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Arbeitslosigkeit / Agentur für Arbeit / Jobcenter /


Kontakte und Beratungsstellen

Kritik an Ämterpraxis
Jobcenter ohne gültige Rechtsgrundlage
Kritik am Jobcenter
Kürzungsbescheide rückgängig machbar
Vorlage von Kontoauszügen
Rückzahlung als Einkommen gerechnet

"Warmwasser- und Kochfeuerungspauschale"
Unterlagen weg - fieser Trick oder Schlamperei?

Gegenwehr
Kritik an Schikanen
Als Arbeitslose Würde bewahren
Forderungen der Arbeitslosen in Gö

> Bündnis gegen Ämterschikane

Verweise auf gesondert goest-Seiten:

> Kosten der Unterkunft KdU

> Arbeitslosengeld 2

> ALG 2 Bescheide / Widerspruch einlegen

> 1 Euro-Jobs

> Hilfe für junge Schwangere mit ALG II

> Hungerstreiks gegen Arbeitslosigkeit

> Betteleiskandal

> Schwere Vorwürfe gegen Jobcenter
200 Erwerbslose berichten über Erfahrungen

 

Kontakte und Beratungsstellen
(überarbeitet / aktualisiert 42.3.09)

Sozialberatung der LEB (ländlichen Erwachsenenbildung)
Ab dem 1.3.2009 in der Weender Str. 87, 37073 Göttingen, im 1. Stock.
Die Beratungszeiten von Henry Royeck sind: Montag, Dienstag, , Freitag jeweils von 14.30 Uhr bis 18.00 Uhr. Telefondurchwahl: 0551-8207917
Die Beratungszeiten von Jörg Urbanek ist Donnerstag 14.30 Uhr bis 18.00 Uhr.

Online: >> Online-Ratgeber des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes

Online: >> Beratungsseite des DGB für "Prekäre Beschäftigung"

Beratungsverbund
Bildungsgenossenschaft BIGS koordiniert "behördenunabhängige Beratung" Zwei Berater und eine Beraterin leisten kostenlose Beratungen auch im Landkreis. Telefonische Terminabsprache bitte mit der BIGS : 0551-4886413/15
Beratung in Hann. Münden: Am ersten und dritten Mittwoch im Monat 9.30-13.30 Uhr In der Stadtverwaltung Hann. Münden, Böttcherstraße 3 Zimmer 227 ,
Beratung in Duderstadt: Am ersten und dritten Mittwoch im Monat 9.30-13.30 Uhr In der Kreisvolkshochschule Duderstadt, Zimmer 203 Marktstr. 75, 37195 Duderstadt, Telefon: 05527-

Arbeit und Leben
Tel. 4886696 (Beratungsverbund)
Neue Öffnungszeiten
ab 2. Juli 2007
Mi. 9-13 Uhr und 14-17 Uhr, Freitags von 9-13 Uhr

37073 Göttingen, Lange Geismarstr. 72-73,

 

 

verdi ALG 2 und Harz IV Beratungsstelle

Donnerstags 16.30 - 18 30 Uhr

Obere Masch 10, 1. Stock

GALG Gewerkschaftliche Arbeits Losen Gruppe   Jeden 1. Mittwoch im Monat um 10 Uhr im DGB-Haus, Obere Masch 10.

IG Metall Beratung zu ALG 2 und Hartz 4 : Dr. Jo Bons Montags und Mittwochs 9-16 Uhr bei der IGMetall, Obere Masch Str. 10, Anmeldung 5031130 (Nur für IGM-Mitglieder) Dienstags und Donnerstags 9-16 Uhr bei Arbeit und Leben für alle

Beratungsstelle KOMPASS (Stadt Göttingen) Bürgerstr. 48, 37073 Göttingen, Tel: 4002034 n.roennau@goettingen.de Norbert Rönnau, Mo + Mi: 10 - 12 Uhr , Di + Do: 14 - 16 Uhr und nach Vereinbarung (Anrufbeantworter)

Kore e. V. (Beratung nur für Frauen),37073 Göttingen, Turmstr. 5,Telefon: 0551/57453, Montags von 14.00 bis 18.00 Uhr und Donnerstags von 8.30 bis 12.30 Uhr. Kore e.V
"Kontur" Hilfe für Jugendliche im Alter von 13-17. konTur arbeitet mit verschiedenen Stellen zusammen: Haupt- und Realschulen, Berufsschulen, Fachbereich Jugend der Stadt, Jugendgerichtshilfe, Jugendeinrichtungen der Stadt Göttingen und den Eltern.
Beratungszeiten/Kontakt: Mo - Do 9 - 17, Fr 9 - 13 Hospitalstraße 20, 37073 Göttingen Tel: (0551) 69405-17 / Fax: (0551) 69405-20 E-Mail: j.duerr@goettingen.de

 

 

Jobcenter / Bescheide / Schikanen

Das Jobcenter arbeitete jahrelang ohne gültige Rechtsgrundlage
Seit dem 1.1.2005 hat die Stadt Göttingen die Beschäftigungsförderung Göttingen mit der Durchführung der Organisation des Jobcenters beauftragt. Im Rahmen einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung wurden ihr die Aufgaben Arbeitsvermittlung, Fallmanagement, Jugendbüro und Bewirtschaftung von Integrationsleistungen im Rahmen des SGB II zugewiesen. Die zentrale Aufgabe ‚Fallmanagement’ wird in der Vereinbarung bezüglich der Aufgabenübertragung nicht hinreichend beschrieben – es wird nur lapidar erklärt, dass die Aufgabe zwischen dem Fachbereich Soziales der Stadt Göttingen und der Beschäftigungsförderung Göttingen geteilt wird.
Auf dieser Grundlage hat die Beschäftigungsförderung seit dem 1.1.2005 sowohl Zuweisungs- als auch Sanktionsbescheide nach dem SGB II erlassen.
Das Sozialgericht Hildesheim hat nun bei der Überprüfung eines Kürzungsbescheids im einstweiligen Rechtsschutzverfahren die Auffassung vertreten, dass diese Praxis voraussichtlich rechtswidrig ist: Die Beschäftigungsförderung Göttingen hat hiernach keine rechtlichen Befugnisse zum Erlass von Verwaltungsakten im Bereich des SGB II. Weder Landes- noch Bundesrecht sehen in diesem Bereich eine Überlassung hoheitlicher Aufgaben an Dritte vor. (...) Im Übrigen hat die Beschäftigungsförderung in Kenntnis der Rechtswidrigkeit ab sofort den Erlass von Verwaltungsakten im Rahmen des SGB II zu unterlassen. Erklärung des Bündnis gegen 1 Euro-Jobs und RA Sven Adam 26.9.07 /

23.3.10 Rechtsgrundlage soll durch Grundgesetzänderung geschaffen werden
Die Regierungsparteien haben sich auf eine Verfassungsänderung verständigt um eine gesetzliche Grundlage für die Optionskommunen und damit auch das Göttinger Jobcenter zu schaffen. "Dazu wird in das Grundgesetz der Artikel 91e neu aufgenommen. In ihm wird geregelt, dass der Bund und die Kommunen zur Betreuung der Hartz-IV-Bezieher gemeinsame Einrichtungen bilden dürfen".Jetzt ist nur die Frage wie sich Landkreis und Stadt Göttingen einigen können!

Kürzungsbescheide des Jobcenters können rückgängig gemacht werden
Das Bündnis gegen 1-Euro-Jobsrät rät Alg II-EmpfängerInnen rätschriftlich Widerspruch gegen die Handlungen der Beschäftigungsförderung/Arbeitsvermittlung bei ihren LeistungssachbearbeiterInnen einzulegen bis der rechtsfreie Zustand "Jobcenter" beendet ist. Das Sozialgericht Hildesheim hat festgestellt, dass es der Beschäftigungsförderung Göttingen gesetzlich nicht erlaubt ist, Verwaltungsakte im Alg II-Bereich auszustellen. Alle Bescheide der Beschäftigungsförderung seit dem 1.1.2005 dürften daher zwar wirksam aber rechtswidrig sein. Dies betrifft sowohl Zuweisungsbescheide in irgendwelche Maßnahmen als auch Kürzungsbescheide wegen irgendwelcher Verstöße gegen die Maßnahmen des Jobcenters. Da bei rechtswidrigen Verwaltungsakten eine Überprüfung noch 4 Jahre nach der Ausstellung möglich ist (§44 SGB X), können alle Betroffenen diese Bescheide überprüfen lassen. Das Gericht hat aber auch festgestellt, dass die Vereinbarung der Stadt mit der Beschäftigungsförderung gerade im wichtigsten Punkt - dem Fallmanagement - völlig unzureichend und unbestimmt undmangelhaft ist. Damit dürfte aber auch die Beschäftigungsförderung momentan keine rechtliche Grundlage für ihre Tätigkeit im Jobcenter haben.9.10.07/

Kritik am Jobcenter - Zuschrift einer Leserin 19.2.09
"Ich bin zur Zeit ganz froh, dass ich im Landkreis wohne. Die Sachbearbeiterinnen der Gemeinde sind zuvorkommend und höflich, können zuhören, denken mit und ich habe nicht mehr das Gefühl, bloss eine lästige zu verwaltende Nummer zu sein. Ja, und rechnen können sie auch! Die Fallmanagerin für die Gemeinde Gleichen ist überaus kompetent (wie wärs mal mit einem Publikumspreis "Fallmanager/in des Jahres?) und ich habe das erste Mal das Gefühl, dass sich wirklich jemand um MICH kümmert. Das kann man von den meisten Sachbearbeiter/ innen und Fallmanager/innen der Stadt Göttingen nicht wirklich behaupten (gabs da nicht letztes Jahr eine "Kund/innen"befragung?). Und die Geldummen: 100.000 Euro für 20 (!) Stellen, von denen viele Teilzeitstellen sind? Ooops! Das blöde ist nur, dass bei Kündigungen diejenigen rausfliegen, die auf befristeten Stellen die eigentliche Arbeit erledigen und nicht die, die ihre "Kund/innen" verachten, demütigen, die sich nicht kümmern, blödsinnige Vorschläge machen, 2 und 2 nicht zusammenzählen können und nicht von der Wand bis zur Tapete denken."

Der Trick mit der "Warmwasser- und Kochfeuerungspauschale"
21.7.08 / Der Regelsatz wurde um 4 Euro monatlich erhöht. In einer Mitteilung der Gruppe "Bündnis gegen Ämterschikane" wird darauf hingewiesen, dass von diesen 4 Euro aber bis zu 3 Euro mit irgendwelchen Verrechnungstricks wieder abgezogen werden. Die Rede ist dabei von einer "Warmwasser- und Kochfeuerungspauschale", die terminlich exakt zu dem Zeitpunkt stattfand als die Regelsatzerhöhung eingeführt werden sollte.
Das "Bündnis gegen Ämterschickane" schreibt: "Im Gegensatz zur ersten Regelsatzerhöhung lässt die Stadt Göttingen diese 4 Euro nicht den Alg II-BezieherInnen, sondern behält bis zu 3 Euro davon für sich selbst ein und bereichert sich so an Bundesmitteln, die den Alg II-BezieherInnen zukommen sollten, in einer monatlichen Größenordnung von 20.000 bis 30.000 Euro (bei deutlich über 10.000 Alg II- BezieherInnen). Bewerkstelligt wird diese asoziale Politik mittels einer Erhöhung der Warmwasser- und Kochfeuerungspauschale.

Achtung: Unterlagen verschwunden ... fieser Trick oder Schlamperei?
17.3.05 / An goest wurden nun bereits schon unabhängig voneinander 2 Fälle berichtet in denen ALG 2 EmpfängerInnen Unterlagen bei Jobcenter abgegeben haben und die Sachbearbeiter anschließend behaupten, sie hätten die Unterlagen nicht mehr, man möge sie doch noch einmal beschaffen. Es ist also zu empfehlen, a) sämtliche Unterlagen die man hingibt vorher zu fotokopieren und b) sich bei Abgabe der Unterlagen eine Liste unterschreiben zu lassen in der alle abgegebenen Unterlagen aufgeführt sind und beim angeblichen Verschwinden der Unterlagen die Sachbearbeiter zur Rechenschaft zu ziehen darüber, was mit den Unterlagen passiert ist

Kritik an Schikanen
15.11.05 / Schwere Vorwürfe erhob das "Soziale Zentrum" (inzwischen aufgelöste Initiative - stattdessen Bündnis gegen Ämterschikane) in einer Presseerklärung vom 15.11. gegen das Jobcenter in Göttingen. Es behauptet, Kindergeld werde angerechnet, obwohl gar kein Kindergeld gezahlt wird, oder es werde doppelt angerechnet, von der Kaltmiete würden die Heizkosten abgezogen, Mehrbedarf wegen Krankheit würde mit obskuren Begründungen abgelehnt, Einkommen würde falsch bereinigt oder Unterlagen verschwänden.
Diese nicht rechtmäßigen Vorgänge stünden in krassem Gegensatz zu der Hetze, die z.B. der scheidende Arbeitsminister Clement gegen Arbeitslose betrieben habe. So habe Clement völlig legale Verhaltensweisen als "betrügerisches Verhalten" verunglimpft. Stattdessen hätte er sich um die Fälle kümmern sollen, wo seine eigenen Behörden die rechtmäßig zustehenden Gelder einfach nicht auszahlten und so gegen das Recht verstoßen hätten..
Ein weiters Beispiel sei die Hetze gegen Wohngemeinschaften: Die bisherige Rechtsprechung habe eindeutig feststellt, dass von einer eheähnlichen Gemeinschaft nur auszugehen sei, wenn das Zusammenleben auf Dauer angelegt und die Bereitschaft vorhanden sei, auch in Notsituationen füreinander einzustehen. Im Rahmen der Hetze gegen Arbeitslose wird jedoch ein Generalverdacht gegen zusammenwohnende Menschen erhoben. Wenn Jobcenter pauschal alle Zusammenlebenden als eheähnliche Gemeinschaft behandeln wollen, dann ist das eine Verletzung geltenden Rechts. Menschen die wegen wegen dieser unrechtmäßigen Einordnung dann lieber in getrennte Wohnungen ziehen, werden dann wiederum verunglimpft, weil sie ja nur so täten als ob sie keine eheähnliche Gemeinschaft seien. Auch Jugendliche die eine eigene Wohnung beziehen wollen sehen sich plötzlich dem Vorwurf des Sozialbetrugs ausgesetzt weil ihnen dann ALG ii zusteht.

Bei dem Versuch die Trickserei mit den Pauschalen und Regelleistungen und KdU usw. zu verstehen , stösst man ein Regelungs-Wirr-Warr in dem man sich tagelang verstricken kann ohne Klarheit zu gewinnen. In den Internetforen trifft man bundesweit auf verzweifelte Hilferufe von Arbeitslosen , die plötzlich weniger Geld zur Verfügung haben weil Warmwasserkosten abgezogen werden. Die Leute, die sich gegen die Behörden wehren wollen, sehen sich undurchsichtigen Verfahrensweisen gegenüber. Unfreundliche BehördenmitarbeiterInnen, die alles abblocken und einfach Geld nicht auszahlen, zurückhalten oder wieder zurückfordern treiben die Menschen entweder in die Resignation oder in die Wut. Zur Zeit scheint noch die Resignation zu überwiegen.

Vorlage von Kontoauszügen - Datenschutz
Wann ist Schwärzen bzw. Unkenntlichmachen von Angaben erlaubt? Die Behörde bezieht sich u.a.
auf § 67a Abs. 1 Satz 1 SGB X wenn sie die Vorlage von Kontoauszügen verlangen. Nun kommen den meisten Zweifel ob das datenschutzrechtlich in Ordnung ist, wenn man sehen kann wann sie wo eingekauft haben usw. Und tatsächlich bekommen sie Rückendeckung von Datenschutzbeauftragten, die eine Offenlegung von Daten ablehnen, die Rückschlüsse auf weltanschauliche Einstellung und / oder persönlchkeitsschutzwürdige Informationen zulassen. Wenn nun aber jemand z.B. Mitgliedsbeiträge für Organisationen schwärzt dann wird ihm von der Behörde "Verletzung der Mitwirkungspflicht" vorgeworfen und die Zahlung von ALG 2 eingestellt. In Gerichtsvrefahren wird dann jeweils geprüft inwieweit die Offenlegung relevant, erheblich, erforderlich usw. gewesen wäre. Vermutlich werden dabei die Höhe der Beträge eine Rolle spielen. Leider gibt es keine genaue Bestimmung von "erforderlich" und "relevant" sodass jedesmal ein Rechtsstreit durchgeführt werden muß. Allerdings scheinen die Aussichten für eine Durchsetzung des Schwärzungsrechts gut zu sein bei geringen Beträgen und Unkenntlichmachung von Organisations-Mitgliedsbeiträgen die religiöse oder weltanschauliche Zugehörigkeiten signalisieren. Im Grunde sind ja doch eher die Informationen über Einnahmen "erforderlich". Es kann nicht darum gehen, dass das Ausgabeverhalten kontrolliert und evtl. sanktioniert wird! Lediglich Abbuchungen größerer Beträge die als "Abräumen" des Kontos interpretiert werden können haben hier Relevanz.
Ausserdem schränkt der Niedersächsische Datenschutzbeauftragte zusätzlich ein: dass die Vorlage von Kontoauszügen - nur - in den folgenden Fallgruppen gefordert werden kann:
+ Erstmalige Beantragung von laufenden Leistungen der Hilfe zum Lebensunterhalt,
+ Beantragung von einmaligen Beihilfen gemäß § 21 Abs. 2 BSHG,
+ bei laufendem Hilfebezug nach Ablauf eines Zeitraums von mindestens 12 Monaten
+ bei Zweifeln an der Vollständigkeit oder Richtigkeit der Angaben oder zur Klärung einer konkreten Frage zu der Einkommens- und Vermögenssituation."

>> Gesetzestext / Sozialgesetzbuch X
>> Diskussion zum Them im tacheles-sozialhilfe-forum
>> Oberverwaltungsgerichtsentscheidung Niedersachsen
>> Kenntnisreicher Artikel zu Sozhilfe und Kontoauszuege :
http://www.geocities.com/bgb_hamburg/sozhilfe/kontoauszuege

Rückzahlung als Einkommen gerechnet / Leserzuschrift 5.10.05
"Kurz und stichpunktartig möchte ich Ihnen eine umstrittene Verwaltungspraxis des Landkreises (LK) Göttingen schildern, die für ALG II-Bezieher erhebliche finanzielle Nachteile bedeutet:
a) betroffen sind Personen, die noch bis Ende 2004 in Arbeit oder Arbeitslosenhilfe-Bezug waren
b) Erstattungen von Betriebskostenüberschüssen (Abrechnungsjahr 2004), Mietkautionen, oder zuviel bezahlte Stromabschläge, also rückgezahlte Gelder werden vom LK als Einkünfte der Leistungsempfänger gewertet und mit den laufenden Leistungen verrechnet.
Das bedeutet z.T. erhebliche Leistungskürzungen, bei mir z.B. ca. 285,- Euro für August 2005. Diese Praxis ist umstritten, andere Landkreise (...) nehmen diese Leistungskürzungen nicht vor. Ich habe Widerspruch gegen den Bescheid am 22. Juli 2005 eingelegt aber er wurde vom Landkreis Göttingen nicht beantwortet. Der LK spielt anscheinend auf Zeit. Obwohl Gerichtsurteile zum neune SGB II noch fehlen, wäre allen von derartigen Kürzungen Betroffenen sehr zu empfehlen: Widerspruch einzlegen und dann Klage e. Auch gibt es zu den Richtlinien beim LK Göttingen kein Recht der Einsicht."

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Gegenwehr

> Bündnis gegen Ämterschikane

Forderungen von Göttinger Arbeitslosen November 2004

Am 17.11. und 24.11.04 fanden Versammlung von Arbeitslosen im Arbeitsamt statt bei denen eine Protest-Resolution und Forderungen formuliert wurden:

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Wandzeitung im Arbeitsamt

Protestresolution

Wir, die hier versammelten Erwerbslosen aus Stadt und Landkreis Göttingen, haben die Nase voll ! Mit den jetzt beabsichtigen Kürzungen sollen wir aufs Abstellgleis der Gesellschaft abgeschoben werden. Es geht nun auch hochoffiziell nicht mehr darum, uns auf Arbeitsplätze zu vermitteln: Mit den neuen 1 Euro "Arbeitsgelegenheiten" wird den sogenannten prekären Arbeitsverhältnissen nun noch eines hinzugefügt, das für den Arbeitgebern nicht nur frei von Sozialversicherungskosten und andern Risiken, sondern auch noch frei von Lohnkosten ist! So sollen wir als Motor für Lohndumping benutzt werden, gleichzeitig sollen Noch-Inhaber von Arbeitsplätzen noch mehr Angst vor dem Verlust desselben haben als bisher. Verkauft wird das uns und allen anderen als "Sparmaßnahme", weil das kapitalistische System es eben so braucht. WÄhrend die Armen so immer noch ärmer werden, sind die Reichen jetzt schon so reich, dass ihre Vermögen die Staatsschulden bei weitem übertreffen - und sie werden immer reicher, auf unsere Kosten! Das nehmen wir nicht länger hin - nicht mit uns!"

Wir fordern:

  • Akzeptanz unserer Würde (Die Würde des arbeitslosen Menschen darf nicht verletzt werden)
  • Eine ausreichende Grundsicherung für alle (d.h. deutlich höher als die bisherigen Regelsätze)
  • Freier oder ganz stark ermäßigter Zugang zu Kultureinrichtungen
  • Sofortige deutliche Erhöhung der Mietpauschalen, kein Umzugszwang
  • Sozialtickets für öffentliche Einrichtungen sowie Zug und Bus
  • Urlaubs- und Weihnachtsgeld auch für Erwerbslose und ihre Kinder
  • Weg mit den 1 Euro Jobs
  • Keinen Zwang zur Arbeit (Wir nehmen NICHT jede Arbeit an - Gegen Ausbeuterfirmen)
  • Schluss mit Niedriglöhnen
  • Statt Lohndumping soziale Grundsicherung für alle
  • Kostenlose Gesundheitsversorgung (inkl. Alternativmedizin) für alle
  • Lehrmittelfreiheit
  • Recht auf "Beistand" auf Ämtern (Behördenbesuch nur in Begleitung eines Zeugen)
  • Keine Sanktionen durch die Arbeitsagentur
  • Gleichen Zugang zum Arbeitsmarkt, unabhängig von Staatsangehörigkeit oder Geschlecht
  • Mittel und Räume zur Selbstorganisierung von Erwerbslosen
  • Kranken-, Sozial und Rentenversicherung für alle - unabhängig vom Einkommen
  • Schmerzensgeld für Arbeitslosigkeit
  • Öffentliche Clearingstelle zur Wirkunsüberprüfung der 1 Euro Jobs (kritisch besetzt)
  • Gesicherte und kostenlose Kinderbetreuung
  • Gemeinsam kämpfen für die Lohnerhöhung in Billiglohnländern
  • Unbedingtes Einhalten des Datenschutzes bei Erwerbslosen
  • Keine Bespitzelung unserer Versammlungen durch Polizei und Zivilpolizei

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Als Arbeitslose/r Würde bewahren

"Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt." [ Artikel 1 (1) , Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland]

"Wer arbeiten will, der findet auch Arbeit" - ja aber ob es dafür Geld gibt ist die Frage!
Eher müßte man Regierungsvertretern und Unternehmensleitungen vorhalten: Wer Arbeitsplätze schaffen will, der findet Möglichkeiten Arbeitsplätze zu schaffen statt immer mehr Arbeitsplätze zu vernichten und den verbliebenen Arbeitskräften dafür immer mehr Arbeitshetze aufzubürden.

Wenn die Leute sich nicht wehren, werden sie kaputtgemacht
Viele Arbeitslose schämen sich, weil die Hetze in den Medien sie zu "Verlierern" und "Sozialschmarotzern" abstempelt. Es dauert nicht lange und vielen steht das Wasser bis zum Hals, sie kommen in finanzielle Not und gehen seelisch, gefühlsmäßig kaputt. Aber Alkohol, Drogen, Kriminalität oder gar Selbstmordgedanken sind keine Lösungen. Wir glauben, dass es Wirkung haben kann, wenn wir gegen die Entwürdigungen die man uns zumutet , gemeinsam vorgehen. Wenn wir uns nicht mehr verstecken, sondern selbstbewußt in die Öffentlichkeit gehen, politisch aktiv werden und klare gemeinsame Forderungen vertreten wie z.B. nach sofortiger Erhöhung der Regelsätze kann sich etwas bewegen. Bei den angegebenen Kontaktadressen von Beratungsstellen und Gruppen kann man sich Informationen für die speziellen eigenen Probleme holen, aber auch Anregungen bekommen für gemeinsame politische Aktivitäten.

arbeitsamt_sport01.JPG (26190 Byte)

Stimmung im Arbeitsamt

Endlich mal ein bißchen Stimmung im Arbeitsamt und Schluß mit dem depressiven Rumsitzen. Stattdessen "Frühsport im Arbeitsamt"

September 2004. Frühsport im Foyer des Arbeitsamtes, denn wir sollen uns ja fit halten für die Arbeit.

Lustig gings zu, mit reichlich Bewegung und Gesang

> Erläuterung dieser Aktion

Von diesem Kreistag ist keine Hilfe zu erwarten
Als am 9.3.05 die Kreistagsabgeordneten im Ratssaal über den Haushalt debattierten, dankte CDU-Kreistagsabgeordneter Noak der Kreisverwaltung dafür, dass sie die Einführung von Hartz 4 so still und reibungslos bewältigt habe. Man habe doch vorher befürchtet, dass die Kreisverwaltung mit Stacheldrahtzäunen gegen demonstrierende Arbeitslose geschützt werden müsse - aber nun sei alles ja so still und glatt verlaufen dafür danke er recht herzlich - Applaus.

Danach debattierten die Abgeordneten dann fast eine Stunde darüber, ob die SPD nun auch eine Dezernentenstelle in der Kreisverwaltung bekommen solle oder nicht. Das schien auch die Hauptsorge der SPD-Sprecher zu sein. Auch bei der Hartz 4 Einführung in den Ausschüssen war es immer wieder vor allem um die Zahl der Stellen gegangen, die beim Kreistag nach dieser Veränderung eingerichtet werden sollen. So wurden sogar Gelder, die für die Förderung gedacht waren anscheinend lieber in Stellen des Kreistages gesteckt. Es scheint ihnen immer zu allererst um ihre eigenen Stellen und Pfründe zu gehen. Nebenbei bemerkt.: im Kreistag arbeiten einerseits CDU und Grüne in der Mehrheit und andererseits SPD und FDP als "Gruppe" zusammen.

Keine Lösung: Arbeitsloser begeht Selbstmord
November 2005 / Eine erschreckende Meldung wurde in den überregionalen Medien, Funk und Fernsehen nicht weiterverbreitet, deshalb hier eine kurze Zusammenfassung: Am 10.11.04 meldeten verschiedene regionale Medien in  Baden Würtemberg, dass ein Arbeitsloser sich bei einem Selbstmord-Attentat auf das Arbeitsamt Bietingen Bissingen umgebracht habe. Er hatte eine 12 LIter Propangasflasche auf dem Beifahrersitz seines Citroen Axo gestellt, den Hahn geöffnet und war dann um 19.40 Uhr mit dem Auto in den Haupteingang des Arbeitsamtes hineingefahren. Dabei ging das Auto in Flammen auf und er verbrannte. Bei dem Arbeitslosen handelte es sich um einen 51 jährigen  Fernmeldehandwerker aus Sachsenheim, der vorher Ärger mit dem Arbeitsamt wegen des Arbeitslosengeldes hatte. Seit Oktober hatte das Arbeitsamt dem Mann kein Arbeitslosengeld mehr ausgezahlt weil angeblich unklar war ob ihm etwas zustand. Die Verzweiflungstat wurde seitens der Arbeitsagentur heruntergespielt, wahrscheinlich aus Angst vor Nachahmungstätern und ansonsten wurde nur der Ruf nach mehr Sicherheit für die Arbeitsagenturen laut.
Quellen: (1) RP-online  (2) Netzzeitung   (3) Stuttgarter Zeitung

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Jobcenter

Verwaltung und Kontrolle der Arbeitslosen durch die Stadtverwaltung
Kommunale Option und KAöR (Kommunale Anstalt öffentlichen Rechts)

Die kommunale Option bedeutet grob gesagt, dass der Landkreis Göttingen bzw. die Stadtverwaltung in Zukunft die Arbeitslosen- und SozialhilfeempfängerInnen verwaltet und kontrolliert. Allerdings gewinnt man bei Besuchen von Ratsitzungen und Ausschüssen den Eindruck, dass die Strippenzieher in der Politik sich dabei weniger Gedanken um das Schicksal der Arbeitslosen als vielmehr um ihre eigenen Arbeitsplätze bzw. ihre Personalstellen und ihren Einfluß machen. Für die Verwaltung werden 5,9 Millione Euro und für die "Integrationstätigkeit" 10,8 Millionen Euro veranschlagt. Insgesamt geht es bei der Stadt um angeblich 92,49 Arbeitsplätze und beim Landkreis um 167,51 Arbeitsplätze von Sozialhilfe-SachbearbeiterInnen, FallmanagerInnen, SozialarbeiterInnen. Es geht auch um Geld, die für die Bildungs- und Fördermaßnahmen auf die die Göttinger Bildungseinrichtungen wie "Arbeit und Leben" oder Beschäftigungsprojekte wie die Werkstattschule oder die "Brockensammlung" ("Neue Arbeit") angewiesen sind.

In der (Sonder-)Sitzung des städtischen Ausschusses für Soziales und Wohnungsbau am 2.11.04 wurde berichtet, dass die Arbeitsstellen wie folgt aufgeteilt werden sollen:

ALG II / KdU Verwaltungsstellen verteilt auf Stadt und Landkreis
 

Stellen bei der Stadt

Stellen beim Kreis

KdU 1 Sachbearbeiter pro 350 Personen

15,35

27

Alg II 1 Sachbearbeiter pro 150 Personen

35,81

64,75

Fallmanagement

27,2,

49,82

Vermittlung

6,49

12,28

 Jugendbüro

7,64

12,91

 

92,49

167,51


Tabelle: LeistungsempfängerInnen verteilt auf Stadt und Landkreis
 Arbeitsamtsbezirk Gö Stadt Gö Landkreis Gö
alle Leistungsarten22.2476.00012.000
davon Alhi13.0923.8397.126

Dietmar Linne (kommissarischer Vorstand der Göttinger Personal Service der Beschäftigungsförderung Göttingen kAöR" (GPS) ) teilte im Ausschuß die Zahlen über die LeistungsempfängerInnen im Arbeitsamtsbezirk Göttingen 2004 mit: Von den 6000 in Göttingen schätzte Linne sind 1000 bis zu 25 Jahre alt, 3000 sind problemlos, "sie suchen nur Arbeit", 1000 haben Probleme mit der Sprache, haben Schulden usw. bei ihnen bestehen also Vermittlungsprobleme und weitere 1000 haben noch "komplexeren Hilfebedarf".

Jobcenter arbeitet seit 2005 ohne Rechstgrundlage

Mit der Einführung von Arbeitslosengeld II zum 1. Januar 2005 wurden die Arbeitsvermittler, die bisher für die Vermittlung der Sozialhilfeempfänger der Stadt Göttingen zuständig waren für alle Bezieher von Arbeitslosengeld II zuständig, die Ihren Wohnsitz im Stadtgebiet von Göttingen haben. Im Amtshaus am Hiroshimaplatz befindet sich das JobCenter Göttingen, das für die Bezieher des Arbeitslosengeldes II zuständig ist.
Das Jobcenter wird von der >>"Beschäftigungsfoerderung" der Stadt Göttingen betrieben. Diese
"Beschäftigungsförderung Göttingen kAöR" soll zur Zentralstelle für das gesamte Aufgabengebiet (Vom Fallmanager bis zur Gesundheits- und Schuldnerberatung) ausgebaut werden.

Allerdings ist auch 2010 noch nicht klar, wie das Gezerre zwischen Stadt und Landkreis ausgeht. Der Landkreis Göttingen ist "Träger der Leistungen nach SGB II" und der zuständige Dezernent für Soziales und Jugend  ist Wucherpfennig. Die Stadt kommt erst über eine "Heranziehungsvereinbarung" ins Spiel.