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1 Euro-Jobs

1 Euro-Jobs in der Gärtnerei in Holtensen
Landkreis Rechtsbruch?
Widerspruch gegen 1 Euro-Job-Zuweisung
Arbeitsagentur-Veranstaltung mit Trägern
Ungerer zu 1 Eurojobs
Attac: 1 Euro-Jobs illegal 23.10.04
Wohlfahrtsverbände: Einsatz von 1 Euro-Jobs
1,50 €/ war dem Landkreis noch zu viel
> GALG gegen Caritas 12.4.05
>
100 Tage 1 Eurojobs 26.4.05
> 1 Euro für Protest (Satire)
> Arbeitsamt/Agentur für Arbeit
> Alg2 Anträge
> Alg 2- Umsetzung  / Jobcenter
> Zu niedrige Wohngeldtabellen
> Jobber / innen

Organisation/Betrieb (im Jahr 2005)
1 € Jobs
Gesellschaft für Umschulung und Fortbildung GuF
15
Kontakt in Krisen e.V.
12
netcafé Grone
24
Verein zur Förderung der beruflichen Bildung e.V.
1
Geschwister Scholl Gesamtschule KGS
1
Internationaler Bund e.V.
2
Diakonie
8
Neue Arbeit / Brockensammlung
65
Beschäftigungsförderung Gö
98
Straßensozialarbeit
6
ProCity e.V.
1
Medias e.V.
6

Die Geisterhühner von Holtensen

24.7.07 / Nachdem die 1 Euro-Jobberin angedeutet hatte, sie müsse drüber nachdenken, ob sie am Sonntag Zeit für die Versorgung des Privaten Hühnergeheges der Gartenleitung habe wurde ihr eine Kündigung bzw. ein Aufhebungsvertrag nahegelegt, angeblich sollte das keine nachteiligen Folgen haben. Später wurde ihr vom Amt für Beschäftigungsförderung dann der ALG2 Bezug gekürzt. Bei der Schilderung der Hühnerfarm-Geschichte hieß es von Seiten der Gärtnerei angeblich, es gäbe dort gar keine Hühner. Goest veröffentlicht daher Fotos der Geisterhühner, ein Foto des Geister-Hühnerstalls und die Geisterliste des Tierpflege-Einsatzplanes der Gärtnerei in Holtensen. Die Beschfätigungsförderung hatte sich zumindest soweit entgegenkommend gezeigt, dass die Versorgung des nicht existierenden Geflügels freiwillig sei.

Strafe für Veröffentlichung über Verhältnisse in der Gärtnerei Holtensen?

22.5.07 / Nachdem im April das "Soziale Zentrum" über einen "1 Euro-Spaziergang" zur Gärtnerei in Holtensen berichtet hatte wurde dort eine Frau das Ziel von Drohungen, Schikanen und Willkür. Eine Gruppe namens "Bündnis gegen 1 Euro-Jobs" schickte uns dazu einen Bericht, auf dem der folgende Text basiert:

Einer 1-Euro-Jobberin der Gärtnerei Holtensen (Beschäftigungsprojekt der Beschäftigungsförderung Göttingen) wurde vom Jobcenter das Arbeitslosengeld II um 30 % gekürzt, weil sie sich angeblich geweigert habe, Wochenenddienste zu verrichten.

Man forderte von der Frau Wochenenddienste abzuleisten, bei denen es sich um die zweifelhafte Tätigkeit handelte, Geflügel, das nicht offiziell zur Gärtnerei und daher auch nicht zu ihrer Arbeit gehörte am Wochenende zu versorgen.

Im Bericht heißt es dazu erklärend: "Laut Stellungnahme der Beschäftigungsförderung, vom 23.4., ist die Versorgung der Tiere freiwillig. Ausdrücklich wird gesagt: "Eine Verpflichtung hierzu besteht nicht." Auch in der Eingliederungsvereinbarung oder dem Arbeitsvertrag steht nichts von einem zu verrichtenden Wochenenddienst. Im Gegenteil: In der Zuweisung, vom 21.12.06, ist die wöchentliche Arbeitszeit von Montag bis Freitag festgeschrieben. Stellt sich also die Frage, wieso die Aussage "ich weiß nicht, ob ich dann (am besagten Wochenende) Zeit habe" eine Abmahnung und eine Sperre nach sich ziehen. Am 2.3. wurde die 1-Euro-Jobberin zu einem Anhörungsgespräch, an dem neben der Arbeitsvermittlerin auch die Sozialpädagogin und die Anleiterin des Projekts teilnahmen, zitiert. In diesem Gespräch wurde die1-Euro-Jobberin massiv unter Druck gesetzt. Sie musste sich verpflichten, Wochenenddienste zu leisten. Eine Woche später wurde sie von der Anleiterin und der Sozialpädagogin vor die Wahl gestellt, entweder eine Kündigung zu bekommen oder einen Auflösungsvertrag zu unterschreiben, ohne dass ein direkter Anlass dazu bestand. (...) Ihr wurde zugesichert, dass sie bei Unterschrift des Auflösungsvertrags keine Leistungskürzung erhalten würde. Aus rechtlicher Unkenntnis und aufgrund des Druckes hat die 1-Euro-Jobberin schließlich den Auflösungsvertrag unterschrieben."

Dem Bericht zufolge wurde der Frau auch vorgeworfen, sie habe etwas damit zu tun, dass die Verhältnisse in der Gärtnerei an die Öffentlichkeit gelangt seien. Am 3.5. schließlich bekam die 1-Euro-Jobberin nach dem Rausschmiss nun auch noch die Kürzung ihres eh sehr knappen ALG II Geldes um 30 % für drei Monate mitgeteilt.

Wenn das alles so stimmt, und zunächst haben wir keine Veranlassung an der Glaubwürdigkeit des Berichtes zu zweifeln, dann sind alle zuständigen Instanzen der Rechtsaufsicht, Rechtspflege und Interessensvertretungen gefordert, hier wieder die Einhaltung minimaler Rechtsstandards sicherzustellen und der Verbreitung einer feudalistischen Schattenwirtschaft Einhalt zu gebieten.

Zustände der 1 Euro-Jobs in der Gärtnerei in Holtensen

April 2007 / In einer Pressemitteilung berichtet das Soziale Zentrum von einem Besuch bei der Gärtnerei in Holtensen, die als Projekt der städtischen Beschäftigungsförderung 1 Euro-JobberInnen verwaltet. (Wir dokumentieren den Bericht - Zwischenüberschriften von goest)

Erster 1-€-Job-Spaziergang in Göttingen

Für Jugendliche sind es schon längst 0-Euro-Jobs geworden
Am 28.3.07 hat eine Gruppe von ca. 15 Personen die Gärtnerei in Holtensen besucht, um mit den dort arbeitenden 1-Euro-JobberInnen über ihre Tätigkeiten und ihre Situation zu sprechen.
Die Gärtnerei Holtensen gehört zur Beschäftigungsförderung Göttingen, die gleichzeitig auch die Arbeitsvermittlung des Jobcenters ü25 und ü50 (für über 25- und über 50-jährige) und das Jobcenter Jugend betreibt. In der Gärtnerei arbeiten Erwerbslose in drei Gruppen: Während die Frauen und Männer in sog. 1-Euro-Jobs arbeiten, gelten für Jugendliche ( siehe hierzu eine Anmerkung einer Leserin - unten ** ) in Göttingen längst die 0-Euro-Jobs. Wie in allen 1-Euro-Jobs bekommen die Erwerbslosen nichts, wenn sie krank sind. Doch damit nicht genug – auch für die Zeiten von Praktika und Qualifizierung bekommen sie 0 Euro. Aus dem halben Jahr 1-Euro-Job wird so schnell für 3 Monate der 0-Euro-Job.

Zumutung: Gemeinsame Umkleideräume für Männer und Frauen
Damit der Unterschied zu regulärer Lohnarbeit auch allgegenwärtig bleibt, müssen sich die Erwerbslosen einen Umkleideraum teilen – wohlgemerkt Frauen und Männer. Mittlerweile gibt es wenigstens getrennte Toiletten – auch keine Selbstverständlichkeit. Erst nach einigen Beschwerden gab es getrennte Toiletten.

Strafandrohungen sichern Kasernenhofdisziplin
Ist es in regulärer Lohnarbeit schon schwer genug, sich gegen Schikanen und Zumutungen zu wehren, so bietet die Rechtlosigkeit innerhalb der 1-Euro-Jobs kaum noch Handlungsmöglichkeiten für die Betroffenen. Wer sich nicht fügt, muss nicht nur mit einer "Kündigung" rechnen, sondern ist anschließend auch noch von einer Kürzung des ALG II-Betrages bedroht, in der Regel 30%. Im Wiederholungsfall auch bis zu 100%.

Der Willkür der Anstaltsleitung ausgeliefert
Die Erwerbslosen in Holtensen müssen neben der Gartenarbeit und diversen Bastelarbeiten auch noch Geflügel versorgen. Das Geflügel gehört nicht zu der Gärtnerei – aber trotzdem. Auch im 1-Job-Vertrag steht nichts davon. Da die Tiere auch am Wochenende versorgt werden müssen, muss reihum (neben Frühdienst und Abenddienst) Wochenenddienst geschoben werden. Aber wer traut sich da schon "nein" zu sagen. "Draußen" erzählen sollen sie das aber auch nicht, das seien Betriebsinterna und dürften nicht weitererzählt werden. Das ist eine unverschämte Art der Einschüchterung.

Natürlich erzählten auch einige JobberInnen, dass sie "freiwillig" da wären, auch wenn sie sich doch erniedrigt** fühlen. Aber was heißt schon "freiwillig", wenn man einen "Job" für einen Euro machen muss, da man mit dem AGL II sonst gar nicht über die Runden kommen würde? Die Qualifizierung, die sie sich versprochen haben, erhalten die JobberInnen jedenfalls nicht.

Fahrtkosten sollen die Leute ohne Geld auch noch vorstrecken
Fahrtkosten werden, wie es gesetzlich vorgeschrieben ist, erstattet, allerdings manchmal nicht vorgestreckt. Begründet wird dies damit, dass man ja erst mal sehen müsse, ob die Person denn auch wirklich "zur Arbeit" komme. Es ist eine absolute Frechheit, die Leute zu nötigen, von ihrem geringen ALG II - Geld die Fahrten nach Holtensen bezahlen zu müssen, da sie sonst eine Kürzung ihrer Bezüge befürchten müssen. Gesetzlich vorgeschrieben ist, dass das Fahrgeld bei Antritt der Stelle vorab gezahlt werden muss, damit die JobberInnen überhaupt die Stelle antreten können.

Alles in allem ein aufschlussreicher Besuch. Für uns kann die Forderung daher nur sein: Weg mit den 1-Euro-Jobs!! Bündnis Montagsdemos und Soziales Zentrum Göttingen Kontaktmöglichkeit: soziales-zentrum-goettingen.de

** (Im Original stand "erniedrigend" )

** Zuschrift einer Leserin: "Ergänzung/Kommentar zu der Holtensen-Story, Pressemitteilung vom Sozialen Zentrum: Drei Gruppen von Euro-Jobbern: "Jugendliche". Damit sind Jugendliche ab 15 Jahre und volljährige junge Erwachsene bis 25 Jahre zusammengefasst. Schade, dass sogar das soziale Zentrum diese Umdeutung, die der Herr Müntefering erdacht hat, um diese Gruppe von ALG II- Berechtigten weitere 7 Jahre zusätzlich niederzuhalten und zu demütigen, unaufmerksam übernimmt und nachplappert. Schöne Grüße ---"

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Rechtswidrige Überschreitung der 1 Euro-Job Laufzeiten im Landkreis Göttingen?

Pressemitteilung des Sozialen Zentrums:
Das Soziale Zentrum beschuldigt in einer Presserklärung vom 22.3.05 den Landkreis Göttingen des Rechtsbruches bei der Vergabe von 1 Euro-Jobs
Seit dem 1.Januar 2005 können Arbeitslosengeld II-BezieherInnen in die sogenannten 1-Euro-Jobs gezwungen werden. Laut SGB II dürfen diese Maßnahmen nicht länger als 6 Monate dauern, mit Ausnahme begründeter Einzelfälle. Zudem muss die wöchentliche Arbeitszeit unter 40 Stunden liegen, damit die TeilnehmerInnen neben der Teilnahme an der 1-Euro-Maßnahme noch ausreichend Zeit haben, sich selbständig um eine Arbeitsstelle zu bemühen. Der Landkreis Göttingen hat zur Durchführung dieser 1-Euro-Maßnahmen verschiedene Bildungsträger beauftragt.
Bildungsträger GUF nutzt regelwidrige 1 Eurojobs?
Das Soziale Zentrum beschuldigt nun in seiner Pressemitteilung konkret das private Wirtschaftsunternehmen "Gesellschaft für Umschulung und Fortbildung GUF", es führe seit Anfang Januar ein solches Projekt unter dem Titel "Berufsorientierung für arbeitssuchende MitbürgerInnen" durch, welches gegen beide oben genannten Bedingungen (höchstens ein halbes Jahr) des Gesetzes verstoße. (Korrektur vom 23.3. zur Frage mehr als 40 Stunden: es waren Arbeitszeiten angegeben, die dem nicht ganz entsprachen - wir fragen nach)

Nachtrag: Antwort ds Sozialen Zentrums auf die Nachfrage: Die Angabe der täglichen Arbeitszeiten stammt aus dem Flyer für die kommunale Maßnahme. Der Leiter des Sozialamtes, Ballhausen sprach in einer Erklärung davon, dass mit den 40 Stunden Unterrichtsstunden von 45 Minuten gemeint gewesen wären. Aber die 40 Stunden beziehen sich auf die Bewilligung durch den Landkreis und Maßnahmen werden vom Landkreis üblicherweise nicht in der Zeiteinheit von Schulstunden behandelt.

30-40 Euro-Jobs betroffen
Insgesamt so ist zu erfahren laufen bereits auch bei der Stadt Göttingen 2 Maßnahmen bei denen ebenfalls 6 Monate Laufzeit überschritten werden. Zusammen mit den 1 Eurostellen bei der GUF sind anscheinend ca. 30-40 1Eurojob-Stellen betroffen.
Gefordert ist hier offensichtlich diejenige Behörde, die Rechtsaufsicht über Stadt und Landkreis führt. Wir würden uns eine Stellungnahme von Stadt, Landkreis, GUF und Rechtsaufsichtsbehörde des Landes wünschen. In einer Nachfrage bei der Landesregierung wurde uns als Rechtsaufsicht führende Stelle das Sozialministerium genannt und eine Mitteilung in Aussicht gestellt. Auf eine Anfrage an den Landkreis bekamen wir bislang keine Antwort.

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Widerspruch gegen 1 Euro-Job-Anweisung

Wenn eine schriftliche Anweisung zugeht sofort einen Termin mit dem Vermittler verabreden oder in einem Brief "vorrangige Hilfen analog SGB III" fordern. Aufklärung verlangen über die "Erforderlichkeit" , beim Betriebsrat der Einrichtung fragen ob das Kriterium der „Zusätzlichkeit“ erfüllt ist. Wenn der Vermittler an der Zuweisung festhält: Widerspruch einlegen.
Zur Begründung eines Widerspruchs gegen die Zuweisung eines 1 Eurojobs kann folgendes angeführt werden:
Arbeitgelegenheiten nach § 16 Abs. 3 SGB II sind nachrangig gegenüber anderen Eingliederungshilfen. Seit dem Inkrafttreten des SGB II wurden mir aber noch keine anderen Hilfen wie etwa Weiterbildungsmaßnahmen angeboten. Stellenangebote in reguläre Arbeit habe ich auch nicht erhalten.
Arbeitsgelegenheiten sind nach SGB II vorgesehen für "Hilfebedürftige, die keine Arbeit finden können" (§16 Abs. 3 S. 1 SGB II). Seit Inkrafttreten des SGB II wurde mir nicht ausreichend Zeit eingeräumt, um über Eigenbemühungen eine reguläre Arbeit finden zu können. Arbeitsgelegenheiten sind Eingliederungsleistungen und somit nur zulässig, soweit sie erforderlich sind (§ 3 Abs. 1 SGB II). Die von mir geforderten Tätigkeiten [ hier konkret beschreiben] erhöhen aber nicht meine Chancen auf Eingliederung in Arbeit. Ich verfüge bereits über entsprechende [bzw. höherwertige] Kenntnisse, Erfahrungen und Qualifikationen [hier konkret benennen]. Ein Training meiner Beschäftigungsfähigkeit ist ebenfalls nicht erforderlich. Ich mit den allgemeinen Anforderungen einer Erwerbsarbeit vertraut und diesen gewachsen.
Arbeitsgelegenheiten nach § 16 Abs. 3 SGB II in Verbindung mit den Sanktionen widersprechen dem Verbot von Zwangsarbeit
Ich beantrage daher die Heranziehung zu einer Arbeitsgelegenheit zurückzunehmen und mir eine geeignete Eingliederungsleistung anzubieten."

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Erklärung Göttinger Institutionen gegen 1 Euro-Jobs

1-Euro-Jobs kontern!

Wir, verschiedene Göttinger Vereine und Organisationen, lehnen die Einrichtung von sogenannten Arbeitsgelegenheiten, auch 1-Euro-Jobs genannt, ab, denn sie bedeuten nichts anderes als moderne Arbeitsdienste. Wir würden es begrüßen, wenn sich weitere Göttinger  Organisationen dem anschließen. Wir wissen um die widersprüchliche Lage, in der sich viele Einrichtungen wegen individueller Anfragen und Finanzierungsmangel befinden, doch sehen wir in einem kollektiven Protest die einzige Möglichkeit, eine politische und konkrete Absage an diese Zumutung (für ArbeitnehmerInnen und als ArbeitgeberInnen fungierende Träger) zu formulieren.

 

1-Euro-Job-Absage heißt:

Gegen erzwungene Dienste

Die Bezeichnung Job für die "Arbeitsgelegenheiten" ist mehr als irreführend. Es handelt sich keineswegs um reguläre Arbeitsplätze, sondern um völlig entrechtete und entgarantierte Zwangsdienste. Es gibt keinen Arbeitsvertrag, keinen Anspruch auf Lohnfortzahlung bei Krankheit oder Urlaub, es gibt keine tarifliche Entlohnung, kein Streikrecht, keinen Kündigungsschutz usw. Wer sich bei der "Arbeit" verletzt, hat keinen Anspruch auf Unfallrente. Der "Arbeitgeber" soll aber der Agentur für Arbeit (bzw. den Kommunen im Falle der Optionsregelung) Fehlzeiten und etwaiges "Fehlverhalten" der 1-Euro-Zwangsverpflichteten melden, damit dann von dort die entsprechenden Sanktionen verhängt werden können. Damit wird nicht nur jede Möglichkeit verbaut, sich gegen Schikanen und Ungerechtigkeiten zu wehren, selbst das Einfordern von Arbeitsschutzvorkehrungen oder Qualifizierungszeiten kann dadurch zu einem Drahtseilakt werden.

Gegen Lohndumping und Stellenabbau

Die angebliche Zusätzlichkeit der "Arbeitsgelegenheiten" wird durch den Kahlschlag in allen Bereichen des sozialen Hilfesystems erst produziert. Gerade in sozialen Bereichen sollen diese 1-Euro-Jobs ja geschaffen werden. Und so bedeutet jede gestrichene Arbeitsstelle einen neuen 1-Euro-Job. Die notwendige Arbeit wird (womöglich vom gleichen Fachpersonal) weitergeführt, nur viel billiger. Für die regulären Beschäftigungsverhältnisse im sozialen Bereich sind die Zwangsdienste eine ständige Bedrohung, ähnlich wie die Produktionsverlagerung ins Ausland für Betriebsbelegschaften. Die Ausweitung auf privatwirtschaftliche Betriebe ist bereits in der Diskussion. Im August erst wurde von Seiten der CDU gefordert, die 1-Euro-Jobs auch auf die Privatwirtschaft auszudehnen. Da die 1-Euro-Jobs als Türöffner für die Etablierung eines Niedriglohnsektors dienen sollen, ist naheliegend.

Gegen die Entrechtung von Erwerbslosen

Die Integration in den Arbeitsmarkt scheitert nicht an der mangelnden Willigkeit oder Fähigkeit Arbeitsloser, sondern an den fehlenden Arbeitsplätzen. Mit den 1-Euro-Jobs wird nicht die Arbeitslosigkeit bekämpft, sondern die Arbeitslosen! Das vorgebliche Ziel, die Integration in den ersten Arbeitsmarkt, ist angesichts der hohen Massenarbeitslosigkeit nichts als ein leeres Versprechen, mit dem auf der einen Seite die Zwangsdienste schöngeredet werden und auf der anderen Seite die Erwerbslosen "motiviert" werden sollen. Die Hoffnung stirbt zuletzt, wie es so schön heißt.

Die Unmöglichkeit einen regulären Job zu bekommen, wird den Erwerbslosen zum Vorwurf gemacht. Sie seien zu faul, zu unflexibel oder arbeitsunfähig und vor allem zu anspruchsvoll. Wer meint, von einem Job müsse mensch doch wenigstens leben können, wird nun eines besseren belehrt: "Jede Arbeit ist zumutbar", und der 1-Euro-Job garantiert nur die weitere Abhängigkeit "vom Amt" und ein Taschengeld. Wir sind nicht der Ansicht, dass jede Arbeit besser ist als keine. Arbeit muss mindestens ein existenzsicherndes Einkommen erbringen.

Gegen Repression und Schikanen

Das Konzept des Förderns und Forderns ist nur noch ein Konzept des Forderns. Und wer den Forderungen nicht adäquat nachkommt, wird gänzlich ausgemustert, verliert alle Ansprüche. Durch immer mehr unzumutbare und erzwungene Regeln werden immer mehr Verstöße gegen diese Regeln produziert. Immer mehr Menschen werden daher aus den sozialen Sicherungssystemen ausgesondert. In bisherigen "Modellprojekten" (z.B. in Mannheim, Leipzig oder Hamburg) sind genau diese Folgen als "Erfolg" bewertet worden. Zwischen 10 und 30% der Betroffenen sind aus dem Hilfebezug ausgeschieden oder mussten Kürzungen wegen Arbeitsverweigerung hinnehmen. 1-Euro-Jobs werden so zu einem repressiven Instrument zur Disziplinierung und Aussonderung von Erwerbslosen.

Die 1-Euro-Jobs müssen verhindert werden - jetzt

Gerade wir kleineren Vereine und Einrichtungen sind ständig von Einsparungen und Streichungen bedroht, die für viele das Ende bedeuten könnten. Wir wissen, dass viele bislang gezwungen waren, ihre gesellschaftlich wichtige Arbeit durch unkontinuierliche ABMs und BSHG-Stellen zu sichern. Wir wissen, dass im Einzelfall ein solcher Ein-Euro-Job als einzige Alternative für dringend benötigtes Geld erscheinen kann. Wir wissen: Es gibt kein wahres Leben im falschen. Aber jetzt ist der Zeitpunkt und die Chance für ein gemeinsames Handeln gegen diese Entrechtung von Menschen ohne Arbeitsplatz, die vermutlich weitreichende Folgen für auch jetzt noch regulär Beschäftigte haben wird. Durch kollektive Verweigerung wollen wir die Einführung dieser entrechteten Arbeitsdienste verhindern.

Wir erklären:

Wir lehnen den Versuch ab, uns bei der Legitimation und Durchsetzung dieses Arbeitsdienstes einbinden und instrumentalisieren zu lassen. Deshalb lehnen wir die Versuche ab, diese "Arbeitsgelegenheiten" sowohl als individuelle Strategie wie auch als politisches Konzept konstruktiv mitzugestalten. Denn daran gibt es nichts schönzureden.

Wir, die unterzeichnenden Vereine und Einrichtungen, lehnen es daher ab, 1-Euro-Jobs bei uns einzurichten. Wir würden es sehr begrüßen, wenn sich weitere Organisationen dieser Haltung anschließen.

 

Arbeitskreis Asyl Göttingen

decoder e.V.

FrauenGesundheitsZentrum Göttingen

gemeinnützige Fördergesellschaft historisches Colloquioum e.V. (HC)

Geschichtswerkstatt  Göttingen

Jugendzentrumsinitiative Innenstadt e.V. (Juzi)

Kore e.V. (??? hat angeblich eine 1 Eurostelle)

Lesbentelefon e.V.

Schraubzwinge e.V.

Soziales Zentrum Göttingen

Theaterkeller

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Die Zeit kurz vor der Einführung der 1 Euro-Jobs
Veranstaltung im Arbeitsamt / Agentur für Arbeit zum Thema 1 Euro-Jobs bei Bildungsträgern und Wohlfahrtsverbänden.

(Nachtrag: Bei diesem Artikel waren die Textteile durcheinandergekommen und erst am 17.4.07 wieder in Ordnung gebracht worden)

(Muß im Sommer 2004 gewesen sein) / Es ging um ein Übergangsprojekt vor Einführung von Hartz4 . Die Anwesenden kritisierten, daß die Veranstaltung unter Polizeischutz stattfindet und die von den Maßnahmen Betroffenen ausgesperrt werden. Nach einigem HickHack durften dann Vertreter der kleinen Kritikkundgebung kurz die Veranstaltung besuchen und mußten dann wieder hinaus.

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Angst vor 5 Kritikern
Elisabeth Klemenz (Kore) war die einzige, die dann meinte, man solle die Leute vor der Tür hereinholen und an der Veranstaltung teilnehmen lassen. Die Veranstaltungsleiterin Frau Fricke hätte fast den Fehler gemacht, nochmal in die Runde zu fragen, überging das aber dann einfach und es rührte sich sonst keine Stimme mehr gegen dieses Aussperren. Obwohl mindestens 10 Leute da saßen, die auch auf den Montagsdemos zu sehen sind.

Bei der Einleitung erzählte Frau Fricke, es gäbe viele Freiwillige und Interessierte, die sich auf die sogn. 1-Eurojobs bewerben würden. Auf die Frage später an ein anderes Mitglied der Agentur, wieviele sich da gemeldet hätten war keine Antwort zu bekommen, es lägen keine Zahlen vor. Und dann gab sie die Versicherung ab, man werde, man werde absolut nur Freiwillige in diesen Maßnahmen einsetzen. Ziel sei es möglichst "motivierte" und qualifizierte zur Verfügung zu stellen. Allerdings scheint es, dass solche Stellen für ein halbes Jahr unter Bedingungen stattfinden, die keine ernstzunehmende Arbeitsaufgaben bieten und daß diese Beschäftigungen nur Sinn machen für Leute, die z.B. lernen sollen morgens mal wieder pünktlich aufzustehen. Ausgerechnet bei denen allerdings habe man nicht so viele Freiwillige !

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Wolfgang Günther/Sabine Fricke und eine der Präsentations-Schautafeln die gezeigt wurden.

Danach informierte der Teamleiter für gewerblich-technische Berufe her Wolfgang Günther über die "Umsetzung der zusätzlichen Beschäftigngsgelegenheiten von Arbeitslosenhilfebeziehern - Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung" und die VertreterInnen der Einrichtungen fragten interessiert nach, wie man denn an welches Geld käme, usw. . und nahmen nach Abschluß der Veranstaltung auch reichlich von den Antragsformularen mit.
Die Arbeitsagentur in Göttingen hat den Stundensatz auf die gesetzlich zulässige Höchstgrenze von 1,50 Euro festgelegt. Die Arbeitgeber erhalten pro Beschftigten pro Monat 500 Euro von denen sie die 259 Euro Arbeitslohn zaheln müssen. Das restliche Geld können sie entweder behalten oder ebenfalls an den Beschäftigten auszahlen. Stattdessen machten aber einige Leute geltend welchen Aufwand sie betreiben müßten um die Leute zu beschäftigen und ob es nicht dafür extra Stellen gäbe.
Diese 500 Euro können laut Wolfgang Günther übrigens im Rahmen von Projektanträgen (EU!) als Teil der geforderten Eigenfinanzierung angegeben werden.
Wie das alles nach dem 1.1.05 aussehen wird vermag niemand genau vorhersagen. Offensichtlich will man mit diesem Vorlauf das beschlossene Instrumentarium testen und klarmachen, dass es doch alles nicht so wild sei und deshalb die Träger zur Mitarbeit zu bewegen.
Im Hauptamt der Arbeitsagentur Göttingen (also für die Stadt Göttingen) sind von 250 Personen die in "Förderprogramme" kommen etwa 120 Personen für 1-Euro-Jobs vorgesehen.
Zum Ende der Veranstaltung forderte Frau Fricke die Anwesenden dazu auf, solche Stellen zu melden und die BesucherInnen nahmen fleißig die Antragsformulare mit.

Nach der Veranstaltung in kleiner Runde meinte jemand, imgrunde sei das doch dasselbe wie bisher die BSHG-Stellen, dafür habe es auch nur 1 Euro gegeben aber kein Hahn habe danach gekräht, obwohl die Sozialamts-Sachbearbeiter da einzelne Sozialhilfeempfänger wirklich madig machen konnten.

Nebenbei bemerkt: Auf dem Desktop war bei der Präsentation zu sehen, daß es neben Datei-Ordnern zu "Colei" und "Coarb" auch einen Dateiordner  "Bombendohung" gab, was jeder sehen konnte der auf die Projektionsleinwand schaute.

Resümée: Beschäftigungen für ein halbes Jahr, die aber nicht wie richtige Arbeitsplätze eingerichtet werden sollen sind eine Farce ! Aber die Vertreter der sozialen Einrichtungen werden dem Euro hinterherjagen egal woher er kommt, wohin er geht.

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Wohlfahrtsverbände: Einsatz von 1 Euro-Jobs

Stellungnahme der Arbeitsgemeinschaften der feien Wohlfahrtpflege in der Stadt und im Landkreis Göttingen

Nach dem Hinweis auf die Kritik der Kürzungen und Verschlechterungen findet sich in der Stellungnahme folgender entscheidender Passus:

"Die AG der Wohlfahrtspflege Göttingen sieht sich in der Pflicht, weiterhin die obige Kritik öffentlich zu formulieren und unterstützt die Proteste der von Erwerbslosigkeit und zunehmedner Armut betroffenen Menschen.
Ihre Mitgliedsverbände und deren Untergliederungen oder selbständigen Mitgliedsorganisationen sehen jedoch ebenso ihre sozialen und satzungsgemäßen Pflichten gegenüber ihren Klienten, die neben der professionellen Beratung, Betreuung und Pflege durch die sozialversicherungspflichtig beschäftigten Fachkräfte häufig zusätzlichen Hilfebedarf anmelden, dem weder Angehörige noch Freunde oder Nachbarn nachkommen.
Wenn lanzeitarbeitslose Menschen, die von ihrer Qualifikation und Motivation her für die Mitarbeit an zusätzlichen Aufgaben in den sozialen Organisationen geeignet sind, bei uns nach ABM-, BSHG19 oder Ein-Euro-Jobs nachfragen, werden wir das für sie Mögliche und Nötige in ihre Interesse versuchen."

Die Stellen werden nur geschaffen, wenn es einen "Träger der Arbeitsgelegenheiten" gibt, der einen "Förderantrag zur Schaffung von Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung" bei der Agentur für Arbeit in Göttingen stellt.
(Förderung nach § 10 SGB III für Arbeitsgelegenheiten im Sinne s §19 Abs. 3 BSHG)

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Kritik an 1 Euro-Jobs
Pressemitteilung von Helmhard Ungerer vom 23.09.2004 (inzwischen zur Ratsfraktion GöLINKE gewechselt)

(Hinzuzufügen wäre, daß Helmard Ungerer zu diesem Zeitpunkt bereits aus der Partei die Grünen ausgetreten war und öffentlich seine Kritik an Hartz4 als Grund angegeben hatte - aber weiterhin in der Grünen Ratsfraktion mitarbeitet.)

Die Ratsfraktion von Bündnis 90/Die GRÜNEN kritisiert den sorglosen Umgang mit Ein-Euro-Jobs in der Göttinger Stadtverwaltung. Der sozialpolitische Sprecher der GRÜNEN-Ratsfraktion, Helmhard Ungerer, fordert, so bald wie möglich das gesamte beschäftigungspolitische Instrumentarium von Hartz IV, vom Lohnkostenzuschuss bis zur sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsmaßnahme, zum Einsatz zu bringen. An aller erster Stelle müsse das Ziel der Integration von Langzeitarbeitslosen in den ersten Arbeitsmarkt stehen. Beim massiven Einsatz von Ein-Euro-Jobs werde zwar die Arbeitsmarktstatistik geschönt, das Ziel der Arbeitsmarktintegration jedoch verfehlt.
"Wenn sich die Verwaltungsspitze und die Sozialdezernentin Schlapeit-Beck gleich am Anfang auf Ein-Euro-Jobs stürzen, bringt dies die Umsetzung von Hartz IV in eine gefährliche Schieflage", so Ungerer. Ungerer warnt Politik und Verwaltung in Stadt und Landkreis, durch den unbedachten Umgang mit Ein-Euro-Jobs ohne jede Planung und Zielkontrolle schon jetzt die Finanzmittel für die Integration von Langzeitarbeitslosen zu binden. Ein Ein-Euro-Job koste einschließlich Sachkosten rund 500 EUR im Monat. Es werde bereits darüber nachgedacht, im Landkreis Göttingen 1.000 Ein-Euro-Jobs zu schaffen. In diesem Falle würden schon fast ein 1/3 des gesamten Jahresetats (19 Mio. EUR) verbraucht, der im nächsten Jahr für Eingliederungsmaßnahmen, Leiharbeit, Qualifizierung, Schuldnerberatung und vieles andere mehr zur Verfügung stehe. Damit würden unnötig Mittel für uneffektive Ein-Euro-Jobs gebunden, die später bei den Qualifizierungs- und Integrationsmaßnahmen für Langzeitarbeitslose fehlen. "Nur wenn die Job-Center passgenau die Vielfalt der zur Verfügung stehenden Beschäftigungsinstrumente einsetzen können, werden Stadt und Landkreis die Umsetzung von Hartz IV zur Erfolgsstory machen", folgert Ungerer.
Helmhard Ungerer, Heike Nückel

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ATTAC Pressemitteilung, 23.10.04
1 Euro Jobs illegal

"Schadensersatzanspruch bei Zwangs- und Pflichtarbeiten!
Attac-Göttingen warnt alle Institutionen, Verbände und Vereine davor, Ein-Euro-Jobs einzurichten. Es sei mit erheblichen Schadensersatzansprüchen wegen verbotener Zwangs- und Pflichtarbeit zu rechnen. "Arbeitgeber, die Ein-Euro-Jobs anbieten, gehen ein unkalkulierbares Risiko ein", so Axel Bust-Bartels, der sozialpolitische Sprecher von Attac-Göttingen. "Sie sollten sich nicht durch die 500,- Euro Kopfprämie locken lassen, die Arbeitgeber pro eingerichtetem Ein-Euro-Job bekommen." (Davon gehen aber nur 100,- bis 250,- Euro als ‚Lohn‘ an die Arbeitslosengeld II Empfänger, den Rest darf der Arbeitgeber behalten.)
Bezieher von Arbeitslosengeld II sind ab 01.01.2005 gesetzlich gezwungen, die "neuen" Ein-Euro-Jobs anzunehmen, wollen sie ihre Unterstützung – und damit ihr Recht auf (Über-)Leben – nicht verlieren. Dies ist sowohl nach deutschem als auch nach internationalem Recht illegal.
In bewußter Abkehr von der nationalsozialistischen Praxis wurde in Artikel 12 (2) des deutschen Grundgesetzes formuliert: "Niemand darf zu einer bestimmten Arbeit gezwungen werden, außer im Rahmen einer herkömmlichen allgemeinen, für alle gleichen öffentlichen Dienstverpflichtung."
Obwohl der Wortlaut des Grundgesetzes eindeutig ist, zeigt die Erfahrung, daß deutsche Gerichte sich sehr schwer tun, gegen eine Bundesregierung zu entscheiden. Da jedoch auch internationales Recht mit der Einführung von Pflicht- und Zwangsarbeiten verletzt ist, stehen die Chancen sehr gut, daß ein Ein-Euro-Jobber, der gegen die ihm verordnete Pflichtarbeit klagt, Recht bekommt und dann Schadensersatzansprüche gegen die Institution, die ihn beschäftigt hat, geltend machen kann (und mit ihm alle bisherigen Ein-Euro-Jobber, die ihren Einspruch gegen ihre zwangsweise Verpflichtung dokumentiert haben).
Der "Internationale Pakt über bürgerliche und politische Rechte vom 19. Dezember 1966", (Bundesgesetzblatt 1973 II 1537) verbietet in Artikel 8 (3)a) Zwang- und Pflichtarbeiten: "Niemand darf gezwungen werden, Zwangs- und Pflichtarbeiten zu verrichten"
Ähnlich formuliert die Internationale Arbeitsorganisation (ILO) – eine Unterorganisation der UNO – in den ...

....ILO-Konventionen Nr. 29 und Nr. 105. Deshalb hat ein Expertenausschuß der Internationalen Arbeitsorganisation bereits vor einigen Jahren die Praxis deutscher Sozialämter, Sozialhilfe empfangende Asylbewerber zu gemeinnütziger Arbeit zu verpflichten, als "nicht mit den Bestimmungen zum Verbot der Zwangsarbeit vereinbar, das in der ILO-Konvention Nummer 29 festgelegt ist", bezeichnet. (...)

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Sozialausschuß Landkreis Bericht von der Sitzung am 19.1.05
1,50 Euro pro Stunde für ALG2EmpfängerInnen war dem Landkreis noch zu viel, 500 Euro für die Arbeitgeber nicht.

Am Mittwoch, den 19.1.05 im Sozialausschuss vom Landkreis haben die Herren Wucherpfennig und Ballhausen zu SGB II u.a. Folgendes mitgeteilt:
1 Euro-Jobs
bei den Euro-Jobs wollen sie sich auf 1 Euro beschränken, nicht wie bisher bei der Agentur 1,50 Euro. Sie hätten sich umgehört, die Landkreise OHA und DUD machen das auch mit 1,00 Euro. Falls darüber hinaus in Südniedersachsen oder bundesweit recherchiert wurde, haben sie nicht mitgeteilt. Begründung: So kämen mehr ALG II - Empfänger in den Genuss. Die Bürger-Frage, ob die Träger auch 1/3 weniger bekämen (also 333,33 statt 500 Euro, sonst spart der Landkreis ja nicht an dem einzelnen Euro-Job, um dann dafür mehr einzurichten), wurde wiederholt von Herrn Ballhausen nicht verstanden, seine Ausführungen hatten mit der Frage nichts zu tun, auch die Vermittlungshilfe von Frau Ralle (SPD) nützte nichts, die Frage wurde nicht beantwortet. [Offensichtlich ist diese Sache keine politische sondern eine Verwaltungsentscheidung.]

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Presseerklärungen zum Thema 1 Euro-Jobs

Presseerklärung DGB 28.9.05
Einsatz von 1-€-Jobbern an Northeimer Seenplatte ist ein Gesetzesbruch

Der DGB-Ortsverband Northeim-Moringen und die DGB-Region Südniedersachsen/ Harz fordern die Stadt Northeim auf den neuen Rundweg an der Northeimer Seenplatte nicht durch 1-€-Jobber bauen zu lassen. "In Anbetracht der Tatsache, dass 1-€-Jobs zusätzlich seien und der Eingliederung in Arbeit dienen sollen, halten wir die Pläne der Stadt für einen klaren Gesetzesbruch", erklärt der DGB-Regionsvorsitzende Martin Gertenbach. "Hier droht eine Verdrängung von regulärer, sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung, die die Lage am Arbeitsmarkt verschärfen und nicht entlasten wird", so Gertenbach weiter. Die DGB-Ortsverbandsvorsitzende Erika Goebel ergänzt: "Die Lage im heimischen Bausektor ist so angespannt, dass es nicht akzeptabel ist, dass eine an sich sinnvolle Baumaßnahme an den ortsansässigen Bauunternehmen vorbei durch Billigarbeitskräfte vorgenommen werden soll." Der DGB hat wiederholt die Befürchtung geäußert, dass die 1-€-Jobs zur Verdrängung regulärer Beschäftigung beitragen. Was hier geschieht ist aus Sicht des DGB ein erschreckender Beweis für die Richtigkeit dieser Befürchtung. Der DGB fordert den Rat der Stadt auf, die getroffene Entscheidung zurückzunehmen und den Rundweg mit regulären, tarifvertraglich bezahlten Arbeitskräften erstellen zu lassen.

Presseerklärung des Sozialen Zentrums Göttingen 27.9.2005
Stadt Northeim: Auf dem Weg zum kommunalen Arbeitsdienst?

Am 14.9.05 wurde bekannt: "Der Wirtschaftsausschuss der Stadt Northeim spricht sich für den Bau eines Rundwegs an der Northeimer Seenplatte im Herbst 2005 aus. Durch den Einsatz von 1-Euro-JobberInnen könnten die Kosten dafür auf 25.000 Euro gesenkt werden. Eine Ausführung durch Firmen würde dagegen 200.000 Euro kosten. Ausschussvorsitzender Klaus Keerl: "Das ist eine gute Sache. Der Ausschuss hat sich klipp und klar dafür ausgesprochen." Sollten diese Arbeiten in der angekündigten Form durchgeführt werden, würden sie einen mehrfachen Gesetzesverstoß darstellen: - Nach dem Gesetz sollen 1-Euro-Jobs (§ 16.Abs.3 SGB 2) Maßnahmen der Eingliederung in Arbeit sein. Sie müssen u.a. zusätzlich und im Einzelfall erforderlich sein, um eine Integration auf dem 1. Arbeitsmarkt zu erreichen. - Zusätzlich im Sinne des Gesetzes sind nur Maßnahmen, die zu einer fachlich begründeten Personalbesetzung hinzukommen. Dies ist hier nicht der Fall. Die Arbeiten sollen ausdrücklich aus Kostengründen als 1-Euro-Jobs ausgeführt werden. - Die Erforderlichkeit von 1-Euro-Jobs muss im Einzelfall nachgewiesen werden. 1-Euro-Jobs sind nur zulässig, wenn sie für die Betroffenen zur Eingliederung in Arbeit auf dem 1. Arbeitsmarkt dienlich sind. - Sie sind keine Maßnahmen, durch die die Kommune Gelder einsparen kann. - Durch den Einsatz von 1-Euro-JobberInnen werden zudem Arbeitsplätze auf dem 1. Arbeitsmarkt gefährdet. Eine Verdrängung von Tätigkeiten auf dem 1. Arbeitsmarkt durch 1-Euro-Jobs ist ausdrücklich verboten. Die geplante Maßnahme dient nur einem weiteren Arbeitsstellenabbau in der Region. Das Soziale Zentrum Göttingen fordert die Stadt und den Landkreis Northeim auf, unverzüglich die Planung dieses Rechtsbruchs zu beenden. Das Soziale Zentrum lehnt jede gesetzliche und ungesetzliche Form eines Zwangs zur Arbeit ab. Wir fordern die ersatzlose Streichung aller sogenannten 1-Euro-Jobs. Sollte die Stadt Northeim die Planung umsetzen, werden wir die Betroffenen darüber informieren, dass sie große Chancen haben, sich in ein reguläres Arbeitsverhältnis
einzuklagen.

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