Beschäftigungsförderung / GeschichteBFGoe ein Kind der Verarmungspolitik der AGENDA 2010 Wechsel
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Beschäftigungsförderung
BFGoe ein Kind der Verarmungspolitik der AGENDA 2010 März 2017 / Die Verarmungspolitik der Agenda 2010 wurde bundespolitisch von der Bertelsmann-Stiftung entworfen, von der SPD und den Grünen umgesetzt. In der Folge wurde ein organisatorischer Umbau auch auf kommunaler Ebene notwendig. Das Arbeitslosengeld wurde auf maximal 18 Monate beschränkt, die Arbeitslosenhilfe wurde abgeschafft und durch ALG II ersetzt. Das ALG II war nun unabhängig vom vorherigen Arbeitseinkommen und gleichgesetzt mit Sozialhilfe-Niveau auf Existenzminimum. Mit einem Schlag waren Tausende Sozialhilfeempfänger*innen geschaffen worden. Bei der Umgestaltung wuchsen den Kommunen neue Aufgaben zu. Nach einigen Wirren ist klar: Der Landkreis Göttingen ist "Träger der Leistungen nach SGB II" und zuständig ist der Dezernent für Soziales und Jugend . Die Stadt kommt erst über eine "Heranziehungsvereinbarung" ins Spiel. Ausführendes Organ für das Stadtgebiet Göttingen ist das "Jobcenter" der Stadt Göttingen und dies ist für Beratung, Qualifizierung und Förderung zuständig. Seit 2005 wurden von der Stadt Jobcenter aufgebaut. Dies erfolgte durch die Beschäftigungsförderung Göttingen in der Rechtsform „kommunale Anstalt öffentlichen Rechts“ (kAöR) als eine Tochterfirma der Stadt Göttingen. Aufgabe der BfGoe ist die Beratung, Qualifizierung und Vermittlung von Arbeitslosen für den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt. Dazu entwickelt die BfGoe eine Vielzahl von , Beschäftigungs(ersatz)-projekten, Ein-Euro-Jobs, Qualifizierungskursen und Jobersatz-Schleifenen. Das Geld dafür kommt neben der Beauftragung und Unterstützung durch die Stadt Göttingen von der der Europäischen Union, der Bundesregierung und dem Land Niedersachsen. |
Wechsel
in der Leitung der BFGoe August 2017 / Text
weitgehend von der BFGoe Verwaltungsrat unter Vorsitz des Göttinger Oberbürgermeisters Rolf-Georg Köhler wählte Schmelcher zum neuen Vorstand. Dieser übernahm im August 2017 die Aufgaben von Dietmar Linne, der in den Ruhestand gegangen ist. Schmelcher ist bereits seit 2005 bei der BFGoe tätig, seit drei Jahren als Stellvertreter von Dietmar Linne. Der gebürtige Frankfurter studierte in Göttingen Betriebswirtschaft und erwarb eine Zusatzqualifikation in Gestaltberatung, die er lange Zeit in der Gründungsberatung MOBIL der BFGoe einsetzte. Der 42-Jährige sieht die Herausforderungen der nächsten Jahre insbesondere in den Änderungen der EU-Arbeitsmarktpolitik durch den Brexit, in der Integration der in Göttingen lebenden Flüchtlinge in den Arbeitsmarkt und im Mangel an (sozial-) pädagogischen Fachkräften. Arbeitsmarktpolitik auf kommunaler und europäischer Ebene
Dietmar Linne begann 1985 bei der Stadt als Sozialarbeiter im Jugendamt. Die Abteilung "Hilfen zur Arbeit" baute er als deren Leiter in den Folgejahren zum "Amt für Beschäftigungsförderung" aus. Nach der Ausgründung 2003 wurde Linne dann zum Vorstand der neuen "Beschäftigungsförderung Göttingen (kAöR) berufen. Unter seiner Führung entstanden zahlreiche innovative Projekte um Menschen, die einen erschwerten Zugang zum Arbeitsmarkt haben, ins Berufsleben zu integrieren. "Ein Höhepunkt meiner Arbeit war für mich die Anerkennung vieler unserer Ideen als Best Practice. Aus einem EU-Adaptprojekt entstand z.B. die Gründungsberatung MOBIL", erinnert sich Linne. 1993 gelang es ihm erstmals, europäische Mittel für ein Projekt einzuwerben - zugleich die Geburtsstunde des städtischen Europabüros. Resultierend aus den Herausforderungen der Flüchtlingskrise gab Linne 2015 den Anstoß für das Bildungszentrum für Flüchtlinge der Stadt Göttingen, das seither sein Angebotsspektrum ausbaut, um Geflüchteten eine berufliche Perspektive zu bieten.
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Entstehung neuer Sozialverwaltungsstrukturen Verteilungskampf zwischen Stadt und Landkreis Die damalige Möglichkeit
zur Wahl der "kommunalen Option" bedeutete, dass bisherige Aufgaben
des Arbeitsamtes bei der Arbeitslosenhilfe auf den Landkreis Göttingen
bzw. die Stadtverwaltung verlagert werden. D.h. dass in Zukunft die Arbeitslosen
wie Sozialhilfe-empfänger*innen dort verwaltet und kontrolliert werden.
Wer was macht und wieviel Geld dafür fliesst führte damals zum
Streit zwischen Stadt und Landkreis. Zwischenstadium
In der (Sonder-)Sitzung des städtischen Ausschusses für Soziales und Wohnungsbau am 2.11.04 wurde berichtet, dass die Arbeitsstellen wie folgt aufgeteilt werden sollen: ALG II / KdU Verwaltungsstellen verteilt auf Stadt und Landkreis
Tabelle: LeistungsempfängerInnen verteilt auf Stadt und Landkreis
Mit der
Einführung von Arbeitslosengeld II zum 1. Januar 2005 wurden die Arbeitsvermittler,
die bisher für die Vermittlung der Sozialhilfeempfänger der Stadt Göttingen
zuständig waren für alle Bezieher von Arbeitslosengeld II zuständig, die
Ihren Wohnsitz im Stadtgebiet von Göttingen haben. Im Amtshaus am Hiroshimaplatz
befindet sich das JobCenter Göttingen, das für die Bezieher des Arbeitslosengeldes
II zuständig ist. Dieses Vorhaben hat im Oktober 2007 einen kräftigen Dämpfer erhalten, als das Sozialgericht Hildesheim entschied, dass es der Beschäftigungsförderung Göttingen gesetzlich nicht erlaubt ist, Verwaltungsakte im Alg II-Bereich auszustellen. Alle Bescheide der Beschäftigungsförderung seit dem 1.1.2005 dürften daher zwar wirksam aber rechtswidrig sein. Dies betrifft sowohl Zuweisungsbescheide in irgendwelche Maßnahmen als auch Kürzungsbescheide wegen irgendwelcher Verstöße gegen die Maßnahmen des Jobcenters.
Die Initiative gegen Ämterschikane nahm die Gerichtsentscheidung über die Jobcenter zum Anlass auf den "Rechtsfreien Raum im Jobcenter" hinzuweisen
Vorübergehende
Lösung 17.3.05 / Der Landkreis
Göttingen vergibt einen Teil der Arbeitsvermittlungsaufgaben an eine
externe Privatfirma, die FAA
Bildungsgesellschaft mbH Hamburg . Am 15.3.05 stellte sich diese Firma
im Sozialaussschuß des Landkreises vor. FAA
Bildungsgesellschaft übernimmt das, was ohnehin geht Die Arbeit der FAA
beginnt am 1.4.05 im Wöhlerhaus, Hospitalstraße 7 - schräg
gegenüber vom KAZ mit 6,6 Stellen, d.h. einem Verhältnis Sachbearbeiter
: Arbeitslose gleich 1:150. Die Arbeit umfaß auch Beratungsangebote
im Landkreis, wo zu vorgegebenen Zeiten 2-4 Stunden in den Räumen
der Gemeinden Sprechstunden abgehalten werden. Konflikt um Beschäftigungsförderung und ALG2-Verwaltung Landkreis
Jobcenter-Stellen der Stadt zum Kreis holen
26.2.09 / Text: Verdi Gö / In einer "Heranziehungsvereinbarung" zwischen Landkreis und Stadt sind die Aufgaben, Stellenanteile und Kostenerstattungen verbindlich vereinbart. Einen Teil der Kostenerstattungen leitet die Stadt Göttingen an die Kommunale Beschäftigungsförderung weiter, da diese einen Teil der Aufgaben, nämlich Arbeitsvermittlung und Fallmanagement, wahrnimmt. Trotz dieser Vereinbarung hat der Landkreis Göttingen zum Jahresbeginn andere Abrechnungsmodalitäten vorgenommen. Dieses neue Abrechungsverfahren führt für die Beschäftigungsförderung zu einer geringeren Kostenerstattung in Höhe von monatlich ca. 100.000,-€. Ob diese neue Abrechnungsmodalität des Landkreises zulässig ist, darüber gibt es bei Stadt und Landkreis unterschiedliche Rechtsauffassungen. 25.2.09 / Nachdem
OB Meyer (siehe Bericht weiter unten) ein Angebot an den Kreis zur Verlängerung
der Kooperation bei der Beschäftigungsförderung gemacht hatte
schlug die Nachricht über eine wortlose Kürzung der Gelder seitens
des Landkreises wie eine Granate ein. Dankenswerterweise übernimmt
die Fraktion DieLinke gegenwärtig die Aufgabe über die Sache
zu informieren. Aus der Pressemitteilung vom 18.02.09 ging bereits hervor,
dass der Landkreis Geldzahlungen für die Arbeitsstellen beim Jobcenter
um 100.000 Euro reduziert hat. Dabei
handelt es sich um Stellen in der direkten Betreuung von Arbeitslosen.
„Dies ist ein klarer Bruch der Vertragsbedingungen der Heranziehungsvereinbarung
zwischen Landkreis und Stadt. Die schon jetzt am absoluten Limit arbeitenden
Kollegen müssen dann auch noch die „Fälle“ der weggefallenen Sachbearbeiter
übernehmen. "Dann haben wir keine qualitativ gut arbeitenden „Fallmanager“
mehr, sondern nur noch frustrierte „Fallabwimmler“, befürchtet Nier. Gleichzeitig
flössen Unsummen des Budgets in eine unnötig aufgeblähte Verwaltung, die
sich mit Dingen wie Finanzcontrolling, Aufsicht, Leitung, Widerspruchssachbearbeitung,
Datenbankverwaltung und letztendlich fast nur noch mit sich selbst befasse."
DieLinke informiert nun am 25.2.09 darüber, dass sie einen Antrag
im Kreisausschusses am 10. März 2009 und im Kreistages am 11. März
2009 stellt in dem es heisst: "Der Kreisverwaltung wird empfohlen,
die Kürzung der aus der Heranziehungsvereinbarung mit der Stadt Göttingen
erfolgenden monatlichen Abschlagszahlungen in Höhe von 100.000 €
mit sofortiger Wirkung zurückzunehmen. Die seit Januar 2009 einbehaltenen
Gelder werden an die Stadt Göttingen bzw. Beschäftigungsförderung
kAöR ausgezahlt." und "Eine Insolvenz der Beschäftigungsförderung
kAöR wird von der Kreisverwaltung aktiv verhindert." Personalrat
/ Personalversammlung Jobcenter 2009 / Wie soll die Lösung aussehen fragte man sich damals. Soll Göttingen wieder kreisfreie Stadt werden, so wie Oldenburg, Delmenhorst, Braunschweig, Emden, Osnabrück, Salzgitter, Wilhelmshaven und Wolfsburg? Das Göttingen-Gesetz könnte Basis für eine sinnvolle Zusammenarbeit von Landkreis und Stadt sein. Es macht Göttingen aber auch abhängig vom Landkreis.
OB Mayer berief am 3.2.09 eine Pressekonferenz ein, auf der er einen Vorschlag zur Kooperation zwischen Stadt und Landkreis in Sachen Beschäftigungsförderung macht. Der Vertrag nach dem die Aufgaben zwischen Landkreis und Stadt aufgeteilt sind läuft 2010 aus und damit die Zukunft des Jobcenters der Stadt z.B. ungewiß. Auf die Frage, was denn der Landkreis zu den Vorschlägen gesagt habe, hieß es, der sei noch gar nicht gefragt worden. Man habe mit dieser Pressekonferenz nun öffentlich ein Angebot "gefunkt", jetzt müsse "der Landkreis zurückfunken". D.h. die Presse wurde zum Übermittler von Vorschlägen der Stadt an den Landkreis gemacht. Dabei liegen Rathaus und Kreishaus räumlich in unmittelbarer Nähe zueinander und man könnte mit minimalem Aufwand eine Begegnung arrangieren. Damals war die Rede vom unüberwindlichen "Reinsgraben" - der Reinhäuser Landstraße an der Stadt und Kreisverwaltung gegenüber angesiedelt sind. |
"Verteilung der Mittel aus dem Konjunkturprogramm Gabriele Andretta SPD/MdL winkt mit dem Zaunpfahl, dass Göttingen eine Rückkehr zum Status einer kreisfreien Stadt anstreben könnte. In einer Pressemitteilung am 9.2. schrieb Andretta: "Am 20. Februar wird der Niedersächsische Landtag über das Konjunkturprogramm und die Verteilung der Investitionspauschalen in Höhe von 450 Millionen Euro auf die Gebietskörperschaften beschließen. In einem Brief wendet sich die Göttinger Landtagsabgeordnete nun an Minister Schünemann und fordert eine umgehende Korrektur der vorgesehenen Mittelverteilung, die ihrer Meinung nach Göttingen rechtswidrig benachteiligt. Andretta: "Es gibt bei den Bürgerinnen und Bürger unserer Stadt kein Verständnis dafür, dass Göttingen zwar die Aufgaben einer kreisfreien Stadt wahrnimmt, aber nicht die Gelder dafür bekommen soll. Der Sonderstatus Göttingen, festgelegt im Göttingen-Gesetz, erweist sich einmal mehr als nachteilig. Offensichtlich ist ohne den Status "kreisfreie Stadt" eine faire Behandlung schwer durchzusetzen. Der Innenminister ist jetzt gefordert."
Das findet Andretta unvereinbar mit dem Göttingen-Gesetz. Der Landkreis hatte allerdings schon am 3.2. aufgelistet und öffentlich bekanntgegeben wofür er die 7,8 Millionen ausgeben wolle, jedenfalls nicht für Angelegenheiten der Stadt Göttingen. (Göttingengesetz >> Gesetzestext ) Dass man auch aus Anlass dieser Finanzmittelzuweisungen nicht miteinander reden möchte zeigte sich, als die Stadt am Mittwoch den 4.2.09 eine "Erste Göttinger-Konjunktur-Konferenz" veranstaltete, um eine "engere Kooperation aller für den Wirtschaftsstandort Göttingen verantwortlichen Akteure" zu erreichen. Da waren fast alle Repräsentanten der größten privaten und öffentlichen Arbeitgeber, der Wirtschaftsverbände sowie der Bundes-, Landes- und Kommunalpolitik vertreten, wer fehlte war: Landrat Schermann. Der Streit zwischen Landkreis und Stadt Göttingen nimmt langsam groteske Züge an. Man möge sich doch bitte mal zusammensetzen und zum Wohl der Region und der Bürger/innen eine Lösung suchen. |