgefälle, das wesentlich in den neokolonialen Dominanz- und Ausbeutungsverhältnissen zwischen Europa und Afrika begründet liegt. An den Grenzen Europas wird gehungert, misshandelt, vergewaltigt, geschossen und gestorben. Auch in Deutschland werden Flüchtlinge entrechtet und ihrer Würde beraubt. Unsere Antwort darauf lautet: Schluss mit der Zusammenarbeit mit den diktatorischen Regimes weltweit! Für eine praktische Solidarität mit den Flüchtlingen und Migrant_innen! Bedingungslose Öffnung der Grenzen! Gleiche Rechte und Bleiberecht für alle!"
Den genauen Termin für einen Innenstadtaktionstag.wollen wir auf dem Vorbereitungstreffen bestimmen. Es soll unterschiedliche kreative Aktionen wie Proteste, Redebeiträge, Theater, Spiele und anderes geben. Bei einem Vorbereitungstreffen möchten wir mit Euch den Aktionstag gemeinsam planen und gestalten.
"Angesichts der zunehmenden Hetze gegen Flüchtlinge (Seehofer: „Zuwanderung in deutsche Sozialsysteme bis zur letzten Patrone verteidigen“; Berlusconi: „menschliche Tsunamis“) ist unser Ziel den Aktionstag bereits Mitte Mai zu verwirklichen. Daher wäre es schön, wenn sich Interessierte bereits im Vorfeld des Treffens eigene Gedanken dazu machen, durch welche Aktionen sie die (bisherigen) Forderungen unter denen der Tag stehen soll, unterstützen können."

 

Asylbewerberleistungsgesetz abschaffen!

17.3.11 / Eine Kundegebung am 22.3.11 um 16 Uhr Kornmarkt ist Teil eines dezentralen, bundesweiten "Aktionstages gegen das Asylbewerberleistungsgesetz, "Residenzpflicht", Lagerisolation und rassistische Sondergesetzgebung."
Flüchtlinge und Geduldete sind in einem Netz von zahlreichen Mechanismen der Schikane, Ausgrenzung und Entrechtung gefangen. Für einen Großteil der diskriminierenden Lebensbedingungen bildet das Asylbewerberleistungsgesetz die gesetzliche Grundlage. In diesem repressiven Gesetz ist festgeschrieben, dass Flüchtlinge in Deutschland unter erbärmlichen Bedingungen in Flüchtlingslagern leben müssen, von Sachleistungen oder Gutscheinen der Behörden abhängig gemacht werden, keinen ausreichenden Zugang zu Gesundheitsversorgung erhalten und gezwungen sind, von deutlich niedrigeren Leistungssätzen zu leben, als Hartz IV-EmpfängerInnen. Die Abhängigkeit der Flüchtlinge von den mickrigen Sozialleistungen wird darüber hinaus gesetzlich durch Arbeitsverbote und nachrangigen Arbeitsmarktzugang zementiert, zudem wird der Zugang zu Deutschkursen, Bildung und Ausbildungsmöglichkeiten systematisch erschwert. Gleichzeitig wird Flüchtlingen das Menschenrecht auf Bewegungsfreiheit durch die so genannte "Residenzpflicht" aberkannt. Diese und weitere rassistischen Sondergesetze bilden gemeinsam einen Gesetzeskomplex der Unterdrückung, Isolation und des sozialen Ausschlusses. Ziel dieser staatlich verordneten Ausgrenzung ist es, Flüchtlinge leichter abschieben zu können und andere Menschen abzuschrecken, überhaupt erst nach Deutschland zu kommen. Im Laufe der nächsten Monate stehen sowohl das Asylbewerberleistungsgesetz als auch die "Residenzpflicht" im Bundestag zur Debatte. Für uns ist klar: Asylbewerberleistungsgesetz und "Residenzpflicht" sind nicht reformierbar, sondern müssen abgeschafft werden - Menschenwürde und Bewegungsfreiheit sind nicht verhandelbar!

Flüchtlinge aus Libyen

Aufruf zu einer Kundgebung 26.2.11 ,unter dem Titel "Solidarität mit den revoltierenden Menschen ! Grenzen auf für alle – und zwar sofort ! " Darin heißt es u.a.:
Aufgrund eines bilateralen Abkommens zwischen Libyen und Italien werden die Flüchtlinge schon in libyschem Hoheitsgewässer abgefangen. Auf hoher See werden die Boote der Flüchtlinge von Patrouillenschiffen mit Schüssen zum Anhalten gezwungen, gerammt oder schlicht versenkt. (...) Libyen wurde zu einem „Bollwerk der Festung Europa“ ausgebaut, um die Migration aus den afrikanischen Staaten südlich der Sahara zu verhindern. (...) Brüssel hat FRONTEX den Auftrag erteilt, eine neue „Mission“ im Mittelmeer zu starten. (...) Nach dem Sturz des Diktators Ben-Ali in Tunesien war angesichts der Ankunft einiger tausend Flüchtlinge auf der Insel Lampedusa schon seitens Italiens die Rede von „Flüchtlingsströmen“. Mittlerweile wird von einem „Exodus biblischen Ausmaßes“ gewarnt und behauptet, es seien zwischen 500 Tausend und eineinhalb Millionen Menschen auf dem Weg nach Europa. Diese Meldungen werden in „hysterischer“ Sprache verfasst. Es wird somit ein Szenario des Schreckens beschworen, um bei den Menschen in Europa Ängste zu schüren. Es wird somit bewusst keine Solidarität mit den Menschen erzeugt, die vor Elend und Gewalt fliehen, sondern zu ihrer „Abwehr“ aufgerufen. Der Einsatz von polizeilicher und militärischer Gewalt gegen die flüchtenden Menschen soll somit in der Öffentlichkeit gerechtfertigt erscheinen.Vor ihrem Leiden sollen die Augen verschlossen werden. Der Reichtum der europäischen Staaten – und insbesondere der Reichtum der Herrschenden - soll nicht geteilt werden müssen. (...)

 

Kundgebung für das Recht auf Asyl und gegen militärische Bekämpfung von Flüchtlingen
300 Flüchtlinge in Griechenland im Hungerstreik

12.2.11 / Offiziell darf nur gesagt werden "Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge fördert seitdem staatlicherseits die Integration von Zuwanderern in Deutschland." Nachdem das Deutsche Historische Museum in Berlin auf einer Ausstellungs-Infotafel geschrieben hatte "Die ›Festung Europa‹ soll Flüchtlingen verschlossen bleiben." wurde dies auf Betreiben aus dem Haus des Kulturstaatsministers Neumann entfernt (Neumann ist der, der für die CDU im Februar 2011 zum Wahlkampf in der Musa auftreten durfte). Nach der "Korrektur" fehlte diese Aussage zur Festung Europa, sie wurde ersetzt durch die oben zitierte staatliche Bekanntmachung.
Realität ist aber : Die europäische Abschottungspolitik wird durch die Grenzschutzagentur >>FRONTEX unter Verletzung von fundamentalen Menschenrechten durchgesetzt. Sie ortet in internationalen Gewässern Boote mit Flüchtlingen per Satellit und Wärmebildkameras und anschließend werden die Boote durch Patrouillenschiffen "mit Schüssen zum Anhalten gezwungen, gerammt, oder schlicht versenkt." Diese militärischen Angriffe gegen Flüchtlinge nennt FRONTEX "zur Umkehr überreden".
Die Landgrenze Griechenlands ist bislang nicht vollständig überwachbar und nachdem die Abschottung gegen EinwanderInnen an anderen Außengrenzen Europas verschärft wurde, kommen immer mehr Flüchtlinge aus Kriegs- und Notgebieten wie Afghanistan, Irak und Afrika über diese griechische Ostgrenze. Mehrere Hunderttausend Flüchtlinge müssen unter katastrophalen Verhältnissen in griechischen Lagern leben. Menschen in Not haben ein Recht auf Asyl. Griechenland bearbeitet die Asylanträge mit teilweise jahrelangen Verzögerungen. In der Zwischenzeit müssen die Wartenden unter völlig unwürdigen Bedingungen leben. 300 MigrantInnen in Griechenland sind nun in einen Hungerstreik getreten, um ihren Forderung nach einem Ende der unhaltbaren Zustände Nachdruck zu verleihen.
Um die Flüchtlinge in ihrem Existenzkampf zu unterstützen versammelten sich am 11. Februar 2011 am Gänseliesel bei regnerischem Wetter Menschen und protestierten gegen "Systematische Menschenrechtsverletzungen und überfüllte Haftlager"Der Göttinger Arbeitskreis Asyl forderte den "sofortigen Stopp der Menschenjagd an den EU-Außengrenzen ! Ein bedingungsloses Bleiberecht für alle ! Die Abschaffung der rassistischen Sondergesetze wie der Gutscheinpraxis, der Residenzpflicht sowie des Asylbewerberleistungsgesetzes !"

 

Ausstellung: "Leben im Verborgenen - Menschen ohne Pass und Papiere in Deutschland"

11.10.09 / Ökumenischer Arbeitskreis "Flucht und Asyl" / Migrationszentrum Göttingen / Medizinische Flüchtlingshilfe Göttingen 7.10. bis 4.11.09 in der St. Johanniskirche. Die Eröffnung erfolgte am Mittwoch, 7.10. um 18 Uhr mit einem Vortrag von Pastorin Fanny Dethloff, Flüchtlingsbeauftragte der Nordelbischen Kirche und Vorsitzende der Ökumenischen Bundesarbeitsgemeinschaft Asyl in der Kirche. Die Ausstellung steht unter der Schirmherrschaft von Landesbischöfin Dr. Margot Käßmann.
Bis zu einer Million Menschen leben heimlich in Deutschland. Weil sie keine Papiere haben, gelten sie hierzulande als "Illegale". Aus Angst vor ihrer Entdeckung trauen sie sich nicht, zum Arzt zu gehen, wenn sie krank sind. Sie haben Angst, ihre Kinder in die Schule zu schicken und sich gegen Lohnbetrug zu wehren. An fünf Säulen begegnen wir Menschen, die mit kaum lösbaren Schwierigkeiten kämpfen. Ihr Bild ist zu sehen, und über Ein-Ohr-Kopfhörer ist ihre Stimme zu hören.
Aber wie kann ein Mensch illegal sein? Es sind lediglich "Menschen ohne Papiere" aber Menschen! Durch den Begriff "Illegale" werden Flüchtlinge ohne Papiere zu Straftäter/innen abgestempelt. Die Ausstellung soll Öffentlichkeit für die miserable Lebenssituation von Menschen ohne Pass und Papieren schaffen. Sie soll Einfluss auf die politische Debatte nehmen mit dem Ziel, soziale Mindeststandards und Menschenrechte für "illegalisierte" Migrantinnen und Migranten einzufordern. Am Ende kann nur die Forderung stehen: Globale Bewegungsfreiheit und gleiche Rechte für ALLE Menschen ! Dazu gehört ebenso die Abschaffung der rassistischen Gesetze (z.B. AsylBLG) als auch der Durchbrechung des rassistischen Normalzustands in D-Land." ( nach dem Text und mit Zitaten von Medizinische Flüchtlingshilfe e.V.)

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Die medizinische Flüchtlingshilfe Göttingen e.V.

Medizinische Flüchtlingshilfe Göttingen c/o Migrationszentrum, Weender Straße 42,
>>
Hompage der Medizinischen Flüchtlingshilfe mfh.goe@gmx.de

Medizinische Flüchtlingshilfe Göttingen e.V. stellt Antrag auf die Umsetzung eines Anonymisierten Krankenscheines in Stadt und Landkreis

seit gut zwei Jahren arbeiten wir, die Medizinische Flüchtlingshilfe Göttingen e.V., an der Einführung eines Anonymisierten Krankenscheins für den Raum Göttingen. Für 2012 haben wir einen Antrag auf Aufnahme in die Haushaltsplanung gestellt.

Auch im Jahr 2012 setzt sich die Medizinische Flüchtlingshilfe Göttingen e.V. für einen uneingeschränkten Zugang zur Gesundheitsversorgung von Flüchtlingen, Menschen ohne Aufenthaltsstatus und mit unzureichendem Versicherungsschutz ein. Die Politik kommt ihrer Verantwortung gegenüber dieser ohnehin schon benachteiligten Personengruppen nicht nach. Die Kapazitäten regionaler, ehrenamtlicher Einrichtungen reichen nicht aus um die Unterversorgung aufzufangen. Im Rahmen der Haushaltsplanung 2012 stellte die Medizinische Flüchtlingshilfe Göttingen e.V. daher den Antrag auf Umsetzung des Anonymisierten Krankenscheines (AK) sowohl in der Stadt, als auch im Landkreis Göttingen. In den vergangenen zwei Jahren gab es zu dem Konzept des AKs diverse Informationstreffen mit Vertreterinnen und Vertretern der Sozialausschüsse und der Fraktionen in Stadt und Landkreis, bei denen das Konzept vorgestellt und dessen Umsetzung diskutiert wurde. Anlass für die die Erarbeitung eines solchen Konzeptes war die menschenunwürdige Praxis, nach der Flüchtlinge nur einen sehr eingeschränkten Zugang zur hiesigen Gesundheitsversorgung haben. Laut Artikel eins und zwei des Grundgesetzes hat jeder in Deutschland lebende Mensch ein Recht auf körperliche Unversehrtheit und die Unantastbarkeit seiner Menschenwürde. Bereits das Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) schränkt diese Rechte erheblich ein. Für Menschen ohne Aufenthaltsstatus stellt ein Arztbesuch immer die Gefahr einer Abschiebung dar, da in Niedersachsen mit einer, in anderen Bundesländern unzulässigen, Weitergabe persönlicher Daten an die Ausländerbehörde gerechnet werden muss.(1) Insbesondere in Göttingen führt die Auslegung dieser Gesetze zu einer äußerst restriktiven Praxis. Folge ist die Chronifizierung banaler Erkrankungen, welche für die Stadt nicht selten in kostspieligen Notfallbehandlungen enden. Diese Praxis wurde auch vom niedersächsischen Flüchtlingsrat scharf kritisiert, der im Januar 2012 gegen Herrn Wucherpfenning, Sozialdezernent des Landkreises, eine Dienstaufsichtsbeschwerde einreichte. (2) Für diese Situation soll der AK eine Lösung bieten. Durch eine zentrale Vergabestelle, beispielsweise im örtlichen Gesundheitsamt, soll die Bedürftigkeit von erkrankten Flüchtlingen durch eine Ärztin oder einen Arzt geprüft und anschließend eine anonymisierte Vermittlung an die Praktizierenden des Gesundheitssystems erfolgen. Die entstehenden Kosten würden durch einen von der Stadt bereitgestellten Fonds übernommen. Dadurch wäre eine, an der Regelversorgung der gesetzlichen Krankenkassen orientierte, Gesundheitsversorgung sichergestellt. Zudem würden durch Prävention und frühzeitige Behandlung schwere Krankheitsverläufe und die dadurch anfallenden Kosten vermieden. In anderen Städten, wie zum Beispiel Bremen, München oder Frankfurt/M, werden ähnliche Konzepte bereits seit einigen Jahren erfolgreich praktiziert. Der AK bedeutet auf kommunaler Ebene eine Verbesserung der Gesundheitsversorgung benachteiligter Bevölkerungsgruppen. Zudem würde Göttingen durch dessen Umsetzung ein bundesweites Signal setzen, das sich gegen die seit Anfang der 90-iger Jahre bestehende, diskriminierende Ausländer-, und Asylpolitik des Landes und des Bundes richtet. Langfristig ist jedoch eine Integration in die Regelversorgung auf Bundesebene anzustreben.

Weitere Informationen zum Konzept des AK und der Medizinischen Flüchtlingshilfe Göttingen e.V. unter: www.mfh-goe.org

1) "Übermittlingsverbot" laut Absatz 88.2 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum AufenthG 2009
2) http://www.goettinger-tageblatt.de/Nachrichten/Goettingen/Uebersicht/Fluechtlingsrat-kritisiert-Rechtsbeugung-des- Landkreises

 

 

Umsetzung des Konzepts Anonymer Krankenschein in Göttingen gefordert

11.3.11 / Seit Jahren leistet die Medizinische Flüchtlingshilfe eine notwendige soziale Arbeit auf freiwilliger Basis. Seit 2005 wird gefordert, dass sich auch die Stadt Gedanken darüber macht, wie das Problem gelöst werden soll, dass kranke Flüchtlinge ohne Aufenthaltspapiere quasi ohne ärztliche Versorgung bleiben, weil sie Angst haben evtl. abgeschoben zu werden. In einigen Städten wurde inzwischen ein Konzept entwickelt nach dem diese Menschen einen "anonymen Krankenschein" erhalten.
Das Konzept sieht vor, "dass eine ärztlich geleitete Anlaufstelle die Daten der Betroffenen erhebt, die Bedürftigkeit prüft und einen anonymisierten Krankenschein ausstellt. Mit diesem kann die ambulante und stationäre Behandlung nach AsylbLG mit dem Sozialamt abgerechnet werden. Da die Datenerhebung unter ärztlicher Schweigepflicht erfolgt, besteht keine Übermittlungspflicht an die Ausländerbehörde. Die Anlaufstelle würde für die Patient/innen zusätzlich eine Case Management - und Lotsenfunktion übernehmen, bei Bedarf Termine in geeigneten Praxen und Krankenhäusern koordinieren, Sprachmittlung ermöglichen und eine Rechtsberatung anbieten. Das Konzept ermöglicht eine Eingliederung von Menschen ohne Papiere in die reguläre ambulante und stationäre Versorgung und eine Kostenübernahme durch staatliche Stellen ohne Gefährdung durch Datenweitergabe."
Im städtischen Ausschuss für Soziales und Wohnungsbau am 8.3.11 stellte die Medizinische Flüchtlingshilfe das Konzept vor und forderte die Berücksichtigung des Konzeptes bei der Haushaltsplanung des nächsten Jahres. Das von der Stadt jährlich zu Verfügung gestellte Budget von 5.000 € reiche für die medizinische Versorgung Illegalisierter in Göttingen in der bisherigen Form auch auf freiwilliger Basis nicht aus. Es werde dringend ein neues Konzept gebraucht, um die medizinische Versorgung von Illegalisierten in Göttingen auch unabhängig von einer ehrenamtlichen Hilfsstruktur wie der Medizinischen Flüchtlingshilfe gewährleisten zu können.

Wer Gefahr läuft abgeschoben zu werden, traut sich nicht zum Arzt

"Weltweit sind Millionen Menschen auf der Flucht. Sie verlassen Ihre Heimat um Krieg, Unterdrückung, wirtschaftlicher Ausbeutung und Perspektivlosigkeit, Verwehrung der grundlegendsten Menschenrechte oder Naturkatastrophen zu entgehen. Migration und Flucht sind ein globales Phänomen mit globalen Ursachen. Die medizinische Flüchtlingshilfe ist bundesweit vertreten und versucht sich insbesondere der Menschen anzunehmen, die in Deutschland keinen gesicherten Zugang zur Gesundheitsversorgung haben, weil Sie papierlos sind oder keine Krankenversicherung haben. Prinzipiell würde der Staat für Behandlungskosten aufkommen, nur leider schafft das Deutsche Ausländerrecht eine Situation, in der Betroffene gefährdet sind an die Ausländerbehörde gemeldet und damit potenziell abgeschoben zu werden. Solange die medizinische Behandlung mit der Gefahr der Abschiebung verbunden ist, werden viele aus Angst keine medizinische Versorgung in Anspruch nehmen. Wir stellen einen anonymen und diskreten Kontakt zu vertrauenswürdigen Ärzten und Krankenhäusern her, Begleiten zu den Arztterminen und versuchen aufkommende Kosten zu decken. Besonders problematisch sind Patienten, die eine psychologische Betreuung brauchen, um beispielsweise Traumata während der Flucht oder dem Herkunftsland zu verarbeiten, denn es ist äußerst schwierig eine lang andauernde Verbindung zu einem Psychologen in der jeweiligen Muttersprache herzustellen. Auch Schwangere bedürfen einer längeren Betreuung und gerade Ihre Kinder werden in einer rechtlich und sozial sehr unsicheren Situation geboren. Die Arbeit der medizinischen Flüchtlingshilfe setzt bei konkreter Hilfe an. Wir vergessen trotzdem nicht, dass unser Bemühen am Ende einer langen Kette von Faktoren ansetzt, die zu dieser schwierigen Situation geführt haben. In der Hoffnung, dass irgendwann die politischen Bedingungen derart verändert werden, dass unsere Arbeit nicht mehr notwendig ist, versucht das Medinetz in Deutschland auch politische Entscheidungen zu beeinflussen, um für eine gerechte Versorgung aller Bedürftigen unabhängig vom Aufenthaltsstatus zu sorgen. Gesundheitsversorgung jetzt – Für Alle."

Gesundheitsversorgung für Menschen ohne Aufenthaltspapiere

11.10.09 / Die Initiative „Gesundheitsversorgung für alle“ besteht aus einer Gruppe von Leuten aus verschiedenen Bereichen, die die prekäre soziale Situation von Flüchtlingen ohne sicheren Aufenthaltsstatus problematisiert und die Stadt Göttingen dazu aufruft Lösungen auf kommunaler Ebene zu entwickeln. (...) Seit dem Frühjahr 2005 wurden Gespräche mit den Stadtratsfraktionen und dem Sozialausschuss geführt, um die Stadt verantwortlich in die Versorgung mit einzubeziehen. Als Ergebnis wurde schließlich am 12. Mai 2006 ein Ratsbeschluss verabschiedet, mit dem sich die Stadt Göttingen dem bundesweiten Aufruf „Manifest Illegale Zuwanderung" des Katholischen Forums „Leben in der Illegalität“ anschließt. Neben diesem Bemühen, langfristig auf politischer Ebene grundsätzliche Lösungen zu finden, wird durch die Medizinische Flüchtlingshilfe Menschen ohne gesicherten Aufenthaltsstatus und ohne Krankenversicherung konkrete Hilfe angeboten, indem eine ärztliche Behandlung vermittelt wird. Neben einer guten Zusammenarbeit mit mehreren niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten konnten in letzter Zeit erfreulicherweise auch mehrfach stationäre Behandlungen und Operationen organisiert werden. ( nach dem Text und mit Zitaten der Medizinische Flüchtlingshilfe e.V.)

Aktionstag: Protest gegen "World Health Summit"
Gesundheitsversorgung und gerechte Lebensbedingungen für alle!

17.10.2009 / Auf dem Bahnhofsvorplatz und in der Innenstadt fanden u.a. ein Straßentheater und Informationen über den Gipfel und Probleme bei der Gesundheitsversorgung von Migrant/innen. Dies erfolgt aus Anlass des sogenannten "World Health Summit", der vom 16.-18. Oktober in Berlin stattfindet, Der Protest stützt sich auf ein breites Bündnis u.a. aus Organisationen von Mediziner/innen wie IPPNW und dem Verein demokratischer Ärztinnen und Ärzte, entwicklungspolitischen Organisationen wie dem Evangelischen Entwicklungsdienst, Gewerkschaften und Flüchtlingshilfen.
"Migrant/innen, insbesondere wenn sie keine Papiere haben, befinden sich häufig in einer besonders belastenden Lebenssituation mit unsicherer Lebensperspektive, Angst vor Entdeckung und erschwertem Zugang zu sozialer Infrastruktur. Deren Probleme, wie überhaupt die Probleme mittelloser Menschen auf der ganzen Welt, werden aber auf dem "Welt"-Gesundheitsgipfel nicht berücksichtigt und ihre Interessen nicht vertreten. Damit entsteht auch im Bereich der Gesundheit ein demokratisch nicht legitimiertes Gremium wie der G8-Gipfel, in dem Entscheidungen für die ganze Welt getroffen werden sollen. Wir sehen den sogenannten "Weltgesundheitsgipfel" als Teil des Problems eines ungleichen Zugangs zu medizinischer Versorgung und ungleicher Lebensbedingungen in Deutschland und auf der ganzen Welt."

Transparent "Gesundheitsversorgung und Bleiberecht für alle", auf dem Grünstreifen der Berliner Straße, die am Bahnhof vorbeiführt. Das Transparent hängt dort seit dem Aktionstag. Täglich fahren hier mindestens 10.000 Autos vorbei.

.>>Erklärung des Protestbündnisses
>> World Health Summit:

 

Asylwiderrufsverfahren

12.6.08/ Text: Integrationsrat Göttingen Die Zahl der Asylwiderrufsverfahren steigt stetig an und wird durch die Fristsetzung im EU-Richtlinienumsetzungsgesetz im Jahr 2008 einen neuen Höhepunkt erreichen. Bis April diesen Jahres wurden vom Bundesamt für Migration über 12.000 Widerrufsverfahren eingeleitet. Betroffen sind grundsätzlich anerkannte Flüchtlinge aus allen Verfolgerländern, aktuell sind Flüchtlinge aus der Türkei besonders betroffen. Widerrufsverfahren haben den Entzug des Flüchtlingsstatus zum Ziel.

Informationsveranstaltung zum Asylwiderrufsverfahren Referent: Rechtsanwalt Bernd Waldmann - Stocker Donnerstag, den 19. Juni 2008 um 17.00 Uhr Ratssaal, Neues Rathaus, Hiroshimaplatz 1-4

Widerrufsverfahren bei anerkannten Flüchtlingen
Für die betroffenen Flüchtlinge ist dies mit dem Verlust ihrer sozialen Rechte nach der Genfer Flüchtlingskonvention (GFK) verbunden und bedroht darüber hinaus massiv ihr Aufenthaltsrecht in Deutschland.
Die Überprüfung des Flüchtlingsstatus ist nach Ablauf von drei Jahren obligatorisch. Nach dem Richtlinienumsetzungsgesetz vom 28.08.07 ist das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge verpflichtet, bei allen Asylentscheidungen, die vor dem 1. Januar 2005 unanfechtbar geworden sind, spätestens bis zum 31. Dezember 2008 ein Widerrufsverfahren einzuleiten. Führt die Routineüberprüfung der Flüchtlingsanerkennung nicht zum Widerruf, steht eine spätere Entscheidung im Ermessen des Bundesamtes.

Widerrufsverfahren des Bundesamtes in der Praxis
Das Bundesinnenministerium erteilt die Anweisung an das Bundesamt, bei Flüchtlingen/ Flüchtlingsgruppen aus bestimmten Staaten zu prüfen, ob das Asyl widerrufen werden kann, bisher betroffen sind, z.B.:

  • Kurden aus dem Nordirak (sog. Schutzzone)
  • Albanische Staatsangehörige (aus Albanien)
  • Albanische Volkszugehörige aus dem Kosovo
  • Flüchtlinge aus Afghanistan
  • Flüchtlinge aus dem Zentral- und Süd-Irak (zur Zeit ruhen die Verfahren)
  • Tamilen aus Sri Lanka
  • 􀂚Flüchtlinge aus der Türkei

Prüfung auf Anfrage der Ausländerbehörden
Anträge von Flüchtlingen bei der Ausländerbehörde auf Familienzusammenführung oder Aufenthaltsverfestigung führen in der Praxis häufig zur Einleitung eines Widerrufsverfahrens, da die Ausländerbehörden das Bundesamt um entsprechende Überprüfung bittet. Einbürgerungsanträge werden bereits seit dem Inkrafttreten des ZuwG vom 1.01.05 solange zurückgestellt, bis über einen möglichen Widerruf entschieden wurde. In folgenden Situationen müssen Betroffene mit der Einleitung eines Widerrufsverfahrens rechnen:

  1. Reise in das Herkunftsland
  2. Antrag auf Familiennachzug
  3. Antrag auf Einbürgerung
  4. Antrag auf Aufenthaltsverfestigung
  5. Einzelanfrage durch die Ausländerbehörde

Wann kommt ein Widerruf in Betracht?
Sowohl das deutsche Ausländerrecht und das Völkerrecht sehen die Möglichkeit eines Widerrufes der Flüchtlingsanerkennung vor. Die rechtlichen Grundlagen finden sich in § 73 AsylVfG und Artikel 1C (5) der Genfer Flüchtlingskonvention. Ein Widerruf ist demnach möglich, wenn sich die für die Beurteilung der Verfolgungslage maßgeblichen Verhältnisse nachträglich erheblich geändert haben. Es muss eine Situation eingetreten sein, dass der Flüchtling es nicht mehr ablehnen kann, den Schutz des Landes in Anspruch zu nehmen, dessen Staatsangehörigkeit er besitzt. Dabei ist auch zu prüfen, ob der Flüchtling sich auf zwingende, auf frühere Verfolgungen beruhende Gründe berufen kann, um den Schutz abzulehnen (vgl. §73 AsylVfG, Art. 11 Qualifikationsrichtlinie, Art 1 C GFK).
Die materiellen Voraussetzungen für den Widerruf sind strittig. Im Februar diesen Jahres hat das Bundesverwaltungsgericht(BverwG) dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) mehrere Fragen zur Vorabentscheidung vorgelegt. Hierbei geht es insbesondere um die Klärung, unter welchen Voraussetzungen der Widerruf einer Asyl- bzw. Flüchtlingsanerkennung nach Gemeinschaftsrecht (Qualifikationsrichtlinie der Europäischen Union) erfolgen kann. Unabhängig von der noch ausstehenden Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes verschickt das Bundesamt weiterhin massenhaft gleichlautende Widerrufsbescheide – ohne Prüfung und Berücksichtigung des Einzelfalls und der realen politischen Situation in den jeweiligen Herkunftsländern.

Was ist zu tun?
Gegen den Bescheid des Bundesamtes, das die Flüchtlingseigenschaft widerrufen wird, kann Klage erhoben werden. Die Klagefrist beträgt zwei Wochen. Das Verfahren vor Gericht hat – außer in den Fällen des § 60 Abs. 8 S.1 AufenthG oder § 3 Abs.2 AsylVfG – aufschiebende Wirkung. D.h. solange nicht rechtskräftig widerrufen ist, behält der Betroffene seinen Flüchtlingspass und Aufenthaltstitel.
Wer die Flüchtlingseigenschaft verliert, wird nach den Regelungen des allgemeinen Aufenthaltsrechts behandelt. Der Aufenthaltstitel kann widerrufen werden. Dies gilt auch für die Niederlassungserlaubnis! Bei befristeten Aufenthaltserlaubnissen entfällt der Rechtsgrund für die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis wenn die Flüchtlingseigenschaft rechtskräftig widerrufen wird.

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Apell an die Stadt, bedrohte Flüchtlinge aufzunehmen 1999

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Am Infostand am 20.11.99 in der Innenstadt verteilter Text: "Am Samstag den 6.11.1999 verhinderte die Entschlossenheit eines breiten antifaschistischen Bündnisses, zu dem auch der Rat der Stadt gehörte, erfolgreich einen Naziaufmarsch in Göttingen. Auf der Demonstration sprachen Flüchtlinge aus Bad Grund, die am 10.10.1999 Opfer eines rassistischen Überfalles wurden. Einer der Flüchtlinge liegt nach seinen lebensgefährlichen Verletzungen immer noch im Krankenhaus. Die Flüchtlinge schilderten dass sie auch nach dem Überfall im Landkreis Osterode weiterhin rassistischen Anfeindungen ausgesetzt sind und ständig Angst davor haben, erneut angegriffen zu werden. Sie fühlen sich im Landkreis Osterode nicht sicher und wollen nach Göttingen umverteilt werden. In ihrer Rede sagten die Flüchtlinge: »Gegen Faschismus zu sein bedeutet auch gegen Rassismus zu sein'. Die Stadt Göttingen hat jetzt die Möglichkeit, in diesem Sinne ein Zeichen gegen Rassismus zu setzen. Wir appellieren an die Stadt Göttingen, sich schützend vor die Flüchtlinge zu stellen und ihnen in Göttingen ein Gastrecht zu gewähren."

Transparente im Rahmen der Proteste gegen den Sozialabbau 1998

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