goettinger stadtinfo Hartz 4, ALG II Arbeitslosengeld
nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) II Da der Betteleiskandal formal unter SGB XII (Sozialhilfe / Grundsicherung) fällt und nicht nach SGB II als Hartz4 Zahlung läuft wurde die Berichterstattung auf eine gesonderte Seite verschoben |
Was bringt das Bundesverfassungsgerichtsurteil vom 9.2.10 ? Ohne Engagement und Druck wird es nicht zu einer vorteilhaften Umsetzung des Urteils kommen
Harald
Thomé Newsletter Der
Paritätische ... Die
Partei DieLinke ... Pferdefuß?
8.2.10 / 9.2.10 Der Landkreis Göttingen scheint den Eindruck erwecken zu wollen, daß es bei dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts nur um Leistungen für Kinder ginge und es je nach Gerichtsurteil automatisch zu einer Nachzahlung käme und auch die Stadt Göttingen verbreitet dies im Auftrag des Landkreise. Das Bündnis gegen Ämterschikane befürchtet nun, "Betroffenen könnte hierdurch das Stellen von Überprüfungsanträgen als sinnlos erscheinen." Das Bündnis meint man solle auf jeden Fall "einen Überprüfungsantrag stellen(...) , wenn man für den Fall eines positiven Urteils des BVerfG Ansprüche auch rückwirkend für bis zu vier Jahre sichern will." (Nachtrag: der ist leider NICHT eingetreten - siehe oben die Bewertung durch Thomé) Das Bündnis bemängelt , daß in dem Schreiben der Stadt Göttingen im Namen und Auftrag des Landkreises Göttingen werden die ALG II BezieherInnen nicht darauf hingewiesen, daß sie solche Überprüfungsanträge stellen müssen wenn sie das Geld haben wollen.
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20.6.09 / JUZI Ska Punk Konzert Beginn 21 Uhr RSO - Rogue Steady Orchestra Die Göttinger Polit-Ska-Punk Band mit 4 köpfigem Bläser-Satz . E-EGAL aus Braunschweig nehmen (nicht nur) sich selbst komplett auf die Schippe (nennen sich Randgruppenband) und bieten mit ihrem Ska-Punk/Rock/Blues eine großartige Unterhaltung. Mit Hilfe dieses Konzertes soll Geld reinkommen für ein Vorgehen gegen die irreführenden ALG 2 - Formulare des "Fachamt für Soziales". Zu dem Grund des Konzertes: Das Fachamt für Soziales in Göttingen stellt ein Formular für die Antragstellung auf ALG2 zur Verfügung, dieses Formular bedient sich Formulierungen, die zu einem fehlerhaften Ausfüllen verleiten. Zusätzlich wird gefordert, das Menschen, die mit mehreren Personen in einem Haushalt leben (z.B. in WGs) Angaben über ihre MitbewohnerInnen machen sollen. Hierbei geht es u.a. um so Sachen wie Aufenthaltstatus, Arbeitserlaubnis, Beruf etc. - Es werden hier also erstmal willkürlich Daten gesammelt, unabhängig davon ob diese für die Antragsprüfung nötig sind oder nicht. Wer diese Sachen nicht ausfüllt bekommt unterschiedliche Reaktionen - vom durchwinken bis zu "das müssen sie ausfüllen sonst kriegen sie kein Geld" wird vermutlich alles dabei sein. Interessant sind hier immer wieder die verschieden Ansichten/Wissensgrundlagen der MitarbeiterInnen im FA Soziales der Stadt Göttingen - was viele von Ihnen nicht wissen: FÜR DIE ANTRAGSSTELLUNG VON ALG2 MUSZ DAS FORMULAR DER STADT NICHT BENUTZT WERDEN! Um hier den (juristischen) Spielraum auszutesten und mögliche 'alternativen' zu dem Formular der Stadt Göttingen zu entwickeln, wird Geld benötigt - deswegen dieses Konzert! |
Abzüge bei TagessatzverkäuferInnen vom ALG 2
4.4.09 / Einem Verkäufer des TagesSatz wurde Geld aus dem Tagessatzverkauf von
der Grundsicherung (Sozialhilfe) abgezogen. Dafür war die Stadt zuständig
(SGB XII ) . Im Zuge der Bettelei-Affaire hat die Stadt nun auch diese Maßnahme
auch zurückgenommen. Allerdings werden demgegenüber diejenigen benachteiligt,
die ALG2 bekommen. Verkäufer/innen
des Tagessatzeses (die ALG 2 bekommen) dürfen monatlich nur maximal 100 Euro
aus dem Tagessatzverkauf behalten. Alles was darüber hinausgeht wird vom
Landkreis (Zuständig für SGB II) abgezogen. Nun darf die Stadt nach
dem Betteleiskandal und der Rücknahme ihrer Kürzungen bei Kritik wieder
auf den Landkreis verweisen. 29.3.09
/ In der Stellungnahme fragte Gerd Nier "Müssen wir demnächst
tatsächlich damit rechnen, dass auch dem Verkäufer der Obdachlosenzeitung in der
Fußgängerzone, der vermutlich ebenso Leistungen nach SGB XII oder II erhält die
50 Cent „Überzahlung“ als Einkommen angerechnet wird, die wir eigentlich ihm zukommen
lassen wollen?"
Öffentliche Stellungnahme
Straßenmagazin TagesSatz e. V. Göttingen
** Hinweis: Die gesamte Stellungnahme (30.3.09), die im ersten Teil eine Distanzierung von einer Verbindung zum Betteleinkünfteskandal enthält (!) ist auf der Seite Presseerklärungen in goest zu finden. - Inzwischen ist eine zweite Pressemitteilung (31.3.09) erschienen in der auch vom Tagessatz explizit beide Fälle miteinander verbunden gesehen werden! |
Hartz IV Regelsätze für Unter-18jährige sind verfassungswidrig 29.1.09 / Das Bundessozialgericht in Kassel hat in seinem gestrigen Urteil die Hartz- IV-Regelsätze für Unter-18-Jährige als verfassungswidrig bewertet. Es hat deutlich gemacht, dass eine prozentuale Ermittlung der Regelsätze für Kinder und Jugendliche nicht mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Damit hat das Gericht die Grundlage für eine Neuordnung der Hartz-IV- Gesetze gelegt, die Kinder und Jugendliche als Träger eigener Rechte und vollständige Individuen mit eigenen Bedarfen behandelt. Die im Rahmen des Konjunkturpakets beabsichtigte Bildung einer dritten Altersstufe durch die Bundesregierung wird diesem Anspruch nicht gerecht. Landkreis unterliegt vor Gericht endgültig 16.10.08 / aus einem Text von Rechtsanwalt Sven Adam: Jungen Familien wurde der Kinderbetreuungszuschlag nach BAföG seitens des Landkreises als Einkommen rechtswidrig auf die Sozialleistungen angerechnet . Der Landkreis hat in dem von uns eingeleiteten Eilverfahren vor dem SG Hildesheim nun vollständig anerkannt. In einem Abhilfebescheid vom 13.10.2008 heisst es: "Ebenso ist aus den Herrn xy gewährten Leistungen nach dem BAföG der Anteil für die Kinderbetreuungskosten herauszurechnen, da es sich hierbei um eine zweckbestimmte Einnahme im Sinne des § 11 Abs.. 3 Nr. 1a SGB II handelt". Der Landkreis hat damit anerkannt, dass der auf die Kinderbetreuungskosten entfallende Anteil des BAföG nicht auf die Sozialleistungen angerechnet werden kann. Einen Beschluss des Gerichts im Eilverfahren gibt es nach einem Anerkenntnis der Gegenseite nicht mehr. 6.10.08
/ Seit Anfang des Jahres erhalten Studierende und Auszubildende mit Kind, die
BAföG-Leistungen beziehen, für das erste Kind einen Kinderbetreuungszuschlag in
Höhe von monatlich 113 Euro und 85 Euro für jedes weitere Kind. Der Landkreis
Göttingen rechnet diesen Kinderbetreuungszuschlag nach § 14b BAföG rechtswidrig
in voller Höhe als Einkommen an. Bundesausbildungsförderungsgesetz. Der Landkreis
stellt sich mit seiner Verfahrensweise sogar gegen die eindeutigen Vorgaben der
Bundesagentur für Arbeit. Diese hat in ihren dienstlichen Anweisungen vom 30.01.2008
die Nichtanrechnung des Kinderbetreuungszuschlages auf Sozialleistungen aufgrund
der unterschiedlichen Zweckrichtung des Zuschlages verfügt. Auch der Bundestag
hat erkannt, dass manche Sozialleistungsträger den Kinderbetreuungszuschlag entgegen
seinem Willen auf Sozialleistungen als Einkommen anrechnen. Er hat daher sogar
am 26.09.2008 eine Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes beschlossen,
um Missverständnisse auszuräumen. Diese Änderung muss aber noch den Bundesrat
passieren. |
"Erhöhung"
des Regelsatzes um 4 Euro
4 Euro Erhöhung, das ist schon eine derart satte Provokation, dass man denken könnte, schlimmer kann es ja garnicht kommen: aber was nun auf der kommunalen Ebene bzw. in der Verwaltung des Landkreises Göttingen passiert, setzt dem noch die Krone auf. In einer Mitteilung der Gruppe "Bündnis gegen Ämterschikane" wird darauf hingewiesen, dass von der geringen Erhöhung um 4 Euro nun auch noch bis zu 3 Euro mit irgendwelchen Verrechnungstricks wieder abgezogen werden. Die Rede ist dabei von einer Trickserei über die "Warmwasser- und Kochfeuerungspauschale", die terminlich exakt zu dem Zeitpunkt stattfand als die Regelsatzerhöhung eingeführt werden sollte. Dass hierbei eigentlich der Landkreis die Verwaltung hat den Effekt, dass die Stadtverwaltung stets auf die Schuld beim Kreis verweist.
Bei dem Versuch die Trickserei mit den Pauschalen und Regelleistungen und KdU usw. zu verstehen , stösst man ein Regelungs-Wirr-Warr in dem man sich tagelang verstricken kann ohne Klarheit zu gewinnen. In den Internetforen trifft man bundesweit auf verzweifelte Hilferufe von Arbeitslosen , die plötzlich weniger Geld zur Verfügung haben weil irgendwelche Warmwasserkosten abgezogen werden. Die Leute, die sich gegen die Behörden wehren wollen, sehen sich undurchsichtigen Verfahrensweisen gegenüber. Unfreundliche BehördenmitarbeiterInnen, die alles abblocken und einfach Geld nicht auszahlen, zurückhalten oder wieder zurückfordern treibt die Menschen entweder in die Resignation oder in die Wut. Zur Zeit scheint noch die Resignation zu überwiegen. Bundessozialgericht
erlaubt den Trick mit der Warmwasserpauschale |
..Mehr ALG II Anspruch für Geringverdiener ArbeitnehmerInnen
mit niedrigem Einkommen haben
ab 1. Oktober 2005 einen Anspruch auf Arbeitslosengeld II (ALG II), ohne es zu
wissen. Sie sollten
Anspruch auf Arbeitslosengeld II prüfen Am
Monatsanfang tritt eine neue, verbesserte Regelung zur Anrechnung von Erwerbseinkommen
auf das ALG II in Kraft. Der DGB empfiehlt Gering- und Normalverdienern insbesondere
mit Kindern und/oder höherer Mietbelastung ihren Anspruch prüfen zu
lassen. Bereits bisher erhalten bundesweit 650.000 Familien ergänzend zu
ihrem Erwerbseinkommen ALG II. Mit der Neuregelung wird diese Zahl noch nach oben
gehen. Auch bei vielen ArbeitnehmerInnen in Göttingen reicht der Lohn nicht
zum Leben. Die Grundsicherungsleistung ALG II steht diesen Menschen zu. Neuregelung
Hinzuverdienstgrenzen:
Rechenbeispiele: A)
Paar mit zwei Kindern in Westdeutschland, Alleinverdiener (LStKl III, 2.000
Brutto) C)
Paar mit 2 Kindern, Alleinverdiener mit 1.600 Euro Bruttolohn
Ein Formular zum selber Ausrechnen des Anspruches als pdf-date auf der Webseite www.erwerbslos.de der gewerkschaftlichen Koordination für Arbeitlosengruppen. In der Suche dort ALG II für Geringverdienende eingeben. >> PDF-Formular |
Jobcenter der Stadt arbeitete seit 2005 - 2 Jahre ohne Rechstgrundlage
Mit der Einführung von Arbeitslosengeld II
zum 1. Januar 2005 wurden die Arbeitsvermittler, die bisher für die Vermittlung
der Sozialhilfeempfänger der Stadt Göttingen zuständig waren für alle Bezieher
von Arbeitslosengeld II zuständig, die Ihren Wohnsitz im Stadtgebiet von Göttingen
haben. Im Amtshaus am Hiroshimaplatz befindet sich das JobCenter Göttingen, das
für die Bezieher des Arbeitslosengeldes II zuständig ist.
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Hartz IV , Arbeitslosengeld II ab dem 1. Januar 2005 Sozial- und Arbeitslosenhilfe werden zum neuen Arbeitslosengeld II zusammengefasst. Der Regelsatz (West) für Alleinstehende beträgt 345 Euro. Ehepaare 622 Euro Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres 199 Euro, ab 15 Jahre 265 Euro. Hinzu kommen die Kosten für Unterkunft und Heizung. Sozialgeld wird an nicht erwerbsfähige Bedürftige gezahlt. Die Sätze entsprechen bei Erwachsenen dem ALG II, für Kinder bis 14 Jahre gibt es 207 Euro, ab dem 15. Lebensjahr 276 Euro. Unterkunftskosten und Heizkosten werden in "angemessener Höhe" übernommen. Die Grenzen sind von Kommune zu Kommune unterschiedlich. Die Tabellen mit denen die "Angemessenheit" festgestellt wird gehen von viel zu niedrigen Mieten incl. Betriebskosen aus ..mehr Infos Zumutbare Arbeit Arbeitssuchenden ist künftig jede Arbeit zumutbar, wenn sie nicht gegen Gesetz oder gute Sitten verstößt. Wer eine zumutbare Arbeit, Ausbildung oder Eingliederungsmaßnahme ablehnt, dem wird das Arbeitslosengeld II für drei Monate um etwa 100 Euro gekürzt. Arbeitssuchenden unter 25 würde in diesem Fall das Geld völlig gestrichen. Es wurden bereits Fälle bekannt, wo Leute zur Teilnahme an medizinischen Versuchzwecken aufgefordert wurden oder zur Annahme von 1-Euro-Jobs gezwungen wurden, bei denen völlig unsinnige Arbeiten auszuführen waren.
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