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Militärmusik

Lokhalle: Protest gegen Militärmusikveranstaltung mit Strafanzeige beantwortet
Aktion gegen Heeresmusikkorps-Konzert November 2008 Stadthalle
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Februar 2009 : Wieder Militär in der Lokhalle und Proteste dagegen

21.2.09 / Infos von einem Teilnehmer / 3 Fotos von Leser tdk /
Am 20.2.2009 fand wieder eine Militär- und Blasmusikparade in der Lokhalle statt. Für Preise zwischen 29 und 45 Euro wurde den Fans von Militärmusik der Marsch geblasen, veranstaltet von der Marsen & Partner GmbH. Auf der Homepage der Lokhalle hieß es dazu: "Höhepunkt ist dann das große Finale, bei dem sich alle Orchester mit ihren insgesamt rund 400 Mitwirkenden zusammenschließen, um gemeinsam zu musizieren - vom "Radetzky-Marsch" über den "Florentiner-Marsch" oder "Alte Kameraden" bis hin zum schönen Klassiker "Muss i denn..."
Die KritikerInnen sehen dies als "beschönigende Begleitmusik für tödliche, militärische Einsätze der Bundeswehr in aller Welt. Die Bundesrepublik ist faktisch zu einer Krieg führenden Nation geworden. Weltweit hat die Bundeswehr auf 10 verschiedenen Kriegsschauplätzen über 8000 SoldatInnen im Einsatz ."

Das Landgericht hatte vor kurzem festgestellt, dass die in Frage stehende Fläche auf der gegen Militärmusik protestiert wurde, nicht als "befriedet" im Sinne von umzäunt o.ä. angesehen werden könne. Folglich hätte dort ein Protest nicht als Hausfriedensbruch gewertet werden können. Als schlechter Verlierer reagierte die Lokhallenverwaltung darauf mit einer unsinnigen Maßnahme: sie stellte eine künstliche "Befriedung" in Form einer zusätzlichen Kette auf.

Dabei verlor die Lokhallenverwaltung allerdings den Blick für das Wesentliche. Denn dadurch wurde klargestellt, dass vor der Absperrung eine Demonstration erlaubt ist. Die Demonstration fand deshalb statt. Die Einschüchterungsversuche mittels Hausfriedensbruchs-Anklagen haben den Protest nicht verhindert. Eher wurde das Gegenteil bewirkt, denn diesesmal waren noch mehr Leute vor dem Lokhalleneingang als das letzte mal. Teilnehmer der Veranstaltung schätzten ungefähr 50 Personen hätten teilgenommen. Andererseits wäre die Zahl der Militärveranstaltungs-BesucherInnen . anscheinend zurückgegangen.

Zur Sicherung wurde nicht nur die Polizei auf Kosten der Allgemeinheit bemüht, sondern die stadteigene Lokhalle schützte Militär und Militärmusikfans auch mithilfe des Kasseler "Hilfssherifunternehmens" Protex . Auf der Protex Homepage heißt es "Menschenmengen, schreiende Fans...bringen uns nicht aus der Ruhe.(...) sorgen für Sicherheit, Ordnung und Übersicht und legen größten Wert auf einen respektvollen Umgang mit Ihren Gästen." Außerdem ist Protex im Bereich der Warenhausüberwachung besonders aktiv.

Kurze Anmerkung: wann nimmt die Stadt endlich Einfluß auf die Lokhallenleitung und verhindert dort Militärveranstaltungen.

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Die unhaltbare "Anklage wegen Hausfriedensbruch"
beim antimilitaristischen Protest gegen Militärmusik in der Lokhalle

1. Amtsgericht Göttingen, Anklage wegen Hausfriedensbruch
30.6.08 / Wegen Protest gegen eine große Militärmusik -Veranstaltung in der Göttinger Lokhalle ist einer der AktivistInnen wegen Hausfriedensbruchs angeklagt." Nachdem der beschuldigte Antimilitarist Einspruch gegen den Strafbefehl eingelegt hat, kam es vor dem Amtsgericht Göttingen zur öffentlichen Hauptverhandlung.
Als Zeugin war auch die Leiterin des Veranstaltungsmanagements der Lokhalle Klammer geladen. Letztere hat die Anzeige wegen Hausfriedensbruchs gestellt. Bei der ersten Verhandlung war sie verhindert und hatte vorher abgesagt, dem Richter fiel das - wie uns erzählt wurde - erst wieder ein, als die Verhandlung beginnen sollte. Bei der Verhandlung am 22.7.08 fehlte die Lokhallenleiteren ebenfalls. Da man schon mal zusammensaß wurden PolizeibeamtInnen und der Beauftragte einer Sicherheits-Firma vernommen. Der Richter setzte einen weiteren Termin fest, zu dem die Lokhallenverwalterin vielleicht erscheinen wird: 30.7., 13.30 im Saal B 16 des Amtsgerichts.

Wann liegt ein Hausfriedensbruch vor?
Bei der Verhandlung am 22.7. wurde deutlich, dass "Hausfriedensbruch" der falsche Begriff für die Sache ist, die da verhandelt wurde. Im Gesetz heisst es wörtlich:
§ 123 StGB: "Hausfriedensbruch (1) Wer in die Wohnung, in die Geschäftsräume oder in das befriedete Besitztum eines anderen oder in abgeschlossene Räume, welche zum öffentlichen Dienst oder Verkehr bestimmt sind, widerrechtlich eindringt, oder wer, wenn er ohne Befugnis darin verweilt, auf die Aufforderung des Berechtigten sich nicht entfernt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft." (Soweit der Gesetzestext - Hervorhebung goest)
Professor Jörg von der Uni Konstanz, immerhin Mitautor des Gesetzeskommentars „Schönke-Schröder“ zum Strafgesetzbuch schreibt: "Ein befriedetes Besitztum ist eine durch Schutzwehre gegen das willkürliche Betreten durch andere gesicherte, eingehegte Fläche. (...) Es muss aber zumindest äußerlich eine fremde Tabuzone existieren, die entweder durch entsprechende, schwer zu überwindende Hindernisse dokumentiert ist, oder sich aus der räumlichen Nähe zu anderen Räumlichkeiten ergibt." (Quelle, Vorlesungsskript)

Die Lokhallenleitung meint hinter diesen Pfählen beginnt bereits der Hausfriedensbruch!

 

Ist das eine "gesicherte, eingehegte Fläche .. mit schwer überwindbaren Hindernissen" wie es das Strafgesetz voraussetzt ?

Im Prozess erklärten alle Zeuginnen und Zeugen, dass der Beschuldigte die Lokhalle nicht betreten hatte, sondern sich auf dem freien Platz vor der Lokhalle aufhielt. Der Polizei genügte dann die Aufforderung "Schaffen Sie den weg" der Lokhallenverwalterin, um tätig zu werden. Sie verlangte dies mit dem Hinweis auf ihr Hausrecht und angeblichen Hausfriedensbruch. Die Polizeibeamten verschwendeten in ihrer Folgsamkeint keinen Gedanken daran, ob überhaupt die Voraussetzung "umfriedetes Besitztum" vorlag und ob die öffentlich nicht begrenzte Fläche zum Besitztum der Lokhalle gehört, ob also überhaupt die Voraussetzungen für einen "Hausfriedensbruch" bestehen. Anscheinend orientierte sich die verantwortliche Polizeileitung nicht an der Frage, was rechtens sei, sondern daran, welcher der Kontrahenten ihrem Gefühl nach zum schützenswerten Teil der Gesellschaft gehört. Den Schutz der grundgesetzlich gesicherten Meinungsfreiheit und Versammlungsfreiheit scheint sie bei dieser Abwägung nicht favorisiert zu haben. Es ist schon lächerlich, dass ein Demonstrant, der seine Kritik mit Kreide an eine Wand schreibt, wo sie der nächste Regen wegwischt, anschließend an Armen und Beinen gepackt vom Platz geschleppt wird.
Begonnen hatte die Auseinandersetzung mit einem Beschäftigten der >>Sicherheitsfirma Protecta, der bei dieser Veranstaltung für die Lokhalle tätig war. Er stand diesmal als Zeuge vor Gericht. Allerdings haperte etwas bei der Kommunikation zwischen Richter und Zeuge. Der Richter erklärte dem Zeugen dann sehr genau, worauf es ankäme, wenn man dem Beschuldigten Hausfriedensbruch vorwerfen wolle. Schließlich wurde es dem Anwalt zu fiel, und er meinte zum Richter: "Bitte legen Sie dem Zeugen nicht die Worte in den Mund."

goest-Kommentar zur Entscheidung des Amtsgerichts / G. Schäfer
30.7.08 / Dieses Urteil kann nicht mehr mit üblichen Maßstäben diskutiert und beschrieben werden: Die Strasse gehört meiner GmbH und wenn Sie hier ihre politische Meinung laut äußern, dann ist das Hausfriedensbruch. Mh - kaufen wir doch einfach alle Straßen auf !! Wie bitte?? Hallo !!!
Folgendes Szenario (!): Die Stadt überträgt den Marktplatz vor dem Alten Rathaus, die Weender Straße und den Wilhelmsplatz ins Eigentum einer 100% igen städtischenEigengesellschaft "Göttinger Gesellschaft für Straßenbewirtschaftungs- und Verwaltungs mbH" (GfSV). Auf diesen Flächen im Eigentum der GfSV finden Protestkundgebungen und Demonstrationen gegen Krieg statt. Die GfSV meint, das würde den Geschäftsbetrieb stören und macht von ihrem "Hausrecht" Gebrauch. Die Prokuristin der GfSV sagt zur Polizei ich habe das Hausrecht auf dem Marktplatz und der Weender Straße und ich mache von meinem Hausrecht Gebrauch "Bitte entfernen Sie die!" Die Leute weigern sich wegzugehen. Nun erhalten sie von der Prokuristin der stadteigenen Firma eine Strafanzeige wegen Hausfriedensbruchs. Und der Richter nickt das einfach ab und verurteilt die Demonstranten wegen Hausfriedensbruchs.
So ungefähr stellte sich das Verfahren beim Lokhallenprozeß am 30.7.08 unter Vorsitz des Richters Werner dar. Die Nutzung einer öffentlichen Fläche für Protestäußerungen wird kurzerhand zu "privatem Raum" definiert und per Hausrecht kann dann über politische Betätigung auf diesem Feld entschieden werden. Wer sich weigert, wie im Falle des Lokhallenprozesses, wird wegen Hausfriedensbruchs verurteilt.
Die Stadtverwaltung möge dann doch vorsorglich überall solche öffentlichen Flächen auf denen man Gefahr läuft, wegen Hausfriedensbruchs verurteilt zu werden mit Leuchtfarbe kennzeichnen. Allerdings würde darunter die "freie Atmosphäre" wo der "Geist vom Honig der Erkenntnis trieft" etwas leiden. Göttingen eine Stadt des Duckmäusertums, des Maulkorbs und der verbotenen Flächen.Zwar sprechen eine Vielzahl von Gründen und juristische Argumente sowie Urteile gegen eine solche Verurteilung. Der Verteidiger hat dies auch in einem nahezu 30 minütigen Plädoyer detailliert dargelegt. Der Richter ging jedoch in keiner Weise darauf ein und brauchte nur 2 Minuten um den Angeklagten einfach zu 15 Tagessätzen zu verurteilen. Im Abspann dann lächelnd zum Anwalt blickend meinte er nur "naja warten wir mal ab was das Landesgericht sagt." Es schien, als hätte der Richter allein mit seinem Alltagsgefühl entschieden, ohne auch nur eines der juristischen Argumente der Verteidigung zu würdigen.
Im Namen der Stadt Göttingen wurde ein Gegner von Militär und Krieg wegen der friedlichen Äußerung seiner Meinung auf einem öffentlichen Platz zu 15 Tagessätzen wegen "Hausfriedensbruch" verurteilt. Nach dieser Verurteilung muß sich nun auch noch das Landesgericht mit dem Fall beschäftigen, denn so kann das ja nicht stehenbleiben.

2. Schließlich : Freispruch - denn kein Hausfriedensbruch auf öffentlichen Flächen
30.1.09 / Das unverständliche Urteil des Amtsgerichtes hatte eine Berufungsverhandlung vor dem Landgericht Göttingen notwendig gemacht. Bei der Verhandlung vor dem Landgericht waren wieder ca. 10-15 BesucherInnen anwesend worüber sich der Angeklagte freute, weil er sich so nicht alleingelassen fühlte. Richter Jörg Niebuhr verlas zu Beginn das Urteil des Amtsgerichtes. Im Laufe der Verhandlung wurde dann noch einmal anhand von Plänen des Lokhallengeländes die Frage untersucht, ab welcher Grenze ein "Hausfriedensbruch" stattfinden könnte. Der Richter prüfte die Eintragungen im Grundbuch usw. Letztlich äußerte er sich aber dann: "...also ich sehe einfach nicht, wo hier eine Befriedung sein soll... Die Poller dienen doch dazu, den Autoverkehr abzuhalten... Die Pflasterung markiert doch ein anderes Gebiet als die Poller... Ich war bestimmt auch schon mal da und hatte nicht Gefühl, eine Begrenzung zu übertreten" (sinngemäß). Die Staatsanwaltschaft hatte dem nichts hinzuzufügen.
Die Verteidigung plädierte auf Freispruch und die Staatsanwältin ebenfalls.
Nachdem sich der Richter mit den beiden SchöffInnen im Hinterzimmer "beraten" hatten, wurde M.B.freigesprochen - Kosten trägt die Landeskasse. Der Richter betonte, dass er in seinem Urteil und seiner Begründung nur auf die Frage nach dem Hausfriedensbruch eingehe, andere Handlungen lasse er unkommentiert. Die Klägerin, Veranstaltungsmanagerin Frau Klammer von der Lokhalle war übrigens nicht da.


Klärung des Terrains

Wem gehört eigentlich die Lokhalle?
Die Lokhalle ist (Teil einer) GmbH und kein unabhängiges Unternehmen, sondern eingebunden in die GWG (Gesellschaft für Wirtschaftsförderung und Stadtentwicklung) und diese wiederum ist zu 100% städtische Eigengesellschaft. Für die Verträge mit diesem Betrieb ist der Wirtschafts- und Finanzausschuss der Stadt als Aufsichtsgremium mit letztlicher Zustimmung des Rates zuständig. Direkt verantwortlich sind etliche Ratsmitglieder, die im Aufsichtsrat der GWG sitzen. (Die kursiv markierten Korrekturen haben wir nach einer Zuschrift des Aufsichtsratsmitgliedes Ben Schroeter am 23.7.08 eingefügt)

  • OB Wolfgang Meyer Vorsitzender SPD
  • Erster Stadtrat Hans-Peter Suermann
  • Erster Stadtrat Mark-Mario Adam SPD
  • Torsten Wucherpfennig GöLINKE
  • Helmi Behbehani SPD
  • Heide Brückner SPD
  • Rolf Becker Bündnis 90/Die Grünen
  • Dirk Lanwert von B90/Die Grünen
  • Benjamin Schröter FDP
  • Bürgermeister Wilhelm Gerhardy CDU
  • Holger Welskop CDU
  • Rainer Hald Sparkasse
  • Martin Rudolph IHK Hannov

Der Aufsichtsrat, der GWG - die die Lokhalle betreibt

Hat die Leiterin der Lokhalle von diesem Vorstand Rückendeckung für ihr Vorgehen?

 

"Die Gesellschaft handelt nach wirtschaftlichen Grundsätzen und im Auftrag der Stadt (...) für diese Aufgabe ist ein gesonderte Dienstleistungsvertrag zwischen Stadt und Gesellschaft geschlossen worden." (Beteiligungsbericht 2007) . Die GWG "handelt im Auftrag der Stadt", deshalb sollte die Frage erlaubt sein, ob dieses Verhalten der Lokhallenleitung im Interesse der Stadt ist !

Kommentar GWG-Aufsichtsratsmitglied Thorsten Wucherpfennig GöLinke
25.7.08 / Torsten Wucherpfennig, Ratsherr und Aufsichtsratsmitglied der GWG teilt in einer Presseerklärung am folgende Auffassung mit:
"Wegen dieser Bagatelle gleich eine Anzeige zu stellen, leuchtet mir beim besten Willen nicht ein. Das Demonstrationsrecht wird durch Fälle wie diesen zunehmend eingeschränkt. Dabei ist nicht einmal geklärt, ob das Gelände auf dem sich der Beschuldigte aufhielt, zur Lokhalle gehört. Ob Veranstaltungen, in denen Marsch- und Kriegsmusik dargeboten werden, zeitgemäß und eines friedliebenden Staates zuträglich sind, daran müssen Zweifel erlaubt und Protest dagegen möglich sein." Die GöLinke-Fraktion bittet die Leiterin des Veranstaltungsmanagements der Lokhalle, die ganze Angelegenheit nochmals zu überdenken und die Anzeige zurückzuziehen. Mit freundlichem Gruß Torsten Wucherpfennig"

Kommentar von GWG-Aufsichtsratsmitglied Ben Schröter (FDP)
25.7.08 / Wir haben im Zusammenhang mit der Berichterstattung über Strafanzeigen der Lokhallenverwalterin auf die Zuständigkeiten der GWG für die Lokhalle und deren Verbindung mit der Stadt Göttingen hingewiesen (Wem gehört die Lokhalle?) . Ben Schroeter ist als FDP-Ratsmitglied im Aufsichtsrat der GWG vertreten und hat auf diesen Artikel hin am 23.7.08 eine Mail an die goest-Redaktion geschrieben aus der wir mit seiner Erlaubnis zitieren:
"Nun zum eigentlichen Sachverhalt: Nach einem kurzen Blick in den Tröndel/Fischer StGb-Kommentar, erscheint mir der Vorwurf des Hausfriedensbruchs problematisch. Da mir der konkrete Sachverhalt aus Sicht der GWG aber noch nicht vorliegt, will ich mich aber noch nicht abschließend dazu äußern. Grundsätzlich halte ich es aber für problematisch, dass eine eigentlich öffentliche Fläche über den Umweg des Gesellschaftsrechts der Versammlungsfreiheit entzogen bzw. diese erheblich erschwert wird. Auch wenn ich die Motivation der Protestierenden vielleicht nicht im Detail teile, so stellt eine Beschränkung der Versammlungsfreiheit immer einen schwerwiegenden Grundrechtseingriff dar, der nur in den wenigsten Fällen gerechtfertigt ist. Insbesondere vor dem Hintergrund, dass eine effektive Wahrnehmung des Rechtes auf Meinungsfreiheit voraussetzt, dass ich meine Meinung öffentlich dort kundtun kann, wo ich auf die Adressaten meiner Botschaft treffe, finde ich die Situation an der Lokhalle äußerst bedenklich. Dies gilt umso mehr, da in der Vergangenheit auch politische Veranstaltungen (Grünen-Parteitag, etc.) dort stattgefunden haben. Eine angemessene Möglichkeit des Protestes muss daher möglich sein. Mit freundlichen Grüßen, Ben Schroeter "

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Protestaktion gegen Heeresmusikkorps-Konzert November 2008 Stadthalle

19.11.08 / Das Militärorchester Heeresmusikkorps 2 spielte zugunsten von "Keiner soll einsam sein" und dann auch noch "Who wants to live forever?" von den Queens in einem neuen Arrangement von Andreas Alschinger! Nix gegen den Song aber dieser Titel in diesem Kontext, das ist Realsatire pur

Nach einem gekürzten Bericht und mit den Fotos die der Redaktion von der Gruppe Antimilitaristische Perspektive (Göttingen) am 19.11.08 zugesandt wurden.

Am 18.11. um 20 Uhr, protestierten in der Stadthalle etwa 20 AntimilitaristInnen unter dem Motto "Bundeswehr wegtreten!" gegen eine Veranstaltung des Heeresmusikkorps 2. Die MusiksoldatInnen traten bereits zum 35. Mal auf Einladung des Göttinger Tageblatts im Rahmen der Benefizaktion "keiner soll einsam sein" auf. (...)
Auch solle der Musikdienst "das Gefühl der Zusammengehörigkeit in der Truppe fördern, die Bindungen zwischen der Bundeswehr und der Bevölkerung festigen sowie das Ansehen der Bundeswehr im In- und Ausland stärken."


Transparente im Foyer der Stadthalle am 18.11.08, Foto: Antimilitaristische Perspektive

In der Eingangshalle wurde auf Plakaten ein vom Heeresmusikkorps neu arrangiertes Lied der Gruppe Queen aufgegriffen: "Who wants to live forever?" Dieser Titel wurde mit Bildern von einem zerbombten Haus in Belgrad und einem Foto von der "Verabschiedung" zweier toter Bundeswehrsoldaten in Kabul kommentiert.


Transparent während der Veranstaltung / Foto: Antimilitaristische Perspektive

Beim Protest im Saal wurde es dann etwas lauter und unbequemer. Einige AntimilitaristInnen hatten sich Eintrittskarten besorgt und nutzten gleich das erste Musikstück ("Hymne und Triumphmarsch aus der Oper Aida"), um in der ersten Reihe auf die Stühle zu steigen und ein Transparent mit der Aufschrift "Spiel mir das Lied vom Tod" hoch zu halten. Sofort wurde gegen die Leute geboxt und am Transpi gezerrt, Gäste der zweiten Sitzreihe traten gegen die Stühle. Trotzdem konnte das Transpi für alle sichtbar gezeigt und antimilitaristische Sprüche gerufen werden. Einige BesucherInnen des Konzerts wurden zunehmend rabiat, aber nach einigen Minuten war die Aktion auch schon beendet. Worum es den AntimilitaristInnen ging, dürfte erreicht worden sein: Die Werbewirkung des Militäraufmarschs unter dem Denkmantel** der Nächstenliebe wurde beschädigt. "

** ("Denkmantel" ist möglicherweise nur falsch Deckmantel falsch geschrieben, aber ein tolles Wort, das wir uns merken!)

Protest gegen Marschmusik mit dem Heeresmusikkorps in der Stadthalle 2002

Am Dienstag den 19.11.02 war gab das Heeresmusikkorps2 ein "Wohltätigkeitskonzert" in der Stadthalle U.a. mit einem Transparent auf dem stand "Mit Musik geht alles besser auch Bombenkrieg und Völkermord" wurde dagegen protestiert.

Das Heeresmusikkorps hat anscheinend jedes Jahr einen Auftritt in der Stadthalle, um "das Gefühl der Zusammengehörigkeit in der Truppe zu fördern, die Bindungen zwischen der Bundeswehr und der Bevölkerung zu festigen sowie das Ansehen der Bundeswehr im In- und Ausland zu stärken." (Selbstdarstellung). Gelegentlich wird dagegen Protest laut."

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Transparente gegen den Auftritt des Heeresmusikkorps in der Stadthalle

Aus dem Programm-Faltblatt der Veranstaltung

"Der MILITÄRMUSIKDIENST in der Bundeswehr
Die Militärmusik beruht auf einer jahrhundertealten Tradition und ist Ausdruck soldatischen Empfindens. Sie dient heute dazu, dienstlichen Veranstaltungen ein festliches Gepräge zu geben, das Gefühl der Zusammengehörigkeit in der Truppe zu fördern, die Bindungen zwischen der Bundeswehr und der Bevölkerung zu festigen sowie das Ansehen der Bundeswehr im In- und Ausland zu stärken. Die Standorte der Musikkorps liegen alle in großen Städten mit hochwertigem Kulturangebot, die nächste Musikhochschule ist in Reichweite.
Es gibt 14 Heeresmusikkorps, 4 Luftwaffen-, 2 Marine-, ein Stabsmusikkorps, das Ausbildungsmusikkorps und die Big Band der Bundeswehr mit insgesamt fast 1400 Musikern. (...) Im Verteidigungsfall werden die Soldaten des Militärmusikdienstes im Rahmen der Sanitätstruppe eingesetzt.
Weitere Informationen erhalten Sie bei: Heeresmusikkorps 2 Intfich-Kaserne Engen-Richter-Straße 11 34134 Kassel (0561) 2077 - 2250/51 www.heeresmusildkorps2.de ."

Gegen diese Veranstaltung protestierte das Anti-Kriegs-Bündnis mit Transparenten und Flugblättern vor dem Eingang der Stadthalle und im Foyer. Das eher ältere Publikum schlich schweigend oder auch leise schimpfend, nur in wenigen Ausnahmefällen beleidigend schimpfend an den Transparenten vorbei.

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"Mit Musik geht alles besser..."
Im Rahmen der Aktion "keiner soll einsam sein" spielt heute das Kasseler "Heeresmusikcorps 2" in der Göttinger Stadthalle.
Wir stehen hier, um deutlich zu machen, dass es keinen Unterschied zwischen "kämpfenden" und "spielenden" SoldatInnen gibt. Die Bundeswehr führt derzeit Krieg in Afghanistan und bereitet sich durch Hochrüstung und Umstrukturierung auf weitere Kriege vor.
"Rot-Grün" lehnt zwar offiziell eine Beteiligung Deutschlands an einem Irak-Krieg ab, aber damit verfolgt die Bundesregierung nur eigene Interessen, die den Interessen der USA zuwiderlaufen. Nichtsdestotrotz soll das deutsche Engagement in Afghanistan verstärkt werden, damit die USA im Irak-Krieg den Rücken frei haben. Das ist keine Friedenspolitik.
Außerdem bleibt festzustellen, dass Krieg die Opfer "einsam" macht und die soziale Ungleichheit im Kriegsgebiet und im eigenen Land verstärkt.
Was für ein Hohn ist da so eine Spenden-Sammelaktion, die Einsamkeit und soziale Not lindern soll? Ein Übungsschießen eines "Leo II-Panzers" verschlingt mehr Geld, als durch dieses Bundeswehrkonzert eingespielt wird. Wie viel teurer ist dann der Kriegseinsatz eines solchen Kriegsgeräts? Rund 10.000 Deutsche SoldatInnen hat die Regierung weltweit als Interessenvertretung Deutschlands im Kriegseinsatz. Damit stellt Deutschland das zweitgrößte Interventionskontingent innerhalb der UN, vertritt dabei aber nicht die UN, sondern verfolgt laut Verteidigungspolitischer Richtlinie "deutsche Wirtschaftsinteressen".
Wer Einsamkeit und soziale Not erfolgreich bekämpfen will, muss sich zwangsläufig für eine andere (Welt-)Wirtschaftsordnung und auf jeden Fall gegen Militär entscheiden. Menschenrechtsverletzungen und Terror lassen sich nicht durch das Maximum an Menschenrechtsverletzungen und Terror, also Krieg, beenden.

Wir fordern daher:
> den Abzug aller deutschen Truppen aus den Kriegsregionen,
> einen sofortigen Waffenexport-Stopp und
> die Abrüstung der Bundeswehr.

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"...auch Bomben, Krieg und Völkermord!"

Musik-Programm - satirische Assoziationen drängen sich geradezu auf:
Mit unseren Airlines fliegen wir an den Golf, auf den persischen Markt, dort wo wir das schwarze Gold und Silber sichern, mit der Unterstützung der Geheimdienste und der Lizenz zum Töten (007) mit den Klängen des Kaiserjägermarsches im Ohr. Auch allein schon ein Programmpunkt wie "Elton John ..., Gesang Oberfeldwebel Heinz Roth" ist an sich schon Satire. (das war das Programm 2002 - vielleicht wird diesmal ein Trauermarsch hinzugenommen, da die ersten Toten in Afghanistan zu beklagen sind?)


1. Euro-Airlines W Löffler
2. Bagatelle J. Rixner Ouvertüre
3. Gold und Silber F Lehar
4. Auf einem persischen Markt A. Ketelbey
5. Comedianten-Galopp D. Solist: OFw Rainer Hartl
6. Elisabeth- Medley aus dem Musical
7. Spanischer Zigeunertanz P. Marquina
8. Fanfare 2000 K Vlak
9. Bugler's Holiday
10.Elton John (...) Gesang: Oberfeldwebel Seifert
11.Yakety Sax Solist: OStFw Heinz Roth
12.James Bond 007 Filmmusik
13. Kaiserjäger-Marsch

Kommentar eines ehemaligen Musikers des Musikcorps 02.07.2003

" ich bin zufällig auf diese seite gestoßen und mußte zu meinem großen bedauern euren eintrag über den protest bei einem konzert des hmk 2 lesen. ich bin kein freund von globalisierung, amerikanern oder dem einsatz der bundeswehr im ausland. wenn man jedoch hierzu seine meinung kundtun möchte, so sollte dies nicht auf eine art betrieben werden bei der nur unbeteiligte in mitleidenschaft gezogen werden oder hat das musikkorps bzw. einer seiner gäste vielleicht schon mal jemanden in den krieg geschickt? das bezweifle ich. aber es ist natürlich auch viel einfacher ein konzert, ein öffentliches gelöbnis oder eine gedenkfeier zu stören als einen produktiven und vor allem objektiven beitrag an stellen zu leisten wo er auch ernst genommen wird. mit solch einer wie der oben genannten aktion wird sich der missmut gegen gruppen wie der euren nur verstärken. darüber solltet ihr euch mal gedanken machen. ohne gruß ehem. musiker hmk 9 "