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Migration / Integrationsrat (Leitseite)

Integrationsrat Göttingen, Hiroshimaplatz 1-4, 37083 Gö , Vorsitzender: Mehmet Tugcu StellvertreterInnen: Tülin Karadan Nasser Haghighat , Büro: Im Neuen Rathaus Raum 3340, Sprechzeit: Di: 10 - 12 Uhr, Do: 10 - 12 Uhr und n. Vereinbarung,  Birgit Sacher, Geschäftsführerin des Integrationsrates Tel: 4002599   integrationsrat@goettingen.de  http://www.integrationsrat.de

Der Integrationsrat
Vorstand 2010
GruppenvertreterInnen
Ausländische Organisationen
Finanzielle Förderung
Antidiskriminierungs-Beratung

24.000 Menschen mit Migrationshintergrund

> Netzwerk Migration -  Göttingen
> Griechische Gemeinde 3.4.
> IranerInnen in Gö 3.5.05
> Kulturenmesse 2003
> Kulturenmesse / KAZ-Platz

 

 

Allgemeine Information zum Integrationsrat

Der Integrationsrat Göttingen besteht aus 11 Mitgliedern. Seine Amtszeit beträgt 5 Jahre. Kandidieren dürfen alle AusländerInnen und Ausländer (Nichtdeutsche) und Deutsche, die eingebürgert sind. Sie müssen am Wahltag (17. Juni 2007) das 18. Lebensjahr vollendet haben und seit dem 17. Dezember 2006 mit ersten Wohnsitz in Göttingen gemeldet sein.

Aufgaben des Integrationsrats
"die Benachteiligungen und Ungleichbehandlungen von zugewanderten Bürgerinnen und Bürgern in allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens abzubauen. Hierzu fordert der Integrationsrat die Entwicklung einer kommunalen Gleichstellungspolitik, die eine gezielte Öffnung aller städtischen Dienste für Migrantinnen und Migranten fördert, genauso wie die Berücksichtigung der Interessen zugewanderter Kinder und Jugendlicher in der Jugendhilfeplanung, den Abbau sozialer Benachteiligungen auf dem Arbeitsmarkt und die Unterstützung der kulturellen und sozialen Aktivitäten zugewanderter Bürgerinnen und Bürger sowie deren Selbstorganisationen und Vereine.
Der Integrationsrat hat in allen Angelegenheiten, die Migrantinnen und Migranten betreffen und zum kommunalen Wirkungskreis gehören aber nur ein Anhörungsrecht. Die Anhörung soll vor der Beschlußfassung in den Ausschüssen und im Rat erfolgen. In vier Ratsausschüssen ist der Integrationsrat direkt vertreten und hat dort Rede- und Antragsrecht aber kein Stimmrecht! Gleichstellungsausschuss, Sozialausschuss, Kulturausschuss, Jugendhilfeausschuss.

Stadt will Integrationsrat auslagern mit Förderverein
Der Integrationsrat ist ein gewähltes Gremium. Die Stadt stellt ihm für seine Arbeit finanzielle Mittel zur Verfügung. Nun kommt seitens der Stadt, die inzwischen mit dem "Büro für Intergration" eine Konkurrenzinstanz, das gegründet hat, der Vorschlag, dass der Intergrationsrat einen Verein gründen solle. D.h. die von der Stadt bezahlte Geschäftsführerin wäre dann dem OB unterstellt und nicht mehr dem Integrationsrat. Der "Förderverein" würde mit vielen anderen Vereinen auf eine Stufe gestellt, die um knappe Mittel der "freiwilligen Leistungen" konkurrieren. Statt eines gewählten Gremiums wäre der Integrationsrat dann ein privatrechtlicher Verein. Die Vertreter/innen des Integrationsrates tendierten zu einer Ablehnung des Vorschlags.

Neujahrsempfang 2011 des Integrationsrats

Am 31. Januar 2011 veranstaltete der Integrationsrat seinen Jahresempfang 2011 ab 19 Uhr im Gemeindesaal der Michaelgemeinde, Kurze Str. 13.. Der Jahresempfang hat sich als fester Termin etabliert und die Zahl der BesucherInnen hat in den letzten Jahren stetig zugenommen. Um 19 Uhr war der Saal bis auf den letzten Platz mit ca. 70 Leuten besetzt. Deshalb deutete ein Mitglied des Integrationsrates an, man überlege das nächste Jahr in einen noch größeren Raum umzuziehen.


Nach einer kurzen Begrüßung durch Ibrahim Yilmaz ("Ibo") Mitglied des Integrationsrates, leitete der Internationale Chor des KAZ die Veranstaltung ein. Der gemischte Chor trug Lieder aus den Ländern vor aus denen die Ensemblemitglieder stammen: u.a. Kasachstan, Russland, Griechenland, ... (siehe auch den Auftritt des Chors auf der Kulturenmesse des Integrationsrates). Dieser Chor versinnbildlicht ähnlich wie die Internationalen Gärten eine Gemeinsamkeit vieler Kulturen in Vielfalt und gegenseitigem Respekt und Würdigung.

OB Meyer kam zu einer Begrüßungsrede just in dem Moment, als der Chor das Publikum zum Mitklatschen hingerissen hatte und allesamt Kalinka sangen. In einem kurzen Abriß nahm er zu einige "Baustellen" der Integrationspolitik Stellung, benannte die ergriffenen Maßnahmen und meinte sinngemäß an einer Stelle, dass Integration am besten sich dahin entwickle , dass die Menschen ganz normal zusammenleben ohne dass viel Aufhebens über die Unterschiede mehr gemacht werden muß.

Ebenso in der Ansprache des OB kam es auch bei der Rede des Integrationsratvorsitzender Mehmet Tugcu zu einer deutlichen Verurteilung der Sarrazin-Medienwelle. Mehmet Tugcu faßte es allerdings noch schärfer und sagte sinngemäß, seit der rassistischen Hetze der Nazizeit habe es keine abscheulichere pauschale Verächtlichmachung fremder Kulturen gegeben. Mehmet Tugcu wies in seiner Rede darauf hin, dass 7000 Menschen in Göttingen leben, wohnen arbeiten, die aber nicht an den Kommunalwahlen teilnehmen dürfen, weil sie keinen deutschen Pass haben. Gleichwohl wären sie von vielen Entscheidungen der Kommune betroffen. Die vermehrte Einbindung von Menschen mit Migrationshintergrund in Rat und Verwaltung und schließlich das Kommunale Wahlrecht für AusländerInnen seien daher im Auge zu behalten.

Im Anschluß wurde das verwirklicht, was in der Einladung folgendermaßen beschrieben war: "Im Mittelpunkt des gemeinsamen Abends steht vor allem der gegenseitige Austausch und das Kennenlernen der verschiedenen Akteure und Interessenten kommunaler Integrationsarbeit und Politik."

Seitens der Stadtverwaltung waren neben dem OB auch Sozialdezernentin Dr. Schlapeit-Beck und Kulturamtsleiter Hilmar Beck anwesend. Ratsmitglieder: SPD Fraktionsvorsitzender Frank-Peter Arndt, Dr. Klaus-Peter Hermann SPD-Ratsmitglied und Vorsitzender des Sozialausschusses, Grüne: u.a. Uli Holefleisch, Dr. Dagmar Sakowsky, Michael Höfer, Bahman Ayegh, GöLinke Patrick Humke-Focks . Ebenso Mitglieder des Grünen Stadtvorstandes und Mitglieder der Grünen Kreistagsfraktion z.B. Sascha Völkening. Dietmar Linne von der Beschäftigungsförderung und z.B. auch Freiherr v. Wendt, Hauptgeschäftsführer des Arbeitgeberverbandes Mitte e. V., Andrea Schwarzenbach vom "Migrationsnetzwerk Region Göttingen", Helmhard Unger , Mitarbeiter der GfbV, die Leiterin des Literarischen Zentrums Dr. Anja Johannsen, ... um nur einige zu nennen.

Auszüge aus der Ansprache des Integrationsratvorsitzender Mehmet Tugcu

Zu Sarrazin: "Niemals seit der Judenverfolgung wurden Menschen in Deutschland so pauschal, so grobschlächtig und so verletzend ausschließlich nach ihrem Glauben beurteilt und herabgewürdigt." Dieser Aussage von dem Stern-Redakteur Hans Ulrich Jörges kann ich mich nur anschließen .(...)
Integration erfordert einen permanenten Verständigungs- und Aushandlungsprozess. Notwendige Voraussetzung für das Gelingen von Integration sind die Akzeptanz und gegenseitige Anerkennung, sowie ein entschiedenes Vorgehen gegen Diskriminierung und Rassismus. (...)
Wichtige Handlungsfelder sind, ohne den Anspruch auf Vollständigkeit zu erheben, weiterhin die Bereiche: Frühförderung, Bildung und Sprache, interkulturelle Öffnung der Verwaltung, berufliche Bildung und Beschäftigung, Wohnen und Armut, Interkulturelle Begegnung und interreligiöse Dialoge. Insbesondere die Bildungsbenachteiligung von Schülerinnen und Schülern mit Migrationshintergrund muss zügig abgebaut werden. Wir haben in Göttingen ein im Vergleich zum Bundesdurchschnitt hohes Bildungsniveau, gleichzeitig ist in Göttingen die Bildungsschere zwischen Schülerinnen mit und ohne Migrationshintergrund besonders groß, mit der Folge, dass die Schülerinnen und Schüler mit Migrationshintergrund, die die Schulen mit Hauptschulabschluss oder ohne Abschluss verlassen, kaum Chancen auf eine berufliche Anschlusskarriere haben. Auch wenn das Land Niedersachsen für die Inhalte der Bildung verantwortlich ist, bestehen kommunale Möglichkeiten der Förderung und Unterstützung. Projekte der Elternarbeit und interkulturelle Projekte in der Jugendhilfe in den einzelnen Stadtteilen sind wichtige Hilfen und sollten eingerichtet und ausgebaut werden. (...)
Die Integration von Flüchtlingen unterliegt immer noch weitgehenden Beschränkungen. Dies betrifft u.a. die Teilnahme an einem Integrationskurs, den Zugang zu Bildung und Arbeit, die freie Wohnortwahl, die Residenzpflicht und Familienzusammenführung. Umso wichtiger sind frühzeitige Maßnahmen zur sozialen und wirtschaftlichen Integration. Wir müssen aus den Fehlern im Umgang mit den Roma-Flüchtlingen lernen. Ihre Abschiebung in den Kosovo ist unter anderem auch deshalb möglich, weil sich niemand um ihre Integration bemüht hat. Flüchtlinge leben nicht nur vorübergehend hier, sondern ihr Aufenthalt kann einen Zeitraum bis zu 10 oder gar 20 Jahren betragen. Entsprechend brauchen Flüchtlinge und ihre Kinder eine Chance auf einen dauerhaften Aufenthalt. Die Bleiberechtsregelung für Jugendliche stellt nur eine kleine rechtliche Verbesserung dar, sie wird aber den realen schwierigen Lebensbedingungen der Flüchtlingskinder und ihren Eltern nicht gerecht. (...)
Wir haben in diesem Jahr kommunale Wahlen. Fast 7.000 Göttinger Einwohnerinnen und Einwohner können den Stadtrat nicht mitwählen, obwohl sie hier leben und von den kommunalpolitischen Entscheidungen genauso betroffen sind wie wir alle. Das Bundesverfassungsgericht hat bereits in seinem Urteil aus dem Jahre 1990 für die Einführung des kommunalen Wahlrechtes plädiert und eine entsprechende Änderung des Grundgesetzes befürwortet.Seitdem ist nichts geschehen, um dieses eklatante Demokratiedefizit zu beseitigen. Hierüber kann leider auf kommunale Ebene nicht entschieden werden, trotzdem oder gerade deshalb ist es wichtig, die politische Partizipation zu fördern um ein aktives und gleichberechtigtes Zusammenleben zu gewährleisten.
Migrantinnen und Migranten und ihre Selbstorganisationen sind wichtige Ansprechpartner kommunaler Integrationspolitik. Neben der Unterstützung der Migrantenselbstorganisationen stellt die Erhöhung der Anzahl der kommunalen RatsvertreterInnen mit Migrationshintergrund einen wichtigen Aspekt der politischen Partizipation dar.

 

November 2010
Turnusmäßige Wahl des Vorstands des Integrationsrates

10.11.10 / Die Mitglieder des 2007 gewählten Integrationsrates haben nach dreijähriger Amtszeit seinen Vorstand neu gewählt. Der bisherige Vorsitzende Mehmet Tugcu wurde für die folgende zweijährige Amtszeit einstimmig erneut zum Vorsitzenden des Integrationsrates gewählt. Die Neuwahl des gesamten Integrationsrats erfolgt alle 5 Jahre

"Die Abstimmung erfolgte einstimmig und bestätigt deutlich die große Zufriedenheit der Mitglieder des Integrationsrates mit der bisherigen Arbeit von Herrn Tugcu als Vorsitzender des Integrationsrates. Dies gilt auch für seine Stellvertreterin Frau Tülin Demirel, die ebenfalls wiedergewählt wurde." (PM Integrationsrat)

Neu in den Vorstand aufgenommen wurde Silas Magloire Youmbi Peka. Doktorand der Fakultät für Forstwirtschaft und Waldökologie aus Kamerun


Silas Magloire Youmbi Peka.

Tülin Demirel (Anatolisches Kulturzentrum AKM )


Geschäftsführerin
Birgit Sacher


Vorsitzender
Mehmet Tugcu

 

Neujahrsempfang des Integrationsrates

27.1.09 , Infos und Fotos von S. Knoblauch / Am Montag, den 26.01.09 fand der jährliche Neujahrsempfang des Integrationsrates Göttingen statt, wie auch in den vergangenen Jahren um 19 Uhr im Gemeindesaal von St. Michael.

Vorsitzender Tugcu stellte für die ca. 100 BesucherInnen noch einmal dar was die Aufgaben des Integrationsrates sind und erläuterte die Schwerpunktforderung nach einem kommunalen Wahlrecht für MigrantInnen. Natürlich ist das Bleiberecht weiterhin eines der zentralen Probelmfelder um die sich der Integrationsrat kümmert. So fragte sich Tugcu "Was hält die Politik davon ab, Menschen, die seit Jahrzehnten hier leben, endlich die deutsche Staatsbürgerschaft zu geben".
Weitere Punkte waren: Die Gutscheinpraxis, die verbreitete Armut in Migrantenfamilien, das Bemühen um Sprachförderung, Repression im Alltag und Rassismus. Zu Gast war an diesem Abend auch Ulli Holefleisch, der wie Tugcu Mitglied der Ratsfraktion die Grünen ist. Er sprach Grußworte und als kleines Anerkennungsgeschenk für die Mitglieder des Integrationsrates Gänselieselmünzen überreicht.

Diskriminierungsverbot und Ausländerbehörde

AGG- Allgemeines Gleichstellungsgesetz (>>Gesetzestext)

Ziel des Gesetzes, so wird in § 1 formuliert, ist es, "Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen." Die Verwendung des Begriffs Rasse scheint von den GesetzesmacherInnen nicht reflektiert worden zu sein, denn allein die Verwendung eines solchen Begriffes ist schon Bestandteil problematischer Diskriminierung.

Das AGG gilt nur im privatwirtschaftlichen Bereich. Das Verhältnis Bürger/Staat wird durch den Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes und ein damit verbundenes allgemeinses Diskriminierungsverbot abgedeckt. Nach Einschätzung von Rechtsanwalt Dr. Achim Doerfer in der Sitzung des Intergrationsrates bringt das AGG kaum Verbesserungen, seine Anwendung trifft in der Praxis auf zu viele Schwierigkeiten. Wenn jemand wegen seiner Herkunft benachteiligt wird, der Arbeitgeber aber als Grund vorgibt, es seien die mangelnden Kenntnisse der deutschen Sprache gewesen, dann wird es schwierig "zwischen Eignung und Diskriminierung" zu unterscheiden. Selbst wenn jemand eine Benachteiligung nachweisen kann, dann hat er/sie nur das Recht auf Schmerzensgeld in Höhe von bis zu 3 Monatsgehältern. Findet eine Diskriminierung während der Arbeit statt, gibt es auch noch die Möglichkeit zu sagen "Ich gehe nicht mehr zur Arbeit bis die Diskriminierung abgestellt ist". (Tunlichst mit Anwalt abzuklären). Nebenbei wies der Referent auf eine Diskrimierung älterer Arbeitnehmerinnen in einer Drogeriekette in Göttingen hin, wo "ältere Arbeitnehmerinnen rausgemobbt" werden. Alter ist als ein Grund zur Diskriminierungverboten laut AGG.
Das Diskriminierungsverbot betrifft nur das "Massengeschäft". Also kann z.B. ein Vermieter der einige wenige Wohnungen vermietet nach Lust und Laune diskriminieren. Die Wohnungsgenossenschaft, die Volksheimstätte und die städtische Wohnbau hingegen würden gegen das AGG verstossen, wenn ihnen eine diskrimierende Praxis nachgewiesen werden könnte.
Auch die Anwendung im Fall der Diskriminierung beim Zugang zu Diskotheken ist schwierig wenn die Türsteher behaupten, es läge an der Gesamterscheinung, oder die Person habe den Eindruck gemacht aggressiv zu sein usw.. "Nicht chic genug" kann anstelle von nachweisbarer Diskriminierung angewendet werden. Erst Äußerungen wie z.B. "Du bist schwarz du kommst hier nicht rein." würde vollständig die Benachteiligung im Sinne des AGG erfüllen wenn der/die Betroffene dies nachweisen kann. (siehe auch Artikel zu Diskotheken)
"Wenn jemand diskriminiert wird, dann muß das binnen 2 Monaten geltend gemacht werden, das ist ungewöhnlich kurze Zeit. Günstig hingegen ist, dass plausible Hinweise auf die Diskriminierung ausreichen, damit der Fall verfolgt wird. Derjenige, der diskriminiert hat muß beweisen, dass keine Benachteiligung vorliegt.

Speziell zur Diskriminierung von AusländerInnen durch die Sachbearbeiter/innen des Ausländeramtes befragt heiße es: "Die Behörde arbeitet mit Vorurteilen über Kulturkreise", so der Referent im Integrationsrat am 7. Sept. 09 Rechtsanwalt Dr. Achim Doerfer (übrigens bekennendes FDP-Mitglied). Aufgrund der Unkenntnis kultureller Hintergründe führe z.B. die falsche Vermutung der Zwangsehe oft zu fatalen Folgen. Das Klima sei insgesamt sehr emotionalisiert und er habe den Eindruck, es sei einfach kein rationales Entscheidungsklima.
Insgesamt sei des öfteren eine Strategie der Verzögerung zu bemerken. Man wartet bis es irgendeinen Ablehnungsgrund gibt. Wenn jemand noch Arbeit hat, wartet man mit dem Bescheid weil er vielleicht seine Arbeit verliert, dann verliert er nach einer Weile auch das Aufenthaltsrecht. Irrwitzige Unterschiede sind festzustellen: bei einer indischen Frau ging ein Antrag in 2 Wochen über die Bühne, bei einer türkischen Frau dauerte das gleiche 2 Jahre. Ein solcher Fall muß in aller Regel nach 2 Monaten spätestens abgeschlossen sein.

Sippenhaft? Ausweisungsgrund ist auch, wenn jemand mit einem Straftäter verwandt ist
Am 17.11.08 wurde dem Integrationsrat folgende Zahlen mitgeteilt: 560 Asylanträge vor allem von Menschen aus dem Kosovo, 209 wurden positiv beschieden "auf Probe"
Es wurden abgelehnt:
10 "wegen begangener Straftaten
21 Angehörige (!) von Straftätern
15 "wegen Täuschung"
5 "wegen schlechter Prognose"
11 "wegen Nichtbesuch der Schule"
29 haben die erforderlichen Voraussetzungen nicht erfüllt

Bericht aus der Sitzung des Integrationsrates 7. September 2009

Antidiskriminierungs-Beratungsstelle
Der Integrationsrat bietet in seiner Geschäftsstelle Beratung für von Diskriminierung betroffene nichtdeutsche Bürgerinnen und Bürger an. Die Antidiskriminierungs- und Beratungsstelle soll als Anlaufstelle Beschwerden über Diskriminierungen aufgrund ethnischer, nationaler oder religiöser Zugehörigkeit aufnehmen und registrieren; von sozialer Benachteiligung und Diskriminierung Betroffene anhören, aufklären und beraten ;in Fällen von Konflikten mit städtischen Stellen Einrichtungen und Organisationen Vermittlungsfunktion wahrnehmen (schlichten).

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Kommunales Wahlrecht für alle Migrantinnen und Migranten

8.12.08 / Der Europarat mit seinen 43 Mitgliedsländern fordert seit Jahren, allen AusländerInnen unabhängig von ihrer Nationalität, das uneingeschränkte aktive und passive Wahlrecht auf kommunaler Ebene zuzusprechen. Eine demokratische Bürgergesellschaft kann es sich auf Dauer nicht leisten, einen großen Teil ihrer Mitglieder von den elementarsten Mitwirkungsrechten auszuschließen. Gemeinsam mit dem Niedersächischen Integrationsrat (NIR) wollen die kommunalen Integrationsräte in Niedersachen die Städte und Gemeinden vor Ort für eine Unterstützung des kommunalen Wahlrechts für Migrantinnen und Migranten gewinnen. Der Integrationsrat in Göttingen wird Anfang 2009 dem Göttinger Stadtrat einen Vorschlag zur Einführung des kommunalen Wahlrechtes für Migrantinnen und Migranten vorlegen und hofft auf die Unterstützung aller im Stadtrat vertretenen Fraktionen.

Nicht jede Migrantin, jeder Migrant, die/der schon seit vielen Jahren in Deutschland lebt, kann oder will die deutsche Staatsangehörigkeit annehmen oder kann dies nur unter erschwerten Bedingungen tun. Deshalb fordern wir das kommunale Wahlrecht für alle Migrantinnen und Migranten die sich seit mindestens fünf Jahren rechtmäßig in Deutschland aufhalten, unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit. Das Bundesverfassungsgericht hat bereits 1990 entschieden, das ein kommunales Wahlrecht für Migrantinnen und Migranten nach einer Änderung des Grundgesetzes möglich ist. CDU/CSU und SPD haben in ihren Koalitionsvertrag die Prüfung einer entsprechenden Grundgesetzänderung zur Einführung des kommunalen Wahlrechts für Nichtdeutsche aufgenommen. Der Ankündigung ist leider keine Tat gefolgt. Eine gemeinsamen Kampagne der Integrationsräte, des Bundesausländerbeirats, des DGB und der Liga der Wohlfahrtsverbände soll nun noch einmal Schwung in die Sache bringen.

Statistik: 24.000 Menschen in Göttingen "mit Migrationshintergrund" - das sind 18,5 %

Pressemitteilung der Stadt Göttingen 3. September 2009 / In Göttingen lebten 2008 rund 24.000 Menschen mit einem Migrationshintergrund. Das entspricht einem Bevölkerungsanteil von 18,5 Prozent. Jede/r fünfte Göttinger/in hat eine Einwanderungsgeschichte. (...)
Alle reden von Menschen mit Migrationshintergrund, aber keiner kann erklären, wer genau zu dieser Bevölkerungsgruppe zählt. Es existiert zwar eine Vielzahl von Definitionsmöglichkeiten, aber keine einheitliche Definition. Weil es kein Register gibt, in dem die Bevölkerung mit Migrationshintergrund direkt gespeichert ist, konnte bisher für Göttingen keine Statistik über diese Bevölkerungsgruppe erstellt werden. Der Fachdienst und das Büro für Integration machten sich deshalb gemeinsam auf die Suche nach einer individuellen Göttinger Lösung. Ein Ersatzparameter im Einwohnermelderegister musste gefunden werden, der zumindest eine statistische Annäherung an die realen Verhältnisse zulässt. Die bisher übliche Unterscheidung nach der Nationalität, also die ausschließliche Differenzierung zwischen deutscher und ausländischer Bevölkerung, konnte dem Datenbedarf alleine nicht mehr gerecht werden. Erst die zusätzliche Einbeziehung des Geburtsortes bietet nun die Chance, auch Menschen mit deutscher Nationalität aus nichtdeutschen Herkunftsländern (Aussiedler, Eingebürgerte) in die statistische Auswertung einzubeziehen. Die drei Bevölkerungsgruppen "Deutsche", "Doppelstaatler/innen" (deutsche und ausländische Nationalität) und "Ausländer/innen" konnten jetzt durch zusätzliche Auswertungsmerkmale differenziert werden. Dadurch ergeben sich mehrere Migrantengruppen: Deutsche mit ausländischen Geburtsort, Doppelstaatler/innen mit deutschem und mit ausländischem Geburtsort und Ausländer/innen mit deutschem Geburtsort und ausländischem Geburtsort. Erst aus der Addition dieser fünf Gruppierungen entsteht schließlich die Gesamtheit der Menschen mit Migrationshintergrund in Göttingen, die anhand von Tabellen, Grafiken und Karten in der neuen Publikation erstmals differenziert vorgestellt werden. Nach dieser Definition lebten im Jahr 2008 in der Stadt Göttingen 23.903 Menschen mit Migrationshintergrund. Das entspricht einem Bevölkerungsanteil von 18,5 Prozent. Diese Zahl liegt annähernd doppelt so hoch wie die bisher für den Anteil der ausländischen Bevölkerung verwandte. Jede/r fünfte Göttinger Einwohner/in hatte einen Migrationshintergrund. Die aktuelle Ausgabe der Göttinger Statistik ist online aufzurufen unter www.goesis.goettingen.de

Kulturenmesse auf dem Wochenmarkt / KAZ-Platz

am 31. August findet in Göttingen zum fünften Male die Kulturenmesse auf dem Wochenmarkt statt. Gemeinsam haben der Integrationsrat und über 30 Gruppen ein Programm gestaltet. An über 25 Informationsständen kann man sich über die Projekte und Aktivitäten der Zuwanderergruppen, Menschenrechtsorganisationen, Beratungseinrichtungen, Sportvereine und politischen Gruppen informieren. Es gibt Imbißangebote und ein Bühnen- Programm: indonesische Tänze, griechische und türkische Musik und Folklore, Poesie-Lesungen, lateinamerikanische und arabische Musik, Theater, afrikanischer Tanz und Taiji zum mitmachen. Gegen Abend spielt die African Culture Group des KAZ mit afrikanischen Trommeln und die Gruppe Blessed & Irie Reggae Musik. Alle Göttinger Bürgerinnen und Bürger sind herzlich zu unserer Kulturenmesse am 31. August von 14.00 bis ca. 20.00 Uhr auf dem Wochenmarkt eingeladen.

Beteiligte Gruppen :
Integrationsrat Göttingen,
AWO-MEB,
Al Taqwa e.V.,
Anatolisches Kulturzentrum,
Forum Poloni,
Frauenhaus Göttingen,
Freundschaftsgesellschaft BRD-Kuba e.V.,
Gesellschaft für bedrohte Völker,
Griechische Gemeinde Göttingen e.V.,
Griechischer Studentenverein,
IAF eV.Verband binationaler Familien u. Partnerschaften,
Institut für angewandte Kulturforschung (IFAK),
Internationale Gärten, Initiative Südsudan e.V.,
Iran-Solidaritätsverein e.V.,
Juso-Stadtverband,
KAZ e.V.,Medizinische Flüchtlingshilfe,
Migrationszentrum Göttingen,
Ost-West-Club,
Pro familia,
Rayuela,
Sierra Leone Union Göttingen e.V.,
Sparta Göttingen e.V.,
Studium International,
SV Inter Roj,
Verein für Kultur- und nachhaltige Entwicklung,
Vereinigung indonesischer Studenten,
Volkshochschule Göttingen,
Zukunftswerkstatt e.V.,

> Kulturenmesse 2003
> Kulturenmesse / KAZ-Platz 2005

 

 

Unterstützung von Schulkindern aus Zuwandererfamilien - Interkulturelle Elternbildung

24.7.08 / Der Integrationsrat Göttingen und das Institut für angewandte Kulturforschung e.V. (IFAK) haben die Qualifizierungsmaßnahme "Elternlotsen - Interkulturelle Elternbildung" abgeschlossen. Die Fortbildung fand von April bis Juni unter Leitung der Kulturdolmetscherin Mirsade Jemini statt. An der Qualifizierungsmaßnahme haben 11 Eltern, davon 10 mit Migrationshintergrund teilgenommen. Alle Eltern haben Kinder in Göttinger Schulen. Ziel der Elternlotsen:

  • die Schulausbildung von Kindern aus Zuwandererfamilien verbessern.
  • die Zusammenarbeit zwischen Schulen und Zuwanderereltern zu verbessern
  • Eltern über das deutsche Bildungssystem und Göttinger Schulen informieren
  • Eine interkulturelle Schullaufbahnbegleitung
  • Zuwanderereltern zur Mitarbeit im Elternrat und Schulvorstand motivieren und unterstützen.

Die Elternlotsen werden eng mit den Kulturdolmetschern zusammenarbeiten. Ob die Aktivitäten der Elternlotsen erfolgreich sein werden, hängt unter anderem auch von der Bereitschaft ab, ihre ehrenamtliche Arbeit durch die Bereitstellung einer entsprechenden Infrastruktur zu fördern. Der Integrationsrat und das IFAK werden die Projekte und ihre Arbeit weiter begleiten und unterstützen.

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Wahlen zum Integrationsrat 2007

Wahlergebnis 17. Juni 2007

18.6.07 / Eine Wahlbeteiligung von nur 4,9 % zeigt das Desinteresse der Migrantinnen und Migranten an einem Integrationsrat, der nur seine Meinung äußern darf aber nirgendwo bei Entscheidungen mitbestimmen kann. Migrantinnen und Migranten, die nicht bei der Kommunalwahl wählen dürfen aber einen Integrationsrat wählen sollen, der mit wenig Geld und Mitteln ausgestattet ist scheint keine effektive Hilfe bei der Integration zu sein. Dennoch sei den jetzt gewählten Mitgliedern viel Erfolg und Ausdauer bei ihrer Arbeit zu wünschen.

Bei der Wahl des Integrationsrates der Stadt Göttingen am 17. Juni 2007 haben 740 Wählerinnen und Wähler ihre Stimmen abgegeben. Das entspricht einer Wahlbeteiligung von 4,9 Prozent, die damit gegenüber 2002 um 2,7 Punkt gesunken ist. Wahlberechtigt waren 15.160 Personen. Das vorläufige, vom städtischen Fachdienst ermittelte Wahlergebnis verzeichnet

Liste / Bewerbung
Anzahl der Sitze
"Anatolisches Kulturzentrum (AKM)"
3
"Interkulturelle Zukunft"
2
die Internationale Linke Liste (ILL)
2
Grüne Internationale Liste (GIL)
2
Liste "Die Zukunft"
1
Einzelbewerber Mansour Al-Masri.
1

Die endgültigen Wahlergebnisse der Wahl des Integrationsrates werden erst am 20. Juni 2007 vom Wahlausschuss festgestellt. Bis dahin können sich noch Veränderungen in den Wahlergebnissen ergeben. Weitere Informationen im Göttinger Wahlportal unter www.wahlen.goettingen.de

Vorstellung der KandidatInnen
Für einen Sitz im Integrationsrat Göttingen kandidierten 26 Frauen und Männer von acht verschiedenen Wahlvorschlägen. Hiervon sind drei EinzelbewerberInnen und fünf Wählergruppen (Listen). Es darf nur eine Liste oder eine Person auf dem Wahlzettel angekreuzt werden.
Am Montag 11. Juni 2007 stellten sich einige Kanditatinnen und Kandidaten im Gemeindesaal der Michaelgemeinde vor. Von den im Jahr 2002 gewählten VertreterInnen waren haben am Ende der Amtszeit nur noch 3 Mitglieder gearbeitet! Alle anderen waren ausgestiegen. Evtl. war dies Mitursache für eine gedrückte Stimmung und wenig hoffnungvolle Aufrufe jetzt frisch weiterzumachen. Doch einige der nun angetretenen Gruppen wie z.B. Anatolisches Kulturzentrum, Interkulturelle Zukunft und Grüne Liste machten einen soliden Eindruck. Die Liste "Die Zukunft" der kamerunischen Studierenden machten einen sympatischen aber recht unsicheren Eindruck und konnten wenig inhaltliches vorstellen. Bedauerlich, dass die Internationale Liste 6 keine Vorstellung machte.

Einige subjektive Eindrücke: Über der Veranstaltung lag eine eigenartige Spannung und Niedergedrücktheit. Einerseits wurde sehr vorsichtig und manchmal unsicher argumentiert, andererseits schien an jeder Ecke Konfliktpotential im Verborgenen zu warten. Bedauerlich, ja unangenehm waren jedoch vor allem die Einlassungen eines Migranten, der unter mühsam verborgener Anspannung die Kameruner Liste agressiv fragte, "Wie können Sie denn eine Brücke zwischen meiner Kultur und der deutschen schlagen - sie kennen meine doch gar nicht" . Sympatisch die Antwort: "Wir wollen eine Brücke zwischen allen Menschen".
Die Vertreterin der Interkulturellen Zukunft verwendete einen schönen Begriff und zwar "Aufnahmeland", jemand von der Grünen Liste wendete sich gegen den Begriff "Ausländer" denn damit stelle man sich doch schon selber ausserhalb - seine Sensibilität bei Begriffen hörte aber auf als er darauf hingewiesen wurde, dass überall die feminine Form in den Programmen fehle - das wäre doch automatisch mitgemeint . Am konkretesten an den Problemen dran prästentierten die beiden Frauen der Liste 7 ihre Erfahrungen und Vorhaben, sie stecken auch in konkreten Integrationsprojekten drin und wissen wo der Schuh drückt.

Anatolisches Kulturzentrum (AKM) im Haus der Kulturen,: Tülin Karadan (Türkin / Übersetzerin) ,Türkan Zorlu (deutsche Studentin), Ibrahim Yilmaz, Hamza Sinanoglu (bisheriger Vorsitzender im Integrationsrat)

Liste 7

Grüne Internationale Liste (GIL): Mehmet Tugcu - im Bild rechts - (Deutscher / Ratsmitglied der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen , Jugendausschuß und Sozialausschuß, bisher stv. Vors. im Integrationsrat) betonte, dass eine bessere Ausstattung des Büros mit einer ganzen festen Stelle unbedingt nötig ist, / Al-Kaidy Diyar, Kristian Stanar, Osman Demir.

Raif Safi eh (Palästinenser aus Israel),
Frau Ashty Raoof (Irak / Internationale Gärten),
Haghighat Nasser (Deutscher),
Max Benavides (Chilene),
Dana Gaef (Deutsche)
Zohra Naddour (Algerierin),
Houda Rmeihi. (Deutscher

Internationale Linke Liste (ILL)

Der Vertreter der Liste zur Präsentation war leider verhindert.

Interkulturelle Zukunft: Ludmilla Heck-Hrarti (Deutsche Diplom-Übersetzerin), Irina Neumann (Deutsche Diplom Ökonomin), Viktor Scheifl er (Deutscher Schweißer), Margarita Bodenchuk (Kasachin), Natalya Shirochenskaya (Usbekin)

Wollen verstärkt die "Selbstorganisation von Migrantengruppen" fördern insbesondere Migranten aus der ehemaligen Sowjetunion

Liste "Die Zukunft (DZ)" Silas Magloire Yuombi Peka, Hilaire Saturin Deho, Patrick Herve Nouga-Nouga

Kameruner Studenten

Sehra Duran (Deutsche Studentin) studiert an der Uni Göttingen Fragen der Identitätsfindung im Zusammenhang mit Migration und Integration.

Einzelkandidatin

 

Mohamed Mansour Al-Masri Hat auch als Einzelkandidat zur Bundestagswahl kandidiertEinzelkandidat / nicht anwesend
Slobodan Kosic (Kroate, Angestellter) / Einzelkandidat / nicht anwesend

Wahllokale:

  • Innenstadt: Neues Rathaus, Hiroshimasplatz 1-4
  • Geismar: Käthe-Kollwitz-Schule, Stadtstieg 15
  • Grone: Erich-Kästner-Schule, Sollingstr. 1
  • Weende: Hainbundschule, Ernst-Fahlbusch-Str. 22

Zur Neuwahl am 17. Juni 2007
Ausgerechnet am ehemaligen "Tag der deutschen Einheit" am 17. Juni findet die Wahl zum Integrationsrat Göttingen statt. "Alle Migrantinnen und Migranten in Göttingen sind aufgerufen, die Wahlen zum Integrationsrat für eine starke Interessenvertretung und bessere politische Partizipation zu nutzen. Gebraucht werden Kandidatinnen und Kandidaten, die die gesamte Migrantenbevölkerung widerspiegeln. Aufgerufen sind aktive Frauen, Männer, Jugendliche, Senioren und Seniorinnen, Studentinnen und Studenten, sowie Flüchtlinge, ihre Interessen selber zu vertreten und sich für eine Kandidatur für den Integrationsrat in der Stadt Göttingen zu entscheiden."
Zugleich appelliert der Integrationsrat an EU-Bürgerinnen und –Bürger sowie Aussiedlerinnen und Aussiedler. Auch ihre Interessen gehören zum Aufgabenbereich des Integrationsrates. "Schließlich haben Sie ähnliche Probleme und Schwierigkeiten wie alle Migrantinnen und Migranten in Göttingen". Nun ja nicht ganz: Für UnionsbürgerInnen gilt das Gesetz über die allgemeine Freizügigkeit von Unionsbürgern (FreizügG/EU). D.h. das Aufenthaltsgesetz findet keine direkte Anwendung auf Staatsangehörige anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union einschl. der Beitrittsstaaten, die von ihrem Recht auf Freizügigkeit Gebrauch gemacht haben.

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Die Wahl 2002

Bei der Wahl 2002 waren ca. 1.100 Stimmen abgegeben worden, das entspricht einer Wahlbeteiligung von 7,6%. Es kandidierten u.a. folgende Listen

  • Göttinger Migranten Liste (GML),
  • Iran Solidaritätsverein (ISV)
  • Türkischer Kulturverein (DITIB)
  • Internationale Linke Liste (International)
  • Griechische Gemeinde Gö (GGG)
  • Liste Integration ausländischer Mitbürger (LiaM),
  • Islamische Hochschulgemeinde Göttingen (IHG)
  • daneben kandierten auch noch Einzelpersonen.

Hamza Sinanoglu Vorsitzender des Integrationsrates

Der Integrationsrat hatte nach seiner Wahl festgelegt, dass innerhalb der 5-jährigen Legislaturperiode der Vorstand nach dem Modell 1-2-2 (Jahre) gewählt wird. >> Mitgliederverzeichnis des Integrationsrates

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Mitglieder des Integrationsrates 2002

Im folgenden einige Aufnahmen von weiteren Mitgliedern des Integrationsrates und von ethnischen GruppenvertreterInnen, die sich im Zusammenhang mit der Vorbereitung auf die Kulturenwoche vorstellten:

integrationsrat10.JPG (9224 Byte)

Hakan Kahya, Integrationsrat, Volkshaus der Türkei

integrationsrat08.JPG (5981 Byte)

Innocent Tchigio, Integrationsrat, Cameroon Cultural Union

integrationsrat09.JPG (13008 Byte)

Mitchel Bangura,
Sierra Leone Union

integrationsrat04.JPG (14451 Byte)
.

Nunung Nuryartono, Indonesische Studentenvereinigung
integrationsrat01.JPG (6427 Byte)

Bopda Wafo, Verein für Kultur und nachhaltige Entwicklung

integrationsrat02.JPG (8189 Byte)

P. Hinc, Forum Polonii in Göttingen e.V.

integrationsrat03.JPG (11274 Byte)

Jose Figuera, Freundschaftsgesellschaft BRD-Kuba

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Ausländische Vereine und Organisationen in Gö
>> Homepage . Ansonsten verweisen die Links auf Berichte innerhalb von GOEST

Afghanistan-Kulturhaus
Afrika-Union Göttingen e. V.
>> Afrikanisch-Asiatische Studienförderung e.V. (AASF),
American Abroad in Göttingen
Anadolu eV. Sportverein
>>Ausländischer Studierendenrat
Capoeira Angola Dobrada eV. (Brasilianisch / Kultur)
Cameroon Cultural Union Göttingen e.V. CCUG
Camfomedics e.V. (Kamerunische Mediziner)
CDD e.V. Kultur und nachhaltige Entwicklung (in Afrika)
Centro Cultural Espanol e. V.
Centro Culturale "Italkontakt" e. V.
Circolo Italio-Tedesco Göttingen eV.
Club Bosnien und Herzegowina (Haus der Kulturen)
Deutsch-Finnische Gesellschaft
Deutsch-Französische Gesellschaft e. V
Deutsch-Polnische Gesellschaft Gö 
Deutsch-Türkischer Freundschaftsverein
Diyanet Türkisch-Islamischer Kulturverein (Maschmühlenweg 58)
Elterninitiative "Eltern Schwarzer Kinder"
Forum Polonii (Deutsch Polnische Gesellschaft)
Freundschaftsgesellschaft BRD - Kuba eV.
Gelgamesch Club und Kurdisch-Europäische Freundschaftsges. e.V.
Griechische Gemeinde Göttingen eV. (Mitgliedsgruppe im KAZ)
Griechischer Studentenverein Göttingen
Gruppen aus der Slowakischen Republik und Tschechischen Republik
Initiative Südsudan eV.
Interessengemeinschaft mit Ausländern verheirateten Frauen e. V. (IAF)
Inter Roj 01 eV.  (international zusammengesetzter Fußball-Club)
Internationale Gärten
>>Interkultureller Freundschaftskreis
Iran-Solidaritätsverein Göttingen eV. ISV
Islamische Gemeinschaft Al-Iman e.V.
Islamische Hochschulgemeinde IHG 
Islamisches Kultur- und Informationszentrum e.V. (Levinstr. 2)
Koreanische Schule Göttingen
>>Koreanische Studentengesellschaft KSG
Kroatischer Kultur- und Sportverein SC Jadran
Kurdische Studentengruppe
Kurdisch-Europäische Freundschaftsgesellschaft (Haus der Kulturen)
Polnischer Kulturverein "POLONIKA" Göttingen e.V.
Palestinensischer Studierenden Verein e.V.
Rayuela ( Spanisch-sprachige Theatergruppe im Internat. Foyer)
Sierra Leone Union Göttingen
Thai Studenten Verein in Deutschland e.V
Thraki Göttingen e.V.
Türkischer Familien Verein (Türk Aililer Birligi)
Türkischer Kulturverein (DITIB)
Verband der Studenten aus Kurdistan  YXK Göttingen
Verein Chinesischer Studenten in Göttingen
Verein der in Göttingen und Umgebung lebenden Franzosen e.V.
Verein Südsudanesischer Studenten in Deutschland e.V.
Verein zur Förderung des interkulturellen Dialogs e.V.
Verein irakischer Studenten
>>Vereinigung Indonesischer Studenten 
Volkshaus der Türkei eV. (Haus der Kulturen)
Verein zur Förderung deutsch-ghanaischer Kultur-Kontakte
Welfare Association of Ghanaes in Göttingen e. V. (WAGG)

 

Finanzielle Förderung im Sport- und Kulturbereich

Der Integrationsrat hat das Vorschlagsrecht für die Vergabe von Zuschüssen für kulturell. und sportliche Aktivitäten von ausländischen Vereinen und lnitiativgruppen. Nach den Förderrichtlinien des Integrationsrats werden grundsätzlich Aktivitäten gefördert und unterstützt, die folgenden Zielen dienen:

  • der besseren Verständigung unter den Bürgerinnen und
  • Bürgern Göttingens aus unterschiedlichen Nationalitäten,
  • dem Abbau von Vorurteilen und Ausländerfeindlichkeit,
  • der Entfaltung und Pflege der Eigenständigkeit kultureller Gruppen.

Der Höchstbetrag der Förderung für ein Projekt/eine Veranstaltung darf in der Regel 1.000,00 DM nicht übersteigen. Da die Zuschüsse freiwillige Leistungen der Stadt Göttingen sind, besteht auf deren Gewährung kein Anspruch. Nähere Informationen sowie die Richtlinien sind beim Integrationsrat erhältlich. Anträge sind schriftlich beim Integrationsrat Göttingen einzureichen.

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Zuwanderungsgesetz

Seit dem 1. Januar 2005 gilt das "Gesetz zur Steuerung und Begrenzung der Zuwanderung und zur Regelung des Aufenthalts und der Integration von Unionsbürgern und Ausländern" (so der genaue Titel des Zuwanderungsgesetzes). Das Zuwanderungsgesetz (ZuwG) umfasst umfangreiche Änderungen verschiedenster gesetzlicher Regelungen: In Artikel 1 ZuwG wird das bisherige Ausländergesetz durch das Aufenthaltsgesetz (AufenthG) ersetzt. Artikel 2 ZuwG enthält das Freizügigkeits-gesetz-EU, das die Neuregelungen der Einreise und des Aufenthaltes von Staatsangehörigen der Europäischen Union und ihrer Familienangehörigen regelt. Art. 3 ZuwG ändert das Asylverfahrensgesetz (AsylVfG) und die nachfolgenden Artikel des ZuwG beinhalten Änderungen in diversen Gesetzen, wie z.B. im Ausländerzentralregistergesetz, Staatsangehörigkeitsgesetz, Bundesvertriebenengesetz, Asylbewerberleis-tungsgesetz (AsylbLG), im Dritten Buch des Sozialgesetzbuches (SGB III Arbeitsförderung) und sonstiger Gesetze und Verordnungen. Mit der Verabschiedung des ZuwG sind viele Hoffnungen, aber auch Unsicherheiten und Ängste seitens der Betroffenen verbunden. Das ursprünglichen Vorhaben der Bundesregierung – ein modernes liberales und zukunftsfähiges Gesetz zu schaffen – wurde im ZuwG nicht umgesetzt. Im Gegenteil, Zuwanderungspolitik wird nach wie vor, vor allem als ordnungspolitische Aufgabe betrachtet, die mit Repressionen und Restriktionen handhabbar gemacht werden soll.

Integrationsbestimmungen des neuen Zuwanderungsgesetzes

Weitere rechtliche Grundlagen sind die BMI-Integrationsverordnung (IntV) und das Konzept für einen bundesweiten Integrationskurs. Zuständig für die Vorbereitung und bundeseinheitliche Durchführung ist das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) in Nürnberg. Während ein nur vergleichsweise geringer Anteil von Migrantinnen und Migranten (Neuzuwanderer mit auf Dauer angelegtem Aufenthalt) eine Berechtigung zur Teilnahme an einem Integrationskurs hat, können Migrantinnen und Migranten zur Teilnahme an Integrationskursen verpflichtet werden. Wer gegen seine Verpflichtung zur Teilnahme verstößt, und dazu gehört ein "erfolgreich abgelegter Abschlusstest" muss mit ausländerrechtlichen und sozialrechtlichen Sanktionen rechnen, hierzu gehört z.B. die Nichtverlängerung der Aufenthaltserlaubnis, die Verweigerung der Niederlassungserlaubnis, der Einbürgerung und Leistungskürzungen im Sozialrecht. In seiner Februarsitzung behandelte der Integrationsrat dieses Thema. Im neuen Zuwanderungsgesetz wurde erstmals mit den §§43-45 die Förderung der Integration von MigrantInnen gesetzlich geregelt. Mit dem in Kraft treten des Zuwanderungsgesetzes seit dem 1. Januar haben ein Teil der Migrantinnen und Migranten Anspruch auf die Teilnahme an sogenannten Integrationskursen. Weiterhin können Migrantinnen von der Ausländer- oder Sozialbehörde zur Teilnahme verpflichtet werden und andere Migrantinnen dürfen nur teilnehmen, soweit noch freie Plätze zur Verfügung stehen. Wie sieht die Praxis in Göttingen aus? Werden die Teilnahmeberechtigten von der Ausländerbehörde informiert oder müssen Sie einen Antrag stellen? Wie werden die Migrantinnen und Migranten über die Durchführung von Integrationskursen informiert? Wer führt die Sprachprüfungen durch und welchen Konsequenzen müssen Migranten befürchten, wenn sie die Kurse nicht erfolgreich abschließen? Wie teuer ist die Teilnahme an einem Integrationskurs?
Über diese und weitere Fragen gaben auf der Sitzung des Integrationsrates die Ausländerbehörde Göttingen und der Regionalkoordinator des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge Auskunft
Zur Umsetzung der Integrationsbestimmungen des AufenthG durch die Ausländerbehörde in Göttingen ein Bericht von Herrn Schelper (Ausländerbehörde Göttingen) , zum Konzept und Durchführung der Integrationskurse in Göttingen Bericht von Herrn Jendraszek (Regionalkoordinator des Bundesamtes f. Migration u. Flüchtlinge)


ZUWANDERUNGSGESETZ UND FLÜCHTLINGSSCHUTZ
Im ZuwG wird erstmals und endlich der Flüchtlingsstatus nach der Genfer Konvention entsprechend der EU-Qualifikationsrichtlinie auch bei nichtstaatlicher und geschlechtsspezifischer Verfolgung gewährt. Ebenso erfreulich ist die weitgehende Gleichbehandlung von GfK-Flüchtlingen und Asylberechtigten nach Art. 16a GG. Eine Bleiberechtsregelung für seit langem hier lebende Flüchtlinge mit Duldung, wie sie von vielen Flüchtlingsinitiativen, Menschenrechtsorgansationen Wohlfahrtverbänden, Gewerkschaften, Kirchen u.a. seit Jahren gefordert wird, ist nicht im ZuwG enthalten. Ebenso wird an dem rechtlosen Status der Duldung festgehalten. Mit dem in Kraft treten des ZuwG seit dem 1. Januar 2005 stellen sich für Flüchtlinge eine ganze Reihe konkreter Fragen: Sollen abgelehnte Flüchtlinge, die Opfer nichtstaatlicher und/oder geschlechtsspezifischer Verfolgung geworden sind, einen Folgeantrag stellen? Wie werden die bisherigen Aufenthaltstitel in das neue Recht übertragen? Müssen Asylberechtigte und GFK-Flüchtlinge eine Überprüfung ihrer Anerkennung befürchten? Wer wird weiterhin eine Duldung erhalten?

FAMILIENZUSAMMENFÜHRUNG UND FAMILIENNACHZUG NACH DEM ZUWG (AUFENTHG)
Das Aufenthaltsgesetz regelt entsprechend der an den Aufenthaltszwecken gebundenen Aufenthaltstitel den Aufenthalt aus familiären Gründen. Veränderungen beim Familiennachzug (Ehegatten- und Kindernachzug) ergeben sich vor allem durch die Berücksichtigung der Familiennachzugsrichtlinie, die bei Kindern von Asylberechtigten, GFK-Flüchtlingen, Einreise im Familienverbund oder positiver Integrationsprognose einen Nachzuganspruch bis zum 18. Lebensjahr gewährt. Ansonsten ist der Kindernachzug grundsätzlich auf das 16. Lebensjahr beschränkt. Wesentliche Änderungen im Familiennachzug, der Aufenthaltsverfestigung und der damit verbundene Arbeitsmarktzugang werden vorgestellt.

ÄNDERUNGEN IM ARBEITSERLAUBNISRECHT UND SOZIALLEISTUNGSRECHT FÜR MIGRANTINNEN UND FLÜCHTLINGE
Der Zugang zum Arbeitsmarkt hat sich durch das ZuwG nicht geändert. Entgegen der ursprünglichen Intention wird am Anwerbestopp mit begrenzten Ausnahmemöglichkeiten festgehalten. Dies gilt ebenso für den nachrangigen Zugang von Drittausländern (Nicht EU-Länder) zum Arbeitsmarkt. Das bisherige Genehmigungsverfahren durch die Agentur für Arbeit wird durch ein internes Zustimmungsverfahren ersetzt. D.h. zukünftig wird die Arbeitsgenehmigung mit der Aufenthaltserlaubnis von der Ausländerbehörde erteilt, sofern die Arbeitsagentur intern zugestimmt hat. Die Auswirkungen dieses Verfahrens, vor allem die dadurch begrenzten Einspruchsmöglichkeiten müssen in der Praxis abgewartet werden. Weitere Einschränkungen und Restriktionen drohen durch die Änderungen im Leistungsrecht, z.B. im Asylbewerberleistungsgesetz und Hartz IV. Positiv hervorzuheben ist dagegen die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BverfG) zum Kindergeldanspruch von MigrantInnen mit Aufenthaltbefugnis.

 

 

Verwaltungsgericht besätigt: Kinder behalten deutsche Staatsbürgerschaft
Pressemitteilung Grüne Ratsfraktion 9.9.05
Das Verwaltungsgericht Göttingen hat die Aberkennung der deutschen Staatsangehörigkeit von Kindern ehemals anerkannter Asylbewerber aufgehoben. Rechtsdezernent Wolfgang Meyer (SPD) wird aufgefordert, auch in den weiteren gleich gelagerten Fällen zum Wohle der Kinder zu entscheiden. Mindestens 4 weitere Kinder sind von der rechtswidrigen Aberkennung der deutschen Staatsbürgerschaft betroffen.
Das Gericht hatte festgestellt, dass Kinder ausländischer Eltern, die mindestens 8 Jahre in der Bundesrepublik leben und eine unbefristete Aufenthaltsgenehmigung besitzen, die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen. So auch im Falle von Kindern von Asylberechtigten.
" Nach Informationen der GRÜNEN hatte die Stadtverwaltung im Gerichtsverfahren argumentiert, die asylberechtigten Eltern könnten zielgerichtet Kinder zeugen, um später den Folgen eines möglichen asylrechtlichen Widerrufsverfahrens zu entgehen. "Wenn man der Argumentation der Stadtverwaltung folgt" - so Höfer - "würde das im Umkehrschluss bedeuten, dass Asylberechtigte in Deutschland keine Kinder zeugen dürften, ohne sich dem Verdacht des Asylmissbrauchs auszusetzen". Dies könne nicht die Auslegungspraxis in einer weltoffenen Universitätsstadt sein. Die Grünen vermuten, dass die Verwaltungsspitze gezielte Rechtsauslegung betreibt, um weitere Abschiebungen, u. a. in den Kosovo begründen zu können."