goettinger stadtinfo
Arbeitslose Zuschrift
einer Leserin 19.2.09 "Ich bin zur Zeit ganz froh, dass ich im Landkreis wohne. Die Sachbearbeiterinnen der Gemeinde sind zuvorkommend und höflich, können zuhören, denken mit und ich habe nicht mehr das Gefühl, bloss eine lästige zu verwaltende Nummer zu sein. Ja, und rechnen können sie auch! Die Fallmanagerin für die Gemeinde Gleichen ist überaus kompetent (wie wärs mal mit einem Publikumspreis "Fallmanager/in des Jahres?) und ich habe das erste Mal das Gefühl, dass sich wirklich jemand um MICH kümmert. Das kann man von den meisten Sachbearbeiter/ innen und Fallmanager/innen der Stadt Göttingen nicht wirklich behaupten (gabs da nicht letztes Jahr eine "Kund/innen"befragung?). Und die Geldummen: 100.000 Euro für 20 (!) Stellen, von denen viele Teilzeitstellen sind? Ooops! Das blöde ist nur, dass bei Kündigungen diejenigen rausfliegen, die auf befristeten Stellen die eigentliche Arbeit erledigen und nicht die, die ihre "Kund/innen" verachten, demütigen, die sich nicht kümmern, blödsinnige Vorschläge machen, 2 und 2 nicht zusammenzählen können und nicht von der Wand bis zur Tapete denken."
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Kürzungsbescheide des Jobcenters können rückgängig gemacht werden Das Bündnis gegen 1-Euro-Jobsrät rät Alg II-EmpfängerInnen, schriftlich Widerspruch gegen die Handlungen der Beschäftigungsförderung/Arbeitsvermittlung bei ihren LeistungssachbearbeiterInnen einzulegen bis der rechtsfreie Zustand "Jobcenter" beendet ist. Kontakt - Email gegen-1-euro-jobs@web.de 9.10.07/ Das Sozialgericht Hildesheim
hat festgestellt, dass es der Beschäftigungsförderung Göttingen
gesetzlich nicht erlaubt ist, Verwaltungsakte im Alg II-Bereich auszustellen.
Alle Bescheide der Beschäftigungsförderung seit dem 1.1.2005 dürften
daher zwar wirksam aber rechtswidrig sein. Dies betrifft sowohl Zuweisungsbescheide
in irgendwelche Maßnahmen als auch Kürzungsbescheide wegen irgendwelcher
Verstöße gegen die Maßnahmen des Jobcenters. Da bei rechtswidrigen
Verwaltungsakten eine Überprüfung noch 4 Jahre nach der Ausstellung
möglich ist (§44 SGB X), können alle Betroffenen diese Bescheide überprüfen
lassen. Sollten sich auch diese Kürzungen als unrechtmäßig erweisen
– und hierfür gibt es große Chancen -, müsste die Stadt Göttingen
die zu Unrecht gekürzten Gelder den Betroffenen zurückzahlen. 26.9.07
/ Erklärung von Bündnis gegen 1 Euro-Jobs und Anwaltskanzlei Sven
Adam |
Leitfaden für den Umgang der Behörde mit Alg2-Empfängern >>
Leitfaden mit Erläuterungen zum SGB II auf
der Homepage des Landkreises. "Wie zu Beginn der Kreistagssitzung am 4. Juli von Sozialdezernent Wucherpfennig bekannt gegeben wurde, hat die Kreisverwaltung ihren Leitfaden zum SGB-II (Gesetze zur Grundsicherung für Arbeitsuchende), der als Richtlinie für die Mitarbeiter/innen in den Sozial-Verwaltungen im Landkreis zur Bearbeitung von Anträgen rund um das Arbeitslosengeld II zu verstehen ist, am gleichen Tag auf ihre Website gestellt. Damit wurde ein Antrag, den die Kreistagsfraktion Die LINKE. zur selben Sitzung gestellt hatte bereits vor einer Entscheidung des Kreistages erfüllt." |
Der
langjährige Geschäftsführer des VEBF , Dr. York Winkler war durch
Vortragstätigkeiten und Mitgliedschaften in den verschiedensten Institutionen
bekannt. Bis heute wird er immer noch als Vertreter des VEBF im Vorstand des Regionalverbandes
geführt. | |||
| Kontakte und Beratungsstellen
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Neu ! Einige ehemaligen Berater von VEBF sind jetzt bei einem neuen Bildungsträger im Einsatz Ab dem 1.3.2009 Sozialberatung der LEB (ländlichen Erwachsenenbildung) in der Weender Str. 87, 37073 Göttingen, im 1. Stock. Die Beratungszeiten von Henry Royeck sind: Montag, Dienstag, , Freitag jeweils von 14.30 Uhr bis 18.00 Uhr. Telefondurchwahl: 0551-8207917 Die Beratungszeiten von Jörg Urbanek ist Donnerstag 14.30 Uhr bis 18.00 Uhr. | |
Beratungsseite des DGB im Internet für "Prekäre Beschäftigung" | |
| "Kontur"
Hilfe für Jugendliche im Alter von 13-17. konTur arbeitet mit verschiedenen
Stellen zusammen: Haupt- und Realschulen, Berufsschulen, Fachbereich Jugend der
Stadt, Jugendgerichtshilfe, Jugendeinrichtungen der Stadt Göttingen und den Eltern.
Beratungszeiten/Kontakt: Mo - Do 9 - 17, Fr 9 - 13 Hospitalstraße 20, 37073 Göttingen Tel: (0551) 69405-17 / Fax: (0551) 69405-20 E-Mail: j.duerr@goettingen.de | |
Beratungsverbund
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| Arbeit
und Leben 37073 Göttingen, Lange Geismarstr. 72-73, alt: Tel 0551/495070 Di und Do 9.30- bis13.30 Uhr |
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verdi ALG 2 und Harz IV Beratungsstelle Donnerstags 16.30 - 18 30 Uhr Obere Masch 10, 1. Stock |
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GALG Gewerkschaftliche Arbeits Losen Gruppe Jeden 1. Mittwoch im Monat um 10 Uhr im DGB-Haus, Obere Masch 10. | |
| IG Metall Beratung zu ALG 2 und Hartz 4 : Dr. Jo Bons Montags und Mittwochs 9-16 Uhr bei der IGMetall, Obere Masch Str. 10, Anmeldung 5031130 (Nur für IGM-Mitglieder) Dienstags und Donnerstags 9-16 Uhr bei Arbeit und Leben für alle | |
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Beratungsstelle KOMPASS (Stadt Göttingen) Bürgerstr. 48, 37073 Göttingen, Tel: 4002034 n.roennau@goettingen.de Norbert Rönnau, Mo + Mi: 10 - 12 Uhr , Di + Do: 14 - 16 Uhr und nach Vereinbarung (Anrufbeantworter) | |
| Kore e. V. (Beratung nur für Frauen),37073 Göttingen, Turmstr. 5,Telefon: 0551/57453, Montags von 14.00 bis 18.00 Uhr und Donnerstags von 8.30 bis 12.30 Uhr. Kore e.V | |
| Tuwas - Göttingen, Geismar Landstr. 6, empfehlen wir nicht ( aufgrund von Rückmeldungen von Ratsuchenden) | |
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Soziales Zentrum, (hat das Büro in der Geiststr. 2 Anfang
2007 geschlossen) soziales-zentrum-goettingen@web.de | |
| DGB Beratungsangebot zu ALG II-Fragen - für Alle Der bisherige Berater teilte uns mit, dass er seit 1.5.2006 selbst wieder ALG2-Empfänger geworden ist und deshalb keine Beratung mehr stattfindet. | |
| JUZI - Erwerbslosenfrühstück Jeden ersten Dienstag im Monat 10.30 Uhr: (Treffen, austauschen, frühstücken ..etc) unklar ob da nochwas läuft | |
| Vorlage
von Kontoauszügen Die Behörde bezieht sich u.a. auf § 67a Abs. 1 Satz 1 SGB X wenn sie die Vorlage von Kontoauszügen verlangen. Nun kommen den meisten Zweifel ob das datenschutzrechtlich in Ordnung ist, wenn man sehen kann wann sie wo eingekauft haben usw. Und tatsächlich bekommen sie Rückendeckung von Datenschutzbeauftragten, die eine Offenlegung von Daten ablehnen, die Rückschlüsse auf weltanschauliche Einstellung und / oder persönlchkeitsschutzwürdige Informationen zulassen. Wenn nun aber jemand z.B. Mitgliedsbeiträge für Organisationen schwärzt dann wird ihm von der Behörde "Verletzung der Mitwirkungspflicht" vorgeworfen und die Zahlung von ALG 2 eingestellt. In Gerichtsvrefahren wird dann jeweils geprüft inwieweit die Offenlegung relevant, erheblich, erforderlich usw. gewesen wäre. Vermutlich werden dabei die Höhe der Beträge eine Rolle spielen. Leider gibt es keine genaue Bestimmung von "erforderlich" und "relevant" sodass jedesmal ein Rechtsstreit durchgeführt werden muß. Allerdings scheinen die Aussichten für eine Durchsetzung des Schwärzungsrechts gut zu sein bei geringen Beträgen und Unkenntlichmachung von Organisations-Mitgliedsbeiträgen die religiöse oder weltanschauliche Zugehörigkeiten signalisieren. Im Grunde sind ja doch eher die Informationen über Einnahmen "erforderlich". Es kann nicht darum gehen, dass das Ausgabeverhalten kontrolliert und evtl. sanktioniert wird! Lediglich Abbuchungen größerer Beträge die als "Abräumen" des Kontos interpretiert werden können haben hier Relevanz. Ausserdem schränkt
der Niedersächsische Datenschutzbeauftragte zusätzlich ein: dass die Vorlage von
Kontoauszügen - nur - in den folgenden Fallgruppen gefordert werden kann: >>
Gesetzestext
/ Sozialgesetzbuch X |
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15.11.05
/ Schwere Vorwürfe erhob das Soziale Zentrum
in einer Presseerklärung
vom 15.11. gegen das Jobcenter in Göttingen. Es behauptet, Kindergeld
werde angerechnet, obwohl gar kein Kindergeld gezahlt wird, oder es werde doppelt
angerechnet, von der Kaltmiete würden die Heizkosten abgezogen, Mehrbedarf
wegen Krankheit würde mit obskuren Begründungen abgelehnt, Einkommen
würde falsch bereinigt oder Unterlagen verschwänden. |
| Forderungen
von Göttinger Arbeitslosen
November 2004 Am 17.11. und 24.11.04 fanden Versammlung von Arbeitslosen im Arbeitsamt statt bei denen eine Protest-Resolution und Forderungen formuliert wurden: Wir fordern:
Forderungen
von Arbeitslosen
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Callcenter-Kontrollanrufe bei Arbeitslosen Nachtrag am 8.9.06: Achtung ! Zu diesen Telefonkontrollen wurden gesetzliche Regelungen nachgeschoben, die in diesem Artikel noch nicht berücksichtigt sind 3.8.05 / seit etwa 23.7. werden ALG-II-EmpfängerInnen mit windigen Begründungen von einem kommerziellen Call-Center angerufen. Das Tochterunternehmen der Deutschen Telekom Vivento Customers Services wurde offensichtlich von der Bundesagentur für Arbeit damit beauftragt die telefonische Erreichbarkeit von Arbeitslosen zu prüfen. Arbeitsloseninitiativen sehen einen Zusammenhang mit der Aufforderung Wirtschaftsministers Clement an seine nachgeordneten Behörden, "ungerechtfertigte Leistungszahlungen" aufzudecken. In den Anrufen wird vordergründig von "Datenabgleich" und "Aktualisierung" von Angaben in ALG-II-Anträgen gesprochen. Die Beantwortung der Fragen kann natürlich telefonisch garnicht verlangt werden, da könnte ja jeder anrufen. 5.8.05
Nachfragen bei Callcenter und Bundesagentur 1.10.05 Anfrage der Arbeitslosengruppe GALG Auf eine
Anfrage der Gewerkschaftlichen Arbeitslosengruppe Gö GALG vom 15. September
antwortete die Bundesagentur für Arbeit: Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Josef Saueressig Bundesagentur für Arbeit Service-Haus Kundenreaktionsmanagement |
| Als
Arbeitslose/r seine Würde bewahren
"Wer
arbeiten will, der findet auch Arbeit" - ja aber ob es dafür Geld gibt
ist die Frage! Wenn die Leute
sich nicht wehren, werden sie kaputtgemacht
Politikern
hatten Angst, die Arbeitslosen könnten sich das nicht gefallen lassen Einige
Kreistagsabgeordnete interessieren nur ihre eigenen Pfründe Höhere
Mietbeihilfen abgelehnt
Keine Lösung: Arbeitsloser begeht Selbstmord |