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Frauenhaus / Auszüge aus der Konzeption
Förderverein Frauenhaus Göttingen e.V. 20.3.06 / Seit 25 Jahren bietet das Frauenhaus Göttingen gewaltbetroffenen Frauen und ihren Kindern Zuflucht, Beratung und Information. Jedes Jahr suchen etwa hundert Frauen mit fast ebenso vielen Kindern Schutz im Frauenhaus. Noch im Jubiläumsjahr 2005 wurde der Förderverein Frauenhaus Göttingen e.V. gegründet. Er hat das Ziel, die Aufklärung und Prävention zu Gewalt gegen Frauen zu unterstützen und die Arbeit des Frauenhauses zu fördern. Wie z.B. an einem Infoabend am Donnerstag, den 30. März um 20 Uhr in den Räumen der Therapeutischen Frauenberatung, Groner Str. 32/33 ein. Die Vorstandsfrauen des Vereins sind Ingrid Reyes-Päcke, Odila Pröve und Barbara Decker.laden ein zu einem Informationsabend über den Förderverein Frauenhaus Göttingen e.V. und die Arbeit des Frauenhauses Interessierte sind herzlich willkommen!
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Sorge- und Umgangsrecht bei häuslicher Gewalt 15.09.07 Aktionstag auf der Documenta in Kassel. Mädchen und Jungen aus zahlreichen Frauenhäusern stellen ihre Werke aus. 17.09.07 Ausstellungseröffnung 18 Uhr Foyer Neues Rathaus, »... und da ist Mama ganz schnell in das Frauenhaus gelaufen.« , Grußwort Ludwig Hecke (Dezernent für Jugend, Schule und Ordnung) Die von Kinderbildern aus dem Frauenhaus des Landkreis Oldenburg ermöglicht einen Einblick in das kindliche Miterleben häuslicher Gewalt. Angst, Entsetzen, Trauer, und Wut aber auch der Wunsch nach Frieden und Erleichterung finden ihren Ausdruck in den Kinderbildern. Was in Worten so schwer ausgedrückt werden kann, vermitteln die Mädchen und Jungen durch ihre Zeichnungen. Ausstellung 17.9.07 – Freitag, 28.09.07 Öffnungszeiten der Ausstellung Mo – Do 8 – 20 Uhr Fr 8 – 17 Uhr Sa 8 – 12 Uhr 19.09.07, Diskussionsforum " Holbornsches Haus, Rote Str. 34, 19 Uhr, nur für Frauen "Schnelle Lösung = Gute Lösung? Das beschleunigte Sorge- und Umgangsrechtsverfahren in der Praxis" . Im Bundeskabinett ist das Vorrangs- und Beschleunigungsgebot bei Sorge- und Umgangsrechtsregelungen bereits verabschiedet worden. Die Gesetzesreform tritt in den nächsten Monaten in Kraft. ExpertInnen verschiedener Professionen diskutieren über die Umsetzung der Reformen in Göttingen. Wo liegen die Chancen, wo die Grenzen der beschleunigten Verfahrensweise bei Sorge- und Umgangsrechtsentscheidungen? Welchem Vorgehen bedarf es im Falle häuslicher Gewalt? TeilnehmerInnen des Forums: Familienrichter Buck (Hannover), aus Göttingen: Familienrichterin Studenroth Rechtsanwältin Gerhardy , Frau Helming, Jugendamt , Frau Hoffmann, Frauenhaus 20.09.07 Weltkindertag Infostand in der Göttinger Innenstadt zur Sorge- und Umgangsrechtskampagne der Autonomen Frauenhäuser Dienstag, 25.09.07 Erzählcafé »Kinder – Sorge – Recht?« (nur für Frauen) 19 Uhr Holbornsches Haus Rote Straße 34 Ehemalige Bewohnerinnen aus dem Frauenhaus Göttingen schildern ihre Erlebnisse rund um das Thema Sorge- und Umgangsrecht. Auch hier wird der Fokus auf dem kindlichen Miterleben der Gewalt sowie auf der Trennung vom gewalttätigen Vater liegen. Wie sah und sieht der Kontakt zum gewalttätigen Vater aus? Welche Erfahrungen haben Mütter in Sorge- und Umgangsrechtsverfahren gemacht? Sorge- und Umgangsrecht bei häuslicher GewaltZahlreiche Studien aber auch die tägliche Zeitungslektüre belegen eine erhöhte Gefährdung von Müttern und ihren Kindern gerade während der Trennungsphase – nicht selten kommt es zu massiven Übergriffen etwa bei der Übergabe von Kindern im Rahmen von Umgangskontakten. Mütter und insbesondere auch Kinder mit Gewalterfahrungen haben deshalb besondere Vorraussetzungen und Regelungsbedürfnisse wenn es um Fragen der elterlichen Sorge und des Umgangs geht. Ihr Schutz und ihre Sicherheit müssen das primäre Anliegen nach einer Trennung vom gewalttätigen Ehemann/ Partner und Vater der Kinder sein. In der Rechtspraxis wird die von Kindern miterlebte Gewalt jedoch in der Regel nicht als ausreichende Beeinträchtigung des Kindeswohls beurteilt. So werden gewalttätige Väter zwar im Gewaltschutzgesetz als Täter gesehen und es wird ein Kontakt- und Nährungsverbot ausgesprochen. In Sorge- und Umgangsverfahren können jedoch die gleichen Männer ihr Besuchsrecht erfolgreich einfordern. Schon die Kindschaftsrechtreform verstärkte 1998 die gemeinsame, kooperative Elternschaft auch über eine Trennung hinaus. Die nun im Bundeskabinett verabschiedete FGG-Reform (FGG = Freiwillige Gerichtsbarkeit Gesetz) zielt darüber hinaus auf eine drastische Kürzung der Verfahrensdauer von Sorge- und Umgangsrechtsverfahren, auf gemeinsame Anhörungen der Eltern sowie einvernehmliche Regelungen mit Beibehaltung des gemeinsamen Sorgerechts ab. Es gilt das Vorrangs- und Beschleunigungsgebot (§165FGG-E und §50e FGG). Der FGG-Reform trägt der Thematik häuslicher Gewalt zwar in der Gesetzesbegründung an einigen Stellen Rechnung, versäumt es jedoch explizite gesetzliche Regelungen dazu zu formulieren. In der Rechtspraxis wird es für die Betroffenen also zukünftig stark darauf ankommen, welches Problembewusstsein hinsichtlich der Auswirkungen häuslicher Gewalt auf Frauen und Kinder bei den einzelnen Verfahrensbeteiligten vorherrscht. • Mädchen und Jungen müssen als Opfer häuslicher Gewalt wahr- und ernstgenommen werden. • Im Gesetzestext wie in der Rechtsprechung muss sich widerspiegeln, dass der gewalttätige Vater das Recht des Kindes auf gewaltfreie Erziehung verletzt und somit seine Erziehungsfähigkeit verliert. • Gewaltbetroffenen Müttern muss das alleinige Sorgerecht zugesprochen werden, damit sie für sich und ihre Kinder handlungsfähig sind.
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Kampagne: Kein "Sorgerecht" für Gewalttäter Gewalterfahrung
von Mädchen und Jungen
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Frauenhaus / Auszüge aus der Konzeption:
Das Göttinger Frauenhaus steht allen Frauen
offen, die sich in einer Gewaltsituation befinden und einen Ausweg aus dieser
Gewalt suchen, unabhängig davon, ob es sich um körperliche, seelische und/oder
sexualisierte Gewalt handelt. Das Frauenhaus ist zu jeder Tages- und Nachtzeit
für hilfesuchende Frauen erreichbar (nachts über Polizei) und bietet ihnen Zuflucht
und Unterkunft. Darüber hinaus finden Frauen hier vielschichtige professionelle
Hilfe, die individuell auf ihre jeweilige Lebenssituation zugeschnitten ist. Sie
werden bei psychischen, physischen, sozialen und rechtlichen Problemen beraten,
fachkundig weitervermittelt und praktisch unterstützt, ihren eigenen Weg zu finden
und zu gehen. Sie werden darin bestärkt, ihr Leben aktiv in die Hand zu nehmen
und ihren Handlungsspielraum zu erweitern. Für
Einzelpersonen, Gruppen und Institutionen, die mit Gewalt an Frauen und Kindern
konfrontiert sind, gibt es das Beratungsangebot der Außenstelle. Sie ist ein öffentlich
zugänglicher Raum für ambulante Beratungen, diverse Veranstaltungen, Öffentlichkeitsarbeit
und Informationsgespräche. Die Außenstelle ist aber auch eine Anlaufstelle für
von Gewalt betroffene Frauen, die Unterstützung suchen, sich aber zunächst nur
über das Frauenhaus informieren wollen. Darüberhinaus steht sie ehemaligen FrauenhausbewohnerInnen
als Treffpunkt zur Verfügung und denjenigen, die nachsorgend betreut werden möchten.
Sowohl für die Unterstützung betroffener Frauen als auch für eine effektive Öffentlichkeitsarbeit
ist eine breite Vernetzung und die Bereitschaft zur Kooperation mit den unterschiedlichsten
Einrichtungen unverzichtbar. Eine besonders enge Zusammenarbeit besteht mit dem
Frauen-Notruf. |