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Arbeitslose

Artikel auf dieser Seite
Kontakte und Beratungsstellen

Kürzungsbescheide rückgängig machbar
Leitfaden für Umgang mit Arbeitslosen
Vorlage von Kontoauszügen
Arbeitslose werden betrogen
Rückzahlung als Einkommen gerechnet
Forderungen der Arbeitslosen in Gö
Callcenter-Kontrollanrufe bei Arbeitslosen
Arbeitsagentur fordert zum Verzicht auf

>> Online-Ratgeber des Paritätischen

Verweise auf andere GOEST-Artikelseiten

> Kosten der Unterkunft KdU
> Arbeitslosengeld 2
> ALG II Bescheid / Widerspruch einlegen
> 1 Euro-Jobs
> Hilfe für junge Schwangere mit ALG II

> Initiative gegen Ämterschikane

> Betteleiskandal
> Tagessatzpeinlichkeiten

Zuschrift einer Leserin 19.2.09
Einige kritische Anmerkungen zum Jobcenter Göttingen

"Ich bin zur Zeit ganz froh, dass ich im Landkreis wohne. Die Sachbearbeiterinnen der Gemeinde sind zuvorkommend und höflich, können zuhören, denken mit und ich habe nicht mehr das Gefühl, bloss eine lästige zu verwaltende Nummer zu sein. Ja, und rechnen können sie auch! Die Fallmanagerin für die Gemeinde Gleichen ist überaus kompetent (wie wärs mal mit einem Publikumspreis "Fallmanager/in des Jahres?) und ich habe das erste Mal das Gefühl, dass sich wirklich jemand um MICH kümmert. Das kann man von den meisten Sachbearbeiter/ innen und Fallmanager/innen der Stadt Göttingen nicht wirklich behaupten (gabs da nicht letztes Jahr eine "Kund/innen"befragung?). Und die Geldummen: 100.000 Euro für 20 (!) Stellen, von denen viele Teilzeitstellen sind? Ooops! Das blöde ist nur, dass bei Kündigungen diejenigen rausfliegen, die auf befristeten Stellen die eigentliche Arbeit erledigen und nicht die, die ihre "Kund/innen" verachten, demütigen, die sich nicht kümmern, blödsinnige Vorschläge machen, 2 und 2 nicht zusammenzählen können und nicht von der Wand bis zur Tapete denken."

 

 

Kürzungsbescheide des Jobcenters können rückgängig gemacht werden

Das Bündnis gegen 1-Euro-Jobsrät rät Alg II-EmpfängerInnen, schriftlich Widerspruch gegen die Handlungen der Beschäftigungsförderung/Arbeitsvermittlung bei ihren LeistungssachbearbeiterInnen einzulegen bis der rechtsfreie Zustand "Jobcenter" beendet ist. Kontakt - Email gegen-1-euro-jobs@web.de

9.10.07/ Das Sozialgericht Hildesheim hat festgestellt, dass es der Beschäftigungsförderung Göttingen gesetzlich nicht erlaubt ist, Verwaltungsakte im Alg II-Bereich auszustellen. Alle Bescheide der Beschäftigungsförderung seit dem 1.1.2005 dürften daher zwar wirksam aber rechtswidrig sein. Dies betrifft sowohl Zuweisungsbescheide in irgendwelche Maßnahmen als auch Kürzungsbescheide wegen irgendwelcher Verstöße gegen die Maßnahmen des Jobcenters. Da bei rechtswidrigen Verwaltungsakten eine Überprüfung noch 4 Jahre nach der Ausstellung möglich ist (§44 SGB X), können alle Betroffenen diese Bescheide überprüfen lassen. Sollten sich auch diese Kürzungen als unrechtmäßig erweisen – und hierfür gibt es große Chancen -, müsste die Stadt Göttingen die zu Unrecht gekürzten Gelder den Betroffenen zurückzahlen.
Der Sozialdezernent des Kreises, Wucherpfennig, hat zwar umgehend die Stadt angewiesen die Bescheide nunmehr selbst auszustellen. In einem Interview mit dem Stadtradio verschweigt er aber bewusst, dass die Bescheide zwar einerseits rechtswirksam sind, andererseits aber rechtswidrige Bescheide – und um solche handelt es sich hier voraussichtlich – noch 4 Jahre nach Erlass überprüft werden können. Wir werten dies als Versuch, eine illegale Verwaltungspraxis zu decken und den Betroffenen ihre Rechte und die Rückzahlung ihrer zu Unrecht gekürzten Alg II-Gelder vorzuenthalten.
Das Gericht hat aber auch festgestellt, dass die Vereinbarung der Stadt mit der Beschäftigungsförderung gerade im wichtigsten Punkt - dem Fallmanagement - völlig unzureichend und unbestimmt undmangelhaft ist. Wir müssen also davon ausgehen, dass es aktuell voraussichtlich keine gesetzmäßige Alg II-Praxis in Göttingen gibt. Und dies gilt solange bis eine neue Vereinbarung zwischen der Stadt Göttingen und der Beschäftigungsförderung getroffen wird, die den Gesetzen entspricht. Damit dürfte aber auch die Beschäftigungsförderung momentan keine rechtliche Grundlage für ihre Tätigkeit im Jobcenter haben.

26.9.07 / Erklärung von Bündnis gegen 1 Euro-Jobs und Anwaltskanzlei Sven Adam
Seit dem 1.1.2005 hat die Stadt Göttingen die Beschäftigungsförderung Göttingen mit der Durchführung der Organisation des Jobcenters beauftragt. Im Rahmen einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung wurden ihr die Aufgaben Arbeitsvermittlung, Fallmanagement, Jugendbüro und Bewirtschaftung von Integrationsleistungen im Rahmen des SGB II zugewiesen. Die zentrale Aufgabe ‚Fallmanagement’ wird in der Vereinbarung bezüglich der Aufgabenübertragung nicht hinreichend beschrieben – es wird nur lapidar erklärt, dass die Aufgabe zwischen dem Fachbereich Soziales der Stadt Göttingen und der Beschäftigungsförderung Göttingen geteilt wird.
Auf dieser Grundlage hat die Beschäftigungsförderung seit dem 1.1.2005 sowohl Zuweisungs- als auch Sanktionsbescheide nach dem SGB II erlassen.
Das Sozialgericht Hildesheim hat nun bei der Überprüfung eines Kürzungsbescheids im einstweiligen Rechtsschutzverfahren die Auffassung vertreten, dass diese Praxis voraussichtlich rechtswidrig ist: Die Beschäftigungsförderung Göttingen hat hiernach keine rechtlichen Befugnisse zum Erlass von Verwaltungsakten im Bereich des SGB II. Weder Landes- noch Bundesrecht sehen in diesem Bereich eine Überlassung hoheitlicher Aufgaben an Dritte vor. (...) Im Übrigen hat die Beschäftigungsförderung in Kenntnis der Rechtswidrigkeit ab sofort den Erlass von Verwaltungsakten im Rahmen des SGB II zu unterlassen.

Sven Adam, Anwaltskanzlei, Lange Geismarstr. 55, 37073 Göttingen, kontakt@anwaltskanzlei-adam.de, Bündnis gegen Ein-Euro-Jobs, Email: gegen-1-euro-jobs@web.de

Leitfaden für den Umgang der Behörde mit Alg2-Empfängern

>> Leitfaden mit Erläuterungen zum SGB II auf der Homepage des Landkreises.
Es handelt sich um den Leitfaden der Behörde Behandlung der Anliegen von ALG 2 Empfänger/innen (siehe Presserklärung von DieLinke)

"Wie zu Beginn der Kreistagssitzung am 4. Juli von Sozialdezernent Wucherpfennig bekannt gegeben wurde, hat die Kreisverwaltung ihren Leitfaden zum SGB-II (Gesetze zur Grundsicherung für Arbeitsuchende), der als Richtlinie für die Mitarbeiter/innen in den Sozial-Verwaltungen im Landkreis zur Bearbeitung von Anträgen rund um das Arbeitslosengeld II zu verstehen ist, am gleichen Tag auf ihre Website gestellt. Damit wurde ein Antrag, den die Kreistagsfraktion Die LINKE. zur selben Sitzung gestellt hatte bereits vor einer Entscheidung des Kreistages erfüllt."

 

VEBF: Das Ende einer Beratungseinrichtung

Verein zur Erschließung neuer Beschäftigungsformen VEBF hat Insolvenz angemeldet und ist geschlossen
37073 Gö, Lange Geismarstr. 2,Telefon: 485622

19.2.09 / Der VEBF war als gemeinnütziger Verein 1984 gegründet worden. VEBF = "Verein zur Erschließung neuer Beschäftigungsformen" suggerierte mit seinem Namen, daß es darum ginge, geschickte Lösungen Z.B. durch eine "Existenzgründung" zu finden. Eine solche Lösung ließ sich offensichtlich nicht für den Verein selbst finden. Sang und klanglos, ohne die Öffentlichkeit zu informieren hat der Verein Insolvenz angemeldet. Ratsuchende treffen auf ein Telefon das nicht mehr abgehoben wird. Die Webseite www.vebf.de gibt keinen Hinweis auf die aktuell veränderte Lage.


Neue Beratungsmöglichkeit
nach Schließung des VEBF

Der langjährige Geschäftsführer des VEBF , Dr. York Winkler war durch Vortragstätigkeiten und Mitgliedschaften in den verschiedensten Institutionen bekannt. Bis heute wird er immer noch als Vertreter des VEBF im Vorstand des Regionalverbandes geführt.
Auch in der Bildungsgenossenschaft Südniedersachsen e. G. (BIGS) Lange Geismarstr. 73, wird oder wurde zumindest im Februar 2008 Winkler als Aufsichtsratsvorsitzender geführt. Zusätzlich ist er noch bei der HAWK FH Hildesheim/Holzminden/Göttingen Fakultät Ressourcenmanagement als externer Lehrbeauftragter tätig gewesen.
Es macht stutzig, denn es wirkt absurd, wenn man liest, daß Winkler im Mai/Juni 2008 in der TU Clausthal zum Thema "Was gehört in ein erfolgsversprechnendes Unternehmenskonzept?"
Seminare abhielt, während der Verein in dem er Geschäftsführer war, offensichtlich den Bach runter ging. Wenigstens eine geordnete Schließung mit einer Information von Ratsuchenden, eine entsprechende Ansage auf einem Anrufbeantworter oder eine Bemerkung auf der Homepage hätte man erwarten dürfen.

 

Kontakte und Beratungsstellen
(überarbeitet / aktualisiert 42.3.09)

Neu ! Einige ehemaligen Berater von VEBF sind jetzt bei einem neuen Bildungsträger im Einsatz

Ab dem 1.3.2009 Sozialberatung der LEB (ländlichen Erwachsenenbildung) in der Weender Str. 87, 37073 Göttingen, im 1. Stock.

Die Beratungszeiten von Henry Royeck sind: Montag, Dienstag, , Freitag jeweils von 14.30 Uhr bis 18.00 Uhr. Telefondurchwahl: 0551-8207917

Die Beratungszeiten von Jörg Urbanek ist Donnerstag 14.30 Uhr bis 18.00 Uhr.

Beratungsseite des DGB im Internet für "Prekäre Beschäftigung"

"Kontur" Hilfe für Jugendliche im Alter von 13-17. konTur arbeitet mit verschiedenen Stellen zusammen: Haupt- und Realschulen, Berufsschulen, Fachbereich Jugend der Stadt, Jugendgerichtshilfe, Jugendeinrichtungen der Stadt Göttingen und den Eltern.
Beratungszeiten/Kontakt: Mo - Do 9 - 17, Fr 9 - 13 Hospitalstraße 20, 37073 Göttingen Tel: (0551) 69405-17 / Fax: (0551) 69405-20 E-Mail: j.duerr@goettingen.de

Beratungsverbund
Bildungsgenossenschaft BIGS koordiniert "behördenunabhängige Beratung" Zwei Berater und eine Beraterin leisten kostenlose Beratungen auch im Landkreis. Telefonische Terminabsprache bitte mit der BIGS : 0551-4886413/15
Beratung in Hann. Münden: Am ersten und dritten Mittwoch im Monat 9.30-13.30 Uhr In der Stadtverwaltung Hann. Münden, Böttcherstraße 3 Zimmer 227 ,
Beratung in Duderstadt: Am ersten und dritten Mittwoch im Monat 9.30-13.30 Uhr In der Kreisvolkshochschule Duderstadt, Zimmer 203 Marktstr. 75, 37195 Duderstadt, Telefon: 05527-

Arbeit und Leben
Tel. 4886696 (Beratungsverbund)
Neue Öffnungszeiten
ab 2. Juli 2007
Mi. 9-13 Uhr und 14-17 Uhr, Freitags von 9-13 Uhr

37073 Göttingen, Lange Geismarstr. 72-73,

alt: Tel 0551/495070 Di und Do 9.30- bis13.30 Uhr

 

 

verdi ALG 2 und Harz IV Beratungsstelle

Donnerstags 16.30 - 18 30 Uhr

Obere Masch 10, 1. Stock

GALG Gewerkschaftliche Arbeits Losen Gruppe   Jeden 1. Mittwoch im Monat um 10 Uhr im DGB-Haus, Obere Masch 10.

IG Metall Beratung zu ALG 2 und Hartz 4 : Dr. Jo Bons Montags und Mittwochs 9-16 Uhr bei der IGMetall, Obere Masch Str. 10, Anmeldung 5031130 (Nur für IGM-Mitglieder) Dienstags und Donnerstags 9-16 Uhr bei Arbeit und Leben für alle

Beratungsstelle KOMPASS (Stadt Göttingen) Bürgerstr. 48, 37073 Göttingen, Tel: 4002034 n.roennau@goettingen.de Norbert Rönnau, Mo + Mi: 10 - 12 Uhr , Di + Do: 14 - 16 Uhr und nach Vereinbarung (Anrufbeantworter)

Kore e. V. (Beratung nur für Frauen),37073 Göttingen, Turmstr. 5,Telefon: 0551/57453, Montags von 14.00 bis 18.00 Uhr und Donnerstags von 8.30 bis 12.30 Uhr. Kore e.V
Tuwas - Göttingen, Geismar Landstr. 6, empfehlen wir nicht ( aufgrund von Rückmeldungen von Ratsuchenden)
>> Soziales Zentrum, (hat das Büro in der Geiststr. 2 Anfang 2007 geschlossen)
soziales-zentrum-goettingen@web.de
DGB Beratungsangebot zu ALG II-Fragen - für Alle Der bisherige Berater teilte uns mit, dass er seit 1.5.2006 selbst wieder ALG2-Empfänger geworden ist und deshalb keine Beratung mehr stattfindet.
JUZI - Erwerbslosenfrühstück Jeden ersten Dienstag im Monat 10.30 Uhr:  (Treffen, austauschen, frühstücken ..etc) unklar ob da nochwas läuft

Vorlage von Kontoauszügen
Wann ist Schwärzen bzw. Unkenntlichmachen von Angaben erlaubt?

Die Behörde bezieht sich u.a. auf § 67a Abs. 1 Satz 1 SGB X wenn sie die Vorlage von Kontoauszügen verlangen. Nun kommen den meisten Zweifel ob das datenschutzrechtlich in Ordnung ist, wenn man sehen kann wann sie wo eingekauft haben usw. Und tatsächlich bekommen sie Rückendeckung von Datenschutzbeauftragten, die eine Offenlegung von Daten ablehnen, die Rückschlüsse auf weltanschauliche Einstellung und / oder persönlchkeitsschutzwürdige Informationen zulassen. Wenn nun aber jemand z.B. Mitgliedsbeiträge für Organisationen schwärzt dann wird ihm von der Behörde "Verletzung der Mitwirkungspflicht" vorgeworfen und die Zahlung von ALG 2 eingestellt. In Gerichtsvrefahren wird dann jeweils geprüft inwieweit die Offenlegung relevant, erheblich, erforderlich usw. gewesen wäre. Vermutlich werden dabei die Höhe der Beträge eine Rolle spielen. Leider gibt es keine genaue Bestimmung von "erforderlich" und "relevant" sodass jedesmal ein Rechtsstreit durchgeführt werden muß. Allerdings scheinen die Aussichten für eine Durchsetzung des Schwärzungsrechts gut zu sein bei geringen Beträgen und Unkenntlichmachung von Organisations-Mitgliedsbeiträgen die religiöse oder weltanschauliche Zugehörigkeiten signalisieren. Im Grunde sind ja doch eher die Informationen über Einnahmen "erforderlich". Es kann nicht darum gehen, dass das Ausgabeverhalten kontrolliert und evtl. sanktioniert wird! Lediglich Abbuchungen größerer Beträge die als "Abräumen" des Kontos interpretiert werden können haben hier Relevanz.

Ausserdem schränkt der Niedersächsische Datenschutzbeauftragte zusätzlich ein: dass die Vorlage von Kontoauszügen - nur - in den folgenden Fallgruppen gefordert werden kann:
+ Erstmalige Beantragung von laufenden Leistungen der Hilfe zum Lebensunterhalt,
+ Beantragung von einmaligen Beihilfen gemäß § 21 Abs. 2 BSHG,
+ bei laufendem Hilfebezug nach Ablauf eines Zeitraums von mindestens 12 Monaten
+ bei Zweifeln an der Vollständigkeit oder Richtigkeit der Angaben oder zur Klärung einer konkreten Frage zu der Einkommens- und Vermögenssituation."

>> Gesetzestext / Sozialgesetzbuch X
>> Diskussion zum Them im tacheles-sozialhilfe-forum
>> Oberverwaltungsgerichtsentscheidung Niedersachsen
>> Kenntnisreicher Artikel zu Sozhilfe und Kontoauszuege :
http://www.geocities.com/bgb_hamburg/sozhilfe/kontoauszuege

 


"Sozialbetrug" an Arbeitslosen

15.11.05 / Schwere Vorwürfe erhob das Soziale Zentrum in einer Presseerklärung vom 15.11. gegen das Jobcenter in Göttingen. Es behauptet, Kindergeld werde angerechnet, obwohl gar kein Kindergeld gezahlt wird, oder es werde doppelt angerechnet, von der Kaltmiete würden die Heizkosten abgezogen, Mehrbedarf wegen Krankheit würde mit obskuren Begründungen abgelehnt, Einkommen würde falsch bereinigt oder Unterlagen verschwänden.
Diese nicht rechtmäßigen Vorgänge stünden in krassem Gegensatz zu der Hetze, die z.B. der scheidende Arbeitsminister Clement gegen Arbeitslose betrieben habe. So habe Clement völlig legale Verhaltensweisen als "betrügerisches Verhalten" verunglimpft. Stattdessen hätte er sich um die Fälle kümmern sollen, wo seine eigenen Behörden die rechtmäßig zustehenden Gelder einfach nicht auszahlten und so gegen das Recht verstoßen hätten..
Ein weiters Beispiel sei die Hetze gegen Wohngemeinschaften: Die bisherige Rechtsprechung habe eindeutig feststellt, dass von einer eheähnlichen Gemeinschaft nur auszugehen sei, wenn das Zusammenleben auf Dauer angelegt und die Bereitschaft vorhanden sei, auch in Notsituationen füreinander einzustehen. Im Rahmen der Hetze gegen Arbeitslose wird jedoch ein Generalverdacht gegen zusammenwohnende Menschen erhoben. Wenn Jobcenter pauschal alle Zusammenlebenden als eheähnliche Gemeinschaft behandeln wollen, dann ist das eine Verletzung geltenden Rechts. Menschen die wegen wegen dieser unrechtmäßigen Einordnung dann lieber in getrennte Wohnungen ziehen, werden dann wiederum verunglimpft, weil sie ja nur so täten als ob sie keine eheähnliche Gemeinschaft seien. Auch Jugendliche die eine eigene Wohnung beziehen wollen sehen sich plötzlich dem Vorwurf des Sozialbetrugs ausgesetzt weil ihnen dann ALG ii zusteht.

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Rückzahlung als Einkommen gerechnet
Rückzahlungen aus Betriebskostenabrechnungen als Einkommen angerechnet ?!

Leserzuschrift 5.10.05 / "Kurz und stichpunktartig möchte ich Ihnen eine umstrittene Verwaltungspraxis des Landkreises (LK) Göttingen schildern, die für ALG II-Bezieher erhebliche finanzielle Nachteile bedeutet:
a) betroffen sind Personen, die noch bis Ende 2004 in Arbeit oder Arbeitslosenhilfe-Bezug waren
b) Erstattungen von Betriebskostenüberschüssen (Abrechnungsjahr 2004), Mietkautionen, oder zuviel bezahlte Stromabschläge, also rückgezahlte Gelder werden vom LK als Einkünfte der Leistungsempfänger gewertet und mit den laufenden Leistungen verrechnet.
Das bedeutet z.T. erhebliche Leistungskürzungen, bei mir z.B. ca. 285,- Euro für August 2005. Diese Praxis ist umstritten, andere Landkreise (...) nehmen diese Leistungskürzungen nicht vor. Ich habe Widerspruch gegen den Bescheid am 22. Juli 2005 eingelegt aber er wurde vom Landkreis Göttingen nicht beantwortet. Der LK spielt anscheinend auf Zeit. Obwohl Gerichtsurteile zum neune SGB II noch fehlen, wäre allen von derartigen Kürzungen Betroffenen sehr zu empfehlen: Widerspruch einzlegen und dann Klage e. Auch gibt es zu den Richtlinien beim LK Göttingen kein Recht der Einsicht."

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Forderungen von Göttinger Arbeitslosen November 2004

Am 17.11. und 24.11.04 fanden Versammlung von Arbeitslosen im Arbeitsamt statt bei denen eine Protest-Resolution und Forderungen formuliert wurden:

Wir fordern:

  • Akzeptanz unserer Würde (Die Würde des arbeitslosen Menschen darf nicht verletzt werden)
  • Eine ausreichende Grundsicherung für alle (d.h. deutlich höher als die bisherigen Regelsätze)
  • Freier oder ganz stark ermäßigter Zugang zu Kultureinrichtungen
  • Sofortige deutliche Erhöhung der Mietpauschalen, kein Umzugszwang
  • Sozialtickets für öffentliche Einrichtungen sowie Zug und Bus
  • Urlaubs- und Weihnachtsgeld auch für Erwerbslose und ihre Kinder
  • Weg mit den 1 Euro Jobs
  • Keinen Zwang zur Arbeit (Wir nehmen NICHT jede Arbeit an - Gegen Ausbeuterfirmen)
  • Schluss mit Niedriglöhnen
  • Statt Lohndumping soziale Grundsicherung für alle
  • Kostenlose Gesundheitsversorgung (inkl. Alternativmedizin) für alle
  • Lehrmittelfreiheit
  • Recht auf "Beistand" auf Ämtern (Behördenbesuch nur in Begleitung eines Zeugen)
  • Keine Sanktionen durch die Arbeitsagentur
  • Gleichen Zugang zum Arbeitsmarkt, unabhängig von Staatsangehörigkeit oder Geschlecht
  • Mittel und Räume zur Selbstorganisierung von Erwerbslosen
  • Kranken-, Sozial und Rentenversicherung für alle - unabhängig vom Einkommen
  • Schmerzensgeld für Arbeitslosigkeit
  • Öffentliche Clearingstelle zur Wirkunsüberprüfung der 1 Euro Jobs (kritisch besetzt)
  • Gesicherte und kostenlose Kinderbetreuung
  • Gemeinsam kämpfen für die Lohnerhöhung in Billiglohnländern
  • Unbedingtes Einhalten des Datenschutzes bei Erwerbslosen
  • Keine Bespitzelung unserer Versammlungen durch Polizei und Zivilpolizei

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Wandzeitung im Arbeitsamt mit Forderungen

Wir, die hier versammelten Erwerbslosen aus Stadt und Landkreis Göttingen, haben die Nase voll ! Mit den jetzt beabsichtigen Kürzungen sollen wir aufs Abstellgleis der Gesellschaft abgeschoben werden. Es geht nun auch hochoffiziell nicht mehr darum, uns auf Arbeitsplätze zu vermitteln: Mit den neuen 1 Euro "Arbeitsgelegenheiten" wird den sogenannten prekären Arbeitsverhältnissen nun noch eines hinzugefügt, das für den Arbeitgebern nicht nur frei von Sozialversicherungskosten und andern Risiken, sondern auch noch frei von Lohnkosten ist! So sollen wir als Motor für Lohndumping benutzt werden, gleichzeitig sollen Noch-Inhaber von Arbeitsplätzen noch mehr Angst vor dem Verlust desselben haben als bisher. Verkauft wird das uns und allen anderen als "Sparmaßnahme", weil das kapitalistische System es eben so braucht. WÄhrend die Armen so immer noch ärmer werden, sind die Reichen jetzt schon so reich, dass ihre Vermögen die Staatsschulden bei weitem übertreffen - und sie werden immer reicher, auf unsere Kosten! Das nehmen wir nicht länger hin - nicht mit uns!"

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Forderungen von Arbeitslosen
Am überregionalen Aktionstag 5.9.05 der soziale-bewegung.de

  • Einführung einer 30 Stunden-Woche bei vollem Lohn- und Personalausgleich . nur Arbeitszeitverkürzung schafft Arbeitsplätze!
  • Einführung eines bedingungslosen Grundeinkommens von 850-, € zuzüglich Warmmiete
  • Abschaffung der 1-€-Jobs und Umwandlung in sozialversicherungspflichtige Arbeitsverhaltnisse mit einem Stundenlohn von 10,- €
  • Gesetzlicher Mindestlohn von 10,- €
  • Bleiberecht für alle hier lebenden Menschen
  • Von der zukünftigen Bundesregierung wird verlangt, dass die Leistungen dem realen Bedarf entsprechen mussen.
  • Kindergeld oder Unterhaltszahlungen dürfen nicht auf den Regelsatz der erziehenden Eltern, das Einkommen der Partner/innen oder Verwandten nicht auf den Regelsatz des Erwerbslosen angerechnet werden.
  • Gemeinden/Stadte, (Land)Kreise bzw. Länder werden aufgefordert, ungeachtet der Wohnungsgröße die Mietkosten zu übernehmen und auf Zwangsumzüge zu verzichten.
  • Von den Kommunen wird erwartet, dass sie die Kosten der Krankenkassen übernehmen, wenn Betroffene aus dem Leistungsspektrum des Alg II fallen.
  • Eintrittspreise für eigenbetriebliche Kultur- und Freizeiteinrichtungen der Kommunen/Länder sollen mit einem Preis von 1 € pro Monat auch erschwinglich für einkommensarme Menschen sein.
  • Die Kommunen werden aufgefordert, mit den kommunalen Verkehrsbetrieben ein Sozialticket fur den öffentlichen Personennahverkehr auszuhandeln, die angemessen der ALG II-Bezüge ein Recht auf Mobilität sicherstellen

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Callcenter-Kontrollanrufe bei Arbeitslosen

Nachtrag am 8.9.06: Achtung ! Zu diesen Telefonkontrollen wurden gesetzliche Regelungen nachgeschoben, die in diesem Artikel noch nicht berücksichtigt sind

3.8.05 / seit etwa 23.7. werden ALG-II-EmpfängerInnen mit windigen Begründungen von einem kommerziellen Call-Center angerufen. Das Tochterunternehmen der Deutschen Telekom Vivento Customers Services wurde offensichtlich von der Bundesagentur für Arbeit damit beauftragt die telefonische Erreichbarkeit von Arbeitslosen zu prüfen. Arbeitsloseninitiativen sehen einen Zusammenhang mit der Aufforderung Wirtschaftsministers Clement an seine nachgeordneten Behörden, "ungerechtfertigte Leistungszahlungen" aufzudecken. In den Anrufen wird vordergründig von "Datenabgleich" und "Aktualisierung" von Angaben in ALG-II-Anträgen gesprochen. Die Beantwortung der Fragen kann natürlich telefonisch garnicht verlangt werden, da könnte ja jeder anrufen.

5.8.05 Nachfragen bei Callcenter und Bundesagentur
GOEST bat zunächst die Vivento Costomer Services und dann die Bundesagentur um eine Stellungnahme, das Wichtigste aus der Antwort der Bundesagentur gleich zuerst: "Die Beantwortung der Fragen ist freiwillig. Allein aus der Nichtbeantwortung der Fragen können keine leistungsrechtlichen Konsequenzen gezogen werden."
Viventoantwort:
"da zu diesem Projekt die Vereinbarung besteht, dass die Bundesagentur für Arbeit die Presseanfragen beantwortet, habe ich Ihre untenstehende Mail an deren zentrale Pressestelle weitergeleitet. Dort wurde mir zugesichert, Ihre Anfrage umgehend zu beantworten."
Von der Pressestelle der Bundesagentur kam daraufhin die folgende Stellungnahme: "bei Stichprobenkontrollen in den Arbeitsgemeinschaften zur Betreuung der Arbeitslosengeld-II-Bezieher ist festgestellt worden, dass die Unterlagen, die zur Vermittlung der Betroffenen erforderlich sind, nicht immer vollständig und plausibel ausgefüllt wurden. Zu Jahresbeginn waren in den Arbeitsgemeinschaften elektronische Karteikarten für sehr viele Menschen neu anzulegen, die jetzt vervollständigt werden müssen.
Die Bundesagentur für Arbeit hat allen Arbeitsgemeinschaften angeboten, die Vervollständigung der Unterlagen durch ein Call-Center durchführen zu lassen. Hierbei handelt es sich übrigens nicht um ein externes Call-Center, sondern die Mitarbeiter sind im Rahmen der Amtshilfe zur BA abgeordnet. Aufgabe der Arbeitsgemeinschaften ist es, den Arbeitslosengeld-II-Beziehern zu helfen möglichst schnell ihre Hilfebedürftigkeit zu überwinden. Dazu brauchen sie Informationen z.B. über die bisherige berufliche Entwicklung oder auch Fakten, die die Vermittlung beeinflussen. So muss man etwa bei einer alleinerziehenden Mutter mit kleinen Kindern wissen, ob die Kinderbetreuung gesichert ist oder ob man sich auch darum kümmern muss."

1.10.05 Anfrage der Arbeitslosengruppe GALG

Auf eine Anfrage der Gewerkschaftlichen Arbeitslosengruppe Gö GALG vom 15. September antwortete die Bundesagentur für Arbeit:
(...) Mit der Durchführung der Aktion beauftragte die BA im Rahmen eines bestehenden Vertrages die Firma Vivento. Die erforderlichen Kundendaten (Name, Geschlecht, Kundennummer, Telefonnummer) wurden Vivento durch die Arbeitsgemeinschaften auf geschützten Datenträgern übermittelt. Die Kontaktaufnahme durch die Telefonagenten erfolgte anhand eines vorgegebenen Gesprächsleitfadens. Für die kontaktierten Kunden war die Teilnahme am Gespräch freiwillig. Dies wurde dem Kunden zu Beginn des Gesprächs mitgeteilt. Auf die Einhaltung des Hinweises auf Freiwilligkeit wurden die Telefonagenten mehrfach hingewiesen. Im Rahmen von Fachaufsicht fanden darüber hinaus stichprobenhafte Prüfungen des Gesprächsverlaufs statt. Bei nachweislichen oder auch nur vermuteten Verstößen gegen diese Vorgaben wurde der Betreffende unverzüglich aus dem Kreis der Telefonagenten entfernt. Die Nichtteilnahme eines Kunden an der Befragung hatte keine Konsequenzen für den Befragten. (...)

Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Josef Saueressig Bundesagentur für Arbeit Service-Haus Kundenreaktionsmanagement

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Als Arbeitslose/r seine Würde bewahren

"Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt." [ Artikel 1 (1) , Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland]

"Wer arbeiten will, der findet auch Arbeit" - ja aber ob es dafür Geld gibt ist die Frage!
Eher müßte man Regierungsvertretern und Unternehmensleitungen vorhalten: Wer Arbeitsplätze schaffen will, der findet Möglichkeiten Arbeitsplätze zu schaffen statt immer mehr Arbeitsplätze zu vernichten und den verbliebenen Arbeitskräften dafür immer mehr Arbeitshetze aufzubürden.

Wenn die Leute sich nicht wehren, werden sie kaputtgemacht
Viele Arbeitslose schämen sich, weil die Hetze in den Medien sie zu "Verlierern" und "Sozialschmarotzern" abstempelt. Es dauert nicht lange und vielen steht das Wasser bis zum Hals, sie kommen in finanzielle Not und gehen seelisch, gefühlsmäßig kaputt. Aber Alkohol, Drogen, Kriminalität oder gar Selbstmordgedanken sind keine Lösungen. Wir glauben, daß es Wirkung haben kann, wenn wir gegen die Entwürdigungen die man uns zumutet , gemeinsam vorgehen. Wenn wir uns nicht mehr verstecken, sondern selbstbewußt in die Öffentlichkeit gehen, politisch aktiv werden und klare gemeinsame Forderungen vertreten wie z.B. nach sofortiger Erhöhung der Regelsätze kann sich etwas bewegen. Bei den angegebenen Kontaktadressen von Beratungsstellen und Gruppen kann man sich Informationen für die speziellen eigenen Probleme holen, aber auch Anregungen bekommen für gemeinsame politische Aktivitäten.

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Stimmung im Arbeitsamt

Endlich mal ein bißchen Stimmung im Arbeitsamt und Schluß mit dem depressiven Rumsitzen. Stattdessen "Frühsport im Arbeitsamt"

September 2004. Frühsport im Foyer des Arbeitsamtes, denn wir sollen uns ja fit halten für die Arbeit.

Lustig gings zu, mit reichlich Bewegung und Gesang

> Erläuterung dieser Aktion

Politikern hatten Angst, die Arbeitslosen könnten sich das nicht gefallen lassen
Als am 9.3.05 die Kreistagsabgeordneten im Ratssaal über den Haushalt debattierten, dankte CDU-Kreistagsabgeordneter Noak der Kreisverwaltung dafür, daß sie die Einführung von Hartz 4 so still und reibungslos bewältigt habe. Man habe doch vorher befürchtet, daß die Kreisverwaltung mit Stacheldrahtzäunen gegen demonstrierende Arbeitslose geschützt werden müsse - aber nun sei alles ja so still und glatt verlaufen dafür danke er recht herzlich - Applaus.

Einige Kreistagsabgeordnete interessieren nur ihre eigenen Pfründe
Danach debattierten die Abgeordneten dann fast eine Stunde darüber, ob die SPD nun auch eine Dezernentenstelle in der Kreisverwaltung bekommen solle oder nicht. Das schien auch die Hauptsorge der SPD-Sprecher zu sein. Auch bei der Hartz 4 Einführung in den Ausschüssen war es immer wieder vor allem um die Zahl der Stellen gegangen, die beim Kreistag nach dieser Veränderung eingerichtet werden sollen. So wurden sogar Gelder, die für die Förderung gedacht waren anscheinend lieber in Stellen des Kreistages gesteckt. Es scheint ihnen immer zu allererst um ihre eigenen Stellen und Pfründe zu gehen. Nebenbei bemerkt.: im Kreistag arbeiten einerseits CDU und Grüne in der Mehrheit und andererseits SPD und FDP als "Gruppe" zusammen.

Höhere Mietbeihilfen abgelehnt
CDU , Grüne und FDP lehnten dann noch einen Antrag der PDS ab, der eine Erhöhung der Beihilfen zur Miete (Kosten der Unterkunft KdU) verlangte. ...mehr infos D.h. demnächst werden Leute zum Umzug in kleinere, billigere Wohnungen aufgefordert. Wenn die so weitermachen , müssen sie vielleicht doch noch mal Stacheldraht bestellen.

Keine Lösung: Arbeitsloser begeht Selbstmord
November 2005 / Eine erschreckende Meldung wurde in den überregionalen Medien, Funk und Fernsehen nicht weiterverbreitet, deshalb hier eine kurze Zusammenfassung: Am 10.11.04 meldeten verschiedene regionale Medien in  Baden Würtemberg, daß ein Arbeitsloser sich bei einem Selbstmord-Attentat auf das Arbeitsamt Bietingen Bissingen umgebracht habe. Er hatte eine 12 LIter Propangasflasche auf dem Beifahrersitz seines Citroen Axo gestellt, den Hahn geöffnet und war dann um 19.40 Uhr mit dem Auto in den Haupteingang des Arbeitsamtes hineingefahren. Dabei ging das Auto in Flammen auf und er verbrannte. Bei dem Arbeitslosen handelte es sich um einen 51 jährigen  Fernmeldehandwerker aus Sachsenheim, der vorher Ärger mit dem Arbeitsamt wegen des Arbeitslosengeldes hatte. Seit Oktober hatte das Arbeitsamt dem Mann kein Arbeitslosengeld mehr ausgezahlt weil angeblich unklar war ob ihm etwas zustand. Die Verzweiflungstat wurde seitens der Arbeitsagentur heruntergespielt, wahrscheinlich aus Angst vor Nachahmungstätern und ansonsten wurde nur der Ruf nach mehr Sicherheit für die Arbeitsagenturen laut.
Quellen: (1) RP-online  (2) Netzzeitung   (3) Stuttgarter Zeitung

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Arbeitsamt provoziert Sperrzeiten

Soziales Zentrum kritisiert Arbeitsamts-Praktiken und Chefin des Arbeitsamtes
Bereits am Aktionstag gegen Sozialkahlschlag wurden auf dem Marktplatz die Praktiken des Arbeitsamtes kritisiert, Auszüge aus einer Rede des Vertreters der Initiative für ein Soziales Zentrum:
"Kein Recht auf Faulheit". Vor ca. 2 ½ Jahren, kurz nachdem sie neue Leiterin des Arbeitsamtsbezirks Göttingen geworden war, hielt Marianne Gersdorf, unter diesem Titel, einen Vortrag an der Universität Göttingen. Sie verkündete dort, neben anderem, eine neue Gangart des Arbeitsamtes bezüglich schwervermittelbarer Arbeitsloser.So kritisierte sie die bisherige Sperrzeit-Praxis des Arbeitsamtes als zu lax und meinte, "daß da doch noch etwas zu holen ist". Was da zu holen sein könnte, machte sie auch schnell klar: Es sei in Göttingen nämlich nur in 0,7 % der Vermittlungen zu Sanktionen gekommen wegen der Weigerung zumutbare Arbeit anzunehmen.(...) Als mögliche Therapie schlug sie vor, dass die sogenannten Zumutbarkeitsregeln verschärft und das Niveau des Arbeitslosengeldes / der Arbeitslosenhilfe abgesenkt werden solle. Damit solle der Druck erhöht werden, dass Arbeitslose jede ihnen angebotene Maßnahme annehmen müssten. (...)
Es kann dabei von einer regelrechten Strategie des Provozierens von Sperrzeiten durch das Arbeitsamt gesprochen werden. So sollen bspw. möglichst alle LeistungsbezieherInnen zu Gruppeninformationsterminen eingeladen werden. Wer keinen wichtigen Grund für ein Nichterscheinen angeben könne, bekommt sofort Leistungskürzungen. Dabei wird der Begriff "wichtiger Grund" sehr eng ausgelegt. Empfohlen wird, besonders sogenannte "Brückentage" für diese Veranstaltungen zu wählen (bspw. einen Freitag, wenn der Donnerstag ein Feiertag war). Angenommen wird, dass an diesen Tagen die größte Chance besteht, dass Arbeitslose Termine nicht wahrnehmen. Eine andere beliebte Methode ist die Zwangsvermittlung in die berüchtigten Trainingsmaßnahmen. Dort wird dann das x-te Bewerbungstraining und Profiling, der x-te PC-Kurs etc. durchgeführt, und alle Beteiligten wissen, dass dies die Vermittlungschancen nicht im geringsten erhöht. Es geht also vorrangig um Schikane, mit der Abbrüche und Fehlverhalten von Arbeitslosen provoziert werden soll, damit Sperrzeiten ausgesprochen werden können. Das Ziel, die Anzahl der Sperrzeiten wesentlich zu erhöhen, ist damit erreicht worden. Der Flut der Widersprüche gegen diese Sperrzeiten begegnet das Arbeitsamt dagegen mit der zu erwartenden Ignoranz. Keine einzige zusätzliche Stelle wurde für die Bearbeitung der Widerspruchsflut eingerichtet, so dass es bis zu 3 Monaten dauert bis über einen Widerspruch entschieden wird. Und auch, wenn dem Widerspruch stattgegeben wird, heißt es für die Betroffenen erst mal 3 Monate kein Geld, Schulden machen etc.

Auch der DGB kritisiert Arbeitsamts-Praktiken
25.2.04 Auch der DGB kritisiert in einer Presseerklärung das Arbeitsamt Göttingen/Goslar weil immer mehr Sperrzeiten verhängt werden. "Immer häufiger würden Arbeitslose zu wenig sinnvollen kurzfristigen Terminen und Trainings zitiert, immer häufiger würden ihnen Auflagen auferlegt, die nicht in Arbeit führen, beklagt der DGB Südniedersachsen-Harz. Wenn die Arbeitslosen diesen Auflagen dann nicht nachkommen, müssten sie immer öfter mit Sperrzeiten bei der Auszahlung der Leistungen - bis hin zur völligen Streichung - rechnen."  Bundesweit wurden im vergangenen Jahr 167% mehr Sperrzeiten als im Vorjahr verhängt.

Achtung: Unterlagen verschwunden ... fieser Trick oder Schlamperei?
17.3.05 / An goest wurden nun bereits schon unabhängig voneinander 2 Fälle berichtet in denen ALG 2 EmpfängerInnen Unterlagen bei Jobcenter abgegeben haben und die Sachbearbeiter anschließend behaupten, sie hätten die Unterlagen nicht mehr, man möge sie doch noch einmal beschaffen. Es ist also zu empfehlen, a) sämtliche Unterlagen die man hingibt vorher zu fotokopieren und b) sich bei Abgabe der Unterlagen eine Liste unterschreiben zu lassen in der alle abgegebenen Unterlagen aufgeführt sind und beim angeblichen Verschwinden der Unterlagen die Sachbearbeiter zur Rechenschaft zu ziehen darüber, was mit den Unterlagen passiert ist

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