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Neujahrsempfang 2011 des Integrationsrats Am 31. Januar 2011 veranstaltete der Integrationsrat seinen Jahresempfang 2011 ab 19 Uhr im Gemeindesaal der Michaelgemeinde, Kurze Str. 13.. Der Jahresempfang hat sich als fester Termin etabliert und die Zahl der BesucherInnen hat in den letzten Jahren stetig zugenommen. Um 19 Uhr war der Saal bis auf den letzten Platz mit ca. 70 Leuten besetzt. Deshalb deutete ein Mitglied des Integrationsrates an, man überlege das nächste Jahr in einen noch größeren Raum umzuziehen.
Nach einer kurzen Begrüßung durch Ibrahim Yilmaz ("Ibo") Mitglied des Integrationsrates, leitete der Internationale Chor des KAZ die Veranstaltung ein. Der gemischte Chor trug Lieder aus den Ländern vor aus denen die Ensemblemitglieder stammen: u.a. Kasachstan, Russland, Griechenland, ... (siehe auch den Auftritt des Chors auf der Kulturenmesse des Integrationsrates). Dieser Chor versinnbildlicht ähnlich wie die Internationalen Gärten eine Gemeinsamkeit vieler Kulturen in Vielfalt und gegenseitigem Respekt und Würdigung. OB Meyer kam zu einer Begrüßungsrede just in dem Moment, als der Chor das Publikum zum Mitklatschen hingerissen hatte und allesamt Kalinka sangen. In einem kurzen Abriß nahm er zu einige "Baustellen" der Integrationspolitik Stellung, benannte die ergriffenen Maßnahmen und meinte sinngemäß an einer Stelle, dass Integration am besten sich dahin entwickle , dass die Menschen ganz normal zusammenleben ohne dass viel Aufhebens über die Unterschiede mehr gemacht werden muß. Ebenso in der Ansprache des OB kam es auch bei der Rede des Integrationsratvorsitzender Mehmet Tugcu zu einer deutlichen Verurteilung der Sarrazin-Medienwelle. Mehmet Tugcu faßte es allerdings noch schärfer und sagte sinngemäß, seit der rassistischen Hetze der Nazizeit habe es keine abscheulichere pauschale Verächtlichmachung fremder Kulturen gegeben. Mehmet Tugcu wies in seiner Rede darauf hin, dass 7000 Menschen in Göttingen leben, wohnen arbeiten, die aber nicht an den Kommunalwahlen teilnehmen dürfen, weil sie keinen deutschen Pass haben. Gleichwohl wären sie von vielen Entscheidungen der Kommune betroffen. Die vermehrte Einbindung von Menschen mit Migrationshintergrund in Rat und Verwaltung und schließlich das Kommunale Wahlrecht für AusländerInnen seien daher im Auge zu behalten. Im Anschluß wurde das verwirklicht, was in der Einladung folgendermaßen beschrieben war: "Im Mittelpunkt des gemeinsamen Abends steht vor allem der gegenseitige Austausch und das Kennenlernen der verschiedenen Akteure und Interessenten kommunaler Integrationsarbeit und Politik." Seitens der Stadtverwaltung waren neben dem OB auch Sozialdezernentin Dr. Schlapeit-Beck und Kulturamtsleiter Hilmar Beck anwesend. Ratsmitglieder: SPD Fraktionsvorsitzender Frank-Peter Arndt, Dr. Klaus-Peter Hermann SPD-Ratsmitglied und Vorsitzender des Sozialausschusses, Grüne: u.a. Uli Holefleisch, Dr. Dagmar Sakowsky, Michael Höfer, Bahman Ayegh, GöLinke Patrick Humke-Focks . Ebenso Mitglieder des Grünen Stadtvorstandes und Mitglieder der Grünen Kreistagsfraktion z.B. Sascha Völkening. Dietmar Linne von der Beschäftigungsförderung und z.B. auch Freiherr v. Wendt, Hauptgeschäftsführer des Arbeitgeberverbandes Mitte e. V., Andrea Schwarzenbach vom "Migrationsnetzwerk Region Göttingen", Helmhard Unger , Mitarbeiter der GfbV, die Leiterin des Literarischen Zentrums Dr. Anja Johannsen, ... um nur einige zu nennen. Auszüge aus der Ansprache des Integrationsratvorsitzender Mehmet Tugcu Zu
Sarrazin: "Niemals seit der Judenverfolgung wurden Menschen in Deutschland
so pauschal, so grobschlächtig und so verletzend ausschließlich nach
ihrem Glauben beurteilt und herabgewürdigt." Dieser Aussage von dem
Stern-Redakteur Hans Ulrich Jörges kann ich mich nur anschließen .(...) |
November
2010
Neujahrsempfang des Integrationsrates 27.1.09 , Infos und Fotos von S. Knoblauch / Am Montag, den 26.01.09 fand der jährliche Neujahrsempfang des Integrationsrates Göttingen statt, wie auch in den vergangenen Jahren um 19 Uhr im Gemeindesaal von St. Michael.
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Diskriminierungsverbot und Ausländerbehörde AGG- Allgemeines Gleichstellungsgesetz (>>Gesetzestext) Ziel des Gesetzes, so wird in § 1 formuliert, ist es, "Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen." Die Verwendung des Begriffs Rasse scheint von den GesetzesmacherInnen nicht reflektiert worden zu sein, denn allein die Verwendung eines solchen Begriffes ist schon Bestandteil problematischer Diskriminierung. Das
AGG gilt nur im privatwirtschaftlichen Bereich. Das Verhältnis Bürger/Staat
wird durch den Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes und ein damit verbundenes
allgemeinses Diskriminierungsverbot abgedeckt. Nach Einschätzung von Rechtsanwalt
Dr. Achim Doerfer in der Sitzung des Intergrationsrates bringt das AGG kaum Verbesserungen,
seine Anwendung trifft in der Praxis auf zu viele Schwierigkeiten. Wenn jemand
wegen seiner Herkunft benachteiligt wird, der Arbeitgeber aber als Grund vorgibt,
es seien die mangelnden Kenntnisse der deutschen Sprache gewesen, dann wird es
schwierig "zwischen Eignung und Diskriminierung" zu unterscheiden. Selbst wenn
jemand eine Benachteiligung nachweisen kann, dann hat er/sie nur das Recht auf
Schmerzensgeld in Höhe von bis zu 3 Monatsgehältern. Findet eine Diskriminierung
während der Arbeit statt, gibt es auch noch die Möglichkeit zu sagen
"Ich gehe nicht mehr zur Arbeit bis die Diskriminierung abgestellt ist". (Tunlichst
mit Anwalt abzuklären). Nebenbei wies
der Referent auf eine Diskrimierung älterer Arbeitnehmerinnen in einer Drogeriekette
in Göttingen hin, wo "ältere Arbeitnehmerinnen rausgemobbt" werden.
Alter ist als ein Grund zur Diskriminierungverboten laut AGG. Speziell zur Diskriminierung
von AusländerInnen durch die Sachbearbeiter/innen des Ausländeramtes
befragt heiße es: "Die Behörde arbeitet mit Vorurteilen über Kulturkreise",
so der Referent im Integrationsrat am 7. Sept. 09 Rechtsanwalt Dr. Achim Doerfer
(übrigens bekennendes FDP-Mitglied). Aufgrund der Unkenntnis kultureller
Hintergründe führe z.B. die falsche Vermutung der Zwangsehe oft zu fatalen
Folgen. Das Klima sei insgesamt sehr emotionalisiert und er habe den Eindruck,
es sei einfach kein rationales Entscheidungsklima. Sippenhaft?
Ausweisungsgrund ist auch, wenn jemand mit einem Straftäter verwandt ist Bericht aus der Sitzung des Integrationsrates 7. September 2009
Antidiskriminierungs-Beratungsstelle |
Kulturenmesse auf dem Wochenmarkt / KAZ-Platz
am 31. August findet in Göttingen zum fünften Male die Kulturenmesse auf dem Wochenmarkt
statt. Gemeinsam haben der Integrationsrat und über 30 Gruppen ein Programm gestaltet.
An über 25 Informationsständen kann man sich über die Projekte und Aktivitäten
der Zuwanderergruppen, Menschenrechtsorganisationen, Beratungseinrichtungen, Sportvereine
und politischen Gruppen informieren. Es gibt Imbißangebote und ein Bühnen-
Programm: indonesische Tänze, griechische und türkische Musik und Folklore, Poesie-Lesungen,
lateinamerikanische und arabische Musik, Theater, afrikanischer Tanz und Taiji
zum mitmachen. Gegen Abend spielt die African Culture Group des KAZ mit afrikanischen
Trommeln und die Gruppe Blessed & Irie Reggae Musik. Alle Göttinger Bürgerinnen
und Bürger sind herzlich zu unserer Kulturenmesse am 31. August von 14.00 bis
ca. 20.00 Uhr auf dem Wochenmarkt eingeladen.
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Unterstützung von Schulkindern aus Zuwandererfamilien - Interkulturelle Elternbildung
24.7.08 / Der Integrationsrat Göttingen und das Institut für angewandte Kulturforschung e.V. (IFAK) haben die Qualifizierungsmaßnahme "Elternlotsen - Interkulturelle Elternbildung" abgeschlossen. Die Fortbildung fand von April bis Juni unter Leitung der Kulturdolmetscherin Mirsade Jemini statt. An der Qualifizierungsmaßnahme haben 11 Eltern, davon 10 mit Migrationshintergrund teilgenommen. Alle Eltern haben Kinder in Göttinger Schulen. Ziel der Elternlotsen:
Die Elternlotsen werden eng mit den Kulturdolmetschern zusammenarbeiten. Ob die Aktivitäten der Elternlotsen erfolgreich sein werden, hängt unter anderem auch von der Bereitschaft ab, ihre ehrenamtliche Arbeit durch die Bereitstellung einer entsprechenden Infrastruktur zu fördern. Der Integrationsrat und das IFAK werden die Projekte und ihre Arbeit weiter begleiten und unterstützen. |
Wahlen zum Integrationsrat 2007 Wahlergebnis 17. Juni 2007 18.6.07 / Eine Wahlbeteiligung von nur 4,9 % zeigt das Desinteresse der Migrantinnen und Migranten an einem Integrationsrat, der nur seine Meinung äußern darf aber nirgendwo bei Entscheidungen mitbestimmen kann. Migrantinnen und Migranten, die nicht bei der Kommunalwahl wählen dürfen aber einen Integrationsrat wählen sollen, der mit wenig Geld und Mitteln ausgestattet ist scheint keine effektive Hilfe bei der Integration zu sein. Dennoch sei den jetzt gewählten Mitgliedern viel Erfolg und Ausdauer bei ihrer Arbeit zu wünschen. Bei der Wahl des Integrationsrates der Stadt Göttingen am 17. Juni 2007 haben 740 Wählerinnen und Wähler ihre Stimmen abgegeben. Das entspricht einer Wahlbeteiligung von 4,9 Prozent, die damit gegenüber 2002 um 2,7 Punkt gesunken ist. Wahlberechtigt waren 15.160 Personen. Das vorläufige, vom städtischen Fachdienst ermittelte Wahlergebnis verzeichnet
Die endgültigen Wahlergebnisse der Wahl des Integrationsrates werden erst am 20. Juni 2007 vom Wahlausschuss festgestellt. Bis dahin können sich noch Veränderungen in den Wahlergebnissen ergeben. Weitere Informationen im Göttinger Wahlportal unter www.wahlen.goettingen.de Vorstellung der KandidatInnen Einige subjektive
Eindrücke: Über der Veranstaltung lag eine eigenartige Spannung
und Niedergedrücktheit. Einerseits wurde sehr vorsichtig und manchmal unsicher
argumentiert, andererseits schien an jeder Ecke Konfliktpotential im Verborgenen
zu warten. Bedauerlich, ja unangenehm waren jedoch vor allem die Einlassungen
eines Migranten, der unter mühsam verborgener Anspannung die Kameruner Liste
agressiv fragte, "Wie können Sie denn eine Brücke zwischen meiner
Kultur und der deutschen schlagen - sie kennen meine doch gar nicht" . Sympatisch
die Antwort: "Wir wollen eine Brücke zwischen allen Menschen".
Wahllokale:
Zur
Neuwahl am 17. Juni 2007 |
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Die Wahl 2002
Der Integrationsrat hatte nach seiner Wahl festgelegt, dass innerhalb der 5-jährigen Legislaturperiode der Vorstand nach dem Modell 1-2-2 (Jahre) gewählt wird. >> Mitgliederverzeichnis des Integrationsrates |
| Ausländische Vereine und Organisationen in Gö >> Homepage . Ansonsten verweisen die Links auf Berichte innerhalb von GOEST Afghanistan-Kulturhaus
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| Finanzielle Förderung im Sport- und Kulturbereich Der Integrationsrat hat das Vorschlagsrecht für die Vergabe von Zuschüssen für kulturell. und sportliche Aktivitäten von ausländischen Vereinen und lnitiativgruppen. Nach den Förderrichtlinien des Integrationsrats werden grundsätzlich Aktivitäten gefördert und unterstützt, die folgenden Zielen dienen:
Der Höchstbetrag der Förderung für ein Projekt/eine Veranstaltung darf in der Regel 1.000,00 DM nicht übersteigen. Da die Zuschüsse freiwillige Leistungen der Stadt Göttingen sind, besteht auf deren Gewährung kein Anspruch. Nähere Informationen sowie die Richtlinien sind beim Integrationsrat erhältlich. Anträge sind schriftlich beim Integrationsrat Göttingen einzureichen. |
Seit
dem 1. Januar 2005 gilt das "Gesetz zur Steuerung und Begrenzung der Zuwanderung
und zur Regelung des Aufenthalts und der Integration von Unionsbürgern und Ausländern"
(so der genaue Titel des Zuwanderungsgesetzes). Das Zuwanderungsgesetz (ZuwG)
umfasst umfangreiche Änderungen verschiedenster gesetzlicher Regelungen: In Artikel
1 ZuwG wird das bisherige Ausländergesetz durch das Aufenthaltsgesetz (AufenthG)
ersetzt. Artikel 2 ZuwG enthält das Freizügigkeits-gesetz-EU, das die Neuregelungen
der Einreise und des Aufenthaltes von Staatsangehörigen der Europäischen Union
und ihrer Familienangehörigen regelt. Art. 3 ZuwG ändert das Asylverfahrensgesetz
(AsylVfG) und die nachfolgenden Artikel des ZuwG beinhalten Änderungen in diversen
Gesetzen, wie z.B. im Ausländerzentralregistergesetz, Staatsangehörigkeitsgesetz,
Bundesvertriebenengesetz, Asylbewerberleis-tungsgesetz (AsylbLG), im Dritten Buch
des Sozialgesetzbuches (SGB III Arbeitsförderung) und sonstiger Gesetze und Verordnungen.
Mit der Verabschiedung des ZuwG sind viele Hoffnungen, aber auch Unsicherheiten
und Ängste seitens der Betroffenen verbunden. Das ursprünglichen Vorhaben der
Bundesregierung ein modernes liberales und zukunftsfähiges Gesetz zu schaffen
wurde im ZuwG nicht umgesetzt. Im Gegenteil, Zuwanderungspolitik wird nach
wie vor, vor allem als ordnungspolitische Aufgabe betrachtet, die mit Repressionen
und Restriktionen handhabbar gemacht werden soll. Integrationsbestimmungen des neuen Zuwanderungsgesetzes
Weitere
rechtliche Grundlagen sind die BMI-Integrationsverordnung (IntV) und das Konzept
für einen bundesweiten Integrationskurs. Zuständig für die Vorbereitung und bundeseinheitliche
Durchführung ist das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) in Nürnberg.
Während ein nur vergleichsweise geringer Anteil von Migrantinnen und Migranten
(Neuzuwanderer mit auf Dauer angelegtem Aufenthalt) eine Berechtigung zur Teilnahme
an einem Integrationskurs hat, können Migrantinnen und Migranten zur Teilnahme
an Integrationskursen verpflichtet werden. Wer gegen seine Verpflichtung zur Teilnahme
verstößt, und dazu gehört ein "erfolgreich abgelegter Abschlusstest"
muss mit ausländerrechtlichen und sozialrechtlichen Sanktionen rechnen, hierzu
gehört z.B. die Nichtverlängerung der Aufenthaltserlaubnis, die Verweigerung der
Niederlassungserlaubnis, der Einbürgerung und Leistungskürzungen im Sozialrecht.
In seiner Februarsitzung behandelte der Integrationsrat dieses Thema. Im
neuen Zuwanderungsgesetz wurde erstmals mit den §§43-45 die Förderung der Integration
von MigrantInnen gesetzlich geregelt. Mit dem in Kraft treten des Zuwanderungsgesetzes
seit dem 1. Januar haben ein Teil der Migrantinnen und Migranten Anspruch auf
die Teilnahme an sogenannten Integrationskursen. Weiterhin können Migrantinnen
von der Ausländer- oder Sozialbehörde zur Teilnahme verpflichtet werden und andere
Migrantinnen dürfen nur teilnehmen, soweit noch freie Plätze zur Verfügung stehen.
Wie sieht die Praxis in Göttingen aus? Werden die Teilnahmeberechtigten von der
Ausländerbehörde informiert oder müssen Sie einen Antrag stellen? Wie werden die
Migrantinnen und Migranten über die Durchführung von Integrationskursen informiert?
Wer führt die Sprachprüfungen durch und welchen Konsequenzen müssen Migranten
befürchten, wenn sie die Kurse nicht erfolgreich abschließen? Wie teuer ist die
Teilnahme an einem Integrationskurs? ZUWANDERUNGSGESETZ
UND FLÜCHTLINGSSCHUTZ FAMILIENZUSAMMENFÜHRUNG
UND FAMILIENNACHZUG NACH DEM ZUWG (AUFENTHG) ÄNDERUNGEN
IM ARBEITSERLAUBNISRECHT UND SOZIALLEISTUNGSRECHT FÜR MIGRANTINNEN UND FLÜCHTLINGE
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| Verwaltungsgericht
besätigt: Kinder behalten deutsche Staatsbürgerschaft Pressemitteilung Grüne Ratsfraktion 9.9.05 Das Verwaltungsgericht Göttingen hat die Aberkennung der deutschen Staatsangehörigkeit von Kindern ehemals anerkannter Asylbewerber aufgehoben. Rechtsdezernent Wolfgang Meyer (SPD) wird aufgefordert, auch in den weiteren gleich gelagerten Fällen zum Wohle der Kinder zu entscheiden. Mindestens 4 weitere Kinder sind von der rechtswidrigen Aberkennung der deutschen Staatsbürgerschaft betroffen. Das Gericht hatte festgestellt, dass Kinder ausländischer Eltern, die mindestens 8 Jahre in der Bundesrepublik leben und eine unbefristete Aufenthaltsgenehmigung besitzen, die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen. So auch im Falle von Kindern von Asylberechtigten. " Nach Informationen der GRÜNEN hatte die Stadtverwaltung im Gerichtsverfahren argumentiert, die asylberechtigten Eltern könnten zielgerichtet Kinder zeugen, um später den Folgen eines möglichen asylrechtlichen Widerrufsverfahrens zu entgehen. "Wenn man der Argumentation der Stadtverwaltung folgt" - so Höfer - "würde das im Umkehrschluss bedeuten, dass Asylberechtigte in Deutschland keine Kinder zeugen dürften, ohne sich dem Verdacht des Asylmissbrauchs auszusetzen". Dies könne nicht die Auslegungspraxis in einer weltoffenen Universitätsstadt sein. Die Grünen vermuten, dass die Verwaltungsspitze gezielte Rechtsauslegung betreibt, um weitere Abschiebungen, u. a. in den Kosovo begründen zu können." |